Ein Bierchen auf der Außenterrasse direkt an der Spree, im Winter wird das am Schiffbauerdamm jedenfalls nichts. Bis 2020 saniert das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Berlin die maroden Uferwände.
Es ist einer der beliebtesten Plätze für Touristen, um gemütlich am Bahnhof #Friedrichstraße ein Bierchen zu trinken oder Berliner Eisbein zu mampfen. Doch die Wirte auf der Restaurantstrecke zwischen #Weidendammer Brücke und S-Bahn müssen den Platz räumen. Statt Biergarten ist der Bereich auf dem Bürgersteig zur #Spree#Baustelle, zumindest im Winter. „In intensiven Abstimmungen mit dem Bezirksamt, den Interessenvertretungen der #Fahrgastreedereien und den betroffenen #Gastwirten am #Schiffbauerdamm haben wir den Bauablauf so geplant, dass Arbeiten mit wesentlichen Einschränkungen des Verkehrsraumes auf der Spree und auf dem Schiffbauerdamm während des Winterhalbjahres stattfinden. Dadurch erstreckt sich die Bauzeit über zwei Winterhalbjahre, so dass die Bauarbeiten erst im April 2020 abgeschlossen werden“ sagt Rolf Dietrich, Chef des #Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin (#WNA). Im Sommer sollen nur Sachen gemacht werden, die nicht alles …
Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?
Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:
Verkehrsvertragbis 14.12.2017
Mehrleistungs-paket
Summe
Ersatzverkehre
2.269.788,19 €
44.924,13 €
2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung
9.316.182,67 €
–
9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung
1.488.396,53 €
–
1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung
139.997,00 €
–
139.997,00 €
SummeVergütungsansprüche
13.214.364,39€
44.924,13€
13.259.288,52€
VerbleibendeRestabzüge
13.393.761,73€
1.039.019,46€
14.432.781,19€
Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).
Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081
„Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch
genommenen
Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des
Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.
Im Jahr 2017 betrugen
die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei
der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von
Regionalisierungsmitteln
i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.
Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.
Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.
Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Für wie viele Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen inzwischen fertige #Bauplanungsunterlagen vor? Antwort zu 1: Für 14 der 60 Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen mit Stand vom 18.12.2018 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertige Bauplanungsunterlagen vor. Für etwa die gleiche Anzahl von Maßnahmen ist die Erstellung der Bauplanungsunterlagen fast abgeschlossen oder so weit vorangeschritten, dass mit der #Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet werden kann. Frage 2: Wie viele #Baumaßnahmen wurden 2018 begonnen? 2 Antwort zu 2: Für drei der in der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 enthaltenen Maßnahmen haben die zuständigen #Straßenbaulastträger nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits #Bauaufträge erteilt. Frage 3: Bei wie vielen Maßnahmen rechnet der Senat 2019 mit #Baubeginn? Antwort zu 3: Wegen der noch stark im Wandel befindlichen personellen Situation, insbesondere in den meisten bezirklichen Straßen- und #Grünflächenämtern, aber auch bei der #Verkehrslenkung Berlin und der GB #infraVelo GmbH sowie in Anbetracht der momentan sehr starken Auslastung der Baufirmen, sind Prognosen bezüglich konkreter Termine für Baubeginne zurzeit wenig belastbar. Der Senat strebt aber an, dass bis Ende 2019 etwa die Hälfte der 60 aufgeführten Vorhaben begonnen werden. Frage 4: Welche Aufgabe kommt der infraVelo GmbH konkret bei der Realisierung der Baumaßnahmen zu? Antwort zu 4: Die GB infraVelo GmbH soll nach bisherigem Stand im Jahr 2019 eine der Maßnahmen (Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd) durchführen. Weitere Maßnahmen werden 2019 abgestimmt. Frage 5: Nach welchen Kriterien wird entschieden eine Baumaßnahme oder einzelne Teilaufgaben der infraVelo GmbH zu übertragen? (Bitte Kriterienkatalog vorlegen) Frage 6: Wer entscheidet auf Senats und Bezirksebene über die Übertragung von (Teil-)Aufgaben auf die infaVelo GmbH? Antwort zu 5 und 6: Voraussetzung für die Übernahme der Umsetzung von Vorhaben durch die GB infraVelo GmbH ist ein ausreichender Personalbestand bei der GB infraVelo GmbH zur Durchführung bzw. Vergabe der bauleitenden Aufgaben und eine Einwilligung des jeweils zuständigen (in der Regel bezirklichen) Baulastträgers in die Übergabe der Bauherrenfunktion an die GB infraVelo GmbH durch Abschließen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, die insbesondere haftungsrechtliche Fragen regeln muss. Zudem muss die GB infraVelo GmbH aus den für sie bestimmten Haushaltstiteln die entsprechende Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhalten. Für die Übernahme von Planungsleistungen durch die GB infraVelo GmbH gelten diese Voraussetzungen entsprechend. 3 Somit ist ein Konsens zwischen dem jeweiligen Bezirksamt als Baulastträger, der GB infraVelo GmbH und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie genügend eingearbeitetes Personal mit den nötigen Qualifikationen bei der GB infraVelo GmbH erforderlich, wenn eine Projektumsetzung oder eine Planungsaufgabe an die GB infraVelo GmbH übertragen werden soll. Frage 7: Welche Leistungsphasen der HOAI übernimmt die infraVelo GmbH selbst? Frage 8: Welche Leistungsphasen der HOAI werden externen Planungsbüros übergeben? Antwort zu 7 und 8: Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrenaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin. Sie ist nicht als Planungsbüro tätig und muss daher in der Regel alle Leistungsphasen an externe Planungs- und Ingenieurbüros vergeben. Frage 9: Welche Leistungsphasen der HOAI werden von Bezirksämtern oder der Senatsverwaltung erbracht? Antwort zu 9: Die derzeitigen Personalkapazitäten ermöglichen es nur noch in Ausnahmefällen, dass vollständige Leistungsphasen entsprechend HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) von Beschäftigten der Straßen- und Grünflächenämter oder der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erbracht werden. Inwieweit die Übernahme entsprechender Leistungen möglich und sinnvoll ist, ist dabei stark vom individuellen Charakter der jeweiligen Bau- bzw. Straßenumgestaltungsmaßnahme abhängig, so dass allgemeingültige Aussagen hierzu nicht gemacht werden können. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die BVG lässt drei Verlängerungen zum Märkischen Viertel, nach Schönefeld und zum Tegeler Flughafengelände untersuchen.
Es ist auch schon wieder fast zehn Jahre her, als in Berlin das letzte Mal eine U-Bahnlinie in Betrieb gesetzt wurde. Seit 2009 pendelt ein Zug die knapp anderthalb Kilometer zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor auf der U55. Ende 2020 soll sich die Rumpflinie mit der U5 verbinden, deren Tunnel riesige Bohrer seit Jahren Unter den Linien vorangetrieben haben.
Für das Berliner U-Bahnnetz bedeutet der Lückenschluss in Mitte die erste echte Erweiterung seit Jahrzehnten. Ob demnächst andere hinzukommen, ist politisch hoch umstritten. Zuletzt ging es nur zögerlich voran. Im Jahr 2000 wuchs die Linie 2 um eine Station von Vinetastraße nach Pankow. Ein paar Jahre zuvor erreichte die U8 die Endstation Wittenau. Die letzten wirklichen Verlängerungen von U-Bahnlinien reichen zurück bis in die 80er-Jahre, als im Westen Spandau und im Osten die Neubaugebiete von Hellersdorf bis nach Hönow angebunden wurden.
Ursprünglich sollte am #Regionalbahnsteig längst alles fertig sein, doch es kommt zu weiteren Verzögerungen. Kein Verkehrsprojekt in Berlin ohne Verzögerungen, auch der #Bahnhof#Mahlsdorf macht da keine Ausnahme. Ursprünglich sollte der #Regionalbahnsteig bereits zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember fertig sein. Doch tatsächlich geht es am einzigen Bahnhof im östlichsten Ortsteil Marzahn-Hellersdorfs nur in Etappen voran.
Drei #Blitzer für Berlin, auch auf der Autobahn. Moderne Technik wurden jetzt auch in andere Geräte eingebaut. Null Toleranz herrscht ab sofort auf der Autobahn #A111 im Norden Berlins. Dort wird der berühmte #Tempo-60-Abschnitt in beide Richtungen automatisch nach #Bleifüßen gescannt. Im Januar kommen weitere Blitzer in Berlin hinzu – dazu gleich mehr. Der neue Blitzer in Berlin-Reinickendorf befindet sich an der Landesgrenze zu Brandenburg, nahe der Anschlussstelle Schulzendorfer Straße. „Ausgewählt wurde der Standort des Gerätes anhand der Auswertung einer #Verkehrsunfallanalyse“, heißt es in der Ankündigung der Berliner Polizei.
Die Autobahn dort ist eng und kurvig – statt Tempo 80 wie auf den meisten Abschnitten gilt dort auf Berliner Gebiet Tempo 60. Früherer Spitzname: „#Vetter-Knie“. So wurde einst der Autobahn-Schlenker um die dortige Polizeikaserne an der Abfahrt Schulzendorfer Straße genannt, nach dem damaligen Umweltsenator Horst Vetter (FDP). Mehr zur Geschichte der Autobahn von Berlin nach Hamburg lesen Sie hier im …
Eine Morgenpost-Leserin gab der Redaktion folgenden Ratschlag: „Macht es doch einfacher und schreibt, welche U-Bahnlinien ungestört und normal fahren“, schreibt sie auf der Facebook-Seite der Zeitung als Reaktion auf die jüngsten Berichte zur Situation bei der #U-Bahn. Bereits seit Wochen läuft es beim wichtigsten Transporteur der Stadt (täglich bis zu 1,5 Millionen Fahrgäste) nicht rund, vor allem auf den Linien #U6, #U7, #U8 und #U9 häufen sich #Zugausfälle und #Verspätungen. Ausgerechnet in einer Stadt, in der die große Mobilitätswende – weg vom automobilen Individualverkehr, hin zu mehr Bahn, Tram und Rad – ausgerufen wurde, fährt eines der umweltfreundlichsten Verkehrsmittel in die Krise.
Diese Krise kam nicht über Nacht. Für den Berliner #Fahrgastverband#Igeb ist sie vielmehr das Ergebnis einer verfehlten #Verkehrspolitik, an der mit SPD und Linke zumindest zwei der aktuell drei in Berlin regierenden Parteien in den vergangenen zwei Jahrzehnten aktiv beteiligt waren. „Jetzt rächt sich vor allem die Sparpolitik des Ex-Finanzsenators Thilo Sarrazin, der Investitionen in die #Infrastruktur und die #Fahrzeugflotte der U-Bahn über Jahre verhinderte“, sagt Igeb-Sprecher Jens #Wieseke.
Was sind die Gründe für die aktuelle U-Bahnkrise? Eine Analyse:
Frage 1: Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden? Antwort zu 1: Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten ausgeführt:
Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
#Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und Spannkammerrückwand
Rückbau und Neubau Geländer Frage 2: Was hat die Sanierung damals gekostet? Antwort zu 2: Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro. Frage 3: Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im 2 Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten vorgenommen? Antwort zu 3: Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war. Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt? Antwort zu 4: Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte. Frage 5: Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008? Antwort zu 5: Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt werden. Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Frage 6: Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen? 3 Antwort zu 6: Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Frage 7: Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet? Antwort zu 7: Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist, kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen. Frage 8: Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus? Antwort zu 8: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen darstellen: Abriss östlicher Überbau: 2020 Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022 Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025 Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026 Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028 Frage 9: Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe? Antwort zu 9: Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich. Frage 10: Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt ist? Wenn nein, warum nicht? 4 Antwort zu 10: Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet. Berlin, den 18.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahn-Ärger? Ansage vom Chef? Berlins Verkehrssenatorin wehrt sich gegen Kritik. „Früher wurde viel zu wenig in die #U-Bahn investiert“, sagt Regine #Günther. Die #Verkehrschefin äußert sich jetzt doch zum Verkehr in Berlin. Zwei Tage nach Veröffentlichung der #U-Bahn-Sperrungen in der West-City durch den Tagesspiegel meldete sich jetzt Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). In einer Stellungnahme, die sie am Donnerstag verschickte, widerspricht sie Angaben, dass es für die im Januar und Februar gesperrten U-Bahn-Linien 2 und 3 „keinen #Ersatz“ gibt.
„Auf der #U1 werden doppelt so viele Züge fahren wie sonst und in der City West werden #Buslinien bei Bedarf #verstärkt“, schreibt die Verkehrssenatorin. „Insofern ist die Meldung, dass es keinen Ersatz gäbe, nicht richtig.“
Schöneberg –Ich war eben nur mal ganz schnell Schrippen kaufen! Ich musste die Oma vom Arzt holen! Ich habe ein Paket ausgeliefert! Das sind Ausreden, die sich Busspurbetreuer der BVG, Polizeibeamte und Ordnungsamtsleute anhören müssen, wenn sie einen Falschparker zur Rede stellen. Mal eben in zweiter Reihe parken, weil man etwas zu erledigen hat, selbst wenn dabei auch der Radweg und die Busspur blockiert werden – dieses rücksichtslose Verhalten unzähliger Autofahrer ist in Berlin an der Tagesordnung. So auch auf der Busspur in der Schöneberger Hauptstraße: Hier haben die Polizei, Ordnungsamt und BVG allein vom 8. Oktober bis 30. November 1256 Fahrzeuge umgesetzt.
Außerdem ahndeten die Ordnungshüter 7555 Ordnungswidrigkeiten, berichtete Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) am Mittwoch. Auch 2019 werde kontrolliert, sagte sie.
Bezirk hofft auf eigenen Abschleppdienst der BVG
Zufrieden zeigte sich Heiß mit dem Ergebnis aber noch nicht: „Wir hätten noch viel mehr Fahrzeuge umsetzen lassen, wenn das von uns beauftragte Unternehmen dies geschafft hätte“, bedauerte sie. Dessen Kapazitäten reichten nicht, um alle Aufträge auszuführen. So hoffe der Bezirk, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bald ihren eigenen Abschleppdienst …