Straßenverkehr: Mauteinnahmen im Land Berlin – Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Projekte zur Verbesserung der #Verkehrsinfrastruktur in Berlin werden aus denen in Beantwortung meiner Anfrage 18/22987 genannten fast 3,2 Millionen Euro #Mauteinnahmen (Stichtag 30.06.2019)
durchgeführt? (Bitte um Auflistung der einzelnen Maßnahmen)
Antwort zu 1:
Das #Mautaufkommen steht dem Träger der #Straßenbaulast zu. Die Einnahmen sind in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Die Mittel gehen zentral bei der Senatsverwaltung ein und
werden entsprechend aufgeteilt. Aufgrund noch offener Fragen zur Zuordnung von Streckenabschnitten findet die Aufteilung der Mittel erst in Kürze statt.
Frage 2:
Welche Kosten entfallen auf die einzelnen Maßnahmen? (Bitte um Aufschlüsselung)
Antwort zu 2:
Das Mautaufkommen steht den jeweiligen Straßenbaulastträgern zu, auf deren Strecken
es angefallen ist. Die davon durchzuführenden Maßnahmen auf dem #Fernstraßennetz koordinieren die Baulastträger in eigener Verantwortung.
Frage 3:
Wie ist der Realisierungsfortschritt der genannten Projekte und wann ist jeweils mit der Fertigstellung zu
rechnen? (Bitte um standortgenaue Auflistung
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Antwort zu 3:
Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten ist die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Die Übertragung der Mittel wird nach Abschluss der unter Frage 1 genannten Klärung erfolgen.
Frage 4:
Wie erfolgte die Auswahl der Projekte und wer hat daran mitgewirkt?
Antwort zu 4:
Die künftigen Maßnahmen werden von den Baulastträgern eigenständig koordiniert.
Frage 5:
Wo sind die 3,2 Millionen Euro konkret im Haushalt etatisiert? (Kapitel/Titel)
Antwort zu 5:
Die Einnahmen sind im Kapitel 2707, Titel 521 90 etatisiert.
Frage 6:
Wann ist mit der Vorlage der genauen Summe der Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 zu rechnen? Weshalb
dauert es so lange, bis die Zahlen dem Senat bekannt sind?
Antwort zu 6:
Die Summen werden dem Land Berlin nachträglich halbjährlich zur Verfügung gestellt. Die
Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 sollen in diesen Tagen dem Land zugehen.
Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach jeweils detaillierter Abrechnung durch die Autobahn
GmbH des Bundes.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: LKW – Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der #LKW-Maut auf
innerstädtischen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 #Bundesfernstraßenmautgesetz (#BFStrMG) wird das #Mautaufkommen
vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer
mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß §
11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende
Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das
#Mautsystem, die #Mautkontrollen und die #Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über
den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf
Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht
abschätzbar.
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Frage 2:
Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den
leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen
und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten?
Antwort zu 2:
In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr
des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen.
Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht
für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf
Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen
nach dem 01.07.2018 beobachten.
Frage 3:
Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen,
der Mautpflicht unterworfen?
Antwort zu 3:
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen,
die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR
werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind
daher der Mautpflicht unterworfen.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf
innerstädtischen Bundesstraßen?
Antwort zu 4:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht
liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich – also kurze Wege
und Kraftstoff sparend – zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage
genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf
der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“
Frage 5:
In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden?
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Antwort zu 5:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife
der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche
Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der
Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie
in anderen Bereichen – z.B. Fuhrparkkosten – haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die
über die Tarife refinanziert werden müssen.“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz