Radverkehr: Arbeit der Infra Velo GmbH, aus Senat

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Frage 1:
Für wie viele Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen inzwischen fertige
#Bauplanungsunterlagen vor?
Antwort zu 1:
Für 14 der 60 Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen mit Stand
vom 18.12.2018 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertige
Bauplanungsunterlagen vor. Für etwa die gleiche Anzahl von Maßnahmen ist die
Erstellung der Bauplanungsunterlagen fast abgeschlossen oder so weit vorangeschritten,
dass mit der #Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet werden kann.
Frage 2:
Wie viele #Baumaßnahmen wurden 2018 begonnen?
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Antwort zu 2:
Für drei der in der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 enthaltenen Maßnahmen haben
die zuständigen #Straßenbaulastträger nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits #Bauaufträge erteilt.
Frage 3:
Bei wie vielen Maßnahmen rechnet der Senat 2019 mit #Baubeginn?
Antwort zu 3:
Wegen der noch stark im Wandel befindlichen personellen Situation, insbesondere in den
meisten bezirklichen Straßen- und #Grünflächenämtern, aber auch bei der #Verkehrslenkung
Berlin und der GB #infraVelo GmbH sowie in Anbetracht der momentan sehr starken
Auslastung der Baufirmen, sind Prognosen bezüglich konkreter Termine für Baubeginne
zurzeit wenig belastbar. Der Senat strebt aber an, dass bis Ende 2019 etwa die Hälfte der
60 aufgeführten Vorhaben begonnen werden.
Frage 4:
Welche Aufgabe kommt der infraVelo GmbH konkret bei der Realisierung der Baumaßnahmen zu?
Antwort zu 4:
Die GB infraVelo GmbH soll nach bisherigem Stand im Jahr 2019 eine der Maßnahmen
(Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd) durchführen.
Weitere Maßnahmen werden 2019 abgestimmt.
Frage 5:
Nach welchen Kriterien wird entschieden eine Baumaßnahme oder einzelne Teilaufgaben der infraVelo
GmbH zu übertragen? (Bitte Kriterienkatalog vorlegen)
Frage 6:
Wer entscheidet auf Senats und Bezirksebene über die Übertragung von (Teil-)Aufgaben auf die infaVelo
GmbH?
Antwort zu 5 und 6:
Voraussetzung für die Übernahme der Umsetzung von Vorhaben durch die GB infraVelo
GmbH ist ein ausreichender Personalbestand bei der GB infraVelo GmbH zur
Durchführung bzw. Vergabe der bauleitenden Aufgaben und eine Einwilligung des jeweils
zuständigen (in der Regel bezirklichen) Baulastträgers in die Übergabe der
Bauherrenfunktion an die GB infraVelo GmbH durch Abschließen einer entsprechenden
vertraglichen Vereinbarung, die insbesondere haftungsrechtliche Fragen regeln muss.
Zudem muss die GB infraVelo GmbH aus den für sie bestimmten Haushaltstiteln die
entsprechende Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz erhalten. Für die Übernahme von Planungsleistungen durch die GB infraVelo
GmbH gelten diese Voraussetzungen entsprechend.
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Somit ist ein Konsens zwischen dem jeweiligen Bezirksamt als Baulastträger, der GB
infraVelo GmbH und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
genügend eingearbeitetes Personal mit den nötigen Qualifikationen bei der GB infraVelo
GmbH erforderlich, wenn eine Projektumsetzung oder eine Planungsaufgabe an die GB
infraVelo GmbH übertragen werden soll.
Frage 7:
Welche Leistungsphasen der HOAI übernimmt die infraVelo GmbH selbst?
Frage 8:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden externen Planungsbüros übergeben?
Antwort zu 7 und 8:
Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von
Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrenaufgaben im
Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin. Sie ist nicht
als Planungsbüro tätig und muss daher in der Regel alle Leistungsphasen an externe
Planungs- und Ingenieurbüros vergeben.
Frage 9:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden von Bezirksämtern oder der Senatsverwaltung erbracht?
Antwort zu 9:
Die derzeitigen Personalkapazitäten ermöglichen es nur noch in Ausnahmefällen, dass
vollständige Leistungsphasen entsprechend HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) von Beschäftigten der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erbracht werden. Inwieweit die
Übernahme entsprechender Leistungen möglich und sinnvoll ist, ist dabei stark vom
individuellen Charakter der jeweiligen Bau- bzw. Straßenumgestaltungsmaßnahme
abhängig, so dass allgemeingültige Aussagen hierzu nicht gemacht werden können.
Berlin, den 20.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz