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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs
#Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich
abermals verzögerte?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im
#Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand
bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit
erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die
auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten
die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die
Gesamtumsetzung weiter verzögert.“
Frage 2:
Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft
koordinierbar sein müsste?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich
Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“
Frage 3:
Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit
dieser Firmen ausreichend überprüft?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In
diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer
unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre
Eignung nachweisen müssen.“
Frage 4:
Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab
es dafür?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine
durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht
genehmigungsfähig.
Frage 5:
Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz
abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus
festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden
Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung
Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch
veranlasst werden.
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Frage 6:
Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust
eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu?
Antwort zu 6:
Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der
Denkmalbehörden liegt nicht vor.
Frage 7:
Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des
Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“
Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines
verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren
Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt.
Frage 8:
Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer
verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur
Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase.
Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur
zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare
Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige
Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die
Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“
Frage 9:
Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten
Mitarbeiter?
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Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie
sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden
analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe
berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt
beteiligten Mitarbeitern statt.“
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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