Straßenverkehr: Verkehr in Marzahn-Nord, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den #Neubau der #Wuhletalbrücke?
Frage 2:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen und wie viel Zeit wird für den Bau selbst
veranschlagt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Erneuerung der Wuhletalbrücke wird derzeit vorbereitet. Die Planungsleistungen
sollen an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Aufgrund der Höhe der Baukosten
errechnet sich ein Honorar, welches oberhalb des sogenannten Schwellenwertes liegt.
Deshalb müssen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das
Vergabeverfahren wird in diesem Jahr zum Abschluss kommen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einem Baubeginn im Jahr 2022 zu rechnen. Die
Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre.
Frage 3:
Wie schätzt der Senat nach der erfolgten #Komplettsperrung der Brücke die getroffenen Verkehrsregelungen
und die Verkehrssituation im Allgemeinen ein? Gibt es Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, die an
den Senat herangetragen wurden und die geprüft werden?
Antwort zu 3:
Die Sperrung wurde erfolgreich am 03.06.2019 gemäß der Anordnung der
Verkehrslenkung Berlin umgesetzt. Bis auf kleinere Nachbesserungen in der
Beschilderung gibt es keine Beanstandungen.
Beschwerden bezüglich der Sperrung und der notwendigen Umleitung sind bislang nicht
bekannt.
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Frage 4:
Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte seinerzeit die Entscheidung, für die sanierungsbedürftige Brücke
einen Neubau zu planen?
Antwort zu 4:
Die Wuhletalbrücke wurde im Jahr 1984 errichtet. Es handelt sich um eine zweifeldrige
massive Spannbetonbrücke als Balkenreihentragwerk. Die verwendeten Fertigteilträger
BT 70 und BT 700 stammen aus verschiedenen Herstellungsjahren. Der bei den
Fertigteilträgern verwendete Hennigsdorfer Spannstahl ist
spannungsrisskorrosionsgefährdet. Statische Nachweise erfolgen auf Grundlage der
Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion. Bei den Spannstählen besteht in statischer
Hinsicht kein ausreichendes Ankündigungsverhalten. Im Versagensfall ist demnach der
Bruch ohne sichtbare Vorankündigung zu erwarten. Als Schlussfolgerung der
theoretischen Tragwerksbetrachtung ergibt sich entweder die Verstärkung, die
Herabstufung oder der Abriss der Brücke.
In weiteren Bewertungen hat der Baulastträger den regulären Prüfzyklus für die
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf jährliche Sonderprüfungen verkürzt. Geprüft werden
können nur die sichtbaren Unterseiten der Fertigteilträger und die Außenseiten der
Brücke. Im Prüfergebnis wurden Feuchtstellen nach Regen, Abplatzungen und
Aussinterungen insbesondere an auflagernahen Bereichen festgestellt. Es gibt eine
fortschreitende Rissbildung analog einer Treibreaktion. Die eingebauten Stegseiten der
einzelnen Träger sind nicht prüfbar. Diese können auch nicht temporär freigelegt werden,
so dass keine umfassende Bauwerksprüfung möglich ist. D.h., dass trotz bekannter
Schäden an dieser Konstruktion nicht die vollständige Bauwerksprüfung erfolgen kann.
Eine Verstärkung oder eine Herabstufung der Brücke würde unter den vorgenannten
Gründen keine Verbesserung für das Bauwerk darstellen. Deshalb erfolgten die
Vollsperrung und die Anmeldung zum Ersatzneubau.
Frage 5:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats für einen Neubau der Brücke?
Antwort zu 5
Entlang der Wuhletalstraße ist längerfristig eine Straßenbahnstrecke zu berücksichtigen,
die die heutige Endstelle Falkenberg in Hohenschönhausen mit der Linie M 8 nach
Ahrensfelde verknüpfen soll. Gleichzeitig hat die Märkische Allee als Hauptverkehrsstraße
maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Ein Verzicht auf das Brückenbauwerk führt
zu einer niveaugleichen Kreuzung, die perspektivisch beiden Verkehrssträngen nicht
gerecht wird.
Frage 6:
Gibt es Gründe aus Sicht des Senats, die womöglich gegen einen Neubau sprechen? Wenn ja, welche sind
das?
Frage 7:
Hat es Prüfungen gegeben, die die Notwendigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks analysiert haben?
Wenn nein, warum nicht?
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Frage 8:
Wäre es aus Sicht des Senats denkbar, auf einen Brückenneubau zu verzichten, das vorhandene Bauwerk
abzubauen und stattdessen eine neue Kreuzungssituation mit einer Lichtzeichenanlage an der Märkischen
Allee/Wuhlestraße herzustellen? Wie lange würde schätzungsweise die Realisierung einer solchen
verkehrlichen Lösung im Vergleich zum gedachten Neubau der Brücke dauern?
Antwort zu 6, 7 und zu 8:
Mit der Sperrung der Wuhletalbrücken ist eine provisorische Verkehrsführung über die
Rampenfahrbahnen einschließlich Verknüpfungen mit der Wuhletalstraße verbunden.
Insofern sind bis zum Ersatz der Wuhletalbrücke Einschränkungen für die
Verkehrsführung und die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße B 158 zu erwarten.
Ein genereller Verzicht auf die niveaufreie Führung der Hauptrichtungen und die
Verteilung der Ströme über eine niveaugleiche Kreuzung würde dauerhaft zu
Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße gegenüber dem Bestand
führen.
Vor dem Hintergrund des Neubaus einer Ortsumfahrung für Ahrensfelde, der Entwicklung
weiterer Gewerbegebiete im Einzugsbereich dieser Nord-Süd-Verbindung wie z.B. dem
Clean-Tech-Park und der langfristig geplanten Straßenbahnverbindung im Zuge der
querenden Wuhletalstraße, ist der Erhalt der teilniveaufreien Verkehrsführung begründet
und zukunftsfähig. Der Fuß- und Radverkehr kann im Zuge der Märkischen Allee in einem
Höhenniveau verbleiben. Zeitaufwändige Variantenuntersuchungen und die Durchführung
eines mehrjährigen Planrechtsverfahrens werden vermieden, die Planungszeit begrenzt.
Frage 9:
Wie wird der Zustand der Märkischen Allee insgesamt eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Auf Grund der über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren abschnittsweise errichteten
Märkischen Allee, bei der zudem noch unterschiedliche Bauweisen angewandt wurden, ist
der Zustand entsprechend unterschiedlich. Abschnittsweise wurden in den letzten Jahren
bereits Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, so dass zurzeit bei der
Zustandsbeschreibung zwischen „gut“ und „unbefriedigend“ alles anzutreffen ist.
Frage 10:
Welche Baumaßnahmen auf der Märkischen Allee sollen im Rahmen des geplanten Neubaus der
Wuhletalbrücke realisiert werden?
Antwort zu 10:
Die Märkische Allee, zwischen Mehrower Allee und S-Bahnhof Ahrensfelde, hat im Zuge
der B 158 als angebaute Hauptverkehrsstraße maßgebliche Verbindungsfunktionen zu
erfüllen. Der derzeitige Verkehrsraum unterteilt sich in je zwei Fahrspuren je
Richtungsfahrbahn und einem Gehweg, der sich unmittelbar an die Bordanlage des
östlichen Fahrbahnrandes anschließt. Teilbereiche weisen eine dritte Fahrspur auf. Die
Richtungsfahrbahnen sind durch einen Mittelstreifen getrennt, in welchem zum Teil die
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Straßenbeleuchtung angeordnet ist. Die Aufteilung des Straßenraumes entspricht nicht
den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes. Insbesondere der fehlende Radweg steht in
eklatantem Widerspruch zu den Ansprüchen einer zeitgemäßen Verkehrsanlage. Die
vorhandene Verkehrsanlage weist zudem deutliche Schäden auf. Die Borde sind
stellenweise abgängig, die Betonfahrbahnen und bereits bestehende Flickstellen von
Abplatzungen an der Betonfarbahn sind stark beschädigt, es bestehen Spurrinnen und
Risse in der Fahrbahn. Der Gehweg weist starke Unebenheiten auf, wodurch die
Verkehrssicherheit in Teilbereichen eingeschränkt ist. Eine zeitgleiche Durchführung von
Brückenbau und Straße wird angestrebt, um die verkehrlichen Einschränkungen möglichst
gering zu halten.
Frage 11:
Wie soll die Verkehrssicherheit entlang der Märkischen Allee für den Fußverkehr und den Radverkehr
verbessert werden?
Antwort zu 11:
Die Märkische Allee mit mehr als 7 500 m Länge besitzt keine durchgängig geführten
Radverkehrsanlagen. Auch im westlichen Seitenbereich sind Gehwege nur
abschnittsweise vorhanden.
Es ist Ziel des Senates, hier im Zusammenwirken mit dem Straßenbaulastträger, dem
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, und bei investiven Maßnahmen die notwendigen
Anlagen für den Rad- und Fußverkehr in die Planung zu integrieren und neu herzustellen.
Aktuell in Planung befindliche Vorhaben sind der Neubau der Marzahner Brücken, der
Ersatzbau für die Wuhletalbrücke und die grundhafte Straßenausbaumaßnahme zwischen
späterer Ortsumfahrung Ahrensfelde und Mehrower Allee.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumfahrung Ahrensfelde?
Antwort zu 12:
Das Planfeststellungsverfahren ruht.
Frage 13:
Wurde mit dem Land Brandenburg bereits ein Vertrag über die hälftige Finanzierung der Variante „Trog mit
Deckel“ geschlossen?
Antwort zu 13:
Zwischen dem Land Brandenburg und Berlin wurde entschieden, dass die Aufteilung der
Mehrkosten für die Trogvariante hälftig zwischen Brandenburg und Berlin erfolgt. Diesem
Vorschlag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
zugestimmt. Gegenwärtig werden die notwendigen Vereinbarungen für die Regelung der
Kostenbeteiligung zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern erarbeitet.
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Frage 14:
Welche Veränderungen wurden zwischenzeitlich an den Planfeststellungsunterlagen unternommen?
Antwort zu 14:
Keine, da das Planfeststellungsverfahren bis zu einer Einigung zwischen Bund /
Brandenburg / Berlin ruht und derzeit keine Planungsleistungen durch den Landesbetrieb
Straßenwesen Brandenburg erbracht werden.
Frage 15:
Wann werden die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen ausgelegt? Welche Möglichkeiten der
Einflussnahme und Beteiligung bestehen danach noch?
Antwort zu 15:
Da der Überarbeitungsumfang der Unterlagen derzeit nicht abschätzbar ist (neue
Verkehrsprognosen, geändertes Gesetzes- und Vorschriftenwerk, Aktualisierung der
Kartierung und damit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erforderlich), ist eine zeitliche
Aussage hierzu nicht möglich.
Frage 16:
Wann ist unter der Voraussetzung, dass es einen Planfeststellungsbeschluss geben wird, nach derzeitigem
Stand schätzungsweise mit dem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 16:
Nach Rechts- und Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses sind die
Ausführungsplanungen zu erstellen, die Vergabeunterlagen zu erarbeiten und die
Ausschreibungsverfahren durchzuführen, bevor ein Baubeginn erfolgen kann. Dafür wäre
ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren erforderlich. Unter der Voraussetzung, dass diese
Leistungen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens erbracht werden,
könnte ein Baubeginn sofort nach Rechts- und Bestandskraft des
Planfeststellungsbeschlusses erfolgen.
Frage 17:
Teilt der Senat die Auffassung, dass – um die Autoflut im nordöstlichen Umland von Berlin einzudämmen –
der 30-Minuten-Takt nach Werneuchen und die damit verbundene Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in
Blumberg prioritär verfolgt werden müssen? Welche Gespräche verfolgt der Senat hierzu mit dem Landkreis
Barnim und dem Land Brandenburg?
Frage 18:
Inwiefern verfolgt der Senat das Ziel einer Ausweitung der Bestellleistung auf der RB 25?
Antwort zu 17 und zu18:
Aus Sicht des Senats leistet ein bedarfsgerechtes Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Umlandgemeinden einen Beitrag sowohl zur
Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes als auch zur Senkung der automobilen
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Verkehrsbelastung im Ballungsraum Berlin. Der Eisenbahn-Regionalverkehr unterliegt
allerdings dem Territorialprinzip, so dass für die Angebotsplanung und die Bestellung von
Infrastrukturmaßnahmen die Zuständigkeit beim jeweiligen Bundesland liegt. Der Abschnitt
Ahrensfelde – Werneuchen liegt dabei – bis auf einen geringen, etwa 400 Meter langen
Abschnitt – ausschließlich im Land Brandenburg. Gleichwohl prüfen die Länder Berlin und
Brandenburg zusammen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg fortlaufend und
gemeinsam, auf welchen Bahnstrecken die Ausweitung der Leistungen erforderlich ist.
Auch die RB 25 wird dabei regelmäßig betrachtet. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl
der angebotenen Züge als auch auf die Erweiterung der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten, beispielsweise durch die Verlängerung von Zügen. Nach aktuellem
Kenntnisstand des Senates wären zusätzliche Fahrten nach Werneuchen zwar bei einer
Abweichung von einem 30-Minuten-Takt technisch umsetzbar, würden allerdings bei den
zusätzlichen Fahrten eine Auslassung der Halte Blumberg-Rehhahn (wegen der durch die
Zugbegegnungen vorgegebenen Fahrtzeiten) und des Haltes Blumberg (wegen des
derzeit fehlenden Bahnsteiges) bedingen. Die endgültige Entscheidung zur Realisierung
eines weiteren Bahnsteiges in Blumberg obliegt dabei dem Land Brandenburg.
Berlin, den 08.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz