Straßenverkehr: (Aus)Bau von Kreisverkehren an unfallgefährdeten Verkehrskreuzungen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Welche lage- und #verkehrstechnischen #Voraussetzungen müssen für den Bau eines #Kreisverkehrs (KV) in
Berlin erfüllt sein?
Antwort zu 1:
Kreisverkehr ist eine Form der #Knotenpunktgestaltung und die Planung dergleichen erfolgt
in Berlin nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, unter Anwendung
verschiedener Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen – #RASt 06 und Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes
über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege).
Es gibt unterschiedliche Arten von Kreisverkehren (Minikreisverkehre, Kleine
Kreisverkehre, Kleine Kreisverkehre mit zweistreifigen Elementen und Große
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Kreisverkehre mit Lichtsignalanlagen), für die es verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer
lage- und verkehrstechnischen Voraussetzungen gibt. Grundsätzlich muss bei allen
Knotenpunkten eine Erkennbarkeit aus allen Knotenpunktzufahrten, eine Begreifbarkeit
der Bevorrechtigungen und möglicher Konflikte sowie eine gute und sichere Befahrbarkeit
bzw. Begehbarkeit gegeben sein.
In der Abwägung, ob ein Kreisverkehr oder eine Kreuzung/Einmündung gebaut wird,
werden dann Kriterien zur #Verkehrssicherheit (z. B. Zahl der Konfliktpunkte,
Unfallschwere, Berücksichtigung von Radverkehrsanlagen, Sichtbeziehungen,
Akzeptanz), zum Verkehrsablauf, zur Leistungsfähigkeit (z. B. Einordnung in das
Verkehrsnetz, Priorisierung bestimmter Fahrtrichtungen und/oder Fahrzeuge,
Gesamtverkehrsstärke), zum Komfort (z. B. Wegstrecken für Rad- und Fußverkehr,
Behindertenfreundlichkeit, Fahrkomfort, Orientierung nach Fahrtrichtung) sowie zur
Gestaltung (z. B. Flächenbedarf, städtebauliche Integration) herangezogen.
Frage 2:
Welche baulichen Maßnahmen sind zusätzlich für den Bus- und LKW-Verkehr zu beachten?
Antwort zu 2:
Die für Bus- und Lkw-Verkehr erforderlichen Parameter (z.B. Einhaltung der
Schleppkurven und Sichtbeziehungen) sind in den allgemeinen Entwurfselementen
innerhalb der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien für Kreisverkehre enthalten.
Besondere bauliche Maßnahmen für Bus- und Lkw-Verkehr sind von der Art des
Kreisverkehrs abhängig. So ist z. B. bei einem Minikreisverkehr die Mittelinsel für den Busund Lkw-Verkehr überfahrbar zu gestalten.
Frage 3:
Wie viele KV existieren im Stadtgebiet Berlin? (Bitte Anzahl je Bezirk tabellarisch darstellen.)
Antwort zu 3:
Es gibt keine zentrale Statistik zur Anzahl der vorhandenen Kreisverkehre im öffentlichen
Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft
gegeben:
Bezirk Vorhandene Kreisverkehre (Anzahl)
Friedrichshain – Kreuzberg 2
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 3
Mitte 2
Reinickendorf 0
Spandau 2
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Gesamtsumme: 9
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Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Qualität und die Quantität der KV in Berlin?
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Kreisverkehre in Berlin entsprechen den [bei ihrem Bau] gültigen
Richtlinien und Vorschriften.
Zudem gibt es teilweise Verbesserungsmöglichkeiten, wie z. B. mit der Einrichtung
gegenläufiger Radverkehrsanlagen am Großen Stern realisiert.
Die Quantität der Kreisverkehre ist wesentlich von der Zweckmäßigkeit ihrer Anordnung
abhängig. Dort, wo Neu- oder Umplanungen von Knotenpunkten erforderlich sind, wird die
jeweils geeignetere Knotenpunktlösung fachplanerisch bestimmt und angewandt.
Frage 5:
An welchen Standorten im Stadtgebiet befinden sich derzeitig KV in Bau und bis wann sollen diese
fertiggestellt sein? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken.)
Antwort zu 5:
Es gibt keine zentrale Statistik zu derzeit im Bau befindlichen Kreisverkehren im
öffentlichen Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende
Auskunft gegeben:
Bezirk Im Bau befindliche Kreisverkehre
(Standort und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 0
Mitte 0
Reinickendorf Hennigsdorfer Straße / Alt Heiligensee / Heiligenseestraße
/ Schulzendorfer Straße (bis 2022)
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 6:
Für welche Verkehrskreuzungen im Stadtgebiet sind Kreisverkehre geplant und wann werden diese
umgesetzt sein? (Bitte um tabellarische Darstellung pro Bezirk.)
Antwort zu 6:
Es gibt keine zentrale Statistik zu geplanten Kreisverkehren im öffentlichen Straßenland in
Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft gegeben:
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Bezirk Geplante Kreisverkehre
(Verkehrskreuzungen und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (2021)
Mitte 0
Neukölln Vorplanungsvariante für Kreuzung Köpenicker Straße /
Kanalstraße / August-Fröhlich-Straße
Reinickendorf 0
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf Untersuchung für Kreuzung Osdorfer Straße / Lichterfelder
Ring -Landweg (Keine Angabe zum Umsetzungszeitraum)
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 7:
Welche konkreten Planungen hinsichtlich des Ausbaus von Kreuzungen zu Kreisverkehren gibt es für den
OT Hohenschönhausen?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Lichtenberg teilte dazu mit, dass es keine Planungen gibt.
Frage 8:
An welchen Verkehrskreuzungen hat sich durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs die Unfallrate reduziert?
Antwort zu 8:
Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.
Frage 9:
Auf welche Höhe belaufen sich die Investitionen der letzten vier Jahre für den Ausbau von KV in Berlin?
Antwort zu 9:
Es konnten keine Investitionen in den letzten vier Jahren für den Ausbau von
Kreisverkehren in Berlin festgestellt werden.
Frage 10:
Welche finanziellen Mittel stehen für den Ausbau von KV für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung?
Antwort zu 10:
Für den Ausbau von Kreisverkehren stehen keine gesonderten Finanzierungsmittel zur
Verfügung. Als Element der Knotenpunktgestaltung werden Kreisverkehre, sofern diese
geplant sind, im Zuge von Straßenbaumaßnahmen errichtet. Insofern erfolgt die
Finanzierung im Rahmen der Investitionsmaßnahmen im Straßenbau.
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Frage 11:
Wie hoch sind die durchschnittlichen #Baukosten für die Einrichtung eines KV?
Antwort zu 11:
Da in den letzten Jahren in Berlin keine Kreisverkehre errichtet wurden, können keine
gültigen Angaben zu den durchschnittlichen Baukosten für die Errichtung eines
Kreisverkehrs genannt werden.
Frage 12:
Wie hoch sind die Instandhaltungskosten im Vergleich zu einer Ampel, pro KV und für die Berliner KV
insgesamt?
Antwort zu 12:
Die durchschnittlichen Kosten für eine #Lichtsignalanlage betragen rund 3.500,-€ (brutto)
pro Jahr.
Zu Instandhaltungskosten für Kreisverkehre gibt es keine zentrale Statistik in Berlin. Auch
die Bezirke haben dazu auf Anfrage keine konkreten Aussagen getroffen.
Allerdings unterscheiden sich die Instandhaltungskosten der Verkehrsflächen eines
Kreisverkehrs nicht von denen anderer Straßenabschnitte. In dem „Merkblatt über den
Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen“ (M FinStraKom 2019) hat die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (#FGSV) Erhaltungsmaßnahmen,
Verkehrsanlagen und Kostenarten definiert, anhand derer der Finanzbedarf für die
kommunale Straßenerhaltung unter Einbeziehung aller anfallenden Kosten abgeschätzt
werden kann. Da das aktuelle Merkblatt zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage nicht
vorlag, kann hier nur auf das entsprechende Merkblatt von 2004 verwiesen werden, das
den Betrag zum dauerhaften Erhalt des Wertes von Verkehrsflächen mit 1,10 €/m²*Jahr
beziffert.
Bei dem Vergleich der Instandhaltungskosten von Kreisverkehren mit denen von
Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen ist im Hinblick auf die verschiedenen Arten von
Kreisverkehren (siehe Antwort zu Frage 1.) vor allem der Mehrbedarf an Verkehrsfläche
für einen konkreten Vergleich ausschlaggebend.
Berlin, den 24.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz