Straßenverkehr: Lärmschutzwände in Berlin I, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Einsatz von Lärmschutzwänden in Berlin?
Antwort zu 1:
#Schallschutzwände sind ein geeignetes technisches Mittel, um wirksam vor
Lärmeinwirkungen zu schützen.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile von Lärmschutzwänden sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 2:
Der Vorteil einer #Lärmschutzwand ist gleichsam ihrer Zweckbestimmung, unabhängig von
der Konstruktionsart, der Ausbreitung von störendem Schall entgegenzuwirken und im
Nahbereich liegende Bereiche wirksam abzuschirmen. Sie können gegebenenfalls als
Windschutz dienen.
Als nachteilig ist zu sehen, dass durch Lärmschutzwände eine störende Trennwirkung des
Stadtbildes entstehen kann, gegebenenfalls für Verkehrsteilnehmende erforderliche
#Sichtachsen zerschnitten werden, Barrieren für zu Fuß Gehende und Radfahrende
entstehen und sie zur #Verschattung dahinterliegender Bereiche beitragen.
Mit der Errichtung und durch den Unterhaltungsaufwand von Lärmschutzwänden
entstehen Kosten, welche alleinstehend auch zu einem Flächenverbrauch führen.
2
Lärmschutzwände sind je nach Ausbildung prädestiniert für Vandalismusschäden durch
Graffiti.
Frage 3:
Welche Kosten entstehen pro m² Lärmschutzwand? (Bitte Herstellungs- und Betriebskosten je Quadratmeter
darstellen)
Antwort zu 3:
Die Kosten einer Lärmschutzwand hängen von vielen äußeren Faktoren ab (Standort /
Baufreiheit, Flächenbeanspruchung, Streckenlänge bzw. Höhe und der sich hieraus
ergebenen konstruktiven Anforderungen). Die Kosten für eine Lärmschutzwand betragen
nach überschläglicher Betrachtung ca. 300 – 500 €/m², ästhetisch ansprechendere
Lärmschutzwände (z.B. transparente Wände) auch über 600 €/m².
Es ist insbesondere in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Baukosten für
Ingenieurbauwerke zu verzeichnen, wodurch die Kosten für kleinere Lärmschutzwände
(mit geringer Länge und Höhe) im Stadtgebiet unter Umständen noch höher ausfallen
können.
Die jährlichen Betriebskosten für eine Lärmschutzwand betragen ca. 1 % der Baukosten
der Lärmschutzwand (in Anlehnung an die Tabelle 5 der ABBV – AblösungsbeträgeBerechnungsverordnung).
Frage 4:
An welchen Standorten gibt es Lärmschutzwände in Berlin? (Bitte Standorte der Lärmschutzwände je Bezirk
tabellarisch darstellen)
Antwort zu 4:
Die in Anlage 1 aufgeführten Lärmschutzwände befinden sich im Eigentum des Landes
Berlin. Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Lärmschutzwände im
Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung des
Bundes in der Zuständigkeit des Landes Berlin.
Eine Übersicht zu Lärmschutzwänden der schienengebundenen Verkehrsträger der
Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), sowie in Bereichen
von Wohnanlagen, Spielplätzen und sonstigen nichtöffentlichen und privaten Flächen liegt
nicht vor.
Frage 5:
Welche Investitionen tätigte das Land Berlin und die Bezirke in die Errichtung von Lärmschutzwänden in den
vergangenen zehn Jahren? (Bitte Investitionen je Bezirk darstellen)
Frage 6:
Welche Kosten verursachten die Errichtung der Lärmschutzwände jeweils? (Bitte Kosten je Standort
aufzeigen)
3
Antwort zu 5 und 6:
Die Errichtung von Lärmschutzbauwerken ab 2 Meter sichtbarer Höhe ist Aufgabe der
Hauptverwaltung. Die Kosten der Lärmschutzwände der vergangenen zehn Jahre getrennt
nach Unterhaltungslast des Landes Berlin und des Bundes ist nach Bezirken gegliedert
aus der Anlage 2 ersichtlich.
Frage 7:
An welchen Standorten ist die Errichtung von Lärmschutzwänden in Berlin geplant? (Bitte Standorte der
geplanten Aufstellungen tabellarisch darstellen)
Frage 8:
Welche Kosten verursachen die geplanten Errichtungen der Lärmschutzwände voraussichtlich jeweils? (Bitte
Kosten je Standort aufzeigen)
Antwort zu 7 und 8:
Aktuell sind im Zuge des Neubaus von Ingenieurbauwerken keine separaten freistehenden
Lärmschutzwände in der Planung. Neue Ingenieurbauwerke werden im Allgemeinen mit
integrierten Lärmschutzelementen ausgestattet.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturms und des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissel-Brücke ist zu erwarten, dass neue Lärmschutzwände
errichtet werden. Verlässliche Planungsunterlagen liegen noch nicht vor.
Über den Bau von Lärmschutzwänden anderer Verkehrsträger oder zum Beispiel
Vorhabensträger des Wohnungsbaus sind keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Inwiefern ist der Bau bzw. die Aufstockung einer Lärmschutzwand auf eine bestehende Steinmauer möglich
und wurde dies bereits an einzelnen Standorten realisiert?
a)Wenn ja, an welchen Standorten?
b)Wenn nein, weshalb nicht?
c) Was sind die Vor- und Nachteile einer Aufstockung?
Antwort zu 9:
Eine Aufstockung einer Lärmschutzwand auf einer bestehenden Steinmauer wurde bisher
an noch keinem Standort realisiert. Die Errichtung einer Lärmschutzwand auf einem
Bestandsbauwerk ist in erster Linie vom Bauzustand und von der Tragfähigkeit des
darunter befindlichen Bestandes abhängig, der für die zusätzlichen Lasten statisch
nachzuweisen wäre. In der Regel ist hierfür eine Ertüchtigung eventuell auch eine
Erneuerung des darunter befindlichen Bestandes notwendig. Die Aufstockung / Erhöhung
einer vorhandenen Lärmschutzwand ist ebenfalls mit höheren Lasten verbunden, die
gleichwohl statisch nachzuweisen wäre. Erfahrungsgemäß ist ein Ersatzneubau aufgrund
der Abnutzung und der jeweils aktuell höheren technischen Anforderungen
wirtschaftlicher.
Generell ist eine Bewertung von Vor- und Nachteilen immer im Einzelfall zu betrachten.
Sollte der Bestand den Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und
Verkehrssicherheit für eine Aufstockung genügen, so liegt der Vorteil in der weiteren
4
Nutzung des Bestandes (ggf. der „Steinmauer“) und möglicherweise einem Kostenvorteil
Eine Aufstockung ist mit einer Erhöhung der Beanspruchung verbunden, die nach den
Erfahrungen in der Regel durch höhere Anforderungen neuer technischer Regelwerke
nicht zusätzlich aufgenommen werden kann.
Frage 10:
Mit welchen durchschnittlichen Kosten ist die Aufstockung einer Lärmschutzwand verbunden?
Antwort zu 10:
Die Kosten sind im Einzelfall abhängig von eventuellen Verstärkungsmaßnahmen des
Bestandes und können nicht ohne weitere Planungsunterlagen pauschal benannt werden.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mauteinnahmen im Land Berlin – Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Projekte zur Verbesserung der #Verkehrsinfrastruktur in Berlin werden aus denen in Beantwortung meiner Anfrage 18/22987 genannten fast 3,2 Millionen Euro #Mauteinnahmen (Stichtag 30.06.2019)
durchgeführt? (Bitte um Auflistung der einzelnen Maßnahmen)
Antwort zu 1:
Das #Mautaufkommen steht dem Träger der #Straßenbaulast zu. Die Einnahmen sind in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Die Mittel gehen zentral bei der Senatsverwaltung ein und
werden entsprechend aufgeteilt. Aufgrund noch offener Fragen zur Zuordnung von Streckenabschnitten findet die Aufteilung der Mittel erst in Kürze statt.
Frage 2:
Welche Kosten entfallen auf die einzelnen Maßnahmen? (Bitte um Aufschlüsselung)
Antwort zu 2:
Das Mautaufkommen steht den jeweiligen Straßenbaulastträgern zu, auf deren Strecken
es angefallen ist. Die davon durchzuführenden Maßnahmen auf dem #Fernstraßennetz koordinieren die Baulastträger in eigener Verantwortung.
Frage 3:
Wie ist der Realisierungsfortschritt der genannten Projekte und wann ist jeweils mit der Fertigstellung zu
rechnen? (Bitte um standortgenaue Auflistung
2
Antwort zu 3:
Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten ist die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Die Übertragung der Mittel wird nach Abschluss der unter Frage 1 genannten Klärung erfolgen.
Frage 4:
Wie erfolgte die Auswahl der Projekte und wer hat daran mitgewirkt?
Antwort zu 4:
Die künftigen Maßnahmen werden von den Baulastträgern eigenständig koordiniert.
Frage 5:
Wo sind die 3,2 Millionen Euro konkret im Haushalt etatisiert? (Kapitel/Titel)
Antwort zu 5:
Die Einnahmen sind im Kapitel 2707, Titel 521 90 etatisiert.
Frage 6:
Wann ist mit der Vorlage der genauen Summe der Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 zu rechnen? Weshalb
dauert es so lange, bis die Zahlen dem Senat bekannt sind?
Antwort zu 6:
Die Summen werden dem Land Berlin nachträglich halbjährlich zur Verfügung gestellt. Die
Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 sollen in diesen Tagen dem Land zugehen.
Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach jeweils detaillierter Abrechnung durch die Autobahn
GmbH des Bundes.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: (Aus)Bau von Kreisverkehren an unfallgefährdeten Verkehrskreuzungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche lage- und #verkehrstechnischen #Voraussetzungen müssen für den Bau eines #Kreisverkehrs (KV) in
Berlin erfüllt sein?
Antwort zu 1:
Kreisverkehr ist eine Form der #Knotenpunktgestaltung und die Planung dergleichen erfolgt
in Berlin nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, unter Anwendung
verschiedener Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen – #RASt 06 und Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes
über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege).
Es gibt unterschiedliche Arten von Kreisverkehren (Minikreisverkehre, Kleine
Kreisverkehre, Kleine Kreisverkehre mit zweistreifigen Elementen und Große
2
Kreisverkehre mit Lichtsignalanlagen), für die es verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer
lage- und verkehrstechnischen Voraussetzungen gibt. Grundsätzlich muss bei allen
Knotenpunkten eine Erkennbarkeit aus allen Knotenpunktzufahrten, eine Begreifbarkeit
der Bevorrechtigungen und möglicher Konflikte sowie eine gute und sichere Befahrbarkeit
bzw. Begehbarkeit gegeben sein.
In der Abwägung, ob ein Kreisverkehr oder eine Kreuzung/Einmündung gebaut wird,
werden dann Kriterien zur #Verkehrssicherheit (z. B. Zahl der Konfliktpunkte,
Unfallschwere, Berücksichtigung von Radverkehrsanlagen, Sichtbeziehungen,
Akzeptanz), zum Verkehrsablauf, zur Leistungsfähigkeit (z. B. Einordnung in das
Verkehrsnetz, Priorisierung bestimmter Fahrtrichtungen und/oder Fahrzeuge,
Gesamtverkehrsstärke), zum Komfort (z. B. Wegstrecken für Rad- und Fußverkehr,
Behindertenfreundlichkeit, Fahrkomfort, Orientierung nach Fahrtrichtung) sowie zur
Gestaltung (z. B. Flächenbedarf, städtebauliche Integration) herangezogen.
Frage 2:
Welche baulichen Maßnahmen sind zusätzlich für den Bus- und LKW-Verkehr zu beachten?
Antwort zu 2:
Die für Bus- und Lkw-Verkehr erforderlichen Parameter (z.B. Einhaltung der
Schleppkurven und Sichtbeziehungen) sind in den allgemeinen Entwurfselementen
innerhalb der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien für Kreisverkehre enthalten.
Besondere bauliche Maßnahmen für Bus- und Lkw-Verkehr sind von der Art des
Kreisverkehrs abhängig. So ist z. B. bei einem Minikreisverkehr die Mittelinsel für den Busund Lkw-Verkehr überfahrbar zu gestalten.
Frage 3:
Wie viele KV existieren im Stadtgebiet Berlin? (Bitte Anzahl je Bezirk tabellarisch darstellen.)
Antwort zu 3:
Es gibt keine zentrale Statistik zur Anzahl der vorhandenen Kreisverkehre im öffentlichen
Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft
gegeben:
Bezirk Vorhandene Kreisverkehre (Anzahl)
Friedrichshain – Kreuzberg 2
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 3
Mitte 2
Reinickendorf 0
Spandau 2
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Gesamtsumme: 9
3
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Qualität und die Quantität der KV in Berlin?
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Kreisverkehre in Berlin entsprechen den [bei ihrem Bau] gültigen
Richtlinien und Vorschriften.
Zudem gibt es teilweise Verbesserungsmöglichkeiten, wie z. B. mit der Einrichtung
gegenläufiger Radverkehrsanlagen am Großen Stern realisiert.
Die Quantität der Kreisverkehre ist wesentlich von der Zweckmäßigkeit ihrer Anordnung
abhängig. Dort, wo Neu- oder Umplanungen von Knotenpunkten erforderlich sind, wird die
jeweils geeignetere Knotenpunktlösung fachplanerisch bestimmt und angewandt.
Frage 5:
An welchen Standorten im Stadtgebiet befinden sich derzeitig KV in Bau und bis wann sollen diese
fertiggestellt sein? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken.)
Antwort zu 5:
Es gibt keine zentrale Statistik zu derzeit im Bau befindlichen Kreisverkehren im
öffentlichen Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende
Auskunft gegeben:
Bezirk Im Bau befindliche Kreisverkehre
(Standort und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 0
Mitte 0
Reinickendorf Hennigsdorfer Straße / Alt Heiligensee / Heiligenseestraße
/ Schulzendorfer Straße (bis 2022)
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 6:
Für welche Verkehrskreuzungen im Stadtgebiet sind Kreisverkehre geplant und wann werden diese
umgesetzt sein? (Bitte um tabellarische Darstellung pro Bezirk.)
Antwort zu 6:
Es gibt keine zentrale Statistik zu geplanten Kreisverkehren im öffentlichen Straßenland in
Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft gegeben:
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Bezirk Geplante Kreisverkehre
(Verkehrskreuzungen und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (2021)
Mitte 0
Neukölln Vorplanungsvariante für Kreuzung Köpenicker Straße /
Kanalstraße / August-Fröhlich-Straße
Reinickendorf 0
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf Untersuchung für Kreuzung Osdorfer Straße / Lichterfelder
Ring -Landweg (Keine Angabe zum Umsetzungszeitraum)
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 7:
Welche konkreten Planungen hinsichtlich des Ausbaus von Kreuzungen zu Kreisverkehren gibt es für den
OT Hohenschönhausen?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Lichtenberg teilte dazu mit, dass es keine Planungen gibt.
Frage 8:
An welchen Verkehrskreuzungen hat sich durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs die Unfallrate reduziert?
Antwort zu 8:
Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.
Frage 9:
Auf welche Höhe belaufen sich die Investitionen der letzten vier Jahre für den Ausbau von KV in Berlin?
Antwort zu 9:
Es konnten keine Investitionen in den letzten vier Jahren für den Ausbau von
Kreisverkehren in Berlin festgestellt werden.
Frage 10:
Welche finanziellen Mittel stehen für den Ausbau von KV für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung?
Antwort zu 10:
Für den Ausbau von Kreisverkehren stehen keine gesonderten Finanzierungsmittel zur
Verfügung. Als Element der Knotenpunktgestaltung werden Kreisverkehre, sofern diese
geplant sind, im Zuge von Straßenbaumaßnahmen errichtet. Insofern erfolgt die
Finanzierung im Rahmen der Investitionsmaßnahmen im Straßenbau.
5
Frage 11:
Wie hoch sind die durchschnittlichen #Baukosten für die Einrichtung eines KV?
Antwort zu 11:
Da in den letzten Jahren in Berlin keine Kreisverkehre errichtet wurden, können keine
gültigen Angaben zu den durchschnittlichen Baukosten für die Errichtung eines
Kreisverkehrs genannt werden.
Frage 12:
Wie hoch sind die Instandhaltungskosten im Vergleich zu einer Ampel, pro KV und für die Berliner KV
insgesamt?
Antwort zu 12:
Die durchschnittlichen Kosten für eine #Lichtsignalanlage betragen rund 3.500,-€ (brutto)
pro Jahr.
Zu Instandhaltungskosten für Kreisverkehre gibt es keine zentrale Statistik in Berlin. Auch
die Bezirke haben dazu auf Anfrage keine konkreten Aussagen getroffen.
Allerdings unterscheiden sich die Instandhaltungskosten der Verkehrsflächen eines
Kreisverkehrs nicht von denen anderer Straßenabschnitte. In dem „Merkblatt über den
Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen“ (M FinStraKom 2019) hat die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (#FGSV) Erhaltungsmaßnahmen,
Verkehrsanlagen und Kostenarten definiert, anhand derer der Finanzbedarf für die
kommunale Straßenerhaltung unter Einbeziehung aller anfallenden Kosten abgeschätzt
werden kann. Da das aktuelle Merkblatt zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage nicht
vorlag, kann hier nur auf das entsprechende Merkblatt von 2004 verwiesen werden, das
den Betrag zum dauerhaften Erhalt des Wertes von Verkehrsflächen mit 1,10 €/m²*Jahr
beziffert.
Bei dem Vergleich der Instandhaltungskosten von Kreisverkehren mit denen von
Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen ist im Hinblick auf die verschiedenen Arten von
Kreisverkehren (siehe Antwort zu Frage 1.) vor allem der Mehrbedarf an Verkehrsfläche
für einen konkreten Vergleich ausschlaggebend.
Berlin, den 24.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Staus und Baustellen: Autobahngesellschaft will Verbesserung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/politik/inland/article228949645/Neue-Autobahngesellschaft-startet-2021.html

Das deutsche #Autobahnnetz hat eine Länge von 13.000 Kilometern. An vielen #Baustellen werden Straßen #saniert, das bremst den Verkehr. Künftig ist der Bund dafür zuständig. Eine neue Gesellschaft will nun Verbesserungen. Der ADAC meint: der Nutzen wird sich erst erweisen.

Schneller planen und bauen, bessere Informationen für Autofahrer, weniger Staus: Das sind die Ziele bei einer der größten Reformen in der #Verkehrspolitik. Anfang 2021 startet die neue Autobahngesellschaft des Bundes, trotz der Corona-Krise.

Mit einem besseren Verkehrs- und #Baustellenmanagement aus einer Hand sollen Autofahrer entlastet werden. Die Autobahn GmbH errichtete dazu am Montag einen Runden Tisch mit der Bauwirtschaft. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schlug ein „Konjunkturpaket“ vor, um in diesem Jahr zusätzliche Straßenbaumaßnahmen anzuschieben und der Bauwirtschaft zu helfen. Es gehe etwa um die Modernisierung von Brücken oder die Erneuerung von Fahrbahnen.

Die Autobahnen seien das Rückgrat der Versorgung der Bevölkerung, das zeige sich einmal mehr in der Corona-Krise, sagte der Chef der Autobahn GmbH, Stephan Krenz, der Deutschen Presse-Agentur. Doch bislang gibt es uneinheitliche …

Radverkehr + Straßenverkehr: Wegen Corona: Berlin schafft neue Radwege und verteilt die Straßen in der Krise neu, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228921965/Breite-Radwege-Berlin-verteilt-die-Strassen-in-der-Krise-neu.html

Auf #Kantstraße und #Müllerstraße entstehen temporäre #Radwege. Senat und Bezirke nutzen die Corona-Pandemie, um dem Radverkehr zu helfen.

Die Farbe der Saison für Berliner Radfahrer ist Gelb. Weder auf Helmen oder Jacken, sondern auf dem Asphalt selbst. Mit dottergelben Streifen markieren Bauunternehmen immer mehr temporäre, breite #Radstreifen auf Berlins Straßen. Die Markierungen und aufgestellten Barken wirken provisorisch. Auch die Radwege, die sie ausweisen, haben den Beinamen „temporär“. Tatsächlich vollziehen Senat und Bezirke während der aktuellen Corona-Pandemie in kürzester Zeit nicht weniger als die lange angekündigte Neuaufteilung des Berliner Straßenlandes. Ein Zustand, hinter den es kaum zurückgehen wird.

Neue Radwege in Berlin am #Kottbusser Damm und am #Tempelhofer Ufer geplant
Schon auf fünf Strecken hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Abstimmung mit der von Senatorin Regine Günther (Grüne) geführten Senatsverkehrsverwaltung Fahrstreifen zu breiten Radwegen deklariert. Der Bezirk mit dem in dieser Hinsicht sehr aktiven Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Felix Weisbrich hat sich damit in den vergangenen Wochen berlinweit Vorreiter bei dem Thema gemacht.

Die bisherigen Maßnahmen, scheinen jedoch erst der Anfang zu sein. In den kommenden Wochen werden etliche weitere Strecken erwartet, die am Ende ein ganzes Netz aus breiter Radinfrastruktur ergeben sollen. Friedrichshain-Kreuzberg selbst verkündete am Donnerstag gleich vier weitere Abschnitte, auf denen in Kürze neue, temporäre Radwege ausgewiesen werden. Die Strecken liegen an der Möckernstraße, dem Kottbusser Damm, der …

Straßenverkehr + U-Bahn: Berlin-Charlottenburg: Wie weit die Bauarbeiten an der Hardenbergstraße sind, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/im-westen-berlins/article228877855/Die-Bauarbeiten-an-der-Hardenbergstrasse-gehen-voran.html

Die BVG hat die #Tunneldecke zwischen #Ernst-Reuter-Platz und #Zoo abgedichtet. Weiterhin gibt es aber Behinderungen.

Es geht voran auf einer der wohl ältesten Wanderbaustellen Berlins an der #Hardenbergstraße – wenn auch in kleinen Schritten. Und ein weiterer Meilenstein ist nun geschafft: Die BVG hat die Tunneldecke der U-Bahnlinie 2 zwischen Ernst-Reuter-Platz und Zoologischer Garten abgedichtet. Doch die Bauarbeiten behindern weiterhin #Fußgänger, Auto- und #Fahrradfahrer.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Arbeiten bereits 2016 abgeschlossen werden. Am Montag sagte eine Sprecherin der BVG: „Nach aktuellem Stand musste die verkehrsrechtliche Anordnung verlängert werden, und die Fertigstellung ist bis Mitte oder Ende April vorgesehen.“ Aufgrund der Verzögerungen schnellten die Kosten in die Höhe. Zum Baubeginn kalkulierte die BVG der Sprecherin zufolge etwa 3,7 Millionen Euro für die Bauarbeiten ein. Nun sind die Kosten auf insgesamt 5,2 Millionen Euro gestiegen.

Bagger stehen noch immer auf dem Mittelstreifen der Hardenbergstraße
Der Mittelstreifen zwischen dem Bahnhof Zoo und der Fasanenstraße muss noch umgebaut werden, deshalb ist er nach wie vor weiträumig abgesperrt. Auf Höhe der S-Bahnbrücke stehen noch immer blaue Bagger und …

Straßenverkehr: Vollsperrung der Brücke am S-Bahnhof Wuhlheide, Die Köpenicker-Allee-Brücke wird wegen Instandsetzungsarbeiten vom 15. bis 18. April für den Autoverkehr gesperrt, aus berlin.de

Die Köpenicker-Allee-Brücke wird wegen Instandsetzungsarbeiten vom 15. bis 18. April für den Autoverkehr gesperrt

Aufgrund notwendiger Instandsetzungsarbeiten wird die Brücke am #S-Bahnhof #Wuhlheide, die #Köpenicker-Allee-Brücke, von Mittwoch, den 15.04.2020, 6:00 Uhr bis Sonnabend, den 18.04.2020, 12:00 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. An diesen Tagen werden die geschädigten Fahrbahnbeläge sowie Verfugungen erneuert.

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite können die Arbeiten nicht bei halbseitiger Sperrung, sondern nur bei #Vollsperrung erfolgen. Da eine weitere Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt nicht möglich ist, wurden die Arbeiten in die verkehrsschwächere Ferienzeit gelegt.

Es empfiehlt sich, den Abschnitt weiträumig über die Treskowallee zu #umfahren.

Die Rudolf-Rühl-Allee bleibt im Bereich des S-Bahnhofs Wuhlheide für Anlieger frei und als Erschließung des Betriebsgeländes südlich der Bahntrasse weiterhin befahrbar.
Der S-Bahnbetrieb und der Betrieb der Parkeisenbahn Wuhlheide sind von der Sperrung nicht betroffen.

Der Fußgängerverkehr wird durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Radfahrende werden gebeten, ihr Fahrrad auf dem etwa 45 Meter langen gesperrten Abschnitt auf dem Gehweg zu schieben.

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Grenzbahnhof Küstrin-Kietz Parkplätze verdrängen alten DDR-Güterbahnhof, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/seelow/artikel7/dg/0/1/1795697/

Die Bahn hat damit angefangen, auf dem Areal des einstigen #DDR-Grenzgüterbahnhofs #Küstrin-Kietz #Baufreiheit für einen großen #Park&Ride-Parkplatz zu schaffen. 311 Pkw-Stellplätze, eine #Buswendeschleife und #Fahrradständer werden errichtet.
Die alten Funktionsgebäude werden abgerissen. Die MOZ hat sie vor ihrem Abriss gemeinsam mit Martin Rogge, Vorsitzender des Vereins für die Geschichte Küstrins, noch einmal dokumentiert. Erneut wird der Küstrin-Kietzer Bahnhof innerhalb von historisch kurzer Zeit sein Antlitz radikal verändern. Diesmal, um die Brückenneubauten über Oder und Vorflut vorzubereiten.

Ausbau von Enteignungen begleitet
Seit 1879 ein kleinerer #Vorstadtbahnhof, wurde er ab 1955 unter dem Namen „Kietz“ zu einem wichtigen Bahnstandort der Region. Zwischen 1947 und 1948 erfolgte zwar die Demontage des zweiten Streckengleises der #Ostbahn zwischen Küstrin-Kietz und Berlin als Reparation. Doch für Kohle aus Polen, aber auch Militärtransporte der Sowjetarmee wurde der Bahnhof immer wichtiger.

Für den #Güterverkehr zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) entstanden westlich des Bahnhofs zwei neue Verbindungskurven (Gleise 15 und 16), die die Ostbahn von Westen mit der Frankfurter Seite in beiden Richtungen verbanden. Zudem wurden zwischen 1952 und 1954 die Gleisanlagen um vier Übergabegleise auf der Frankfurter Seite erweitert. Der Ausbau des Bahnhofs war begleitet von zahlreichen Enteignungen. Es wurden neue #Stellwerke errichtet. Dem Platzbedarf des Bahnhofes musste auch die Häuserzeile …

Bus + Flughäfen: Busaufstellbereich in der Neuköllner Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit eines zusätzlichen #Busaufstellbereichs in der #Neuköllner Straße zur
zuverlässigen Abwicklung der #Busverbindungen zum zukünftigen #Flughafen #BER ein?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Expressbus #X7 soll in einem dichten Takt den #U-Bahnhof #Rudow (Endpunkt der U7)
mit den beiden Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) verbinden und somit
die regelmäßige Anbindung des Flughafens BER für unsere Fahrgäste sicherstellen. Eine
von den anderen Stadtbuslinien getrennte #Betriebshaltestelle ist für einen reibungslosen
#Betriebsablauf unabdingbar, da der Betrieb dieser Linie unabhängig von ggfs. auftretenden
Problemen auf den Stadtbuslinien erfolgen muss.
Durch den Standort direkt vor der zentralen #Einstiegshaltestelle kann eine pünktliche und
zuverlässige Abfahrt der Linie X7 zu den BER-Terminals sichergestellt werden. Aufgrund
der geplanten dichten Taktfolge bis in den späten Abend hinein, sollte diese
2
Betriebshaltestelle nicht im Bereich von Wohnbauten eingerichtet werden. Voraussichtlich
werden auch die Fahrzeuge der Linie N7 in Wochenend-Nächten diese Endstelle nutzen.“
Der Aufgabenträger teilt diese Einschätzung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergriffen das Land Berlin sowie der Bezirk Neukölln seit dem Ersuchen der BVG im
Oktober 2019, in der Neuköllner Straße einen zusätzlichen Busaufstellbereich zu ermöglichen?
Antwort zu 2:
Die notwendige Fällung von vier Bäumen ist durch den Bezirk Neukölln noch im Februar
2020 erfolgt. Diese ist die Voraussetzung für weitere Bauarbeiten in diesem Jahr.
Grundsätzlich zuständig für bauliche Veränderungen ist der Eigentümer der Straße, der
Bezirk. Dieser hat sich jedoch wegen der für ihn nicht absehbaren Kostenlast am 11.
Februar 2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewendet.
Eine Unterstützung ist über den SIWANA Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neu- und Ausbau
von Bushaltestellen“) möglich und wurde auch grundsätzlich zugesagt.
Frage 3:
Welche Ergebnisse brachten bisherige Gespräche, Vor-Ort-Termine und BVV-Beratungen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In einem ersten Vor-Ort-Termin mit Behördenvertretern wurde die Örtlichkeit außerhalb der
normalen Fahrbahn (Anlegung einer Busbucht) für eine sinnvolle Maßnahme erachtet, da
keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr und die Anwohnenden entstehen
würden. Die notwendige Fällung mehrerer Bäume wurde als bestehende Herausforderung
angenommen.
Im Rahmen einer Ausschusssitzung im Dezember 2019 erfolgte die erneute
Inaugenscheinnahme mit den politischen Vertreterinnen/Vertretern und es konnte eine
Variante gefunden werden, die die Fällung von lediglich vier Bäumen erfordert. Dieser
Variante wurde im Januar 2020 zugestimmt.“
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass die BVG ihre Finanzierungszusage, die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu
übernehmen, zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
b) Wenn nein, bleibt die Finanzierungszusage der BVG aufrechterhalten?
Frage 5:
Wie planen der Bezirk Neukölln sowie das Land Berlin die Anlegung des zusätzlichen Busaufstellbereichs nun
zu finanzieren?
3
Frage 8:
Ist der Senat bereits persönlich mit der BVG in den Kontakt getreten, um eine zeitnahe Umsetzung der
Maßnahme nicht zu gefährden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht und wann plant der Senat, die Gespräche mit der BVG
aufzunehmen?
Antwort zu 4, 5 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Finanzierungszusage der BVG aus der Ausschusssitzung vom Dezember 2019 konnte
aufgrund der vorläufigen Wirtschaftsführung der BVG nicht gehalten werden. Sie bezog sich
auf die Fällung und Ersatzpflanzung von vier Bäumen.“
Die alleinige Zuständigkeit für das Anlegen eines solchen Bushaltebereiches im öffentlichen
Straßenland liegt beim bezirklichen Baulastträger. Der Aufgabenträger für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Errichtung neuer Haltestellen lediglich eine
grundsätzliche Fördermöglichkeit aus dem SIWANA-Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neuund Ausbau von Bushaltestellen“). Der Aufgabenträger hat den Bezirk gebeten, sich für die
Planung und Realisierung direkt mit der BVG abzustimmen, bei Problemen aber angeboten
seinerseits vermittelnd tätig zu werden.
Frage 6:
Welche Kosten verursacht die Planung sowie Realisierung der Maßnahme insgesamt?
Antwort zu 6:
Die BVG schätzt die Kosten auf ca. 100.000,- Euro für die Errichtung der Haltestelle und die
damit einhergehenden Arbeiten (Grünarbeiten, Geh- und Radwegeverlegung, Versetzung
einer Straßenlampe, etc.).
Frage 7:
Welche verkehrlichen Konsequenzen sind nach der Eröffnung des Flughafens BER rund um die Neuköllner
Straße zu erwarten, insofern kein zusätzlicher Busaufstellbereich eingerichtet wird?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Flughafenbusse müssten in der Konsequenz die vorhandene und vor einem Wohnhaus
gelegene Endstelle nutzen. Für die bisher dort stehenden anderen Linien müssten
Ersatzstandorte gefunden werden, die entweder weitere innerbetriebliche Fahrwege
bedeuten oder zu ungünstigeren Umsteigebedingungen am U-Bahnhof führen würden.
Alternativ könnte auch in stadtauswärtiger Richtung auf dem rechten Fahrstreifen
gestanden werden, was allerdings zu einer massiven Beeinträchtigung des fließenden
Verkehrs einschließlich der anderen Buslinien führen würde.“
4
Frage 9:
Wann wird nach derzeitigem Stand mit der Anlegung des zusätzlichen Aufstellbereichs für Busse in der
Neuköllner Straße begonnen werden?
Antwort zu 9:
Die Bäumfällung als Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist erfolgt. Die weitere
Zeitplanung ist noch nicht bekannt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Verkehr in der Lausitz In diese Projekte sollen die Kohleausstiegs-Milliarden fließen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/04/milliarden-euro-verkehrsprojekt-kohlelaenderrevier-ice-strecke-berlin-cottbus-goerlitz.html

Am Rande der Corona-Krisensitzungen haben sich die vier Kohleausstiegsländer auf Prioritäten für #Verkehrsprojekte geeinigt. Hin zur Lausitz soll eine Art dritter #Autoschnellweg ausgebaut und #Bahnstrecken beschleunigt werden.

Acht Wochen lang wurde verhandelt, teils heftig diskutiert. Im Schatten der Corona-Krise haben sich in der dieser Woche nun die #Kohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen auf eine Liste von Verkehrsprojekten geeinigt, die rbb|24 vorliegt.

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung ihre Bereitschaft signalisiert, die erforderlichen Summen für die Projekte zur Verfügung zu stellen. Der Verkehrsausschuss im Bundestag und das Bundesverkehrsministerium hatte dafür die Zahl der Projekte gedeckelt. Der Fokus auf diese Projekte bedeutet, dass sie nun beschleunigt umgesetzt und finanziert werden können. Noch in diesem Jahr – so die Vorgabe – soll das Maßnahmenpaket mit einem Gesetz beschlossen werden.

Verkehrsprojekte für Kohleländer haben Vorfahrt
Die nun vorgelegten Projekte erhalten eine besondere #Dringlichkeit, sodass etwa Kläger die Projekte nicht in ihrer Gesamtheit verhindern können, lediglich Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes erwirken können und die Klagemöglichkeiten …