VBB plant eine modellgestützte Verkehrsbedarfsanalyse ab 2035, aus EU-Amtsblatt

08.05.2023

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/40973-berlin-brandenburg-vbb-plant-eine-modellgestuetzte-verkehrsbedarfsanalyse-ab-2035.html

Die #VBB #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH hat im #Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation über die #Markterkundung zur Durchführung einer modellgestützten #Verkehrsbedarfsanalyse gegeben (2023/S 089-276117).

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Potsdam + Straßenbahn: Potsdam will 19 neue Trams kaufen Durch Potsdam sollen in den kommenden Jahren 19 neue Straßenbahnen rollen. , aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/finanzierung-noch-ungeklaert-potsdam-will-19-neue-trams-kaufen/25368472.html

Potsdam – #Potsdam will in den nächsten Jahren insgesamt 19 neue #Niederflurstraßenbahnen anschaffen. Das geht aus einer entsprechenden #Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union hervor. Dort wird noch bis zum 20. Januar eine sogenannte #Markterkundung ausgeschrieben. Die Beschaffung selbst soll dann anschließend, also gleich im nächsten Jahr, folgen – sofern der Aufsichtsrat zustimmt. Es wäre die größte Neuanschaffung von Trams in Potsdam seit der Wiedervereinigung.

Auf PNN-Nachfrage erklärte der Verkehrsbetrieb, er strebe die Beschaffung von bis zu insgesamt neunzehn normalspurigen #Niederflurtrams an. „14 davon stellen die Grundbestellung dar und sind voraussichtlich schrittweise ab 2024 zu liefern“, so Sprecher Stefan Klotz. Zudem sei vorgesehen, dass Optionen auf die Herstellung und Lieferung von fünf weiteren #Niederflurstraßenbahnfahrzeugen für Krampnitz enthalten sind. Bekanntlich soll die Neubaustrecke nach einer Verschiebung spätestens 2029 ans Netz gehen und nicht wie früher geplant 2025.

Bevor es soweit ist, will der Verkehrsbetrieb wissen, ob er für das von ihm gewählte Vergabe- und Vertragsmodell überhaupt Partner auf dem Markt findet. „Das von der #ViP gewählte Vergabe- und #Vertragsmodell besteht im Wesentlichen darin, dass der Auftrag in drei Verträge unterteilt wird“, heißt sein der Ausschreibung. Der erste davon betreffe die Herstellung und …

S-Bahn: Drittelzugkonzept – Zwischenergebnisse der Markterkundung S-Bahn-Fahrzeug- Beschaffung – Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Bezugnehmend auf Rote Nummer 0516 K Zwischenergebnisse der #Markterkundung -Bahn-Fahrzeug-
Beschaffung1 stellen sich folgende Fragen:
Frage 1:
Wird vom Senat erwogen, auch eine neue Werkstatt für die betriebsnahe #Instandhaltung errichten zu lassen
und ggf. durch den Lieferanten/Hersteller betreiben zu lassen – im Übrigen ein wirksames Instrument für
eine effektive Qualitätssteigerung – und wenn ja, wo soll diese errichtet werden?
Antwort zu 1:
Die Themen #Werkstätten und Instandhaltung sowie Qualität sind neben weiteren Aspekten
Gegenstand der laufenden Erwägungen des Senats im Hinblick auf die anstehende
#Vergabe von -Bahnverkehrsleistungen mit #Neufahrzeugeinsatz.
Dies schließt auch Überlegungen zu Standorten und der Organisation der Instandhaltung
ein. Die Abstimmung mit dem Land Brandenburg zu den Eckpunkten des
Vergabekonzeptes läuft derzeit, so dass über konkrete Festlegungen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht berichtet werden kann.
Frage 2:
Die derzeitigen Werkstätten der S-Bahn Berlin lassen kein #Drittel-Zug-Konzept zu, weil sie schlicht nicht lang
genug sind. Wenn eine, modernen Anforderungen entsprechende, Werkstatt errichtet wird, weshalb wird
dann nicht die Chance ergriffen, auch auf ein Drittelzug-Konzept umzusteigen (Hamburg hat beste
Erfahrungen mit diesem Umstieg gemacht)?
1 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0516.K-v.pdf
2
Antwort zu 2:
Die in der Fragestellung aufgestellte Behauptung, dass eine nicht ausreichende Länge der
derzeitigen #Werkstätten kein Drittel-Zug-Konzept zulasse, wird vom Senat nicht bestätigt.
Der Senat verweist zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts
gegenüber dem Halb- und Viertelzugkonzept auf die Ausführungen der Roten Nummer
0516 K, Ziffer 2.
Frage 3:
Kann der Senat bestätigen, dass die S-Bahnen für die Nord-Süd-Strecken – wie auch die Vorgänger-
Baureihen – spezielle Entwicklungen sind, die nur in Berlin fahren können und sollen? Wenn dieses so ist,
weshalb sollen die Wagen-Längen für eine Neuentwicklung nicht den Berliner Bahnsteiglängen angepasst
werden können? Statt vier Viertelzügen (also 8 Wagen) würde man drei Drittelzüge (9 Wagen) haben; der
Vorteil ist der Betrieb von nur zwei Drittelzug-Einheiten (mit 6 Wagen) in Schwachlastzeiten.
Antwort zu 3:
Nein, der Senat kann nicht bestätigen, dass die genannten S-Bahnen nur in Berlin fahren
können und sollen. Die Fahrzeuge werden auch für den Einsatz auf S-Bahn-Strecken in
Brandenburg vorgesehen. Maßgeblich dafür, inwieweit an Schienenfahrzeugen, die im
System der Berliner S-Bahn einzusetzen sind, besondere Anforderungen gestellt werden,
die zu speziellen Entwicklungen führen, sind die technischen Netzzugangsbedingungen
der Deutschen Bahn Netz AG als zuständigem Infrastrukturbetreiber; inwieweit solche
Schienenfahrzeuge auch für andere Einsatzgebiete vermarktet werden können, obliegt
den Einschätzungen der Fahrzeughersteller.
Zur Bewertung von Vor- und Nachteilen des Drittelzugkonzepts gegenüber dem Halb- und
Viertelzugkonzept wird auf die Ausführungen der Roten Nummer 0516 K, Ziffer 2
verwiesen.
Berlin, den 23.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berlin will eigene S-Bahn-Züge kaufen Die Bahn könnte im Berliner Nahverkehr zum ersten Mal ernsthafte Konkurrenz bekommen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-berlin-will-eigene-s-bahn-zuege-kaufen/23112910.html

Die Bahn könnte im Berliner Nahverkehr zum ersten Mal ernsthafte #Konkurrenz bekommen. Denn das Land will nun selbst einen -Bahn-Fuhrpark aufbauen.
Der Fahrplan für den Kauf neuer -Bahn-Wagen zeichnet sich ab: Nach monatelangen Kontroversen um die „#Markterkundung für Beschaffung und Betrieb“ hat sich die rot-rot-grüne Koalition nach Auskunft der Verkehrsverwaltung auf drei wesentliche Punkte verständigt.

Vereinbart wurde demnach, dass die Ausschreibung als „#Kombinationsverfahren“ erfolgen soll. Das heißt, dass sowohl ein #Gesamtangebot für die Beschaffung, Instandhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge abgegeben werden kann als auch die Lose „#Beschaffung und Instandhaltung“ sowie „#Betrieb“ getrennt vergeben werden können. Zweiter Punkt ist der Aufbau eines landeseigenen Fahrzeugpools, dritter die Abstimmung mit Brandenburg in einem Lenkungskreis. Als nächster Schritt soll die Vergabe im EU-Amtsblatt vorab bekannt gemacht werden.

Dieses Vergabeverfahren bedeutet, dass die Bahn zum ersten Mal ernsthafte Konkurrenz bekommen könnte. Denn kaum ein anderes Unternehmen kann die milliardenschwere Investition stemmen, die die Anschaffung Hunderter neuer S-Bahn-Wagen bedeutet. Die kann nun das Land kaufen, das dafür bereits Rücklagen gebildet hat. Mitfinanzieren müssen Berlin und Brandenburg den Fuhrpark ohnehin. Bisher sind die Kosten in den „Bestellerentgelten“ eingepreist, die die Länder der S-Bahn als Auftraggeber für deren Leistung überweisen. Wenn das Land einem Bahnunternehmen künftig seinen eigenen Fuhrpark überlässt, fallen die Zuschüsse …

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz