Bus: Busunternehmen Umbrella und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

06.07.2023

Frage 1:
In welchem Umfang sind Busse des Unternehmens #Umbrella zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Berliner Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren eingesetzt worden?
Frage 2:
Seit wann und auf welchen Linien werden bzw. wurden Umbrella-Busse bis Ende 2022 eingesetzt?
Frage 3:
Auf welchen Linien und in welchem Umfang kamen Busse der Firma Umbrella im ersten Halbjahr dieses Jahres zum Einsatz?
Frage 4:
Welchen Anteil hatten die Leistungen der Firma Umbrella am Gesamtumfang der Leistungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Berliner Stadtgebiet in den vorgenannten Monaten?


Antwort zu 1 bis 4:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.
Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ist ein #Aufgabenträger-Verbund, der über keinen
eigenen #Fahrbetrieb verfügt. Das Land Berlin in seiner Rolle als Aufgabenträger für den
öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) hat keinen #Verkehrsvertrag mit der Firma Umbrella
Mobility SE abgeschlossen. Dieser besteht im #Busbereich ausschließlich mit der #BVG.
Der Senat hat keine Kenntnis, dass das #Busunternehmen Umbrella Mobility SE durch einen
anderen Aufgabenträger im Berliner Umland mit dem Betrieb eines in das Berliner Stadtgebiet
„einbrechenden“ ÖPNV-Linienverkehrs beauftragt wäre.
Nach Auskunft der BVG erbringt die Fa. Umbrella seit April 2022 ausschließlich #Fahrleistungen
vom und zum #HUB Tegel für die #Beförderung von #Geflüchteten und auch den dortigen
#Mitarbeitenden und #Helfenden. Hierbei handelt es sich um eine #Sonderfahrleistung außerhalb
des ÖPNV, die nicht Teil des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der BVG ist. Die
Fahrleistung wird laut BVG mit Umbrella-eigenen Fahrzeugen (neuen, behindertengerechten
Gelenkomnibussen) erbracht. Die seit April erbrachte Fahrleistung hat nach Auskunft der BVG
einen Umfang von ca. 52,4 Tsd. Betriebsstunden (bis einschl. 31.05.2023).
Frage 5:
Wie viele Fahrgastbeschwerden über Umbrella-Busse und/oder Umbrella-Personal sind im ersten Halbjahr dieses
Jahres angefallen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu – bezogen auf den Sonderlinienverkehr zum HUB Tegel – mit:
„In 2023 sind bislang (Stand 22.06.2023) 75 Beschwerden eingegangen. Die
Beschwerdegründe umfassen die Fahrweise, Dienstvorschriften, das Verhalten und
Verspätungen. In den Fällen, die sich als berechtigt erwiesen haben, zog das Unternehmen die
Konsequenzen und ging disziplinarisch vor.“
Frage 6:
Erfüllt Umbrella aus Sicht des Senats die gewohnten Standards im öffentlichen Busverkehr in Berlin?
3
Frage 7:
Falls nein unter 6.), was hat wer wann unternommen, um Umbrella zur Einhaltung der Standards zu bringen?
Antwort zu 6 und 7:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet.
Bedingt durch den ausschließlichen Einsatz der Fa. Umbrella auf der Sonderlinie zur Beförderung
von Flüchtlingen und Mitarbeitenden vom und zum HUB Tegel sind einige der sonst üblichen
ÖPNV-Qualitätsmerkmale (Beschilderung Fahrzeuge, einheitliches Design, Fahrausweisverkauf
etc.) nicht erforderlich. Die übrigen, von der BVG geforderten Standards (z.B. Gelenkomnibusse
mind. EURO6 und barrierefrei, fremdsprachige Mitarbeitende mit serviceorientierte
Umgangsformen, Firmendisponent vor Ort, flexible Personal- und Fahrzeuggestellungen, etc.)
werden nach Auskunft der BVG eingehalten.
Frage 8:
Welche Qualitätsanforderungen stellt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg an Subunternehmen bei der
Übernahme von Fahrdiensten?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beauftragt keine Subunternehmer für Fahrdienste.

Berlin, den 05.07.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de