U-Bahn + Bahnhöfe: Manchmal kann man nichts machen, außer weiter! Am U-Bahnhof Spichernstraße geht der Aufzugseinbau in die nächste Runde. aus BVG

Am #U-Bahnhof #Spichernstraße geht der #Aufzugseinbau in die nächste Runde. Die Berliner Verkehrsbetriebe arbeiten hintereinander weg, damit der Aufzug schnellstmöglich in Betrieb genommen werden kann. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in mehreren Phasen stattfinden.

Auf dem Boden geblieben

Los geht’s am Mittwoch, 12. Juni 2019. Die BVG wird neben dem Aufzugseinbau einen neuen Bodenbelag auf Gleis 1 verlegen. Dafür werden die U-Bahnen bis zum Sonntag, 14. Juli 2019 nicht auf der Gleisseite in Richtung S+U Rathaus Steglitz halten. Ansonsten fährt die U9 wie gewohnt.

Die BVG beton(t)

Für den neuen Aufzug wird frischer Beton angeliefert und verarbeitet. Diese Arbeiten finden in der Zeit von Montag, 15. Juli 2019 bis Mittwoch, 17. Juli 2019 statt. Da hierfür der Bahnhof gesperrt werden muss, wird zwischen den Bahnhöfen S+U Zoologischer Garten und U Güntzelstraße ein #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Auf der restlichen Strecke fährt die #U9 wie gewohnt.

Nachts

Von Mittwoch, 17. Juli 2019 bis Donnerstag, 22. August 2019 wird jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 03:30 Uhr fleißig am Aufzug gewerkelt. Die U-Bahnen fahren zu dieser Zeit nicht zwischen S+U Zoologischer Garten und U Güntzelstraße. Es werden Busse als Ersatz im Einsatz sein.

Gleichzeitig wird tagsüber die andere Gleisseite, in Richtung U Osloer Straße, mit einem neuen Boden versehen, was dazu führt, dass die U-Bahnen nicht an Gleis 2 halten.

Hinweis: Aufgrund der bereits stattfindenden Tunnelsanierung auf der U1 und dem Aufzugseinbau auf der U9 wird die U-Bahnstation Kurfürstendamm von Mittwoch, 17. Juli 2019 bis Donnerstag, 22. August 2019 nachts von 22:00 Uhr bis 03:30 Uhr nicht von der U-Bahn angefahren.

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Sharing: Berliner Start-up Emmy will 2000 neue Roller aufstellen Deutschlandweit soll die Flotte des Berliner Unternehmens deutlich wachsen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226121667/Berliner-Start-up-Emmy-will-2000-neue-Roller-aufstellen.html

Vor fünf Jahren sprachen die Berliner Unternehmen Valerian Seither (32) und Alexander Meiritz (31) zufällig über #Roller. Heute sind Seither und Meiritz mit ihrem Start-up #Emmy Marktführer im Bereich #Roller-Sharing. Rund 2000 #Elektro-Flitzer umfasst die Flotte mittlerweile. Neben Berlin ist das Start-up auch in Hamburg, München und Düsseldorf aktiv. Im vergangenen Jahr zählte das junge Unternehmen mehr als 200.000 Kunden. Tendenz steigend.

Das liege auch an der Verkehrslage in einigen Städten, sagt Emmy-Mitgründer Valerian Seither. Schon heute sind die Straßen in den großen Metropolen überfüllt. Allein die Berliner Autofahrer stehen durchschnittlich 103 Stunden pro Jahr im Stau. Hinzu kommt die Zeit für die Suche nach einem Parkplatz. Private Autos würden zudem zu 92 Prozent der Zeit überhaupt nicht genutzt werden, blockierten aber städtischen Raum, sagt Seither. Innerhalb des S-Bahn Rings würde außerdem eine Fläche von umgerechnet etwa 665 Fußballfeldern als Parkfläche für Autos genutzt. Platz, der nach Ansicht der Emmy-Gründer deutlich sinnvoller verwendet werden könnte.

Emmy will Verkehrsprobleme in Großstädten lösen
Eine Antwort auf die Verkehrsprobleme in urbanen Räumen könnte das Teilen von Elektrorollern sein. „Wenn in 20 Jahren drei Viertel der Bevölkerung in Städten lebt, bedarf es zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte“, sagt Seither. Das Konzept von Emmy orientiert sich am Car-Sharing. Ein Gemeinschaftsauto ersetzt laut Studien ungefähr sieben bis zehn private Pkw. Um die orangenen Emmy-Roller nutzen zu können, müssen sich die Nutzer zunächst über die Smartphone-App …

Bus: Neue Berliner E-Busse können nur halben Tag fahren Die BVG hat 90 neue Fahrzeuge gekauft. Sie sind umweltpolitisch hoch umstritten und erfüllen bestenfalls Halbtagsjobs. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226090187/Neue-E-Busse-in-Berlin-koennen-nur-halben-Tag-fahren.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) dürfen jetzt 90 weitere #Elektro-Busse kaufen. Für einen entsprechenden Großauftrag hat der Aufsichtsrat des landeseigenen Unternehmens am Freitag grünes Licht gegeben. Der Lieferant der Busse soll erst nach Ablauf der Einspruchsfrist in zwei Wochen bekanntgegeben werden.

Zuletzt hatten die #Daimler-Tochter #Evo-Bus und der polnische Hersteller #Solaris den Auftrag erhalten, je 15 E-Busse in #Standardgröße an die BVG zu liefern. Solaris baut für die BVG auch noch 15 #Gelenkbusse. Mit dem neuen Auftrag würde sich der E-Bus-Anteil der BVG im kommenden Jahr auf insgesamt rund 140 Fahrzeuge fast verdreifachen. Bis 2030, so die umweltpolitisch begründete Forderung des rot-rot-grünen Senats, soll die gesamte, derzeit aus 1400 Fahrzeugen bestehende BVG-Busflotte auf Antriebe ohne Verbrennungsmotoren umgestellt werden.

Neue #E-Busse in Berlin kosten 600.000 bis 900.000 Euro
Das wird allerdings ein überaus teures Unterfangen. Bereits bei der Anschaffung sind die vom Berliner Senat bevorzugten E-Busse mit Batterietechnik deutlich teurer als Busse mit Dieselmotor. So kosten laut BVG die 30 Eindecker-Busse einschließlich der Ladetechnik insgesamt 18 Millionen Euro. Ein Stückpreis also von 600.000 Euro. Das Auftragsvolumen für die 15 Solaris-Gelenkbusse wird mit 14 Millionen Euro beziffert (inklusive Lade-Infrastruktur), das sind …

BVG + Fahrdiensz + allg.: Für die Zukunft sehen wir Jelbi Jelbi-App, die neue Plattform für die umweltfreundliche Berliner Mobilität, ist ab sofort online – BVG und APCOA eröffnen Jelbi-Station am Bahnhof Schönhauser Allee, aus BVG

Geteilt, #vernetzt, #smart – die Zukunft der Berliner Mobilität beginnt jetzt. Am heutigen Dienstag, 11. Juni 2019, haben die #BVG und ihre Partner im #Mobilitätsbündnis für Berlin gleich zwei große Schritte unternommen. Am Bahnhof #Schönhauser Allee eröffnete die zweite #Jelbi-Station. Hier können Sharing-Fahrzeuge verschiedener Anbieter bequem ausgeliehen werden. Zugleich stellte das Bündnis eine Pilotversion der #Jelbi-App vor.

„Berlin hat sicher die größte Vielfalt an innovativen und umweltfreundlichen #Mobilitätsanbietern in Deutschland“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Gemeinsam haben wir die Chance und die Verantwortung, eine lebenswerte Zukunft für unsere Stadt zu gestalten. Mit Jelbi sind wir ein zentraler Teil der #Mobilitätswende, indem wir unseren herausragenden Nahverkehr mit Bussen und Bahnen um ein weiteres Element ergänzen.“

#APCOA-Parkplatz wird zur Jelbi-Station

Neuer Partner im Bündnis ist #APCOA, Europas führender #Parkraummanager. Auf einer Parkfläche an der Greifenhagener Straße in Prenzlauer Berg ist ab sofort Berlins neueste Jelbi-Station in Betrieb. In unmittelbarer Nähe zum U- und S-Bahnhof Schönhauser Allee wird der Umstieg vom Nahverkehr in die geteilte individuelle Mobilität (und umgekehrt) ganz bequem.

„Die Kooperation mit der BVG passt zur Strategie von APCOA, Parkraum mit urbaner Mobilität intelligent und praktisch zu verbinden“, sagte Philippe Op De Beeck, CEO der APCOA PARKING Group. „Durch die Transformation unseres Parkplatzes zum intermodalen Mobilitätshub schaffen wir eine zentrale Plattform für zukünftige Mobilitätsangebote.“

An diesem Ort finden Nutzer Carsharing-Autos von DB Flinkster, Miles, Mobileeee und Oply, Leihräder von Nextbike, Elektromotorroller von Emmy und in Zukunft, sobald sie offiziell für den Straßenverkehr zugelassen sind, auch Elektro-Tretroller von Tier, samt einer neuartigen Ladestation des Herstellers Swiftmile, die beim heutigen Pressetermin ihre Europapremiere feierte.

Premiere feierte heute auch die Jelbi-App. Die digitale Plattform, die den Nahverkehr mit zahlreichen Mobilitätspartnern vernetzt und per Smartphone buchstäblich Verkehr aus einer Hand bietet, war für den Sommer 2019 angekündigt. Doch die Entwickler des BVG-Kooperationspartners Trafi waren schneller. Eine erste Version der App ist ab sofort verfügbar, soll nun kontinuierlich wachsen und gemeinsam mit den Nutzern weiterentwickelt werden.

Jetzt geht’s App

„Wir sind sehr stolz, dass wir diese Pilotversion in Rekordzeit realisieren konnten“, sagte Christof Schminke, Managing Director Trafi Commercial. „Unser gemeinsames Entwicklungsprojekt zeigt eindrucksvoll, wie schnell eine Millionenmetropole wie Berlin mit unserer Plattform die Mobilität der Menschen von heute und morgen positiv verändern kann.“

„Wir laden alle, die die Zukunft der Mobilität schon heute erleben wollen, herzlich zum Mittesten ein“, sagte Dr. Henrik Haenecke, BVG-Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb. „Wir möchten den Berlinern Jelbi so schnell wie möglich zur Verfügung stellen und sukzessive viele weitere unserer Mobilitätspartner integrieren und weitere Funktionalitäten aufschalten. Wir freuen uns über viele zufriedene Nutzer. Wir freuen uns aber auch über jeden Hinweis, wie wir die App noch besser machen können. Denn nur so kann Jelbi die App werden, die ganz Berlin bewegt.“

Platz auf dem Smartphone-Display

Der Clou bei Jelbi: Wer den Nahverkehr und verschiedene Sharing-Dienste, aber auch digitale Ridesharingsysteme oder Taxis nutzten möchte, braucht dafür nur eine App. Das macht die Mobilität in Berlin so smart und so bequem wie nie zuvor und schafft Platz auf dem Smartphone-Display. Das Zauberwort dabei heißt Tiefenintegration. Erstmals ist es nämlich möglich, von der Routenplanung über die Buchung bis zur Bezahlung und Abrechnung alles in einer App und mit nur einer Registrierung zu erledigen.

Schon mit der Pilotversion können die Nutzerinnen und Nutzer neben dem öffentlichen Nahverkehr die Carsharing-Autos von Miles, die Leihräder von Nextbike und die Elektromotorroller von Emmy nutzen. Im Sommer folgt der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und ViaVan. Kurz darauf soll auch Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der Zulassung auch die E-Tretroller von Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren Partner. Und deren Liste ist lang. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.

Pressekontakt APCOA:
Sebastian Merkle, +49 151 46556524, Sebastian.Merkle@apcoa.eu

Pressekontakt Trafi:
Sigrid Dalberg-Krajewski, +49 174 9466742, sigrid@trafi.com

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Fahrzeuge + Bahnverkehr: FEHLERHAFT VERSCHWEISST Lieferstopp für ICE4 – Bahn muss umdisponieren Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn soll der neue Zug das „Rückgrat“ werden., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article226124559/Lieferstopp-fuer-ICE4-Bahn-muss-umdisponieren.html

Für den #Fernverkehr der Deutschen Bahn soll der neue Zug das „Rückgrat“ werden. Doch unter den Wagen sind Stahlträger fehlerhaft verschweißt – und es fehlt noch eine Lösung für das Problem.

Die Deutsche Bahn spürt seit dem Wochenende den #Lieferstopp für den neuen #ICE4. Eigentlich waren ab dem kleinen #Fahrplanwechsel am Sonntag zusätzliche ICE-4-Leistungen vorgesehen, wie eine Bahnsprecherin sagte. Diese würden nun durch andere Fahrzeuge ersetzt. Konkretere Angaben machte sie nicht.

Damit müssen Fahrgäste länger auf neue Züge des Flaggschiffs im Fernverkehr warten, das mehr Sitzplätze und mehr Komfort verspricht. Die Sprecherin versicherte jedoch: „Aktuell gibt es deswegen keine Beeinträchtigungen für Kunden der DB.“

Vor zwei Monaten hatte die Bahn die Auslieferung der neuen Züge gestoppt. An den Wagen waren fehlerhafte #Schweißnähte entdeckt worden. Die bis dahin ausgelieferten 25 Züge fahren aber weiter.

Nach Auskunft der Bahn, der Hersteller und von Gutachtern gebe es kein #Sicherheitsrisiko, antwortete der Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann, auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die Fahrzeuge können weiter betrieben …

Straßenbahn: Begrünung von Straßenbahngleisen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Straßenbahngleise in Berlin sind noch nicht #begrünt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Das Berliner #Straßenbahnnetz hat eine Ausdehnung von ca. 196 km. Davon liegen ca.
118 km auf besonderem #Bahnkörper, also nicht in Straßenfahrbahnen. Von diesen 118 km
sind schätzungsweise 1/3, also ca. 39 km begrünt.
Eine detaillierte Auflistung aller nicht begrünten Streckenabschnitte liegt nicht vor.“
Frage 2:
Warum sind sie noch nicht begrünt?
Frage 3:
Was ist zu tun, damit sie begrünt werden?
2
Antwort zu 2 und 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine nachhaltige Begrünung von Gleisen erfordert grundsätzlich einen anderen
Gleisaufbau. Die Überarbeitung bestehender Anlagen kann dann vorgenommen werden,
wenn das Gleis auch aus anderen Gründen grundhaft erneuert werden muss. Die
Begrünung von Gleisanlagen wird i.d.R. mit Fördermitteln realisiert und dort umgesetzt, wo
zum Beispiel wegen der umliegenden Bebauung ein positiver Effekt für Anwohnerinnen
und Anwohner entsteht.“
Frage 4:
Wann werden sie begrünt?
Antwort zu 4:
Gleise werden begrünt, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Berlin, den 5. Juni 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Bahnhöfe: Kann Berlin mehr Zug vertragen? „Der Hauptbahnhof kommt mittelfristig ans Limit“ 30-Minuten-Takt und mehr Passagiere: Die neue Strategie der Bahn setzt auf massiven Zuwachs. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kann-berlin-mehr-zug-vertragen-der-hauptbahnhof-kommt-mittelfristig-ans-limit/24439052.html

Die Bahn hat eine neue Strategie präsentiert, mit der sie am Ende doppelt so viele Passagiere im #Fernverkehr befördern will wie heute. Was sagen #Bahnkunden dazu? Wir sprachen darüber mit Jens #Wieseke, dem Sprecher des Berliner #Fahrgastverbandes #Igeb.

Bahnchef Richard #Lutz nennt sein Programm ja „#Starke Schiene“. Was finden Sie daran stark?

Vor allem, dass erkannt wurde, dass die #Verkehrswende nur mit der #Eisenbahn möglich ist und die Strategie seines Vorvorgängers Mehdorn in eine Sackgasse führte. Das Ergebnis ist eine Eisenbahn am Limit. Eine stärker angebotsorientierte Bahn ist hoffentlich das Ziel, also eine Eisenbahn für alle.

Und was ist schwach?

Das Ganze muss auch umfassend durch den Bund unterstützt und zu großen Teilen mitfinanziert werden. Aussagen dazu fehlen mir vom Finanz- und Verkehrsminister.

Hauptproblem der Bahn ist ja die #Pünktlichkeit. Wann sind Sie das letzte Mal pünktlich angekommen?

Ich bin häufiger zwischen Berlin und Frankfurt am Main unterwegs. Eigentlich bin ich sehr zufrieden mit dem Angebot, Verspätungen im größeren Stil sind die Ausnahmen. Ich möchte aber kein Berufspendler sein, der täglich eine größere Distanz bewältigen muss. Da ist schon der Regionalverkehr eine …

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf – weitere Schritte vor dem Planfeststellungsverfahren, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurde die Vermessungsgrundlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 1:
Die #Verkehrslösung #Mahlsdorf unterteilt sich in die beiden nachfolgend aufgeführten
Maßnahmen:
#Neubau einer zweigleisigen #Straßenbahnstrecke und Umgestaltung des
Straßenzuges Hönower Straße/Hultschiner Damm zwischen S-Bahnhof Mahlsdorf
und Rahnsdorfer Straße – (Vorhabenträger BVG)
#Neue #Straßenverbindung – Neubau der Straße „#An der Schule“ vom Gutspark
Mahlsdorf bis Kreuzung Pestalozzistraße/Hönower Str. (Neubau von der Hönower
Straße/Pestalozistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren
südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf/Gutspark Mahlsdorf) –
2
(Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz –
SenUVK)
Die Vermessung für die von der SenUVK betreute Maßnahme wurde am 01.06.2018
bestellt.
Die BVG teilt mit, dass die Vermessung für das Straßenbahnprojekt Ende November 2018
durch die BVG beauftragt wurde.
Frage 2:
Wann wird oder wurde die Vorplanungsunterlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 2:
Im November 2018 wurde die Verkehrsanlagenplanung für die neue Straßenverbindung
„An der Schule“ beauftragt. Ebenfalls im November 2018 wurde zwischen SenUVK und
BVG vereinbart, dass die BVG die Vorplanung der Straßenbahnanlagen im Auftrag von
SenUVK durchführen wird.
Frage 3:
Welche wesentlichen Ergebnisse hat die Vermessung ergeben?
Antwort zu 3:
Das Ergebnis der Vermessung im Rahmen einer geplanten Straßenbaumaßnahme ist die
Aufnahme des Bestands.
Frage 4:
Welche Ergebnisse aus der Vorplanung liegen bereits vor?
Antwort zu 4:
Die Vorplanung der Straßenbaumaßnahme liegt dem Auftraggeber gegenwärtig zur
Prüfung vor. Für die Straßenbahnmaßnahme ist die Vorplanung derzeit in Aufstellung.
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden unternommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben sowie die Erstellung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts für das Straßenbauvorhaben sind beauftragt.
Die BVG teilt mit, dass die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5, Entwurfsplanung bis
Ausführungsplanung, derzeit vorbereitet wird.
3
Frage 6:
Wie viele Stellen (bitte VZÄ-Anteile benennen) mit welchem Arbeitszeitanteil arbeiten an der Vorbereitung
des Planfeststellungsverfahrens?
Antwort zu 6:
Innerhalb der SenUVK erbringen aktuell vier Mitarbeitende durchschnittlich jeweils ca. 25
% ihrer monatlichen Arbeitszeit im Rahmen der Straßenbaumaßnahme.
Nach Mitteilung der BVG sind dort vier Stellen (im Mittel jeweils zu 35 %) an genannter
Planung beteiligt.
Anlassbezogen werden weitere Fachkolleginnen und Fachkollegen einbezogen.
Frage 7:
Welche weiteren Veranstaltungen und Termine sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und im Ortsteil Mahlsdorf
vorgesehen, um den Stand der Planungen und Überlegungen vorzustellen?
Antwort zu 7:
Es ist geplant im August 2019 Bürgerinnen und Bürger erneut über den Planungsfortschritt
zu informieren. Darüber hinaus wird derzeit abgestimmt, ob bzw. wann vorab eine
Vorstellung der aktuellen Planungen im Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf
erfolgen kann.
Frage 8:
Welche Funktion hat nach Ansicht des Senats der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf, der sich
bislang dazu gebildet hatte?
Antwort zu 8:
Der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf ist ein Gremium, das sich für die
Verkehrslösung Mahlsdorf interessiert. Ideen und Anregungen zur Planung werden durch
den Arbeitskreis formuliert, mit den Planungsverantwortlichen besprochen und erweitern
den Planungsprozess.
Frage 9:
Gibt es abweichende Überlegungen seitens des Senats zur bisherigen sog. Vorzugsvariante?
Antwort zu 9:
Die Planungsphase zur Trassenwahl ist abgeschlossen.
Frage 10:
Welche zwischenzeitlichen Schritte sind denkbar, um die Verkehrssituation insbesondere für die
Tramführung zum Bahnhof Mahlsdorf zu verbessern?
4
Antwort zu 10:
Ohne die Verkehrslösung Mahlsdorf, bestehend aus dem zweigleisigen Ausbau in der
Hönower Straße und der Straße An der Schule, ist keine Verbesserung der
Verkehrssituation für die Straßenbahn möglich.
Frage 11:
Welche Kosten sind für externe Dienstleister und Moderatoren am 11.09.2018 entstanden?
Antwort zu 11:
Für die Bürgerwerkstatt zum Verkehrskonzept Mahlsdorf am 11.09.2018, inklusive
Materialausstellung, sind Gesamtkosten in Höhe von 23.404,85 € entstanden. Diese
Kosten beinhalten u.a. alle organisatorischen Leistungen, Einladung zur Veranstaltung,
Betreuung der Abendveranstaltung, Technikausrüstung sowie die Vorbereitung,
Moderation und Nachbereitung des Hauptplenums als auch der einzelnen Arbeitsgruppen.
Berlin, den 6. Juni 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Neue Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Planung und Errichtung neuer #Bushaltestellen vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die Festsetzung von #Haltestellen erfolgt entweder im Zuge der Neuerteilung einer
Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) oder im
Rahmen einer wesentlichen Änderung einer bereits erteilten Genehmigung gemäß § 40
PBefG. Basis für die Festsetzung ist § 32 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dazu muss ein Antrag zur
Festsetzung von Haltestellen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. In
diesem muss die Lage der Haltestelle genau definiert sein und eine Begründung
angegeben werden. Die Genehmigungsbehörde hört weitere beteiligte Stellen an, bei
Bedarf wird ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Danach erfolgt die Ablehnung oder die
Bestätigung durch einen Bescheid.
Haltestellen sind jeweils durch die Verkehrsunternehmen als Antragsteller bzw. Inhaber
einer Liniengenehmigung zu beantragen. In Berlin zählen dazu im Wesentlichen die BVG,
Verkehrsunternehmen aus dem Brandenburger Umland, im Schienenersatzverkehr für SBahn-,
Regional- oder Eisenbahnverkehre tätige Unternehmen, Unternehmen des
Fernbusverkehrs sowie Unternehmen, die Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43
2
PbefG anbieten (Schulbus-, Werksverkehre etc.). Die jeweiligen innerbetrieblichen
vorherigen Planungsschritte der Unternehmen sind dem Senat nicht bekannt.
Die BVG teilt zu ihren Planungs- und Errichtungsschritten mit:
 „Interne Abstimmung über den Standort (grobe Planung),
 Vorort-Besichtigung durch den zuständigen Baukoordinator – Suche nach der besten,
anordnungsfähigen Möglichkeit,
 Einberufung eines Ortstermins mit VLB (Verkehrslenkung Berlin), Tba (örtliches
Tiefbauamt) und der örtlich zuständigen Polizeidirektion zwecks Abstimmung und
Erlangung der Zustimmung für den gewünschten Standort; zeitgleiches Einmessen des
Standortes,
 Antragstellung/ Einreichung mit Verkehrszeichenplan an LABO (Landesamt für Bürgerund
Ordnungsangelegenheiten), VLB und Tba,
 Nach Genehmigung interne Auftragserteilung, Bestimmung der künftigen Beschilderung
(interner Auftrag bzw. Bestellung),
 Markierung des gewünschten Standortes vor Ort,
 interne Erfassung und Einpflege der neuen Daten (Haltestellenverzeichnis, Dano,
Fahrplan, evtl. Fahrgastinformation etc.),
 bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme und Rückmeldung an VLB.“
Frage 2:
Wie ist die Finanzierung neuer Bushaltestellen geregelt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim zuständigen Tiefbauamt, somit ist dieses auch
für den Ausbau und die Finanzierung zuständig.
Die BVG stellt den Mast, das Haltestellenschild, die Fahrgastinformation (gemäß BOKraft
Aufgabe des Fuhrunternehmers) und installiert die Wartehalle.“
Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, der in der Zuständigkeit der Bezirke als
Straßenbaulastträger liegt, stehen bis Ende 2020 Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung (Abrechnung bis Ende 2021).
Weiterhin sind im SIWANA V (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds) im Portfolio der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Mittel vorgesehen, die den Bezirken zur Bewirtschaftung übertragen werden
können.
Frage 3:
Welche Bushaltestellen wurden 2018 neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
3
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2018 gab es 101 Vorgänge (Dauermaßnahmen) im Zusammenhang mit
Haltestellen. Die Aufteilung war wie folgt:
 2 x Abordnung einer zeitlichen Befristung,
 16 x Aufweitung vorhandener Haltestellen,
 1 x Neuaufteilung des Haltestellenbereiches,
 73 x Verlegung der Haltestelle zum Teil mit Aufweitung oder Reduzierung des
Haltestellen-Bereiches,
 9 x Neueinrichtungen.
Die Kosten für den Bau der Haltestelle werden durch die BVG nicht erfasst, da dies in der
Verantwortung der jeweiligen Tiefbauämter liegt. Der BVG entstehen beispielsweise
Kosten für den Einbau / Versetzen des Haltestellenmastes zwischen 500 – 1.000 € pro
Mast und ca. 4.500 – 5.000 € für den Aufbau einer Wartehalle (in Anhängigkeit der
Örtlichkeiten wie z. B. Böschungsausgleich, Anschluss Länge etc.).“
Frage 4:
Welche Bushaltestellen wurden in diesem Jahr neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „23 x Verlegungen,
 1 x Aufhebung,
 5 x Neueinrichtungen.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 5:
Welche neuen Bushaltestellen sind aktuell geplant und welche Kosten sind damit jeweils verbunden? Ist die
Finanzierung abgesichert?
Antwort zu 5:
In der Antwort zu Frage 1 wurden die diversen potentiellen Antragsstellerinnen/
Antragsteller für neue Bushaltestellen benannt. Dem Senat sind nicht alle
Planungsüberlegungen dieser Akteure bekannt.
Zu den im städtischen Linienbusverkehr geplanten Bushaltestellen teilt die BVG mit:
 „Haltestellenpaar Berliner Rathaus im Bereich des neuen U-Bahnhofes,
 Haltestellenpaar Boyenstraße Linie 120 zur besseren Gebietserschließung,
 2 Haltestellenpaare in der Forckenbeckstraße zur Neuerschließung,
 Endstelle Papenberger Weg Linie 136 zur Neuerschließung,
4
 15 Haltestellen zur Neuerschließung des geplanten „Clean-Tec-Parks“ Marzahn,
 Mehrere Haltestellen für einen geplanten Kiezbus im Ortsteil Blankenburg,
 Neues Haltestellenpaar U Weinmeisterstraße für den Nachtbusverkehr,
 Haltestelle im Bereich der Endstelle Aubertstraße zur Erschließung von Martha-Aue/
Elisabeth-Aue,
 Friederike-Nadig-Str. Fahrtrichtung Ost und Lieselotte-Berger-Platz Fahrtrichtung Ost.
In Fahrtrichtung West sind beide Haltestellen bereits vorhanden,
 Die Haltestelle Lieselotte-Berger-Str. Fahrtrichtung Nord wird hinter die Kreuzung
verlegt,
 Jungfernstieg, Marienstr. sowie Ostpreußendamm/ Königsberger Str. (jeweils beide
Richtungen), Carstennstr./ Ringstr. sowie die Bahnhofstraße.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 6:
Welche Bushaltestellen können aktuell aus welchen Gründen nicht neu eingerichtet werden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „3 Haltestellenpaare im Zuge der Mühlenstraße (davon eine Verschiebung der
Haltestelle East-Side-Gallery) im Zuge der geplanten Änderung der Linienführung Bus
248 (neu 300) zum U Schlesischen Tor. Grund: Baumaßnahmen Oberbaumbrücke und
künftiger Schienenersatzverkehr (SEV) U1/U3 sowie Radwegeplanung. Verschiebung
bis Anfang 2021.
 Betriebshaltestellen am U Johannisthaler Chaussee für Änderung der Linienführung
M46. Grund: VLB-Planung einer Lichtsignalanlage.
 Betriebshaltestelle Heerstr./ Nennhauser Damm für M32. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Betriebshaltestelle im Dorfkern Wartenberg für Linie 256. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Endstelle am S+U Wedding in der Lynarstraße für verlängerte Buslinie 147. Grund:
Noch kein Konsens mit Bezirk bezüglich der Linienführung.
 Haltestellenpaar Am Seegraben/ A.-Meißner-Str. zur verbesserten
Gebietserschließung. Grund: Keine Standortgenehmigung, sondern Forderung einer
Busbucht wegen Kfz-Verkehr auf der B96a.
 Florastr., Hechelstr. und Hermann-Hesse-Str. sind geplant, können aber derzeit
aufgrund fehlender Finanzierung noch nicht umgesetzt werden.“
Berlin, den 05.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Abschleppdienste in Berlin – Auswertung, Ausweitung und Auswahl/ Welche Prioritäten gibt es – z.B. Behindertenparkplätze und Busspuren?, aus Senat

www.berlin.de

1. Welche #Abschleppdienste zur Umsetzung von falsch geparkten Fahrzeugen sind aktuell für welche
Bereiche in Berlin zuständig, handelt es sich ausschließlich um Privatunternehmen?
Zu 1.:
Seit dem 1. Januar 2016 existieren Verträge mit den folgenden sieben privaten #Abschleppunternehmen.
Für PKW:
#ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 22, 24, 25, 26,
33, 34, 35 und 36 zuständig.
#Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die die Polizeiabschnitte 41, 42, 43,
44, 45, 46, 47 und 56 zuständig.
 Abschleppdienst #Schramm ist für die Polizeiabschnitte 21, 23, und Teile von 31
und 32 zuständig.
#Steinbock & Sohn Abschlepp- und Pannendienst ist für die Polizeiabschnitte 52,
53, 54, 55 und Teile von 31 und 32 zuständig.
 Abschleppdienst #Rudolph ist für die Polizeiabschnitte 14, 15, 16, 51, 61, 62, 63 64,
und Teile von 31 zuständig.
 Abschleppdienst #Nord Reinhold ist für die Polizeiabschnitte 11, 12 und 13 zuständig.
 Peter #Koglin GmbH ist für die Polizeiabschnitte 65 und 66 zuständig.
Für LKW:
 ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 11, 12, 13, 14,
15, 16, 21, 22, 23, 24, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 51, 53, 61, 62, 63 und 64 zuständig.
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 Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die Polizeiabschnitte 25, 26, 41, 42,
43, 44, 45, 46, 47, 52, 54, 55, 56, 65 und 66 zuständig.
2. Gab es hinsichtlich der Anzahl der eingesetzten Abschleppdienste Veränderungen, wenn ja,
wann, warum und mit welchen bekannten Auswirkungen?
Zu 2.:
Nein.
3. Wie viele Einsätze wurden im aktuellen Leistungszeitraum von den jeweiligen Unternehmen
durchgeführt, bei wie vielen kam es aus welchen Gründen zu einem Abbruch des Einsatzes?
Zu 3.:
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht erhoben.
4. Wie viele Unternehmen waren im aktuellen Leistungszeitraum nicht über die gesamten vier Jahre
Vertragspartner und aus welchen Gründen?
Zu 4.:
Alle Unternehmen waren durchgehend Vertragspartner.
5. Ist die für Anfang 2019 angekündigte Neu-Ausschreibung für den Leistungszeitraum ab 01. Januar
2020 bereits beendet, gibt es Veränderungen bei den zuständigen Unternehmen bzw. deren
Anzahl, wenn ja: warum?
Zu 5.:
Das Verfahren ist noch nicht beendet.
6. Welche Zwischenbilanz für den zum 01. Januar 2020 ablaufenden Leistungszeitraum wird gezogen,
insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit der beauftragten Unternehmen? Hierbei bitte
auch ausgewertete Merkmale darstellen!
Zu 6.:
Eine Zwischenbilanz im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht; aufgetretene Schwierigkeiten
wurden und werden anlassbezogen direkt mit den Firmen ausgewertet.
7. Gab es in den vorhergehenden drei Leistungszeiträumen Veränderungen in der Anzahl der beauftragten
Abschleppunternehmen, wenn ja, aus welchen Gründen? Bitte statistische Auswertungen
anführen, die zu Veränderungen der Anzahl der beauftragten Unternehmen geführt haben.
Zu 7.:
Die Ausschreibungsmodalitäten wurden in den jeweiligen Vergabeverfahren den aktuellen
Gegebenheiten angepasst. Die Anzahl der beauftragten Abschleppfirmen veränderte
sich auf Grund der Marktlage lediglich minimal. Statistische Auswertungen im
Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben.
8. Welche Kosten entstehen bei einem Auftrag an ein Abschleppunternehmen, welcher Anteil davon
wird von wem getragen und wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Zu 8.:
Entsprechend dem Ergebnis des Vergabeverfahrens wurden die jeweils für Leerfahrten,
begonnene und durchgeführte Umsetzungen zu zahlenden Beträge vertraglich
festgelegt. Diese Kosten sind pauschaliert bzw. gemittelt Bestandteil der Umsetzgebühren
gemäß der Tarifstelle 4 der aktuellen Anlage zur Polizeibenutzungsgebührenordnung.
In den Gebühren (z. B. 136,- Euro für eine durchgeführte polizeiliche UmSeite
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setzung) sind auch die Ausgaben für die Personalaufwände vor Ort, die Auskunfts –
und Fahndungsstelle der Polizei Berlin (AusFaSt) und die Verwaltung pauschaliert
enthalten. Die Ausgaben waren in den letzten zehn Jahren nahezu konstant.
9. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt oder umgesetzt
wird?
Zu 9.:
Exakte Erhebungen dieser Zeiten finden nicht statt; die Eintreffzeiten sind jedoch vertraglich
mit maximal 30 Minuten festgelegt.
10. Werden Aufträge nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet oder gibt es Aufträge, die Vorrang haben,
z.B. wenn es sich um zugeparkte Behindertenparkplätze oder Busspuren handelt? Wenn ja,
bitte die Prioritätensetzung und Fallzahlen seit 2009 auflisten.
Zu 10.:
Alle Aufträge werden durch die AusFaSt ohne gesonderte Prioritätensetzung sofort
nach Eingang an die örtlich zuständigen Abschleppunternehmen weitergeleitet.
11. Welche Kooperationen bei der Beauftragung von Abschleppunternehmen gibt es zwischen dem
Land und den Bezirken sowie Unternehmen wie z.B. der BVG?
Zu 11.:
Die bestehenden Verträge gelten für das Land Berlin, also sowohl für polizeilich als
auch bezirklich angeordnete Umsetzungen. Durch die BVG festgestellte Umsetzungsvorgänge
werden derzeit noch durch die Polizei veranlasst.
12. Wie läuft aktuell die Meldekette, von der Meldung eines Falschparkers vor Ort bis zur Meldung der
Vollendung der Umsetzung eines Fahrzeuges, einschließlich der Informationsmöglichkeit für den
Halter des umgesetzten Fahrzeuges?
Zu 12.:
Nach dem Anruf der Dienstkraft am Einsatzort bei der AusFaSt wird das örtlich zuständige
Abschleppunternehmen telefonisch beauftragt. Die durchgeführte Umsetzung
und der Verbringungsort des Fahrzeugs werden der AusFast gemeldet. Dort
können Fahrzeugverantwortliche unter der Rufnummer (030) 4664-709800 die entsprechenden
Informationen erhalten.
13. Welche Kommunikations(melde)möglichkeiten, etwa über Apps, sind geplant oder werden – insoweit
bereits vorhanden – wie verbessert und bekannt gemacht?
Zu 13.:
Hierzu gibt es aktuell keine Planungen.
14. Welche jährlichen Einnahmen erzielte das Land Berlin aus der Veranlassung von Abschlepp- und
Umsetzungsvorgängen seit 2009? Bitte nach Bezirken und Angabe der Personalausstattung auflisten.
Zu 14.:
Seit dem Jahr 2008 werden von den aus Umsetzungen eingegangenen Gebührenzahlungen
die Personalkosten der einzelnen Bezirksämter nach einem mit der Senatsverwaltung
für Finanzen abgestimmten Verfahren abgezogen. In der folgenden
Tabelle werden daher die Einnahmen aus Gebührenzahlungen für Umsetzungen
nach Abzug der an die Bezirke überwiesenen Personalkosten dargestellt.
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Jährliche Einnahmen für Umsetzungen Euro
2009 6.492.399,57
2010 5.482.888,77
2011 5.113.396,58
2012 4.905.919,52
2013 5.409.983,50
2014 4.951.824,13
2015 4.517.541,95
2016 4.684.995,47
2017 5.794.149,42
2018 5.857.141,42
2019 (IST vom 30.04) 2.258.982,55
Statistisch auswertbare Daten über Personalkosten nach Bezirken und damit Darstellung
der Gesamteinnahmen liegen nicht vor.
15. An wen können sich Anwohner, Busfahrer und unmittelbar Betroffene Tag und Nacht jeweils wenden,
wenn z.B. der Behindertenparkplatz, die Grundstücksausfahrt oder Busspur zugeparkt ist?
Bitte um Hinweise für jeden Bezirk und ggf. stadtweite Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten.
Zu 15.:
In erster Linie sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Sofern diese nicht
(mehr) erreichbar sind, können das Bürgertelefon der Polizei Berlin unter (030) 4664-
4664 oder die Wachen der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte angerufen werden.
Berlin, den 5. Juni 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport