Straßenverkehr: Mauteinnahmen im Land Berlin – Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Projekte zur Verbesserung der #Verkehrsinfrastruktur in Berlin werden aus denen in Beantwortung meiner Anfrage 18/22987 genannten fast 3,2 Millionen Euro #Mauteinnahmen (Stichtag 30.06.2019)
durchgeführt? (Bitte um Auflistung der einzelnen Maßnahmen)
Antwort zu 1:
Das #Mautaufkommen steht dem Träger der #Straßenbaulast zu. Die Einnahmen sind in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Die Mittel gehen zentral bei der Senatsverwaltung ein und
werden entsprechend aufgeteilt. Aufgrund noch offener Fragen zur Zuordnung von Streckenabschnitten findet die Aufteilung der Mittel erst in Kürze statt.
Frage 2:
Welche Kosten entfallen auf die einzelnen Maßnahmen? (Bitte um Aufschlüsselung)
Antwort zu 2:
Das Mautaufkommen steht den jeweiligen Straßenbaulastträgern zu, auf deren Strecken
es angefallen ist. Die davon durchzuführenden Maßnahmen auf dem #Fernstraßennetz koordinieren die Baulastträger in eigener Verantwortung.
Frage 3:
Wie ist der Realisierungsfortschritt der genannten Projekte und wann ist jeweils mit der Fertigstellung zu
rechnen? (Bitte um standortgenaue Auflistung
2
Antwort zu 3:
Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten ist die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Die Übertragung der Mittel wird nach Abschluss der unter Frage 1 genannten Klärung erfolgen.
Frage 4:
Wie erfolgte die Auswahl der Projekte und wer hat daran mitgewirkt?
Antwort zu 4:
Die künftigen Maßnahmen werden von den Baulastträgern eigenständig koordiniert.
Frage 5:
Wo sind die 3,2 Millionen Euro konkret im Haushalt etatisiert? (Kapitel/Titel)
Antwort zu 5:
Die Einnahmen sind im Kapitel 2707, Titel 521 90 etatisiert.
Frage 6:
Wann ist mit der Vorlage der genauen Summe der Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 zu rechnen? Weshalb
dauert es so lange, bis die Zahlen dem Senat bekannt sind?
Antwort zu 6:
Die Summen werden dem Land Berlin nachträglich halbjährlich zur Verfügung gestellt. Die
Einnahmen des 2. Halbjahres 2019 sollen in diesen Tagen dem Land zugehen.
Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach jeweils detaillierter Abrechnung durch die Autobahn
GmbH des Bundes.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz