S-Bahn: Neue Kreuzungsbauwerke für das Karower Kreuz entstehen Auf den S-Bahn-Linien S2 und S8 wird im Sommer acht Wochen intensiv gebaut aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2018/045_karower_kreuz.htm

Eines der größten #Bauprojekte in der Region, der Umbau des Karower Kreuzes, geht im Sommer in eine entscheidende Phase. Für die Fahrgäste der S-Bahn-Linien #S2 und #S8 bedeutet dies, dass sie sich von Dienstag, 26. Juni, bis 17. August zwischen Blankenburg und Karow beziehungsweise Buch sowie Birkenwerder auf eine achtwöchige #Sperrung und den Umstieg in Busse einstellen müssen.
Notwendig sind die Sperrungen, um Mitte Oktober dieses Jahres die erste Bauphase abschließen zu können, wie Projektingenieur Thomas Meyer von der DB Netz AG erklärt. Spektakulär dürfte dabei vor allem der Abbruch der beiden bestehenden und der Einschub der neuen #Kreuzungsbauwerke sein. Dies geht mit erheblichen Erdbauarbeiten zur Baugrundverbesserung einher, um die Standfestigkeit zu erhöhen. „Die beiden Bauwerkshälften werden neben ihrer künftigen Endlage errichtet, dann seitlich in die Endlage verschoben und mit einem Betonmittelstück zu einem Gesamtbauwerk verbunden“, beschreibt der Ingenieur das Prozedere.

Übrigens müssen die beiden S-Bahn-Gleise an die neuen Bauwerke angepasst sein. Konkret bedeutet dies, dass die Gleise um etwa 1,5 Meter angehoben werden müssen.

Weiter geht es auch mit den zum Teil rund hundert Jahre alten Brücken, von denen während des gesamten Projekts 13 zu erneuern sind. So werden neben den Arbeiten an den Kreuzungsbauwerken – der Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Verbindungskurve Blankenburg – Karow West und der EÜ über den Berliner Außenring im Karower Kreuz – die Eisenbahnbrücken #Schräger Weg und #Danewend erneuert. Auch dort wird gleichzeitig die Oberleitungsanlage neu gebaut und die Technik für die elektronische #Stellwerkstechnik installiert. Künftig sind dort Geschwindigkeiten bis 160 Kilometern pro Stunde möglich.

„Historisch bedingt befindet sich der Bahnhof Karower Kreuz in einer schwierigen Lage. Es wurde damals sehr eng gebaut und die Wohnbebauung ist stellenweise ziemlich dicht“, so Meyer. Um die örtliche Lärmentwicklung zu minimieren werden die s-bahnseitigen Lärmschutzwände zwischen Blankenburg und Karower Kreuz sowie entlang der nördlich vom Karower Kreuz befindlichen Böhnkestraße komplettiert.

Nach den Einschränkungen im Sommer wird es weitere Bauarbeiten geben, bei denen kurze Sperrungen nötig sind. Der zweigleisige Ausbau der Gleise von Gesundbrunnen bis Karow wird voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen, die Brückenarbeiten dauern bis 2023 an.

 
Abschnittsweise kostenlose Fahrradmitnahme

Während der Bauarbeiten ist ausnahmsweise die kostenlose Fahrradmitnahme in den Zügen der S2, nur im nördlichen Abschnitt, gestattet: vom 26.6. (Di) 4 Uhr bis 16.7.2018 (Mo) 1:30 Uhr im Abschnitt Karow <> Bernau und vom 16.7. (Mo) 4 Uhr bis 17.8.2018 (Mo) 1:30 Uhr im Abschnitt Buch <> Bernau. Die kostenlose Fahrradmitnahme umfasst nicht den Ersatzverkehr mit Bussen und nicht die S2 im südlichen Abschnitt (Blankenburg <> Lichtenrade/Blankenfelde).

Berlin BC-Tickets gelten zur Fahrt über Gesundbrunnen

Fahrausweise Berlin BC gelten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen auch zur Fahrt über Berlin Gesundbrunnen. Das gilt auch für die Fernverkehrszüge zum VBB-Tarif.

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Bauverzug S Bahn am Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Gründe führen zur #Verzögerung des Ausbaus am #Karower Kreuz? Seit wann sind diese Gründe
bekannt? Wer hat diese Gründe verursacht? Wer ist hierfür verantwortlich?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der gestörte #Bauablauf des #Bahnbauvorhabens am Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle #Ressourcenausstattung der
bauausführenden Firma und erforderliche #Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen.“
2
Frage 2:
Warum konnten die für November geplanten #Brückenbauarbeiten nicht stattfinden?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Für den Monat November war geplant, die #Kreuzungsbauwerke über den Berliner
Außenring und die Verbindungskurve nach Schönfließ / Oranienburg zu errichten. Der bis
zu diesem Zeitpunkt erzielte Baufortschritt an den Brückenbauwerken ließ die Einrichtung
und zeitgerechte Aufhebung der #Totalsperrung der S-Bahnstrecke Blankenburg-Karow
nicht zu. Die Bahn hat sich deshalb entschieden, den Brückeneinbau auf einen späteren
Zeitpunkt zu verschieben.“
Frage 3:
Wann ist mit einem Baubeginn am Karower Kreuz nun zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der Baubeginn am Karower Kreuz hat am 09.02.2017 stattgefunden.“
Frage 4:
Wann ist mit einer endgültigen #Fertigstellung zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Weiterhin ist die Fertigstellung der Arbeiten an der Bahnstrecke bis Ende 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die #Berufspendler zu entlasten?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der S-Bahnverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. In der Zeit der erforderlichen
Totalsperrung wird ein #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für den Regionalverkehr ist
eine Umleitungsstrecke eingerichtet.“
Seitens der Senatsverwaltung findet zusätzlich auch eine Koordinierung der
verschiedenen Baustellen und der dadurch hervorgerufenen Einschränkungen statt, um
die negativen Auswirkungen auf den Schienenersatzverkehr zu minimieren. Aufgrund der
schwierigen Lage in dieser Region mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der
Bahnanlagen lassen sich aber staubedingte Fahrzeitverlängerungen der
Schienenersatzverkehrsbusse nicht vollständig ausschließen.
3
Frage 6:
Kann für die Verzögerungen beim Bau Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in
welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es ist davon auszugehen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird und derzeit
lediglich Anpassungen an Bauzwischenterminen vorgenommen werden. Ein unmittelbarer
Schaden ist somit nicht ohne weiteres ableitbar. Sehr wohl sind im Vertragsverhältnis mit
der bauausführenden Firma Fertigstellungstermine und Bauzwischentermine pönalisiert.
Inwieweit die Vertragsstrafe auch gezogen werden kann, bleibt einer späteren rechtlichen
Bewertung der Terminverschuldung vorbehalten.“
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz