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Frage 1:
Wer legt die Preise an den #be-emobil Ladesäulen des Landes Berlin fest?
Frage 2:
Wie setzen sich diese Preise zusammen? Wo entstehen Kosten, was ist die Gewinnmarge?
Frage 4:
Wo liegen die Berliner Preise an den Ladesäulen im bundesweiten Vergleich?
Frage 7:
Sind weitere Preissteigerungen an den be-emobil Ladesäulen geplant?
Antwort zu 1, 2, 4 und zu 7:
Die Fragen 1, 2, 4 und 7 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Preise an den #Ladesäulen werden durch den Betreiber der #Ladeinfrastruktur
festgelegt. Er muss sich dabei an die Vorgaben des einheitlichen
#Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin („Berliner Modell“) halten. Diese beziehen
sich u.a. darauf, dass jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen jedem #Mobilitätsanbieter den
diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen gewähren muss. Hierzu
gehört insbesondere die Erhebung marktüblicher und angemessener #Zugangsentgelte.
Darüber hinaus ist jeder Betreiber verpflichtet, Zugangsentgelte gegenüber allen
Mobilitätsanbietern nach gleichen Bedingungen zu erheben. Auf der Grundlage eines
zwischen dem Betreiber und den einzelnen Mobilitätsanbietern geschlossenen
Zugangsvertrages ermöglicht der Betreiber den Kunden der Mobilitätsanbieter den Zugang
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zu seinen Ladeeinrichtungen. Auf Basis der Zugangsentgelte, welche die
Mobilitätsanbieter an die Ladeinfrastrukturbetreiber zu entrichten haben, legen die
Mobilitätsanbieter die Preise für ihre Kundinnen und Kunden fest. Der Senat gibt somit
weder die Preise zwischen Betreibern und Mobilitätsanbietern vor, noch die Preise
zwischen Mobilitätsanbietern und Endkunden. Preisänderungen sind daher möglich. Da es
keine vorgegebenen oder einheitlichen „Berliner Preise an den Ladesäulen“ gibt, ist ein
bundesweiter Vergleich nicht möglich.
Die am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes Berlin teilnehmenden
Ladeinfrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter melden ihre internen Kosten und
Gewinnmargen nicht dem Senat.
Frage 3:
Die im August erfolgte Tarifumstellung an den Ladesäulen geschah ohne weitreichende Ankündigungen und
brachte eine deutliche Preissteigerung mit sich. Wo Kunden zuvor noch 6 € für 44 kWh zahlen mussten, sind
es nun mitunter über 18 €. Wie begründet der Senat diese enorme Anpassung der Preise (+200 %) und
inwieweit ist dieser mit der Verkehrswende vereinbar?
Antwort zu 3:
Bis zum 15. Juli 2017 wurde an den von der Allego GmbH errichteten und betriebenen
Ladeeinrichtungen ein Zeittarif angewendet. Als das zuständige Landesamt für Mess- und
Eichwesen die Abrechnung nach Zeit als nicht eichrechtskonform darstellbar bewertete,
wurde die Umsetzung auf eine „Session Fee“ im Sinne einer Anschlussgebühr
erforderlich. Diese wurde am 15. Juli 2017 eingeführt. Danach betrugen die
Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter an den Allego-Ladeeinrichtungen pro
Ladevorgang 4,50 € an AC-Ladepunkten mit bis zu 4,6 kW, 6,00 € an AC-Ladepunkten mit
11 kW und 9,50 € an Schnellladesäulen mit AC-Ladepunkten mit 43 kW und DCLadepunkten mit 50 kW.
Sobald die mess- und eichrechtlichen Anforderungen geklärt wurden und die technischen
Voraussetzungen vorlagen, war eine Abkehr von der „Session Fee“ möglich und die Allego
GmbH hat die Abrechnung auf einen kWh-basierten bzw. verbrauchsabhängigen Tarif
umgestellt. Der neue Tarif mit 0,39 €/kWh an AC-Ladepunkten mit bis zu 11 kW bzw.
0,59 €/kWh an Schnellladesäulen gilt seit dem 15.08.2019 an den von der Firma Allego
betriebenen Ladeeinrichtungen und regelt die Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter.
Damit wurde dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer entsprochen, das Tarifmodell
einfacher und fairer zu gestalten und die Preistransparenz zu erhöhen. Verglichen mit der
Session Fee werden mit diesem verbrauchsabhängigen Tarif Pkw mit hoher
Batteriekapazität und Ladeleistung nicht bevorteilt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Auslastung der be-emobil Ladesäulen?
Frage 6:
Wie hat sich die Nutzung der be-emobil Ladesäulen seit Tarifumstellung entwickelt?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
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Die Anzahl der Ladevorgänge und die Geladenen kWh haben sich im 4. Quartal 2019 im
Vergleich zum 1. Quartal 2019 annähernd verdreifacht und die Anzahl der Ladevorgänge
pro Ladeeinrichtung pro Tag hat sich mehr als verdoppelt. Trotz des stetigen Wachstums
ist die Auslastung der durch die Allego GmbH betriebenen Ladeinrichtungen vor und nach
der Tarifumstellung weiterhin als gering zu bewerten. Mit einem Ladepunkt für fünf
Elektroautos hat Berlin im Vergleich zu anderen Städten eine hohe Zahl an
Ladeeinrichtungen.
Berlin, den 03.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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