Straßenverkehr: Umsetzung Mobilitätsgesetz – I § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Unfallhäufungsstellen konnten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im direkten Vergleich identifiziert
werden? Wie hat sich die polizeiliche Unfallstatistik im zeitlichen Verlauf entwickelt? (bitte unter Angabe der
Zahlen pro Jahr) Welche Entwicklung zeichnet sich im Jahresverlauf aus Sicht des Senats ab?
Antwort zu 1:
Gemäß § 21 #Mobilitätsgesetz bestimmen sich die Unfallhäufungsstellen an #Knotenpunkten
nach dem Merkblatt der #Unfallkommissionen.
Das Merkblatt, welches die Kriterien hierbei definiert, ist öffentlich zugänglich:
https://www.udv.de/sites/default/files/Ukal_12_Merkblatt_Unfalluntersuchungl.pdf
(Stand: 05.02.2020).
Im Jahr 2017 wurden für das Land Berlin 1.622 Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten
registriert und 1.606 im Jahr 2018. Die Zahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor.
Eine Übersicht der ersten zehn Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten für die Jahre
2018 und 2017 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
2018 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2016 – 2018
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4 OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR.
5
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
2
6
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
7
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
8 STRAßE DER PARISER KOMMUNE / KARL-MARX-ALLEE
9 INNSBRUCKER PLATZ gesamt
10
ALTSTÄDTER RING / CARL-SCHURZ-STR. /
KLOSTERSTR. / SEEGEFELDER STR.
2017 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2015-2017
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4
SAATWINKLER DAMM / SEESTR. / A 100 BAB /
GOERDELERDAMMBRÜCKE / BEUSSELSTR./ LUDWIGHOFFMANN-
BR
5
HASENHEIDE / HERMANNSTR. / KARL-MARX-STR. /
HERMANNPLATZ
6 OSLOER STR. / PRINZENALLEE
7
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
8
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
9 KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
10
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
Frage 2:
Hat zu den Ergebnissen der Untersuchungen/Empfehlungen der Straßenverkehrs-Unfallkommission
betreffend der Unfallhäufungen eine Evaluierung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche
Konsequenzen für 2017/2018/2019? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort zu 2:
Eine Evaluierung der Maßnahmen ist nur für die umgesetzten Maßnahmen möglich, nicht
für Empfehlungen und Untersuchungen. Evaluierungen werden in Form von Vorher-
Nachher-Untersuchungen des Unfallgeschehens für einen Zeitraum drei Jahre vor der
Umsetzung und drei Jahre nach der Umsetzung durchgeführt. Das Jahr der Umsetzung
wird nicht betrachtet, da hier noch von einem Eingewöhnungseffekt auszugehen ist. Der
lange Zeitraum ist erforderlich, um jährlich auftretende Schwankungen im Unfallgeschehen
auszugleichen und zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen. Eine Auswertung der
Jahre 2017/2018/2019 konnte daher noch nicht erfolgen.
3
Die Durchführung von #Vorher-Nachher-Untersuchungen wird dadurch erschwert, dass in
dem gewählten Zeitraum kein Einfluss von Baumaßnahmen oder Umleitungsstrecken
vorhanden sein sollte, da diese die Auswertung beeinflussen.
In den Jahren 2017/18/19 wurden die folgenden umgesetzten Maßnahmen untersucht:
Umbau Luisenplatz
Vorher Zeitraum 2008-2010, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle insgesamt (-31 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-62 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (- 52 %)
Schönhauser Allee / Bornholmer Straße – Wisbyer Straße
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle (-54,9 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-48,7 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (54,5 %)
Bersarinplatz
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle der Kreuzung (-29 %)
Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sind angestiegen (+15,8 %)
Leichte Reduzierung der pauschalen Unfallkosten bei Mitbetrachtung der angrenzenden
Streckenabschnitte (-1,8 %)
Wolfensteindamm / Birkbuschstraße
Vorher Zeitraum 2007-2009, Nachher Zeitraum 2017-2019
Deutliche Senkung der Unfallzahlen (-67,1 %)
Starke Senkung der Unfälle mit Personenschaden (-77,78 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-73,27 %)
Moritzplatz (Untersuchung zur ersten Einschätzung der Unfallsituation)
Vorher Zeitraum Sept. 2014 – August 2015
Nachher Zeitraum 01.09. 2015 – 31.08.2016
Rückgang der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung (-37,5 %)
Rückgang der Unfälle mit Personenschaden (-52,17 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-50,23 %)
Frage 3:
Greifen die Empfehlungen nach Unfallauswertung und sich anschließenden Maßnahmen aus Sicht des
Senats auch in der Praxis (im tatsächlichen Straßenverkehr)? Wenn ja, woran macht der Senat dies konkret
fest? Wenn nicht, wo besteht Handlungsbedarf/Verbesserungsbedarf?
Antwort zu 3:
Die Beispiele zeigen, dass die getroffenen, sehr unterschiedlichen Maßnahmen sich
deutlich positiv auf die Unfallsituation auswirken. Eingeschränkt gilt das für den Bersarinplatz.
4
Frage 4:
Welche einzelnen Maßnahmen ergreift der Senat im Sinne des § 21 MobG zur Herstellung der
Verkehrssicherheit an bekannten Unfallschwerpunkten/Knoten im Sinne des § 21 Abs. 2 MobG und um das
Ziel nach § 21 Abs. 3 MobG zu erreichen?
Antwort zu 4:
Antwort zu § 21 Abs. 2 MobG:
Nach jeder Meldung eines tödlichen Unfalls prüft die Unfallkommission (UK), ob die
Darstellung des Unfalls Anlass gibt, dass die Infrastruktur Einfluss auf den Unfallhergang
ausübt. In diesen Fällen werden sehr zeitnah eine Ortsbegehung durchgeführt, die
Verkehrssituation analysiert und die zu treffenden Maßnahmen festgelegt. Unterschieden
wird dabei nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Die Ergebnisse
für das Jahr 2018 sind im Internet veröffentlicht
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/unfallkommission/de/unfaelletodesfolge.
shtml). Die Veröffentlichung der Ergebnisse für 2019 wird in Kürze erfolgen,
ebenso die Aktualisierung für 2018.
Die Aufarbeitung der Unfälle mit Schwerverletzten (mehrere Tausend im Jahr) konnte
bislang auf Grund fehlender personeller Kapazitäten nicht erfolgen. Ein Konzept dazu ist
noch zu erarbeiten.
Antwort zu § 21 Abs. 3 MobG:
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018 – Juni 2019) wurden die
mindestens zehn Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Im zweiten Jahr
werden 20 umgesetzt werden.
Die Anzahl der Sitzungen der Unfallkommission wurde erhöht. Eine weitere personelle
Verstärkung ist vorgesehen.
Frage 5:
In welcher Form wurde bei der Auswahl der umzubauenden Knotenpunkte die Verteilung auf mehrere
Bezirke berücksichtigt?
Antwort zu 5:
Es wurden im Jahr 12 Sitzungen durch die UK durchgeführt, an denen jeweils einer der 12
Bezirke den Schwerpunkt bildet und entsprechend an der Sitzung teilnimmt.
Frage 6:
An welchen Unfallhäufungsstellen (Kreuzungen und Knotenpunkte) konnte im Jahr 2018 und 2019 die
Verkehrssicherheit verbessert werden? Durch welche jeweiligen konkreten Maßnahmen? (bitte Ausführen
nach den einzelnen Adressen + Maßnahmen)
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zu den jeweils in 2018 und 2019 geplanten Maßnahmen für die
Kreuzungen/Knotenpunkten? Welche Maßnahme ist wann für welche Kreuzung/für welchen Knotenpunkt
realisiert worden? Welche sind noch ausstehend und werden wann abgeschlossen?
5
Antwort zu 6 und 7:
Umsetzung im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018-Juni 2019):
1. Britzer Damm – Buckower Damm / Mohriner Allee
Umbau der Lichtzeichenanlage (LZA) mit separater Signalisierung für Linksabbieger
2. Siemensdamm / Letterhausweg
Zusätzliches LZA-Signal über der Fahrbahn, Rotsignale in Übergröße
3. Prenzlauer Promenade – Prenzlauer Allee / Ostseestraße – Wisbyer Straße
Rotmarkierung der Radfahrerfurten
4. Umbau Dreiecksinsel Torstraße / Schönhauser Allee
Bessere Sichtbeziehung zwischen Kfz-Rechtsabbiegern und Radverkehr
5. Alexanderstraße / Grunerstraße – Alexanderstraße
Umbau der LZA zur besseren Sicherung von Wendevorgängen; Rotmarkierung
Radverkehrsführung
6. Yorckstraße / Katzbachstraße
Umbau der LZA mit getrennter Signalisierung für Linksabbieger; bessere Sichtbeziehungen
durch Gehwegvorstreckung
7. Kolonnenstraße vor Hauptstraße
Geschützte Radverkehrsanlage zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens
8. Hermann-Dorner-Allee / Eisenhutweg
Verlegung und Rotmarkierung der Radfahrerführung
9. Seestraße (Nordufer)
Die Lichtzeichenanlage wurde mit LED-Signalen und übergroßen Rotsignalen
ausgestattet, da Unfälle durch Rotlichtmissachtung aufgetreten sind. Außerdem
wurde die Steuerung angepasst, so dass Rad Fahrende und zu Fuß Gehende die
Seestraße ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen überqueren können.
10. Lützowufer / Lützowplatz
Hier wurde durch Ummarkierung die Fahrstreifenführung von dem Lützowplatz in
das Lützowufer so geändert, dass Fahrstreifenwechsel verringert werden. Außerdem
wurde die Beleuchtung verbessert.
Vorgesehene Maßnahmen im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2019-Juni
2020)
1. Danziger Straße / Greifswalder Straße
Umbau der Lichtzeichenanlage im Zusammenhang mit geänderter Radfahrerführung
2. Spandauer Damm / Fürstenbrunner Weg – Königin-Elisabeth-Straße
Umbau der Kreuzung
6
3. Oberbaumstraße – Skalitzer Straße / Köpenicker Straße – Schlesische Straße
(Schlesisches Tor)
Umbau der Kreuzung zur sicheren Führung Radverkehr – Kfz – Verkehr
4. Mühlendamm / Breite Straße – Fischerinsel
Umbau der Kreuzung zur besseren Sicherung des Fußverkehrs
5. Kurfürstendamm / Joachimsthaler Straße
Umbau der Kreuzung zur besseren Führung der Linksabbieger, gleichzeitig
behindertengerechter Ausbau
6. Blücherstraße / Brachvogelstraße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
7. Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
8. Wildenbruchstraße / Weigandufer
Umbau im Zusammenhang mit einer Fahrradstraße, Durchfahrmöglichkeit für den
Kfz-Verkehr über die Wildenbruchstraße wird unterbunden, Mittelinsel gebaut, um
eine sichere Aufstellung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende zu schaffen
9. Müllerstraße / Burgsdorfstraße
Markierung von Fußgängerquerungshilfen im Vorgriff auf einen späteren
Straßenbau (hier: Gehwegvorstreckungen im Zuge des Umbaus Müllerstraße)
10. Wiener Straße / Lausitzer Straße
Schließung des Mittelstreifens zur Reduzierung des Schleichverkehrs und damit
verbundenen erhöhten Unfallzahlen
11. Stromstraße / Turmstraße
Umbau der Kreuzung mit übergroßen Räumpfeilen und kleineren Anpassungen
12. Adlergestell / Dörpfeldstraße
Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt (Änderung der Beleuchtung unter der SBahnbrücke,
Ummarkierung in der Rudower Chaussee, so dass nur noch einspurig
in die Dörpfeldstraße gefahren wird sowie Verdeutlichung der Fahrstreifenführung
im Adlergestell)
13. Brunsbütteler Damm / Nauener Str.
Eine getrennte Rechtsabbiegesignalisierung wurde im Dezember in Betrieb
genommen. Die Maßnahme wurde nach einem tödlichen Radverkehrsunfall
getroffen. Leider gibt es viele Rotlichtverstöße, so dass kurzfristig weitere
Änderungen erfolgen müssen. Um Irritationen zu vermeiden, wurde zwischenzeitlich
ein Signal, dass sich auf den linksabbiegenden Verkehr bezieht, abgedeckt.
Weitere Änderung ist angeordnet.
14. Bundesallee – Hohenzollerndamm – Nachodstraße
Umbau der Lichtzeichenanlage mit separater Rechtsabbiegesignalisierung von der
Bundesallee und den Hohenzollerndamm hat begonnen, Änderung der
Radverkehrsführung, LED-Signale
7
15. Chausseestraße / Boyenstraße (tödlicher Unfall mit zu Fuß Gehendem)
Neubau einer Lichtzeichenanlage. Es wurde eine provisorische Lichtzeichenanlage
in Betrieb genommen, die die Fußverkehrsquerung über die Chausseestraße
sichert.
16. Invalidenstraße
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einschließlich
Anpassung der Lichtzeichenanlagen, um die Verkehrssicherheit für querende zu
Fuß Gehende und Radfahrende (keine Radverkehrsanlagen, Radfahrende müssen
im Gleisbereich der Tram fahren) zu erhöhen.
17. Alexanderstraße / Karl-Marx-Allee
Separate Rechtsabbiegesignalisierung zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs
erforderlich, Anordnung wurde gefertigt, Baugenehmigung ist beim Bezirk
beantragt.
18. Oranienstraße / Oranienplatz
Schutz der Radverkehrsführung durch Protektion, Änderung der Radverkehrsführung
in den Zufahrten der Nebenrichtungen.
19. Kottbusser Tor
Umprogrammierung der LZA als erster Schritt nach einem tödlichen Unfall.
20. Adalberstraße
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach tödlichem Unfall mit
Zu Fuß Gehender
Frage 8:
Welche 30x Unfallhäufungsstellen werden entsprechend dem MobG in 2020 umgebaut? Welche konkreten
Maßnahmen werden im Einzelnen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
Antwort zu 8:
Eine Liste, welche 30 Maßnahmen zwischen Juni 2020 und Juni 2021 umgesetzt werden,
ist noch in der Erarbeitung.
Frage 9:
Wie viele der im Jahr 2017/2018 und 2019 empfohlenen Maßnahmen der Straßenverkehrs-
Unfallkommission konnten nicht realisiert werden? Welche konkreten Gründe gibt es für die Verzögerungen?
Antwort zu 9:
Insbesondere bei komplexen Planungen und umfangreichen Abstimmungen mit allen
Beteiligten kann es zu Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
kommen. Im Folgenden sind die Gründe, soweit sie kurzfristig ermittelbar waren,
aufgeführt.
8
2017:
· Hermann-Hesse-Str. / Heinrich-Mann-Str.
Umsetzung durch Bezirk, Sachstand konnte wegen des Umfangs der Anfrage nicht
kurzfristig ermittelt werden
· Skalitzer Str. / Lausitzer Str. / Lausitzer Platz
Umsetzung wurde zurückgestellt, da erwartet wird, dass sich hier Verbesserungen
durch die Sperrung der Durchfahrt Weiner Straße / Lausitzer Straße einstellen
· Potsdamer Str. / Goebenstr. – Pallasstraße
Weitere Planung erst mit aktueller Vermessung möglich, Vermessung wurde
beauftragt
· Stromstr. / Turmstr.
Planung ist abgeschlossen, Bestellung der Umsetzung erfolgt kurzfristig
2018:
· Baumschulenstr. / Sonnenallee – Südostallee – Heidekampweg
Umfangreiche Planung erforderlich, Teilumsetzung erfolgt
· Torstraße – Mollstraße / Karl-Liebknecht-Straße – Prenzlauer Allee
Anordnung erfolgt, Umsetzung durch Bezirk kurzfristig erwartet
· Wiener Straße / Lausitzer Straße
Umfangreiche Abstimmungen, auch mit benachbarter Feuerwache, haben die
Umsetzung verzögert
· Sonnenallee / Herzbergstr. / Treptower Str.
Umfangreiche Planung
· Wildenbruchstrße / Weigandufer
Maßnahme ist in der Umsetzung durch den Bezirk, umfangreicher Umbau
· Unter den Linden / Wilhelmstraße
Umfangreiche Änderung an der Lichtzeichenanlage
· Müllerstraße / Burgdorfstraße
Maßnahme ist in Umsetzung durch Bezirk
· Prenzlauer Allee / Ahlbecker Straße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
· Breite Straße / Ossietzkystraße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
9
· Oranienstraße / Oranienplatz
Umfangreiche Abstimmungen mit BVG und anderen Beteiligten, sind nunmehr
abgeschlossen
2019:
Die Maßnahmen erfordern einen Planungsaufwand, der eine Umsetzung im gleichen Jahr
des Beschlusses in der Regel nicht ermöglicht. Zudem müssen entsprechende
Haushaltsmittel gebunden werden.
Frage 10:
Hat der Senat die Absicht, die Fahrradstaffel der Berliner Polizei im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG in allen
Teilen Berlins weiter auszuweiten? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Maßnahmen? (bitte unter
Nennung der bisherigen und geplanten Beschäftigtenanzahl pro Jahr)
Antwort zu 10:
Es ist geplant, die Fahrradstaffel (FaSta) in 2020 von 20 Stellen um 100 % zu erweitern.
Die dann 40 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) werden bei der Direktion
Einsatz, Begleitschutz und Verkehrsdienst (Dir EBVkD) zentral geführt und am bisherigen
Standort Alt-Moabit untergebracht sein. Parallel sollen auf Abschnitten der örtlichen
Direktionen feste „Radstreifen“ in einer Größenordnung von 60 PVB etabliert werden. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen im laufenden Jahr befindet sich derzeit in der
Abstimmung. In 2021 soll die zentrale Fahrradstaffel dann um weitere ca. 10 PVB
aufgestockt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG die Fahrradstaffel in
allen Teilen Berlins tätig wird. Jedoch richtet sich das Handeln am Unfalllagebild aus.
Frage 11:
In Form von welchen konkreten Maßnahmen wird das Querungshilfeprogramm fortgeführt werden?
Frage 12:
Durch welche Maßnahmen unterstützt der Senat die Bezirksämter beim Bau von Fußgängerüberwegen und
anderen Querungshilfen?
Antwort zu 11 und 12:
Das Querungshilfeprogramm (FGÜ-Programm) wird in bewährter Form weiterhin
fortgeführt. Im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung fördert der Senat die
Bezirksämter mit Mitteln aus dem sog. Fußverkehrstitel. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz organisiert zudem über eine Arbeitsgruppe die Beurteilung der
durch Bürgerinnen und Bürger, die Bezirke oder sonstige Antragstellende (z. B. Verbände)
eingereichten Anträge auf Querungshilfen. Die Baulast für die Fußgängerüberwege liegt
bei den Baulastträgern (Bezirke) selbst.
10
Frage 13:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Qualitätssicherung und Transparenz im neuen Verkehrsvertrag, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
2
und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Spandau – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Spandau berichten:
a. Wie viele Buslinien passieren das Stadtgebiet von #Spandau?
b. Wie viele Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Spandau durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„a) Insgesamt passieren 30 Buslinien das Gebiet von Spandau.
b) Im Rahmen der #VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg)
2016 wurden rund 180.400 Einsteigende an den Haltestellen in Spandau erfasst (Mo-Fr,
Angaben pro Tag).
c) Die Zahlen können mit der VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
2
VBB-Erhebung
2013
VBB-Erhebung
2016
Entwicklung
174.900 180.400 +3,1%“
Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die zuständige
fachliche Stelle über den Busverkehr in Spandau, insbesondere bei den Linien #M37 und #137 vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M37 und 137 vor (Mo-Fr, pro Tag, zur
Schulzeit):
M37
Juni 2016 Juni 2019
22.880 21.440
137
April 2016 Februar 2019
18.130 25.400“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Spandau verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschießung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Spandau nicht von anderen Bezirken.
#Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch manuelle
Erhebungen statt.
Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber hinaus
werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBB-Erhebungen zur
Einnahmeaufteilung erhoben.“
3
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Spandau Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass
insbesondere Hauptverkehrsverbindungen wie der Recklinghauser Weg oder Busse auf den Linien M37
sowie 137 sehr stark frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser
Busverbindungen, dass es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht
ausreichende Dichte bei der Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten
Zustand der dortigen Busse.
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es von Seiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Spandau ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a: Die Linien 137 und M37 sind auf dem Benannten stark frequentiert und wir können
diese subjektive Empfindung bestätigen. Hintergrund hierfür ist die Einführung des
Schülertickets.
Es werden auf den Linien M37 und 137 diverse Schulfahrten durchgeführt. Um die Schule
im Recklinghauser Weg zu erreichen, stehen neben den genannten Linien M37 und 137
auch die Linien 337 und 130 an der Haltestelle Westerwaldstraße als Alternative zur
Verfügung.
zu b: Im aktuellen #Nahverkehrsplan (NVP) sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
#Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c: Nein, dies trifft nicht zu. Unsere Fahrzeuge entsprechen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Regelmäßige Wartung sowie Reinigung sind laut Qualitätsstandard vorgeschrieben und
werden eingehalten.“
Für Gebiete, in denen die Möglichkeiten des Busverkehrs qualitativ und quantitativ
ausgereizt sind, sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Bedarfsplan (Anlage 3
zum NVP) eine Umstellung auf Straßenbahn vor. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie
für die Strecke #U7 Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord beauftragt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Spandau?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Spandau stellt für den #Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.
4
Frage 6:
Der Bezirk Spandau wird zukünftig sicher nicht nur mit Bussen abzudecken sein. Hat der Senat vor,
ebendort auch den stärkeren Einsatz von #U-Bahnen, #Trams oder der #S-Bahn vorzusehen? Wenn Ja, ab
wann, wo und mit welchen Verkehrsmitteln?
Antwort zu 6:
Das ÖPNV-Angebot im Bezirk Spandau wird bereits heute nicht nur mit Bussen
abgedeckt, sondern auch durch #Regionalzüge, die S-Bahn, die U-Bahn Linie 7 und die
#Fährlinie F10. Die planerisch beabsichtigten Angebotsänderungen bei den vorhandenen
#Schienenverkehrsmitteln im Bestand sind im Nahverkehrsplan (Kapitel V) mit den
zeitlichen Perspektiven 2023 und 2035 beschrieben. Bezüglich der derzeit nicht mehr in
Spandau verkehrenden Straßenbahn finden sich im Nahverkehrsplan Aussagen,
insbesondere in Anlage 3, dem Bedarfsplan, der sowohl die zum Beschluss des NVP
vorgesehene verkehrliche Priorität, als auch den Realisiserungszeitraum von
Neubaustrecken benennt.
Berlin, den 27.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: FAHRGASTVERBAND Jens Wieseke vom Fahrgastverband Igeb kritisiert fehlende Busspuren, unnötige E-Busse und die schleppende Verkehrswende., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228090495/Die-neue-BVG-Chefin-muss-den-Mund-aufmachen.html

Klimawandel und Umweltschutz sind die bestimmenden Themen. Kaum ein Politiker, der als Reaktion darauf nicht den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fordert. Bei Jens #Wieseke, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher des Berliner Fahrgastverbands #Igeb, rennen sie damit offene Türen ein. Doch was daraus bisher in der Realität geworden ist, sieht Wieseke deutlich kritischer.

Berliner Morgenpost: Herr Wieseke, alle reden vom Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Merkt man davon schon etwas?

Jens Wieseke: Ja, es wird von vielen behauptet, dass der öffentliche Nahverkehr ganz wichtig ist. Allerdings: Anspruch und Wirklichkeit liegen in dieser Stadt weit auseinander. Für die #Nahverkehrskunden war 2019 leider ein Jahr der Stagnation. Mit dem #Mobilitätsgesetz hat die Politik zwar einen sehr guten gesetzlichen Rahmen zur Stärkung des Nahverkehrs geschaffen. Aber ein Mobilitätsgesetz ist wie jedes Gesetz zunächst nur eine Absichtserklärung. Doch nun kommen, um es mit Bert Brecht zu sagen, die Mühen der Ebene. Und die sind eben nicht, nur hochtrabende #Elektrobus-Pläne für ganz Berlin zu entwerfen, sondern zu klären, wie die #Straßenbahn auf der Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg besser über die Kreuzung mit der Schönhauser Allee kommt.

Was ist da das Problem?

Wenn ich in Richtung Westen fahre, werde ich als Fahrgast, der am U-Bahnhof …

BVG + Bus + Straßenbahn: Ab Januar Die Abschleppflotte der BVG rückt aus, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-abschleppwagen-bvg-busspuren-einsatz-januar.html

Der Einsatz BVG-eigener #Abschleppwagen wurde bereits 2018 mit dem Berliner #Mobilitätsgesetz beschlossen. Nun sind die gelben Kolosse einsatzbereit – ab Januar können sie #Falschparker selbst an den Haken nehmen.

Falschparker auf #Busspuren, an #Haltestellen oder auf #Tramschienen müssen im neuen Jahr damit rechnen, von Abschleppfahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) umgesetzt zu werden. Wie die BVG rbb|24 am Montag mitteilte, hat sie bereits fünf kleine und zwei große Abschleppwagen angeschafft. Weitere sollen hinzukommen.

Die BVG hat die Fahrzeuge gebraucht gekauft und dafür zwischen 30.000 und 180.000 Euro pro Stück bezahlt. Voraussichtlich am 6. Januar …

Radverkehr: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Bezirksämtern stehen die Stellen für die #Förderung des #Radverkehrs, die durch das
#Mobilitätsgesetz vorgegeben sind, vollständig der #Radverkehrsplanung zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Eine Stelle steht vollständig dem Radverkehr zur Verfügung. Weitere Stellen befassen
sich teilweise mit Radverkehrsaufgaben. Eine weitere Stelle, die sich hauptsächlich mit
Radverkehrsaufgaben befassen soll, musste gerade neu ausgeschrieben werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
2
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind die Stellen für die Förderung des
Radverkehrs vollständig besetzt. Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der
Radverkehrsanlagen zur Verfügung.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind seit dem 01.09.2018 zwei hauptamtlich beschäftigte
Radverkehrsplaner (Vollzeitäquivalente) tätig.“
Spandau:
„Im Bezirk Spandau sind die zwei geforderten Radverkehrsstellen vollständig mit einem
Radverkehrsplaner und einer Radverkehrsbauleiterin besetzt. Durch Elternzeit ist die
Stelle der Radverkehrsbauleiterin derzeit nicht besetzt und wird befristet ausgeschrieben.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf hat zum 1. November 2019 einen Ingenieur mit dem
Schwerpunkt Radverkehrsanlagen eingestellt. Damit ist die erste der beiden zur
Verfügung gestellten Stellen besetzt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Eine Stelle steht der Radverkehrsplanung vollständig zur Verfügung.“
Mitte:
„Im Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt – sind 2 Stellen für Angelegenheiten
des Radverkehrs (nach MobG) vorgesehen. Eine der beiden Stellen ist für
Radverkehrsplanung vorgesehen. Eine weitere Stelle befindet sich in der
Straßenunterhaltung und wird derzeit neu besetzt. Des Weiteren ist eine Stelle für den
bezirklichen FahrRat vorgesehen, die zeitnah neu besetzt wird.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt. In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im
Rahmen der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen. Die Stellen werden aktuell
als Bezirksingenieurstellen mit dem Schwerpunkt Radverkehr ausgeschrieben.“
Neukölln:
„In Neukölln werden die zwei Radverkehrsingenieure ausschließlich mit Projekten der
Planung und Realisierung von Radinfrastrukturprojekten eingesetzt.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen die Stellen, soweit sie besetzt werden
konnten, vollständig für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Darüber hinaus
werden durch Inhaberinnen und Inhaber weiterer Ingenieursstellen Leistungen für die
Förderung des Radverkehrs erbracht.“
3
Lichtenberg:
„Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg stehen seit Anfang 2019 zwei
Stellen zur Verfügung.“
Frage 2:
Sollten die Stellen nicht allein der Radverkehrsplanung zur Verfügung stehen: Für welche Aufgaben
verwenden die Bezirksämter dann diese Stellen?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Die Personalsituation des Bezirks verlangt, dass sich die Stellen, die für den Radverkehr
vorgesehen sind, zurzeit auch noch um Aufgaben im Fußverkehr und in Leitungfunktionen
kümmern müssen.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Ausnahmen sind Planung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte im Sinne des
Mobilitätsgesetzes.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind die Radverkehrsplaner in der Gruppe „Planung, Entwurf,
Projektsteuerung“ des Straßen- und Grünflächenamtes tätig. Die Radverkehrsplaner sind
zuständig für konzeptionelle Angelegenheiten (Routennetze/Prioritäten) sowie die
Planung, Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen aus dem Radverkehrsprogramm.
Die Überwachung der Bauausführung erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen aus der
SGA-Gruppe „Neubau“.“
Spandau:
„Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch andere Planungs- und Bauleitungsaufgaben
übernommen.“
Reinickendorf:
„Aufgrund der anstehenden und aufgestauten Arbeiten im Bereich des Radverkehrs wird
die ab November besetzte Stelle damit ausgelastet sein.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Entfällt, da die Stelle nur für die Radverkehrsplanung zur Verfügung steht.“
4
Mitte:
„Die Stelle, die für Radverkehrsplanung im Straßen- und Grünflächenamt
(Straßenunterhaltung) angesiedelt ist, befasst sich zukünftig auch mit Aufgaben der
Straßenunterhaltung und -ausstattung sowie Markierungsarbeiten.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Siehe Antwort zu 1.“
Neukölln:
„Siehe Antwort zu 1.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Lichtenberg:
„Aufgrund der aktuellen Personalsituation im SGA Lichtenberg werden von den
Radplanern z.T. auch andere Aufgaben wahrgenommen, schwerpunktmäßig im Bereich
Straßenplanung.“
Frage 3:
Wie weit sind die Prüfungen seitens der Bezirksaufsicht bzgl. der Beschwerde des ADFC über das
Bezirksamt Reinickendorf, das bisher keinen FahrRat entsprechend § 37 (8) Berliner Mobilitätsgesetz
eingerichtet hat?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nach eingehender
Prüfung festgestellt, dass ein Verstoß des Bezirkes Reinickendorf gegen § 37 (8) nicht
eindeutig festzustellen ist.
Die Einrichtung eines Mobilitätsbeirates, statt eines FahrRates, kann eine atypische
Ausnahme im Sinne der Soll-Vorschrift § 37 Abs 8 S. 3 MobG BE darstellen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Aufgaben eines FahrRates vom Mobilitätsbeirat wahrgenommen
werden. Dazu gehören vor allem die Beratung größerer Radverkehrsmaßnahmen und die
Einbindung der für die Belange des Radverkehrs zuständigen Interessengruppen.
Berlin, den 05.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: Fahrerloser ÖPNV statt Ausfälle wegen Personalmangels? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die künftige Entwicklung des für #Ausfälle von Fahrten häufig als Grund angeführten
#Personalmangels bei der #BVG und der #S-Bahn ein, zumal im gesamten deutschen Arbeitsmarkt
#Straßenbahn-, #U-Bahn- und #S-Bahn-Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer angeblich knapp sind?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG hat auf die Arbeitsmarktentwicklung reagiert und ihr Recruiting für das
#Fahrpersonal personell und finanziell verstärkt. Die Konkurrenzsituation betrachten wir als
Herausforderung, aber wir beobachten auch höhere Bewerbungseingänge und eine
höhere Nachfrage aufgrund unserer Kampagnen und Maßnahmen.“
Der Senat sieht hierzu anhaltend große Herausforderungen bei den
Verkehrsunternehmen, die zu bewältigen in deren unternehmerischen Verantwortung liegt.
Frage 2:
Besteht die Gefahr, dass durch Personalmangel verursachte Ausfälle von Fahrten bei S-Bahn und BVG in
Zukunft eher zunehmen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung ist vor allem vom geplanten und notwendigen Leistungswachstum und
einer effektiven Verkehrsorganisation in Berlin entsprechend dem #Mobilitätsgesetz mit
Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abhängig.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin bildet so stark aus, dass der aktuell absehbare #Personalbedarf gedeckt
werden kann. Wir nehmen ca. 150 Anwärter pro Jahr in die Ausbildung auf, von denen ca.
100 pro Jahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ihre Tätigkeit beginnen. Damit
sind wir auch gewappnet für Verkehrsausweitungen und Arbeitszeitabsenkungen. Derzeit
ist der Personalbedarf vollständig gedeckt. Dies schließt allerdings leider nicht aus, dass
durch kurzfristige Krankmeldungen dennoch einzelne Zugausfälle entstehen.“
Frage 3:
Inwieweit wird bei BVG und S-Bahn eine #Automatisierung des S-Bahn- und U-Bahn-Verkehrs als Chance
betrachtet, dem bestehenden und künftigen Personalmangel zu begegnen?
Frage 4:
Werden derzeit konkrete Vorhaben zur Automatisierung des Betriebs bzw. zur Schaffung der
Voraussetzungen für eine künftige Automatisierung des Betriebs bei S-Bahn und BVG vorangetrieben?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG wird ab voraussichtlich 2025/2026 mit einer Teilautomatisierung #CBTC (#GoA2)
auf der #U5 und #U8 beginnen. Die Automatisierung erfolgt in der Ausbaustufe GoA2, der
#Fahrer bleibt als Rückfallebene für die #Türkontrolle und für den #Fahrauftrag weiterhin
erhalten.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Deutsche Bahn #pilotiert in Hamburg eine weitergehende Automatisierung des
S-Bahnbetriebes. Dieses Pilotprojekt befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium.
Ob, wenn ja in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt dadurch Personal einsparbar
ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist sogar zu erwarten, dass auch
bei einer technischen Automatisierung des Betriebes selbst weiterhin ein Mitarbeiter oder
eine Mitarbeiterin auf dem Zug eingesetzt wird, der dann aber andere
#Arbeitsschwerpunkte hat, als der heutige #Triebfahrzeugführende. Auch wenn die Deutsche
Bahn an dem Thema mit Hochdruck arbeitet, wird es auf viele Jahre noch nicht dazu
führen, dass der Bedarf an Triebfahrzeugführenden sinkt. Daher setzen wir unsere
Ausbildungsaktivitäten unverändert fort.“
3
Frage 5:
Inwieweit werden Vorkehrungen in der ÖPNV-Infrastruktur getroffen oder sind geplant, die eine spätere
Ausrüstung mit CBTC-Technik (Communication-Based Train Control, automatische
Zugbeeinflussungssysteme) für den fahrerlosen Betrieb ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Weitere Maßnahmen sind in diesem Bezug nicht bekannt. Üblicherweise kommen beim
fahrerlosen Betrieb Bahnsteigabschlusstüren oder Radarsysteme zum Einsatz. Beide
Ausrüstungsmerkmale werden derzeit nicht verfolgt.
Bezüglich der Funkkommunikation wird die entsprechende Ausrüstung erst mit
Projektrealisierung CBTC im erforderlichen Umfang erfolgen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Derzeit existiert kein für den Betrieb im Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau und
Betriebsordnung (EBO) zugelassenes System für den fahrerlosen Betrieb (Automatic Train
Operation (ATO)/Automatic Train Supervision (ATS) bei einem Grad der Automatisierung
von GoA 3 oder 4).
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 dargestellt, wird die DB AG im Netz der
Hamburger S-Bahn eine Automatisierung testen.
Im Netz der Berliner S-Bahn werden derzeit keine solchen Systeme getestet oder zur
Anwendung gebracht.
Da derzeit auch nicht die Anforderungen an die Infrastruktur für einen fahrerlosen Betrieb
bekannt sind, werden momentan keine Vorkehrungen für eine Umrüstung vorgenommen
oder geplant.“
Frage 6:
Wenn ja, auf welchen Linien ist dies bereits konkret angedacht oder geplant?
Antwort zu 6:
Die BVG hat dazu keine Planung vorgesehen; für die S-Bahn Berlin GmbH siehe hierzu
die Antwort auf Frage 5.
Frage 7:
Werden beim Neubau von Bahnhöfen (z.B. U5) bzw. der umfassenden Renovierung von Bahnhöfen auch
bereits Vorkehrungen getroffen, die eine Nachrüstung von Bahnsteigsicherungen wie z.B. Bahnsteigtüren
ermöglichen, die eine Voraussetzung für den fahrerlosen Verkehr sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim Neubau sowie bei Grundinstandsetzungen von Bahnhöfen erfolgen derzeit keine
Vorkehrungen für Bahnsteigsicherungen wie zum Beispiel Bahnsteigtüren.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Das Thema befindet sich zurzeit in der Prüfung.“
4
Frage 8:
Sind die neu bestellten Fahrzeuge bei U- und S-Bahn mit der für CBTC erforderlichen on-board
Signaltechnik ausgerüstet oder können diese ggf. damit nachgerüstet werden?
Frage 9:
Wurde diese Option in den abgeschlossenen und laufenden Ausschreibungen zur Fahrzeugbeschaffung
verankert bzw. wird diese Anforderung Bestandteil künftiger Ausschreibungen werden?
Frage 10:
Sind die neueren Baureihen der U-Bahn IK sowie J und JK für eine Umrüstung auf fahrerlosen Betrieb
(GoA4, vollautomatischer fahrerloser Zugbetrieb) vorbereitet?
Antwort zu 8, 9 und zu 10:
Die BVG teilt zur Frage 8 mit:
„Die CBTC-Technik (zunächst GoA2) ist in den neuen U-Bahnen noch nicht installiert, da
dieses Projekt erst noch geplant und ausgeschrieben werden muss. Allerdings sind seit
1995 alle neu beschafften U-Bahnen für den Einsatz von CBTC-Technik (GoA2 – GoA4)
vorbereitet. Es sind Freiräume für die Installation der notwendigen Technik im
Unterflurbereich der Fahrzeuge vorhanden und die voraussichtlich notwendigen Kabel
sind bis zu diesem Freiraum verlegt.“
Die BVG teilt zur Frage 9 und 10 mit:
„Aufgrund des Vergabeverfahrens können hierzu keine Aussagen getroffen werden.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Technik für automatischen Zugbetrieb erfordert Gewichts-, Platz- und
Stromversorgungsreserven im Fahrzeug. Da noch nicht klar ist, welche Technik mit
welchen Anforderungen eingebaut werden soll, gab es bei der Ausschreibung der
Baureihe 483/484 noch keine konkreten Anforderungen an die Fahrzeughersteller. Für
den Eisenbahnbereich existiert noch kein fertiger Standard, der berücksichtigt werden
könnte. Sollten die Fahrzeuge während ihrer Lebensdauer umgerüstet werden sollen,
muss die Machbarkeit im konkreten Fall geklärt werden. Schon bei den jetzigen
Fahrzeugen erfolgten nachträglich umfangreiche technische Aufrüstungen, wie z. B. der
Einbau der neue Zugsicherungstechnik ZBS, das Fahrerassistenzsystem FASSI und das
Zugabfertigungssystem BISZAT.“
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen #E-Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2): Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, barrierefreie Mobilität und BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) sollen die #Mobilitätsangebote, die
Verkehrsinfrastruktur sowie die verkehrsorganisatorischen Abläufe unter Beachtung des Nutzungsverhaltens
an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. Wie ist das Nutzungsverhalten
(Aufschlüsselung nach ÖPNV-Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit, Bezirk)?
Antwort zu 1:
Das Nutzungsverhalten im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) wird durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger
regelmäßig untersucht und analysiert. Eine pauschale Aufschlüsselung
nach Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit und Bezirk erfolgt dabei nicht, da sich das
Nutzungsverhalten je nach Stadtteil, Altersgruppen und weiterer Parameter differenziert
darstellt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Monitoringbericht zum Berliner
Nahverkehrsplan sowie im Kapitel I und der Anlage 2 des aktuellen Nahverkehrsplans für
die Jahre 2019-2023 veröffentlicht. Der letzte Monitoringbericht ist mit Stand 20.02.2017
erarbeitet worden, der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 26.02.2019 vom Senat
beschlossen. Beide Dokumente sowie die ergänzenden Anlagen zum Nahverkehrsplan
stehen unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/download
s.shtml zum Download zur Verfügung.
Frage 2:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausbau
des ÖPNV-Angebots?
2
Frage 3:
Wenn ja: Was unternimmt der Senat, um den ÖPNV entsprechend der existierenden Nachfrage
auszubauen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Bei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots ist nach allen verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen in der Regel immer von einer steigenden Nachfrage auszugehen, teils
durch Verlagerungen von anderen Verkehrsträgern (Pkw, Fahrrad, Fuß), teils durch
Verlagerungen von anderen ÖPNV-Angeboten und teils durch neu ausgelöste Nachfrage
(induzierter Verkehr). In welchem Umfang Nachfragesteigerungen eintreten und welchen
Anteil die genannten Verlagerungen sowie der induzierte Verkehr haben, hängt von der
konkreten Ausbaumaßnahme ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer sucht sich in der Regel das jeweils für sie/ihn passende
Verkehrsangebot in der Stadt. Die Berlinerinnen und Berliner bewegen sich multimodal.
Ein weiterer Ausbau des ÖPNV wird insoweit eine weitere Verschiebung des Modal Splits
zugunsten des ÖPNV bzw. des Umweltverbunds im Allgemeinen in der Gesamtstadt
bewirken.
In Berlin ist der gesamte ÖPNV infrastrukturell gesehen bereits gut aufgestellt. In
einzelnen Teilbereichen der Stadt kann es trotzdem zu Überlastungserscheinungen
führen, für die weitere Angebote oder auch neue Infrastrukturen (z.B. Ersatz von Bussen
durch Straßenbahnen) geschaffen werden müssen. Der Senat überprüft daher – wie auch
im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin festgesetzt – in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und stadträumlichen Entwicklungen und legt neue
Priorisierungen zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen fest. Dies spiegelt sich
beispielsweise in regelmäßig zu überarbeitenden Planwerken wie dem
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr oder dem Nahverkehrsplan Berlin wider.
Letzterer wurde zuletzt im Februar 2019 beschlossen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2019-2023 sieht
vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Angebots vor. Der Senat strebt die
Umsetzung der im NVP beschlossenen Maßnahmen an.
Frage 4:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein #gleichwertiges #ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Frage 5:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig?
Frage 6:
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 4 bis zu 6:
Die Fragen 4 bis 6 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Im aktuellen #Nahverkehrsplan wurde in Kapitel I.1.5.5. die #Gleichwertigkeit der Angebote
im ÖPNV genauer untersucht. Vergleichsmaßstäbe dieser Untersuchung waren die
3
#Erschließungswirkung sowie die #Angebotsdichte und die #Reisezeiten zu wichtigen Zielen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass der Anspruch eines gleichwertigen Angebots in vielen Teilen
Berlins bereits erfüllt ist. Defizite bestehen u.a. noch bei Erschließungslücken in einzelnen
Wohngebieten in und außerhalb des S-Bahn-Rings. Bei der Angebotsdichte, gemessen
am NVP-Attraktivitätsstandard eines ganztägigen 10-Minuten-Takts bestehen vor allem in
Teilbereichen der Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf noch
Lücken.
Frage 7:
Was wird unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten?
Antwort zu 7:
Eine gleichwertige Ausgestaltung erfolgt bei entsprechendem Potenzial etwa durch die
Ausweitung des sogenannten 10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen
mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch
andere Maßnahmen werden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zur Behebung weitergehender Defizite benennt der NVP darüber hinaus unter anderem
die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre als Teil des ÖPNV-Angebots. Diese Gebiete
sind im NVP identifiziert, Teil des neuen Verkehrsvertrags wird der im NVP skizzierte Test
dieser Angebote sein.
Frage 8:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die #Mobilitätsangebote barrierefrei?
Frage 9:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 10:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität werden ergriffen?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Die Fragen 8 bis 10 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Derzeit sind noch nicht alle Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote barrierefrei.
Berlin befindet sich, wie viele andere Städte auch, in einem Umstellungsprozess von einer
historisch nicht barrierefrei geplanten Infrastruktur auf eine barrierefreie Infrastruktur.
Etliche Handlungsfelder der Barrierefreiheit sind jedoch bereits schon vollständig
erfolgreich umgesetzt worden, bspw. der Einsatz ausschließlich barrierefreier,
niederfluriger Busse und Straßenbahnen. Andere Maßnahmen wie die Ausstattung aller
Bahnhöfe mit barrierefreien Zugängen durch Aufzüge oder Rampen sowie der Einbau von
Blindenleitsystemen konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Für die noch
fehlenden Bahnhöfe sind die entsprechenden Maßnahmen derzeit in der Planung und
Umsetzung. Der Senat strebt ein vollständig barrierefreies Verkehrsangebot entsprechend
4
der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an. Für
bestimmte Bereichen benennt der NVP Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit,
die temporär – bspw. für einzelne, baulich komplexe und planerisch zeitaufwändig
umzubauende U-Bahnhöfe – oder dauerhaft – bspw. bei der barrierefreien Gestaltung von
vorübergehend eingerichteten Bushaltestellen auf Umleitungsstrecken – erforderlich sind.
Für diese Fälle ist entsprechend der Vorgabe des Mobilitätsgesetzes in § 26 Abs. 7 die
Etablierung alternativer Beförderungsmöglichkeiten als umzusetzende Maßnahme im NVP
benannt.
Frage 11:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat durch den Verzicht auf Tariferhöhungen in den letzten Jahren und die
Absenkung bestimmter Tarifprodukte (u.a. kostenfreies Schülerticket, vergünstigtes
Azubiticket, Preisreduzierung des Sozialtickets und Ausweitung der Nutzungsberechtigung
auf Wohngeldempfänger, geplante Verbesserung des Firmentickets) die Bezahlbarkeit des
ÖPNV für sehr viele Fahrgastgruppen verbessert. Zudem hat das vor zehn Jahren
eingeführte VBB-Abo 65 plus durch einen deutlich preisreduzierten Fahrpreis bei
gleichzeitig erweitertem Geltungsbereich für das gesamte Verbundgebiet die
Bezahlbarkeit des ÖPNV für ältere Fahrgäste deutlich erleichtert.
Frage 12:
Die BVG hat unlängst angekündigt, eine neue Buslinie 300 einzuführen, welche Haltestellen in der
Innenstadt anfährt. Gibt es Bestrebungen seitens der BVG, neue Buslinien in den Außenbezirken Berlins
(außerhalb des S-Bahnrings) zu etablieren?
Antwort zu 12:
Ja, der Senat als Besteller der Verkehrsleistung wie auch die BVG als beauftragtes
Verkehrsunternehmen verfolgen das Ziel, entsprechend der Planungsvorgaben des NVP
auch zusätzliche Buslinien und verbesserte Busangebote (z.B. dichtere Taktzeiten) in den
Außenbezirken bei der BVG zu bestellen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in
den vergangenen Jahren umgesetzt, bspw. im Bezirk Spandau mit der Einführung einer
neuen Expressbuslinie X36 sowie neuen Linienästen der Expressbuslinien X34 und X49.
Aktuell verfolgt werden bspw. Planungen für eine Verlängerung der Linie 294 zur
Erschließung des Gewerbegebiets Marzahn.
Frage 14:
Der #Berlkönig ist ein #Ridesharing-Angebot der BVG und #ViaVan, welches momentan lediglich innerhalb des
östlichen S-Bahn-Ringes, sowie im Gesundbrunnen-, Michelangelokiez und im Komponistenviertel verfügbar
ist. Warum gibt es diesen Dienst derzeitig nur in der Berliner Innenstadt?
Frage 15:
Gibt es Bestrebungen, diesen Service auf alle Teile Berlins, insbesondere auf die Außenbezirke (außerhalb
des S-Bahnrings) auszuweiten?
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Frage 16:
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 14 bis zu 16:
Der „BerlKönig“ ist kein Teil des vom Senat bestellten ÖPNV-Angebots. Er basiert auf
einer eigenwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungskooperation der BVG, die keine
öffentlichen Zuschüsse erhält und für maximal vier Jahre genehmigt ist. Der Pilotbetrieb ist
darauf gerichtet, „auf Basis der Experimentierklausel das Bündelungspotenzial durch On-
Demand Rideselling mit Anlehnung an den Linienverkehr zu testen.“ Im Rahmen des
Projektes solle getestet werden, ob Kundinnen und Kunden das Pooling akzeptieren und
damit die gewünschte Fahrgastbündelung erzielt werden kann (eine Fahrt im BerlKönig
bündelt mehrere Einzelfahrten im Individualverkehr). Es besteht ein Interesse zu erproben,
ob es zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung beiträgt, einen flexibleren, Appbasierten
öffentlichen „Sammelverkehr“ anzubieten, der bisher Autofahrende ansprechen
soll, die allein mit dem geplanten Ausbau des Radverkehrs und des klassischen
Nahverkehrs nicht erreicht werden. Der Start dieses Experimentes findet daher in einem
Bediengebiet mit einer hohen Nachfragedichte und einer begrenzten Fläche statt. Derzeit
gibt es für derartige Verkehre keine dauerhafte Genehmigungsgrundlage im
Personenbeförderungsrecht, sondern nur auf vier Jahre begrenzt zulässige Pilotangebote
zur Erprobung neuer Verkehrsformen. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18/17589 über „Neue Mobilität bis an den Stadtrand“ ausgeführt, dürfen solchen
Erprobungen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Daher sind
Fahrzeuganzahl und Bediengebiet begrenzt. Die laufenden Erprobungen (BerlKönig,
Clever Shuttle) sollen zunächst unter für das Pooling optimalen Rahmenbedingungen
valide Daten liefern, ob die neuen Verkehrsformen zu positiven Ergebnissen im Hinblick
auf das Ziel der Verkehrsvermeidung und somit zu nachgewiesenem Umweltnutzen
führen. Über eine Ausweitung des „BerlKönig“-Angebots wird auf Grundlage der im
Nahverkehrsplan genannten Kriterien für innovative Verkehrsangebote zu entscheiden
sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Erprobung vorliegen.
Erfahrungen der Anbieter und aus anderen Städten belegen, dass der Erfolg des Poolings
mit der Entfernung vom Zentrum, der geringeren Siedlungsdichte und der größeren
Diversität an Fahrzielen deutlich abnimmt. Kommerzielle Angebote lassen sich daher dort
in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben. Im Nahverkehrsplan 2019-2023 ist jedoch als
Maßnahme zur Behebung kleinräumiger Angebotslücken im heutigen Nahverkehrsnetz die
Erprobung von Rufbusangeboten als Teil des bestellten ÖPNV-Angebots vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 7). In der Laufzeit des NVP 2019-2023 soll dazu in drei typischen
Einsatzbereichen, in denen das heutige ÖPNV-Angebot nicht alle Anforderungen
abdecken kann, mit der Erprobung entsprechender Verkehre begonnen werden, vgl. NVP
2019-2023 Kapitel VI.2.4.2. Vorgesehen sind zunächst Bereiche in Neukölln, Lichtenberg
und Mahlsdorf, in denen die Erschließungsstandards des NVP aufgrund der
straßenräumlichen Situation, die den Einsatz herkömmlicher Busse verhindert,
unterschritten werden. Diese Rufbusverkehre sollen vollständig in den ÖPNV integriert
sein, u.a. durch Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und die
Gewährleistung vollständiger Barrierefreiheit.
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Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 24.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (1), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung #gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der #Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 6:
§ 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes adressiert die Mobilität für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die
wesentlichen Wegezwecke. Wie wird das durch den Senat konkret umgesetzt?
Antwort zu 1 und zu 6:
Entsprechend dem Berliner Mobilitätsgesetz (§ 16) ist es Aufgabe des
Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr),
Bestandsaufnahmen, Strategien und Maßnahmenpakete zur Mobilitätsgewährleitung zu
erarbeiten. Der StEP Mobilität und Verkehr enthält einen umfangreichen Zielekatalog mit
Kriterien, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Dieses Planwerk befindet
sich in der Endphase der Erarbeitung.
Frage 2:
Sind die Mobilitätsmöglichkeiten in den einzelnen Teilen Berlins, insbesondere im Vergleich Innenstadt und
Außenbezirke, gleichwertig? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur Evaluation genutzt?
Antwort zu Frage 2:
Strategien und Maßnahmen zur Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten auch im
äußeren Stadtraum bilden einen Kernpunkt im neuen StEP Mobilität und Verkehr. Die
Verbesserung der Mobilität in den Außenbezirken war Schwerpunktthema in mehreren
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Sitzungen des „Runden Tisches“, an denen die Verkehrspolitischen Sprecher der
Fraktionen im Abgeordnetenhaus und die vom Rat der Bürgermeister beauftragten
Bezirksstadträte teilnahmen.
Das Mobilitätsgesetz sieht in § 16 (5) vor, dass alle zwei Jahre nach Beschlussfassung
eine Evaluation der Umsetzung der Ziele des StEP Mobilität und Verkehr erfolgt.
Frage 3:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten aller Teile Berlins seitens des Senats weiter
gewährleistet?
Antwort zu 3:
Für die Gewährleistung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten sind u.a. die
infrastrukturellen Maßnahmen des StEP Mobilität und Verkehr zur Erweiterung der Netze
der Straßenbahn, der S-Bahn, das Maßnahmenpaket „i2030“ für den Regionalverkehr
sowie U-Bahn-Verlängerungen wichtig, mit denen die Erreichbarkeiten verbessert werden.
Mit den laufenden Fahrzeugbestellungen für die U-Bahn und S-Bahn werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass die Takte im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
auch im äußeren Stadtraum verdichtet werden können und der Betrieb störungsfreier
erfolgen kann. Mit dem Bau von Radschnellwegen und zusätzlicher Bike&Ride-Anlage
werden die Mobilitätsmöglichkeiten auch in Außenbezirken weiter verbessert.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen
Teilen Berlins zu forcieren? Welche Maßnahmen wurden je Bezirk implementiert?
Antwort zu 4:
Derzeit laufen die Vorplanungen für die ÖPNV-Netzerweiterungen und auch für die ersten
Radschnellwege. Weitere Konkretisierungen wird der StEP Mobilität und Verkehr
enthalten. Im Herbst 2019 liegen auch erste Ergebnisse der Voruntersuchungen der BVG
zu den U-Bahn-Netzerweiterungen vor. Hinsichtlich der bezirklichen Maßnahmen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 5:
Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen
Berlins zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Ja, der Senat nimmt auch zu diesem Thema an Forschungs- und Pilotprojekten des
Bundes und der Europäischen Union teil, um innovative Maßnahmen früh anzuwenden
und Erfahrungen mit anderen Großstädten auszutauschen. Ein Beispiel sind z.B. die
Mobilitätsstationen in städtischen Randlagen, wo der Senat sich auch im Rahmen des
Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ mit einem Projektvorschlag bewirbt.
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Frage 7:
Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Land Berlin kann heute schon im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten und
europäischen Metropolen eine hohe gleichwertige Mobilität rund um die Uhr
gewährleisten. Berlin findet hier internationale Anerkennung. Einmalig ist das vom Land
Berlin bestellte Nachtangebot im ÖPNV und der durchgehende U- und S-Bahn-Betrieb an
Wochenenden. Das hervorragende Rund-um-die-Uhr-Angebot im ÖPNV ist auch der
Grund dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Berlin auf einen privaten Pkw
verzichten und die Motorisierungsrate im internationalen Maßstab einmalig niedrig ist. Der
Senat wird das derzeitige Angebot im ÖPNV durch weitere innovative flexible
Ergänzungen auch in den Außenbezirken erweitern.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Zu den Vorkehrungen gehört u.a. die barrierefreie Ausstattung der U- und S-Bahnhöfe,
Berlin hat bereits heute einen sehr hohen Ausstattungsgrad mit Aufzügen im Vergleich zu
anderen Großstädten und europäischen Metropolen. Der flächendeckende Einbau von
Aufzügen in den U- und S-Bahnhöfen unterstützt nicht nur die Mobilität von
mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch die Mobilität von
Seniorinnen und Senioren, von Eltern mit Kinderwagen und von Bürgerinnen und Bürgern
in Lebenssituationen nach Verletzungen.
Für die Entwicklung der ÖPNV-Tarife bedeutet dies, dass mit dem Seniorenticket, dem
Semesterticket, dem neuen verbilligten Azubiticket (ab 01.08.2019 365 Euro), dem ab
01.08.2019 kostenlosen Schülerticket und dem Sozialticket für möglichst jede
Altersgruppe/Lebenssituation Tarifangebote geschaffen wurden, die den ÖPNV für die
jeweilige Zielgruppe attraktiv und bezahlbar macht. Die Schwerbehindertenfreifahrt ist
bereits bundesgesetzlich geregelt. Mehrsprachige Menüführungen bei den Automaten, die
Verfügbarkeit der Tarifbedingungen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in Leichter
Sprache, die verstärkte Einführung unkompliziert zu erwerbender digitaler Tickets,
barrierefreie Fahrgastinformationen und digitale Angebote zur Wegeleitung im ÖPNV für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (M4guide) sind nur ein Teil der Maßnahmen im
Bereich Fahrgastinformation und Vertrieb, die ebenfalls der Umsetzung der Ziele des
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§ 3 MobG dienen. Ein weiterer Baustein ist der ab Oktober 2018 ausgeweitete VBB
Bus&Bahn-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen, für den die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine unterstützende
Grundfinanzierung in Ergänzung zu den Arbeitsmarktmitteln der Berliner Job Center und
der ergänzenden Landesförderung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales leistet.
Hinsichtlich der bezirklichen Vorkehrungen wird auf die Antwort zur folgenden Frage 9
hingewiesen
Frage 9:
Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Kiezen Berlin, in den
Kiezen innerhalb des Innenstadtrings und außerhalb des Innenstadtrings, gewährleistet wird? Wenn nein,
durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
Antwort zu 9:
Die Bezirke sind für kiezbezogenen Maßnahmen der Mobilität u.a. für die Gestaltung des
gesamten Straßennetzes außerhalb der Hauptverkehrsstraßen einschließlich der Fragen
der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten verantwortlich. Einige Bezirke entwickeln eigene
bezirkliche Verkehrskonzepte auf der Grundlage des StEPs Mobilität und Verkehr. Die
Bezirke haben auch die Möglichkeit, auf den Verlauf von Buslinien und den Haltestellen-
Konzeption direkt mit der BVG in Dialog zu treten.
Frage 10:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz