Straßenverkehr: HITLER WAR’S NICHT! SO ENTSTAND DEUTSCHLANDS ERSTE AUTOBAHN STATT 1933 BEGANN DER BAU DER ERSTEN AUTOBAHN SCHON 1929, aus Tag24

https://www.tag24.de/nachrichten/hitler-wars-nicht-so-entstand-deutschlands-erste-autobahn-konrad-adenauer-1247909

Deutschland – Die Geschichte der deutschen #Autobahn begann mit Adolf Hitlers erstem Spatenstich am 23. September 1933? Von wegen! Ein Mythos! Geschaffen von Hitler und Propaganda-Chef Goebbels höchstpersönlich. Vielmehr wurde die Idee einer Autobahn bereits etliche Jahre zuvor geboren. So begann der Bau der ersten Autobahn schon im Oktober 1929.

Die Erfindung des ersten Automobils im Jahr 1886 durch Carl #Benz veränderte die Welt des Menschen maßgeblich. Zuerst langsam, aber dann immer rasanter nahm die Zahl der Vehikel auf den Straßen zu. Ein ordentliches #Straßennetz gab es allerdings nicht. Fuhrwerke und Autos teilten sich die Wege. #Verkehrsregeln gab es auch nicht. Und so soll schon Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1904 über Autobahnen nachgedacht haben – also über Straßen, die nur dem #Kraftwagenverkehr vorbehalten sein sollten.

1909 gründete sich dann die „Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße GmbH“ (#AVUS) in Berlin, die nach dem Ersten Weltkrieg 1921 die AVUS im Südwesten Berlins umsetzen konnte. Damit war die erste #mehrspurige und #kreuzungsfreie Straße Europas entstanden.

Allerdings besaß die 9,8 Kilometer lange Strecke #Kehrschleifen an ihren Enden. Sie wurde vor allem als Test- und #Rennstrecke für Automobile genutzt, war also nicht für den …

Straßenverkehr: BRÜCKENARBEITEN Schlechte Nachrichten für alle Reisenden von und nach Hamburg: Die A24 ist drei Tage lang unterbrochen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article227337581/Autobahn-Berlin-Hamburg-drei-Tage-lang-voll-gesperrt.html

Autofahrer von und nach #Hamburg müssen sich drei Tage lang auf der #Autobahn #24 auf weitere Unannehmlichkeiten einstellen. Wie die #Havelland-Autobahn am Freitag mitteilte, werde die A24 von Freitag, 22 Uhr, bis einschließlich Montag, 5 Uhr voll #gesperrt.

Betroffen ist der Bereich zwischen den Anschlussstellen #Kremmen und #Neuruppin Süd. Dort wird eine alte Brücke abgebrochen und eine neue eingebaut.

Der Verkehr wird folgendermaßen umgeleitet:
Der aus Richtung Hamburg kommende Verkehr in Richtung Prenzlau/Frankfurt (Oder) wird an derA24-Anschlussstelle Neuruppin-Süd …

Straßenverkehr: Zu viele Unfälle: Straße in Neukölln wird abgesenkt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227303571/Zu-viele-Unfaelle-Strasse-in-Neukoelln-wird-abgesenkt.html

#Neukölln hat eine #Problembrücke: Über die #Niemetzstraße in Rixdorf führt die #S-Bahn-Trasse. Alle paar Minuten fährt hier unter anderem die #Ringbahn entlang, um Fahrgäste zwischen den Haltestellen Neukölln und Sonnenallee zu befördern. Doch wie so oft liegt das Problem tiefer: Denn die Brücke ist lediglich #3,80 Meter hoch – und damit zu niedrig für manch einen Lkw oder Bus. Die Folge: Immer wieder bleiben die unter der Brücke stecken.

Im Sommer beispielsweise versuchte ein Fahrer eines mit Wasserstoff beladenen Gefahrguttransports, unter der Brücke an der Niemetzstraße hindurchzufahren. Der Lkw war allerdings höher als die Brücke. Prompt rissen Teile des Anhängers ab, der beschädigte Rest des Transporters blieb unter der S-Bahn-Trasse stecken. Erst die Feuerwehr konnte den Lkw befreien und die Ladung sichern.

Brücken in Berlin haben keine genormte Höhe
In der Vergangenheit gab es gleich mehrere Unfälle dieser Art: Meist waren es Lkw, die sich unter der Brücke verhakten – obwohl mit Hinweisschildern auf die Durchfahrtshöhe von 3,80 Metern beidseitig hingewiesen wird. Das Problem: In Berlin haben Brücken keine …

Straßenverkehr: Schloßbrücke Charlottenburg bleibt noch länger gesperrt, Sperrung wegen Sanierung bis 22. Oktober 2019 verlängert., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article227311697/Schlossbruecke-Charlottenburg-bleibt-noch-laenger-gesperrt.html

Sperrung wegen Sanierung bis 22. Oktober 2019 verlängert. Auch Linienbusse werden weiter umgeleitet. Benachbarte #Caprivi-Brücke ist verengt.

Charlottenburg. Die #Schloßbrücke in #Charlottenburg bleibt weiter #gesperrt. Während die Senatsverkehrsverwaltung noch von einem Ende der Sanierungsarbeiten Mitte Oktober spricht, teilen die Berliner Verkehrsbetriebe mit, dass der Bus 109 noch bis 22. Oktober umgeleitet wird.

In der Tat soll die Schloßbrücke nach aktueller Planung am 21. bzw. 22.10. wieder für den Verkehr freigegeben werden“, sagt Sprecher Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung. Da es aber eine Wetterabhängigkeit gebe, drei Tage ohne Niederschläge müssten sein, sei der Zeitpunkt nicht exakt zu fixieren. „Die Gesamtarbeiten sind damit noch nicht abgeschlossen. Es wird daher der Geh- und Radweg auf der östlichen Brückenseite gesperrt, während der westliche freigegeben werden kann“, so Thomsen weiter. Die Arbeiten sollten bis Ende dieses Jahres insgesamt abgeschlossen sein.

Seit Juli 2019 laufen Instandhaltungsarbeiten an der 1929 erstmals eröffneten Schloßbrücke …

Bus + Straßenverkehr: Busspur am Hindenburgdamm in Lichterfelde geplant, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article227307973/Busspur-am-Hindenburgdamm-in-Lichterfelde-geplant.html

Zwischen #Klingsorstraße und #Gelieustraße soll der #Parkstreifen oder eine #Fahrbahn wegfallen. Händler befürchten Probleme.

Auf dem #Hindenburgdamm in #Lichterfelde soll es künftig eine eigene Spur für Busse geben. Die #Verkehrs­lenkung Berlin prüft derzeit, ob im Abschnitt zwischen Klingsorstraße und Gelieustraße in Richtung Norden eine Fahrbahn für Busse frei gehalten werden kann. Etwa 700 Meter ist der Abschnitt lang. Noch sei nicht sicher, ob die Spur zulasten der Parkplätze oder einer Fahrbahn gehe, antwortete Ingmar Streese, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Verkehr, auf Anfrage von Oliver Friede­rici (CDU).

Keine Parkplätze, keine Kundschaft
An den Abgeordneten, der seinen Wahlkreis in Lankwitz hat, hatten sich Anwohner und Geschäftsleute gewandt. „Sie sind in Sorge, was passieren wird“, sagt Friederici. Vor allem die Geschäftsleute seien unzufrieden, weil sie befürchten, dass Parkplätze wegfallen. Damit würde die Kundschaft, die schnell vor dem Laden hält und einkauft, wegfallen. „Ich bezweifle, dass eine Busspur an dieser Stelle notwendig ist“, sagt der Abgeordnete. Stattdessen sollte lieber eine Ampel-Vorrangschaltung für Busse …

Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2018 sowie das erste Halbjahr 2019, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum
Stichtag 31. Dezember 2018 und 30.06.2019?
Zu 1.:
Bei der Polizei Berlin befanden sich sowohl zum Jahresende 2018 als auch zum
Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 29 stationäre #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
im Bestand.
2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten?
Zu 2.:
Die 29 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden
Standorten:
 13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße
 10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
 13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
 13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße
 10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße
 13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
 10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße
 10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße
 13347 Berlin, Seestraße 91-93
 10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße
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 12163 Berlin, Schildhornstraße / Gritznerstraße
 10827 Berlin, Innsbrucker Platz
 12347 Berlin, A 100, Tunnel Ortskern Britz (TOB)
 10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße
 10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße
 10365 Berlin, Frankfurter Allee 169
 14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2
 10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
 13407 Berlin, Lindauer Allee / Roedernallee
 14057 Berlin, Kaiserdamm / Messedamm
 10178 Berlin, Mollstraße / Otto-Braun-Straße
 10785 Berlin, Kurfürstenstraße / An der Urania
 10783 Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße
 12359 Berlin, Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee
 12435 Berlin, Elsenstraße / Puschkinallee
 12555 Berlin, An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
 12489 Berlin, Adlergestell / Otto-Franke-Straße
 13503 Berlin, BAB 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle
Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
3. Wurden im Jahr 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und
welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden?
Zu 3.:
Im Jahr 2018 sind an den folgenden 11 Standorten neue stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
installiert worden:
 10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
 13407 Berlin, Lindauer Allee / Roedernallee
 14057 Berlin, Kaiserdamm / Messedamm
 10178 Berlin, Mollstraße / Otto-Braun-Straße
 10785 Berlin, Kurfürstenstraße / An der Urania
 10783 Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße
 12359 Berlin, Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee
 12435 Berlin, Elsenstraße / Puschkinallee
 12555 Berlin, An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
 12489 Berlin, Adlergestell / Otto-Franke-Straße
 13503 Berlin, BAB 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle
Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Die Kosten für die bereits im April 2018 in Betrieb genommene Anlage am Ernst-
Reuter-Platz betrugen 107.481,85 Euro. Für den Standort BAB 111 entstanden Errichtungskosten
in Höhe von 193.589,00 Euro. Die übrigen neun Standorte wurden
im Rahmen eines einzigen Beschaffungsvorganges vom selben Hersteller errichtet.
Die Gesamtsumme lag bei 1.103.527,25 Euro. Die Durchschnittskosten für eine Anlage
betrugen 122.614,13 Euro.
4. Wie hoch waren 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte
Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)?
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Zu 4.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 136.458,61 Euro, die Betriebskosten
im ersten Halbjahr 2019 betrugen 62.077,05 Euro. Im Gesamtzeitraum wurden
allein für die Anlage im Tunnel Ortskern Britz (TOB) 92.123,70 Euro aufgewendet.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl von Neubeschaffungen, unterschiedlicher Daten
der Inbetriebnahme, zum Teil noch ausstehender Inbetriebnahmen und auch längerfristiger
Außerbetriebsetzungen von älteren Bestandsanlagen lassen sich stimmige
Durchschnittswerte für die Betriebskosten pro Anlage nicht darstellen.
5. Wie viele #Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 durch stationäre
Geschwindigkeitsmessungsgeräte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)?
Zu 5.:
Im Land Berlin wurden im Jahr 2018 insgesamt 212.770 #Geschwindigkeitsverstöße
durch stationäre Anlagen erfasst, im ersten Halbjahr 2019 waren es 178.712 Verstöße.
Die Verteilung ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Standort Verstöße
2018
Verstöße
1. Hj. 2019
Scharnweberstraße / Antonienstraße 1.718 0
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 8.836 2.283
Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm 1.785 334
Osloer Straße / Koloniestraße 20.174 5.261
Prenzlauer Allee / Ostseestraße 1.892 544
Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg 17.645 7.670
Bundesallee / Güntzelstraße 6.491 1.233
Bundesallee / Nachodstraße 1.628 246
Seestraße 91-93 (in 2018 außer Betrieb) 0 3.713
Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke 19.851 1.248
Großer Stern / Altonaer Straße 1.733 224
Schildhornstraße / Gritznerstraße 23.413 9.631
Innsbrucker Platz 565 1.318
A 100, Tunnel Ortskern Britz (TOB) 80.521 30.761
Mehringdamm / Bergmannstraße 6.691 2.810
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 3.549 559
Frankfurter Allee 169 16.183 16.142
Theodor-Heuss-Platz 2 18 2
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 77 53
Lindauer Allee / Roedernallee 0 1.765
Kaiserdamm / Messedamm 0 3.000
Mollstraße / Otto-Braun-Straße 0 0
Kurfürstenstraße / An der Urania 0 0
Potsdamer Straße / Bülowstraße 0 0
Buschkrugallee / AS Buschkrugallee 0 616
Elsenstraße / Puschkinallee 0 6.665
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee 0 246
Adlergestell / Otto-Franke-Straße 0 17.622
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BAB 111 0 64.766
Gesamt 212.770 178.712
(Quelle: pmOWi, Stand für Abfrage 2018 = 22.02.2019, Stand für Abfrage 1. Hj. 2019 = 19.09.2019)
Die in der Antwort zu Frage 3 genannten neuen Anlagen waren bis auf den Standort
Ernst-Reuter-Platz in 2018 noch nicht in Betrieb genommen. Ursächlich für die im
ersten Halbjahr 2019 für einige Anlagen ausgewiesenen Null-Auslösungen waren
defekte oder noch nicht funktionsfähige Stromanschlüsse und Baustellensituationen
bzw. die erstmalige Inbetriebnahme erst zum Monatsende Juni 2019.
6. Wie hoch war 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären
Blitzern festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgelder?
Zu 6.:
Im Jahr 2018 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.681.928,89 Euro an Einnahmen
aus den Messungen stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
erzielt, im ersten Halbjahr 2019 betrugen die Einnahmen 3.057.418,73 Euro.
Berlin, den 26. September 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Straßen, die unbefestigt sind bzw. über keinen Gehweg verfügen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Befestigung in meinem Wahlkreis ist die #Akazienallee in 13158
#Berlin-Rosenthal. – Wer übernimmt bei der Akazienallee die Kosten für den Fall, dass diese Straße
ordnungsgemäß #befestigt würde?
Frage 2:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Gehwege in meinem Wahlkreis ist die #Buchhorster Straße in 13158
Berlin-Wilhelmsruh. – Wer übernimmt bei der Buchhorster Straße die #Kosten für den Fall, dass in dieser
Straße ein ordnungsgemäßer #Gehweg eingerichtet würde?
Frage 3:
In welcher Rechtsnorm ist für die genannten Straßen die Kostentragung geregelt?
Antwort zu Frage 1 bis 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
2
„Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage
trägt zunächst der jeweilige Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Herstellung oder den Ausbau einer
Erschließungsanlage bis zu deren endgültiger Herstellung erfolgt im Rahmen des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573). Dort ist geregelt, welche Kosten in welcher
Form durch wen zu tragen sind.
Eine Ausnahme gilt nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke
genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte
Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr
als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich somit immer um eine
Einzelfallentscheidung. Maßgeblich für die Prüfung einer Erschließungsbeitragspflicht ist
die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs, also nach
Beendigung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme.
Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer
möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Dauerbaustelle Dauerstau auf der A 11, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1756540/

Chaos auf der #Autobahn, Chaos auf der #Bahnlinie. Wer in diesen Tagen von Berlin Richtung Norden muss oder will, zieht die rote Karte. Ebenso in der Gegenrichtung. Gerade hat die Deutsche Bahn erneut Einschränkungen auf der RE-3-Linie bekannt gegeben. Doch ein Ausweichen aufs Auto, um über die Autobahn nach Berlin oder zurück zu fahren, ist momentan ein gewagtes Spiel.

Schutzplanken müssen weg

Denn seit Mitte August blockiert eine Baustelle auf der Richtungsfahrbahn Stettin zwischen #Joachimsthal und #Pfingstberg den gesamten Verkehr. Durch die einspurige Strecke über eine Länge von fast sieben Kilometern gibt es regelmäßig Rückstau bis zur Anschlussstelle Joachimsthal und weiter zurück. Gerade in Spitzenzeiten ist hier alles dicht. Die Arbeiten sind aber nur die Vorbereitung für den später folgenden #grundhaften Ausbau der linken Richtungsfahrbahn (aus Richtung #Stettin in Richtung Berlin).

Um die Autoströme längerfristig an dieser Stelle vorbeizuleiten, muss die Autobahn quasi erweitert werden. Eine Richtungsfahrbahn soll später den gesamten Verkehr …

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + BVG + S-Bahn: Und hier die Gewinnzahlen zum Wochenende: 46, 47, 42.195 Nein, das ist leider nicht der Weg zur Million, sondern die Zahlen, die am Wochenende unsere Stadt beherrschen, aus BVG

Nein, das ist leider nicht der Weg zur Million, sondern die Zahlen, die am Wochenende unsere Stadt beherrschen: Bei der 46. Auflage des #Berlin-Marathons werden 47.000 Läuferinnen und Läufer an den Start gehen, um auf den magischen 42.195 Metern, Rekorden und Träumen nachzujagen. Aber auch beim Frühstückslauf, Mini-Marathon, den Inline-Skatern, Handbikern und Rollifahrern kämpfen sich die Teilnehmer ab Samstagfrüh über ihre jeweilige Distanz.

Irgendwie am Ziel ankommen, gilt am Wochenende wohl auch für alle Verkehrsteilnehmer. Damit das möglichst gut klappt, haben sich die Verkehrsplaner und die Leitstelle der #BVG mindestens genauso gut vorbereitet, wie die Athleten. Schließlich sind 35 #Bus- und acht #Straßenbahnlinien von den #Sperrungen für das Großereignis betroffen und müssen zeitweise unterbrochen, umgeleitet, verkürzt oder geteilt werden. Wegen der Vorbereitungen im Start- und Zielbereich ist die Buslinie 100 bereits ab Freitag zwischen Großer Stern und Brandenburger Tor unterbrochen. Alle Informationen zu den veränderten Linienführungen finden sich wie immer tagesaktuell auf BVG.de. Informationen zum Strecken- und Rennverlauf sowie zum Zeitplan gibt es auf der Internetseite des Veranstalters www.bmw-berlin-marathon.com.

Wie immer, wenn Berlin zum Marathon einlädt, werden die Teilnehmer von bis zu einer Million Fans am Straßenrand unterstützt. Für eine stressfreie Anreise empfiehlt die BVG daher die Züge der U-Bahn oder S-Bahn. Damit alle pünktlich zum Start und nach dem Rennen wieder nach Hause kommen, fahren am Sonntag bereits ab 6 Uhr auf den U-Bahnlinien U2, U6, und U9 und ab 9 Uhr auch auf den Linien U7 und U8 Züge mit der größtmöglichen Länge.

Teilnehmer des Marathons dürfen ihre Startnummer übrigens als kostenloses BVG- und S-Bahn-Ticket im Tarifgebiet AB zur An- und Abfahrt nutzen. Diese Regelung gilt am Samstag von 12 bis 22 Uhr und am Sonntag von 5.30 bis 22 Uhr. Abbrecher können ebenfalls die Öffentlichen benutzen, um zum Ziel zu gelangen.

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