#u-bahn #5065 auf der #u5

View on Instagram https://instagr.am/p/CFxXkbPDkJq/

VBB + Tarife: Der VBB erhöht ab 2021 die Preise für einzelne Tickets, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/der-vbb-erhoeht-ab-2021-die-preise-fuer-einzelne-tickets

Moderate Steigerungen im #Verbundgebiet

  • #VBB-Umweltkarte in Berlin, Brandenburg a. d. H. und Frankfurt (Oder) wird nicht erhöht
  • #VBB-Firmenticket in Berlin bleibt weiterhin stabil
  • #Tageskarte wird zur flexiblen 24-Stunden-Karte, anstatt bisher bis 3 Uhr des Folgetages
  • Einzelfahrausweise Berlin AB steigen um 10 Cent, von jetzt 2,90 Euro auf künftig 3,00 Euro
  • #4-Fahrten-Karte in Berlin AB wird erstmals seit sieben Jahren etwas teurer, bleibt aber weiterhin die günstige Alternative für Gelegenheitsfahrten
  • Monatskarten und Abonnements werden in Brandenburg nach Preisstufen gestaffelt leicht erhöht

 

Zum 1. Januar 2021 wird es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Tarifanpassung geben. Das hat der Aufsichtsrat des VBB am Mittwoch beschlossen. Auf Basis des VBB-Tarifindex ergibt sich eine verbundweite durchschnittliche Steigerungsrate von rund 1,9 Prozent. Dabei steigen die Preise einzelner Produkte entsprechend, viele liegen darunter, einige bleiben sogar preisstabil. Die Anpassungsrate orientiert sich an der Preisentwicklung der Lebenshaltungs-, Strom- und Kraftstoffpreise der vergangenen 60 Monate. Darüber hinaus stiegen bei den 37 Verkehrsunternehmen im VBB durchweg die Betriebs- und Personalkosten. Zusätzlich steht die Branche perspektivisch vor der Herausforderung, künftige Angebotserweiterungen zwecks Erhöhung der Attraktivität im Nahverkehr auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.

Angesichts der durch die Corona-Krise noch verstärkten schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage für die Verkehrsunternehmen erhöht der VBB die Preise für einzelne Tickets moderat und setzt weiter auf Kontinuität. Für viele Fahrgäste wird sich trotz der Fahrpreiserhöhungen zum 1. Januar 2021 keine Verschlechterung ergeben.

Eine wichtige Entscheidung: Die Preise für das beliebte #Abonnement der VBB-Umweltkarte in Berlin sowie in den kreisfreien Städten Brandenburg a.d.H. und Frankfurt (Oder) ändern sich nich! Gelegenheitsfahrer*innen von #Bus, #Tram und #Bahn werden künftig mehr zahlen, damit wird der Kauf eines Abos hingegen noch lohnender werden. Der Einzelfahrausweis Berlin AB wird zum 1. Januar 2021 um 10 Cent, von jetzt 2,90 Euro auf künftig 3,00 Euro, steigen. Erstmals seit 2014 steigt auch die 4-Fahrten-Karte leicht im Preis, ist damit aber immer noch günstiger und bringt schon bei der ersten Fahrt mit Bus und Bahn eine Ersparnis gegenüber dem Einzelticket. In Brandenburg steigen die Preise der Abonnements nur gering, so dass Vielfahrer*innen insgesamt auch weiterhin preiswert mit dem ÖPNV unterwegs sein können.

Das seit fünf Jahren preisstabile VBB-Abo #65plus für 65-Jährige (und Ältere) erhöht sich indes um lediglich einen Euro pro Monat. Für das VBB-Abo Azubi ändert sich der Preis nicht, wenn die einmalige, jährliche Abbuchung gewählt wird. Das sich immer größerer Beliebtheit erfreuende VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss bleibt in Berlin weiterhin bei seinem Preis und damit in Berlin AB unter der 50-Euro-Marke.

Über eine Neuerung im VBB-Tarif können sich Tageskartennutzer*innen freuen. Zukünftig werden Tageskarten zur 24-Stunden-Karte und gelten nach Entwertung bzw. ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsbeginn ganze 24 Stunden lang. Bisher sind Tageskarten bis maximal 3 Uhr des Folgetages gültig. Die Tageskarte soll damit insbesondere für Tourist*innen attraktiver und die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs verbessert werden. Ausgenommen von der Umstellung der Tageskarten auf eine 24-Stunden-Gültigkeit ist die Tageskarte VBB-Gesamtnetz. Sie behält ihre bisherige Gültigkeit montags bis freitags von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, an Wochenenden und feiertags von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.

 

Neu und kundenfreundlicher: Fahrausweise des alten Tarifs gelten ab jetzt länger

Fahrausweise verloren bisher 14 Tage nach einem Tarifwechsel ihre Gültigkeit und konnten nur gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht werden, bei dem sie gekauft wurden. Die neue Übergangsfrist von sechs Monaten bedeutet eine kundenfreundliche Verbesserung für die Fahrgäste.
Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten können somit noch sechs Monate zum alten Preis bis Ende Juni 2021 genutzt werden.
Veränderte Preise (Auswahl)

 

#Einzelfahrausweis AB 2,90 Euro 3,00 Euro
4-Fahrten-Karte Einzelfahrausweis AB 9,00 Euro 9,40 Euro
Einzelfahrausweis ABC 3,60 Euro 3,80 Euro
#Tageskarte AB 8,60 Euro 8,80 Euro
Tageskarte ABC 9,60 Euro 10,00 Euro
#Kleingruppen-Tageskarte AB 23,50 Euro 25,50 Euro
Kleingruppen-Tageskarte ABC 24,90 Euro 26,50 Euro
#Monatskarte VBB-Umweltkarte AB 84,00 Euro 86,00 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC 104,00 Euro 107,00 Euro
#Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC 761,00 Euro 761,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC 1.008,00 Euro 1.008,00 Euro
Tarifbeispiele Land Brandenburg Preis seit 1.1.2020 Preis ab 1.1.2021
Einzelfahrausweis AB

#Brandenburg a. d. H., #Frankfurt (Oder), #Cottbus

1,80 Euro 1,90 Euro
Einzelfahrausweis ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

2,80 Euro 2,90 Euro
Tageskarte AB

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

3,80 Euro 4,20 Euro
Tageskarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

6,40 Euro 6,60 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

64,40 Euro 66,00 Euro

 

Tarifbeispiele Land Brandenburg Preis seit 1.1.2020 Preis ab 1.1.2021
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus 644,00 Euro 660,00 Euro
Einzelfahrausweis ABC

Potsdam

2,90 Euro 3,00 Euro
Tageskarte AB

Potsdam

4,50 Euro 4,70 Euro
Tageskarte ABC

Potsdam

6,10 Euro 6,30 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte AB

Potsdam

42,40 Euro 43,40 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

Potsdam

63,80 Euro 65,40 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte AB

Potsdam

424,00 Euro 434,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC

Potsdam

638,00 Euro 654,00 Euro
Einzelfahrausweis R3 bis 35 km 6,00 Euro 6,10 Euro
Tageskarte R3 bis 35 km 12,00 Euro 12,20 Euro
Tageskarte VBB-Gesamtnetz 22,00 Euro 23,00 Euro
Monatskarte 1 Landkreis 91,00 Euro 93,60 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte 1 Landkreis 910,00 Euro 936,00 Euro

 

Preistabelle ab 01.01.2021 (Gesamtübersicht) hier zum Download.

 

Abonnements mit jährlicher Abbuchung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.

Bahnhöfe: Eins, zwei, barrierefrei Der U-Bahnhof Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten Aufzug., aus BVG

Der -Bahnhof #Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten #Aufzug. Am heutigen Mittwoch, 30. September 2020, ist die Anlage in Betrieb gegangen. Der Aufzug verbindet die Bahnsteigseite der #U3 in Richtung Krumme Lanke, den Bahnsteig der #U9 sowie die #Straßenebene miteinander.  Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1959 (U3) bzw. 1961 (U9) eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 134 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Auch der direkte Übergang zwischen den Linien U3 und U9 ist ab sofort wieder für Fahrgäste geöffnet.

Die Arbeiten am Aufzug haben im April 2018 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen Euro. Für den Einbau dieses Aufzugs mussten die Baufachleute der BVG einige statische Herausforderungen meistern. So mussten unter anderem tragende Bauteile abgebrochen und neu errichtet werden. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so minimal wie möglich zu halten, fanden die Arbeiten zudem größtenteils unter laufendem Betrieb statt.

Der erste Aufzug, der die Straßenebene mit dem Bahnsteig der U3 in Richtung Wittenbergplatz verbindet, wurde bereits am 30. April dieses Jahres in Betrieb genommen. Bereits mit dessen Einbau wurden die Bahnsteigsohlen der U3 saniert. Die beiden Seitenbahnsteige haben einen neuen Asphaltboden mit Blindenleitsystem erhalten. Die Bahnsteige der U9 wurden ebenfalls mit einem Blindenleitsystem sowie einem hellen Granitboden ausgestattet.

Die Grundinstandsetzung am U-Bahnhof Spichernstraße wird vorrausichtlich ab dem Frühjahr 2021 fortgesetzt. Auf dem Programm stehen dann weitere, umfangreiche Treppen- und Vorhallensanierungen. Dabei werden die Einschränkungen für den Fahrgastbetrieb so gering wie möglich gehalten. Die BVG wird rechtzeitig vor Beginn informieren.

Hinweis für Bildredaktionen: Im Anhang finden Sie zwei Fotos der neuen Aufzugsanlage. Sie können honorarfrei genutzt werden. Als Quelle ist anzugeben: BVG BF-BU, Uwe Kutscher

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Flughäfen: Air France sagt Tegel als letzte Airline Adieu: Abschiedsflug nach Paris-Charles de Gaulle am 8. November 2020 / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und Air France

Air France sagt #Tegel als letzte Airline Adieu
#Abschiedsflug nach #Paris-Charles de Gaulle am 8. November 2020
Air France war die erste zivile Fluggesellschaft, die am Airport Berlin-Tegel gelandet ist, und sie wird auch die letzte sein, die von dort abhebt: Am 2. Januar 1960 rollte erstmals eine Air-France-Maschine über die Landebahn des Flughafens, der bis dato nur militärisch genutzt wurde. 60 Jahre später, am 8. November 2020, sagt #AF1235 nach Paris-Charles de Gaulle #Tegel als letzter Flug #Adieu.

Am 8. November 2020 startet Air France zweimal vom neuen Berlin Brandenburg Airport (#BER) nach Paris-Charles de Gaulle. Mit dem dritten Flug, AF1235, um 15.00 Uhr, verabschiedet Air France sich als letzte Airline vom #Airport Berlin-Tegel. Zum Einsatz auf der historischen Verbindung kommt ein Airbus A320.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Die lange und wechselvolle Geschichte des Flugbetriebs in Tegel ist mit kaum einer Airline so eng verbunden wie mit der Air France. Die Airline hat im Januar 1960 die Ära der zivilen Luftfahrt in Tegel begonnen, war am 1. November 1974 bei der Eröffnung des berühmten Flughafens mit einem der damals größten Flugzeuge der Welt, einem Airbus A300-B2, vertreten und startet am 8. November zum allerletzten Flug von TXL. Ein angemessenerer Abschied als mit einem Flug der Air France ist für diesen Flughafen schwer vorstellbar. Ich danke der Airline, dass sie unser Angebot zum Letztflug sofort angenommen hat und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Air France /KLM am Terminal 1 des BER.“

Stefan Gumuseli, Deutschland-Direktor AIR FRANCE KLM:
„Mit Flug AF1235 von Tegel nach Paris hat Air France die Ehre, sich als letzte Airline vom Flughafen Berlin-Tegel zu verabschieden und schließt damit ein wichtiges Kapitel in der deutsch-französischen Luftfreundschaft. 60 Jahre lang leistete Air France mit der Verbindung nach Tegel einen Beitrag bei der Annäherung von Deutschland und Frankreich. Mit den Flügen vom neuen Flughafen BER schlagen wir nun ein neues Kapitel auf und freuen uns, die traditionsreiche Verbindung von Paris nach Berlin weiterzuführen.“

Passagiere, die den letzten Flug von Air France ab Tegel live miterleben möchten, erhalten 60 Euro Rabatt (http://bit.ly/BYETXL) für Tickets von Berlin zu einer europäischen Destination ihrer Wahl*. Wer am selben Tag von Paris nach Berlin zurückfliegt, kann AF1134 um 20.40 Uhr mit Ankunft um 22.25 Uhr am neuen Flughafen BER nutzen. Vor und während des Fluges von Tegel nach Paris hat sich Air France einige Überraschungen für ihre Passagiere einfallen lassen.
*Nur gültig für Abflüge von Berlin-Tegel am 8. November 2020, buchbar auf der Air France-Webseite

Video der ersten Landung von Air France in Berlin-Tegel: https://twitter.com/i/status/1081192312741478400

Air France in Berlin-Tegel – ein Überblick:

2. Januar 1960: Erstmals landet ein ziviles Flugzeug der Air France in Berlin-Tegel. Damit eröffnet die französische Airline den Linienbetrieb des bislang militärisch genutzten Flugplatzes. Die Verbindung der Lockheed Super Constellation mit der Kennung F-BAZK führt von Berlin über Frankfurt nach Paris.
24. Februar 1960: Start des ersten offiziellen Linienflugs mit einer Caravelle zwischen Paris, Frankfurt und Berlin.
Ab 1961: Die Caravelle wird auf allen Flügen nach Berlin-Tegel eingesetzt: Auf den zwei täglichen Strecken Paris – Frankfurt – Berlin, Düsseldorf – Berlin und München – Berlin.
1976: Das Überschallflugzeug Concorde landet noch vor Aufnahme ihres Linienbetriebs in Tegel – 60.000 Besucher strömen zum Flughafen.
1977: Air France fliegt zweimal täglich Paris-Düsseldorf-Berlin mit einer Boeing B727-200 mit 154 Sitzplätzen. Sie ersetzt die kleinere Caravelle.
1980: Air France feiert ihr 30-jähriges Jubiläum des innerdeutschen Streckennetzes und den 5.000.000sten Passagier auf den Verbindungen von und nach Berlin.
18. April 1988: Der Airbus A320 von Air France feiert Weltpremiere auf der Strecke Paris-Berlin.
November 1988: Start der ersten von 100 wöchentlichen Flügen der neuen Airline „EuroBerlin France“ ab Tegel nach Frankfurt, Köln, München und Stuttgart. Sie gehört zu 51 Prozent Air France und zu 49 Prozent der Deutschen Lufthansa. Firmensitz ist Berlin-Tegel.
Ab 1. Dezember 2017: Die Air France-Tochter Joon verbindet Berlin-Tegel bis zu sechs Mal täglich mit Paris-Charles de Gaulle. Mit der Auflösung von Joon 2019 übernimmt Air France die Strecke wieder selbst.
Ab Oktober 2000: Bis zum Beginn der Corona-Pandemie verbindet Air France Berlin-Tegel bis zu sechsmal täglich mit Paris Charles-de-Gaulle.
8. November 2020: AF1235 nach Paris-Charles de Gaulle ist der letzte Flug von Tegel aus, bevor der Flughafen endgültig geschlossen wird. Air France startet künftig dreimal täglich vom neuen Berlin Brandenburg Airport (BER) nach Paris-Charles de Gaulle. Dort haben die Passagiere Anschluss an das Streckennetz von Air France mit rund 170 Destinationen weltweit.

Pressestelle AIR FRANCE KLM Deutschland

f2kreation, Susanne Freitag, Eberbacher Straße 61, 65346 Eltville, Tel. 06123 – 60 52 51, E-Mail: s.freitag@f2kreation.de

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Seilbahn: Der Erhalt der IGA-Seilbahn ist gefährdet Seilbahnen sind besonders ökologische Verkehrsmittel. Aber bisher fehlt eine dauerhafte Finanzierung für die Bahn., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-senat-verweigert-finanzierungszusage-der-erhalt-der-iga-seilbahn-ist-gefaehrdet/26227342.html

Mit ihnen kann man dem Stau einfach entschweben – mit diesem Versprechen erobern #Seilbahnen seit einigen Jahren die Großstädte. Gerade in Lateinamerika – etwa in Mexiko-Stadt, La Paz und Medellín – haben die elegant dahingleitenden Gefährte bereits zur Lösung von Verkehrsproblemen beigetragen.

Und auch in zwei deutschen Städten wird derzeit untersucht, ob Seilbahnen den öffentlichen Nahverkehr ergänzen können. In München geht es dabei um die Erschließung eines Gewerbegebiets. In Bonn soll auf diese Weise die Uniklinik auf dem Venusberg an Straßenbahn und Regionalbahn angebunden werden.

Berlin hat bereits seit der Internationalen #Gartenausstellung 2017 eine Bahn. Doch ob die Gondeln dauerhaft durch die Luft von Marzahn schweben, ist weiterhin offen. Der Erbauer der #Seilbahn – die Firma #Leitner aus Südtirol – lässt die Kabinen noch bis Ende dieses Jahres in Eigenregie zwischen dem U-Bahnhof #Kienberg und den #Gärten der Welt kreisen. Bereits jetzt ist allerdings klar: #Eigenwirtschaftlich lässt sich die Bahn dauerhaft …

#DankeTXL: Besucherterrasse öffnet ab 3. Oktober / Air-France-Flug verabschiedet den Flughafen/ Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Am 8. November 2020 schließt der #Flughafen #Berlin-Tegel seine Türen. Mit der Schließung Tegels konzentriert sich der #Flugbetrieb der Hauptstadtregion auf den #BER. Die letzten regulären Linienflüge werden #TXL bereits am 7. November 2020 verlassen. Am Folgetag, dem 8. November, endet der Flugbetrieb in #Tegel.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Mit der Schließung des Flughafens Tegel geht ein großes Stück Stadtgeschichte zu Ende. Der Flugbetrieb wurde von einem perfekt eingespielten Team aus #Flughafengesellschaft und den zahlreichen Partnern sehr effektiv organisiert. Auf dem eigentlich längst zu klein gewordenen Flughafen konnten deutlich mehr Passagiere abgefertigt, als man für möglich gehalten hat – zuletzt 24 Millionen Passagiere 2019. Tegel am Laufen zu halten war eine wichtige Bedingung, um den BER fertig bauen zu können. Tegel hat Berlin einen großen Dienst erwiesen. Es ist uns darum wichtig – trotz den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – allen, die es möchten, die Möglichkeit zu geben, Danke zu sagen und Abschied zu nehmen.“

Öffnung der #Besucherterrasse Tegel
Ab dem 3. Oktober bis zum 7. November 2020 wird die Besucherterrasse des Flughafens Tegel wieder geöffnet. Kostenlose Zeittickets können ab dem 1. Oktober online gebucht werden. Interessierte bekommen noch einmal die Gelegenheit, Starts und Landungen hautnah mitzuerleben und das Geschehen auf dem Vorfeld zu beobachten. Zusätzlich gibt es Informationen zur Geschichte des Flughafens. Ein #Selfie-Spot lädt zu Erinnerungsfotos ein, die gerne unter dem Hashtag #DankeTXL geteilt werden können.

Aufgrund der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist jedoch jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig auf der Terrasse zugelassen. In der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr können täglich gut 900 Personen auf die Besucherterrasse. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, den Flughafen Tegel noch einmal hautnah zu erleben und Abschied zu nehmen, beträgt die Besuchszeit pro Person eine Stunde.

Interessierte müssen daher vorab ein Ticket für sich und bis zu vier weitere Personen buchen. Pro Person sind insgesamt maximal zwei Besuche möglich. Die Registrierung erfolgt online unter: www.danketegel.berlin

Letzter Abflug TXL
Den ersten #Linienflug nach Tegel absolvierte die französische Fluggesellschaft #Air France. Am 2. Januar 1960 landete eine #Lockheed Super Constellation am neuen Flughafen. Mehr als sechzig Jahre später, am 8. November 2020 wird sich der Kreis schließen. Um 15.00 Uhr soll eine Maschine der Air France am Flughafen Berlin-Tegel in Richtung #Paris-Charles-de-Gaulle-Flughafen abheben. Der letzte Flug der Air France beendet damit auch die Ära der Fliegerei in Berlin.

Terminalrundgänge am 8. November 2020
Am Nachmittag des 8. November 2020 kann das historische Sechseck des Terminals A noch einmal besichtigt werden. Informationen über Anmeldemöglichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

BVG: Streik beendet: Busse und Bahnen der BVG kommen wieder in den gewohnten Takt, aus BVG

Der #Streik der Gewerkschaft Verdi bei den Berliner Verkehrsbetrieben ist beendet. Schon um kurz nach 12 Uhr rollten die ersten Busse und Straßenbahnen wieder von den Betriebshöfen und die ersten U-Bahnen aus den Aufstellanlagen. Bis alle Linien wieder im gewohnten #Takt fahren, wird es allerdings noch einige Zeit dauern.

„Der logistische Aufwand ist enorm“, sagte BVG-Betriebsvorstand Dr. Rolf Erfurt am Mittag. „Es müssen nicht nur alle Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer an die richtigen Startstationen kommen, wir müssen beispielsweise auch die aus Sicherheitsgründen während des Streiks verschlossenen U-Bahnhöfe wieder öffnen. Wir tun natürlich alles, um unseren Fahrgästen nach dem Streik von Verdi so schnell wie möglich wieder die gewohnte Qualität und die normalen Takte anbieten zu können. Damit etwa der Betrieb bei der -Bahn sehr rasch wieder anlaufen kann, werden bei den meisten Bahnhöfen zunächst nur zwei Zugänge aufgeschlossen, der Rest folgt nach und nach. Wir danken unsere Fahrgäste schon jetzt für ihre Geduld.“

Die Fachleute von #Bus, #Straßenbahn und U-Bahn gehen davon aus, dass der Verkehr sich bis ca. 15 Uhr weitgehend normalisiert haben wird. Seit Betriebsbeginn in der Nacht zum heutigen Dienstag und bis 12 Uhr mittags hatte der Streik der Gewerkschaft Verdi den Verkehr auf den allermeisten BVG-Linien lahmgelegt. Lediglich 28 Buslinien, die von externen Firmen im Auftrag der BVG bedient werden, fuhren komplett oder mit leichten Einschränkungen. Auch die Fährlinien der BVG waren nicht vom Streik betroffen.

Die BVG bedankt sich insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der -Bahn Berlin, die ebenfalls nicht bestreikt wurde. Durch den Einsatz der größtmöglichen -Bahn-Fahrzeugflotte wurden die Auswirkungen des Verdi-Streiks auf Hundertausende Fahrgäste am Morgen zumindest teilweise abgefedert.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Messe + Bahnindustrie: Innotrans, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie haben sich a) die Fachbesucherzahlen b) die Zahl der Aussteller und c) die genutzte Nettofläche anlässlich der INNOTRANS seit dem Jahr 2010 in Berlin entwickelt?
Zu 1.:
Seit dem Jahr 2010 hat sich die InnoTrans mit Blick auf a) die Fachbesucherzahlen,
b) die Zahl der Ausstellenden und c) die genutzte Nettofläche wie folgt entwickelt:

Veranstaltungsjahr a)       Fachbesucher- zahlen b)      Zahl      der Ausstellenden c)  genutzte  Nettofläche
2010 103.295 2.243 81.171
2012 121.066 2.515 94.785
2014 133.595 2.761 103.409
2016 137.391 2.955 111.984
2018 153.421 3.062 116.027

2. An wie vielen Tagen fand die INNOTRANS bisher jeweils statt?
Zu 2.:
Seit ihrer Premiere im Jahr 1996 findet die InnoTrans alle zwei Jahre als 4-tägige
(dienstags – freitags) internationale Fachmesse statt. Am jeweils daran anschließenden Wochenende fanden zudem, letztmalig im Jahr 2018, die InnoTransPublikumstage (Zutritt zum Frei- und Gleisgelände und Unterhaltungsprogramm)
statt.
3. Wie viele Übernachtungen mit welchem – ggf. geschätzten – Gesamtumsatzvolumen in € fanden
anlässlich der INNOTRANS 2018 in Berlin statt?
2
Zu 3.:
Diese Daten liegen der Messe Berlin GmbH nicht vor. Auch die Berlin Tourismus &
Kongress GmbH teilte auf Nachfrage mit, dass sie diese Daten nicht erhebt.
4. Welche weiteren Umwegrentabilitätseffekte – etwa Gastronomie- und Einzelhandelsumsätze – in
welcher geschätzten Höhe können mit den Fachbesuchern der INNOTRANS 2018
Die folgenden Ausführungen fußen auf der Studie „Bedeutung der Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter für den Wirtschaftsstandort Berlin“ der Investitionsbank Berlin aus dem Jahr 2015. Anhand eines ökonometrischen Regionalmodells
hat diese Studie die Auswirkungen und (volks)wirtschaftlichen Effekte der Veranstaltungen der Messe Berlin berechnet. Diese Umwegrentabilitätseffekte werden grundsätzlich primär im Dienstleistungssektor (Hotellerie und Gastronomie, Taxi- und Einzelhandelsunternehmen, Freizeit- und Kultureinrichtungen [Ausgaben der Messegäste] sowie Handwerksbetriebe, Transportunternehmen und Sicherheitsfirmen [Ausgaben der Aussteller]) generiert und können an dieser Stelle mangels einer entsprechend feingliedrigen Datenlage sowie entsprechenden Erhebungen nur als Gesamtangabe, nicht jedoch als Brancheneinzelbetrachtung getätigt werden.
Für die InnoTrans 2018 insgesamt lässt sich dann entsprechend festhalten:
Der Kaufkraftzufluss und die zusätzlichen Konsumausgaben der Ausstellenden und
Fachbesuchenden sind mit ca. 255 Mio. Euro zu beziffern. Daraus wurden zusätzliche Steuereinnahmen für das Land Berlin in Höhe von ca. 12,1 Mio. Euro generiert.
5. Ab welchem Datum wurden für die INNOTRANS 2018 die Buchungen durch Aussteller bei der
Messe Berlin vorgenommen?
Zu 5.:
Mit Veranstaltungsbeginn einer InnoTrans startet auch die Vermarktung der zwei
Jahre später stattfindenden Folgeveranstaltung. Entsprechend ist mit Beginn der InnoTrans 2016 die InnoTrans 2018 in die Vermarktung gegangen. In den letzten Jahren waren bereits ein knappes halbes Jahr später, somit mehr als 1,5 Jahre vor dem
nächsten Veranstaltungstermin, ca. 80 Prozent der Ausstellungsflächen gebucht.
Dies begründet sich insbesondere in einer hohen Wiederbeteiligungsquote der Aussteller sowie anhaltenden Zuwächsen bei den Ausstellerzahlen und einer entsprechenden Flächennachfrage.
6. An welchen Tagen soll die INNOTRANS 2020 nach aktuellem Stand stattfinden?
Zu 6.:
Die InnoTrans 2020 musste aufgrund der Covid-19 Pandemie verschoben werden
und soll nunmehr vom 27. bis 30. April 2021 stattfinden.
7. Ist dieser zeitliche Vorlauf aus Sicht und Erfahrung des Messeveranstalters ausreichend, um den
Planungsbedürfnissen der Aussteller zu genügen?
Zu 7.:
Wie in Antwort zu 5. bereits kurz umrissen, wird notwendigerweise bei der InnoTrans
grundsätzlich mit überdurchschnittlich langen Vorlaufzeiten gearbeitet. Dies betrifft
nicht nur den Beginn der Vermarktung, sondern auch die jeweils konkrete Veranstaltungsplanung und -durchführung. Hierbei ist insbesondere der komplexe Auf- und
Abbau einer flächendeckenden Veranstaltung in einem sehr knappen Zeitrahmen
(lediglich zwei Wochen liegen zwischen IFA und InnoTrans) sowie ein extrem hoher
logistischer Aufwand u.a. aufgrund langer Anlieferwege und -zeiten, der Dimension
3
der Exponate, etc. zu berücksichtigen. Dies sowie der ungebrochene Erfolg inklusive
kontinuierlichen Zuwächsen funktioniert nur dank der hochgradig professionellen Arbeit des InnoTrans-Teams sowie sämtlicher involvierten Bereiche der Messe Berlin
inklusive ihrer Servicetöchter Capital Catering GmbH, Capital Facility GmbH und Capital Services GmbH.
Entsprechend waren zum Zeitpunkt der Verschiebung der Messe in den April 2021
die Planungen für die InnoTrans 2020 bereits (nahezu) abgeschlossen. Diese können selbstverständlich auch im April 2021 umgesetzt werden. Notwendige Anpassungen sowie die Umsetzung eines Hygienekonzeptes insgesamt stellen für die
Messe Berlin, deren Kerngeschäft das professionelle Durchführen von Veranstaltungen ist, kein (zeitliches) Problem dar.
Berlin, den 28.9.2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) III – Nachfragen zur Drs. 18/ 23 991 Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum hat der Senat bei der Beauftragung der #DEGES GmbH für den Neubau der #Rudolf-Wissell (#RWB)
nicht festgelegt, dass die „grundsätzlich“ zweiteilig auszubildenden Richtungsfahrbahnen nicht platzsparend
in einem #Baukörper zusammengefasst werden, um wertvollen Stadtraum in der City West zu schonen?1
Antwort zu 1:
Die Randbedingungen für ein Infrastrukturprojekt wie den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und die Durchführung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs in einem engen innerstädtischen Planungsraum sind hochgradig komplex.
Entsprechend wurde durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) in Abstimmung mit dem Bund als Träger der Straßenbaulast und der
Auftragsverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ein
europaweiter Wettbewerb zur Realisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg ausgelobt. Eine Vorgabe bzw. ein Ausschluss
einer bestimmten Bauwerkslösung wurde dabei bewusst nicht getroffen, um die Kreativität
der Ingenieure bei der Erarbeitung einer sachgerechten Lösung nicht im Vorhinein zu
beschneiden.
Frage 2:
Warum hat der Senat meine Bitte, die von den geplanten RWB-Zwillingbrücken entwerteten Flächen
zwischen Fürstenbrunner Weg, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden
(wie groß ist die Gesamtfläche?), nicht wie gewünscht in einer Planskizze markiert, Flächenanteile in
Quadratmeter tabellarisch zusammengestellt und die Eigentümer benannt, soweit es sich um Eigentum von
Bund oder Land bzw. ihnen zugeordnete Unternehmen, Stiftungen etc. handelt?2

1 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 1
2 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 2
2
Antwort zu 2:
Die durch den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke dauerhaft überdeckten Flächen im
Eigentum von Bund und Land im angefragten Bereich zwischen Fürstenbrunner Weg,
Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden betragen nach
derzeitigem Planungsstand überschläglich in der Summe ca. 25.100 Quadratmeter. Die
Flächenanteile ergeben sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) rd. 7.800 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) rd. 8.000 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) rd. 300 qm
Land Berlin rd. 6.000 qm
(Bestand RWB rd. 6.200 qm)
DB Netz AG rd. 3.000 qm
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 in der Schriftliche Anfrage 18/23991 erläutert, ist die
Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche erst mit Abschluss der
folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit Festlegung des
erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Entspricht es der üblichen Praxis bei Großprojekten in Berlin, wenn die Entscheidung, ob eine #Tunnellösung
einer doppelten #Brückenkonstruktion vorzuziehen ist, von Teilnehmenden eines (Vor)planungswettbewerbs
entschieden wird und externe Planer die Tunnellösung bereits in der Vorplanungsphase eine Tunnellösung
„aus wirtschaftlichen Gründen“ verwerfen?3
Antwort zu 3:
Siehe auch Antwort zu 1.
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Eine Jury, bestehend u.
a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und des Landes Berlin, hat unter
Würdigung der in der Summe bestmöglichen Erfüllung der vorgegebenen
Wertungskriterien den Sieger des Wettbewerbs aus den teilnehmenden Ingenieurbüros
ermittelt. Der Wettbewerbssieger, das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner,
vertieft auf Basis seines Siegerkonzeptes die Planungen für die #Verkehrsanlage und die
zugehörigen Ingenieurbauwerke im Bereich Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck
Charlottenburg. Die gewählte Vorgehensweise ist sachgerecht und im Hinblick auf die
sehr hohe verkehrliche Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme angemessen.
Frage 4:
Wann und durch welchen Auftragnehmer hat die vom Senat beauftragte DEGES „[i]m Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen (…) auch eine Tunnellösung (…) prüfen lassen“ (bitte um Datum und
Ort der Ausschreibung dieser Leistung, Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer, Auftragssumme,
Umfang und Datum des Prüfergebnisses/Gutachtens)?3

3 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 3
3
Frage 11:
Ist die Antwort auf die Frage 5 in der Drs. 18/23991 so zu verstehen, dass das Gutachten zur Machbarkeit
einer Tunnellösung – soweit existent – vom Senat weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit im
Beteiligungsverfahren noch im Rahmen des Genehmigungsantrags vorgelegt werden soll – und wenn ja, wie
verträgt sich diese Entscheidung des Senats mit den Anforderungen z. B. des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) in Berlin?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Antwort zu 4 und 11 bis 13:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit einer Tunnellösung wurde durch die von
der DEGES beauftragten Planerinnen und Planer für den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg – hier: Ingenieurbüro Leonhardt,
Andrä und Partner – im Jahr 2020 als eigenständige planerische Zusatzleistung im
Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung durchgeführt. Die durchgeführte
Untersuchung mit den ingenieurfachlichen Schwerpunkten Trassierung und
Baukonstruktion hat weder die Bearbeitungstiefe bzw. den Bearbeitungsumfang einer
Machbarkeitsstudie noch handelt es sich um ein Gutachten.
Frage 5:
Wie viele Tunnelvarianten wurden in der Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung untersucht (bitte die
maßgeblichen Unterschiede der untersuchten Varianten angeben)?4
Antwort zu 5:
Siehe auch Antwort zu 3 (Drucksache 18/23991).
Die auf technische Machbarkeit untersuchten Bauweisen sind zum einen die Herstellung
in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise mittels Schildvortrieb.
Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe
trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle derzeit vorhandenen
Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit gewährleisten sollten. Der
Trassierungskorridor entspricht dem vorgegebenen Planungsraum aus dem Wettbewerb
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer Tiefenlage
(offene Bauweise) sowie eine tiefliegende Gesamtvariante (Tunnelvortrieb/offene
Bauweise) im Planungsraum untersucht.

4 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
4
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Eindruck, dass eine stadtverträgliche Tunnellösung als Ersatz für die RWB für
die nächsten 50 bis 80 Jahre vor allem deshalb nicht näher untersucht wurde, weil der Umfahrungsverkehr
bei gelegentlichen staubedingten temporären Tunnelsperrungen und „Aufrechterhaltung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit während der Bauzeit demnach nicht gegeben“ sei?5
Antwort zu 6:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Das Fehlen einer leistungsfähigen Tunnelumfahrung im
Planungsraum über das nachgeordnete Stadtstraßennetz stellt lediglich einen weiteren zu
berücksichtigenden Sachverhalt dar, der gegen eine Tunnellösung spricht.
Frage 7:
Wie häufig (Anzahl der staubedingten Sperrungen, kumulierte Sperrungsdauer (Stunden) pro Fahrtrichtung
im Jahr, prozentuale Schließungsdauer pro Fahrtrichtung und Jahr jeweils für 2019 und 2020) war der
Tunnel unter dem Flughafen Tegel (TFT) ausschließlich staubedingt temporär gesperrt und wird die
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tunnels dazu führen, dass dort nach Schließung des Flughafens im
Rahmen der Grundsanierung der A 113 ebenfalls ein doppeltes Brückenbauwerk errichtet wird – wenn nein,
warum nicht?5
Antwort zu 7:
Die Anzahl der staubedingten Sperrungen des Tunnels unter dem Flughafen Tegel (TFT)
beträgt pro Fahrtrichtung:
TFT 2019 2020 (bis 16.09.2020)
Fahrtrichtung Nord 39 15
Fahrtrichtung Süd 54 14
Eine Statistik über die Sperrungsdauer wird in der Verkehrsregelungszentrale nicht
geführt. Insofern können zur kumulierten Sperrungsdauer (Stunden) und zur prozentualen
Schließungsdauer keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der erforderlichen grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 vom
Autobahndreieck Charlottenburg bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist der TFT
aktuell nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da dieser bereits in den Jahren 2006 bis
2008 im Auftrag der Senatsverwaltung saniert wurde. Der Tunnel verfügt im Falle einer
temporären Tunnelsperrung in beiden Fahrtrichtungen über eine leistungsfähige
Umfahrung über die A 111 und den Kurt-Schumacher-Damm. Der TFT soll daher auch
zukünftig fester Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der A 111 sein.

5 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
5
Frage 8:
Wann hat die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der RWB stattgefunden, welche Zustandsnote hat
die Brücke dabei erhalten und welche Auswirkung hat diese Zustandsnote auf die für die RWB verbleibende
Nutzungsdauer? 5
Antwort zu 8:
Siehe auch Antwort zu 1 (Drucksache 18/23992).
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 fand 2017 statt. Das Brückenbauwerk hat im
Ergebnis die Zustandsnote 3 (= nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhalten. Diese
Zustandsnote ist ein Indikator dafür, dass die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr
gegeben sein kann bzw. in näherer Zukunft eine Instandsetzung erforderlich wird. Eine in
2015 durchgeführte Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes mit
angemessenen Lastansätzen zum Nachweis des heute bei Brücken anzusetzenden
Lastniveaus führte nicht zum Ziel. Auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Betrachtung
der durchgeführten Nachrechnung sowie der hohen Risiken für das Tragwerk im Falle von
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 2015 der Ersatzneubau der bestehenden
Rudolf-Wissell-Brücke beschlossen.
Frage 9:
Welche konkreten Ergebnisse hat das Gutachten im Auftrag der DEGES über die Machbarkeit einer
Tunnellösung (vgl. Frage 4) erbracht, warum wurden darin keine Kosten für diese Lösung ermittelt6
,
gleichzeitig aber vom Senat behauptet, eine Tunnellösung stellt „[w]eder eine technisch sinnvolle noch
wirtschaftliche Variante dar“?7
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu 4:
Die Untersuchung zeigt auf, dass keine den Randbedingungen entsprechende und
technisch sinnvolle Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden kann. Dieser
Sachverhalt spiegelt im Übrigen auch das Ergebnis des europaweiten Wettbewerbs für
den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wider, bei dem ausnahmslos alle am
Wettbewerb teilnehmenden Ingenieurbüros eine Brückenlösung als Vorzugslösung
erarbeitet und eingereicht haben. Bei der durchgeführten Untersuchung der technischen
Machbarkeit einer Tunnellösung handelt es sich nicht um ein Gutachten.
Frage 10:
Oder anders gefragt: Wie kann der Senat als Auftraggeber eine Tunnellösung wirtschaftlich bewerten, wenn
er nach eigener Auskunft keine Kosten dieser Variante ermitteln lassen hat?6
Antwort zu 10:
Eine Tunnelvariante ist – insbesondere im innerstädtischen Bereich –
bauverfahrensbedingt grundsätzlich aufwendiger und somit deutlich kostenintensiver als

6 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 8+10
7 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 5
6
eine Brückenvariante. Da eine Tunnellösung im konkreten Planungsraum jedoch keine
technisch sinnvolle Variante darstellt, ist eine Kostenermittlung hierfür nicht zielführend
und somit entbehrlich.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat die Chancen der Kostenübernahme für eine Tunnellösung durch den Bund,
nachdem er auf meine Anfrage berichtet hat, dass auf der RWB ein vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung
geplant sei?8
Frage 15:
Greifen hier nicht ähnliche Kostenverteilungsbedingungen zwischen Bund und Land Berlin, wie bei den an
der A 7 im Stadtgebiet Hamburg realisierten Tunnelbauten?
Antwort zu 14 und 15:
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Autobahnausbaus von drei auf vier
durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt
der A 100 zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, planerisch nicht vorgesehen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die
Autobahnabschnitte vor und hinter der Rudolf-Wissell-Brücke lediglich drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung besitzen. Wie bereits früher erläutert (Drucksache 18/23992, Antwort zu 10)
wird im Brückenbereich ein Verflechtungsstreifen angeordnet, der die Ein- und
Ausfädelvorgänge zwischen den Anschlussstellen erleichtert und dadurch die Qualität des
Verkehrsablaufes und somit die Verkehrssicherheit im betrachteten Autobahnabschnitt
erhöht.
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Die Frage nach den Chancen einer Kostenübernahme für
eine Tunnellösung durch den Bund stellt sich somit nicht.
Frage 16:
Warum hat der Senat meine Frage zur „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“ für das Projekt Neubau
Westendbrücke (WB) nicht beantwortet?9
Antwort zu 16:
Der Senat ist stets bemüht auch umfangreiche Schriftliche Anfragen in dem vorgegebenen
engen Zeitraum vollumfänglich zu beantworten. Die Frage zu der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zur Westenbrücke, welche eine Unterfrage der Frage 6 der Schriftlichen
Anfrage 18/23991 war, wurde leider übersehen Die Antwort wird hiermit nachgeholt:

8 Vgl. Drs. 18 / 23 992 Antwort zu Frage 10
9 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 6
7
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Dies trifft somit auch auf das Projekt
Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) zu. Für dieses Vorhaben wird nach aktueller
Planung eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im I. Quartal
2021 stattfinden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat den bereits beim Vorhaben Autobahndreieck Funkturm (ADF) vielfach geäußerten
Wunsch der betroffenen Bevölkerung, dass Vertreter des Senats die stadtentwicklungspolitischen und
umweltpolitischen Fragen zu den Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beantworten sollen – wird dieser
Wunsch zukünftig erfüllt?
Antwort zu 17:
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Senatsverwaltungen
nehmen an den Beteiligungsformaten teil und stehen darüber hinaus für alle Fragen zur
Verfügung.
Frage 18:
Wie ist die Antwort des Senats auf meine Frage 9 zu verstehen, in der eine „regelgerechte, verkehrssichere
und leistungsfähige (demnächst vierspurige Autobahn) Variante“ als Voraussetzung für die im Stadtgebiet
„angestrebte Mobilitätswende“ bezeichnet wird?10
Frage 19:
Wie möchte der Senat mit einer Erweiterung der Autobahnkapazität auf der bzw. den RWBs um ein Drittel
die Mobilitätswende erreichen bzw. welche Art von Mobilitätswende soll hiermit erreicht werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine regelgerechte und verkehrssichere Autobahnbrücke verhindert, dass ein Nadelöhr
entsteht und kann somit dazu beitragen, umliegende Stadtstraßen nicht zusätzlich zu
belasten.
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Ausbaus von drei auf vier durchgehende
Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt der A 100
zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, nicht vorgesehen.
Frage 20:
Welche Belange der Stadt wird der Senat ab Januar 2021 in seiner Eigenschaft als TÖB über den
vierspurigen Ausbau hinaus zur RWB in das Planfeststellungsverfahren einbringen?11

10 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 9
8
Antwort zu 20:
Sowohl auf Senats- als auch auf Bezirksebene werden im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit durch die Träger öffentlicher Belange verschiedene Aspekte in
planrechtliche Verfahren eingebracht. Beispielhaft sind die Belange der Wasserbehörde,
des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Verkehrs, der Stadtentwicklung und des
Denkmalschutzes zu benennen.
Frage 21:
Ist den Antworten auf diese Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett, aus aerobuzz.de

Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett

Die #Lufthansa Technik stellt ihr Engagement in der #Business-Aviation-Maintenance ein. Sie gibt ihre Anteile an #LBAS (Lufthansa #Bombardier Aviation Services) an Bombardier #Aviation ab. Der Hersteller wird das Maintenenance-Zentrum am #Flughafen #Berlin-Schönefeld als werkseigenes Customer Service Center weiterführen.

Bombardier Aviation hat heute bekanntgegeben, dass der kanadische Business Jet-Hersteller alle Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen Lufthansa Bombardier Aviation Services (LBAS) übernehmen wird. Die Kanadier haben eine entsprechende Vereinbarung mit der Lufthansa Technik und #ExecuJet getroffen, die bislang mit 51 Prozent beziehungsweise 20 Prozent Mitgesellschafter von LBAS waren. Das Unternehmen mit Sitz am Flughafen Berlin-Schönefeld wurde 1997 gegründet und hat sich auf die Wartung, Instandhaltung und Überholung von Geschäftsreisejets der #Learjet-, Bombardier #Challenger- und Bombardier #Global-Familien spezialisiert.

LBAS ist auf Bombardier-Jets spezialisiert
Jean-Christophe Gallagher, Vorstandsmitglied von Bombardier Aviation und General Manager für Customer Experience, sagte: „Bombardier verfügte schon seit Jahren über eine starke Präsenz in Deutschland. Wir sind stolz, dass diese bedeutende Transaktion unsere Präsenz …