Am Sonntag, den 22. September 2019, heißt es in vielen Städten weltweit: Das Auto bleibt stehen! Um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu Unterstützern des autofreien Tags zu machen, haben sich die Deutsche Umwelthilfe und die Berliner Verkehrsbetriebe etwas Besonderes ausgedacht. Mit einem #Einzelfahrschein geht es einen ganzen Tag mit Bussen und Bahnen durch die Hauptstadt. Zum Kennenlernpreis von 2,80 Euro können so auch passionierte Autofahrer ausgiebig testen, wie bequem Mobilität mit den Öffentlichen ist.
Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Der #autofreie Tag ist eine tolle Aktion, die wir sehr gerne unterstützen. Besonders freut mich, dass auch die S-Bahn, die DB Regio, die ODEG und alle weiteren in Berlin aktiven Partner des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg mit an Bord sind. Ganz ohne Frage sind wir gemeinsam das Rückgrat der Mobilität in unserer Stadt. Und der autofreie Tag ist die perfekte Gelegenheit für alle, sich davon zu überzeugen, wie einfach und komfortabel man mit dem Berliner Nahverkehr ans Ziel kommt.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen #Umwelthilfe e.V.: „Wir freuen uns, gemeinsam mit der BVG am autofreien Tag zu zeigen, dass die Mobilität in der Stadt auch ohne Pkw auskommt. Die Luft in den Städten ist schlecht, viel zu viele Pkw verstopfen die Straßen, die Klimakrise wird immer präsenter. Wir brauchen mehr kollektive Verkehre, vor allem in den Städten. Für die saubere Luft, weniger Lärm und mehr Sicherheit. Der Umstieg auf Bus, Bahn und Tram schützt das Klima und erhöht insgesamt unsere Lebensqualität.“
Am autofreien Sonntag gilt der Einzelfahrausweis Berlin AB ab Entwertung bis 3:00 Uhr früh am Montagmorgen für die Fahrt im gesamten #VBB-Tarifbereich Berlin AB. Neben den U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren der BVG können innerhalb Berlins selbstverständlich auch die Züge der S-Bahn Berlin und die Verkehrsmittel aller weiteren #VBB-Mitglieder genutzt werden. Gemeinsam schont man die Umwelt eben am besten – und daher können wie bei der regulären Tageskarte bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.
Den Einzelfahrausweis gibt es an allen Fahrscheinautomaten, in den Kundenzentren, im Bus, in der Straßenbahn sowie in den Apps aller beteiligten Verkehrsunternehmen und des VBB.
Alle #Planfeststellungsverfahren abgeschlossen • Bauarbeiten im Brandenburger Teil können beginnen
Das #Eisenbahn-Bundesamt hat am 30. August dieses Jahres die Planung der Deutschen Bahn für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen der #Landesgrenze Berlin/Brandenburg und Blankenfelde genehmigt. Damit kann jetzt auf dem noch verbliebenen der insgesamt vier Planfeststellungsabschnitte der #Dresdner Bahn gebaut werden.
Auf dem Streckenabschnitt werden zwei neue, elektrifizierte #Fernbahngleise für Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h und eine #Verbindungskurve zum #Flughafen#BER hergestellt. So wird der Flughafen BER vom Berliner Hauptbahnhof ab Dezember 2025 in 20 Minuten zu erreichen sein.
Die überwiegend eingleisige #S-Bahn-Strecke wird modernisiert und die Endstation #Blankenfelde nach Süden #verlegt. Über einen #kombinierten#Bahnsteig für S- und Regionalbahn können Reisende künftig einfacher umsteigen.
Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn ist Teil der Strecke Berlin–Dresden und existiert bereits seit 1875. Seit 1952 fahren hier keine Fernzüge mehr. Die Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz, wo die Strecke von der Anhalter Bahn abzweigt, kreuzt nach 8,7 Kilometern die Landesgrenze Berlin/Brandenburg und führt nach Blankenfelde in Richtung Dresden. Sie gehört damit zum europäischen Korridor Orient–östliches Mittelmeer, der die strategisch wichtigen Häfen der Nord- und Ostsee mit dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer verbindet. Im Stadtgebiet ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h begrenzt, im Land Brandenburg auf 200 km/h.
Informationen: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn,
www.dresdnerbahn.de, sowie dienstags von 14 bis 18 Uhr im Infopunkt auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade
Frage 1:
Gibt es für #BVG, #S-Bahn und #Regionalbahnen in Berlin einen #Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um
bei #Havarien bzw. #Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein #Notfallmanagementhandbuch. In diesem
ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die #Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten
bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in
der Dienstanweisung Omnibus geregelt.
In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen #Dienstvorschriften geregelt.“
Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (#TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf.
die erforderlichen Anordnungen.
2
Frage 2:
Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort
verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen.
Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese
zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den
Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie
Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener
schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine
Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“
Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall
auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort
anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die
Verantwortung.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch #mobilitätsbehinderte
Menschen, #Blinde bzw. #Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie #Rollstuhlnutzerinnen und #Rollstuhlnutzer
sicher evakuiert und weitergeleitet werden?
Frage 4:
Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen
sichergestellt?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das
Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr,
Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende
aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle
weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der
BVG).
Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal
wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“
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Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario
darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig
vor.
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Blinde, #gehörlose und #gehbehinderte Menschen sowie interessierte #Senioren konnten in Ruhe einen Zug erkunden und testen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für Menschen mit Behinderung eine Herausforderung. Wie gelange ich zum Bahnsteig? In welchem Abschnitt hält der Zug? Wie finde ich die Türen?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten am heutigen Donnerstag rund drei Dutzend betroffene Fahrgäste beim #Mobilitätstraining der #S-Bahn Berlin. Auch Senioren waren gekommen, um sich Tipps zu holen, wie sie sich sicher auf Bahnhöfen und in den Zügen bewegen können. Ehrengäste waren außerdem die Schüler der 6. Klassenstufe der #Carl-von-Linné-Schule für #Körperbehinderte aus Berlin-Lichtenberg.
Um 8.40 Uhr startete das Training am Bahnhof #Schöneweide, dort standen zwei S-Bahnzüge für praktische Übungen bereit, darunter auch einer der Baureihe #480, der eine besonders hohe Einstiegskante hat. Hier müssen Rollstuhlfahrer eine starke Neigung überwinden. Und auch ein Zug der Baureihe #481 war vor Ort. Dieser fuhr dann um 10.20 Uhr weiter zum #Nordbahnhof. Dort warteten bereits weitere Fahrgäste, die am Mobilitätstraining teilnehmen wollten. Als letzte Station stand der #Ostbahnhof auf dem Programm.
„Gut, dass man hier endlich alles ausprobieren darf, ohne Stress und Hektik“, sagte Kerstin Kose (40). Sie ist stark sehbehindert, leidet unter einem Tunnelblick, denn sie hat nur ein Gesichtsfeld von fünf Grad. Daher hat sie Angst beim Ein- und Aussteigen. „Alles muss sonst so schnell gehen, denn der Zug fährt ja gleich weiter“, so Kose. Heute nun konnte sie das Fahrzeug in Ruhe erkunden und sich die Gegebenheiten einprägen.
Rainer Gau (67) aus Tegel kam mit seinem 87-jährigen Vater Karl-Heinz Bossier zum Nordbahnhof. Gau: „Mein Vater hat seit kurzem einen Rollator und zudem nur noch zehn Prozent Sehfähigkeit.“ Hier konnte er ihm nun zeigen, wo sich der Türknopf befindet und wo er im Zug am besten mit seinem Rollator sitzen kann. Außerdem haben die beiden sich mit Mitarbeitern des VBB Bus & Bahn-Begleitservices ausgetauscht und sind überzeugt, dass sie den Service demnächst mal in Anspruch nehmen werden.
Rico Todzi (37) aus Wedding ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er ist im Großen und Ganzen zufrieden mit den Einrichtungen der S-Bahn. Dennoch hat er einen Verbesserungsvorschlag: „Wenn ein Fahrstuhl nicht funktioniert, sollte das über die App noch schneller kommuniziert werden.“
Die S-Bahn Berlin veranstaltet das Mobilitätstraining alle zwei Jahre. Hinkommen und mitmachen können alle Menschen mit Einschränkungen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Teilnahme ist kostenlos. Als Ansprechpartner waren heute neben den Mitarbeitern vom VBB Bus & Bahn-Begleitservice noch die Behinderten-Beauftragte der S-Bahn vor Ort, sowie auch der Lokführer und der Fahrplanbeauftragte.
Daniela Franke, bei der S-Bahn verantwortlich für Veranstaltungen: „In einer Stadt wie Berlin ist die Teilnahme am Verkehr für Menschen mit Handicap eine besondere Herausforderung. Wir wollen, dass sie sich als unsere Fahrgäste sicherer fühlen und freuen uns daher, dass das Training so gut angenommen wird. Für die S-Bahn Berlin und alle Beteiligten war diese Veranstaltung ein Mehrwert.“
Die Services der S-Bahn für blinde, gehörlose und gehbehinderte Menschen
Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer können sich vom Lokführer eine Rampe an die Wagentür legen lassen. Dazu müssen sie auf dem Bahnsteig in dem Abschnitt warten, in dem der erste Wagen hält. Wo das genau ist, ist auf dem Fahrtzielanzeiger am Bahnsteig ersichtlich. Dann dem Lokführer ein Zeichen geben, dass er die Rampe anlegen soll und absprechen, wo der Zielbahnhof ist.
Hilfe für blinde Menschen
Für Blinde gibt es an jeder Tür eine sogenannte Tastlippe (hervorstehende Gumminarbe). Das betrifft die Baureihen 481 und 480. Bei der BR 485 steht die Tür aus dem Wagenkasten etwas hervor, außerdem befinden sich dort auch Griffmulden, die gut zu ertasten sind. Bei allen Baureihen befindet sich der Türknopf auf der rechten Seite. An immer mehr Bahnhöfen gibt es Blinden-Leitsysteme, Rippenplatten im Bahnsteigbelag, und durch Aufmerksamkeitsfelder wird auf Ausgänge hingewiesen.
Die Ticketautomaten wurden überarbeitet:
– Display mit max. Helligkeitswert (800cd)
– Einsatz eines 3-Ecken-Menüs im Display
– Braille-Einleger an Münzeinwurf, Kartenleser, Banknotenverarbeitung
Hörgeschädigte und gehörlose Fahrgäste
Die Orientierung wird durch optische Signale erleichtert. So wird zum Beispiel das Schließen der Türen zusätzlich mit Warnleuchten angezeigt. Vorzugweise orientieren sie sich an den optischen Anzeigen.
Begleitservice
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ihre Fahrt allein anzutreten und eine Begleitung benötigen, bietet der VBB einen kostenlosen Begleitservice. Anmeldung per Telefon unter 030 – 34 64 99 40 (Montag bis Freitag von 9.30-17.30 Uhr, bis spätestens am Vortag des Begleitwunsches).
Neue #Schienen für die #Straßenbahnlinien#M13 und #12: Wegen #Gleisbauarbeiten sind die #Langhansstraße sowie die #Wisbyer Straße zwischen Stahlheimer Straße und Schönhauser Allee in der Zeit von Montag, den 16. September, bis Samstag, den 28. September 2019, jeweils ca. 4:30 Uhr, für den Zugverkehr gesperrt.
Auf der Linie M13 ersetzen barrierefreie Busse zwischen Gounod- und Björnsonstraße die Straßenbahnen, auf den restlichen Abschnitten rollen die Züge. Die Straßenbahnen der Linie 12 fahren nicht. Stattdessen fahren Ersatzbusse zwischen Pasedagplatz und U-Bahnhof Eberswalder Straße.
Frage 1:
Warum gilt in der #Friedrich-Engels-Straße seit Juli #Tempo#10?
Antwort zu 1:
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow von Berlin hat als zuständiger #Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) zur Verhütung von außerordentlichen #Schäden der Friedrich-Engels-Straße, welche
durch deren baulichen Zustand bedingt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
10 km/h begrenzt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gilt für den Abschnitt zwischen #Nordendstraße und Hauptstraße.
Frage 2:
Wann wird dort wieder Tempo 50 gelten?
Antwort zu 2.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilte mit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung voraussichtlich
nach dem #Umbau der Friedrich-Engels-Straße aufgehoben wird.
2
Frage 3:
Wann wird die Straße saniert?
Antwort zu 3:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Ausführungstermin
für die #Straßenneubaumaßnahme zu benennen. Bei dem geplanten Bauvorhaben
handelt es sich nicht um eine Sanierung der Straße, sondern um die komplette Umgestaltung
des #Straßenraumes.
Frage 4:
Was entgegnet der Senat Berlinern in den betroffenen Parallelstraße, die den Autofahrern jetzt als Ausweichstraßen
dienen (z.B. Schönhauser Straße/Hauptstraße, Kastanienallee/Hauptstraße)?
Antwort zu 4:
Für den Senat hat der Abbau des Instandhaltungs- und Sanierungsrückstaus hohe Priorität.
Die Gewährleistung einer lebenswerten Stadt erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, welche
nicht nur die Planung neuer Projekte, sondern auch die Aufrechthaltung ober- und
unterirdisch bestehender Infrastrukturen beinhaltet. In diesem Zusammenhang treten für
die Berlinerinnen und Berliner stadtweit Einschränkungen und Belastungen auf, die in Abhängigkeit
von der Örtlichkeit und den täglichen Wegebeziehungen unterschiedlich stark
sein können.
Diese vorübergehenden höheren Verkehrsbelastungen durch Ausweichverkehre stellen
zweifelsohne zusätzliche Belastungen dar, welche grundsätzlich leider nicht vermeidbar
sind. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus der Friedrich-Engels-Straße wird diese
ihrer Verkehrsfunktion wieder gerecht werden und eine verkehrliche Entlastung der parallelen
Straßenverbindungen bieten.
Frage 5:
Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Jogger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer?
Antwort zu 5:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn und
somit für alle Verkehrsteilnehmenden, welche diese nach der StVO zu benutzen haben.
Berlin, den 06.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ab 2021 sollen bei der #S-Bahn neue Züge im Einsatz sein. Bereits jetzt fährt ein Exemplar des neuen Modells – allerdings nur nachts.
Wer sie sehen will, sollte früh aufstehen oder sich gar nicht erst schlafen legen: Seit Wochenbeginn dreht die neue S-Bahn für Berlin erstmals ihre Runden an ihrem künftigen Einsatzort, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte. Gefahren werden die Triebwagen der Baureihe #483/484 aber nur in den #Nachtstunden, wenn der reguläre #S-Bahnverkehr Pause macht. Und es sind auch noch keine #Fahrgäste an Bord, dafür haben die Züge noch keine Zulassung.
In welchen BVG-eigenen #Werkstätten oder #Vertragswerkstätten werden BVG-Busse #instand gehal ten, gewartet und repariert? Sind darunter #Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genann ten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der #Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebswerkstätten und eine #Hauptwerkstatt verfügt:
1 Werkstatt 1 Anschrift 1 Anzahl
Fahrzeuge
Betriebshof Britz
Gradestraße 10,
12347 Berlin
242
Betriebshof Cicerostr.
westfälische Straße 73, 10709 Berlin
258
Betriebshof Indira- Gandhi-Str.
Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin
320
Betriebshof Lichtenberg
Siegfriedstraße 36-45,
10365 Berlin
189
Betriebshof Müllerstr.
Müllerstraße 79,
13349 Berlin
264
Betriebshof Spandau
Am Omnibushof 1,
13593 Berlin
216
Hauptwerkstatt
Siegfriedstraße 36-45,
10365 Berlin
0
Die Hauptwerkstatt ist auf #Unfall- und #Großinstandsetzungen der Omnibusse spezialisiert. Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort.
Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle lnstandhaltungsleistungen an den Omnibus sen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden.
Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das lau fende Jahr wie folgt:
Anzahl:
Gesamt
% Anzahl
% Instandhaltungs aufwand
Gesamt Mängel
116.442
100
100
Abgasanlage
2.935
2,5
11,2
Achsen 1-3
1.390
1,2
2,2
Stoßdämpfer
427
0,4
2,4
Reifen
1.434
1,2
3,8
Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastun gen ausgelegt Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft?
Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Nor men und Vorschriften vollständig genügen und für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein.
Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bus sen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge?
Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunterneh men, was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der lnstandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemän gelungen ausgetauscht.
Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vo rangetrieben? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 000.000 Euro bestätigen? Welche Maß nahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ent gegenzutreten?
Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organi sation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunter haltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das Erhaltungsmana gementsystem Straße unterstützt sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und stra tegischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen.
Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesse rungsarbeiten) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden.
Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf‘ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen notwendigen Mittel teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Straßenunterhaltung), Instand setzung der baulichen Substanz (z.B. Erneuerung der Deckschicht), Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet wer den.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausfüh rungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unauf schiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. An haltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht be kannt.
Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume – sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten?
Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalis mus, Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten ent standen:
Schadensart
Anzahl Schäden
Gesamtkosten
Karosserie (Bug- und Heckecken)
1.495
884.000 EU R
Karosserie (Front- und Seiten- scheiben)
395
579.000 EU R
Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung
Barbro D r e h e r
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die zuletzt 2015 angehobenen Preise sollen um fast elf Prozent steigen. Der Senat bestätigte die neuen Tarife.
#Taxifahren in Berlin wird wieder #teurer. Die zuletzt im Jahr 2015 angehobenen Fahrpreise werden um durchschnittlich 10,7 Prozent steigen. Einen entsprechenden Vorschlag von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am Dienstag bestätigt.
Die Landesregierung reagiere damit auf die #Kostenentwicklung der Branche und nehme das Anliegen etlicher #Taxiverbände auf, die Lohn- und Betriebskostensteigerungen auszugleichen, so die Senatsverkehrsverwaltung.
Welche #Fahrzeuge sind zum Stichtag 30.06.2019 bei der Berliner Verkehrsbetriebe AÖR vorhanden?
Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (Einstöcker, Doppelstöcker etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro) i) Personenkapazität.
Frage 2:
Welchen durchschnittlichen Verbrauch auf 100 KM der jeweiligen Energiequelle weisen die Fahrzeuggruppen aus? (e.g. „Einstöcker (Diesel) 12 Liter“)
„In der uns zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit war es ausschließlich möglich, Angaben zum Busfuhrpark zu übermitteln.
Die angefragten Informationen zu den Fahrzeugdaten Omnibus sind in der angehängten Tabelle dargestellt.
Die erfragte Platzkapazität der Fahrzeuge können wir wie folgt beantworten:
Die Anzahl der Sitz- und Stehplätze eines jeden Omnibusses weichen je nach Hersteller minimal voneinander ab. Fest steht, dass, egal ob elektrisch oder dieselbetrieben, folgende Gesamtkapazitäten immer sichergestellt sind:
Gesamtkapazität unter Berücksichtigung einer Stehfläche mit 4 Personen/m2 mind. 99, davon mind. 41 feste Sitzplätze
#Doppeldecker (DL, Angabe ausschließlich bezogen auf Diesel):
Gesamtkapazität unter Berücksichtigung einer Stehfläche mit 4 Personen/m2 mind. 108, davon mind. 80 feste Sitzplätze. Von den 80 Sitzplätzen mind. 51 im Oberdeck.