Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

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1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
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Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + Straßenbahn: Bautätigkeiten an der Tram-Haltestelle und S-Bahn-Station Landsberger Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Baustelle(n) an der #Tram-Haltestelle und dem #S-Bahnhof
#Landsberger Allee dar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2019 erfolgt ein #Aufzugsneubau zwischen #Fußgängerunterführung und TramHaltestelle. Auf Grund der vielen BVG-Baumaßnahmen und sicherheitstechnischen
Belange der Arbeitssicherheit sind zusätzliche Streckensperrungen mit
Stromabschaltungen erforderlich. Diese werden im 4. Quartal 2020 durchgeführt.“
Frage 2:
Wer ist bzw. sind der/die verantwortliche/n Auftraggeber?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Als Auftraggeber fungieren die BVG / Alliander Stadtlicht.“
Frage 3:
Welche Baumaßnahmen fanden bzw. finden im Einzelnen statt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2012 – Beantragung und Prüfung einer zusätzlichen signalisierten Fußgängerfurt
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
2014 – Umbau und Sanierung der beiden Tram-Haltestellen,
Seit 2019 – Aufzugsneubau zwischen Fußgängerunterführung und Tram-Haltestelle,
Seit 2020 – Neubau der signalisierten Fußgängerfurt in Höhe der Bahnsteigabgänge
zur S-Bahn.
Desweiteren ist eine Sanierung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle sowie ein
Aufzugsneubau zwischen S-Bahnsteig und Vorhalle geplant.
Frage 4:
Inwieweit hatten bzw. haben die Baumaßnahmen Einfluss auf den barrierefreien bzw. -armen Zugang zum SBahnhof Landsberger Allee von der Tram-Haltestelle Landsberger Allee aus?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Zugang ist weiterhin über die östlichen Zugänge am signalisierten
Fußgängerübergang an der Kreuzung Landsberger Allee / Storkower Str. gegeben.“
Frage 5:
Wann ist mit Fertigstellung zu rechnen und inwieweit ist es aus ggf. welchen Gründen zu welchen
Verzögerungen gekommen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für 2024 vorgesehen. Seit Planungsbeginn
wurde der Sanierungsumfang auf die gesamte Fußgängerunterführung einschließlich
Vorhalle und Aufzüge gemäß Verwaltungsvereinbarung erweitert. Auftraggeber und
Genehmigungsbehörde befinden sich in Austausch und Abstimmung bezüglich der
Baufortschritte. Zudem ist der Gebäudeeigentümer in das Verfahren einbezogen.“
Frage 6:
Wie hoch war der ursprüngliche Kostenansatz für die Gesamtbaumaßnahme und mit voraussichtlich welchen
Gesamtkosten ist aktuell nach Fertigstellung zu rechnen?
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Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ursprüngliche Kostenansatz aus 2010 beträgt ca. 3,7 Mio. EUR, diese beinhalten noch
nicht die Vorhalle, Fußgängerunterführung und Aufzüge. Aufgrund der erhöhten
Anforderungen an die Baumaßnahme liegen die voraussichtlich entstehenden Kosten
darüber.“
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zur weiteren
Nutzung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle einschließlich der neuen
Aufzugsanlagen.“
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Parkraumbewirtschaftung II, aus Senat

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Frage 1:
Ist der Senat in der Lage, die in der Koalitionsvereinbarung (KoaV) bis 2021 vorgesehene Ausweitung der
#Parkraumbewirtschaftung „mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings“ umzusetzen?
Hat der Senat die „rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft“ (Zitat KoaV))?
Antwort zu 1:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke. Die Zielsetzung aus der
Koalitionsvereinbarung wurde in einigen Innenstadtbezirken bereits sehr früh angegangen
und durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)
gestützt.
Eine Prüfung zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung fand 2018/19 im Rahmen des
Berliner Luftreinhalteplans statt.
Nach Rücksprache mit den Bezirken wurde daraufhin zur Umsetzung einer
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings das Ziel Ende 2023 definiert (siehe
Antwort 3 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803). Die weitere Prüfung
erfolgt im Rahmen der für die Einführung notwendigen, teilweise noch laufenden
Machbarkeitsstudien.
Frage 2:
Hat der Senat Vorsorge getroffen, dass für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die finanzielle
Unterstützung der Bezirke auch für den Mehrbedarf an Parkraumüberwachungskräften, Mitarbeiter*innen
der Ordnungsämter einschließlich des Mehrbedarfs an Raumkapazitäten und ggf. deren Anmietung
gesichert sein muss?
2
Antwort zu 2:
Da die Parkraumbewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke liegt,
können die notwendigen Ressourcen nur von diesen über die jeweiligen
Haushaltsanmeldungen und -beratungen abgesichert werden. Bedarfe der Ordnungsämter
und Einnahmen aus Parkgebühren sind Bestandteil der bezirklichen Wirtschaftspläne.
Die bis Ende 2021 zusätzlich benötigten Mittel wurden im Berliner Luftreinhalteplan
verankert. Der Senat war über den jetzigen Doppelhaushalt bzw. SIWA V mit der
Absicherung der größeren Investitionen und Sachkosten unterstützend tätig (siehe Antwort
6 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Die weitere Umsetzung ist abhängig von der zukünftigen Priorisierung der Bezirksämter
und den anstehenden Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2022/23. Hier wird es
darauf ankommen, dass die zusätzlichen Bedarfe bei den Bezirken und der
Hauptverwaltung (Bußgeldstelle, LABO) berücksichtigt werden.
Frage 3:
Trifft es zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund des zusätzlichen Stellenbedarfs von
über 100 Stellen für Parkraumüberwachungskräfte und Mitarbeiter*innen in den Ordnungsämtern (z.B. für
die Vignettenstelle) die Parkraumbewirtschaftung für mehrere Jahre gar nicht erweitern werden kann, selbst
wenn es von den zuständigen Stadträt*innen bzw. dem Bezirksamt politisch gewollt wäre?
Antwort zu 3:
Die im S-Bahn-Ring gelegenen, unbewirtschafteten Gebiete des Bezirks sind derzeit Inhalt
einer Machbarkeitsstudie. Pandemiebedingt kam es hier zu zeitlichen Verzögerungen
(Nachfrageerfassung).
Konkrete Bedarfe (Ausgaben) und Finanzierung (Einnahmen) liegen erst zu einem
späteren Zeitpunkt als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Sie sind u.a. abhängig
von der Fläche (Erfüllung der StVO-Kriterien) und Art der Bewirtschaftung.
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Trifft es zu, dass sich die Maßnahme Parkraumbewirtschaftung in der Wirkungsanalyse sowohl im neuen
Luftreinhalteplan als auch im Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (so wie er am
Runden Tisch den verkehrspolitischen Sprecher*innen aller Fraktionen präsentiert wurde) als die Maßnahme
mit der besten Wirkung zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele (Saubere Luft, weniger Lärm,
Verlagerung des Quell- und Zielverkehr auf den Umweltverbund) erwiesen hat?
Antwort zu Frage 4:
In der Untersuchung der „Wirkungsschätzung und Szenarienberechnung im Rahmen der
zweiten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr“ wurden 14
Einzelmaßnahmen und drei Szenarien erstellt und bewertet. Die Einzelmaßnahme
„räumliche und kostenseitige Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung“ erhielt dabei die
höchste Punktzahl in Bezug auf Verkehrswirksamkeit, Raumordnung sowie
Umweltverträglichkeit und war somit die wirksamste der betrachteten Einzelmaßnahmen.
3
Eine im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans durch den
Senat in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass durch eine flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung im gesamten S-Bahn-Ring bei gleichzeitiger Förderung des
Umweltverbundes die Fahrleistungen um knapp 10 % gesenkt werden können. Hierdurch
sinken die NOx-Emissionen um ca. 6,5 %. Die darauf aufbauende Modellierung der NO2-
Jahresmittelwerte ergab Rückgänge von 0,5 bis 4 μg/m³ für das Jahr 2020.
+Da Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen in Berlin nur an verkehrsreichen Straßen
auftreten, sind streckenbezogene Maßnahmen für die am höchsten belasteten Straßen
auch bei einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung weiter erforderlich. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge an hochbelasteten
Straßenzügen führt zu einer Reduzierung der NO2-Belastung von bis zu 5 µg/m.
Frage 5:
Stimmt der Senat mit der Aussage des früheren Abteilungsleiters der Verkehrsverwaltung Dr. Kunst in einem
Interview des Tagesspiegels überein, dass der Senat die Ausdehnung Parkraumbewirtschaftung, die gut zur
polyzentrischen Stadtstruktur Berlins passt, zügig umsetzen sollte, bevor man Diskussionen über eine
ergänzende komplizierte und aufwendige City-Maut beginnt?
Antwort zu Frage 5:
Die derzeitigen Prioritätensetzungen des Senats sehen eine zügige Umsetzung der
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings vor. Dies hat der Senat mit dem
Beschluss zum Luftreinhalteplan ausdrücklich bestätigt. Weitere Maßnahmen oder
Instrumente sind noch nicht beschlossen.
Frage 6:
Nimmt der Senat hinsichtlich der Ausdehnung der gesamtstädtischen Maßnahme Parkraumbewirtschaftung
nur eine passive Position ein, d. h. verzichtet der Senat auf Umsetzung dieser Maßnahme, wenn ein/e
Stadtrat/rätin sich aus politischen Gründen weigert, diese Maßnahme umsetzen? Wenn ja, ist dies im Sinne
der Verfassung von Berlin bzw. der Einheitsgemeinde Berlin, nach dem die Bezirke die Grundsatzstrategie
des Senats umzusetzen haben?
Antwort zu Frage 6:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke.
Der Senat hat insofern eine aktive Rolle übernommen, als dass er die Förderung der
Anschaffung von Parkscheinautomaten abgesichert hat und Anträge bewilligt. Er setzt sich
zudem gegenüber den betroffenen und zuständigen Bezirken für eine schnelle Umsetzung
ein (siehe Antwort 6 e vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Frage 7:
Hat der Senat in Erwägung gezogen, die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung effizienter zu
gestalten, z. B. durch schnelles Scannen der Kennzeichen von fahrenden Dienstwagen der Ordnungsämter
und einer automatisierten Überprüfung, so wie es z. B. die Stadt Amsterdam erfolgreich praktiziert?
4
Frage 8:
Sofern dies aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeitig nicht möglich erscheint: Welche
Bundesratsinitiativen wären nötig? Betrifft dieses Problem dann auch die Überlegungen des Senats zur CityMaut, oder sehen die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten Studien zur City-Maut eine City-Maut
nach dem „Maut-Häuschen-Modell“ vor, so wie es beim mautpflichtigen Tunnel im Hafen von Lübeck und
Rostock praktiziert wird.
Antwort zu Fragen 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet
Diese Fragen werden derzeit geprüft, weitere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht möglich.
Frage 9:
Trifft es zu, dass die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung in den neunziger Jahren bei der
Senatsverkehrsverwaltung lag und von dieser auch zügig eingeführt und umgesetzt wurde? Warum wurde
diese wichtige verkehrspolitische Stellschraube auf die Bezirke verlagert und wer müsste eine Entscheidung
treffen, damit die Zuständigkeit wieder bei der Senatshauptverwaltung liegt? Wäre dies aus Sicht des Senats
wünschens- und erstrebenswert?
Antwort zu Frage 9:
In den 1990er Jahren lagen u.a. nach dem damaligen Gesetz über die Zuständigkeit der
Ordnungsbehörden alle straßenverkehrsbehördlichen Zuständigkeiten und damit auch die
Zuständigkeit für die Anordnung einer Parkraumbewirtschaftungszone beim
Polizeipräsidenten in Berlin. Dies wurde im Zuge der Reform der Landesämter und
verbunden mit einer Verlagerung von Aufgaben in die Bezirke mit dem Gesetz zur
Errichtung bezirklicher Ordnungsämter vom 24.06.2004 geändert. Danach wurden den
Bezirken im Wesentlichen die Aufgaben im untergeordneten Straßennetz sowie einzelne
Aufgaben im übergeordneten Straßennetz, insbesondere Maßnahmen für den ruhenden
Verkehr einschließlich der Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsgebieten und der
damit verbundenen Ausgabe von Bewohnerparkausweisen, zugewiesen. Die Aufgaben
der Hauptverwaltung – seinerzeit durch die damalige Verkehrslenkung Berlin
wahrgenommen – beziehen sich seither vor allem auf den fließenden Verkehr im
Hauptstraßennetz.
Eine Änderung der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung im
Bereich der Ordnungsaufgaben bedarf einer Änderung des Zuständigkeitskatalogs als
Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Angesichts dieser grundsätzlich sachgerechten Aufgabenteilung bestehen derzeit keine
Bestrebungen, die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungszonen als
straßenverkehrsbehördliche Aufgabe der Hauptverwaltung zu deklarieren.
Frage 10:
Ist der Masterplan Parken, der als Entwurf bereits in der letzten Legislaturperiode erarbeitet wurde
inzwischen abgeschlossen, so wie es die KoaV fordert?
5
Antwort zu Frage 10:
Es wird auf die Antwort 6 a / b vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803
verwiesen.
Frage 11:
Wie ist der Stand der Erarbeitung einer „Stellplatzobergrenzenverordnung in gut ÖPNV erschlossenen
Gebieten“, die bereits im letzten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2011 als wichtige Maßnahme neben der
Parkraumbewirtschaftung angekündigt wurde und in der KoaV bekräftigt wurde? Gab es in dieser
Legislaturperiode hierzu Aktivitäten des Senats und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 11:
Ein Entwurf für eine Stellplatzobergrenzen-Verordnung wurde in einem breiten
Beteiligungsverfahrens in den Jahren 2008 – 2011 erstellt, vom Senat nicht beschlossen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Mobilitätsgesetzes wird derzeit die
Erarbeitung von Vorgaben für die Schaffung von Stellplatzflächen und deren qualitativen
Anforderungen als Grundlage der Bauleitplanung diskutiert.
Frage 12:
Warum wird in Berlin im Parkraummanagement nicht mehr vom reinem Anwohnerparken Gebrauch
gemacht, wie es in anderen Großstädten üblich ist? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die
Bezirke Anwohnerparken anordnen können?
Antwort zu Frage 12:
g
Gemäß dem geltenden Leitfaden „Parkraumbewirtschaftung“ des Landes Berlin1 gilt, dass
bei „Nachfrageüberlagerungen von Bewohnern und Berufspendlern oder von Bewohnern
und Besuchern von Freizeit-/Gastronomieeinrichtungen […] die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen zweckmäßig sein“ kann. „Da für den öffentlichen Straßenraum
Gemeingebrauch gilt, ist das reine Bewohnerparken räumlich zu begrenzen“.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Zahl der Passagiere in Schönefeld und Tegel stabilisiert sich Risikogebiete wirken sich weiterhin auf Berliner Flughäfen aus, aus Berliner Flughäfen

An den Flughäfen #Tegel und #Schönefeld stabilisieren sich die #Passagierzahlen. Im August flogen von beiden Berliner Flughäfen 828.728 Passagiere. Ein Minus von 73,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. 535.058 Passagiere starteten und landeten von Tegel, 293.670 von Schönefeld. Zusammen fertigten beide Flughäfen im August rund 9.619 #Flugbewegungen ab. In Schönefeld waren es 4.096 Starts und Landungen. Tegel lag mit 5.523 Bewegungen darüber. Damit liegen die Flugbewegungen an den Berliner Flughäfen mit einem Minus von 61,5 Prozent weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau.

Von Januar bis einschließlich August flogen dieses Jahr insgesamt bereits 7.344.990 Passagiere (minus 69,4 Prozent) von den Berliner Flughäfen. Der Flughafen Schönefeld fertigte bis einschließlich August 2.387.034 Passagiere ab. In Tegel starteten und landeten im gleichen Zeitraum 4.957.956 Passagiere; jeweils ein Minus von 69,4 Prozent.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Passagierzahlen zeigen deutlich, dass die Flughäfen weiterhin schwer unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden. Die weiter stabilen Zahlen über die letzten Wochen zeigen aber auch, dass der Flugbetrieb auch unter Coronabedingungen verlässlich läuft. Allerdings beobachten wir mit Sorge, dass immer mehr Länder zu Risikogebieten erklärt werden oder dass andere Länder Deutschland zum Risikogebiet erklären. Bis es ausreichend Impfstoff gibt, ist das gezielte Testen an den Flughäfen der beste Weg, um weiterhin sicheres Reisen in der aktuellen Situation zu ermöglichen.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

#dampflok #luise auf der Berliner #parkeisenbahn

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Flughäfen: Kurz vor der BER-Eröffnung Berliner Flughafengesellschaft soll schnell neues Geld bekommen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kurz-vor-der-ber-eroeffnung-berliner-flughafengesellschaft-soll-schnell-neues-geld-bekommen/26160656.html

Der #BER-Betreiber ist knapp bei Kasse. Doch für neue Finanzhilfen fehlt die Zustimmung aus Brüssel. Der Bund, Berlin und Brandenburg wollen darauf nicht warten.

Bund und Länder machen Tempo bei der geplanten Finanzhilfe für die Berlin-Brandenburger #Flughafengesellschaft (#FBB). Sie hatten dem angeschlagenen Unternehmen für dieses Jahr 300 Millionen Euro zusätzliches #Eigenkapital in Aussicht gestellt. Weil die Zustimmung der EU-Kommission für die Beihilfe noch aussteht, soll das Staatsunternehmen das Geld nun zunächst als Zuschuss und als Darlehen erhalten, wie das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags mitteilte.

Durch die Zusage der Eigentümer könne die Flughafengesellschaft auf eine verbürgte Kreditlinie zurückgreifen, betont die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn den Handlungsbedarf in dem Schreiben, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Ohne die Finanzierungszusage der Gesellschafter wäre die Zahlungsfähigkeit der FBB für das Jahr 2020 nicht gesichert gewesen.“

Hagedorn verwies auf den Einbruch der Passagierzahlen an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld …

VBB + Bahnindustrie: Neues Job-Portal startet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neues-job-portal-startet

Wie wird man eigentlich #Lokführer oder #Busfahrer?
In die Zukunft mit #ÖPNV-Jobs in drei Bundesländern.
Neues Job-Portal startet!

Der #VBB und der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (#NAH.SH) rufen unter www.einsteigen-jetzt.de ein #Portal ins Leben, mit dem zukunftssichere Jobs in der ÖPNV-Branche zu finden sind. Ziel ist es, mit der aktuellen #Verkehrswende im Fokus, die #Berufsbilder im #ÖPNV zu stärken und die Branche als attraktiven Arbeitgeber in den Regionen vorzustellen.

Die Idee dieses Job-Portals wurde bei den Qualitätsgipfeln geboren, die der VBB mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen führen. Dort werden effektive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Attraktivität des ÖPNV diskutiert, bewertet und verabredet.

Die Zukunft der ÖPNV-Jobs

Immer mehr Menschen setzten auf den ÖPNV. Bus und Bahn sind preiswerter und zweifellos umweltfreundlicher als das eigene Auto. Die Verkehrswende bringt eine starke Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitten mit sich, die durch ein viel größeres Angebot zügig kompensiert werden muss. Das beinhaltet sowohl deutlich mehr Investitionen in die Infrastruktur, vor allem aber auch die Einstellung von zusätzlichem #Fachpersonal.
Dort wo mehr Nachfrage entsteht, muss auch mehr Angebot bereitgestellt werden. Es wird also auch mehr zu besetzende Stellen bei den Verkehrsunternehmen geben – zusätzliche Verkehrsmittel müssen auch bewegt und gesteuert werden.

Die Kampagne widmet sich daher dem Personal-Recruiting in der ÖPNV-Branche. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der NAH.SH in Schleswig-Holstein und des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB) und richtet sich an potenzielle Bewerber*innen. Eine Beteiligung weiterer Verbünde ist möglich und wird aktuell evaluiert.

In dem neuen Online-Portal werden die unterschiedlichsten Berufsfelder beschrieben und Wege der Ausbildung präsentiert und aufgezeigt. Job-Suchende und Interessierte werden schnell zu den freien Stellen der Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Das direktes Job-Recruiting erfolgt weiterhin durch die Verkehrsunternehmen selbst.

Weitere Information finden Sie unter www.einsteigen-jetzt.de.

Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße nun auch offiziell eröffnet Seit zwei Wochen ist ein 500 Meter langer Abschnitt der Berliner Friedrichstraße für Autos gesperrt, , aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6283463-4357821-autofreie-friedrichstrasse-nun-auch-offi.html

Seit zwei Wochen ist ein 500 Meter langer Abschnitt der Berliner #Friedrichstraße für Autos #gesperrt, seit einer Woche gibt es dort eine Flaniermeile für Fußgänger und Radfahrer. Am Freitag nun wurde das Pilotprojekt autofreie Friedrichstraße auch offiziell eröffnet. Zwischen Französischer und Leipziger Straße bleiben Autos bis Ende Januar tabu.

Eigentlich hatten sich das Verkehrssenatorin Regine Günther und Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (beide Grüne) schon für vergangenen Samstag vorgenommen. Doch dann musste der Eröffnungstermin wegen der Demonstrationen von Gegnern der Corona- Maßnahmen verschoben werden.
Die Flaniermeile zwischen Französischer und Leipziger Straße, an der das #Luxus-Kaufhaus Galeries #Lafayette liegt, umfasst Sitzgelegenheiten, Schaukästen, Außengastronomie und Bäume. Sie soll erlebbar machen, wie sich Großstadt ohne Autoabgase, #Verkehrslärm und #Stau anfühlt. Zudem ist eine Hoffnung, dass die Geschäfte an der zuletzt kriselnden #Einkaufsstraße mehr Umsatz machen. Das Projekt könnte zum Vorbild auch für andere …

Regionalverkehr: Neue Gleise müssen schneller kommen Immer mehr Initiativen fordern mehr Kapazität und bessere Verbindungen bei der Bahn, aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1141323.neue-gleise-muessen-schneller-kommen.html

Mal verlängert sich die #Fahrtzeit um 20 Minuten, mal um eine satte Stunde. Wegen #Verspätungen verpasste Anschlusszüge gehören für Pendler, die zwischen Berlin und Brandenburg über #Hennigsdorf unterwegs sind, seit vielen Jahren zum Alltag. Am Donnerstag wurde dem Brandenburger #Infrastrukturministerium in Potsdam eine von über 2000 Menschen gezeichnete #Onlinepetition übergeben. »Wir fordern daher einen Runden Tisch für mehr Pünktlichkeit auf den Regionalzuglinien #RE6 und #RB55, damit sich Land, Verkehrsverbund und die verschiedenen Teile des Bahnkonzerns nicht hinter dem #Zuständigkeitswirrwarr verstecken«, sagt Initiator Alexander Moser-Haas, der auch Ortsvorsitzender der Linken in Velten ist. Für viele Verbindungen ist Hennigsdorf der Umstiegspunkt. Auf direktem Wege geht es nur mit der alle 20 Minuten verkehrenden S-Bahnlinie #S25 nach Berlin, die #RB20 bindet Potsdam und Oranienburg an.

Gefordert wird vor allem die schnelle Umsetzung der Projekte aus dem Eisenbahn-Infrastrukturausbauprogramm #i2030 der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn AG. Die Länder strecken dabei die Planungskosten vor, damit die Planungen schnell aufgenommen werden. Laut einer Antwort der Berliner Senatsverkehrsverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf ist zwischen Hennigsdorf und Velten eine Inbetriebnahme der Bahnausbauten für Ende 2031 vorgesehen, zwischen Berlin-Schönholz und Hennigsdorf Mitte der …

U-Bahn: Die U2 legt einen kurzen Stopf ein, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe stopfen ab der kommenden Woche die Gleise auf dem westlichen Abschnitt der #U2. Von Montag, den 7. September bis Mittwoch, den 9. September 2020, jeweils von 8 bis 15 Uhr, können die Züge deshalb nicht zwischen den Bahnhöfen #Ruhleben und #Neu-Westend verkehren. In dieser Zeit sind barrierefreie Busse zwischen den U-Bahnhöfen Ruhleben und #Theodor-Heuss-Platz sowie Ruhleben und Neu-Westend im Einsatz.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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