Fahrdienst: Ridesharing Fahrdienst will Flotte verfünffachen – Taxibranche ist dagegen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ridesharing-fahrdienst-will-flotte-verfuenffachen—taxibranche-ist-dagegen-31662944?dmcid=nl_20181129_31662944

Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“

Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr.
#Ridepooling mit mehreren Fahrgästen

Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?

So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …

Taxi + Tarife: Neue Taxipreise in Berlin Kurzstreckentarif soll auf sechs Euro steigen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neue-taxipreise-in-berlin-kurzstreckentarif-soll-auf-sechs-euro-steigen-30068482

Seit knapp drei Jahren sind sie stabil. Doch im Sommer sollen die #Taxifahrpreise in Berlin wieder steigen – und zwar kräftig. Das sieht der #Tarifantrag vor, den die drei größten Branchenverbände beim Senat eingereicht haben. Parallel dazu bereitet die #Flughafengesellschaft Umbauten in #Tegel vor, die zu einer weiteren Verteuerung führen könnten. Im Gespräch ist, den Zuschlag für Fahrten ab Tegel zu vervierfachen. Es klingt paradox – doch von den geplanten Änderungen würden auch die Taxifahrgäste profitieren, hieß es intern.

Die Kosten sind gestiegen, hieß es. Beim Mindestlohn, den viele Fahrer erhalten, zeichnet sich eine weitere Erhöhung ab – von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. „Auf diese Entwicklungen müssen wir reagieren“, sagte Leszek Nadolski, Vorsitzender der #Innung des Berliner #Taxigewerbes. Ergebnis war ein Tarifantrag, der mit dem Taxi Verband Berlin Brandenburg (#TVB) und Taxi Deutschland erstellt wurde. Läuft alles wie geplant, gilt der neue Tarif für die mehr als 8100 Berliner Taxis vom Sommer an.
#Kartenzahlung bald gebührenfrei

Beantragt wurde unter anderem, den #Kurzstreckentarif anzuheben. Wer ein Taxi auf der Straße anhält und bis zu zwei Kilometer weit fährt, soll statt fünf Euro künftig sechs Euro zahlen. Der Grundpreis, der bei allen anderen Fahrten fällig wird, bleibt bei 3,90 Euro. Dagegen sollen die Kilometerpreise steigen: für die ersten sieben Kilometer von zwei auf 2,20 Euro, ab sieben Kilometer von 1,50 auf 1,65 Euro pro Kilometer.
Die Taxifahrt vom Hauptbahnhof zum Tierpark würde sich von derzeit 26,30 Euro um etwas mehr als zwei Euro verteuern. Vom Fehrbelliner Platz zum Flughafen Tegel kostet es statt …

Taxi: Taxigewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. auch spezielle
Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist
gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) zuständige Generalzolldirektion
um Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der
Generalzolldirektion an das Bundesministerium der Finanzen
weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung
erstellten Stellungnahmen zu den Fragen 2 und 14 sind
nachfolgend wiedergegeben (als Teil der jeweiligen Gesamtantwort).
Frage 1: In einer Untersuchung zur #Wirtschaftlichkeit
des #Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin, durchgeführt
von Linne & Krause Juni 2016, wurde festgestellt,
dass 77% der Betriebe sogenannte semiprofessionelle
Bertriebe sind. Semiprofessionelle Betriebe sind dabei
solche Betriebe, die einer betriebswirtschaftlichen Plausibilitätsüberprüfung
nicht standhalten. Welche Maßnahmen
hat der Senat im Zeitraum 2011 bis 2016 durchgeführt,
um die Professionalität des Taxigewerbes zu steigern?
Antwort zu 1: Die Berliner Taxigenehmigungs- und
#Aufsichtsbehörde, das #Landesamt für Bürger- und #Ordnungsangelegenheiten
(#LABO), führt bereits seit 2009
eine intensivierte Zuverlässigkeitsprüfung bei den Berliner
#Taxiunternehmen in Anlehnung an ein in Hamburg
praktiziertes Verfahren durch. Insofern sind im Zuge der
Erneuerung der zeitlich befristeten Genehmigung zum
Verkehr mit Taxen nicht nur die Bescheinigung in Steuersachen
der Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister
(Führungszeugnis) vorzulegen, sondern weitere
Betriebsunterlagen. Hierzu zählen z. B. die sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen,
HU-Bescheinigungen und
Jahresabschlüsse. Anhand dieser Unterlagen bewertet das
LABO eigenständig, ob ein Taxiunternehmen seinen
abgaberechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Um für diese Prüfungen noch repräsentativere und belastbarere
Referenzwerte zu erhalten, beauftragte die
damalige Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt im Februar 2015 die Firma Linne + Krause
zur Erstellung der in der Frage erwähnten Untersuchung
zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in Berlin. Auf
Grund der Erkenntnisse aus der Untersuchung (Stand Juni
2016) wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe,
bestehend aus den relevanten Senatsverwaltungen, dem
LABO und dem Zoll gebildet. Erste Arbeitssitzungen
haben bereits stattgefunden. Ziel ist die Erarbeitung einer
gemeinsamen abgestimmten Vorgehensweise.
Frage 2: Bei wie vielen Betrieben wurden Prüfungen
in Hinblick auf die Abführung von Steuern und Sozialabgaben
im o.g. Zeitraum durchgeführt?
Antwort zu 2: Die Berliner Taxigenehmigungsbehörde,
das LABO, prüft an Hand von vorzulegenden Bescheinigungen
und Registerauskünften bei jeder Erneuerung
und Erweiterung der zeitlich befristeten Genehmigung
zum Verkehr mit Taxen, ob die abgaben- und sozialrechtlichen
Verpflichtungen des Unternehmens erfüllt
wurden. Darüber hinaus fanden anlassbezogen außerordentliche
Betriebsprüfungen bzw. intensivierte Plausibilitätsprüfungen
statt. Im Ergebnis wurden im Zeitraum
2011 bis 2016 ca. 500 solcher Prüfungen durchgeführt.
Bei der Finanzverwaltung erfolgt grundsätzlich die
steuerliche Überprüfung von Betrieben unter Abwägung
aller Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter,
ggf. durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche
Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle).
Gesonderte Aufzeichnungen für einzelne Branchen
über die Anzahl von Überprüfungen durch den Innen- und
den Außendienst der Berliner Finanzämter werden nicht
geführt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) sieht in ihrer Arbeitsstatistik eine gesonderte Erfassung
des Taxigewerbes nicht vor. In der Arbeitsstatistik
wird das Personenbeförderungsgewerbe erfasst, zu dem
unter anderem auch das Taxigewerbe zählt. Die FKS des
Hauptzollamtes Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit
nach § 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in
den Jahren 2011 bis 2016 die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Arbeitgeberprüfungen im Personenbeförderungsgewerbe
durchgeführt:
Frage 3: Wie vielen Betrieben wurde seit dem
01.07.2016 die Konzession entzogen?
Antwort zu 3: Seit dem 01.07.2016 wurden seitens des
LABO sechs Unternehmen Genehmigungen zum Verkehr
mit Taxen versagt.
Frage 4: Um welche Art von Betrieben handelte es
sich bei Betrieben, die ihre Konzession verloren haben
hinsichtlich Größe, Dauer des Bestehens und Eigentümerverhältnissen?
(z. B. GmbH, KG, OHG, GbR und
andere europäische Rechtsformen)?
Antwort zu 4: Bei den seit dem 01.07.2016 versagten
Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Einzelunternehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Berlin vorrangig
GmbHs und Einzelunternehmen Inhaber der Genehmigung
zum Verkehr mit Taxen sind. Widerrufe und Versagungen
von Genehmigungen haben daher in der Regel
diese beiden Rechtsformen zu verzeichnen. Maßnahmen
waren hierbei sowohl gegen neue, als auch gegen langjährige
Betriebe (Genehmigungsdauer 2-20 Jahre), gegen
Ein-Wagen-Betriebe sowie gegen Großbetriebe (1-70
Fahrzeuge) zu ergreifen.
Frage 5: Wie hoch schätzt der Senat die entgangenen
Steuereinnahmen durch die Existenz semiprofessioneller
Betriebe ein?
Antwort zu 5: Seriöse Schätzungen von entgangenen
Einnahmen durch die Existenz semiprofessioneller Betriebe
sind nicht möglich.
Frage 6: In der unter 1 genannten Studie ist die Rede
von 130 sogenannten Intensivtäterbetrieben, von denen
eine besonders große Schadenswirkung ausgehe. Was
wurde unternommen, um diese Betriebe zu kontrollieren?
Antwort zu 6: Die Feststellung, dass es in Berlin 130
sog. Intensivtäterbetriebe geben würde, wurde von den
Gutachtern getroffen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen
konnten die der Feststellung zugrundeliegenden unternehmensbezogenen
Daten nicht an das LABO weitergegeben
werden. Das LABO führt demnach Betriebsprüfungen
nach Maßgabe eigener Feststellungen und Verdachtsmomente
durch.
Frage 7: Wem gehören diese und wer ist der Inhaber
oder Eigentümer, bzw. wer arbeitet dort?
Antwort zu 7: Hierzu liegen keine Angaben vor.
Frage 8: Wie hoch schätzt der Senat die Schadenwirkung
dieser Betriebe in der Summe für den Berliner
Haushalt ein?
Antwort zu 8: Seriöse Schätzungen von Beträgen etwaiger
Schäden durch fehlende Steuerehrlichkeit sind
nicht möglich.
Frage 9: Welche Maßnahmen sind aufgrund der Kontrolle
von Intensivtäterbetrieben getroffen worden und zu
welchen konkreten Ergebnissen führten diese?
Antwort zu 9: Dem LABO sind keine Angaben möglich.
Es werden Betriebsprüfungen durchgeführt und im
Anschluss die erforderlichen Maßnahmen – bis zum Widerruf
der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen – ergriffen.
Ob hierbei allerdings auch sog. Intensivtäterbetriebe
im Sinne des Gutachtens betroffen sind, ist nicht bekannt
(vgl. Antwort zu der Frage 6).
Frage 10: Wie viele Mitarbeiter sind im LABO mit
Stand Dezember 2016 für die Erteilung der Taxikonzessionen
und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen
im Taxigewerbe zuständig, welche Stellenentwicklung ist
in diesem Bereich in den nächsten Jahren geplant?
Frage 11: Wie viele Taxis sind durch einen Mitarbeiter
zu prüfen?
Antwort zu 10 und 11: Für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung,
Betriebsprüfungen, Außenkontrollen,
Widerruf von Genehmigungen) standen dem LABO im
Dezember 2016 insgesamt 10 Stellen zur Verfügung. Aus
diesen Stellen musste in geringem Umfang auch die Aufgabe,
Mietwagen und Krankentransportwagen zu konzessionieren
und zu überwachen, verstärkt werden. Bei 8.282
konzessionierten Taxen im Land Berlin entfallen auf eine
Dienstkraft 828 Fahrzeuge.
Für das Jahr 2017 stehen dem LABO weitere 8 Beschäftigungspositionen
zur Verfügung. Diese Beschäftigungspositionen
sollen mit der Dienstkräfteanmeldung
2018/2019 dauerhaft in Stellen umgewandelt werden.
Frage 12: Was hat der Senat zur Aushebelung des sogenannten
"Drehtüreffekts" unternommen? Gemeint ist
damit die Überprüfung von Betrieben, die den Eigentümer
in häufigen Intervallen wechseln, die dazu noch kürzer
sind als die vorgesehenen Intervalle für Betriebsprüfungen
(abgesehen von der Nachschau bei der Neubeantragung
größerer Betriebe)?
Frage 13: In welchem Umfang hat der Senat eine
Nachschau bei der Neubeantragung größerer Betriebe
durchgeführt und welches waren die Ergebnisse?
Antwort zu 12 und 13: Zur Klarstellung wird zunächst
darauf hingewiesen, dass bei dem sog. „Drehtüreffekt“
nicht die Eigentümer der Betriebe in häufigen Intervallen
wechseln. Tatsächlich stellen Unternehmen bewusst keinen
Antrag zur Erneuerung der zeitlich befristeten Genehmigung
zum Verkehr mit Taxen, da dann eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung des LABO die Folge wäre.
In zeitlicher Nähe zu dem Ablauf der befristeten Genehmigung
stellt vielmehr ein in der Regel neu gegründetes
Unternehmen einen Erstantrag auf Erteilung einer Genehmigung
zum Verkehr mit Taxen. Da ein bisher nicht
bekannter Geschäftsführer auftritt und die tatsächlichen
Inhaber der Gesellschaftsanteile nicht ohne weiteres
nachvollzogen werden können, ist nicht erkennbar, dass
es sich bei diesem „neuen“ Unternehmen bei einer rein
wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Ergebnis um „dasselbe“
Unternehmen handelt.
Insofern wird es zukünftig erforderlich sein, eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung regelmäßig nicht erst
im Zuge eines Antrags auf Erneuerung der zeitlich befristeten
Genehmigung zum Verkehr mit Taxen durchzuführen,
sondern bereits in zeitlicher Nähe zur Geschäftsaufnahme
eines neuen Unternehmens. Wesentliche Voraussetzung
hierfür ist allerdings die Besetzung der 8 Beschäftigungspositionen,
die dem LABO zusätzlich in 2017 zur
Verfügung stehen, und die Einarbeitung dieser neuen
Dienstkräfte.
Frage 14: Geht der Senat ebenso davon aus, dass die
Mitarbeiter in o.g. Intensivtäterbetrieben aufgrund ihrer
Beschäftigungsverhältnisse von der Hinterziehung ihrer
Sozialabgaben wissen? Welche Ergebnisse hat der Zoll
bei diesen Kontrollen erzielt?
Antwort zu 14: Zu der Frage in Satz 1 sind keine Angaben
möglich.
Die Arbeitsstatistik der FKS sieht eine standardisierte,
ergebnisbezogene Auswertung der in der Antwort zu
Frage 2 aufgeführten branchenbezogenen und regionalen
Arbeitgeberprüfungen nicht vor.
Frage 15: Erkennt der Senat die online erfassten Daten
des Taxameters als Grundlage für eine genaue Beurteilung
der wirtschaftlichen Situation des Taxigewerbes an,
wie es der Gesetzgeber lt. PBfG vorschreibt?
Antwort zu 15: Die mithilfe der Fiskaltaxameter erfassten
Daten der Taxiunternehmen sollen laufend betrachtet
werden, damit neben der erforderlichen Zuverlässigkeit
eine permanente und vor allem aktuelle Bewertung
der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen und damit
eine Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit als
eine der Genehmigungs-voraussetzungen erfolgen kann.
Anhand dieser Bewertung werden die weiteren erforderlichen
Maßnahmen abzuleiten sein.
Berlin, den 16. Januar 2017
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2017)

Taxi + Straßenverkehr: Ergebnisse der „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Berliner Taxigewerbes“ liegen vor, aus Senat

www.berlin.de

Das Marketing-Forschungsunternehmen LINNE+KRAUSE hat im Auftrag der #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine "Untersuchung zur #Wirtschaftlichkeit des Berliner #Taxigewerbes" erstellt.

Die #Untersuchung kann unter dem Link www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik/taxi/ eingesehen werden.

Ziel war es, die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes zu untersuchen und damit die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell zu schaffen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es eine erhebliche "Schattenwirtschaft" im Berliner Taxigewerbe gibt. Im Ergebnis der Untersuchung soll mit den zuständigen Stellen über effektive Handlungsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Verstöße, z.B. von Intensivtäterbetrieben, entscheiden werden.

Demgegenüber stellt das Ergebnis der Untersuchung keine Grundlage für einen immer wieder geforderten Konzessionsstopp im Berliner Taxigewerbe dar. Ein Konzessionsstopp hat allein die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes sicherzustellen und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz nur in bestimmten sehr engen Grenzen zulässig.
Bilder: 
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Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

allg. + Taxi: Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes, aus Senat

www.berlin.de Das Landesamt für Bürger und #Ordnungsangelegenheiten Berlin (#LABO) hat der #Uber B.V. eine #Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote vermitteln die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.

Zugleich wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen. Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität. Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist. Ferner dient die Verfügung auch dem Schutz der Fahrer, da die #Kfz-Haftpflichtversicherung nicht das Risiko der Personenbeförderung abdeckt. Der Grundgedanke des Schutzes des #Taxigewerbes findet ebenfalls Anwendung. Eine fortgesetzte Ausübung der Personenbeförderung ohne Genehmigung ist zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann. Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig. Uber kann gegen die Verfügung Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.Bilder: Taxis in Berlin; Foto: © Sliver – Fotolia.com Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,