Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
2
Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
3
Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Sie wird der Beantwortung zu Grunde gelegt.
Frage 1:
Wie viele #Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es derzeit in Berlin? Bitte Anzahl der
Stellplätze je Bezirk tabellarisch auflisten.
Antwort zu 1:
Bezirk Anzahl der Carsharing-Stellplätze
Charlottenburg-Wilmersdorf 10
Friedrichshain-Kreuzberg 43
Lichtenberg 2
Marzahn-Hellersdorf 4
Neukölln 4
Pankow 93
Reinickendorf 0
Spandau 0
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 0
Gesamtzahl 166
2
Frage 2:
Wie haben sich die Zahlen der Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Berlin in den letzten
fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung der Stellplätze je Bezirk tabellarisch darstellen.
Antwort zu 2:
Die Bezirke führen hierüber keine jahresbezogene statistische Erfassung. Als Vergleich
können die Antworten zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017
über Car Sharing in Berlin und Frage 15 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18-13946 zum
Thema Car- und Bike-Sharing in Berlin zu Grunde gelegt werden.
Frage 3:
Welche #Einnahmen erzielten die einzelnen Bezirke in den vergangenen fünf Jahren jeweils durch #Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze?
Antwort zu 3:
Sondernutzungsgebühren wurden im Land Berlin bisher nicht erzielt. Bislang wurden in
Berlin Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Wege der straßenrechtlichen #Teileinziehung von Straßenland zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die
Benutzung von #Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet,
die die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren #Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Die Bevorrechtigung einzelner Unternehmen erfolgt
hierbei nicht. Die Stellplätze werden bislang durch das Verkehrsschild absolutes
„Haltverbot“ (Zeichen 283 StVO) mit dem Zusatzzeichen „CarSharing-Unternehmen frei“
beschildert.
Frage 4:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze jeweils
eingesetzt? Bitte Einsatz der Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren je Bezirk darstellen.
Antwort zu 4:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie oft wurden im vergangenem Jahr private Fahrzeuge, die auf Carsharing-Parkplätzen abgestellt wurden,
umgesetzt? Bitte Anzahl der #Abschleppvorgänge je Bezirk darstellen.
Frage 6:
Welche Einnahmen erzielten die Bezirke durch das Umsetzen privater Fahrzeuge von öffentlichen
Carsharing-Stellplätzen? Bitte Höhe der Einnahmen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 5:
Die Polizei Berlin teilte mit, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung
nicht geführt wird und daher eine mengenmäßige Ausweisung der Umsetzungen von
verbotswidrig auf Carsharing-Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen nicht möglich ist.
3
Auch die abgefragten Bezirke haben keine Umsetzungen im Zusammenhang mit
Carsharing-Stellplätzen zurückgemeldet.
Der Bezirk Pankow teilte mit:
„Die stationsgebundenen Stellplätze im Bezirk Pankow sind im Jahr 2011 mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin dem öffentlichen Straßenland teileingezogen und
nicht mehr uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet. Daher werden diese
Stellplätze nicht vom Ordnungsamt kontrolliert. Die dort ansässigen Betreiber der
Stellplätze, wie beispielsweise #Stadtmobil, kümmern sich eigenständig um die Beseitigung
der Behinderung, sofern diese vorliegt.“
Frage 7:
Wofür wurden die Einnahmen aus den Fahrzeugumsetzungen jeweils eingesetzt? Bitte Einsatz der
Einnahmen aus den Abschleppvorgängen je Bezirk darstellen.
Antwort zu 7:
Die Beantwortung der Frage entfällt unter Verweis auf die Antwort zu 5 und 6.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Idee, die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren für CarsharingStellplätze sowie aus den Umsetzungen privater Fahrzeuge dafür einzusetzen, um das Carsharingangebot
auf die Berliner Außenbezirke auszuweiten
Antwort zu 8:
Bisher werden keine Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Stellplätze
erzielt. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird insoweit verwiesen. Diese Frage stellt sich
daher derzeit nicht. Zudem legen die Carsharing-Anbieter ihre Geschäftsgebiete
selbständig fest.
Berlin, den 01.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?
Zu 3.:
Eine bezirksbezogene Zuordnung kann im Rahmen der Recherchemöglichkeiten lediglich für die Tätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter vorgenommen werden. Die jeweilige Anzahl der Verstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirke
Anzahl
Mitte
767.497
Friedrichshain-Kreuzberg
347.682
Pankow
330.275
Charlottenburq-Wi Imersdorf
383.182
Spandau
44.733
Steqlitz-Zehlendorf
137.506
Tempelhof-Schöneberq
158.390
Neukölln
105.625
Treptow-Köpenick
97.271
Marzahn-Hellersdorf
30.185
Lichtenberg
86.955
Reinickendorf
60.303
Gesamt
2.549.604
(Stand 31.01.2020)
Wie erfolgte 2019 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten untergliedert nach:
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Fahrverbote
Zu 4., 4.1., 4.2., und 4.3.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Sanktionen
Anzahl
Verwarnungsgelder
4.101.932
Bußgelder
332.954
Fahrverbote
17.298
(Stand: 13.01.2020)
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2019 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 5.:
Im Jahr 2019 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 4.349.247 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Dabei sind Einnahmen in Höhe von 88.667.965 Euro erzielt worden.
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2019 wegen des Eintritts der Verjährung eingestellt?
Zu 6.:
Von der Bußgeldstelle sind im Jahr 2019 insgesamt 40.537 Verfahren wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt worden.
Welche hauptsächlichen Gründe führten dazu, dass die Verjährung eintreten konnte und wie hoch war die Summe der dadurch nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 6.1.:
Die Einstellungen sind vorwiegend dem Umstand geschuldet, dass Fahrzeugführende nicht innerhalb der Frist der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnten. Die Summe der nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder aus diesen Vorgängen beläuft sich auf 1.830.272,68 Euro.
Wie viele Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2019 Berlin?
Zu 7.:
Im Bestand der Polizei Berlin befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 31 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (davon 24 kombinierte Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlagen). Darüber hinaus kommen 21 Radarfahrzeuge, zwei Geschwindigkeits-Messanhänger, 23 Videofahrzeuge und 55 Handlasermessgeräte zum Einsatz.
An welchen Standorten sind im Jahr 2019 stationäre Geschwindigkeits- kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?
Welche Kosten sind für die Einrichtung für welchen Standort entstanden?
Zu 8. und 8.1 . :
Die Standorte und Kosten der im Jahr 2019 neu errichteten stationären Überwachungsanlagen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Standort
Bemerkungen/Kosten
Tunnel Tiergarten
Inbetriebnahme der Geschwindigkeits- überwachungsanlage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020. Die Errichtungskosten betrugen 896.927,31 Euro.
Tunnel Flughafen Tegel
Inbetriebnahme der Geschwindigkeits- überwachungsanlage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020. Die Errichtungskosten betrugen 88.835,28 Euro.
Wegen vielfältiger Vandalismusschäden wurde die kombinierte Geschwindigkeits und Rotlichtüberwachungsanlage am Standort An der Wuhlheide/Rudolf-Rühl-Allee deinstalliert. Im laufenden Jahr wird ihre Wiedererrichtung am neuen Standort Landsberger Allee/Weißenseer Weg erfolgen.
Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2020?
Zu 9.:
Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 8 existieren hinsichtlich der Neuerrichtung oder endgültigen Außerbetriebsetzung von stationären Überwachungsanlagen keine darüber hinausgehenden Planungen für das laufende Jahr. Die außer Betrieb befindliche Rotlichtüberwachungsanlage am Standort Oberlandstraße wird im Jahr 2020 durch moderne Messtechnik erneuert.
Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen, Trailern und Handlasern) im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 verändert?
Zu 10.:
Die Auslastungen in Stunden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Handlaser
Radarfahrzeuge
Messanhänger
Monat
2019
2018
2019
2018
2019
Januar
467
435
2.395
1.762
–
Februar
509
407
1.971
1.751
772
März
595
399
2.211
1.798
1.299
April
472
523
2.256
1.887
1.128
Mai
522
525
1.678
1.394
1.226
Juni
454
526
1.560
1.469
1.082
Juli
568
515
2.197
1.700
1.303
August
751
683
1.908
1.396
1.126
September
421
355
1.555
1.188
865
Oktober
525
552
1.290
1.892
1.173
November
357
560
1.312
2.342
696
Dezember
197
176
1.604
2.100
983
Gesamt
5.838
5.656
21.937
20.679
11.653
(Quelle: Stand: 25.02.2020)
Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 11.:
Der Senat erachtet die Einsatzzeiten im Hinblick auf das vorhandene Personalkontingent und die Vielzahl an wahrzunehmenden Aufgaben als ausreichend.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 2019 insgesamt erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 12.:
Die jeweilige Anzahl der Überschreitungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort
Überschreitungen
Antonien-/Scharnweberstraße
992
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
876
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
5.897
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße
1.145
BAB A 111 Schulzendorfer Straße
225.984
Lindauer Allee/Roedernallee
4.451
Bundesallee/Güntzelstraße
1.038
Bundesallee/Nachodstraße
646
Siemensdam m/Nikolaus-Groß-Weg
18.108
Theodor-Heuss-Platz
O*
Ernst-Reuter-P latz/Otto-Suhr-AIlee
61
Kaiser-/Messedam m
14.948
Reichpietschufer/G. -C.-Marshall-Brücke
6.411
Großer Stern/Altonaer Straße
193
Seestraße
6.727
Osloer Straße/Koloniestraße
12.001
Mollstraße/Otto-Braun-Straße
12.239
Kurfürstenstraße/An der Urania
323
Schildhorn-/Gritznerstraße
27.402
lnnsbrucker Platz
273
Potsdamer Straße/Bülowstraße
O*
Tunnel Ortskern Britz
93.121
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
670
MehrinQdam m/BerQmannstraße
4.636
Buschkrugallee/BAB A 100
2.284
Frankfurter Allee
24.668
Elsenstraße/Puschkinal lee
23.104
Rudolf-Rühl-Allee/An der Wuhlheide
256
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
62.280
Gesamt
550.734
(Stand: 25.02.2020)
(*) Die Anlage am Theodor-Heuss-Platz registriert verkehrsbedingt keine Überschreitungen. Die Anlage Potsdamer Straße/Bülowstraße wurde erst am 25. Februar 2020 in Betrieb genommen.
Wie hoch war im Jahr 2019 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 12.1.:
Im Jahr 2019 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 7.228.813, 18 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 2019 insgesamt erfasst?
Zu 13.:
Mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachungstechnik wurden im Jahr 2019 insgesamt 857.912 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert.
Wie hoch war im Jahr 2019 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 13.1.:
Im Jahr 2019 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 11.913.354,76 Euro an Einnahmen aus den Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rotlichtüberwachungsanlagen im Jahr 2019 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 14.:
Die jeweilige Anzahl der erfassten Rotlichtverstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort
Verstöße
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
894
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
3.962
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße
1.365
Lindauer Allee/Roedernallee
512
Bundesallee/Nachodstraße
1.456
Siemensdam m/Nikolaus-Groß-WeQ
3.469
Theodor-Heuss-Platz
1.183
Ernst-Reuter-P latz/Otto-Suhr-AI lee
4.452
Großer Stern/Altonaer Straße
4.414
Osloer Straße/Koloniestraße
8.319
lnnsbrucker Platz
161
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
507
MehrinQdam m/BerQmannstraße
3.359
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
1.529
Gesamt
35.582
(Stand 31.01.2020)
Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, waren im Jahr 2019 aus technischen Gründen nicht in Betrieb.
Wie hoch war im Jahr 2019 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 14.1.:
Im Jahr 2019 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 3.381.069,01 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Rotlichtüberwachungsanlagen erzielt.
Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden?
Zu 15.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Verkehrsüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2019 auf 334.196,98 Euro.
Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit den „Enforcement Trailern“?
Zu 16.:
Die Geschwindigkeitsmessanhänger ermöglichen einen sinnvollen einsatztaktischen Lückenschluss zwischen mobiler und stationärer Überwachungstechnik. Mit der Beschaffung wurde das Portfolio an Messgeräten zielführend erweitert. Mit den Geräten lässt sich die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet ressourcenschonend intensivieren.
Wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im Jahr 2019 insgesamt? Wie hoch sind ihre Anschaffungskosten?
Zu 16.1.:
Die Kosten für die gesamte Mietphase vom 15. Januar bis zum 15. Oktober 2019 betrugen für beide Anhänger 91.035 Euro (brutto). Unter Berücksichtigung, dass die Mietkosten beim Kauf angerechnet wurden, betrugen die Beschaffungskosten je Hänger 118.951,21 Euro (brutto).
An wie vielen Stunden waren die Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Geschwindigkeitsverstöße registrierten sie?
Zu 16.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort
Laufzeit
in Stunden
Überschreitungen
Friedrich-0 lbricht-Dam m
92,13
102
Halenseestraße
70,20
2.367
Heckerdamm
12,02
187
Kaiser-Friedrich-Straße
69,72
1.802
Kantstraße
62,35
2.518
Koenigsallee
85,97
626
Königin-Elisabeth-Straße
19,77
233
Krumme Straße
45,37
91
Kurfürstendamm
175,69
529
Otto-Suhr-Allee
42,77
49
Uhlandstraße
165,62
1.022
BAB A 100
437,5
34.355
BAB A 115
23,40
862
Lentzeallee
63,05
376
Bundesallee
211,63
3.893
Lietzenburger Straße
69,20
1.303
Andreasstraße
65,00
1.727
Boxhagener Straße
93,14
401
Standort
Laufzeit
in Stunden
Überschreitungen
Friedenstraße
23,02
188
Gneisenaustraße
50,23
428
Katzbachstraße
23,50
64
Körtestraße
21, 13
47
Mühlenstraße
90,80
1.062
Persiusstraße
42,20
3.818
Skalitzer Straße
20,65
1.184
Urbanstraße
62,97
1.328
Frankfurter Allee
93,18
510
Ehrlichstraße
23,65
22
Elisabeth-Schiemann-Straße
46,05
334
Hauptstraße
110,08
4.841
Rhinstraße
43,18
211
Alt-Biesdorf
19,48
346
Apollofalterallee
69,38
528
Bitterfelder Straße
46,33
799
Heinrich-Grüber-Straße
44,48
179
Märkische Allee
138,72
5.779
Tiergartenstraße
44,70
11
Köpenicker Straße
94,15
375
Köpenicker Straße
45,68
441
Afrikanische Straße
20,05
239
Barfusstraße
96,23
818
Beusselstraße
48,15
1.417
Heinrich-Heine-Straße
43,58
103
lnvalidenstraße
94,03
70
Leipziger Straße
134,24
3.510
Müllerstraße
71,48
2.696
Paulstraße
93,98
751
Sophienstraße
19,03
30
Voßstraße
212.45
2.294
Karl-Marx-Allee
93,73
925
An den Achterhöfen
68,38
369
Buckower Damm
89,90
1.801
Emser Straße
21,57
126
Fritz-Erler-Allee
22,18
25
Hermannstraße
19,45
300
Rollberqstraße
41, 13
936
Silbersteinstraße
22,23
249
Stubenrauchstraße
65,67
659
Wutzkyallee
23,72
144
Johannisthaler Chaussee
82,63
513
Standort
Laufzeit
in Stunden
Überschreitungen
Sonnenallee
142,82
376
Arnouxstraße
44,57
28
Damerowstraße
96,22
278
Eldenaer Straße
94,93
211
Granitzstraße
56,73
445
Kniprodestraße
165,83
905
Prenzlauer Promenade
69,28
983
Roelckestraße
73,30
1.107
Schivelbeiner Straße
66,67
1.328
Straße vor Schönholz
69,08
75
Wisbyer Straße
69,18
993
Danziger Straße
115,17
1.319
Landsberger Allee
70,87
312
Suermondtstraße
71,88
1.642
Bornholmer Straße
115,62
1.403
Torstraße
136,48
4.686
Antonienstraße
67,65
701
BAB A 111
165,87
2.683
Berliner Straße
46,20
382
Eichborndam m
187,95
1.303
Emmenthaler Straße
92,85
608
Frohnauer Straße
19,58
158
Heiligenseestraße
96,07
203
Kiefheider Weq
67,77
296
Kurt-Schumacher-Damm
94,37
1.565
Senftenberger Ring
18,00
17
Silberhammerweg
93,3
83
Teichstraße
44,15
238
Kurt-Schumacher-Damm
69,32
1.282
Quickborner Straße
22,93
13
Adamstraße
71,35
603
Altstädter Ring
209,98
2.781
Nonnendammallee
158,44
5.806
Weinmeisterhornweg
44,33
0
Wilhelmstraße
67,02
1.221
Heerstraße
237,68
5.837
Spandauer Damm
46,07
276
Aro.entinische Allee
66,47
516
BAB A 103
114,95
3.935
Bergstraße
68,90
202
Carstennstraße
205,80
369
Hindenburqdam m
42,33
586
Standort
Laufzeit
in Stunden
Überschreitungen
Kaiser-Wilhelm-Straße
91, 12
1.376
Königstraße
44,77
462
Nieritzweg
90,92
448
Osdorfer Straße
68,62
1.206
Potsdamer Chaussee
119,46
1.828
Schildhornstraße
73,00
406
Schloßstraße
72,20
58
Spanische Allee
69,87
998
Teltower Damm
44,95
10
Albanstraße
70,98
461
Boelckestraße
69,45
1.211
Eisenacher Straße
120,02
501
Feurigstraße
23,13
66
Grazer Damm
60,64
774
Groß-Ziethener Straße
23,63
9
Hauptstraße
322,04
6.684
Kirchhainer Damm
118,21
1.321
Manteuffelstraße
381,50
4.605
Mariendorfer Weg
46,73
1.161
Marienfelder Allee
69,50
777
Martin-Luther-Straße
137,18
4.786
Oberlandstraße
28,12
957
Pallasstraße
46,15
89
Rathausstraße
51,43
122
Rixdorfer Straße
46,03
544
Tempelhofer Damm
281,54
8.418
Westphalweg
43,72
678
Columbiadamm
36,16
331
Lichtenrader Damm
91,87
834
Mariendorfer Damm
43,53
424
Adlergestell
28,55
2.987
Am Treptower Park
85,26
2.966
Fürstenwalder Damm
70,43
540
Glienicker Weg
94,10
2.292
Groß-Berliner Damm
21,97
204
Katharina-Bol 1-Domberger-Straße
46,95
25
Köpenicker Landstraße
163,01
4.364
Schnellerstr.
22,15
881
Spindlersfelder Str.
69,55
857
Wegedornstr.
44,17
403
Gesamt
11.440,02
197.732
Gab es Vandalismusschäden, und wenn ja in welchem Umfang?
Zu 16.3.:
An beiden Geschwindigkeitsmessanhängern wurden im Jahr 2019 insgesamt 27 Sachbeschädigungen registriert. Ganz überwiegend handelte es sich dabei um Farbschmierereien. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 4.100 Euro.
Sind die beiden Leihgeräte inzwischen gekauft worden?
Zu 16.4.:
Ja.
Beabsichtigt der Senat, weitere Geräte dieser Art anzuschaffen, und wenn ja, wann?
Zu 16.5.:
In den Jahren 2020 und 2021 sollen jeweils zwei weitere Geschwindigkeitsmessanhänger beschafft werden.
Frage 1:
Ich bitte um eine detaillierte, schriftliche Auflistung der ausgefallenen Züge auf dem Abschnitt #Theodor-HeussPlatz – #Ruhleben im Zeitraum 1. – 31. Januar (bitte beide Fahrtrichtungen)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Januar 2020 fielen im Bereich Theodor-Heuss-Platz – #Olympiastadion – Ruhleben in
beiden Fahrtrichtungen 0,58 % der Fahrten der #U2 aus.“
Frage 2:
Ich bitte um Angabe, in welchem Maße sie vom veröffentlichten Fahrplan (Theo-Ruhleben) im Monat Januar
abgewichen sind (in Prozent)?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Monat Januar 2020 konnten wir im Abschnitt Theodor-Heuss-Platz bis Ruhleben im
Mittel 0,58 % der fahrplanmäßig angedachten Fahrten nicht anbieten.“
2
Frage 3:
Ich bitte um Einschätzung, welche Auswirkungen ein unregelmäßiger Verkehr der U-Bahnlinie 2 nach
Auffassung der BVG auf die vorhandenen und auf die perspektivisch interessierten Inhaber und Inhaberinnen
von Fahrkarten haben, die die Strecke zwischen Ruhleben und Theodor-Heuss-Platz nutzen wollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG ist im Sinne ihrer Kunden selbstverständlich an einem netzweit stabilen und
zuverlässigen Verkehrsangebot interessiert und bündelte alle Kräfte, um das
Fahrplanangebot in der wachsenden Stadt Berlin auszubauen und umzusetzen.“
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift die BVG, um die Situation deutlich zu verbessern und bis wann eine mehr oder
weniger lückenlose Einhaltung des Fahrplans gewährleistet werden kann?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch unvorhersehbare Vorfälle kann es immer zu Abweichungen im Fahrplan kommen.
Hierzu zählen bspw. Türschäden durch aufgehaltene Türen, welche dazu führen, dass die
Züge häufig entleert und der Werkstatt zugeführt werden müssen. Des Weiteren führen
Vandalismusvorfälle, insbesondere Farbschmierereien, zu Fahrzeugausfällen. Als
personelle Maßnahme gegen Vandalismus wurde eine Sondereinheit aufgestellt.“
Frage 5:
Welche Bedeutung hat dabei die Tatsache, dass die #Buslinie#104 mit Endhaltestelle #Brixplatz ebenfalls
unregelmäßig verkehrt und inwieweit hat sich die Situation seit November 2019 (siehe Schriftliche Anfrage
18/21708) verändert?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seit 06.01.2020 fährt die BVG in Neukölln eine #Umleitung mit der Linie 104 über die #Flughafenstraße. Dies trägt erheblich zur #Stabilität dieser Linie bei. Dispositive Maßnahmen,
die zu Ausfällen führen, sind aktuell selten. Vom 01.11.2019 bis heute wurden insgesamt
nur 20 Ausfälle registriert, davon nur fünf auf dem Abschnitt zwischen Theodor-Heuss-Platz
und Brixplatz.“
Berlin, den 03.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wer legt die Preise an den #be-emobil Ladesäulen des Landes Berlin fest?
Frage 2:
Wie setzen sich diese Preise zusammen? Wo entstehen Kosten, was ist die Gewinnmarge?
Frage 4:
Wo liegen die Berliner Preise an den Ladesäulen im bundesweiten Vergleich?
Frage 7:
Sind weitere Preissteigerungen an den be-emobil Ladesäulen geplant?
Antwort zu 1, 2, 4 und zu 7:
Die Fragen 1, 2, 4 und 7 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Preise an den #Ladesäulen werden durch den Betreiber der #Ladeinfrastruktur
festgelegt. Er muss sich dabei an die Vorgaben des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin („Berliner Modell“) halten. Diese beziehen
sich u.a. darauf, dass jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen jedem #Mobilitätsanbieter den
diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen gewähren muss. Hierzu
gehört insbesondere die Erhebung marktüblicher und angemessener #Zugangsentgelte.
Darüber hinaus ist jeder Betreiber verpflichtet, Zugangsentgelte gegenüber allen
Mobilitätsanbietern nach gleichen Bedingungen zu erheben. Auf der Grundlage eines
zwischen dem Betreiber und den einzelnen Mobilitätsanbietern geschlossenen
Zugangsvertrages ermöglicht der Betreiber den Kunden der Mobilitätsanbieter den Zugang
2
zu seinen Ladeeinrichtungen. Auf Basis der Zugangsentgelte, welche die
Mobilitätsanbieter an die Ladeinfrastrukturbetreiber zu entrichten haben, legen die
Mobilitätsanbieter die Preise für ihre Kundinnen und Kunden fest. Der Senat gibt somit
weder die Preise zwischen Betreibern und Mobilitätsanbietern vor, noch die Preise
zwischen Mobilitätsanbietern und Endkunden. Preisänderungen sind daher möglich. Da es
keine vorgegebenen oder einheitlichen „Berliner Preise an den Ladesäulen“ gibt, ist ein
bundesweiter Vergleich nicht möglich.
Die am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes Berlin teilnehmenden
Ladeinfrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter melden ihre internen Kosten und
Gewinnmargen nicht dem Senat.
Frage 3:
Die im August erfolgte Tarifumstellung an den Ladesäulen geschah ohne weitreichende Ankündigungen und
brachte eine deutliche Preissteigerung mit sich. Wo Kunden zuvor noch 6 € für 44 kWh zahlen mussten, sind
es nun mitunter über 18 €. Wie begründet der Senat diese enorme Anpassung der Preise (+200 %) und
inwieweit ist dieser mit der Verkehrswende vereinbar?
Antwort zu 3:
Bis zum 15. Juli 2017 wurde an den von der Allego GmbH errichteten und betriebenen
Ladeeinrichtungen ein Zeittarif angewendet. Als das zuständige Landesamt für Mess- und
Eichwesen die Abrechnung nach Zeit als nicht eichrechtskonform darstellbar bewertete,
wurde die Umsetzung auf eine „Session Fee“ im Sinne einer Anschlussgebühr
erforderlich. Diese wurde am 15. Juli 2017 eingeführt. Danach betrugen die
Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter an den Allego-Ladeeinrichtungen pro
Ladevorgang 4,50 € an AC-Ladepunkten mit bis zu 4,6 kW, 6,00 € an AC-Ladepunkten mit
11 kW und 9,50 € an Schnellladesäulen mit AC-Ladepunkten mit 43 kW und DCLadepunkten mit 50 kW.
Sobald die mess- und eichrechtlichen Anforderungen geklärt wurden und die technischen
Voraussetzungen vorlagen, war eine Abkehr von der „Session Fee“ möglich und die Allego
GmbH hat die Abrechnung auf einen kWh-basierten bzw. verbrauchsabhängigen Tarif
umgestellt. Der neue Tarif mit 0,39 €/kWh an AC-Ladepunkten mit bis zu 11 kW bzw.
0,59 €/kWh an Schnellladesäulen gilt seit dem 15.08.2019 an den von der Firma Allego
betriebenen Ladeeinrichtungen und regelt die Zugangsentgelte für die Mobilitätsanbieter.
Damit wurde dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer entsprochen, das Tarifmodell
einfacher und fairer zu gestalten und die Preistransparenz zu erhöhen. Verglichen mit der
Session Fee werden mit diesem verbrauchsabhängigen Tarif Pkw mit hoher
Batteriekapazität und Ladeleistung nicht bevorteilt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Auslastung der be-emobil Ladesäulen?
Frage 6:
Wie hat sich die Nutzung der be-emobil Ladesäulen seit Tarifumstellung entwickelt?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
3
Die Anzahl der Ladevorgänge und die Geladenen kWh haben sich im 4. Quartal 2019 im
Vergleich zum 1. Quartal 2019 annähernd verdreifacht und die Anzahl der Ladevorgänge
pro Ladeeinrichtung pro Tag hat sich mehr als verdoppelt. Trotz des stetigen Wachstums
ist die Auslastung der durch die Allego GmbH betriebenen Ladeinrichtungen vor und nach
der Tarifumstellung weiterhin als gering zu bewerten. Mit einem Ladepunkt für fünf
Elektroautos hat Berlin im Vergleich zu anderen Städten eine hohe Zahl an
Ladeeinrichtungen.
Berlin, den 03.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Sanierungsarbeiten auf dem #U-Bahnhof #Spichernstraße schreiten weiter voran. Neben zwei neuen #Aufzügen, an denen fleißig weitergearbeitet wird und einem runderneuerten Bahnsteig der Linie #U9, ist nun der Bodenbelag des #U3-Bahnsteigs an der Reihe. Neben einer neuen Asphaltierung werden in den kommenden Wochen auch Granitbahnsteigkanten und zwei Blindenleitstreifen verlegt.
Von Montag, den 9. März bis Freitag, den 20. März können die Züge in Richtung S+U #Warschauer Straße wegen der laufenden Bauarbeiten nicht am U-Bahnhof #Spichernstraße (#U3) halten. Von Montag, den 23. März bis Freitag, den 3. April geht es auf der anderen Seite des Bahnsteigs weiter, weshalb dann die Züge Richtung Krumme Lanke den Bahnhof ohne Halt passieren müssen.
Die Berliner Stadtautobahn ist zunehmend #überlastet. Wie die Verkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) mitteilte, musste der Tunnel Ortsteil #Britz in #Neukölln 2019 wegen zu viel Verkehr 48 Mal voll gesperrt werden, davon 41 Mal stadteinwärts. Das ist mehr als doppelt so oft wie in den Jahren zuvor. Nur 2014 war die Situation schon einmal ähnlich.
Die Politik diskutiert über die #Verlängerung von #U-Bahn-Linien. Nun gibt es Prognosen zu Kosten und Fahrgastzahlen. Die BVG hofft auf rasche Entscheidungen.
Das Geld ist da – allein, es fehlt der Wille. Ende 2019 hatte der Bund viele zusätzliche Milliarden für den öffentlichen Nahverkehr bewilligt, ausdrücklich wird der Bau neuer #U-Bahnen genannt.
Doch Berlin will keine U-Bahnen verlängern, dies hatte die Koalition vereinbart. Die Regierungsparteien Grüne und Linke setzen ausschließlich auf die Straßenbahn.
Nur die SPD kämpft in der Koalition für den Ausbau des Netzes, scheitert aber an der Haltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). „Die Verkehrswende werden wir nicht mit der Tram alleine bewältigen“, sagt der SPD-Verkehrsexperte Tino Schopf. CDU und FDP sind auch für die U-Bahn.
Erst 2050 könnte eine #U-Bahn nach Buch erstmals rollen, warnt Pankows Bezirksbürgermeister #Benn. Er greift Befürworter scharf an.
Zu spät, zu teuer – und eine unverantwortliche Irreführung von Bürgern: Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) hat sich in die Debatte um eine mögliche #U-Bahnlinie 10 vom #Alexanderplatz über #Weißensee nach Buch eingeschaltet. Und nennt die Behauptung der Befürworter, eine solche Linie könne anstelle einer #Straßenbahn den #Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohnungen erschließen „grob fahrlässig“. Denn der frühestmögliche Baubeginn sei das Jahr 2050. Und die Kosten gingen in Richtung der Eine-Milliarde-Euro Marke. Die #U10 – für Sören Benn eine Utopie.
Teil der Pankower SPD will Tram – Landes-Genossen setzen auf U-Bahnen
Auf seiner Seite weiß er Verkehrspolitiker der Linken, Grünen und der Bezirks-SPD, die sich offen gegen ihre eigenen U 10-Befürworter auf Landesebene stellt. Und gegen die CDU, die lieber große Bauprojekte absagen will, als „leistungsschwache“ Verkehrslösungen für Pankow hinzunehmen. Sören Benn selbst möchte durchaus U-Bahnstrecken prüfen lassen. Aber nur als Extra-Optionen für die fernere Zukunft. Gleichzeitig hält er an einer eigenen #Projektidee für die Lösung von #Verkehrsproblemen in den bis 21.000 geplanten Neubau-Wohnungen in Pankow fest: die Idee einer Erschließung durch die Luft.
Tausende Besucher, die täglich per #S-Bahn zur #Tourimusmesse#ITB anreisen: Das war der Plan, doch dann kam virusbedingte Absage – nur nicht für die Bahn.
Bestellt ist #bestellt, sagt die S-Bahn. Obwohl die Tourismusbörse ITB abgesagt wurde, fährt die #S5 drei Stationen weiter als üblich. Eine S-Bahn-Sprecherin bestätigte am Donnerstagmorgen Angaben eines Fahrers, dass trotz des virusbedingten Ausfalls der ITB die Züge der S5 bis #Olympiastadion fahren. Der Mann hatte das zuvor getwittert.
Das #zusätzliche Angebot habe der Verkehrsverbund #VBB vor langer Zeit so bestellt, sagte die Sprecherin dem Tagesspiegel. Normalerweise kehrt die S5 in Westkreuz, die nächsten Tage fahren die Züge drei Stationen weiter bis Olympiastadion und wenden dort.