Bus: Elektrifizierung der Busflotte der BVG – Testbetrieb eines E-Doppelgelenkbusses auf der Spandauer Linie M32 schnell ermöglichen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es richtig, dass eine #Machbarkeitsstudie jüngst zu dem Schluss kam, dass der Testbetrieb eines
#elektrischen #BVG-Doppelgelenkbusses mit #Streckenladung am Besten in Spandau auf der Linie des #M32
getestet werden kann?
Antwort zu 1:
Im untersuchten Spandauer Netz bietet sich diese Linie besonders an.
Frage 2:
Welche Faktoren haben die Linie M32 für den Testbetrieb eines elektrischen Busses mit Streckenladung laut
den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie besonders prädestiniert?
Antwort zu Frage 2:
Die Linie M32 bietet folgende Vorteile:
· Nachfragestarke Linie mit hohem Fahrgastaufkommen, die bereits heute mit großen
Fahrzeugen in dichter Taktfolge bedient wird.
· Für die Linie werden weitere Fahrgaststeigerungen erwartet, denen besser durch den
Einsatz größerer Fahrzeuge, als durch noch dichteren Takt begegnet werden kann.
· Die Linie M32 eignet sich gut für Streckenladung, weil es eine Linie mit einer
Stammstrecke und verschiedenen Ästen ist, so dass die Installation der
2
#Ladeinfrastruktur entlang der von allen Fahrzeugen befahrenen Stammstrecke
besonders effizient ist.
· Entlang der M32 gibt es keine konkurrierenden #Straßenbahnplanungen.
· Die Entfernung zum Betriebshof ist gering.
Frage 3:
Welche planerischen, haushälterischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen seitens der BVG,
dem Bezirk und der Senatsverwaltung vorliegen, um den Hybrid-O-Bus schnell in Spandau zu testen, wie es
im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehen ist?
Frage 5:
Welche Maßnahmen wird die Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Bezirk Spandau und der BVG
durchführen, um diese Teststrecke so schnell wie möglich zu realisieren?
Antwort zu 3 und 5:
Es sind aufbauend auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie die Implementierung der
Fahrleitungsinfrastruktur, die Anpassung von Haltestellenlängen und die Anpassung des
Betriebshofs Spandau zu planen. Für den Bau der Fahrleitungsinfrastruktur im öffentlichen
Straßenland des Bezirkes ist ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich.
Für die Finanzierung des Baus der Infrastruktur und der Anschaffung von Fahrzeugen ist
die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten des Bundes notwendig. Die Umsetzung
des Vorhabens steht somit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender
Finanzmittel.
Frage 4:
Welche Potentiale ergeben sich im Hinblick auf die jüngst im Senat beschlossene Klimanotlage durch den
Betrieb von elektrischen Bussen mit Aufladung während der Fahrt?
Antwort zu 4:
Elektrobusse sind generell lokal emissionsfrei und zudem sehr energieeffizient. Da die
Streckenlader-Technologie zudem das Aufladen der Batterie während der Fahrt
ermöglicht, entfallen gesondert zu planende Standzeiten für den Ladevorgang, weshalb
kein zusätzlicher Fahrzeug- und Fahrpersonalbedarf entsteht. Darüber hinaus sind
Streckenlader relativ ressourcenschonend, da sie vergleichsweise kleine Batterien
benötigen.
Frage 6:
Welche Anschaffungskosten hat ein elektrisch betriebener Doppelgelenkbus im Vergleich zu einem Hybrid,
einem Diesel, einen mit Erdgasantrieb und einem Doppelgelenkbus mit Wasserstoffantrieb?
Antwort zu 6:
In der Machbarkeitsstudie zum Streckenlader-Betrieb in Berlin-Spandau wird
angenommen, dass die Anschaffungskosten eines Streckenlader-Doppelgelenkbusses bei
ca. 1,3 Mio. EUR liegen.
3
Diese Fahrzeuggröße ist mit dem Ziel eines lokal emissionsfreien Nahverkehrs nicht mit
einem Hybrid-, Diesel- oder Erdgasantrieb vereinbar, weshalb diese Antriebe in der
Machbarkeitsstudie auch nicht betrachtet wurden. Wasserstoffantrieb ist für diesen
Fahrzeugtyp zurzeit nicht am Markt verfügbar und weist zudem generell eine schlechte
Primärenergieeffizienz auf.
Frage 7:
Welche Betriebskosten hat ein elektrisch betriebener Doppelgelenkbus im Vergleich zu einem mit
Dieselantrieb, Erdgasantrieb und einem mit Wasserstoffantrieb?
Antwort zu 7:
Die Machbarkeitsstudie hat ermittelt, dass die Betriebskosten für den Betrieb des
gesamten Spandauer Busnetzes mit Elektrobussen vergleichbar sind mit den Kosten für
den Betrieb mit Dieselbussen. Im Nahverkehrsplan wurden verschiedene Antriebsenergien
und deren spezifischen Vor- und Nachteile bereits ausführlich erörtert. Ein Vergleich der
Betriebskosten zu Erdgasantrieb oder zu Wasserstoffantrieb war daher nicht Bestandteil
der Machbarkeitsstudie für den Streckenlader.
Frage 8:
Wie sieht die CO2-Bilanz von elektrischen, hybriden, dieselgetriebenen, erdgasgetriebenen und
wasserstoffgetriebenen Bussen aus?
Antwort zu 8:
Die Machbarkeitsstudie hat ermittelt, dass der Einsatz von Elektrobussen im Spandauer
Busnetz die CO2-Emissionen gegenüber dem Einsatz von Dieselbussen über die gesamte
Nutzungsdauer wie folgt reduzieren kann:
Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel
Elektrobus (Depotlader) um mindestens -88 %
Elektrobus (Gelegenheitslader) um mindestens -91 %
Elektrobus (Streckenlader) um mindestens -94 %
Annahmen:
-Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall
-CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge mit einem Hybrid-, Diesel- oder Erdgasantrieb sind nicht mit dem Ziel eines
lokal emissionsfreien Nahverkehrs vereinbar und wurden deshalb in dieser
Machbarkeitsstudie nicht betrachtet. Zur CO2-Bilanz von Wasserstoffbussen liegen keine
spezifischen Daten vor, weil sie von der standortspezifischen Auslegung des Versorgungsund
Produktionskonzeptes abhängig sind.
Frage 9:
Sind geeignete E-Busse für den beabsichtigten Testbetrieb mit Streckenladung innerhalb des europäischen
Marktes verfügbar und ohne weiteres beschaffungsfähig?
4
Antwort zu 9:
Die europäischen Hersteller Hess, Van Hool und Solaris bieten Streckenlader-Busse inkl.
Doppelgelenkbusse an. Im Segment des Gelenkbusses bieten zudem die Hersteller Iveco
und SOR Streckenlader an.
Berlin, den 23.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

autonomes Fahren: Verlängerung auf der See-Meile In Tegel geht’s im neuen Jahr gut weiter. Denn der erste hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt ist auch weiterhin auf der „See-Meile“ unterwegs., aus BVG

In Tegel geht’s im neuen Jahr gut weiter. Denn der erste #hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt ist auch weiterhin auf der „#See-Meile“ unterwegs. Mit bis zum 16. Februar 2020 verlängerter Genehmigung bringt das Fahrzeug der Firma #EasyMile die Fahrgäste kostenlos vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See und zurück. Auf dem ca. 1,2 Kilometer langen #Rundkurs hält der Bus zusätzlich in beiden Richtungen an der Kreuzung zum Medebacher Weg.

Seit Start des Testbetriebs am 16. August erfreut sich der kleine gelbe Bus größter Beliebtheit: Bereits rund 14.000 Fahrgäste sind mitgefahren, insgesamt wurden rund 3.200 Kilometer unfallfrei zurückgelegt. In den nächsten Monaten wollen die Projektpartner weitere Erkenntnisse im Bereich des hochautomatisierten Fahrens sammeln und bauen dabei natürlich weiterhin auf das Feedback der interessierten Berlinerinnen und Berliner.

Unter der Dachmarke „Digitales #Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt #See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter #ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die #Ladeinfrastruktur hat das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner #Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO mit an Bord.

Weitere Informationen unter:

Projekt-Website: https://www.see-meile.com/

Pressemitteilung zum Projektstart: https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3377

Pressekontakte

Pressestelle SenWiEnBe
Matthias Borowski
Tel. +49 30 9013-8112
matthias.borowski@senweb.berlin.de

Pressestelle SenUVK
Dorothee Winden
Tel. +49 30 9025-1093
dorothee.Winden@SenUVK.berlin.de

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Pressestelle Deutsche Bahn (ioki)
Andreas Fuhrmann

Tel. +49 30 297-60016

www.deutschebahn.com/presse

presse@deutschebahn.com

Pressestelle BA Reinickendorf
Tel. +49 30 90294-2007
pressestelle@reinickendorf.berlin.de

EasyMile
Dr. Arwed Schmidt
germany@easymile.com

Berliner Wasserbetriebe-Pressestelle
Astrid Hackenesch-Rump
Tel. +49 30 8644-2860
astrid.hackenesch-rump@bwb.de

eMO-Pressestelle
Jörg Welke
Tel. +49 30 46302-402

joerg.welke@emo-berlin.de

Elektromobilität: Verkehrswende in Berlin: Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren – „Stromlos durch die Nacht“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010, privat und
staatlich)?
Antwort zu 1:
Auf Grundlage der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt können lediglich Aussagen darüber
gemacht werden, wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren in Berlin zugelassen sind. Diese
Angabe berücksichtigt jedoch nicht Fahrzeuge, die in einem anderen Zulassungsbezirk
registriert sind, aber in Berlin vorwiegend zum Einsatz kommen. Ebenso berücksichtigen
diese Zahlen nicht, ob die in Berlin zugelassenen Fahrzeuge auch vorwiegend in Berlin
zum Einsatz kommen. Das #Kraftfahrt-Bundesamt gibt für das Land Berlin zum 01.01.2019
einen Bestand von 2.713 #Elektro-Personenkraftwagen (darunter keine Wohnmobile) sowie
2.244 #Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen an. Weitere Differenzierungen oder historische
Daten sind über das Kraftfahrt-Bundesamt öffentlich zugänglich (https://www.kba.de). Es
kann darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass weitere Fahrzeuge mit
Elektromotoren in Berlin zum Einsatz kommen, aber nicht in Berlin zugelassen sind. Dies
betrifft unter anderem die Flotten von #Carsharing-Anbietern wie #We-Share oder #Share-now
mit aktuell über 1.500 Fahrzeugen, die in Berlin stationiert sind.
Die Auswertung des Kraftfahrzeugregisters durch das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten ergab folgendes Ergebnis:
2
Davon sind den folgenden Behörden zugeordnet:
Berliner Feuerwehr
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 9
Gesamt 9
Berliner Polizei
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 8
Hybrid Benzin/Elektro 5
Gesamt 13
SenInnDS – Abt. IV – Sport
Standort Anzahl
Fahrzeuge*
Olympiapark 11
Jahnsportpark 4
Sportmuseum 1
Sportforum Berlin 6
Gesamt 22
Eine rückwirkende Abfrage bis 2010, sowie eine Aufschlüsselung nach Bezirken, privat
und staatlich, ist nicht möglich.
Alle Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in Berlin
Antriebsart Anzahl Fahrzeuge
Elektro 5175
Hybrid Benzin/Elektro 2998
Hybrid Diesel/Elektro 174
Hybrid LPG (Gas)/Elektro 1
Hybrid Brennstoffzelle/Wasserstoff/Elektro 13
Gesamt 8361
Frage 2:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrzeugen mit Elektromotoren rechnet der Senat jährlich bis 2030
(Aufschlüsselung pro Jahr und nach privat und staatlich)?
Antwort zu 2:
Der Markthochlauf von E-Fahrzeugen in Berlin bis 2030 ist, unabhängig vom erklärten
Zielzustand, gerade bei privaten und gewerblichen Halterinnen und Haltern von
verschiedenen Faktoren abhängig, für die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten zu
berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund können unterschiedliche Hochlaufszenarien
3
unterstellt werden, die seitens des Senats bei den Planungen zur Ausgestaltung der
#Ladeinfrastruktur in Berlin berücksichtigt werden.
Frage 3:
Wie viele #Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es derzeitig in Berlin? Wie viele davon
befinden sich jeweils auf öffentlichem Straßenland, bei Behörden und bei landeseigenen Unternehmen
(Aufschlüsselung zusätzlich nach innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragen 3 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20331 vom 07.08.2019 und hier auf die Frage 1, in der die Anzahl der Ladestationen
für Elektroautos genannt wurde, sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20382 vom 11.08.2019 und hier auf die Frage 5, in der der aktuelle Stand der
Planungen zu Ladeinfrastruktur auf Liegenschaften der Senatsverwaltungen und
Senatskanzlei dargestellt wurde, verwiesen.
Ergänzend können folgende Angaben zu Ladeeinrichtungen in der Aufschlüsselung nach
innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk auf Basis des Energieatlas
Berlin/Bundesnetzagentur mit Stand April 2019 gemacht werden.
Lage
Bezirk
Innere Stadt (S-Bahn-Ring) Äußere Stadt
Mitte 75 0
Charlottenburg-Wilmersdorf 59 21
Friedrichshain-Kreuzberg 46 0
Pankow 21 20
Tempelhof-Schöneberg 22 23
Steglitz-Zehlendorf 0 23
Neukölln 21 11
Lichtenberg 0 19
Treptow-Köpenick 5 16
Reinickendorf 0 5
Spandau 0 21
Marzahn-Hellersdorf 0 17
insgesamt 249 176
4
Die Standorte der Ladeeinrichtungen können den Internetseiten
https://energieatlas.berlin.de/ oder https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
entnommen werden. Die „be emobil“-Ladeeinrichtungen sind weiterhin auf der Website
http://www.be-emobil.de/ abgebildet.
Zur Anzahl an Ladestationen bei landeseigenen Unternehmen teilen wir nach
Rücksprache mit den Landesbetrieben mit:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
– Auf dem Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße verfügt die BVG (mit Stand Oktober 2019)
über 30 Ladesäulen für #Elektrobusse (Depotlader), die nicht öffentlich zugänglich sind.
– Für die elektrische #Dienstwagenflotte verfügt die BVG über 227 Ladestationen, welche
auf alle Liegenschaften der BVG verteilt sind. Sie sind ebenfalls nicht öffentlich
zugänglich.
Wasserbetriebe:
– Insgesamt verfügen die Wasserbetriebe über 103 #Ladepunkte (nicht öffentlich
zugänglich, dienen ausschließlich dem Laden der Dienstfahrzeuge), die sich wie folgt
verteilen:
– innerhalb des S-Bahnringes: 43 Ladepunkte in den Bezirken Treptow, Mitte,
Charlottenburg, Wilmersdorf, Tempelhof
– außerhalb des S-Bahnringes: 47 Ladepunkte in den Bezirken Tegel, Spandau,
Ruhleben, Köpenick, Wilmersdorf
– Brandenburg: 13 Ladepunkte Stahnsdorf, Waßmannsdorf, Schönerlinde,
Münchehofe
Berliner Stadtreinigung (BSR):
– Insgesamt 124 Ladepunkte (innerhalb S-Bahn-Ring: 32, außerhalb S-Bahn-Ring: 92),
weitere 13 werden bis Ende 2019 errichtet.
BEHALA:
– Am Standort der BEHALA existiert keine gesonderte Ladeinfrastruktur, die Fahrzeuge
werden über normale Haussteckdosen geladen.
Berliner Feuerwehr:
– Bei der Berliner Feuerwehr sind nachfolgende 22kW-AC-Ladesäulen seit
14.10.2019 installiert:
Standort Anzahl
Nikolaus-Groß-Weg 2, innerhalb des S-Bahnrings 3
Feuerwache Charlottenburg-Nord, innerhalb des S-Bahnrings 3
Voltairestr. 2 (Lehrrettungswache), innerhalb des S-Bahnrings 2
Groß-Berliner-Damm 18, FW Treptow, außerhalb des S-Bahnrings 2
Zudem wurde zusätzlich eine 25kW-DC-Ladesäule in der Voltairestraße errichtet.
Somit verfügt die Berliner Feuerwehr derzeit über 11 Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen sind nicht öffentlich zugänglich.
5
Polizei Berlin:
– Die Polizei Berlin verfügt über sechs Wandladestationen und eine Schnellladesäule,
die ausschließlich für die Ladung von Dienstfahrzeugen verwendet werden. Alle
Lademöglichkeiten sind nicht öffentlich zugänglich. An folgenden Örtlichkeiten
befinden sich die o. g. Ladevorrichtungen:
Standort Anzahl
Königstr. 5, 14163 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (SLS)*
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Alemannenstr. 10, 14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (WLS)
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gothaer Str. 19, 10823 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Hauptstr. 45, 10827 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 2
Friesenstr. 16, 10965 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Kruppstr. 2, 10557 Berlin (Mitte) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gesamt 7
*SLS – Schnellladestation; WLS – Wandladestation
SenInnDS – Abt. IV – Sport:
– Im Olympiapark (innerhalb des S-Bahnrings) gibt es eine nicht öffentlich
zugängliche Ladestation. Alle anderen E-Fahrzeuge werden über reguläre
Stromentnahmequellen (Steckdosen/Trafos) in den Garagen vor Ort geladen.
Zudem weisen wir auf das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)
hin, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit dem 01.07.2018
anbietet. WELMO hat zum Ziel, die gewerblichen Flotten des Berliner Wirtschaftsverkehrs
zu elektrifizieren – neben E-Fahrzeugen werden auch Ladepunkte gefördert. Im Rahmen
des Förderprogramms sind mit Stand 01.10.2019 insgesamt bereits 2.374 E-Fahrzeuge
sowie 422 Ladepunkte beantragt bzw. gefördert worden. Da das Förderprogramm noch
bis Ende 2020 läuft, wird die Anzahl weiter signifikant zunehmen.
Frage 4:
Was ist der jetzige Bedarf an Ladestationen und wie entwickelt sich der Bedarf in den nächsten Jahren bis
2030 (Aufschlüsselung nach Jahr, innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Ladestationen in Berlin verfügbar sind, wenn nach Vorstellung der
Umweltsenatorin ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Berlin fahren sollen?
Frage 6:
Welche alternativen Lademöglichkeiten werden zukünftig eingeführt? Wo werden diese umgesetzt
(Aufschlüsselung nach Art der Lademöglichkeit, Kostenpunkten, Zeitrahmen, innerhalb und außerhalb des
S-Bahn-Ringes sowie Bezirk)?
6
Antwort zu 4 bis zu 6:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Der Senat arbeitet daran, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine
Umstellung der Antriebstechnik auf elektrische Antriebe in ganz Berlin bis 2030
herbeiführen können. Schwerpunkte sind hier die Förderung von wirtschaftsnaher
Elektromobilität im Rahmen des Förderprogramms WELMO, der Aufbau von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum sowie die Umstellung der
landeseigenen Flotten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch in
Zukunft der überwiegende Teil der Ladevorgänge im privaten Raum, am Wohn- oder
Arbeitsort und nur ein geringerer Teil im öffentlichen Raum stattfinden wird. Der Senat
sieht daher vor, den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch im privaten und halböffentlichen
Raum zu unterstützen. Parallel wird die weitere Verlagerung von Teilen des motorisierten
Individualverkehrs auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt, was der Senat
durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs unterstützt.
Aktuell bietet das Land Berlin mit 730 Ladepunkten in Relation zu den zugelassenen
Elektroautos ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Dies zeigt
sich auch an der zurzeit relativgeringen Auslastung der Ladepunkte.
Im Rahmen laufender Vorhaben wird derzeit angestrebt, die Anzahl von Ladepunkten im
öffentlichen Raum auf über 2.000 Ladepunkte zu erhöhen. Dies soll im Rahmen des
Landesprogramms „be emobil“ (1.140 Ladepunkte) sowie im Rahmen des durch das
Bundesministerium für Wirtschaft geförderten Projekts ElMobilBerlin (bekannt unter dem
Titel „Neue Berliner Luft“, https://www.neueberlinerluft.de/, bis zu 1.000 Ladepunkte)
erfolgen. Dazu kommen weitere Ladeeinrichtungen, welche private Betreiber ohne
Beteiligung des Landes Berlin errichten und betreiben.
Frage 7:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

autonomes Fahren + Bus: Kleiner Gelber fährt sich selber Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. , aus BVG

Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste #hochautomatisierte #Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. Gegen 10.30 Uhr gaben die Partner im Projekt „#See-Meile“ den Startschuss für den rund fünfmonatigen Testbetrieb. Das Fahrzeug der Firma #EasyMile bringt die Fahrgäste bis Ende des Jahres täglich kostenlos vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See und zurück. Auf dem ca. 1,2 Kilometer langen Rundkurs hält der Bus zusätzlich in beiden Richtungen an der Kreuzung zum #Medebacher Weg.

Der #Elektrobus der Firma Easy-Mile (Typ „#EZ 10 Gen2“) ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 11 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.30 bis 17.30 Uhr unterwegs. Der Kleinbus dreht seine Runden, für die er jeweils etwa 15 Minuten braucht, im #Metro-Modus. Das bedeutet, er hält immer an allen vier Haltestellen um die Türen zum Ein- und Aussteigen zu öffnen.

Das Fahrzeug fährt auf einer zuvor vermessenen und erlernten Route. Während der Fahrt scannt der Kleinbus ständig seine Umgebung ab. Der Test soll zeigen, wie die sensiblen Sensoren auf Umwelt und Wetter reagieren, aber auch Aufschlüsse zur Akzeptanz von hochautomatisierten Shuttles im Nahverkehr durch die Nutzer bringen. Um auf jedes denkbare Verkehrsszenario sicher reagieren zu können, ist das Fahrzeug mit maximal 15 km/h unterwegs. Zusätzlich befindet sich zu jeder Zeit ein Fahrzeugbegleiter der BVG an Bord, der den Kleinbus im Notfall zum Stoppen bringt, mögliche Hindernisse umfährt und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen behilflich ist. Das Fahrzeug ist klimatisiert und durch eine Rampe #barrierefrei zugänglich. Durch veränderte Auflagen ist es allerdings notwendig, einen zusätzlichen Sicherheitsgurt für Rollstuhlfahrende einzubauen, weshalb die Mitnahme von Rollstühlen zu Beginn des Projekts noch nicht möglich sein wird. Die Nachrüstung wird schnellstmöglich erfolgen. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollatoren dürfen schon jetzt mitfahren.

Unter der Dachmarke „#Digitales Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den #Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die #Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende #Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter #ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die #Ladeinfrastruktur bekommt das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner #Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für #Elektromobilität mit an Bord.

Statements

Christian Rickerts (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): „Berlin gibt Innovation einen sichtbaren Platz in der Stadt. Wir fördern das Projekt ‚See-Meile‘, um erstmalig im öffentlichen Raum zu lernen und zu zeigen, wie automatisierte Mobilität in einer Großstadt funktionieren kann.“

Ingmar Streese (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): „Berlin ist mit dem Pilotprojekt bundesweit Vorreiter bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Mit dem Projekt testen wir aber nicht nur neue Technologien, sondern geben den Berlinerinnen und Berlinern auch die Gelegenheit, den autonomen Kleinbus im Alltagsbetrieb zu erleben. Für uns ist das eine Chance zu testen, ob hochautomatisierte Fahrzeuge perspektivisch ein sinnvolles Zusatzangebot im Berliner ÖPNV sein können.“

Dr. Sigrid Nikutta (Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe): „Wir glauben, dass selbstfahrende Kleinbusse in Zukunft eine kluge Ergänzung zu den großen Gelben sein werden, zum Beispiel in engen oder verkehrsberuhigten Wohngebieten. Wir können mit ihnen unser Netz noch enger knüpfen und damit noch näher an alle Berlinerinnen und Berliner heranrücken.“

Alexander Kaczmarek (Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin): „Wir sind davon überzeugt, dass mit solchen hochautomatisierten Shuttles das Angebot im öffentlichen Verkehr perspektivisch deutlich attraktiver werden kann. Die Anbindung an bestehende Schienenverkehre – die sogenannte erste und letzte Meile – kann mit ihnen verbessert werden. Ganz klar ist: Im Moment sind hochautomatisierte Fahrzeuge im ÖPNV vor allem ein spannendes Forschungs- und Entwicklungsfeld. Deshalb werden wir mit unserer DB-Tochter ‚ioki‘ das Projekt See-Meile wissenschaftlich begleiten.“

Frank Balzer (Reinickendorfs Bezirksbürgermeister, CDU): „Ich freue mich sehr, dass die BVG diese Fahrzeugtechnik der Zukunft hier bei uns in Reinickendorf testet. Ich wünsche dem Testbetrieb viel Erfolg und bin überzeugt, dass sich viele interessierte Fahrgäste für die kostenlose Probefahrt durch Tegel finden.“

Gilbert Gagnaire (CEO EasyMile): „EasyMile freut sich, mit seiner weltweit erprobten Technologie einen attraktiven Baustein für die zukünftige Mobilität in Berlin beizutragen“.

Jörg Simon (Vorstandschef der Berliner Wasserbetriebe): „Wir unterstützen Projekte wie dieses gern, weil es zeigt, wie öffentliche Unternehmen, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam die Stadt intelligenter und lebenswerter machen.“

Gernot Lobenberg (Leiter der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO): „Neue Technologien wie hochautomatisierte Fahrzeuge müssen aus den geschützten Umgebungen heraus in die ‚echte‘ Welt kommen, damit sie von der Bevölkerung akzeptiert werden. Innovationen sind nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in den Alltag integriert werden können. Auf der See-Meile können Anwohner und Besucher Zukunftsmobilität im Wortsinn erfahren und mögliche Vorbehalte gegen selbstfahrende Busse abbauen. Berlin wird damit wieder ein wenig mehr zum Testfeld für nachhaltige Mobilität.“

Pressekontakte

Pressestelle SenWiEnBe
Matthias Borowski
Tel. +49 30 9013-8112
matthias.borowski@senweb.berlin.de

Pressestelle SenUVK
Dorothee Winden
Tel. +49 30 9025-1093
dorothee.Winden@SenUVK.berlin.de

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Pressestelle Deutsche Bahn (ioki)
Andreas Fuhrmann

Tel. +49 30 297-60016

www.deutschebahn.com/presse

presse@deutschebahn.com

Pressestelle BA Reinickendorf
Tel. +49 30 90294-2007
pressestelle@reinickendorf.berlin.de

EasyMile
Dr. Arwed Schmidt
germany@easymile.com

BWB-Pressestelle
Astrid Hackenesch-Rump
Tel. +49 30 8644-2860
astrid.hackenesch-rump@bwb.de

eMO-Pressestelle
Jörg Welke
Tel. +49 30 46302-402

joerg.welke@emo-berlin.de

Elektromobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Berliner Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

Antwort zu 1:

In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.

Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):

Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17

Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).

Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.

Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).

Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin

Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de

Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver­ waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.

Frage 2:

Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 2:

Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.

Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)

Frage 3:

Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?

Antwort zu 3:

Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.

Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16

Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25

Frage 4:

Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

Frage 5:

Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?

Antwort zu 4 und 5:

Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:

B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26

Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG

Frage 6:

Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?

Antwort zu 6:

Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.

Frage 7:

Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.

Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.

Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen

k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199

Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.

Frage 8:

Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?

Antwort zu 8:

Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort­ konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.

Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von

straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.

Frage 9:

Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?

Antwort zu 9:

Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.

Frage 10:

Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?

Antwort zu 10:

In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:

• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.

• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.

Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.

Frage 11:

Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?

Antwort zu 11:

In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.

Frage 12:

In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?

Antwort zu 12:

Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 13:

Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum

Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.

Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.

Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Halbtags-Elektrobusse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Was ist die genaue Ursache dafür, dass die Batterien dieser Busse offenbar bereits nach etwa einem halben
Tag im Einsatz leer sind und die Fahrzeuge zur #Wiederaufladung ins Depot müssen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen konnte die BVG dank der
entsprechenden Einsatzplanung bereits bis zu 16 Betriebsstunden pro Fahrzeug bzw. bis
zu 240 km #Laufleistung am Tag, zum Teil mit #Zwischenladung, nachweisen. Dies wird
sukzessive ausgebaut.“
Frage 2:
War dieser Umstand dem Senat bereits im Vorfeld, bei Unterzeichnung des Kaufverträge, bekannt?
Antwort zu 2:
Dem Senat ist bekannt, dass unter den gegenwärtigen technischen Rahmenbedingungen
mit Depotladern eine begrenzte Fahrleistung von ca. 150 km zwischen zwei jeweils
mehrstündigen Ladevorgängen zuverlässig möglich ist. Um in die #Elektromobilität
2
einzusteigen und Erfahrungen mit dem Betrieb von #Elektrobussen im Kontext der
Anforderungen des Berliner Busverkehrs zu sammeln, führt die BVG eine „Hochlaufphase
Elektromobilität“ durch. In diesem Rahmen werden verschiedene #Ladekonzepte für den
Betrieb von Elektrobussen erprobt. Neben #Depotladern sollen hierbei auch
#Endtstellenlader und #Streckenlader erprobt werden, die bei entsprechend verfügbarer
#Ladeinfrastruktur prinzipiell keine Reichweitenbeschränkung aufweisen.
Auf Basis einer Evaluation dieser Testeinsätze soll dann eine Entscheidung über den
passenden Mix an Ladetechnologien für den Berliner Busverkehr getroffen werden.
Detailliertere Ausführungen zu den verschiedenen Ladekonzepten und der Erprobung sind
dem Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche tatsächlichen Reichweiten der Busse wurden durch die zwei Lieferanten #Daimler und #Solaris jeweils
für ihre Busse zugesichert?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beide Lieferanten haben eine Reichweite von mindestens 150 km unter allen Witterungs-
/Verkehrsbedingungen zugesichert.“
Frage 4:
Wie viele Km Reichweite haben die angeschafften Elektrobusse mit einer Akkuladung tatsächlich im Berliner
Stadtbetrieb und inwiefern weicht dies von den zugesicherten Reichweiten ab?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die zugesicherte Reichweite wird innerhalb eines 14-tägigen Testbetriebes erprobt.
Innerhalb dieses Testbetriebes werden die Fahrzeuge auf zwei Linien eingesetzt. Erst
wenn diese Testphase positiv abgeschlossen wurde, werden die Busse von der BVG
abgenommen. Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen wiesen die Fahrzeuge
eine zufriedenstellende Reichweite auf, wobei die geforderte Mindestreichweite stets
eingehalten wurde.“
Frage 5:
Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie ohne Fahrgäste fahren?
Frage 6:
Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie mit der höchstzulässigen Anzahl von Fahrgästen
fahren?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslegung der Reichweite wurde unter voller Belastung der Fahrzeuge
vorausgesetzt.“
3
Frage 7:
Wie wirken sich Witterungseinflüsse auf die Reichweite und die Einsatzdauer aus?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslegung der Reichweite wurde unter allen Witterungsbedingungen vorausgesetzt.
Detailliertere Aussagen können derzeit wegen der Einführungsphase noch nicht genannt
werden.“
Frage 8:
Welche Differenzen zwischen den von den Herstellern gemachten Angaben und den im Betrieb tatsächlich
festgestellten Reichweiten konnten bisher festgestellt werden? (Bitte Soll- und Ist-Angaben auflisten für
beide Fabrikate unter unterschiedlichen Einsatzbedingungen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die zugesicherten Reichweiten wurden bisher eingehalten.“
Frage 9:
Wie lang ist die von den Herstellern gewährte Garantiedauer auf die verbauten Antriebsbatterien?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Gewährleistung für die #Antriebsbatterie beträgt 6 Jahre.“
Frage 10:
An welche Voraussetzungen sind diese Garantien gebunden und gibt es spezielle Herstellervorgaben, z.B.
zur Ent- und Beladung der Akkus oder auch zum Vorwärmen von Akkus im Winter?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Lade- und Entladezyklen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Diese wurde auf
6 Jahre bzw. 360.000 km festgesetzt.“
Frage 11:
Welche zusätzlichen Wartungs- und/oder Serviceverträge durch die Hersteller der Busse wurden vereinbart?
Frage 12:
Welche Kosten entstehen dadurch insgesamt über die Laufzeit dieser Verträge?
4
Antwort zu 11 und zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es wurden keine zusätzlichen Wartungs- oder Serviceverträge
mit den Herstellern vereinbart.“
Frage 13:
Sollen weitere Busse dieser Hersteller angeschafft werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausschreibung für weitere 90 Elektro-Eindecker (12 m-EBusse)
wurde abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an Solaris erteilt.“
Berlin, den 29.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Weitere E-Busse für die BVG Das Land Berlin und die BVG treiben die Hochlaufphase bei der Beschaffung von Elektrobussen voran und kaufen 90 weitere Fahrzeuge mit E-Antrieb. , aus BVG

Das Land Berlin und die BVG treiben die Hochlaufphase bei der Beschaffung von #Elektrobussen voran und kaufen 90 weitere Fahrzeuge mit #E-Antrieb. Anfang Juni hatte der Aufsichtsrat die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte am heutigen Dienstag offiziell der Zuschlag an den Hersteller #Solaris erteilt werden. Die ersten Fahrzeuge aus der Bestellung sollen im Frühjahr 2020 geliefert werden.

Die bereits aus der ersten Charge bekannten Fahrzeuge des Typs New #Urbino 12 Electric sind 12 Meter lang und bieten Platz für rund 70 Fahrgäste. Neu bei den nun bestellten 90 Bussen: Die Heizung wird ausschließlich elektrisch betrieben. Damit sind die Fahrzeuge zu 100 Prozent lokal emissionsfrei.

Die Busse sind sogenannte #Depotlader. Durch Zwischenladungen kann ihre Tageslaufleistung maximiert werden, die nominale Reichweite wird dadurch bei weitem übertroffen. Im Testbetrieb erreichten die Fahrzeuge aus der ersten Charge bereits Einsatzzeiten von 16 Betriebsstunden pro Tag.

Stationiert wird die #E-Flotte zunächst auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße. Voraussichtlich werden die E-Busse vor allem auf den Linien #147, #240 und #294 eingesetzt, jeweils im Mischverkehr mit Dieselfahrzeugen.

Die Kosten für die 90 neuen Fahrzeuge einschließlich der benötigten #Ladeinfrastruktur sind mit insgesamt rund 61 Millionen Euro veranschlagt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützen die Beschaffung mit Fördermitteln voraussichtlich in Höhe von rund 14 Millionen Euro.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Elektromobilität: Wie gut ist Berlin auf die Elektromobilitätsoffensive der Hersteller vorbereitet?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Hält der Senat die aktuelle Zahl von 880 #Ladestationen in Berlin angesichts der bevorstehenden #Elektro-
Offensive der Automobilhersteller ab 2020/21 für ausreichend? Wenn nein, auf wie viele Stationen soll das
Netz in welchem Zeitraum erweitert werden und wie viele #Schnell-Ladesäulen sind geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es derzeit
261 be emobil Ladeeinrichtungen mit 487 Ladepunkten im öffentlichen und
halböffentlichen Raum. Darunter sind 11 Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Bis zum
30.06.2020 sollen insgesamt bis zu 20 Schnellladesäulen mit 40 Ladepunkten errichtet
werden. Von den 261 Ladeeinrichtungen befinden sich rund 240 Ladeeinrichtungen mit
450 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis
zum 30.06.2020 sollen bis zu 1140 Ladepunkte errichtet werden. In Relation zu den in
Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot
auf öffentlichem Straßenland. Die Auslastung der Ladeinfrastruktur in Berlin ist
entsprechend gering. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum Laden auf privaten Grund, wird
der steigenden Nachfrage ausreichend begegnet.
Im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der
Senatswirtschaftsverwaltung sind im Zeitraum 01.07.-31.12.2018 insgesamt 208 Anträge
(davon waren ca. 90% Normal- und 10% Schnell-Ladeinfrastruktur) auf Förderung von
Ladeinfrastruktur im privaten bzw. im privaten, aber öffentlich-zugänglichen Raum, bei der
IBB Business Team GmbH (IBT) eingegangen. Auch für das laufende Jahr 2019 wird mit
weiteren, mehreren hundert Anträgen auf Ladeinfrastrukturförderung im privaten,
betrieblichen Umfeld gerechnet.
2
Frage 2:
Wie viel hat das Land Berlin seit 2015 pro Jahr in den Ausbau der Lade-Infrastruktur investiert (Angaben
bitte nach Jahren)?
Antwort zu 2:
Für Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität
wurden aus den Kapiteln 1270 (bis 2016) bzw. 0730 (ab 2017) folgende Mittel
ausgegeben:
Jahr 2015 2016 2017 2018
Finanzmittel 119.808,48 € 329.973,07 € 459.574,25 € 446.978,46 €
Im Jahr 2018 wurden über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ 208
Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 60.000 € beantragt. Die Mittel werden im
Kapitel 1350, Titel 68317 bereitgestellt.
Frage 3:
Wie viel wird das Land Berlin bis 2021 in die Erweiterung der Ladepunkte investieren?
Antwort zu 3:
Im Haushaltsplan 2019 sind 1.150 T€ vorgesehen. In der Anmeldung zum Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2020/21 sind Folgebeträge berücksichtigt. Vor dem Beschluss des
Senats über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 können jedoch keine
Angaben über deren endgültige Höhe gemacht werden.
Für das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ stehen bis Ende 2019 rund 3
Mio. Euro zur Verfügung. Darunter fallen jedoch nicht nur die Förderung von
Ladeinfrastruktur, sondern auch die Förderung der Beratung, die E-Fahrzeugförderung
sowie die Förderung von Modellprojekten zum Thema Sektorenkopplung.
Frage 4:
Trifft es zu, dass der geplante Ausbau durch die Komplexität des Genehmigungsverfahrens erschwert wird?
Wenn ja: Welche Hindernisse hat der Senat erkannt und wie und bis wann will er sie beseitigen?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Zwischen den Bezirken gibt es Unterschiede im Vorgehen und in der Bearbeitungsdauer.
Der Senat arbeitet hier mit den Bezirken daran, dies zu vereinheitlichen. Darüber hinaus
wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vor allem durch die ungeklärten Fragen des Messund
Eichrechts des Bundes erschwert. Zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen ist der
Senat mit dem Bund im Gespräch.
3
Frage 5:
Wie und bis wann will der Senat sicherstellen, dass an allen Ladepunkten dieselben Karten akzeptiert
werden?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes sieht das Land Berlin eine
betreiberübergreifende und für alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen
diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem einheitlichen
Zugangsmedium vor und setzt dieses um. Dazu schließen alle Mobilitätsanbieter
Zugangsverträge mit den Betreibern von Ladeeinrichtungen oder entsprechend
angeschlossene Roamingplattformen ab. Dadurch können sich die Kunden der
Mobilitätsanbieter an den Ladeeinrichtungen authentifizieren und die be emobil
Ladeinfrastruktur nutzen. Der Mobilitätsanbieter stellt den Nutzern hierfür eine RFID-Karte
zur Verfügung.
Frage 6:
Hält der Senat das Kartensystem fürs Laden noch für zeitgemäß, welche Alternativen sind im Gespräch?
Antwort zu 6:
Der Senat hält die Authentifizierung mittels der heute angewendeten RFID-Karte (Karte
zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Welle oder englisch: „radio-frequency
identification“) als Mindestanforderung für zeitgemäß, weil diese eine hohe Verfügbarkeit
und geringe technische Anforderungen besitzt. Es handelt sich dabei um das gleiche
System, welches auch die fahrCard der BVG / des VBB verwendet. Ergänzend ist der
Zugang über eine Mobile App vorgesehen und wird ermöglicht, sobald herstellerseitig die
mess- und eichrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Frage 7:
Wie ist der Sachstand im Streit um das 237 Ladepunkte umfassende Netz des Anbieters Innogy?
Antwort zu 7:
Die Innogy SE betreibt heute über 90 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Der Senat
hat sich intensiv um die Integration dieser Ladeeinrichtungen in das Berliner Modell
bemüht, bisher allerdings ohne Erfolg.
Frage 8:
Wie steht der Senat zu Forderungen, Elektroautos für die Zeit des Ladens kostenlos parken zu lassen?
Antwort zu 8:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45
Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und
Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die
Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an
4
Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8 – 18 Uhr einheitlich vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend. Die
Beschilderungen bedeuten, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort
parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Unter
Beachtung dieser Grundsätze sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände
keine Parkgebühren fällig. Befindet sich der Ladestationsstandort in einer
Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort
eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität + Straßenverkehr: Ist Berlin für Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #E-Ladestellen gibt es derzeit in Berlin und wie ist deren Ausbau geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es 259
be emobil #Ladeeinrichtungen mit 485 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen
Raum (Stand Oktober 2018). Davon befinden sich 239 Ladeeinrichtungen mit 448
#Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt.
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf
öffentlichem Straßenland wird derzeit ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit
insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt.
Frage 2:
Wie werden in Berlin die Parkflächen an den E-Ladestationen beschildert? Es wird um eine Aufstellung nach
Bezirken gebeten.
Frage 3:
Gibt es für die Beschilderung eine Vorgabe des Senats? Wenn ja, wird um deren konkrete Mitteilung im
Wortlaut gebeten.
2
Antwort zu 2 und zu 3:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315
(Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen,
durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken
an Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8-18 Uhr einheitlich vier Stunden.
Beschilderung mit Z 314/Z 315 StVO
Die Beschilderung der Berliner Ladestationen erfolgt in allen Bezirken wie folgt:
Hauptverkehrszeichen:
Z 314-10/-20 (Parken Anfang / Parken Ende) oder
Z 314-50 (Parken) bei Einzelparkständen (z.B. bei Ladepunkten an Beleuchtungsmasten)
oder
Z 315 ff (Parken auf Gehwegen)
Zusatzzeichen:
Z 1050-32 und (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs)
Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“)
Z 1040-30* (zeitliche Befristung „8-18 h“)
*Z 1040-32 und Z 1040-30 können auf einem Zusatzzeichen kombiniert werden
Einheitliche Beschilderung im Land Berlin
3
Parkflächenrahmenmarkierung:
Alle Ladestationen sind mit einer weißen Parkflächenrahmenmarkierung versehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Interesse einer verbesserten Durchsetzung
von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur bei den Verkehrsteilnehmenden, bei der
Anordnung von solchen Stellflächen, insbesondere bei solchen Ladeparkplätzen, die
häufig fremd bzw. von Verbrennungsfahrzeugen falsch beparkt werden, ein E-Auto-
Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO als weiße Bodenmarkierung
straßenverkehrsbehördlich zusätzlich aufzutragen.
E-Auto-Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO
Bis 2017 wurden im Land Berlin e-Mobility-Ladestationen mit Verkehrszeichen Haltverbot
(Z 283) mit Zusatzzeichen beschildert:
oder
oder
Elektrofahrzeuge
während des
Ladevorgangs
frei
auf dem
Seitenstreifen
auf dem
Seitenstreifen
4
Beide Beschilderungen bedeuten im Ergebnis das gleiche, nämlich dass nur
Elektrofahrzeuge während des Ladesvorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von
8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Die sog. „Negativbeschilderung“ (mit Z 283) führte
jedoch zu Missdeutungen. Je nach Arbeitsfortschritt der bezirklichen Straßenbaulastträger
bei der Aktualisierung der Verkehrsbeschilderung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausgeschlossen werden, dass in einem Übergangszeitraum noch einige mit Zeichen 283
versehene Ladestationen in einzelnen Bezirken vorhanden sind.
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz