Die erste Kontroverse gab’s, als es noch gar nicht losgegangen war: „Wer will hier die #Straßenbahn haben? Etwa Sie?“ Die aufgebrachte Frau kurvt auf Uwe Hiksch zu. „Ja, das will ich.“ Die Frau: „Ich nicht!“ Sie wohne an der #Rathausstraße in Mitte und befürchte, dass eine Straßenbahn vor ihrer Wohnung zu laut sein werde. Hiksch, von den Naturfreunden Berlin, kontert: „Die Straßenbahn wird leise sein, Sie werden sie nicht hören.“ Zusammen mit mehreren Organisationen, die sich für den Bau von weiteren Straßenbahn-Strecken einsetzen, hatten die Naturfreunde am Sonntag zu einem „#Tramspaziergang“ auf der Strecke der neuen Straßenbahn vom #Alexanderplatz zum #Potsdamer Platz geladen.
Gekommen waren rund zwei Dutzende Interessierte, darunter gut die Hälfe Frauen. Norbert Rheinlaender von der Fahrgastinitiative Berlin, der die Pläne erläuterte, hatte anschließend leichtes Spiel. Die Frau, die die Tram gar nicht mag, wollte nur noch wissen, wo sie sich beim Senat beschweren könne – und war dann schnell verschwunden.
Quietschen in den Kurven
Frage 1:
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bau der #Wilhelminenhofbrücke zwischen #Wilhelminenhofstraße und #Schnellerstraße in #Treptow-Köpenick? (siehe BVV-Beschluss 808/37/10)
Frage 4:
Wie ist der Stand zum B-Plan 9-14?
Antwort zu 1 und zu 4:
Der Bebauungsplan 9-14 für die planungsrechtliche Sicherung der Wilhelminenhofbrücke
wurde mit BA Beschluss 554/06 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 25.05.2006
aufgestellt und im Amtsblatt vom 22.12.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der B-Plan hat
derzeit den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
welche vom 04.06.2007 bis 18.06.2007 stattfand.
Frage 2:
Wann wurden welche #Fördergelder beantragt? (siehe Zwischenbericht vom 12.11.2015 des Bezirksamtes
TK)
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt stellte mit Schreiben vom 29.05.2017 einen erneuten Förderantrag bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Frage 3:
Wurden bereits Fördermittel für den Bau der Wilhelminenhofbrücke genehmigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 5:
Hat aus Sicht des Senats die Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Brücke Auswirkungen auf das
Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke? Wenn ja: Welche?
Antwort zu 5:
Die verkehrliche Entwicklung im Bezirk Treptow-Köpenick ist mit dem Neubau der
überregionalen neuen Straßenverbindung wesentlich verbessert. Über diese
Straßenverbindung werden Durchgangsverkehre in Richtung A 113 / A 100 zur Entlastung
von Schöneweide geführt. Auswirkungen auf das der Verbesserung der
Erschließungssituation in Schöneweide dienende Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke
sind nicht zu erwarten.
Frage 6:
Wie viele und welche Fahrspuren wird es nach derzeitigem Stand der Planung auf der
Wilhelminenhofbrücke geben? Wird die Brücke für den gesamten Verkehr freigegeben sein oder wird es
Nutzungseinschränkungen geben, z. B. für verschiedene Verkehrsarten?
Antwort zu 6:
Die bisherigen Planungen gehen von zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr (je Richtung 1
Fahrspur) sowie Anlagen für den Rad- und Fußverkehr aus.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nur noch etwas mehr als ein Jahr wird es dauern, bis die Berliner das sonore Brummen gleich mehrerer #DC3, #DC4 und #JU52 hören werden – so wie 1948 und 1949, als West-Berlin während der spektakulären Hilfsaktion der #West-Alliierten aus der Luft versorgt wurde, nachdem die sowjetische Besatzungsmacht die Land- und Wasserwege gesperrt hatte. Rund 40 Maschinen, alles ehemalige #Rosinenbomber, sollen anlässlich des Endes der Berlin-Blockade 1949, im Jahr 2019 also vor dann 70 Jahren, noch einmal über die Stadt fliegen.
"Wir wollen lieber das erfolgreiche Ende der #Luftbrücke im Jahr 1949 feiern, nicht den kritischen Beginn 1948", erläuterten Peter Braun (53), Jörg Siebert (57) und Thomas Keller (61) am Freitag auf dem Gelände der ILA, wo sie ihre Pläne neben einer DC3 vorstellten. Der Flieger ist auf dem Flughafen Schönefeld zu Hause und wurde vom "Förderverein Rosinenbomber Berlin" freundlicherweise zur Verfügung gestellt, da die eigentliche Maschine aus Ungarn, mit der die Initiatoren ihr Vorhaben präsentieren wollten, einen Motorschaden hatte und nicht fliegen konnte.
Bereits 35 Zusagen von Piloten aus aller Welt
Die Motivation der drei Männer, die die Rosinenbomber nach 70 Jahren noch einmal nach Deutschland zurückkehren lassen wollen, ist die Liebe zu den Maschinen und zur Fliegerei. Sie kennen sich über die militärische Fallschirmspringerei, alle sind Fallschirmjäger gewesen, Peter Braun beim holländischen Heer, die zwei anderen bei der Bundeswehr. Noch heute sind sie als Reservisten aktiv – und auch als Springer.
"Die Rückkehr der Rosinenbomber nach 70 Jahren war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee", erinnert sich Thomas Keller aus Hamburg. Er und seine Freunde, der Holländer Peter Braun aus Groningen und Jörg Siebert von der Nordseeinsel Föhr, hatten sich 2016 mit anderen ehemaligen Fallschirmjägern zum Springen getroffen. Braun hatte eine DC3 für die Veranstaltung organisiert und sich schon Gedanken darüber gemacht, was mit den aufwendig restaurierten Maschinen nach dem Wochenende passieren sollte. Es sei doch einfach zu schade, die "treuen Dakotas" nicht weiter zu nutzen. Dann erinnerte sich Braun an die besondere Rolle dieser robusten Flugzeuge bei der Luftbrücke …
Der #Bahnhof#Ahrensfelde ist im Bezirk die letzte #S-Bahn-Station auf Berliner Boden. Er hat auch einen #Regionalbahnsteig, der auf die lange Geschichte des Bahnverkehrs in dieser Region verweist.
Eröffnet wurde der Bahhhof Ahrensfelde vor 120 Jahren am 1. Mai 1898. Die #Bahnhofsgebäude von damals sind bis heute zum Teil erhalten. Darunter ist das alte #Emfpfangsgebäude im nördlichen Bereich an der Ahrensfelder Chaussee und diverse Nebengebäude. Sie stehen alle unter Denkmalschutz, sind aber meist ungenutzt und in einem schlechten Zustand.
Der Bahnhof entstand im Zusammenhang mit der Wriezener Bahn. Geplant war eine Eisenbahnverbindung von Berlin über Wriezen im Barnim bis zum damaligen Königsberg in der Neumark. Das Städtchen heißt heute Chojna und liegt in Westpolen.
Die Strecke zwischen Lichtenberg-Friedrichsfelde und Werneuchen wurde als Teilstrecke der Bahn in die Neumark 1898 in Betrieb genommen. Zuvor bekam jede daran gelegene Ortschaft einen Bahnhof. Sie sollte zur Bewältigung des wachsenden Güterverkehrs und auch Personenverkehrs in dem Großraum dienen. Neben Ahrensfelde bekam unter anderem auch Marzahn einen Bahnhof. 1903 wurde als Endhaltepunkt in Berlin ein Bahnsteig im Schlesischen Bahnhof eröffnet und unter anderem ein Haltepunkt am Marzahner Magerviehof eingerichtet.
Der Verein Prignitzer #Kleinbahnmuseum Lindenberg lädt zu seinem 25-jährigen Bestehen vom 5. bis 13. Mai Eisenbahn- und Nostalgiefreunde zur #Dampfwoche bei der #Pollo-Museumseisenbahn ein. Das kündigte Ronald Meissner vom Verein an.
Auf der #Schmalspurbahn verkehren mit den Modellen #99 46 52, #99 45 11 und #99 14 01 drei verschiedene #Dampflokomotiven. Die Lindenberger leihen sich die Loks von befreundeten Vereinen anderer #750-Millimeter-Bahnen aus.
Die Museumszüge fahren an den Wochenenden vor und nach dem sowie am Himmelfahrtstag im Zweizugbetrieb stündlich von 9 bis 16 Uhr ab Mesendorf (Stadt Pritzwalk) und von 10 bis 17 Uhr ab Lindenberg (Groß Pankow).
In Lindenberg gibt es am ersten Festwochenende ein Königlich-Preußisches-Frühjahrs-Biwak mit historischen Vorführungen und einen Flohmarkt. Livemusik, Modelleisenbahn- und Oldtimerausstellung bilden den Rahmen am Himmelfahrtstag und am zweiten Fahrwochenende. Das Kleinbahnmuseum hat geöffnet und die Feldbahn lädt zu …
Der #nächtliche #Krach am Himmel über dem #Flughafen#Tegel hat im vergangenen Jahr erneut stark zugenommen. Zwischen 23 Uhr und 5.59 Uhr, wenn – mit Ausnahmen – ein #Flugverbot besteht, gab es 1792 Starts und Landungen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Carsten Schatz und Harald Wolf jetzt mit. Ein Jahr zuvor gab es 1479 Flüge in diesem Zeitraum. 650 Post-, Ambulanz- und Regierungsflüge fielen 2017 nicht unter das Verbot. 2016 waren es 728.
Behörden können von verspäteten Airlines Geld fordern
Der Weg zum #Baumblütenfest in #Werder wird an diesem Wochenende mühsam. Die meisten der von der Bahn geplanten #Sonderzüge fallen aus. Nach Angaben eines Sprechers hat es durch die lang anhaltende und ungewöhnlich intensive #Grippewelle in den vergangenen Monaten #Personalengpässe gegeben, deren Auswirkungen auch noch jetzt im April zu spüren seien. Dadurch könnten die Sonder- und #Ausflugszüge an diesem Wochenende nicht in vollem Umfang gefahren werden. Der „#Baumblüten-Express“ sollte stündlich zwischen Friedrichstraße und Werder fahren.
Regelzüge als Alternative
Der aktualisierte Fahrplan ist auf dieser Seite veröffentlicht. Die betroffenen Züge sind in den Online-Auskünften unter www.bahn.de, www.vbb.de und in den Apps DB Streckenagent, DB Navigator und VBB-App „Bus und Bahn“ ersichtlich. Beim Planen der Sonderzüge war der Personalmangel offenbar noch nicht zu erkennen.
Wer mit dem Zug zur Baumblüte und zurück will, muss nun meist in einen der Regelzüge steigen, die auch ohne Festbesucher meist gut gefüllt sind. Die Züge des RE 1 fahren alle 30 Minuten zwischen Berlin und Werder. In einer Mitteilung der Stadt heißt es, die Bahn sei eine sehr wichtige Anreisevariante, zumal man wegen der Sperrkreise von der Fahrt mit dem Auto dringend abraten müsse. Für künftige Feste sei zu wünschen, dass man wieder zu einer professionellen Form der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zurückkehren könne.
Wie lange die Züge ausfallen, ist ungewiss
Wir die #Stadtautobahn am #Autobahndreieck#Funkturm#gedeckelt? Keine der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus hat grundsätzliche Einwände. Das wurde am Donnerstag bei der Debatte im Plenum sehr deutlich. Derzeit läuft die Vorplanung. Die Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung lassen von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ein stadtplanerisches Gutachten erstellen, das für Ende des Jahres erwartet wird. Nicht vor 2021 wird die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens möglich sein.
Oben drüber Wohnungen?
„Das Deckeln der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm käme tatsächlich den Anwohnern sehr gelegen. Ebenso würde es sicherlich helfen, die Umgebung des ICC und des Zentralen Busbahnhofes aufzuwerten. Auch der Expansion der Messe Berlin wäre es dienlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Ülker Radziwill. Bei der Entscheidung müssten Anwohnerinitiativen ebenso wie die Messe Berlin eingebunden werden. Die Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), Daniela Billig (Grüne), Oliver Friederici (CDU) und Henner Schmidt (FDP) betonten, dass bei einer Überbauung die Anwohner vor Emissionen und Verkehrslärm geschützt werden würden. Frank Scholtysek (AfD) hob hervor, dass solche Baumaßnahmen ein Meilenstein sein könnten, um Wohnraum zu schaffen.
Der Autobahnverknüpfungspunkt ist stark belastet
Wie viele und welche Straßen wurden in den letzten 20 Jahren im Berliner Stadtgebiet entwidmet? Bitte Auflistung nach Bezirken.
Frage 2:
Wem gehört der Grund und Boden dieser entwidmeten Straßen und wie wird er heute genutzt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Rückmeldungen der Bezirke werden wie folgt wiedergegeben:
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Mitte
2015
Am Nordhafen
Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
nach B-Plan 1-47
Reinickendorf
2008
Am Packerei- graben
Bezirksamt Reinickendorf
Weg Steinbergpark (Grünanlage)
Spandau
2006
Am Industriege- lände
Straßen- und Grünflächenamt
Durch den Neubau der Verlängerung des Brunsbütteler Dammes ist die Straße unter- gegangen und Bestandteil des Brunsbütteler Dammes geworden
2009
An der Spitze
Sonnenplatz Immobilien GmbH, Andersenstr. 3,
10439 Berlin
Private Erschließungsstraße
1997
Krielower Platz
div. Wohnungs- und Teileigentümer
Wohnbebauung. Die Restflächen des Krielower Platzes sind Bestandteil des Krielower Weges und des Hellebergeweges geworden
1998
Maselakeweg
GEWOBAG
Wohnbebauung
2008
Philipp- Gerlach-Weg
Grünflächenamt
Öffentliche Parkanlage
2009
Schifffahrtsufer
Grünflächenamt
Uferweg für den Wassertourismus
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Spandau
2008
Weg zwischen Am Dorfwald und Gautinger Weg
Berliner Forsten
Forstweg
2004
Parkhaus Altstädter Ring
Contipark International Parking GmbH
Privatwirtschaftliche Nutzung
2001
Parkhaus Stabholzgarten
Contipark International Parking GmbH
Privatwirtschaftliche Nutzung
Es wurden noch diverse Kleinflächen als öffentliches Straßenland eingezogen. Die Ermittlung dieser Flächen war dem Bezirksamt im Rahmen der vorgegeben Frist jedoch nicht möglich.
Tempelhof- Schöneberg
2009
Neue Steinmetzstr.
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Alboinplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Cosimaplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Ceciliengärten
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Friedensplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Metzplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Perelsplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Renée-Sintenis- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Tempelhof- Schöneberg
2010
Viktoria-Luise- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Bayerischer Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Grazer Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Adolf-Scheidt- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Augsburger Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Ekensunder Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Lessingplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Leopoldplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2015
Naumannstraße zw. Lotte- Laserstein-Str. und Hedwig- Dohm-Str.
privat
tlw. Vorplatz Bahnhof und tlw. Bauland (B-Plan 7-47)
Treptow- Köpenick
1997
Eichbuschallee (40678),
teilweise von neue Krugallee bis Kiehn- werderallee, Flurstück 10
Berliner Forsten
Waldweg
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Treptow- Köpenick
1997
Kiehnwerderallee (41532), teilweise
s. Abl. Nr. 38 / 08.08.1997, S. 28 von Baumschu- lenstraße bis Einfahrt Eierhäuschen
FS 56, 12 und
126, FS 1225
und 126 tlw. sind davon ausgenommen
Berliner Forsten
Waldweg
1997
Poetensteig Teilfläche des FS 1045, Flur
111, Gmkg. Treptow
BIM
Spreepark
1997
Wasserweg Flurstücke 1034, Flur 111
und FS 117,
116, Flur 112 –
Gmkg. Treptow
BIM
Spreepark
2001
Straßen 17, 19,
20 und 21 Teilflächen der FS 48/15, 60/16
(ggf.3, 81/1tlw.), Flur 46, Gmkg. Treptow
Land Berlin
Kleingartenanlage
2001
Straße 206 (stat. Schl.nr. 3161)
FS 11 tlw., Flur 163, Gmkg.
Treptow
Land Berlin
Kleingartenanlage
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Treptow- Köpenick
2006
Straße zum Teufelssee, Geh- und Radweg
FS 1 tlw. Kbl. 10001; FS 5 tlw. Kbl. 10101¸FS
281 tlw. Kbl.
40101
Berliner Forsten
Waldweg
2011
Bohnsdorfer Straße (40385), teilweise zw.
Waldstraße und Tegernseestr./ Wassersport- allee
FS 105 tlw., Flur 416 sowie FS
FS 12, Flur 405
und FS 3029,
Flur 305 Gmkg. Köpenick
Berliner Forsten
Waldweg
Folgende Bezirke haben pauschal geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf
Ganze Straßen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten 20 Jah-
ren nicht eingezogen. Über die Einziehung von Straßenabschnitten oder -teilen er- folgt keine statistische Erfassung. Einziehungen werden grundsätzlich mit Angaben zu den jeweiligen Flächen und den Hintergründen im Amtsblatt für Berlin veröffent- licht. Auflistungen darüber, wem Teilbereiche von eingezogenen Straßen gehören und wie deren jetzige Nutzung ist, existieren nicht, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.
Friedrichshain-Kreuzberg
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in den letzten 20 Jahren keine Straßen ent- widmet worden. Eine Straße ist fachlich eine Verkehrsanlage, die u.a. aus Fahrbahn, Radweg und Gehweg bestehen kann. In unserem Bezirk sind nur kleine Flächen von Verkehrsanlagen arrondiert worden und dementsprechend eingezogen, bzw. ent- widmet worden. Eine Statistik dieser arrondierten Flächen existiert nicht.
Marzahn-Hellersdorf
Eine statistische Erfassung über entwidmete Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt nicht.
Pankow
Im genannten Zeitraum wurden keine Straßen vollständig für den öffentlichen Ver- kehr eingezogen. Die vom Bezirk vorgenommenen Einziehungen betrafen lediglich Teilflächen gewidmeten Straßenlandes.
Die Bezirke Lichtenberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf von Berlin haben keine Rückmeldung gegeben.
Durch die Abteilung V –Tiefbau– der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz wurden keine öffentlichen Straßen eingezogen.
Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
3
Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
4
ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
5
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
6
Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz