Bus: Neue Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Planung und Errichtung neuer #Bushaltestellen vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die Festsetzung von #Haltestellen erfolgt entweder im Zuge der Neuerteilung einer
Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) oder im
Rahmen einer wesentlichen Änderung einer bereits erteilten Genehmigung gemäß § 40
PBefG. Basis für die Festsetzung ist § 32 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dazu muss ein Antrag zur
Festsetzung von Haltestellen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. In
diesem muss die Lage der Haltestelle genau definiert sein und eine Begründung
angegeben werden. Die Genehmigungsbehörde hört weitere beteiligte Stellen an, bei
Bedarf wird ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Danach erfolgt die Ablehnung oder die
Bestätigung durch einen Bescheid.
Haltestellen sind jeweils durch die Verkehrsunternehmen als Antragsteller bzw. Inhaber
einer Liniengenehmigung zu beantragen. In Berlin zählen dazu im Wesentlichen die BVG,
Verkehrsunternehmen aus dem Brandenburger Umland, im Schienenersatzverkehr für SBahn-,
Regional- oder Eisenbahnverkehre tätige Unternehmen, Unternehmen des
Fernbusverkehrs sowie Unternehmen, die Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43
2
PbefG anbieten (Schulbus-, Werksverkehre etc.). Die jeweiligen innerbetrieblichen
vorherigen Planungsschritte der Unternehmen sind dem Senat nicht bekannt.
Die BVG teilt zu ihren Planungs- und Errichtungsschritten mit:
 „Interne Abstimmung über den Standort (grobe Planung),
 Vorort-Besichtigung durch den zuständigen Baukoordinator – Suche nach der besten,
anordnungsfähigen Möglichkeit,
 Einberufung eines Ortstermins mit VLB (Verkehrslenkung Berlin), Tba (örtliches
Tiefbauamt) und der örtlich zuständigen Polizeidirektion zwecks Abstimmung und
Erlangung der Zustimmung für den gewünschten Standort; zeitgleiches Einmessen des
Standortes,
 Antragstellung/ Einreichung mit Verkehrszeichenplan an LABO (Landesamt für Bürgerund
Ordnungsangelegenheiten), VLB und Tba,
 Nach Genehmigung interne Auftragserteilung, Bestimmung der künftigen Beschilderung
(interner Auftrag bzw. Bestellung),
 Markierung des gewünschten Standortes vor Ort,
 interne Erfassung und Einpflege der neuen Daten (Haltestellenverzeichnis, Dano,
Fahrplan, evtl. Fahrgastinformation etc.),
 bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme und Rückmeldung an VLB.“
Frage 2:
Wie ist die Finanzierung neuer Bushaltestellen geregelt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim zuständigen Tiefbauamt, somit ist dieses auch
für den Ausbau und die Finanzierung zuständig.
Die BVG stellt den Mast, das Haltestellenschild, die Fahrgastinformation (gemäß BOKraft
Aufgabe des Fuhrunternehmers) und installiert die Wartehalle.“
Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, der in der Zuständigkeit der Bezirke als
Straßenbaulastträger liegt, stehen bis Ende 2020 Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung (Abrechnung bis Ende 2021).
Weiterhin sind im SIWANA V (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds) im Portfolio der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Mittel vorgesehen, die den Bezirken zur Bewirtschaftung übertragen werden
können.
Frage 3:
Welche Bushaltestellen wurden 2018 neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
3
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2018 gab es 101 Vorgänge (Dauermaßnahmen) im Zusammenhang mit
Haltestellen. Die Aufteilung war wie folgt:
 2 x Abordnung einer zeitlichen Befristung,
 16 x Aufweitung vorhandener Haltestellen,
 1 x Neuaufteilung des Haltestellenbereiches,
 73 x Verlegung der Haltestelle zum Teil mit Aufweitung oder Reduzierung des
Haltestellen-Bereiches,
 9 x Neueinrichtungen.
Die Kosten für den Bau der Haltestelle werden durch die BVG nicht erfasst, da dies in der
Verantwortung der jeweiligen Tiefbauämter liegt. Der BVG entstehen beispielsweise
Kosten für den Einbau / Versetzen des Haltestellenmastes zwischen 500 – 1.000 € pro
Mast und ca. 4.500 – 5.000 € für den Aufbau einer Wartehalle (in Anhängigkeit der
Örtlichkeiten wie z. B. Böschungsausgleich, Anschluss Länge etc.).“
Frage 4:
Welche Bushaltestellen wurden in diesem Jahr neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „23 x Verlegungen,
 1 x Aufhebung,
 5 x Neueinrichtungen.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 5:
Welche neuen Bushaltestellen sind aktuell geplant und welche Kosten sind damit jeweils verbunden? Ist die
Finanzierung abgesichert?
Antwort zu 5:
In der Antwort zu Frage 1 wurden die diversen potentiellen Antragsstellerinnen/
Antragsteller für neue Bushaltestellen benannt. Dem Senat sind nicht alle
Planungsüberlegungen dieser Akteure bekannt.
Zu den im städtischen Linienbusverkehr geplanten Bushaltestellen teilt die BVG mit:
 „Haltestellenpaar Berliner Rathaus im Bereich des neuen U-Bahnhofes,
 Haltestellenpaar Boyenstraße Linie 120 zur besseren Gebietserschließung,
 2 Haltestellenpaare in der Forckenbeckstraße zur Neuerschließung,
 Endstelle Papenberger Weg Linie 136 zur Neuerschließung,
4
 15 Haltestellen zur Neuerschließung des geplanten „Clean-Tec-Parks“ Marzahn,
 Mehrere Haltestellen für einen geplanten Kiezbus im Ortsteil Blankenburg,
 Neues Haltestellenpaar U Weinmeisterstraße für den Nachtbusverkehr,
 Haltestelle im Bereich der Endstelle Aubertstraße zur Erschließung von Martha-Aue/
Elisabeth-Aue,
 Friederike-Nadig-Str. Fahrtrichtung Ost und Lieselotte-Berger-Platz Fahrtrichtung Ost.
In Fahrtrichtung West sind beide Haltestellen bereits vorhanden,
 Die Haltestelle Lieselotte-Berger-Str. Fahrtrichtung Nord wird hinter die Kreuzung
verlegt,
 Jungfernstieg, Marienstr. sowie Ostpreußendamm/ Königsberger Str. (jeweils beide
Richtungen), Carstennstr./ Ringstr. sowie die Bahnhofstraße.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 6:
Welche Bushaltestellen können aktuell aus welchen Gründen nicht neu eingerichtet werden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „3 Haltestellenpaare im Zuge der Mühlenstraße (davon eine Verschiebung der
Haltestelle East-Side-Gallery) im Zuge der geplanten Änderung der Linienführung Bus
248 (neu 300) zum U Schlesischen Tor. Grund: Baumaßnahmen Oberbaumbrücke und
künftiger Schienenersatzverkehr (SEV) U1/U3 sowie Radwegeplanung. Verschiebung
bis Anfang 2021.
 Betriebshaltestellen am U Johannisthaler Chaussee für Änderung der Linienführung
M46. Grund: VLB-Planung einer Lichtsignalanlage.
 Betriebshaltestelle Heerstr./ Nennhauser Damm für M32. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Betriebshaltestelle im Dorfkern Wartenberg für Linie 256. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Endstelle am S+U Wedding in der Lynarstraße für verlängerte Buslinie 147. Grund:
Noch kein Konsens mit Bezirk bezüglich der Linienführung.
 Haltestellenpaar Am Seegraben/ A.-Meißner-Str. zur verbesserten
Gebietserschließung. Grund: Keine Standortgenehmigung, sondern Forderung einer
Busbucht wegen Kfz-Verkehr auf der B96a.
 Florastr., Hechelstr. und Hermann-Hesse-Str. sind geplant, können aber derzeit
aufgrund fehlender Finanzierung noch nicht umgesetzt werden.“
Berlin, den 05.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz