Güterverkehr + Straßenverkehr: Verbände sehen Berliner Lieferverkehr in Gefahr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article229581112/Verbaende-sehen-Berliner-Lieferverkehr-in-Gefahr.html

Wirtschafts- und #Branchenorganisationen kritisieren Eckpunkte der Senatsverkehrsverwaltung für die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Berliner Abgeordnetenhaus das deutschlandweit erste #Mobilitätsgesetz beschlossen. Wichtige Kapitel allerdings fehlen seitdem. Anfang Juli legte die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die noch offenen Themen Neue Mobilität und #Wirtschaftsverkehr zwölf Eckpunkte vor. An diesen Ideen lassen Berliner Wirtschafts- und Verkehrsverbände nun kaum ein gutes Haar.

„Die vorliegenden Eckpunkte werden weder inhaltlich noch strukturell der wachsenden Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs gerecht“, heißt es in einer Stellungnahme, die neun Berliner Verbände am Donnerstag an die Verkehrsverwaltung geschickt haben. Das entsprechende Positionspapier von Industrie- und Handelskammer (#IHK), #Handwerkskammer, den Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (#UVB), der F#uhrgewerbe-Innung, der Fachgemeinschaft Bau, dem #Handelsverband, dem #Bauindustrieverband Ost, dem Verband Verkehr und Logistik und dem ADAC liegt der Berliner Morgenpost vor.

Verbände: Zentrale Regelungen, um Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten, fehlen
In den ersten drei Eckpunkten würden sich zwar wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs unter den Stichworten #Lieferzonen, #Mikro-Depots und #Austauschplattformen wiederfinden, schreiben die Verbände. Zentrale Regelungen, um die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs …

Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
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Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
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Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
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so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
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Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Enge und Stau an den Baustellen auf der A 11 bei Pfingstberg, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1816111/

In Trümmern liegt die alte #Reichsautobahn aus den 1930er-Jahren. Sie steckte bis heute unter dem Asphalt der #A11. Mit der grundhaften Sanierung an zwei Stellen im Raum Uckermark wird der dicke Beton nun komplett aufgenommen und zerstückelt. Lärmend mahlen die beiden Schredder Kubikmeter für Kubikmeter durch. Was hinten herauskommt, geht sofort wieder als Unterbau in die neue Fahrbahn. Der ebenfalls aufgenommene Asphalt wird andernorts wiederverwendet, zum Beispiel für Radwege.
Doch die Baufirmen haben es auf dem sechs Kilometer langen Abschnitt zwischen #Pfingstberg und #Joachimsthal schwer. Durch das #Biosphärenreservat ist hier der Querschnitt der Autobahn kleiner als gewöhnlich. Obwohl die gesamte Richtungsfahrbahn Berlin in diesem Bereich gesperrt ist und der Verkehr über die Gegenseite läuft, herrscht akute #Platznot. Das behindert und verzögert den Bau. Die Lastwagen können nicht neben der Baustelle fahren, müssen teilweise lange Strecken rückwärts bis zu den Maschinen rangieren. Das gebrochene Material lagert auf der eigentlichen Baustelle, weil es Anwohnerbeschwerden gab, als der Brecher in Althüttendorf stand. Neben den langen Trümmerhaufen aus Beton bleiben nun Fahrspuren frei, um zur Baustelle zu kommen. Das alles kostet Geld, Zeit und Nerven. „Ich hoffe, dass wir mit der Baustelle Ende des Jahres soweit fertig sind, dass die jetzige Verkehrsführung …

Bus: Busspuren in Berlin: Warum Fahrgäste so lange darauf warten müssen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229573468/Das-lange-Warten-auf-Berlins-neue-Busspuren.html

Vor einem Jahr kündigte Verkehrssenatorin Günther 20 Kilometer neue #Busspuren an. Bis heute ist nur ein Bruchteil davon markiert.

Mit einem großen Aufschlag ging Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) im Sommer 2019 an die Öffentlichkeit. Die chronisch zu langsamen Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sollten endlich schneller vorankommen. Das Ziel: Knapp 20 zusätzliche Kilometer Busspuren bis Jahresende. Seither ist mehr als ein Jahr vergangen. Die große #Beschleunigungsoffensive allerdings ist ausgeblieben. Von den damals angekündigten Strecken ist lediglich ein Bruchteil bereits zu sehen.

Bislang wurden gerade einmal 1,8 Kilometer auf dem Berliner Asphalt markiert, wie die Senatsverkehrsverwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage des verkehrspolitischen Sprechers der Linken-Fraktion, Kristian Ronneburg, mitteilte, die der Berliner Morgenpost vorliegt. Freie Fahrt hat der öffentliche Nahverkehr demnach seither auch auf Abschnitten am Saatwinkler Damm, der Sonnenallee, der Yorckstraße, der Mahlsdorfer Straße und auf dem Lichtenrader Damm bekommen.

Auf einen Großteil der neuen Busspuren warten die Fahrgäste der BVG weiterhin. Auf vielen Abschnitten ist dafür allerdings nicht mehr das Haus von Senatorin Günther verantwortlich. Zwar hatten sich viele der angekündigten …

Straßenverkehr: Neue Staufalle: Sanierung der B2 trifft Pankow hart, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229555466/Neue-Staufalle-Sanierung-der-B2-trifft-Pankow-hart.html

Fünf Jahre verspätet: Stark befahrener Engpass in #Malchow wird voll gesperrt. Umleitung über die ebenso marode #A114 führt zu Staus.

Der Ostseeurlaub vieler Berliner dürfte jetzt noch sicherer als bisher mit einem Stau beginnen – und mit dem Stillstand an der Stadtgrenze wieder enden: Am heutigen Dienstag, 21. Juli, startet mit fünf Jahren Verspätung die Sanierung der #B2 in #Malchow. Es handelt sich hier um einen der wichtigsten Zubringer zum Berliner #Autobahnring – und um den Startpunkt der meisten Reisen aus dem Osten Berlins hinauf an die Urlaubsorte an der Küste. Die schmale, mit rund 25.000 Fahrten am Tag hoch belastete Dorfstraße – so heißt die B2 im Bereich von Malchow – wird ab sofort bis zum 8. August komplett gesperrt. Wer es gewohnt war, aus Pankow oder aus dem Berliner Stadtzentrum über Prenzlauer Berg und Weißensee über die B2 in Richtung Rügen und Usedom zu steuern, wird eine Überraschung erleben.

Denn die #Umleitungsstrecke zum Autobahnring #A10 führt über chronisch verstopfte Straßen in den Pankower Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf. Und dann weiter hinauf zur Autobahn A114, die als noch größerer Sanierungsfall gilt als die B2 – und täglich 45.000 Fahrten verkraften muss. Wegen Vorbereitungen für den kompletten Neubau ist diese vor 30 Jahren nur notdürftig reparierte Zubringer-Strecke zum Autobahnring teilweise nur noch einspurig befahrbar. Selbst mit der geöffneten B2 als Parallelstrecke gab es auf der A114 zuletzt lange Rückstaus bis ins Pankower Zentrum. Nun wird dieses Nadelöhr noch mehr belastet, weil die zweite „Pforte“ nach Nordosten auf der Dorfstraße in Malchow komplett schließt. „Aufgrund der massiven Verkehrsbeeinträchtigungen und der stark begrenzten Kapazitäten auf der Umleitungsstrecke wird empfohlen, den Bereich möglichst weiträumig zu umfahren“, warnt die Verkehrsinformationszentrale Berlin.

B2 wird Ersatzstrecke für #Pankow-Zubringer A114
Noch eine Überraschung: Die B2 wird nicht etwa von Grund auf saniert, wie es ursprünglich schon für 2015 angekündigt war, sondern erhält in diesem Sommer nur im Schnellverfahren eine neue Fahrbahndecke. Denn die Zeit …

Straßenverkehr: Autobahnbrücke nahe BER von „Betonkrebs“ befallen Nach zwölf Jahren schon ein Sanierungsfall, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nach-zwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html

Die #Autobahnbrücke ist erst zwölf Jahre alt – und muss dennoch #saniert werden. Sechs Wochen gibt es große Einschränkungen auf der #A113 in #Adlershof.

Die Arbeiten beginnen mit einer nächtlichen Vollsperrung: Wie die Verkehrsinformationszentrale mitteilte, wird die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle Adlershof bis Anfang September saniert. In der Nacht von Montag (20. Juli) zu Dienstag von 22 bis 5 Uhr ist die A113 stadteinwärts zwischen den Anschlussstellen #Schönefeld-Nord und #Stubenrauchstraße gesperrt.

In der folgenden Nacht zu Mittwoch ist wird die A113 stadtauswärts gesperrt.

Während der gesamten etwa sechswöchigen Bauzeit bis 2. September gibt es zwischen Stubenrauchstraße und Schönefeld-Nord in beiden Richtungen nur je zwei Spuren. Mit Stau ist zu rechnen. (wo sonst noch gebaut wird wird, ist hier nachzulesen)

In Adlershof gibt es in den kommenden Wochen weitere Einschränkungen: So sind drei der vier Zufahrten gesperrt. Nur die Abfahrt zum #Ernst-Ruska-Ufer …

Potsdam: Umbau Leipziger Dreieck Nächste Bauphase startet ab Montag, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/umbau-leipziger-dreieck-naechste-bauphase-startet-ab-montag-/26011106.html

Die #Leipziger Straße ist ab Montag für Autos gesperrt, der Verkehr wird über die Straße Am #Brauhausberg und die Michendorfer Chaussee umgeleitet. Die Baumaßnahmen sollen sich über ein Jahr erstrecken.

#Potsdam – Der Umbau des Leipziger Dreiecks geht in die nächste Bauphase: Ab Montag, dem 20. Juli, wird die Leipziger Straße für den motorisierten #Durchgangsverkehr voll gesperrt werden, wie die Potsdamer Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte. Für Radfahrer und Fußgänger gilt diese Vollsperrung nicht. Entsprechende Gassen sollen weiter zur Verfügung stehen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Anlieger sollen weiterhin durch den gesperrten Bereich fahren sowie die im Baubereich betroffenen Anliegerstraßen nutzen können. Dies gelte auch für die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste.

Umleitung über Straße am Brauhausberg und die Michendorfer Chaussee
Rund ein Jahr lang sollen die Baumaßnahmen dauern. Ab Höhe Wasserwerk wird die Baustelle eingerichtet, abschnittsweise will man sich in Richtung Leipziger Dreieck vorarbeiten.

Die Umleitung für den motorisierten Verkehr verläuft über die Straße Am Brauhausberg. Aus Richtung Hermannswerder dafür zunächst …

Straßenverkehr: Erster Bauabschnitt auf der nördlichen A 10 ist fertig, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1814621/
Die #Autobahnbauer auf dem #nördlichen Berliner Ring haben einen Meilenstein erreicht. Das erste Teilstück ist bis auf wenige Restarbeiten komplett fertig. Mitte August soll dort die letzte Baubake verschwinden.

Von Donnerstag an soll zwischen dem Dreieck #Havelland und #Oberkrämer der Verkehr auf drei Fahrspuren je Richtung fließen. Wegen des Regenwetters verzögerte sich die für Mittwochmittag geplante Verkehrsumlegung für den 3,2 Kilometer langen Bauabschnitt. Sie sollte im Laufe der späten Abendstunden erfolgen.

„58,2 Prozent der Bauleistung haben wird bereits erledigt“, teilte Dr. Thomas Stütze, Geschäftsführer der #Havellandautobahn, mit. Damit sei in 28 Monaten bautechnisch das Bergfest für die 60 Kilometer lange Strecke geschafft. 48 von insgesamt 120 Kilometern seien jetzt dreispurig ausgebaut sowie 19 von 38 Brücken erneuert. „Wir liegen voll im Zeitplan“, so Stütze.

In den nächsten Monaten sind weitere Verkehrsfreigaben zwischen Neuruppin und Dreieck Pankow geplant. Begonnen wird im Oktober mit dem Teilstück zwischen der #A24 und Kremmen, dann folgen die Bauabschnitte zwischen Oberkrämer und Dreieck Oranienburg (November), zwischen Mühlenbeck und Dreieck Pankow (Dezember) sowie zwischen Neuruppin und Neuruppin-Süd und zwischen …

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
2
Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
3
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
4
· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ausbau: Südlicher Berliner Ring nach vier Jahren fertig, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229470026/Suedlicher-Berliner-Ring-nach-vier-Jahren-fertig.html

Der Ausbau der #A10 auf acht Streifen zwischen den Dreiecken #Nuthetal und #Potsdam ist fertig. An der Baustelle gab es viele Unfälle.

Auf dem #südlichen Berliner Ring kann der Verkehr wieder ungehindert fließen: Ein wichtiger, gut acht Kilometer langer Abschnitt ist nach jahrelangem Ausbau fertiggestellt. Schon seit Anfang Juni sind zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal acht Spuren befahrbar. Mit dem offiziellen Abschluss der Arbeiten an der #Tank- und Rastanlage #Michendorf-Süd am Mittwoch ist das millionenteure Verkehrsprojekt nun abgeschlossen.

100.000 Fahrzeuge passieren den Abschnitt täglich
Nirgendwo in den neuen Bundesländern sei eine Autobahn #leistungsfähiger, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Mehr als 100.000 Fahrzeuge seien hier täglich unterwegs. Der Bund hatte 150 Millionen Euro in das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 11 investiert.

Der erste #Spatenstich war im April 2016 gesetzt worden. Die genau 8,2 Kilometer lange Strecke gilt nach Angaben der #Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) als die am stärksten belastete auf dem gesamten Berliner Ring. Der Ausbau war angesichts der ab dem Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsströme notwendig geworden. Dann sollen innerhalb von 24 Stunden 117.000 bis 126.000 Fahrzeuge die Strecke passieren. Ein Fünftel aller Fahrzeuge sind schon jetzt #Lastwagen. An der #Baustelle ereigneten sich während der Arbeiten zeitweise …