Mehr als die Hälfte der 337 #Empfangsgebäude an Brandenburger #Bahnhöfen ist in einem mittleren oder schlechten Zustand. Der Landtag hatte die Landesregierung deshalb unter anderem aufgefordert, eine #Kompetenzstelle einzurichten, die die #Modernisierung von Bahnhofsgebäuden unterstützt und für ungenutzte Bauten an betriebenen Stationen des Bahn-Regionalverkehres eine Nachnutzung initiiert. Diese Kompetenzstelle nimmt ab Juni beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ihre Arbeit auf.
Verkehrsministerin Kathrin #Schneider: „Der Bahnhof ist für die Menschen nicht nur der Bahnsteig, das Gleis und die Sitzbank, sondern vor allem auch das #Bahnhofsgebäude. Die meisten davon sind nicht mehr im Eigentum der DB AG. Es ist daher eine große Herausforderung, Ideen für die Sanierung und Nutzung zu finden und dann auch umzusetzen. Dabei soll die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof helfen. Sie wird die Akteure vor Ort bei der Erarbeitung von Nutzungs- und Finanzierungskonzepten beraten und unterstützen. Ziel ist es, so viele Gebäude wie möglich zu erhalten.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „Für die Stadt oder Gemeinde sind die Bahnhofsgebäude nicht nur wie eine Visitenkarte, sie sind auch kulturelle Zeugnisse einer Zeit, als ohne die Eisenbahn kein Fortschritt denkbar war. Diese Zeiten sind wieder da, die Bahn ist Teil der Lösung unserer Verkehrsprobleme und sanierte Gebäude Ausdruck einer vorzeigbaren Aufenthaltsqualität. Dank gilt dem Land Brandenburg, ohne dessen finanzielle Hilfe die Kompetenzstelle Bahnhof beim VBB nicht denkbar wäre.“
In den letzten Jahren wurden an den meisten Brandenburger Stationen Bahnsteiganlagen modernisiert und Vorplätze erneuert. Häufig stehen Empfangsgebäude in unmittelbarer Nähe, die nicht genutzt werden und zunehmend verfallen. Nur wenige dieser Bauten dienen dem Bahnverkehr, die, wie Bahnsteige und Zuwegungen, der DB Station und Service AG zugehörig sind. Die Übrigen wurden bzw. werden verkauft: Nur 15 Gebäude verbleiben künftig in DB-Eigentum. Bei 60 Prozent der Bahnhofsgebäude sind die derzeitigen Eigner privat oder unklar. Die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof wurde gegründet, um kompetente Hilfestellung zu leisten, diese Anlagen für die Fahrgäste und die Gemeinden wieder aufzuwerten, denn 60 Prozent der Bauten befinden sich in einem schlechten, vernachlässigten Zustand. Zu den Aufgaben gehören die Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten, wie Bahnunternehmen, Eigentümern und Gemeinden, die Aufklärung zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Konzept, Ausbau oder Betrieb, das Aufzeigen von Nutzungskonzepten, aber auch die fachliche Begleitung zu Rechts- und Umsetzungsfragen. Ziel ist es, die ungenutzten Empfangsgebäude zum Beispiel durch Dienstleistungsangebote wiederzubeleben und damit das Bahnhofsumfeld insgesamt aufzuwerten.
Die Baustile und Größen der Empfangsgebäude sind ausgesprochen unterschiedlich: Die Spannbreite reicht von Fachwerk (Ferch-Linnewitz, sehr klein) über Klinkerbauten mit Heimatmotiven (Perleberg, groß) bis hin zu vormaliger Tudorgotik (Brandenburg an der Havel, sehr groß). Im Land Brandenburg gibt es bereits gute Beispiele der Nachnutzung: In Luckenwalde befindet sich eine Bibliothek im Bahnhof, in Ludwigsfelde ein Museum, in Velten ein Backshop und in Chorin ein Fahrradverleih.
Die Landesregierung beauftragte die VBB GmbH mit ihrer Einrichtung. Die Entwicklung der Bahnhöfe im Land Brandenburg ist Bestandteil des Landesnahverkehrsplans.
Der #Kulturzug Berlin – #Breslau geht in die Verlängerung bis Ende 2019. Bereits seit zwei Jahren verbindet der Kulturzug an jedem Wochenende die zwei europäischen Kultur-Metropolen. Mehr als 35.000 Fahrgäste und über 300 Künstlerinnen und Künstler sind bislang mit dem Kulturzug unterwegs gewesen. Aufgrund des großen Erfolges wird das Angebot gemeinsam von DB Regio und der Niederschlesischen Eisenbahn Koleje #Dolnośląskie (#KD) bis Ende 2019 weitergeführt, beauftragt durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB).
Geburtstagsfeier zum Zweijährigen
Am kommenden Samstag wird der zweite Geburtstag mit den Fahrgästen, Lokführer*innen und Schaffner*innen im Bahnhof #Legnica in der Kunstgalerie der KD „Stacja Kultura“ gefeiert. Nach 40 Minuten Festprogramm mit Torte und Gesang geht es mit dem nächsten KD-Zug weiter. Alle Fahrgäste sind herzlich eingeladen. Kulturzug-Tickets gelten an dem Tag auch im Anschlusszug.
Kultur im Zug
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Saison bildet die kreative und gemeinsame Betrachtung der Regionen, die der Zug durchfährt. In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Programm im Kulturzug stark profiliert, entstanden sind spezielle Veranstaltungsformate, wie „Gespräche in Fahrt“, „Clubnächte“ und „Tanztee“. Am ersten Maiwochenende richtet sich das Angebot insbesondere an Jimmy Hendrix-Fans und Gitarrespielende, die am Guiness-Weltrekordversuch in Wrocław teilnehmen wollen. Am 19. Mai ist die Premiere der interaktiven Seifenoper „Die Stadt an der Grenze“ geplant. Programminfos unter VBB.de/kulturzug und facebook.com/vbbpolen.
Im vergangenen Jahr gewann der Kulturzug den Europäischen Kulturmarken Award „Aurica®“. Das Kulturprogramm wird in diesem Jahr von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa finanziert.
Fahrplan
Der Kulturzug startet jeden Samstag- und Sonntagmorgen um 8.24 Uhr in Berlin-Lichtenberg und trifft gegen 13 Uhr in Breslau ein. Am Samstagabend und Sonntagnachmittag geht die Fahrt wieder zurück nach Berlin. Die Fahrpläne sind im Netz unter VBB.de/kulturzug, Bahn.de/Kulturzug, kolejedolnoslaskie.eu sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar. Aufgrund von Baustellen auf der Strecke kann es zu Fahrplanabweichungen kommen. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor der Reise.
Für Fahrgäste aus Wrocław besteht am Wochenende eine alternative Verbindung in Richtung Berlin. Mit Umstiegen in Forst und Cottbus kann man mit gut auf einander abgestimmten Zügen der KD und der ODEG samstags gegen 13 Uhr Berlin erreichen und sonntags nachmittags zurück nach Wroclaw kehren. Die Fahrtzeit ist etwa gleich solang wie die des Kulturzugs.
Ticketkauf
Eine einfache Fahrt mit dem Kulturzug kostet 19 Euro (79 PLN), Kinder zahlen die Hälfte. Für Clubbesucher und Nachtschwärmer gibt es das besondere Angebot „Berlin-Clubnight-Ticket“: Die Hin- und Rückfahrt (Wrocław – Berlin – Wrocław) für nur 19 Euro (79 PLN). Das Kulturzug-Ticket im Breslauer Stadtverkehr als Tageskarte. Tickets sind online auf www.dbregio-shop.de, an allen DB-Automaten, sowie in DB-Reisezentren und im Zug selbst erhältlich. Eine Sitzplatzreservierung ist in den Reisezentren und den DB-Automaten möglich.
In der #Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der #Straßenbahn austauschen und die #Gleisanlagen von Grund auf sanieren. Das ist notwendig, damit auch in Zukunft die Straßenbahnen weiter zuverlässig rollen.
Die Linie #21 wird wegen dieser Bauarbeiten von 30. April bis 27. August 2018, jeweils Betriebsbeginn, aufgeteilt. Die Linie verkehrt dann zum einen vom S-Bahnhof Schöneweide zum #Bersarinplatz und weiter bis Kniprodestraße/Danziger Straße. Zum anderen von S+U Lichtenberg/Gudrunstraße bis #Loeperplatz und weiter bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße). An den Haltestellen in der Eldenaer Straße, die nicht von der Straßenbahn bedient werden können, halten barrierefreie Busse. Diese fahren als Ringlinie vom Bersarinplatz über die Eldenaer Straße bis zum Loeperplatz und über die Frankfurter Allee zurück zum Bersarinplatz.
Die #Baustellen in #Karow an der #Autobahn und dem #Bahnkreuz fordern den Fahrgästen von S- und Regional-Bahn im Sommer alles ab: Ab Mai müssen sie bis in den Sommer entweder pendeln oder Umleitungen in Kauf nehmen.
Fahrgäste von #S-Bahn und #Regionalbahn in Berlin und Brandenburg müssen ab Ende Mai mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Betroffen sind die Linien #S2, #S8, #RE5 und #RB12. Hintergrund sind Bauarbeiten am Bahnknoten #Karower Kreuz im Berliner Nordosten in den kommenden Monaten.
Zunächst wird wegen Bauarbeiten an der Brücke auf der #Autobahn#A114 die RE5-Strecke Oranienburg – Gesundbrunnen tage- und stundenweise gesperrt, so am 28. Mai, 31. Mai, 2. und 3. Juni, 9. und 10. Juni sowie vom 16. bis 22. Juni. Das hat zur Folge, dass an diesen Tagen die Regionalbahn dort nicht fährt. Die Fahrgäste können nach Angaben der Bahn allerdings auf die S-Bahnlinie S1 ausweichen, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.
Auch die Regionalbahnlinie RB12, die von der Niederbarnimer Eisenbahn bedient wird, wird wegen der Bauarbeiten weitgehend unterbrochen. Ab dem 22. Mai bis voraussichtlich August fahren zwischen Löwenberg (Mark) und Oranienburg lediglich zwei Zugpaare – je ein Zug pro Richtung morgens und abends. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
RE5 wird umgeleitet
Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur #Bereitstellung von neuen #S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner #S-Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im #Teilnetz#Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die #CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
3
Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin. Die Berliner #Verkehrsbetriebe (#BVG) haben das vergangene Jahr mit einen #Überschuss von 12,9 Millionen Euro abgeschlossen. Dies sei das vierte positive Jahresergebnis in Folgte, teilte Deutschlands größtes #Nahverkehrsunternehmen am Mittwoch mit. Gründe für das Plus seien "stetig steigende Fahrgastzahlen sowie erneut gesteigerte Abonnementverkäufe", so BVG-Sprecherin Petra Reetz. Das Verkehrsunternehmen konnte sein Ergebnis um 1,2 Millionen Euro gegenüber 2016 verbessern. Die BVG könne nun "gleichzeitig Schulden abbauen sowie wichtige Investitionen tätigen", sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop. Im vergangenen Jahr sind die Schulden der BVG um zehn Millionen auf 679 Millionen Euro gesunken.
Knapp die Hälfte der Investitionen von insgesamt 380 Millionen Euro entfiel auf neue #Fahrzeuge. Außerdem wurde in "leistungsfähige #Gleisanlagen, #Werkstätten und #Betriebshöfe sowie #barrierefreie und moderne #Bahnhöfe" investiert, sagte BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid #Nikutta. Fahrgäste haben im vergangenen Jahr 1,064 Milliarden Fahrten mit der BVG unternommen – 19 Millionen mehr als ein Jahr zuvor.
Hochhausbau am Alex weiter unsicher
Anders als angekündigt wird eine wichtige Bahnverbindung zwischen Berlin und der #Ostsee im Sommer nun doch nicht unterbrochen. Das teilte Bengt Steffan von der Deutschen Bahn (DB) am Dienstagabend während einer Informationsveranstaltung in Buch mit.
Ursprünglich war geplant, zwischen Berlin und Oranienburg den gesamten Regionalzugverkehr der Linie #RE5 einzustellen. Vom 29. Juli bis zum 29. August sollten alle Regionalexpresszüge zwischen Berlin, Rostock und Neubrandenburg–Stralsund auf diesem Abschnitt ausfallen. Ostsee-Urlauber, Ausflügler, Wochenendpendler und andere Fahrgäste hätten zwischen Berlin und Oranienburg auf die S-Bahn umsteigen müssen, ausgerechnet im Sommer, wenn auf dieser Verbindung besonders viel los ist. Kein Wunder, dass es Kritik gab, auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Großbaustelle im Nordosten Berlins
Anlass sind #Bahnbauarbeiten im Nordosten Berlins. Die Trasse der Stettiner Bahn, die #Blankenburg, #Karow, Buch und andere Bereiche im Nordosten durchschneidet, ist zu einer Großbaustelle geworden. Ein Schwerpunkt ist das #Karower Kreuz, wo die Strecke mit dem #Außenring verknüpft wird. Im Sommer nehmen die Bauleute nun ein kompliziertes Projekt in Angriff: Die Brücke, auf der künftig die Züge zwischen Berlin und Rostock fahren, wird in zwei Teilen neu gebaut und dann in einer spektakulären Aktion eingeschoben. Dafür muss allerdings das #provisorische Gleis, auf dem der Regionalexpress RE5 heute den Knotenpunkt durchquert, …
Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Frage 4:
Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 2 und zu 4:
Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?
Antwort zu 3:
Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder
„dock-less“ bezeichnetes System.
Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.
Frage 5:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Antwort zu 5:
Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.
Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.
Frage 6:
Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?
Antwort zu 6:
„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen
Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.
Frage 7:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 7:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,
„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf der Internetseite unter dem Link http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.
Frage 8:
Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.
Frage 9:
Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer
prüft?
Antwort zu 9:
Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren
Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?
Antwort zu 10:
Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.
Frage 11:
Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?
Antwort zu 11:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.
Frage 12:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 12:
Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.
Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.
Frage 13:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 13:
Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Frage 14:
Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:
Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Antwort zu 14 und zu 15:
Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen am Markt vertreten:
161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bezirk
Anzahlder Stellflächen
Anzahlder Standorte
Charlottenburg-Wilmersdorf
10
10
Friedrichshain-Kreuzberg
43
36
Lichtenberg
keine
Marzahn-Hellersdorf
5
5
Mitte
Keine Angabe
Neukölln
4
4
Pankow
89
38
Reinickendorf
keine
Spandau
keine
Steglitz-Zehlendorf
keine
Tempelhof-Schöneberg
10
10
Treptow-Köpenick
keine
Frage 16:
Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?
Frage 17:
Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?
Antwort zu 16 und zu 17:
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.
Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.
Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.
Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.
Frage 18:
Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 18:
Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.
Frage 19:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Frage 20:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 19 und zu 20:
Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.
Frage 21:
Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?
Antwort zu 21:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.
Frage 22:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 22:
Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.
Frage 23:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 23:
Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Einzelne Sperrungen der #RE5 im Mai und Juni • Ab Ende Juli im Zweistundentakt von Rostock nach Berlin mit Umleitung • Fahrgäste aus Richtung Stralsund steigen in Oranienburg um
Wegen der Arbeiten auf der #Großbaustelle #Karower Kreuz kommt es in den Monaten Juni, Juli und August auf der Linie RE 5 zu folgenden Einschränkungen:
Mai und Juni
Wegen #Brückenbauarbeiten auf der Autobahn #A114 kommt es zu Sperrungen der Strecke Oranienburg–Berlin-Gesundbrunnen an nachfolgenden Terminen. Fahrgäste können auf die Züge der S-Bahn-Linie #S1 (20-Minuten-Takt) ausweichen.
– Mo, 28. Mai, und Do, 31. Mai, jeweils 9 bis 15 Uhr
– Sa, 2. Juni, 16 Uhr, bis So, 3. Juni, ganztags
– Sa, 9. Juni, 16 Uhr, bis So, 10. Juni, ganztags
– Sa, 16. Juni, bis Fr, 22. Juni, ganztags
29. Juli bis 29. August
Wegen der bevorstehenden Arbeiten auf der Großbaustelle Nordkreuz–Karow der Deutschen Bahn wird der Abschnitt #Oranienburg–Berlin-Gesundbrunnen erneut gesperrt. Um die Auswirkungen für die Reisenden in diesem Zeitraum zu begrenzen, wurde in Zusammenarbeit mit den Bestellerorganisationen Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) nachfolgende Fahrplanänderung erstellt:
Die Züge der Linie RE 5 von Rostock werden über Berlin Hauptbahnhof nach Berlin Südkreuz mit einigen Minuten Fahrzeitverlängerung umgeleitet (Zweistundentakt). Der Halt in Berlin Gesundbrunnen entfällt.
Die Züge der Linie RE 5 aus Richtung Stralsund fahren nur bis Oranienburg. Reisende können dort in die S1 umsteigen. Zwischen Stralsund und Berlin Hbf besteht zudem eine Direktverbindung über Prenzlau mit der Linie RE 3.
Von Süden kommend fahren die Züge der Linie RE5 über Berlin Südkreuz und Berlin Hauptbahnhof bis Berlin-Gesundbrunnen.
Der Fahrplan kann demnächst unter bahn.de oder vbb.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu aktuellen Bauarbeiten unter bahn.de/bauarbeiten oder in der App DB Bauarbeiten. Informationen zum Projekt: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-gesundbrunnen-bernau
Seit knapp drei Jahren sind sie stabil. Doch im Sommer sollen die #Taxifahrpreise in Berlin wieder steigen – und zwar kräftig. Das sieht der #Tarifantrag vor, den die drei größten Branchenverbände beim Senat eingereicht haben. Parallel dazu bereitet die #Flughafengesellschaft Umbauten in #Tegel vor, die zu einer weiteren Verteuerung führen könnten. Im Gespräch ist, den Zuschlag für Fahrten ab Tegel zu vervierfachen. Es klingt paradox – doch von den geplanten Änderungen würden auch die Taxifahrgäste profitieren, hieß es intern.
Die Kosten sind gestiegen, hieß es. Beim Mindestlohn, den viele Fahrer erhalten, zeichnet sich eine weitere Erhöhung ab – von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. „Auf diese Entwicklungen müssen wir reagieren“, sagte Leszek Nadolski, Vorsitzender der #Innung des Berliner #Taxigewerbes. Ergebnis war ein Tarifantrag, der mit dem Taxi Verband Berlin Brandenburg (#TVB) und Taxi Deutschland erstellt wurde. Läuft alles wie geplant, gilt der neue Tarif für die mehr als 8100 Berliner Taxis vom Sommer an. #Kartenzahlung bald gebührenfrei
Beantragt wurde unter anderem, den #Kurzstreckentarif anzuheben. Wer ein Taxi auf der Straße anhält und bis zu zwei Kilometer weit fährt, soll statt fünf Euro künftig sechs Euro zahlen. Der Grundpreis, der bei allen anderen Fahrten fällig wird, bleibt bei 3,90 Euro. Dagegen sollen die Kilometerpreise steigen: für die ersten sieben Kilometer von zwei auf 2,20 Euro, ab sieben Kilometer von 1,50 auf 1,65 Euro pro Kilometer.
Die Taxifahrt vom Hauptbahnhof zum Tierpark würde sich von derzeit 26,30 Euro um etwas mehr als zwei Euro verteuern. Vom Fehrbelliner Platz zum Flughafen Tegel kostet es statt …