S-Bahn: Geplante Ausschreibung Chinesen wollen Berliner S-Bahn-Züge bauen aus Berliner Zeitung

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Das Interesse ist groß. Post kam aus Deutschland, Spanien, Tschechien, China. Zehn #Firmen sind dem Aufruf gefolgt, sich an der Vorbereitung der geplanten großen -Bahn-Ausschreibung zu beteiligen. So steht es in einer Vorlage des Senats für den Hauptausschuss.

Wichtige Fragen wurden diskutiert: Sollen die S-Bahnen #Tempo 120 schaffen? Wie könnten sie leiser werden? Doch anders als geplant wird das 306-seitige Papier an diesem Mittwoch noch nicht beraten. Auf Vorschlag der SPD wird das Thema vertagt.

Es geht um einen #Milliardenauftrag – und um die Zukunft des nach der -Bahn zweitwichtigsten Nahverkehrsmittels in der Region. Bis zu 1380 Wagen sollen im Zeitraum Ende 2026 bis 2033 geliefert werden. Geplant ist, sie auf den #Stadtbahn- und #Nord-Süd-Linien einzusetzen.

Berlin soll Eigentümer der neuen S-Bahn-Züge werden
Aber wer wird sie bauen? Und wer wird sie betreiben – das DB-Tochterunternehmen S-Bahn Berlin GmbH, das heute noch für den gesamten S-Bahn-Verkehr verantwortlich ist? Oder jemand anderes? Das soll 2021 am Ende des #Vergabeverfahrens entschieden werden, das der Senat und die Unternehmensberatung #KCW

S-Bahn: Angestellte in Sorge „Offensichtlich will der Senat die S-Bahn kaputt machen“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/angestellte-in-sorge–offensichtlich-will-der-senat-die-s-bahn-kaputt-machen–30650080?dmcid=nl_20180620_30650080

Das Interesse war groß, es gab viele Gespräche. Jetzt hat sich herauskristallisiert, wie die -Bahn in Zukunft organisiert werden soll. An diesem Mittwoch möchte der Senat dem Hauptausschuss das Konzept vorstellen. Doch in der Koalition und bei S-Bahnern gibt es Kritik. „Offensichtlich will der Senat die S-Bahn kaputt machen und unsere Arbeitsplätze vernichten“, sagt Heiner Wegner von der Gewerkschaft #EVG.

Für die S-Bahn-Linien auf der #Stadtbahn und den #Nord-Süd-Strecken werden insgesamt 570 bis 665 Zwei-Wagen-Einheiten benötigt, die von 2026 bis 2033 geliefert werden müssten. Wer soll sie warten, wer soll sie fahren? Das ließ der Senat nun mit einer Markterkundung ausloten.

Am Freitag berichteten Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) und Mitarbeitern des Beratungsunternehmens #KCW im kleinen Kreis über das Ergebnis. Fast alle Unternehmen, die teilnahmen, hätten unter fünf Varianten das Modell „#landeseigener Fahrzeugpool“ bevorzugt, hieß es.
Einer schraubt, der andere fährt

Danach soll für jedes Teilnetz ein #Fahrzeugdienstleister gesucht werden, der die S-Bahnen …

S-Bahn: Pläne für S-Bahn Mitarbeiter fürchten Zerschlagung – Experten kritisieren Senatspläne, aus Berliner Zeitung

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Die Botschaft ist unmissverständlich. „Keine #geteilte -Bahn in einer vereinten Stadt!“ So steht es auf einer Postkarte, mit der die S-Bahn-Betriebsgruppe der Eisenbahn- und #Verkehrsgewerkschaft #EVG gegen die Pläne des Senats protestiert. Die -Bahner befürchten, dass der zweitwichtigste Verkehrsträger der Region zerschlagen wird. Doch der Senat treibt sein Vorhaben, die S-Bahn neu zu organisieren, mit Hochdruck voran. Er spricht mit Unternehmen, die sich für das neue Modell interessieren. „Zehn Gespräche wurden vereinbart, erste Gespräche haben stattgefunden“, teilte der Senat dem Hauptausschuss mit.

Heute sind alle Funktionen noch bei einem Unternehmen konzentriert. Die S-Bahn Berlin GmbH, die der Deutschen Bahn (#DB) gehört, hält die Züge in Schuss und fährt sie. Doch das Beratungsunternehmen #KCW rät dem Senat, diese Funktionen Mitte der 2020er-Jahre auf mehrere Akteure aufzuteilen. Das führe zu mehr Wettbewerb, was die Kosten senkt und die Qualität verbessert – gut für Steuerzahler und Fahrgäste.

Das könnte zum Beispiel so aussehen: Ein Unternehmen, etwa ein #Bahnhersteller, beschafft S-Bahnen, wartet sie und stellt sie bereit. Es gibt auch die Variante, dass das Land den #Fahrzeugdienstleister später zu 100 Prozent übernimmt, was einen kommunalen #Fahrzeugpool entstehen ließe. In beiden Fällen wäre für den Betrieb ein anderes Unternehmen verantwortlich – ein privater #Zugbetreiber, die DB oder ein neu zu gründender Betrieb des Landes.
Auch SPD und Linke sind kritisch

Derzeit loten der Senat und KCW mit einer Markterkundung aus, wie groß das …

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

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Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz