Frage 1: Wie hoch sind die Anteile der Straßen in Marzahn-Hellersdorf mit ausgebauten Fußwegen (aufgeteilt in ein und beidseitig) und zu welchem Anteil sind die vorhandenen #Fußwege#barrierefrei? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 1: Hierzu kann das Straßen- und Grünflächenamt (#SGA) des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf keine Aussage treffen, da im SGA diese Informationen so nicht erfasst werden. Frage 2: An welchen Orten in Marzahn-Hellersdorf bestehen Planungen zum Ausbau der Fußwege und mit welchem Zeithorizont? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 2: Das #Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Aktuell sind für das Jahr 2021 folgende Sanierungen oder Neubauten von Fußwegen in Marzahn-Hellersdorf aus dem Gehwegprogramm geplant: 2 Hellersdorf, #Mahlsdorf Nord: Markgrafenstraße 1-8, Neubau Gehweg Uckermarkstraße, von Heinrich-Grüber-Straße bis Am Baltenring, Neubau Gehweg Hörselbergstraße, von Giesestraße bis Wodanstraße, Gehwegneubau Ostseite Biesdorf, Marzahn-Süd: Gerstenweg, von Roßlauer Straße bis Wendehammer, Gehwegbau Schackelsterstraße, von Wulkower Straße bis Weidenbruch, Gehwegbau Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte: Blumberger Damm, von Rudolf-Leonhardt-Straße Richtung Landsberger Allee, Neubau Gehweg AdK/ Blenheimstraße, Sanierung Gehweg Gehweg/Treppe Pölchaustraße, Umbau am Übergang Ringenwalder Straße/ Marzahner Promenade, Gehweginstandsetzung Kaulsdorf-Süd, Mahlsdorf-Süd: Hultschiner Damm Gehweg Westseite, Lückenschlüsse Gehweg Eschenstraße, Neubau Gehweg Neuenhagener Straße von Dirschauer Straße bis Neuenhagener Str. 45, Neubau Gehweg I-Planungen 2021 Mahlsdorf: Fertigstellung der Pilgramer Straße von Alt-Mahlsdorf bis Straße 48 Hellersdorf: Baubeginn der Hellersdorfer Straße von Neue Grottkauer Straße bis Alte Hellersdorfer Straße“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat von 2012 bis 2020 an 168 Stellen die Borde barrierefrei abgesenkt. Die Kosten betrugen 1,081 Mio. €. Für das Jahr 2021 sind 25 Maßnahmen angemeldet. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 150.000,00 €. Frage 3: Wo bestehen in Marzahn-Hellersdorf aus Sicht des Senats bezüglich der Fußwege Defizite? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „In allen Ortsteilen bestehen bzgl. der Fußwege Defizite. Jedoch ist das Defizit im Siedlungsgebiet wesentlich höher, weil vielfach gar kein Gehweg vorhanden ist. Ein Abbau der Defizite ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich.“ 3 Der Senat bestätigt, dass Defizite bestehen; er hat allerdings bezüglich der Beurteilung von Fußwegen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf keine Zuständigkeit und keine Kontrollfunktion. Berlin, den 20.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In welchem Planungsstadium befindet sich die zur #Querung von #Adlergestell und Bahnanlagen in #Adlershof vorgesehene #Fuß- und #Radwegbrücke? Antwort zu 1.: Die Entwurfsplanung wurde im Dezember 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von einem Planungsbüro erarbeitet. Aktuell wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirksamt TreptowKöpenick und der Deutschen Bahn die vorliegende Fassung der Entwurfsplanung geprüft.
Wie hoch sind die für Planung und Bau erforderlichen Investitionen? Antwort zu 2.: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rd. 7,5 Mio. €, die Kostenprüfung im Rahmen der Vorlage der BPU steht noch aus.
Für welchen Zeitraum ist die bauliche #Realisierung vorgesehen, wann wird sie planmäßig abgeschlossen sein? Antwort zu 3.: Die Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke ist für den Zeitraum 2022 bis 2023 vorgesehen und soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre.
In welchem Verfahren wurde der aktuell verfolgte #Planungsentwurf ausgewählt? Wurden oder werden alternative Planungen betrachtet und wenn ja, welche? 2 Antwort zu 4.: Dem aktuellen Planungsentwurf ging eine intensive Auseinandersetzung mit Planungsalternativen voraus. In diesen Prozess waren von Beginn an die Senatsverwaltungen (SenStadtWohn und SenUVK, früher SenStadtUm) und der Bezirk Treptow-Köpenick eingebunden. In 2009 wurden in einer 1. #Machbarkeitsstudie sechs Varianten einer neuen barrierefreien Verbindung des #Landschaftsparks (in Verlängerung der #Ostfuge) und der #Köllnischen Heide für Fußgänger und Radfahrer untersucht. 2014 wurden in einer 2. Machbarkeitsstudie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weitere Varianten untersucht, die das Ziel verfolgten, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen am Adlergestell auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wurde die Inanspruchnahme des landeseigenen Grundstücks (Verwaltung BIM, zukünftig Bezirksamt Treptow-Köpenick) mit dem Garagenkomplex zur Disposition gestellt. Im Ergebnis der 2. Machbarkeitsstudie hat sich das Land Berlin für die aktuelle Lage der Brücke entschieden. Die Führung der Wege und Rampen wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung noch einmal geprüft und überabeitet, um den neuen Anforderungen, die sich u.a. aus dem Mobilitätsgesetz ergeben (größere Kurvenradien, breitere Wege), gerecht zu werden. Die Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex für das Brückenbauwerk und die Rampenbauwerke sind auf einen zwingend erforderlichen Umfang begrenzt.
Auf welche Weise werden Anwohnerschaft, Interessenvertreter von Rad- und Fußverkehr sowie der angrenzenden Kleingartenkolonie in den Planungsprozess einbezogen? Antwort zu 5.: Die unmittelbaren Nachbarn im Umfeld des geplanten Ingenieurbauwerks, wozu auch die angrenzende Kleingartenkolonie Am Adlergestell e.V. und die Wohnungsgenossenschaft „Treptow-Süd“ eG zählen, wurden mit einem Informationsschreiben im März 2019 und Januar 2021 über den Planungsprozess informiert. Die Interessen von Radfahrern und Fußgänger werden durch die Einbeziehung der Behörden auf Seiten des Bezirks und Vertretern des Aktiven Zentrums Dörpfeldstraße Rechnung getragen. Die Einbeziehung bzw. Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) in Abhängigkeit des Planungsfortschritts. Seit Januar 2021 wird die Planung auch online auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht. Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnanlagen der DB AG und das Adlergestell Gleislinse Berlin Adlershof – Johannisthal – Berlin.de
Ist dem Senat bekannt, das sich auf dem geplanten Gelände derzeit privat und gewerblich genutzte Garagengebäude befinden und wenn ja, um wie viele Einheiten handelt es sich? Antwort zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass die Garagengebäude (noch) genutzt werden. Das Grundstück wird von der BIM verwaltet. Die BIM hat mitgeteilt, dass sich auf dem Grundstück 106 Garagen befinden, davon sind 13 Garagen nicht vermietet. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Aufgrund der Planung müssen 90 Garagen zurückgebaut werden.
Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Umnutzung der Fläche informiert und welche Alternativen wurden insbesondere gewerblichen Nutzern angeboten? 3
Falls keine Alternativen angeboten wurden, warum nicht? Antwort zu 7 und 8.: Die BIM, als Verwalterin des Garagengrundstücks, wurde über die Planungen fortlaufend schriftlich informiert, siehe Beantwortung zu Frage 5. Ein direkter Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern fand nicht statt. Dem Senat lagen bis Ende 2020 keine personenbezogenen Daten vor. Im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben vom Januar 2021 und der Online-Veröffentlichung der Planung erreichten den Senat Nachfragen von Nutzern der Garagen. In diesem Zusammenhang wurden Bitten um Unterstützung bei der Suche nach alternativen Standorten jedoch nicht an den Senat herangetragen. Ein gewerbliche Nutzung der Garagen ist ohnehin nicht gestattet.
Gab oder gibt es alternative Planungen im Sinne von Frage 4, die einen geringeren Verlust an Stellplätzen bzw. gewerblichen Lagerflächen zur Folge hätten? Antwort zu 9.: Die aktuelle Planung ist Ergebnis einer flächenoptimierten Planng mit dem geringstmöglichen Eingriff in bestehende Nutzungen, sowohl bezüglich der Kleingärten als auch der Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex. Siehe auch Beantwortung der Frage 4. 10.In welcher Weise soll die Ertüchtigung des Weges (Sonnenallee) durch die Kleingartenkolonie „Am Adlergestell“ erfolgen? Antwort zu 10.: Im Ergebnis der Prüfung der Entwurfsplanung wird ein Ausbau des Weges (Sonnenallee) als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr weiterverfolgt. Der Weg wird jedoch baulich ertüchtigt. 11.Mit welchem Fuß- und Radverkehrsaufkommen rechnet der Senat für die neue Brücke sowie für die in Zusammenhang mit der Maßnahme neu angelegten bzw. ertüchtigten Wege? Antwort zu 11.: Wie hoch das Aufkommen sein wird, wird nicht prognostiziert. Für Fuß- und Radwegebrücken kommt es in der Regel und auch bei diesem Vorhaben vielmehr auf ihre Verbindungsfunktion an. Sie stellt ein so genanntes Angebot für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen dar. Berlin, den 01.04.2021 In Vertretung Wenke Christoph ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Die Planungen zur #Umgestaltung der Straße lösen Protest aus. Die Menschen finden, dass der Bezirk die Anliegen zu wenig berücksichtigt.
Auf der #Dörpfeldstraße im Ortsteil #Adlershof kommt auf engem Raum vieles zusammen: Wenn die #Straßenbahn einfährt aus Richtung #S-Bahnhof, müssen die Autos aus der entgegengesetzten Richtung oft halten, weil ein Falschparkender ihnen die Durchfahrt versperrt. Auch für #Radfahrende sind die parkenden Autos ein Problem, sie müssen über die Gleise ausweichen.
Auch während des Lockdowns ist viel los auf der Geschäftsstraße im Adlershofer Zentrum. Die Dörpfeldstraße ist #verkehrstechnisch eine Problemstraße, denn Straßenbahn und Busse, Radfahrende und Autos teilen sich eine Fahrbahn, die an ihrer schmalsten Stelle weniger als 15 Meter breit ist. #Radwege gibt es keine. Die Dörpfeldstraße könnte aber auch zur Problemstraße für die Bezirkspolitik werden. Seit fast einem Jahrzehnt wird über ihre Umgestaltung diskutiert. Mehrere Lösungsansätze wurden zusammen mit Beteiligten im Kiez entworfen, um die #Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und aus der Straße eine #Flaniermeile zu machen. Manch ein Adlershofer nennt die Dörpfeldstraße „Dö“ – in Anlehnung an die Düsseldorfer Königsallee „Kö“.
Wegen Personalengpässen beim zuständigen Senat, kann der #Ernststraßensteg nicht erneuert werden. Wann es losgeht, ist unklar.
Täglich nutzen viele #Fußgänger und #Radfahrer die so genannte #Schneckenbrücke als Verbindung zwischen #Tegel und #Borsigwalde. Das orangefarbene Bauwerk, das über die #A111 und die Gleise der #S-Bahn führt, ist allerdings in die Jahre gekommen und müsste saniert werden. Wann der Ernststraßensteg, wie die Brücke korrekt heißt, instand gesetzt wird, nachdem im einst angedachten Jahr 2017 die #Sanierung verschoben werden musste, ist völlig unklar.
#Lagerauswechselung, Erneuerung von #Abdichtung und Dünnschichtbelag, Erneuerung des Korrosionsschutzes, #Betoninstandsetzung und Erneuerung der #Betonbeschichtung im Bereich der Aufgänge – die Liste der zu erneuernden Dinge ist lang. Eventuell muss auch die Beleuchtung verbessert werden. Die Bauzeit wird circa zehn Wochen betragen, davon werden sechs Wochen für Arbeiten auf der Brücke und an den Aufgängen mit #Brückensperrung und vier Wochen für Arbeiten außerhalb der Aufgänge eingeplant.
Neben dem #BVG-Hof in Spandau befindet sich ein #Schulcampus. Seit Jahren gibt’s Pläne für eine #Mittelinsel. Das Thema beschäftigt sogar die Verkehrssenatorin.
2018, 2019, 2020, 2021: Das Dilemma um eine #Fußgängerinsel. Fußgängerinseln sind Inseln ohne Strand und Urlaubsgefühle. Die Dinger können sogar furchtbar nerven – weil der Bau so verflixt kompliziert ist. Nächstes Beispiel: die #Wilhelmstraße am großen #BVG-Omnibushof. Der liegt in Berlin-Spandau gleich neben der Heerstraße. Über den Fall berichtete jetzt der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau.
Da wird seit mindestens 2018 ein #Fußgängerüberweg auf einem Schulweg geplant, und zwar konkret an der Wilhelmstraße 28 zwischen Lidl und Heerstraße. Das hatte der Senat um Regine Günther, Grüne, dem Abgeordneten Stefan Ziller, Grüne, im Frühjahr 2019 mitgeteilt. Eigentlich ein klarer Fall: Über die Straße kommt man da schwer, obwohl sich dort seit 2004 der „Schulcampus Wilhelmstadt“ in der einstigen Briten-Kaserne befindet (650 Kids und 120 Lehrerinnen und Lehrer).
#Zu-Fuß-Gehen soll in Berlin attraktiver werden – mit längeren Grünphasen, #Pop-up-Zebrastreifen und mehr Sitzbänken. Doch ein Ex-Senatsplaner warnt.
Mehr #Sitzbänke zum Ausruhen, Pop-up-Zebrastreifen, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen – und vieles mehr. Erstmals verabschiedet ein Parlament ein Gesetz für #Fußgänger. Die Premiere steht an diesem Donnerstag auf dem Programm. Dann geht es im Abgeordnetenhaus um den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der das Zu-Fuß-Gehen angenehmer, sicherer und attraktiver machen soll. „Wir bringen die Transformation von der auto- zur fußgängergerechten Stadt voran“, freut sich der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz. „Ein Meilenstein für den #Stadtverkehr“, lobt der Fachverband Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS. Doch kann die Verwaltung die neuen Aufgaben überhaupt bewältigen? „Den Weg, der nun beschritten wird, sehe ich sehr kritisch“, meint Friedemann #Kunst, einst #Chef-Verkehrsplaner des Senats.
Der #Spittelmarkt in Mitte ist eine Ampelkreuzung von vielen. Aber er steht exemplarisch dafür, welchen Stellenwert Fußgänger bislang hatten. Wer dort die Leipziger Straße in Richtung Innenstadt kreuzen will, schafft dies nicht in einem Zug. Man ist gerade erst losgelaufen, da springt die Ampel für den zweiten Teil der Strecke auf Rot. Umtost vom Autoverkehr müssen die …
Frage 1:
Besteht aktuell eine Planung zur #Schließung des fehlenden Teilstückes zwischen den beiden Wanderwegen #Osthafen und #Rummelsburger Bucht an der #Elsenbrücke?
a) Falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt?
b) Falls nein, wieso nicht?
Frage 2:
Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte, in welchem Planungsstand
befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Schließung der besagten #Lücke des #Spreeweges an der Elsenbrücke (Lücke 01-12
des Spreeweges) ist erklärtes Ziel des Senats und ist im Rahmen der 20 grünen #Hauptwege als weitere Optimierung der Streckenführung vorgesehen. Die konkrete
Planung und Umsetzung hängt wesentlich von einer möglichen Führung des Weges unter
den #Brückenbauwerken der #Elsenbrücke sowie der #Bahnbrücke ab und erfordert damit
einen erheblichen Abstimmungs- und #Genehmigungsaufwand u.a. mit dem Wasser- und
2 #Schifffahrtsamt des Bundes (#WSA) und der #Wasserbehörde des Landes Berlins. Die
Spree ist eine #Bundeswasserstraße und in dem Bereich der Bahnquerung bereits
eingeschränkt und somit der verfügbare #Schifffahrtraum erheblich reduziert. Daher wurde
die konkrete Planung des Teilstücks zunächst zurückgestellt, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es sich um ein vergleichsweise kurzes Teilstück handelt und der derzeit
erforderliche „Umweg“ über den Gehweg entlang der Straße daher zumutbar ist.
Frage 3:
Bestehen seitens des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Initiativen, die die Schließung des fehlenden
Teilstückes zum Inhalt haben?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teil hierzu mit:
„Eine entsprechende Initiative ist nicht bekannt.“
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Nutzen einer möglichen Schließung des Teilstückes?
Antwort zu 4:
Die Schließung von Lücken im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege von Berlin ist ein
erklärtes Ziel des Senats und soll auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Die Schließung des konkret genannten Teilstücks (Lücke 01-12 des Spreeweges) wird als
langfristiges Planungsziel eingestuft, da eine zeitnahe Umsetzung nicht realisiert werden
kann (siehe auch Antwort 1).
Berlin, den 18.11.2020
In Vertretung
Stefan Tido
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Holtzendorffstraße / Friedbergstraße
– Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
– Sömmeringstraße 10
– Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer
Lichtenberg
– Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf
– Jaques-Offenbach-Platz
Mitte
– Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
– Hannoversche Str. / Hessische Str.
– Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße
– Berolinastraße 8
– Sickingenstraße / Rostocker Straße
– Michaelkirchplatz/ Legiendamm
– Grenzstraße / Neue Hochstraße
Pankow
– Piesporter Straße / Feltmannstraße
– Hauptstraße / Goethestraße
– Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee
– Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße
– Dunckerstraße / Stargarder Straße
– Buchholzer Straße / Charlottenstraße
Reinickendorf
– Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße
– Buddestraße / Königsweg
– Dianastraße 44-46
– Berliner Straße 105
– Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Steglitz-Zehlendorf
– Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg
– Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick
– Südostallee / Im Brombeerwinkel
Frage 2:
Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow
– John-Schehr-Straße 38
– Conrad-Blenkle-Straße 34
– Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße
Neukölln
– Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf
– Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf
– Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg
– Ringstraße / Kurfürstenstraße
Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Frage 3:
Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.
In Berlin-Mitte wird hinter dem Hamburger Bahnhof die neue #Europacity entwickelt. 3000 Wohnungen, Geschäfte und Büros für 16 500 Menschen sollen hier entstehen. Im Zuge der Fertigstellung des Areals führt die in Würzburg beheimatete #MSG eG gerade einen spektakulären #Brückentransport vom niederbayerischen #Deggendorf in die Bundeshauptstadt durch, heißt es in einer Pressemitteilung der MSG. Der #Golda-Meir-Steg, der nach der berühmten israelischen Ministerpräsidentin benannt ist, schwimmt gerade über die deutschen Wasserstraßen von der bayerischen Donau ins Berliner #Wasserstraßensystem. Der Steg ist 78 Meter lang, 4,50 Meter breit und hat ein Eigengewicht von …