Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen #Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
2
Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
3
Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
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Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Anwohner am Stadtrand und im Umland sind genervt. Auf dem Weg zur Arbeit stehen sie häufig stundenlang im Stau. Der Verband Deutscher #Grundstücksnutzer (#VDGN) hat detaillierte Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Hier ein Teil der Forderungen und der derzeitige Stand:
In Verlängerung der #TVO
Schon seit 2008 wird über die Verlängerung Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zwischen #Marzahn-Hellersdorf und #Köpenick diskutiert. Das Großprojekt zur Entlastung des Südostens Berlins und zur Bewältigung der Verkehrsströme zum neuen #Flughafen#BER müsse jetzt ohne weitere Verzögerungen realisiert werden, fordert der Verband.
„Die TVO hat auch bei uns hohe Priorität“, sagt dazu Jan Thomsen, Sprecher der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Leider sei Anfang des Jahres die Bahn als Planerin für die nötigen #Eisenbahnbrücken vertragswidrig ausgestiegen. Nun müsse die #Tiefbau-Bauabteilung im eigenen Haus übernehmen. Der Beginn des #Planfeststellungsverfahrens verschiebe sich so um rund 1,5 Jahre auf voraussichtlich Ende …
Freie Fahrt auf der Salvador-Allende-Brücke! Fünf Wochen früher als geplant, können auch Autos wieder die wichtige Spreequerung in Köpenick nutzen. Einspurig und mit gedrosseltem Tempo!
Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche#Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen #Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
3
finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
4
Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ab Montag müssen sich Autofahrer auf der #A100 auf Einschränkungen einstellen. Hintergrund ist der #Neubau der #Rudolf-Wissell-Brücke
Autofahrer müssen in der zweiten Novemberhälfte auf der A100 mit Einschränkungen und Staus rechnen. Ab Montag, den 19. November beginnen #Vollsperrungen, zudem stehen in Teilabschnitten bis Ende des Monats nur zwei statt drei #Fahrstreifen zur Verfügung.
Hintergrund des Ganzen ist der geplante Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke. Für diesen finden nun verschiedene #Vorarbeiten und Untersuchungen auf mögliche #Kampfmittel statt, die sich in dem Bereich noch aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnten.
Es ist ganz still, (fast) freier Blick so weit das Auge reicht – so leer und ruhig wird es hier nie wieder sein. Bald sollen auf dieser #Trasse pro Minute etwa Tausend Fahrzeuge auf sechs bis acht #Fahrstreifen rollen.
Berlin – Unbemerkt von der Öffentlichkeit entstand in den vergangenen sechs Jahren die Weiterführung der Berliner #Stadtautobahn#A100 von der Neuköllner #Grenzstraße bis zur #Straße Am Treptower Park. Das 3,2 Kilometer lange Teilstück soll eine bessere Verkehrsanbindung der östlichen Bezirke an die A 100 schaffen. Es wird der teuerste #Autobahnabschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik. Jeder Meter kostet 187 500 Euro!
Die Strecke verläuft in #Trog- und #Tunnellage mit Kurven und #Steigungen, sieben bis 20 Meter tief unter der Erde, unterquert sieben Straßen und #Gleisanlagen. 2,4 Kilometer Strecke zwischen Neuköllische Allee und #Kiefholzstraße sind bereits fertiggestellt.
Betreibt das Land Berlin eigene Tankstellen für die Dienstfahrzeuge der Verwaltung (z.B. Polizei, Wasserschutzpolizei, Feuerwehr, Ordnungsamt o.ä.) oder die Fahrzeuge der landeseigenen Be triebe (BSR, BVG, etc.)? Wenn ja, wie viele und wo liegen diese?
Zu 1.:
Den folgenden Ausführungen sind die eigenen Tankstellen der Behörden sowie de ren Standorte zu entnehmen.
Polizei Berlin:
Die Polizei Berlin betreibt insgesamt acht polizeieigene Tankstellen, davon fünf für Straßenfahrzeuge. Die unter den Nummern 6. bis 8. genannten Tankstellen sind für Wasserfahrzeuge der Wasserschutzpolizei (WSP) vorgesehen:
Direktion 1
Direktion 2
Direktion 3
Direktion 4
Direktion 5
Pankstraße 29
Charlottenburger Chaussee 75
Kruppstraße 2
Eiswaldstraße 18
Friesenstraße 16
13357 Berlin-Wedding
13597 Berlin-Spandau
10557 Berlin-Tiergarten
12249 Berlin-Steglitz
10965 Berlin-Kreuzberg
WSP West
WSP Mitte
WSP Ost
Mertensstraße 140
Neues Ufer 1
Baumschulenstraße 1
13587 Berlin-Spandau
10553 Berlin-Tiergarten
12437 Berlin-Treptow
Bezirksamt Neukölln
Auf dem Wirtschaftshof des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) in 12349 Berlin, Buckower Damm 20 befindet sich eine behördeneigene Tankstelle.
Bezirksamt Pankow
Das SGA betreibt eine eigene Kraftstoffabfüllstation mit einer Füllmenge von 2.000 Liter Diesel.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Eine behördeneigene Tankstelle befindet sich auf dem Werkhof des Fachbereichs Grünflächen in 12107 Berlin, Fritz-Werner-Str. 71.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) betreibt eine Tankstelle für die Dienstfahr zeuge. Diese befindet sich in 12459 Berlin, An der Wuhlheide 161.
Die folgenden Behörden verfügen über keine eigenen Tankstellen:
Berliner Feuerwehr
Landesverwaltungsamt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Den nachfolgenden Ausführungen sind die eigenen Tankstellen der landeseigenen Betriebe sowie deren Standorte zu entnehmen.
Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA)
Die Betriebstankstelle befindet sich in 13353 Berlin, Westhafenstr. 1.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Die BVG betreibt insgesamt 8 eigene Tankstellen.
Betriebshof Britz in 12347 Berlin, 10
Betriebshof Cicerostraße in 10709 Berlin, Westfälische 73
Betriebshof Indira-Gandhi-Straße in 13053 Berlin, lndira-Gandhi-Str. 76-98
Betriebshof Lichtenberg in 10365 Berlin, 35
Betriebshof Müllerstraße in 13349 Berlin, Müllerstr. 79
Betriebshof Spandau in 13593 Berlin, Am Omnibushof 1-11
Außenstelle in 12359 Berlin, 55
Außenstelle in 14052 Berlin, Machandelweg
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Die BSR betreibt Gastankstellen auf BSR-eigenen Standorten.
BSR Recyclinghof 12681 Berlin, Nordring 5
BSR Betriebshof 10439 Berlin, Malmöer 26B
BSR Betriebshof 14199 Berlin, 2
*Eine Reduzierung auf 2 Tankautomaten ist vorgesehen.
2 Tankautomaten
4 Tankautomaten*
2 Tankautomaten
Die folgenden landeseigenen Unternehmen bzw. Betriebe verfügen über keine eige nen Tankstellen:
STADT UND LAND Wohnbauten mbH aller Tochtergesellschaften*
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin)
GESOBAU AG
Messe Berlin GmbH
Investitionsbank Berlin (IBB)
Degewo AG
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Berliner Wasserbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,
Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Grün Berlin GmbH
Berliner Bäder Betriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BBB)
*Fortfolgend nur STADT UND LAND genannt , gleiches gilt für die HOWOGE und Berlinovo. Die Immobi liengesellschaften werden in den Antworten nicht differenziert.
Für die Behörden und landeseigenen Unternehmen bzw. Betriebe, die keine eigenen Tankstellen betreiben, entfallen weiterführend die Antworten zu den Fragen 2 bis 5.
Wer kann dort tanken? Sind diese Tankstellen nur für dienstlichen Gebrauch oder kann dort auch privat getankt werden?
Zu 2.:
Polizei Berlin
An den unter 1. genannten Tankstellen können alle Fahrzeuge der Polizei Berlin durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin betankt werden. Eine Betankung privater Fahrzeuge und die Entnahme von Kraftstoffen für private Zwecke sind untersagt.
Bezirksamt Neukölln
Die Nutzung erfolgt überwiegend durch Fahrzeuge des SGA sowie des Ordnungs amtes (OA).
Bezirksamt Pankow
Es werden ausschließlich Dienstfahrzeuge des SGA Pankow betankt.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Alle Dienststellen des Landes Berlin mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde (Vermessungsamt , Bibliothek (Bücherbus), Serviceeinheit Facilitymanagement
(Bezirk), Fachbereich Straßen, Straßenverkehrsbehörde , Fachbereich Grünflächen , Steuerfahndung) können dort tanken. Privatfahrzeuge dürfen nicht betankt werden.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ausschließlich Fahrzeuge des SGA werden für dienstliche Zwecke betankt.
BEHALA
Der Großteil der Straßen- und Schienenfahrzeuge wird an der Betriebstankstelle ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch betankt.
BVG
Die Omnibusse und Dienstfahrzeuge der BVG sind tankberechtigt. Privates Tanken ist nicht möglich.
In der Betriebstankstelle 3) ist das Tanken für einen externen Vertragskunden noch so lange möglich, bis dieser über eine eigene Betriebstankstelle verfügt.
BSR
Es werden Dienstfahrzeuge betankt. Diese Dienstfahrzeuge sind im Besitz der BSR und der Tochter Berlin Recycling.
Unterliegen diese Tankstellen denselben gesetzlichen Vorschriften wie private Tankstellen? Gel ten dort dieselben ökologischen Standards?
Zu 3.:
Für die behördeneigenen sowie für die Tankstellen der landeseigenen Unternehmen gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für private Tankstellen.
Welche Mengen werden an den einzelnen Standorten getankt?
Zu 4.:
Polizei Berlin:
Nachfolgender Tabelle sind die an den Tankstellen der jeweiligen Direktionen (Dir) im Jahr 2018 getankten Mengen in Litern zu entnehmen.
Dir 1
Dir 2
Dir 3
Dir 4
Dir 5
Benzin
124.733,1
183.842,9
183.592,9
218.922 ,4
249.677 ,6
Diesel
125.379,3
307.500 ,9
343.862
188.024,6
453.999 , 1
Bezirksamt Neukölln
In 2018 wurden 8.423 Liter Super und 25.166 Liter Diesel an der Tankstelle des Wirtschaftshofes getankt.
Bezirksamt Pankow
Der Jahresumsatz beträgt ca. 22.000 Liter Diesel.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Beim Straßen- und Grünflächenamt werden pro Jahr ca. 10.000 Liter Super und
60.000 Liter Diesel getankt.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Es werden jährlich ca. 120.000 Liter Dieselkraftstoff verbraucht.
BEHALA
In 2018 wurden ca. 258.523 Liter getankt.
BVG
Im Zeitraum Januar 2019 bis September 2019 wurden an den Betriebshöfen der Omnibusse durchschnittlich 6,38 Mio. Liter getankt.
BSR
Bei den einzelnen Standorten wurden folgende Gasmengen in Kilogramm getankt.
1)
BSR Recyclinghof
12681 Berlin, Nordring 5
491.290 kg
2)
BSR Betriebshof
10439 Berlin, Malmöer Str. 26B
528.006 kg
3)
BSR Betriebshof
14199 Berlin, Forckenbeckstr. 2
541.701 kg
Zu welchen Kosten kann dort getankt werden?
Zu 5.:
Polizei Berlin
Die Versorgung der internen Tankstellen mit Kraftstoffen erfolgt per Rahmenvertrag durch einen externen Dienstleister. Dabei sind die jeweils gültigen Preisnotierungen für Mineralölprodukte des O.M.R. Oil Market Report (Tages Inlands Quotation) am Bestelltag Grundlage der Preisgestaltung. Bei der Berechnung der Logistikkosten wird jeweils die Bestellmenge je Sorte und Anlieferungsstelle zugrunde gelegt.
Bezirksamt Neukölln
In 2018 fielen Kosten für den Treibstoff Super in Höhe von 11.344,88 € und für den Treibstoff Diesel in Höhe von. 30.025,44 € an.
Vor Ort findet keinerlei Bezahlung statt. Das SGA bezahlt die Treibstoffe direkt an den Lieferanten. Die getankten Mengen der anderen Ämter des Bezirksamtes Neu kölln werden diesen durch das SGA jährlich in Rechnung gestellt.
Bezirksamt Pankow
Die Tanks werden zu Zeiten der günstigen Preise gefüllt und abgerechnet.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Die Kosten richten sich nach dem Tagespreis der Treibstoffbeschaffung.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Der Kraftstoff wird zu Tagespreisen nach Angeboten der Mineralölgesellschaften be schafft.
BEHALA
Es kann zum Einkaufspreis getankt werden , da ausschließlich eine betriebliche Eigennutzung besteht.
BVG
Der Verkaufspreis in Kalenderwoche 45/2019 bei der Betriebstankstelle 3) lag bei 1,0068 € I Liter (netto).
BSR
Das Gas wird in der BSR-Biogasanlage selbst produziert – daher erfolgt eine interne Leistungsverrechnung mit einem Durchschnittspreis.
Wie werden die übrigen Dienstfahrzeuge betankt (z.B. öffentliche Tankstellen)?
Zu 6.:
Die Dienstfahrzeuge der folgenden Behörden werden an öffentlichen Tankstellen betankt:
Polizei Berlin (vgl. nachstehende Ausführungen)
Berliner Feuerwehr (vgl. nachstehende Ausführungen)
Für die Betankung der Fahrzeuge der Polizei Berlin ist der Fuhrpark mit Tankkredit karten ausgestattet. Die Tankkreditkarten werden fahrzeugbezogen ausgegeben und für den bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen und Dienstleistungen an externen Tank stellen sowie gleichzeitig für die Freischaltung der Tankautomaten für die Betankung an den internen Tankstellen genutzt. Mit den derzeit verwendeten Tankkreditkarten ist eine Netzabdeckung von über 75 % in Berlin gesichert , d.h. alle Dienstfahrzeuge können (wenn nicht intern) extern an über 75 % der in der Stadt vorhandenen Tank stellen bargeldlos betankt werden. Die Versorgung mit bzw. Bereitstellung von Tank kreditkarten erfolgt ebenfalls per Rahmenvertrag durch einen externen Dienstleister.
Berliner Feuerwehr
Die Betankung aller Fahrzeuge (inklusive 1 Fahrzeug mit kombiniertem Antrieb – Gas) der Berliner Feuerwehr erfolgt per Vertrag mittels Tankkarten an Shell-, Esso und Westfalen-Tankstellen. Für größere oder länger dauernde Einsätze wird ein Ab rollbehälter „Tankstelle“ vorgehalten.
Bezirksamt Pankow
Fahrzeuge, die nicht im Einzugsgebiet der Abfüllfläche sind (Außenstellen des Werk hofes), werden an öffentlichen Tankstellen (Total) betankt. Benzin wird grundsätzlich an öffentlichen Tankstellen betankt.
Bezirksamt Reinickendorf
Das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters wird derzeit bei einer Shell-Tankstelle (nach Ausschreibung) betankt.
Bezirksamt Spandau
Die im Fachvermögen Sport und des Schulumweltzentrums befindlichen Fahrzeuge werden über die Tankstelle der Fa. Total betankt.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Die Betankung des Dienstfahrzeuges der Bezirksbürgermeisterin erfolgt bei einer ARAL-Tankstelle. Das Ordnungsamt tankt bei einer öffentlichen Tankstelle.
Fahrzeuge der Serviceeinheit Facility Management sowie des Stadtentwicklungsam tes werden ausschließlich bei der bezirkseigenen Tankstelle auf dem Werkhof des Fachbereiches Grünflächen betankt.
Das Dienstfahrzeug des Umwelt- und Naturschutzamtes ist ein Elektrofahrzeug , wel ches nicht betankt wird. Die Ladung des Elektrofahrzeugs erfolgt an bezirkseigenen Ladestationen.
Die Dienstfahrzeuge , die dem Jugendamt zur Verfügung stehen, werden an öffentli chen Tankstellen betankt.
Die Fahrzeuge der folgenden landeseigenen Unternehmen werden an öffentlichen Tankstellen betankt:
STADT UND LAND Wohnbauten mbH aller Tochtergesellschaften
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,
Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
BVG
BSR
Grün Berlin GmbH
BBB
Wie erfolgt die Bezahlung und die personenbezogene oder fahrzeugbezogene Abrechnung (z.B. Tankkarte)?
Zu 7.:
Polizei Berlin
Siehe Antworten zu den Fragen 6 und 11. Die Abrechnung aller Betankungsvorgän ge mit den externen Auftragnehmern erfolgt zentral durch das Referat Mobilität der Polizei Berlin.
Berliner Feuerwehr
Die Betankung aller Fahrzeuge (inklusive 1 Fahrzeug mit kombiniertem Antrieb – Gas) der Berliner Feuerwehr erfolgt per Vertrag mittels Tankkarten an Shell-, Esso und Westfalen-Tankstellen. Die Abrechnung erfolgt fahrzeugbezogen mittels Tank karte und am Ende jeden Monats als Sammelrechnung.
Landesverwaltungsamt
Die Bezahlung an öffentlichen Tankstellen erfolgt fahrzeug- und auch personenbe zogen über Tankkarten der DKV Euro Service GmbH & Co. KG, dem Tankkartenan bieter mit dem größten marktübergreifendem Tankstellennetz in Europa (über
Akzeptanzstellen). Die Abrechnung erfolgt 14-tägig per
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezahlung bzw. Abrechnung für die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erfolgt fahrzeugbezogen per Tankkarte. Für die E-Fahrzeuge wird über eine Stromrechnung abgerechnet.
Bezirksamt Lichtenberg
Die Bezahlung erfolgt beim Ordnungsamt Lichtenberg per Tankkarte.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Die Bezahlung erfolgt mittels einer fahrzeuggebundenen Tankkarte für eine öffentli che Tankstelle bzw. über einen Vertrag mit einem Dienstleister, so dass Tankstellen unterschiedlicher Betreiber benutzt werden können. Die Fahrer achten auf kosten günstige Angebote.
Bezirksamt Mitte
Die Bezahlung und Abrechnung erfolgt in Form von Tankkarten.
Bezirksamt Neukölln
Es erfolgt keine personenbezogene Abrechnung.
Die fahrzeugbezogene Abrechnung erfolgt über Kodierschlüssel an der Zapfsäule mit automatischer Registratur in der zentralen Tankdatei. Dementsprechend erhalten dann andere Ämter eine verbrauchsbezogene Rechnung.
Bezirksamt Pankow
Es erfolgt eine fahrzeugbezogene Abrechnung der Tankvorgänge als Sammelbeleg der betriebseigenen Tankstelle (Diesel) sowie als monatliche Sammelabrechnung im Rahmen eines vereinbarten Flottenvertrages.
Die Abrechnungen der Fahrzeuge werden von Mitarbeitenden des Werkhofs (SGA) und die Bezahlung nach Plausibilitätsprüfung durch den Werkhofleiter per Überwei sung durchgeführt.
Bezirksamt Reinickendorf
Schulhausmeister , die das Fahrzeug fahren , betanken das Fahrzeug und verausla gen den Tankbetrag. Die Kosten werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet.
Bei allen anderen Dienstfahrzeugen sind Tankkarten vorhanden. Die Bezahlung er folgt über monatliche Rechnungen der Mineralölgesellschaft. Bei der Kontierung werden die einzelnen Beträge den entsprechenden Nutzern zugewiesen.
Für den Dienstwagen des Bezirksbürgermeisters erfolgt die Zahlung per Rechnung. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich im Nachhinein.
Bezirksamt Spandau Schul- und Sportamt:
Die Bezahlung erfolgt über eine jeweils fahrzeugbezogene Tankkarte mit Bonausga be. Es erfolgt sodann eine monatliche Abrechnung in Form einer Rechnungsstellung.
Überwiegend erfolgt die Abrechnung und Bezahlung über fahrzeuggebundenen Tankkarten.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Für das Straßen- und Grünflächenamt erfolgt die Erfassung per Computer und fahr zeugbezogenem Chip. Die Dienststellen erhalten eine Abrechnung an Hand der er fassten Tankdaten.
Beim Ordnungsamt und Facility Management erfolgt die Bezahlung bargeldlos per Tankkarte.
Die Bezahlung für die Betankung des Fahrzeuges der Bezirksbürgermeisterin erfolgt durch eine fahrzeugbezogene Abrechnung mittels einer ARAL-Tankkarte.
Die Abrechnung beim Jugendamt erfolgt über die jeweiligen Träger/Einrichtungen , die das Dienstfahrzeug nutzen.
Vom Fachbereich Grün erfolgt jährlich eine fahrzeugbezogene Abrechnung an das Stadtentwicklungsamt.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Die Bezahlung erfolgt in den Ämtern mittels einer Tankkarte mit tankkartenbezogener Abrechnung oder durch Erstattung bei Auslage durch die Mitarbeitenden.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Die Bezahlung erfolgt mittels fahrzeugbezogener Tankkarten
BVG
Bei dem externen Kunden erfolgt eine fahrzeugbezogene Abrechnung und Bezah lung über die Rechnungslegung.
Innerbetrieblich erfolgt diese über eine Kostenstellenverrechnung.
Für die nachfolgenden Unternehmen erfolgt die Bezahlung über personen- oder fahrzeuggebundene Tankkarten:
STADT UND LAND
ITDZ Berlin
GESOBAU AG
Messe Berlin GmbH
BEHALA
IBB
Degewo AG
Vivantes
Berliner Wasserbetriebe
BIM GmbH
HOWOGE
Berlinovo
BSR
Grün Berlin GmbH
Werden mit einzelnen Tankstellenbetreibern besondere Konditionen verabredet? Wenn ja , welche?
Zu 8.:
Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr
Für alle Tankstellenbetreibenden gelten den Rahmenverträgen entsprechend die gleichen Konditionen (siehe Antwort zu 7).
Bezirksamt Pankow
Es sind die Verträge des Flottenmanagements der Tankstellen (Total) vereinbart. Es bestehen keine gesonderten Regelungen.
Bezirksamt Reinickendorf
Für die Betankung des Dienstwagens des Bezirksbürgermeisters erfolgt die Zahlung per Rechnung.
Bezirksamt Spandau
Facility Management, Umwelt- und Naturschutz: Die Firma LAT gewährt einen Rabatt von 0,0126 EUR pro Liter (netto).
Für das Straßen- und Grünflächenamt wird ein Rabatt je nach getankter Menge ge währt.
Die Firma Total gewährt dem Schul- und Sportamt einen Rabatt i.H.v. 0,0126 € je Liter (netto).
Durch folgende Behörden wurden keine besonderen Konditionen mit Tankstellenbe treibern verabredet:
Landesverwaltungsamt
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick .
Für landeseigene Unternehmen bzw. Betriebe gelten folgende Konditionen:
Messe Berlin GmbH
Sonderkonditionen wurden nicht mit den einzelnen Pächtern, jedoch mit den Tankar tenbetreibern (DKV, ESSO, Total) vereinbart.
Berliner Wasserbetriebe
Über den Tankkartenanbieter wurden Sonderkonditionen vereinbart.
Es wird ein Rabatt pro Liter Diesel in Höhe von 0,043 € bzw. 0,035 € gewährt.
HOWOGE
Im Totaltankstellennetz wird ein Preisnachlass in Höhe von 1,5% auf Diesel- und Ot tokraftstoff gewährt. Ebenso erfolgt ein Rabatt von 10% auf die Total Fahrzeugwäschen.
BSR
Es wurde ein Rahmenvertrag mit der DKV abgeschlossen.
Durch folgende landeseigene Unternehmen wurden keine besonderen Konditionen mit Tankstellenbetreibern verabredet:
STADT UND LAND
ITDZ Berlin
GESOBAU AG
BEHALA
IBB
Degewo AG
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
BIM GmbH
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,
Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
BVG
Grün Berlin GmbH
Wie viele Liter Benzin oder Diesel sind in den vergangenen Jahren so getankt worden? Welche Kosten sind dabei entstanden?
Zu 9.:
Berliner Polizei
Exemplarisch werden die Verbrauchsdaten und Kosten aller Betankungsvorgänge (intern und extern, keine WSP) eines Jahres ausgewiesen , konkret für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018:
Benzin Liter (L)
Kosten (€)
Diesel Liter (L)
Kosten (€)
2018
1.648.641
2.240.285 €
2.070.291
2.435.566 €
Die Kosten für den Kraftstoffverbrauch der Polizei Berlin liegen durchschnittlich pau schal zwischen 4,5 und sechs Millionen Euro pro Jahr.
Berliner Feuerwehr
Pro Jahr werden ca. 1,6 Millionen Liter zum Preis von ca. 2 Millionen Euro getankt. Davon sind etwa 21.000 Liter für ca. 29.000 Euro für Benzin und Diesel für ca. 1,9 Millionen Euro verausgabt worden.
Zusätzlich wurden im Jahr 2018 insgesamt 886 Liter Gas für 933,00 Euro und in 2019 662 Liter Gas für 754,00 Euro getankt.
Landesverwaltungsamt
Fuhrpark Berlin
Diesel (L)
Diesel (€)
Benzin (L)
Benzin (€)
2017
76.564,96
87.867 ,96
27.083 ,87
38.205 ,72
2018
30.527 ,91
38.554,40
78.581 ,08
117.312,48
bis 10/2019
21.515 ,98
27.264 ,57
63.527 ,08
91.180,86
Bezirksamt Lichtenberg
In den Jahren 2016 – 2019 sind folgende Kosten für 6 Dienstfahrzeuge des Ord nungsamtes entstanden:
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
2016
11.232,42
13.871,53
2017
11.709,82
15.079,55
2018
13.094,00
18.127,00
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Jährlich werden insgesamt 176.500 € für Diesel und Benzin verausgabt.
Bezirksamt Reinickendorf
Folgende Aufstellung zeigt die Gesamtkosten aller Fahrzeuge für die Betankung:
2015 für:
150.558,82 €
2016 für:
136.710,81 €
2017 für:
137.147,52 €
2018 für:
124.922,48 €
Die Literanzahl ist im Nachhinein nicht ermittelbar.
Aufschlüsselung für das Fahrzeug des Bezirksbürg
ermeisters
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2016
1.726,65
1.893,60
2017
1.480,48
1.772,06
2018
650,38
971,38
879,80
1.126,67
bis 09/2019
..
1.299,95
1.878, 13
30,37
39,60
Die Uberschneidungen in 2018 resultieren aus einem Fahrzeugwechsel und in 2019 handelte es sich kurzfristig um ein Ersatzfahrzeug.
Bezirksamt Neukölln
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2017
4.321
5.562 ,45
18.374
20.078.35
2018
8.423
11.344,88
25.166
30.025 ,44
Bezirksamt Pankow
Straßen- und Grünflächenamt
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
22.223
27.320,00
Kosten an öffentlichen Tankstellen (gesamt)
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
6.200
9.042.00
36.700
47.540,00
Bezirksbürgermeister
Liter Diesel
Kosten (€)
2018
519
856,40
bis 10/2019
332
588,89
*Hybrid
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Abteilung Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management
Benzin (L)
Diesel (L)
Kosten (€)
2016
5.202,01
6.128,95
2017
5.711,88
6.935, 18
2018
600,3
5.256,48
7.936,36
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
2016
3.052,82
2.855,04
2017
2.960,00
3.939,56
2018
2.669.52
3.532,03
Jahr
Benzin (L)
Gas (Kg)
Kosten (€)
2018
152,16
132,92
419,75
Bezirksamt SpandauGesundheitsamt
Facility Management, Umwelt- und Naturschutz*
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
3.331.74
4.712,66
2.883,77
3.679,44
. .
*Durchschnittl1ch 1m Jahr
Straßen- und Grünflächenamt*
Benzin (L)
Diesel (L)
Kosten (€)
6.000
70.000
95.000,00
. .
*Durchschnittl1ch 1m Jahr
Schul- und Sportamt*
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
2016
1.407,24
1.496,08
2017
1.324,34
1.480,54
2018
1.453,68
1.804,95
*Aufschlüsselung nach Benzin/Diesel war nicht möglich.
In der Abteilung – Weiterbildung und Kultur – entstanden in 2018 Kosten in Höhe von 823,26 €. Die Literangaben sind nicht mehr möglich.
Eine Aufschlüsselung war für folgende Behörden nicht möglich:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Benzin (L)
Diesel (L)
Kosten (€)
11.858.58
8.509 ,46
19.042, 31
Nachfolgend die Aufschlüsselungen der landeseigenen Unternehmen: STADT UND LAND
ITDZ Berlin
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
7963 ,66
11.468,35
GESOBAU AG
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
7.600
10.500
Messe Berlin GmbH
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
15.400
22.000
25.000
32.000
BEHALA
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
265.906
260.125
IBB
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
2016
2.212
3.662 ,71
2017
2.114
2.679 ,38
2018
3.039
4.003 ,07
Degewo AG
Durchschnittlich werden in einem Jahr 164.000 Liter an Benzin oder Diesel getankt. Der durchschnittliche Literpreis orientiert sich hierbei an den gängigen Marktpreisen.
Vivantes
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
107.000
155.000
121.000
152.000
bis 09/2019
100.000
145.000
83.000
103.000
Berliner Wasserbetriebe
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2016
122.853
132.986
1.157.764
1.009.590
2017
116.043
128.554
1.107.265
1.006.950
2018
88.262
106.529
1.066.032
1.117.095
BIM GmbH
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
1.736,88
2.315,72
bis 10/2019
902,22
1.328,36
1306,98
1.705,62
HOWOGE
Durchschnittlich wurden im Jahr 2019 1.660 Liter pro Monat (hauptsächlich Erdgas) zu durchschnittlich 2.081,00 € pro Monat getankt.
Berlinovo
Benzin (L)
Diesel (L)
Kosten (€)
2017
23.126,41
18.356,47
44.244,70
2018
28.056, 15
12.385,20
47.120,82
BVG
Kraftstoff (L)
Kosten (€)
2017
52,3 Mio.
45,7 Mio.
2018
52,3 Mio.
51,3 Mio.
bis 10/2019
44,1 Mio.
42,5 Mio.
BSR
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
27,9 Mio.
40,2 Mio.
15,2 Mio.
18,8 Mio.
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
840
1.200
2.400
3.000
Grün Berlin GmbH
BBB
Benzin (L)
Kosten (€)
Diesel (L)
Kosten (€)
2018
1.815,81
2.714,33
7.404,50
9.270,44
Werden auch synthetische Kraftstoffe (sog. Eco-Fuels) beschafft? Wenn ja, in welchem Umfang?
Zu 10.:
Polizei Berlin
Alle gängigen Kraftstoffarten stehen zur Verfügung. Getankt wird je nach Bedarf bzw. Motorisierung Diesel-, E 10-, E 5- oder SuperPlus-Kraftstoff. Die jeweiligen Mengen differieren und sind abhängig vom Verbrauch.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Es wurden in 2018 Eco-Fuels in einem Umfang von 500 Litern beschafft.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Das Straßen- und Grünflächenamt beschafft pro Jahr ca. 1.500 Liter benzolfreien Treibstoff.
Für folgende Behörden entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. keine beschafft wurden:
Berliner Feuerwehr
Landesverwaltungsamt
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf .
STADT UND LAND
In Leasing-Vorbereitung: CNG-Fahrzeuge (Erdgas).
Für folgende landeseigene Unternehmen entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. keine Rohstoffe beschafft wurden:
ITDZ Berlin
GESOBAU AG
Messe Berlin GmbH
BEHALA
IBB
Degewo AG
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Berliner Wasserbetriebe
BIM GmbH
HOWOGE
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,
Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
BVG
BSR
Grün Berlin GmbH
Welche Stellen sind für den Einkauf der Rohstoffe zuständig? Erfolgt die Beschaffung zentral oder dezentral und wie erfolgt die Ausschreibung?
Zu 11.:
Polizei Berlin
Die Beschaffung erfolgt mittels europaweiter Ausschreibung zentral für alle Fahrzeu ge und den gesamten Kraftstoffbedarf.
Bezirksamt Neukölln
Es erfolgen regelmäßig Preisabfragen bei bekannten Treibstoffanbietern , sobald die Tankstelle wieder befüllt werden muss.
Bezirksamt Pankow
Für den Einkauf von Kraftstoffen und Ölen ist die Beschaffungsstelle des Werkhofes des SGA zuständig.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Die Beschaffung erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt über Ausschreibun gen zum Tagespreis.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Die Beschaffung erfolgt zentral durch den Einkauf des SGA. Die Vergabe erfolgt mit tels Angebotseinholung , da Treibstoff ein Börsenartikel ist und daher nach Tages preise beschafft wird.
Für folgende Behörden entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. Rohstoffe nicht beschafft werden:
Berliner Feuerwehr
Landesverwaltungsamt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Nachfolgend die entsprechenden Ergebnisse für die landeseigenen Unternehmen. BEHALA
Der Einkauf erfolgt zentral über den internen Einkauf mittels Marktabfrage zum
tagesaktuellen Preis.
BVG
Der Diesel wird als fertiges Produkt (als Tankware) eingekauft. Die Beschaffung er folgt wöchentlich zentral durch den Einkauf der BVG im Rahmen eines Verhand lungsverfahrens mit mehreren qualifizierten Bietern.
Die Ausschreibung der Rahmenverträge erfolgte im Rahmen eines EU Vergabeverfahrens.
BSR
Es erfolgt eine offene Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die gebündelten Be darfe der BSR durch den Zentralen Einkauf.
Für folgende landeseigene Unternehmen entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. Rohstoffe nicht beschafft werden:
1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen, #verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
3 –
meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
– 4 –
16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
5 –
tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampelanlagen) gibt es in Berlin? Wie viele sind davon auf eine Schrittgeschwindigkeit
von 1,0 m/sec eingestellt? Wie viele Lichtzeichenanlagen sind auf eine sehr kurze #Querungszeit
(entsprechend einer Schrittgeschwindigkeit > 1,2 m/sec) eingestellt? Gibt es Lichtzeichenanlagen vor
sensiblen Bereichen (Seniorenheime, Schulen), die auf längere Querungszeiten (z.B. entsprechend einer
Schrittgeschwindigkeit von 0,8 m/sec wie in den Niederlanden üblich) eingestellt sind?
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass bereits für die Altersgruppe der 70- bis 80-jährigen Männer im Durchschnitt
eine Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec anzusetzen ist und das mobilitätseingeschränkte Bürger*innen
(mit Rollatoren oder Gehhilfen) entsprechend neuer Studien der Unfallforschung sich durchschnittlich mit 0,6
m/sec bewegen und bei Rollatoren zusätzlich eine Anlaufzeit von 2-3 Sekunden zu berücksichtigen ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es gibt in Berlin 2.120 Lichtzeichenanlagen (LZA). Die vorhandenen Datenbanksysteme
lassen leider keine detaillierte Auswertung bezüglich der zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit
sowie der Querungszeit an einzelnen LZA zu.
Die Berechnung der Signalzeitenprogramme für die einzelnen LZA basiert auf den Richtlinien
für Lichtsignalanlagen (RiLSA), welche bundesweit die Regelungen für die Schaltung
von LZA für alle Verkehrsteilnehmergruppen formulieren. Die RiLSA unterscheidet nicht
zwischen Geh- und Räumgeschwindigkeit, sondern sieht für den Fußverkehr als Regelwert
eine Räumgeschwindigkeit 1,2 m/s vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s
zulässig sind.
Dem Senat sind die Beschwernisse von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Teilnahme
am Straßenverkehr bekannt. Um diesen die Teilhabe zu erleichtern, wird in Berlin
bereits seit 2016 an allen LZA, deren Signalzeitenprogramme zu erarbeiten bzw. überarbeiten
sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich von einer Gehgeschwin2
digkeit von 1,0 m/s ausgegangen, lediglich für die sich anschließende Räumzeit wird in
Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen sind hiervon LZA
in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen
und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet
wird.
Insofern berücksichtigt das Land Berlin bereits gegenwärtig die Interessen des Fußverkehrs
an LZA im besonderen Maß. Weitere Verbesserungen sind durch die perspektivisch
angestrebte Ausstattung aller Berliner LZA mit taktilen und akustischen Elementen bis
2030 sowie im Rahmen des zukünftigen Abschnitts Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
vorgesehen.
Frage 3:
Wie viele Lichtzeichenanlagen (vor 2016 installiert) plant der Senat in dieser Legislaturperiode auf eine fußgängerfreundliche
Schrittgeschwindigkeit < 1,0 m/s umzuprogrammieren? Wann ist z.B. mit der Umprogrammierung
der Lichtzeichenanlagen im Umfeld der Comenius Schule in Wilmersdorf zu rechnen?
Antwort zu 3:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 sieht der Senat langfristig an allen
Berliner LZA Grünzeitverlängerungen vor, deren Umsetzung jedoch nur sukzessive erfolgen
kann. Die LZA im Umfeld der Comenius Schule sind Bestandteil dieses mittelfristigen
stadtweiten Umsetzungsprozesses. Ein konkreter Termin für die Umprogrammierungen
dieser LZA kann daher gegenwärtig nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie lange benötigt der Senat, um eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Gruppe zusammenhängender Lichtzeichenanlagen
umzuprogrammieren? Können externe Firmen die Umprogrammierung unterstützen (wie?)?
Wie hoch sind die Kosten der Umprogrammierung pro Lichtzeichenanlage?
Antwort zu 4:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
von LZA einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner des seit 1. Januar 2016
laufenden zweiten Generalübernehmervertrages ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Durch den mit der Alliander Stadtlicht GmbH geschlossenen Vertrag wird das gesamte
operative Geschäft rund um LZA einem privaten Generalübernehmer übertragen, das
Land Berlin bleibt jedoch weiterhin für die Anordnung und Genehmigung von LZA sowie
die Vorgabe und Kontrolle von Standards zuständig. Ebenso verbleibt die Steuerung des
Verkehrs als hoheitliche und somit nicht privatisierbare Maßnahme als Aufgabe der Stadt.
Der Generalübernehmer hat bestehende Vertragsverhältnisse mit allen in Frage kommenden
Planungsbüros, welche jedoch auf Grund der Vielzahl von Vorhaben derart stark ausgelastet
sind, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Aufträge
kommen kann. Eine zusätzliche Beauftragung externer Firmen durch das Land Berlin ist
vertraglich nicht vorgesehen.
Die Umprogrammierung einer LZA mit verkehrsabhängiger Steuerung benötigt gemäß
dem mit dem Generalübernehmer vereinbarten Regelablaufplan ab dem Zeitpunkt der Be3
stellung fünf Monate, bei einfachen Umprogrammierungen (Änderung der Wochenautomatik)
sieht der Regelablaufplan einen Zeitraum von einem Monat ab Bestellung vor.
Gleichwohl kann die Umsetzung anderer wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die ebenfalls
signaltechnische Änderungen an LZA bedürfen, im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Umsetzung führen.
Die Kosten für Umprogrammierungen von LZA liegen je nach Komplexität des Vorhabens
zwischen 1.000 Euro bis 15.000 Euro.
Frage 5:
Ist im Doppelhaushalt 2020/ 2021 eine zügige und beschleunigte Umrüstung der Lichtsignalanlagen ausreichend
haushalterisch untersetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wird diese Maßnahme finanziert?
Antwort zu 5:
Im Kapitel 0770 Titel 54010 sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 800.000 EURO pro
Jahr für LZA-Umprogrammierungen angemeldet. Das sind 300.000 EURO pro Jahr mehr
als im vorherigen Doppelhaushalt auf Grund der zusätzlichen Anforderungen des Mobilitätsgesetztes,
unter anderem für den Fußverkehr. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass hiermit eine ausreichende haushalterische Untersetzung gegeben ist.
Frage 6:
Wann wurde die Machbarkeitsstudie zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße in Auftrag gegeben und wann ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Neugestaltung des Knotenpunktes Messedamm/
Masurenallee – Neue Kantstraße unter Berücksichtigung der Passerelle wurde im Juli
2018 beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Erarbeitung von Lösungsansätzen
für einen modernen innerstädtischen Knoten mit ebenerdigen, barrierefreien Wegeführungen
für den Fußverkehr an allen Knotenpunktarmen. Erste Ergebnisse der Untersuchung
liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 vor. Diese sollen die Grundlage für die Erarbeitung
konkreter Lösungen zur Umgestaltung der Kreuzung bilden und sind zugleich Entscheidungshilfe
für den Umgang mit der Passerelle. Die Voraussetzungen für die Anmeldung
von investiven Mitteln zur Neugestaltung des Knotenpunktbereiches sind somit noch
nicht gegeben.
Berlin, den 06.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Fahrbahnen für die BVG waren noch für dieses Jahr angekündigt. Vor Frühjahr 2020 dürfte es jedoch nichts werden.
Die noch für dieses Jahr angekündigte Einführung neuer #Busspuren auf Berlins Straßen wird sich um mehrere Monate verzögern. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Regierungskreisen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte Mitte Juni bekannt gegeben, dass noch im Jahr 2019 gesonderte #Fahrspuren für die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einer Länge von insgesamt 18,7 Kilometern eingeführt werden sollen. Doch daraus wird nichts werden.
Die Senatsverkehrsverwaltung nannte auf Anfrage keinen Streckenabschnitt, der bisher bereits angeordnet worden sei. „Absehbar ist, dass ein Teil der geplanten Strecken noch in diesem Jahr angeordnet werden kann“, hieß es. „Genauere Zeitpläne können wir Ihnen noch nicht nennen.“ Von den geplanten fast 19 Kilometern Strecke in diesem Jahr ist demnach keine Rede mehr. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird es voraussichtlich bis März 2020 dauern, ehe alle Abschnitte angeordnet wurden.