carsharing + Radverkehr: Car- und Bike-Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies?

Antwort zu 1:

Neben dem stationsgebundenen öffentlichen #Fahrradverleihsystem#Deezer #Nextbike“ bieten sieben weitere Unternehmen („#Lidl-Bikes”, “#Donkey Republic Bikes”, “#oBike”, “#moBike, „#ofo“ „#Byke Mobility GmbH“, „#LimeBike“) ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.

Frage 2:

Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Frage 4:

Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 2 und zu 4:

Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.

Frage 3:

Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?

Antwort zu 3:

Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder

„dock-less“ bezeichnetes System.

Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.

Frage 5:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Antwort zu 5:

Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.

Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.

Frage 6:

Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?

Antwort zu 6:

„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen

Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.

Frage 7:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 7:

Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,

„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf  der Internetseite unter dem Link  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.

Frage 8:

Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?

Antwort zu 8:

Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.

Frage 9:

Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer

prüft?

Antwort zu 9:

Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.

Frage 10:

Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren

Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?

Antwort zu 10:

Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.

Frage 11:

Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?

Antwort zu 11:

Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.

Frage 12:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 12:

Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.

Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.

Frage 13:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 13:

Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 14:

Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:

Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Antwort zu 14 und zu 15:

Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen  am  Markt vertreten:

Stationsgebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge / Stationen

#Greenwheels

40 / 49

#Flinkster

122 / 64

#Stadtmobil

70 / 49

#cambio

70 / 30

#Matcha

50 / 28

 

Stationsungebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge

#Car2Go

1200

#DriveNow

1170

 

1 Quelle: Unternehmen, bcs

Darüber hinaus sind weitere stationsungebundene Anbieter (#drive by, #UBEEQO) mit einer kleinen Flotte bekannt.

Für #Carsharingunternehmen und deren Fahrzeuge sind mit Stand August 2017

161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:

Bezirk

Anzahl der Stellflächen

Anzahl der Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10

10

Friedrichshain-Kreuzberg

43

36

Lichtenberg

keine

Marzahn-Hellersdorf

5

5

Mitte

Keine Angabe

Neukölln

4

4

Pankow

89

38

Reinickendorf

keine

Spandau

keine

Steglitz-Zehlendorf

keine

Tempelhof-Schöneberg

10

10

Treptow-Köpenick

keine

Frage 16:

Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?

Frage 17:

Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?

Antwort zu 16 und zu 17:

Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.

Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.

Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.

Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.

Frage 18:

Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 18:

Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.

Frage 19:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Frage 20:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 19 und zu 20:

Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.

Frage 21:

Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?

Antwort zu 21:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.

Frage 22:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 22:

Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.

Frage 23:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 23:

Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

 

Berlin, den 17.04.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Noch mehr Leihräder Jetzt rollt „LimeBike“ durch Berlin – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/noch-mehr-leihraeder-jetzt-rollt–limebike–durch-berlin-30032476?dmcid=nl_20180418_30032476

Rund 10.000# Leihfahrräder gibt es bereits in der Stadt. Jetzt ist der nächste Anbieter an den Start gegangen: Nach #Nextbike, #Lidl-Bike, #Byke und #moBike nebst kleineren Konkurrenten wie #Donkey Republic und #oBike fallen nun die limettengrünen Räder des kalifornischen Unternehmens #LimeBike auf.

Von Beginn an stellt LimeBike neben 500 „normalen“ Leihrädern auch 500 -Bikes zur Verfügung. Für einen Euro können alle LimeBikes ohne Kaution per App ausgeliehen werden. Die Räder darf man dafür eine halbe Stunde nutzen. Für E-Bikes gibt es einen Aufschlag von 15 Cent pro Minute.
LimeBike-Räder können überall abgestellt werden

„Wir begrüßen jedes zusätzliche Angebot“, sagt Katja Täubert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie setzt darauf, dass die E-Bikes viel von Pendlern genutzt werden, um von den Außenbezirken in die Innenstadt zu fahren und umgekehrt. Verteilt wurde die Flotte zunächst vor allem in Mitte und Prenzlauer Berg. Zukünftig sollen die grünen Räder aber auch außerhalb der Innenstadt stehen.

Abgestellt werden können sie überall, selbst in Potsdam: „LimeBike-Kunden können in Berlin ausgeliehene Fahrräder und E-Bikes auch in Außenbezirken wie in Marzahn und Gatow oder auch außerhalb Berlins abschließen, ohne dass hierdurch zusätzliche Gebühren anfallen“, sagt Alexander Götz, Country Manager Deutschland, von LimeBike. Das halten andere Leihrad-Anbieter anders: Wer ein Lidl-Bike außerhalb des Stadtgebietes abstellt, muss laut Preisverzeichnis mit einem Aufschlag von …

Radverkehr: Leihräder US-Start-Up drängt mit E-Bikes in Berliner Markt – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/leihraeder-us-start-up-draengt-mit-e-bikes-in-berliner-markt-29780808?dmcid=nl_20180226_29780808

Nun ist also auch Nummer sieben startklar. Nach #Nextbike, #Lidl-Bikes, #Donkey Republic, #Mobike, #Obike und #Byke Mobility wird in Kürze das Unternehmen #Limebike aus dem Silicon Valley auf dem geradezu explodierenden Berliner Markt für #Leihfahrräder mitmischen. Anfang April, so ist es geplant, sollen die ersten Zweiräder in die Stadt kommen. Mehrere Hundert werden es sein. Eine genaue Zahl nennt man noch nicht. Ein Sprecher verweist auf laufende Gespräche mit dem Senat.

Bislang stehen in Berlin bereits mehr als 10.000 #Fahrräder der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie lassen sich per App orten und entriegeln. Ist die Fahrt beendet, werden sie einfach abgestellt. Kassiert wird automatisch. Mit dem ursprünglichen Fahrradverleih hat das kaum noch etwas zu tun. Bikesharing ist ein Geschäftszweig, der längst von der Digitalwirtschaft übernommen wurde und dem Großstädter die Möglichkeit bietet, etwa die letzten Meter von der Bus- oder Bahnstation zum finalen Ziel oder umgekehrt bequem und zügig mit dem Rad zurückzulegen.
Verkaufsprofi anstatt Verkehrsexperte

Limebike wurde erst im vergangenen Jahr in den USA gegründet und rangiert mit inzwischen rund einer Million Vermietungen und 35.000 Fahrrädern an der Spitze der stationslosen Fahrradverleiher in den USA. Möglich machten das zahlreiche Investoren. Erst in der vergangenen Woche sammelte das Start-up weitere 70 Millionen US-Dollar ein. Damit soll nun vor allem die Expansion nach Europa vorangetrieben werden.

Nachdem man im Dezember den Markt mit Tests und jeweils rund 500 Fahrrädern in Frankfurt am Main und Zürich sondierte, soll jetzt in Berlin das …

Radverkehr: Leihräder überrollen Berlin Bis zu 14.000 Leihräder gibt es schon in Berlin. Und es kommen immer neue Anbieter hinzu. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/immer-mehr-anbieter-fuer-bikesharing-leihraeder-ueberrollen-berlin/20974860.html

Die #Räder stehen zwar ordentlich aufgereiht vor dem kleinen Café mitten in Prenzlauer Berg. Aber die Barista Daniela Blümel kann sich an den Anblick trotzdem nicht gewöhnen. „Das ist optische Umweltverschmutzung“, sagt sie zu den silbernen #Fahrrädern mit den orange leuchtenden Speichen. Seit zwei Wochen stehen die Leihräder der chinesischen Firma #Mobike hier in der Pappelallee. Sie kamen über Nacht, sagt Blümel. Auch an anderen Straßenecken im S-Bahnring stehen die auffälligen Gefährte – und wirken wie bestellt und nicht abgeholt.
#Nextbike hat die Ausschreibung gewonnen

Noch 2016 gab es nur zwei Großverleiher in Berlin: Nextbike, der vom Senat geförderte Anbieter, und Lidl-Bike, das einstige Call a Bike der Deutschen Bahn. Der Senat hatte ursprünglich auf ein Unternehmen gesetzt: Nextbike aus Leipzig hatte sich in einer Ausschreibung durchgesetzt. Die Firma soll bis Ende dieses Jahres 5000 Räder an rund 700 Ausleihstationen anbieten. Derzeit sind es 2000 Räder. Das Land unterstützt das Projekt mit jährlich 1,5 Millionen Euro. Überraschend hatte sich der Vorgänger, die Deutsche Bahn, aber nicht zurückgezogen. Sie vermarktet ihr Angebot inzwischen als Lidl-Bike. Der Discounter zahlt für diese Werbung.
Und seit Herbst 2017 sind zudem Konkurrenten aus Fernost, aus Dänemark und ein deutsches Start-Up hinzugekommen. Im November stiegen Mobike und Obike aus Singapur in das Berliner Geschäft ein. Hinzukommen noch Byke aus Berlin und Donkey Republic Bikes aus Dänemark. Lauter kleine Farbtufer: Türkis, Orange, Gelb, Silber.

„In zwei Wochen ist erst eines der neuen Räder ausgeliehen worden“, hat Blümels Chefin Barbara Scheiner beobachtet. Anders die #Lidl-Räder: Die seien ständig in Betrieb. Scheiner findet #Leihfahrräder an sich eine tolle Idee. Aber die Räder, die vor ihren Laden gestellt wurden, sind ein Ärgernis für die 44-Jährige. Das Thema taugt zum Konsens-Aufreger in dem Café. „Ich frage mich, wer überhaupt damit fahren soll“, sagt Mats Marquardt, der dort gerade zu Mittag isst.
Tatsächlich sind die Räder von Mobike, #Obike und #Byke so gebaut, dass Menschen über 1,80 Meter nur höchst unbequem …

Radverkehr: Leihfahrräder in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern bieten derzeit ihre Fahrräder im Sinne des #Bike-Sharings in Berlin an?
Antwort zu 1:
Neben dem stationsgebundenen öffentlichen Fahrradverleihsystem „#Deezer #Nextbike“ bieten sechs weitere Unternehmen ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.
Frage 2:
Wie viele Fahrräder haben diese Anbieter derzeit in Berlin im öffentlichen Raum positioniert und wo sind jeweilige Bike-Sharing-Stationen, also Orte, an denen diese Fahrräder gruppiert und evtl. auch im Zeichen eines Werbelogos o.ä. angeboten werden, zu finden? (Bitte tabellarisch: Ort, Anbieter mit Anzahl Fahrräder)
Frage 7:
Gibt es Anbieter, die gänzlich ohne feste Stationen arbeiten und die ihre Fahrräder ausschließlich in der Form anbieten, dass einzelne Fahrräder über die Stadt verstreut aufgestellt wurden?
2
Antwort zu 2 und zu 7:
Eine Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor. Insgesamt sind 182 Standorte für 2.280 Leihfahrräder in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg von Berlin verzeichnet. Daneben sind noch Standorte aufgeführt, die sich derzeit noch im Erlaubnisverfahren befinden. Die Übersichten umfassen insgesamt zwölf Seiten und können bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingesehen oder als Datei zur Verfügung gestellt werden.
Der Sachstand hinsichtlich der Anbieter von Fahrradverleihsystemen ohne feste Stationen (dock-less oder free-floating) stellt sich gemäß ihrer Konzepte (nachstehende Daten beruhen auf Angaben der Betreiber) wie folgt dar:
#Lidl-Bikes” (www.lidl-bike.de/) bieten zurzeit ca. 3.500 Leihfahrräder an, “#Donkey Republic Bikes” (www.donkey.bike) startet mit ca. 700 Leihfahrrädern , “#oBike” (www.o.bike) will etwa 3.000 bis 5.000 Leihfahrräder verteilen, “#moBike” (www.mobike.com) beginnt mit ca. 700 Leihfahrrädern (gemäß der Homepage sollen 10.000 Leihfahrräder in Berlin angeboten werden), „#ofo“ (www. www.ofo.com) beabsichtigt, 10.000 Leihfahrräder zu verleihen und „#Byke Mobility GmbH“ (byke.de) stellt ca. 2.000 Leihfahrräder zur Miete bereit. Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die #Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Zahlen die Anbieter dieser Fahrräder für die von ihnen genutzten Stellplätze eine Gebühr, eine Abgabe o.ä.?
Antwort zu 3:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren zu entrichten.
Frage 4:
Hat es im Vorfeld der Platzierung von Bike-Sharing-Stationen, also den Standorten, an denen mehrere Fahrräder bereit stehen, Gespräche z.B. mit vor Ort aktiven Gewerbetreibenden über die Vergabe der Flächen an diese Bike-Sharing-Anbieter gegeben?
Antwort zu 4:
In Einzelfällen wurden Gespräche mit anliegenden Gewerbebetrieben geführt.
Frage 5:
Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen ortsansässige Gewerbetreibende, z.B. innerstädtische Biomärkte, durch die Vergabe der oft ohnehin nur begrenzt vorhandenen Stellflächen an Bike-Sharing-Anbieter, selbst keine Möglichkeit mehr haben, eigene Fahrradständer für ihre Kundschaft aufzustellen?
Antwort zu 5:
Davon hat der Senat keine Kenntnis.
3
Frage 6:
Nach welchen Kriterien wurden die Stellplätze für Bike-Sharing-Stationen vergeben?
Antwort zu 6:
Eine Sondernutzungserlaubnis wird grundsätzlich erteilt, wenn Flächen für die beantragte Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden können und keine überwiegenden, öffentlichen Interessen oder vorrangige Inanspruchnahmen der öffentlichen Straße entgegen stehen oder diesen Gesichtspunkten mit einer Nebenbestimmung entsprochen werden kann.
Frage 8:
Bedarf es zum Aufstellen von Bike-Sharing-Fahrrädern einer Genehmigung und wer stellt diese aus?
Antwort zu 8:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“, „Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Frage 9:
Werden Bike-Sharing-Fahrräder zu Beginn der Tätigkeit eines Anbieters auf ihre Verkehrssicherheit überprüft? Und wenn JA, durch wen und in welcher Form geschieht dies?
Antwort zu 9:
Für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ gelten aufgrund des Betreibervertrages mit dem Land Berlin besonders strenge Qualitätsanforderungen. Zusätzlich werden alle Räder in regelmäßigen Intervallen durch das Serviceteam in Berlin gewartet und überprüft. Alle Räder sind CE – geprüft und erfüllen die Norm Din ISO 4210. Damit werden alle Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit erfüllt.
Ansonsten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die erforderliche Ausrüstung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einhaltung sind die Anbieter verantwortlich.
Frage 10:
Werden diese Fahrräder der Bike-Sharing-Anbieter im Verlauf der Nutzung, also ihres „Lebenszyklusses“ auf Verkehrssicherheit geprüft, z.B. durch die Ordnungsämter, die ja u.a. auch für den ruhenden Verkehr zuständig sind?
Antwort zu 10:
Die Fahrräder von Bike-Sharing-Anbietern werden, wie andere Fahrräder auch, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auf Verkehrssicherheit geprüft. Darüber hinaus gehende Prüfungen erfolgen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 11:
Wer haftet bei Unfällen mit diesen Fahrrädern, wenn diese nicht verkehrssicher sind?
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Frage 12:
Wer haftet generell bei Unfällen mit diesen Fahrrädern?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die Haftung und Schadenersatzpflichten richten sich nach zivilrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme“ des öffentlichen Fahrradverleihsystems „Deezer Nextbike“ beinhalten Regelungen zur Haftung.
Frage 13:
Hat der Senat Erkenntnisse über die Nutzung der durch die Nutzer generierten GPS-Datenspur durch die Bike-Sharing-Anbieter?
Antwort zu 13:
Nein.
Frage 14:
Sieht der Senat durch den Umstand, dass Nutzer dieser Fahrräder per GPS-Signal fortlaufend verfolgt werden können, evtl. datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf?
Antwort zu 14:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Ob die – gegebenenfalls fortlaufende – Erfassung der GPS-Positionen von Leihfahrrädern zulässig ist, hängt maßgeblich davon ab, ob diese Daten zur Erbringung der Dienstleistung im Einzelfall erforderlich sind. Hiervon wird in der Regel aber nicht auszugehen sein.“
Frage 15:
Kann der Senat auf die generierten Daten, z.B. über das Fahrverhalten und die Fahrtstrecken der Nutzer zugreifen? Wenn JA, in welcher Form und in welchem Umfang? Stehen diese Daten der Verwaltung kostenfrei zur Verfügung? Wenn NEIN, wie hoch ist der Preis für diese Daten?
Antwort zu 15:
Nein, der Senat kann nicht auf die Daten zugreifen.
Der Senat hat keine Kenntnis über die Höhe des Preises für diese Daten.
Frage 16:
Gibt es zwischen Senat und Betreiberfirmen Vereinbarungen, die z.B. die Betreiber nachweislich verpflichten, die generierten Daten, wie z.B. Name, Bank- und Kreditkartendaten, ausschließlich getrennt von Bewegungsdaten zu verarbeiten, so dass konkrete personalisierte Bewegungsprofile nicht erstellt werden können?
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Antwort zu 16:
Gemäß Betreibervertrag zwischen dem öffentlichen Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ und dem Land Berlin werden keine Bewegungsdaten erfasst, sondern ausschließlich Ausleih- sowie Rückgabeort der Nutzerinnen und Nutzer.
Frage 17:
Kann der Senat generell und beim chinesischen Anbieter Mobike und dem Anbieter Obike aus Singapur im speziellen ausschließen, dass diese Daten das eigentliche Geschäftsmodell sind und künftig z.B. dafür genutzt werden, gezielte Werbung an die Nutzer dieser Share-Bikes zu versenden?
Antwort zu 17:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat hierzu keine Erkenntnisse. Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der genannten Unternehmen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig (deutscher Sitz der Unternehmen ist in München).“
Frage 18:
Sieht sich der Senat, im Zuge der von ihm forcierten Verkehrsmittelnutzung hin zur autofreien Stadt, nicht in der Verpflichtung, nur solche Anbieter auf dem Berliner Bike- und auch Car-Sharing-Markt zuzulassen, die sich verpflichten, deutsche Datenschutzrichtlinien einzuhalten und nur die Daten zu erheben bzw. intern zu verarbeiten, die für den Betrieb des ausgewiesenen Geschäftsmodells zwingend notwendig sind?
Antwort zu 18:
Nein. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Betreiber von Leihfahrraddiensten in Deutschland sind ohnehin verpflichtet, deutsches beziehungsweise europäisches Datenschutzrecht zu beachten und nur solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, ohne dass es einer entsprechenden Selbst-Verpflichtung bedürfte.“
Berlin, den 09.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Weiterer Anbieter Berlins Auswahl an Mieträdern wird noch größer – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/weiterer-anbieter-berlins-auswahl-an-mietraedern-wird-noch-groesser-29324754?dmcid=nl_20171220_29324754

Felgen und Korb sind gelb, Rahmen und Bleche leuchten hellblau. So sehen sie aus, die Fahrräder von #Byke Mobility. Das Unternehmen, das bislang ausschließlich in Hessen tätig war, bietet nun auch in Berlin #Fahrräder zum Mieten an. Damit wird die Auswahl an #Mieträdern in dieser Stadt noch größer.
Ende der vergangenen Woche war es soweit. „Dann haben wir damit begonnen, mehrere hundert Mieträder zu verteilen“, sagte Julia Boss, Geschäftsführerin von Byke Mobility. Noch ist das Gebiet, in dem die blaugelben Räder gemietet und wieder abgestellt werden können, relativ klein. Es umfasst im wesentlichen den früheren Bezirk Mitte und Teile von Kreuzberg. „Wir hoffen aber, dass wir die Zahl der Räder bald erhöhen und das Geschäftsgebiet erweitern können.“
Registrierte Kunden können die Byke-Räder nutzen – für 50 Cent pro halbe Stunde, drei Euro pro Tag oder zehn Euro pro Monat. Wer ein Guthaben aufs Konto lädt, erhält einen Bonus. Mietstationen gibt es nicht. „Wir sind gespannt, wie unser Angebot angenommen wird“, hieß es von dem Unternehmen, das mit rund zehn Beschäftigten in Prenzlauer Berg in der Dänenstraße residiert.
Großes Angebot
Allerdings ist das Angebot an Mieträdern in Berlin schon sehr groß. Da gibt es die #Lidl-Bikes der Deutschen Bahn (#DB), die von der Supermarktkette gesponsort werden, und die #Nextbikes, für deren Betrieb das Land Berlin einen Zuschuss zahlt. Mit #Obike und #Mobike sind nun auch zwei Mietradanbieter, die ihren Hauptsitz in China haben, in Berlin vertreten. Während sich Radaktivisten freuen, dass immer mehr Mieträder auf Straßen und Plätzen bereitstehen, sprechen andere von einem …

Radverkehr: Leihräder in Berlin Gutes Rad ist teuer Ein neuer Anbieter vergrößert die Leihrad-Flotte in der Stadt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/leihraeder-in-berlin-gutes-rad-ist-teuer/20602486.html

Seit dieser Woche hat Berlin 688 neue #Mietfahrräder. Sonnengelb stehen sie in Charlottenburg und Mitte. Das Singapurer Unternehmen „#oBike“ könnte damit zur echten Konkurrenz für die etablierten Fahrradvermietungen werden. Zwei von ihnen sind „Deezer #Nextbike“ mit 5000 Rädern und das „#Lidl-Bike“, früher bekannt als „#Call a Bike“ von der Bahn mit 3500 Rädern. Die Auswahl ist also groß. Wir sind mit den drei Leihrädern Probe gefahren.

LIDL-BIKE

Fahrvergnügen und Sicherheit: Gleich das erste getestete Rad zickt herum. Die Bremse am Hinterrad funktioniert nicht richtig. So traut man sich kaum auf Berlins Straßen. Also kurzes Umsteigen auf das danebenstehende Fahrrad. In sieben Gängen geht es schnell durch Parks und über Kopfsteinpflaster – für das erste Mietraderlebnis nicht unamüsant.

Die App: Sie zeigt relativ genau, wo Räder stehen. Zum Ausleihen gibt man dann die Nummer des Rads ein und bekommt einen Code. Schäden kann man direkt melden, aber ob man dafür entschädigt wird, wenn das Rad wegen der Schäden nicht fahren kann, bleibt unklar.

Verfügbarkeit: Im S-Bahn-Ring ist sie hoch. Dort kann man das Rad auch problemlos überall abstellen. Wer außerhalb des Rings parkt, muss allerdings eine „Servicegebühr“ von 10 Euro zahlen.

Preis: Im Basistarif zahlt man eine Grundgebühr von 3 Euro pro Jahr. Hinzu kommen für die erste …