Straßenverkehr: Autofahrer sind mit der Verkehrssituation in Berlin unzufrieden, aus rbb24

30.01.2024

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/01/autofahrer-verkehr-berlin-verkehrssituation-umfrage-automobilclub-adac.html

Vor allem beim Thema #Baustellen und #Parkplätze sind #Autofahrer in Berlin #unzufrieden. Das geht aus einer Umfrage des #ADAC hervor. Allerdings ist demnach der Unmut in vielen anderen Großstädten noch größer.

Die #angespannte Verkehrssituation in Berlin hat sich in den vergangenen Jahren aus Sicht vieler #Verkehrsteilnehmer wenig verändert. Insbesondere Autofahrer sind mit der #Infrastruktur unzufrieden. Das geht aus einer neuen Umfrage des ADAC unter #Autofahrern, #ÖPNV-Kunden, #Fahrradfahrern und #Fußgängern in deutschen Großstädten hervor [adac.de].

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Bahnhöfe: Wie weiter am S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und -Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
2
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
3
Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine
#Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine
#Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

carsharing + Radverkehr: Car- und Bike-Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies?

Antwort zu 1:

Neben dem stationsgebundenen öffentlichen #Fahrradverleihsystem#Deezer #Nextbike“ bieten sieben weitere Unternehmen („#Lidl-Bikes”, “#Donkey Republic Bikes”, “#oBike”, “#moBike, „#ofo“ „#Byke Mobility GmbH“, „#LimeBike“) ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.

Frage 2:

Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Frage 4:

Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 2 und zu 4:

Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.

Frage 3:

Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?

Antwort zu 3:

Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder

„dock-less“ bezeichnetes System.

Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.

Frage 5:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Antwort zu 5:

Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.

Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.

Frage 6:

Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?

Antwort zu 6:

„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen

Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.

Frage 7:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 7:

Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,

„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf  der Internetseite unter dem Link  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.

Frage 8:

Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?

Antwort zu 8:

Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.

Frage 9:

Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer

prüft?

Antwort zu 9:

Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.

Frage 10:

Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren

Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?

Antwort zu 10:

Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.

Frage 11:

Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?

Antwort zu 11:

Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.

Frage 12:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 12:

Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.

Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.

Frage 13:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 13:

Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 14:

Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:

Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Antwort zu 14 und zu 15:

Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen  am  Markt vertreten:

Stationsgebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge / Stationen

#Greenwheels

40 / 49

#Flinkster

122 / 64

#Stadtmobil

70 / 49

#cambio

70 / 30

#Matcha

50 / 28

 

Stationsungebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge

#Car2Go

1200

#DriveNow

1170

 

1 Quelle: Unternehmen, bcs

Darüber hinaus sind weitere stationsungebundene Anbieter (#drive by, #UBEEQO) mit einer kleinen Flotte bekannt.

Für #Carsharingunternehmen und deren Fahrzeuge sind mit Stand August 2017

161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:

Bezirk

Anzahl der Stellflächen

Anzahl der Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10

10

Friedrichshain-Kreuzberg

43

36

Lichtenberg

keine

Marzahn-Hellersdorf

5

5

Mitte

Keine Angabe

Neukölln

4

4

Pankow

89

38

Reinickendorf

keine

Spandau

keine

Steglitz-Zehlendorf

keine

Tempelhof-Schöneberg

10

10

Treptow-Köpenick

keine

Frage 16:

Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?

Frage 17:

Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?

Antwort zu 16 und zu 17:

Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.

Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.

Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.

Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.

Frage 18:

Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 18:

Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.

Frage 19:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Frage 20:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 19 und zu 20:

Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.

Frage 21:

Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?

Antwort zu 21:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.

Frage 22:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 22:

Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.

Frage 23:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 23:

Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

 

Berlin, den 17.04.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Car Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele Stellplätze für #Car-Sharing-Unternehmen sind derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 1:

 

Das Genehmigungsverfahren für #Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt in Berlin in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen. Stand heute wurden in Berlin 161 Stellplätze an 103 Standorten für Car-Sharing-Unternehmen und deren Fahrzeuge ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die folgenden Bezirke:

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze   Anzahl Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10                               10

Friedrichshain-Kreuzberg

43                               36

Marzahn-Hellersdorf

5                                 5

Mitte

keine Angabe

Neukölln

4                                 4

Pankow

89                               38

Tempelhof-Schöneberg

10                               10

 

Frage 2:

 

Werden diese Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen vom Land Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Entgelte werden hierbei von welchem Anbieter für diese Sondernutzung entrichtet (bitte gegebenenfalls nach Bezirken aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 2:

 

In Berlin werden Stellplatzflächen für Car-Sharing-Unternehmen im Rahmen der Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die Benutzung von Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet, die die wechselseitige Nutzung von Kfz unter mehreren Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Im Gegensatz zur Sondernutzung können die so zur Verfügung gestellten Flächen von allen Car-Sharing-Unternehmen genutzt werden. Kosten im Rahmen der Teileinziehung entstehen nicht.

 

Frage 3:

 

Wie viele Stellplätze für Elektromobile mit Ladestation sind

 

  1. für Car-Sharing-Unternehmen (in Frage 1 enthalten)

 

  1. für die Allgemeinheit

 

derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?

 

Antwort zu 3:

 

zu a)

Exklusive #Lademöglichkeiten für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland Berlins sind der Senatsverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich,

d. h. sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Car-Sharing- Fahrzeuge. Bei der Standortplanung der Ladeinfrastruktur wurde der Bedarf des Car- Sharings berücksichtigt.

 

zu b)

Gesicherte Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Schätzungen gehen von rund 290 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland aus. Wechselstrom und Gleichstrom-Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Stellplätze, sogenannte Wall-Boxen über einen Stellplatz.

 

Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren am 06. Dezember 2017 auf öffentlichem Straßenland 176 Wechselstrom- Ladesäulen umgesetzt. Hinzu kommen 19 Stellplätze, die für das Laden an Beleuchtungsmasten reserviert sind. In der Summe ergeben sich daraus 371 Stellplätze für das Laden von E-Fahrzeugen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken.

 

 

Bezirk

Anzahl Stellplätze

Mitte

66

Friedrichshain-Kreuzberg

64

Pankow

40

Charlottenburg-Wilmersdorf

66

Spandau

7

Steglitz-Zehlendorf

16

Tempelhof-Schöneberg

44

Neukölln

35

Treptow-Köpenick

10

Marzahn-Hellersdorf

8

Lichtenberg

12

Reinickendorf

3

 

 

 

 

 

Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung

 

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: LE CRISTAL Elektrisches Bus-Shuttle für den letzten Kilometer Ein französische Hersteller hat im „Maison de France“ ein zukunftsweisendes Verkehrsmittel präsentiert, das sich Fahrgäste teilen können., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article208266451/Elektrisches-Bus-Shuttle-fuer-den-letzten-Kilometer.html

Für Gernot Lobenberg, den Leiter der Berliner Agentur für #Elektromobilität (Emo), kam die Präsentation des neuen #Elektro-Kleinbusses im Charlottenburger Maison de France gerade recht: "Wir wollen hier am #Kurfürstendamm ein #Testfeld für intelligente Mobilität einrichten", sagte er und zeigte auf den Boulevard. "Wir müssen die Zahl der in der Stadt parkenden Autos reduzieren und die der fahrenden erhöhen." Lobenberg will das in naher Zukunft durch #Car-Sharing und in der ferneren Zukunft durch #selbstfahrende Autos erreichen.

Bus soll Innenstädte entlasten

Car-Sharing ist auch das Konzept des am Montag präsentierten #vollelektrischen #Shuttle-Busses "#Le Cristal" der französischen #Lohr-Gruppe. 3,90 Meter lang und 2,50 Meter hoch ist das Fahrzeug, das fünf Personen barrierefrei transportieren kann. Damit ist es kleiner als ein Mittelklase-Pkw. Es ist gedacht für den letzten Kilometer zwischen der Endstation des öffentlichen Nahverkehrs und dem Zuhause oder Arbeitsplatz des Nutzers.

Als Verkehrsmittel, das sich Menschen teilen, sollen das Shuttle zur Entlastung der Innenstädte von Verkehr, Lärm und Abgasen beitragen. Bis zu vier dieser knubbeligen Transporter lassen sich aneinander koppeln und von nur einem Fahrer mit entsprechender Lizenz steuern. Die bis zu 70 Kilometer schnellen Busse haben eine Reichweite von 150 Kilometern.

Hauptstadt der Elektromobilität

Dass die französische Lohr-Gruppe ihren Bus, der nächstes Jahr in Straßburg (Frankreich) im Liniendienst …

Elektromobilität: VERKEHRSPOLITIK So wenig E-Mobilität steckt wirklich in Berlin, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207581681/So-wenig-E-Mobilitaet-steckt-wirklich-in-Berlin.html

„Schaufenster #Elektromobilität“ nennt sich das Projekt, in das Millionen Euro gepumpt wurden. Und doch wird es nur halbherzig umgesetzt
Hier und da ein elektrischer #Car-Sharing-Wagen, sehr selten ein #Tesla oder ein anderes privates E-Auto, bisweilen ein flinkes #Elektrofahrrad, hin und wieder flitzt ein roter -Scooter durch die Straßen, wo gelegentlich ein paar Wagen an den #Ladesäulen hängen: Die so genannte Elektromobilität in Berlin fristet nach wie vor eine Randexistenz.

Der Umstieg vom Verbrennungsmotoren auf mit Ökostrom gespeisten Batterie-Antrieb kommt wie in ganz Deutschland auch in der Hauptstadt deutlich langsamer voran als vor ein paar Jahren propagiert, auch wenn demnächst die Elektro-Boliden der Formel E über die Karl-Marx-Allee rasen werden.
Erst 3000 Fahrzeuge in Berlin

Obwohl Elektroautos mittlerweile technisch erprobt funktionieren, sind die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigte eine Million E-Autos bis 2020 noch Utopie. Zuletzt sanken die Zulassungszahlen von rein batteriegetriebenen Fahrzeugen sogar. Jetzt soll eine Kaufprämie von bis zu 4000 Euro den Markt anschieben.

Bisher rollen erst 3000 Elektroautos durch Berlin, ein Bruchteil der knapp 1,4 Millionen Kraftfahrzeuge in der Stadt, deren Zahl seit einigen Jahren wieder ansteigt. "Ich würde mir mehr Geschwindigkeit wünschen", sagt auch Gernot Lobenberg, Chef der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO). Der oberste Lobbyist der Stadt zu diesem Thema vermisst sowohl im Bund als auch in der Berliner Politik echten Gestaltungswillen.

Am besten die Regierung wirkt nicht mit

Und ohne steuernden Einfluss der Politik und eigene Regeln, die E-Mobilität gegenüber den klassischen Verbrennern bevorzugen, werde es nicht gehen. Daran ändern auch die vielen mehr oder weniger erfolgreichen Projekte des …