Schnell, einfach und komfortabel von der S- und #Regionalbahn zum #Bus oder zur #Straßenbahn. Und natürlich auch umgekehrt. Am Bahnhof #Schöneweide wurde über zwei Jahre daran gearbeitet, für Fahrgäste eine deutlich einfachere und bessere #Umsteigesituation zu schaffen. Dazu wurden Haltestellen und Verbindungen neu organisiert. Jetzt sind die Bauarbeiten abgeschlossen: Acht neue Haltestellen für die Straßenbahn und den Bus sowie eine Straßenbahnunterführung unter den Bahn-Trassen, die von der #Brückenstraße geradewegs in die ebenfalls neue Bus- und #Gleisschleife führt, sind in diesem Zuge entstanden. Durch die Neuordnung der je sechs Bus- und Straßenbahnlinien verbessert sich für die täglich über 20.000 Fahrgäste nun die Umsteigesituation erheblich und wird außerdem #barrierefrei.
Nach Auskunft der BVG wird der Rückbau der Straßenbahngleise in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick nach Abschluss des gesamten Gleisneubaus erfolgen.
Frage 2:
Wer ist in diesem Rahmen für die Herstellung der Straße nach Herausnahme der Straßenbahngleise zuständig?
Die Türen zum #Hauptgebäude sind seit Jahren verschlossen, die Wände mit Graffiti verschmiert. Seit einem Brand vor fünf Jahren ist der #Fußgängertunnel versperrt, Müll stapelt sich auf der ungenutzten Treppe. Bauzäune prägen den Vorplatz des S-Bahnhofs #Schöneweide, der in der DDR mal ein wichtiger #Fernbahnhof war. Schon lange ist er nur noch ein Schandfleck: Wer hier ein-, aus- oder umsteigt, folgt eigentlich nur schnellen Schrittes den Laufmarkierungen auf dem Boden, die aus der Anlage herausführen.
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An der #Jannowitzbrücke droht ab Frühjahr #Stau. Die #Straßenverbindung über die #Spree von Mitte nach #Kreuzberg muss #saniert werden. Ob die Arbeiten bereits im März oder im April beginnen, ist noch nicht entschieden. Sie werden von der Senatsbauverwaltung auf etwa zwei Jahre veranschlagt, weil die Brücke für Autos eingeschränkt passierbar bleiben soll. „Eine #Vollsperrung kommt für diese #Verkehrsader nicht in Frage“, sagte dazu Petra #Reetz, Sprecherin der Senatsbauverwaltung. Statt zwei Fahrspuren pro Richtung werden dann nur noch je Richtung eine zur Verfügung stehen. Bis zu 30 000 Autos passieren die Brücke täglich. Auch ohne Sperrung staut sich hier schon heute häufig der Verkehr. Ein #Nadelöhr ist die südlich anschließende #Brückenstraße, die nur #zweispurig ausgebaut ist. Die Autoschlangen werden sich mit Baubeginn in dieser Richtung vor allem zum Alexanderplatz verlagern.