Bahnhöfe: Sanierung des U-Bahnhofs Elsterwerdaer Platz, aus Senat

01.11.2023

Frage 1:
Welche Verfahrensschritte sind mit welcher #Zeitschiene bis zum Abschluss der vollständigen #Sanierung des U-Bahnhofs #Elsterwerdaer Platz noch durchzuführen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell findet die Sanierung des Trogbauwerks (Übergang #Bahnhof und Brücke) an Gleis 2 statt. Weitere geplante Arbeiten, wie die #Fassadensanierung des Eingangsgebäudes und die #Trogsanierung von Gleis 1 sollen vsl. im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.“
Frage 2:
Gibt es Belange des Denkmalschutzes, deren Beachtung zu Verzögerungen im Bauablauf bei der Sanierung des U-Bahnhofs führen oder geführt haben?

Frage 3:
Wenn ja unter 2.), welche Belange des Denkmalschutzes sind konkret zu beachten und wie wirken sich diese auf
den Bauablauf aus?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bezüglich der Abstimmungen zur #Sanierung der Fassade und der Brückengeländer mussten
Belange des Denkmalschutzes beachtet werden. Es kam dadurch jedoch nicht zu wesentlichen
Verzögerungen im Bauablauf.“
Frage 4:
Wenn nein unter 2.), welche Umstände haben dann zu Verzögerungen im Bauablauf geführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„#Sanierungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Bauwerk wie dem -Bahnhof #Elsterwerdaer
Platz sind im Vorfeld nie exakt planbar. Nach Freilegung der betroffenen Bereiche wurde
festgestellt, dass der Bestand im Untergrund sich anders verhält als erwartet. Dadurch mussten
Änderungen bzw. Anpassungen an der Planung vorgenommen und diese baulich umgesetzt
werden, dadurch kam es zu Verzögerungen im Bauablauf. Zusätzliche Verzögerungen ergaben
sich aufgrund von Materiallieferschwierigkeiten.“
Frage 5:
Wird es im weiteren Verlauf der #Baudurchführung zu weiteren Verzögerungen kommen? Wenn ja, in welchem
Umfang und aufgrund welcher Sachverhalte treten die Verzögerungen auf?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Derzeit sind keine weiteren Verzögerungen zu erwarten.“
Frage 6:
Wann wird der endgültige Abschluss aller Sanierungsarbeiten am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz sein?
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Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die derzeit geplanten Arbeiten werden vsl. Ende 2024 abgeschlossen.“
Frage 7:
Werden in den nächsten 10 Jahren nach Abschluss der grundständigen Sanierung des U-Bahnhofs Elsterwerdaer
Platz absehbar weitere Baumaßnahmen durchzuführen sein? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den derzeit durchgeführten Arbeiten handelt es sich nicht um eine komplette
#Grundinstandsetzung, sondern um die Durchführung von regelmäßigen Teilsanierungen zur
Gewährleistung einer dauerhaften Verkehrs- und #Betriebssicherheit. Kleinere
Instandhaltungsarbeiten werden in den nächsten Jahren regelmäßig durchgeführt.“
Frage 8:
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten zur Sanierung des U-Bahnhofs Elsterwerdaer Platz?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Kosten belaufen sich auf ca. 2,2 Mio. EUR.“
Frage 9:
In welchem Umfang ist die weitere Sanierung bzw. Grundinstandsetzung von U-Bahnhöfen auf der Linie U5 ab -Bahnhof #Biesdorf-Süd bis einschließlich U-Bahnhof #Hönow geplant? Welche Maßnahmen sind in den nächsten 15
Jahren geplant?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Absehbar sind im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung folgende Maßnahmen geplant:
Auf dem U-Bahnhof #Kaulsdorf-Nord werden #Bahnsteigkantensanierungen an Gleis 1 sowie
Sanierungen von #Bauwerksfugen vorgenommen. Am U-Bahnhof Hönow wird das taktile
Leitsystem nachgerüstet und am U-Bahnhof #Wuhletal der #Bahnsteigbelag erneuert.“
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Frage 10:
Ist die Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Steigerung der #Barrierefreiheit und -armut an den unter 9.)
genannten U-Bahnhöfen in den nächsten 15 Jahren geplant?
Frage 11:
Wenn ja unter 10.), an welchen Bahnhöfen, in welchem zeitlichen Rahmen und welche Maßnahmen sollen konkret
durchgeführt werden?
Frage 12:
Wenn nein unter 10.), warum werden keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Antwort zu 10, 11 und 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle in Frage 9 genannten U-Bahnhöfe, bis auf den U-Bahnhof #Kienberg, werden zusätzlich zu
den bestehenden, stufenlosen Zugängen via Rampen mit Aufzügen ausgestattet. Der U-Bahnhof Kienberg verfügt bereits über einen #Aufzug.“
Der Senat unterstützt dieses Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den U-Bahnhöfen auf dem östlichen Streckenast der #U5. Ziel ist es, die U-Bahnhöfe #Biesdorf-Süd,
#Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord, #Cottbusser Platz, #Hellersdorf und #Lewis-LewinStraße mit Aufzügen nachzurüsten. Der Senat steht diesbezüglich bereits im Austausch mit der
BVG. Die erforderlichen Planungen sollen in 2024 begonnen werden.


Berlin, den 31.10.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de