Eine Regierungsantwort zeigt, dass bundesweit für den #Straßenbau reihenweise enteignet wird. Seit 2009 gab es fast 1650 Verfahren.
Sven Christian Kindler sieht eine scheinheilige Doppelmoral bei Leuten wie Andreas Scheuer. Immer wieder hakt der Haushaltsexperte der Grünen im #Verkehrsministerium nach, wie viele #Enteignungen es gerade bundesweit gibt, um Platz für neue Autobahnen und Bundesstraßen zu schaffen.
Auf der anderen Seite wettern auch Teile der Union gegen das für 2021 geplante Volksbegehren in Berlin, mit dem große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen, um einer Verdrängung von Mietern vorzubeugen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt diese Pläne klar ab. Andere halten solche Vergleiche, wie Kindler sie zieht, für den berühmten Äpfel-Birnen-Vergleich.
Aber die Zahlen sind bemerkenswert: Eine dem Tagesspiegel exklusiv vorliegende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), zeigt nun, wie umfangreich seit 2009 enteignet worden ist. Seither wird das Ressort von CSU-Ministern geführt, erst Peter Ramsauer, dann von Alexander Dobrindt und kommissarisch Christian Schmidt, seit 2018 von Andreas Scheuer, der …
Die #Verkehrswende in Berlin muss mit dem Vorbild der öffentlichen Hand beginnen. Auch bei der dritten Anfrage (18/20382) wurde deutlich, dass die #Fahrzeugflotte des Senats noch immer zu großen Teilen mit klimaschädlichen Antrieben unterwegs ist. Um die Klimaschutzziele und die Feinstaubwerte Berlins einzuhalten, ist hier ein rasches Umsteuern nötig.
Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senats und ihre Staatssekretär*innen haben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)
Zu 1.:
Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden tabellarischen Übersicht (Stand. 30.07.2020) entnommen werden:
Nutzungsberechtigte / -r
Marke/ Typ
Kraftstoff
CO2
g/km
NOX
g/km
Bestellung
RBm
Hr.Michael Müller
DaimlerMB S-Guard
Benzin
270
0,0200
StS WissForsch
Hr.Steffen Krach
AudiA4 Limousinedesign2.0TFSIultra
Benzin
133
0,0091
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
Bevollm.BundStS
Fr.SawsanChebli
Audie-tron Sportback 55 quattro
Elektro
0
0,0000
StS Verw.-mod.
Hr.Dr.FrankNägele
BMW520iTouring
Benzin
134
0,0196
ChefSKzlStS
Hr.ChristianGaebler
Audie-tron 55 quattro
Elektro
0
0,0000
Audie-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenInnDSSen
Hr.AndreasGeisel
BMW730Ld Limousine
Diesel
127
0,0260
BMW730Ld Limousine (Diesel)
SenInnDSStS
Hr.Torsten Akmann
BMW 530iLimousine
Benzin
128
0,0132
SenInnDSStS
Hr.AleksanderDzembritzki
AudiA6Limousinedesign45TDIquattro
Diesel/Mild-Hybrid
145
0,0523
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
SenInnDSStS
Fr.SabineSmentek
BMW530eiPerformance
Benzin/Plug-in-Hybrid
41
0,0013
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
SenJustVA Sen
Hr.Dr.DirkBehrendt
BMW530eiPerformance
Benzin/Plug-in-Hybrid
42
0,0013
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenJustVA StS
Fr.Dr.DanielaBrückner
AudiA4 Limousinedesign2.0TFSIultra
Benzin/Mild-Hybrid
133
0,0091
AudiA6 Limousine design50TFSIe quattro (Hybrid)
SenJustVA StS
Fr.MargitGottstein
BMW i3
Elektro
0
0,0000
SenFinSen
Hr.Dr.Ing.Matthias Kollatz
BMW530eiPerformance
Benzin/Plug-in-Hybrid
42
0,0013
BMW530eiPerformance Touring (Hybrid)
SenFinStS
Fr.VeraJunker
BMW 520iLimousine
Benzin
131
0,0194
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenFinStS
Hr.FrédericVerrycken
BMW530eiPerformance
Benzin/Plug-in-Hybrid
41
0,0013
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPGSen
Fr.DilekKalayci
BMW530eiPerformance
Benzin/Plug-in-Hybrid
42
0,0013
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPGStS
Hr.Martin Matz
BMW 530iLimousine
Benzin
135
0,0150
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPGStS
Fr.BarbaraKönig
AudiA4 Limousinedesign40TFSI
Benzin
133
0,0091
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
SenKultEuropaSen
Hr.Dr.KlausLederer
AudiA6Limousine50TDIquattro(Mietfahrzeug)
Diesel
146
0,0605
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
SenKultEuropaStS
Hr.Dr.Torsten Wöhlert
AudiA6 Limousinedesign40TDI
Diesel
117
0,0406
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro (Hybrid)
SenKultEuropaStS
Hr.GerryWoop
VolvoS90 T8
Benzin/Plug-in-Hybrid
49
0,0090
SenIASSen
Fr.ElkeBreitenbach
BMW 530iLimousine
Benzin
132
0,0150
BMW530eiPerformance Limousine (Hybrid)
SenIASStS
Hr.DanielTietze
AudiA6 Limousinedesign45TFSI
Benzin
142
0,0126
AudiA6 Limousinedesign45TFSI(Benzin)
SenIASStS
Hr.AlexanderFischer
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro
Benzin/Mild-Hybrid
43
0,0093
SenWiEnBeSen
Fr.RamonaPop
LexusGS300h
Benzin/Voll-Hybrid
113
0,0063
SenWiEnBeStS
Fr.BarbroDreher
Audie-tron 55 quattro
Elektro
0
0,0000
Audie-tron 55 quattro (Elektro)
SenWiEnBeStS
Hr.ChristianRickerts
Audie-tron 55 quattro
Elektro
0
0,0000
Audie-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenUVKSen
Fr.RegineGünther
TeslaModel3 Maximale Reichweite
Elektro
0
0,0000
SenUVKStS
Hr.IngmarStreese
Audie-tron Sportback 55 quattro
Elektro
0
0,0000
SenUVKStS
Hr.Stefan Tidow
Audie-tron Sportback 55 quattro
Elektro
0
0,0000
SenStadtWohnSen
Fr.KatrinLompscher
TeslaModel3 Maximale Reichweite
Elektro
0
0,0000
SenStadtWohnStS
Fr.RegulaLüscher
AudiA6Limousinedesign45 TFSIquattro
Benzin
142
0,0186
Audie-tron 55 quattro (Elektro)
SenStadtWohnStS
Hr.Sebastian Scheel
AudiA6 Limousine45 TDIquattro
Diesel
146
0,0523
Audie-tron 55 quattro (Elektro)
SenBildJugFamSen
Fr.SandraScheeres
BMW530eiPerformance Limousine
Benzin/Plug-in-Hybrid
36
0,0014
SenBildJugFamStS
Fr.SigridKlebba
AudiA6 Limousinesport55TFSIe quattro
Benzin/Mild-Hybrid
43
0,0093
SenBildJugFamStS
Fr.BeateStoffers
TeslaModel3 Standard-Reichweite Plus
Elektro
0
0,0000
Aus welchen Gründen befinden sich noch immer Diesel- und Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können?
Zu 2.:
Überwiegend sind die in der Modell-Liste für die Auswahl neu zu beschaffender per- sonengebundener Dienstfahrzeuge der Hauptverwaltung enthaltenen Fahrzeuge be- reits Elektro- oder Elektrohybrid-Fahrzeuge. Derzeit kann aber noch immer nicht da- rauf verzichtet werden, auch einige Benzin- und Diesel-Fahrzeuge anzubieten, weil Fahrzeuge mit Alternativantrieben in der benötigten oberen Mittelklasse bestimmte notwendige Anforderungen bisher noch nicht erfüllen. Zudem ist bisher noch immer keine entsprechende flächendeckende Schnelladeinfrastruktur für reine Elektro-Fahr- zeuge vorhanden. Hinsichtlich besonderer Sicherheitsanforderungen für einige Fahr- gäste ist das Fahrzeugangebot am Markt sehr begrenzt und der Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge erschwert.
Die Modell-Liste wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Beteili- gung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fortlaufend überar- beitet und den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Dabei werden die technischen Entwicklungen auf dem Feld der Elektromobilität intensiv verfolgt. So wurde Anfang des Jahres das vollelektronische „Model 3“ des Autobauers Tesla in die Modell-Liste für Dienstfahrzeuge aufgenommen.
Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige Dekarbonisierung des Berliner Fuhr- parks möglich ist?
Zu 3.:
Die Abstimmungen zwischen den Ressorts zu einer Senatsvorlage, die auch Be- schlüsse des Senats zu dieser Frage vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen.
Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen Ladesäulen seit der Be- antwortung der Anfrage 18 / 20 382?
Zu 4.:
Der aktuelle Stand der Weiterentwicklungen hinsichtlich der Planung der eigenen La- desäulen seit der Beantwortung der Anfrage 18 / 20 382 kann der nachfolgenden ta- bellarischen Übersicht entnommen werden.
Senatskanzlei/Senatsverwaltungfür:
Stand bei Beantwortungder Anfrage 18 / 20 382
AktuellerStand
Senatskanzlei (einschl. Skzl Wiss Forsch)
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden. Zurzeit werden die technischen Abstimmungen mit der ausführenden Firma zur baulichen Umsetzung vorbereitet.
Am Standort Berliner Rathaus ist im Innenhof durch die BIM GmbH eine Ladesäule errichtet worden, die noch im August 2020 in Betrieb genommen wird.
Für den Standort Warschauer Straße wird zurzeit durch die BIM GmbH eine Ladesäule geplant.
Bildung, Jugend und Familie
Derzeit befinden sich noch ausschließlich benzinbetriebene Dienstwagen in der Nut- zung der SenBildJugFam, daher wurde mit der Errichtung von Elektroladestationen noch nicht begonnen. Mit der BIM GmbH als Vermieterin der Fahrzeugstellplätze ist jedoch bereits verabredet, dass im Be- darfsfall die Installation der entsprechen- den Ladestation(en) in unmittelbarer Nähe der Stellplätze erfolgen wird. Die Nutzung dieser Ladestation(en) wird ausschließlich den personengebundenen Fahrerin- nen/Fahrern der Dienstfahrzeuge vorbe- halten sein.
Nach Austausch des benzinbetriebenen Dienstwagens der Senatorin gegen ein Hyb- rid-Fahrzeug Ende 2019, wurde bei der BIM GmbH die Errichtung der entsprechenden La- destation(en) in unmittelbarer Nähe der Fahr- zeugstellplätze beauftragt.
Nach entsprechender Recherche wurde u.a. die Berlin Energie Netz und Service GmbH zur Abgabe eines Angebotes zum Bau und zur Inbetriebnahme der Ladestationen aufge- fordert.
Die Angebote werden in Kürze erwartet und nach entsprechender Prüfung beauftragt. Ge- plant ist derzeit die Errichtung von 3 Ladesta- tionen, deren Nutzung ausschließlich den Dienstfahrzeugen vorbehalten sein wird.
Finanzen
Nach erfolgter Installation von 5 Schnellla- destationen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplanten Weiterentwicklungen. Sie werden als ausreichend angesehen.
Die installierten 5 Schnellladestationen wer- den weiterhin als ausreichend angesehen.
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Die SenGPG befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenIAS und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen. Voraussetzung hierfür ist die ge- naue Kenntnis der erforderlichen An- schlusswerte, um das passende Modell mit der notwenigen Leistungsfähigkeit be- nennen zu können.
Die am Standort Oranienstr. 106 ansässigen Senatsverwaltungen Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Integration, Arbeit und Soziales haben ihrerseits mit der BIM GmbH die weiteren Planungen zur Errichtung von Ladesäulen vorangetrieben. Da ein einheitli- ches landesweites Konzept bzw. eine landes- weite Koordination aktuell nicht vorliegen, ist die Errichtung als „nutzerspezifische“ Maß- nahme geplant. Ein entsprechendes Angebot liegt den beiden Senatsverwaltungen seit 22.07.2020 vor. Eine Realisierung soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erfolgen.
Inneres und Sport
Die BIM hat im Auftrag der SenInnDS als Mieterin des Alten Stadthauses die Strom- versorgung für Ladesäulen installiert. Mit Abschluss des Vertrages SenUVK mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Allego kann nunmehr die Installationen einer La-
Durch einen Zuständigkeitswechsel erfolgt die Auftragsvergabe für den Standort Kloster- straße 47 nun zentral durch die BIM GmbH. Die Vergabe soll nach aktuellem Stand vo- raussichtlich im 3. Quartal 2020 abgeschlos-
desäule beauftragt werden. Die Firma Al- lego erarbeitet zurzeit das Angebot an Se- nInnDS. Am Standort des Fuhrparks Berlin im Landesverwaltungsamt (LVwA) stehen
25 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
sen werden, so dass die Installation von 3 La- desäulen (50 kW) noch in diesem Jahr erfol- gen könnte.
Integration, Arbeit und Soziales
Die SenIAS befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenGPG und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen.
Voraussetzung hierfür ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschluss- werte, um das passende Modell mit der notwendigen Leistungsfähigkeit benennen zu können.
Siehe Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Justiz, Verbraucher-
Die Installation der Ladesäule konnte in
Die notwendigen Elektrovorarbeiten sind ab-
schutz und Antidis-
2018 nicht realisiert werden. Jedoch sind
geschlossen. Das Ausführungsangebot des
kriminierung
die notwendigen Tiefbau- und Elektroin-
Fachplaners liegt seit 03.08.2020 vor. Die
stallationsarbeiten von der BIM GmbH be-
Prüfung des Angebots ist erfolgt, die Beauf-
auftragt worden und sollen in Kürze (Spät-
tragung wird in Kürze von der BIM GmbH er-
sommer/Herbst 2019) ausgeführt werden.
folgen können. Im nächsten Schritt werden
die praktische Umsetzung sowie der Ausfüh-
rungszeitraum zur Installation der Ladesäule
festgelegt.
Kultur und Europa
Die SenKultEuropa arbeitet weiterhin an der Aufstellung einer Ladesäule im Dienst- gebäude der Brunnenstraße 188-190 und steht mit der Rahmenvertragsfirma für die Umsetzung in Kontakt. Die für die Lade- säule notwendigen Anschlüsse sollen zeit- nah gelegt werden.
Die Anschlüsse für eine Schnellladesäule wurden gelegt. Da ein Rahmenvertrag für die Dienstgebäude des Landes Berlin nicht zu- stande kam, wird die Ladesäule durch die BIM GmbH errichtet. Angebote wurden be- reits eingeholt; die Ladesäule soll noch in die- sem Jahr aufgestellt werden. Es wurde be- reits eine Zwischenlösung geschaffen, so dass derzeit eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gegeben ist.
Stadtentwicklung und Wohnen
Es befinden sich vier Ladesäulen für Elekt- roautos am Standort „Württembergische Str. 6“ (eine Ladesäule befindet sich im In- nenhof und 3 weitere stehen auf dem zwei- ten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant.
Derzeit ist eine funktionstüchtige Ladesäule im Hof des Standorts „Württembergischen Straße 6“ vorhanden. Die ehemals drei weite- ren Ladesäulen wurden der Hauptverteiler- stelle des Landesverwaltungsamtes (LVwA) zur Verfügung gestellt. Im interimsweise zur Verfügung gestellten Dienstgebäude „Fehr- belliner Platz 4“ sind zwei Ladesäulen ge- plant, mit Einzug aber noch nicht vorhanden.
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Drei Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 und drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Württembergische Str. 6. Zudem steht eine Ladeeinrichtung am Standort Tempelhofer Damm 45 und zwei Ladeein- richtungen stehen am Standort Columbi- adamm 22, die sich im Eigentum des Lan- des Berlin befinden. Eine weitere Ladeein- richtung wurde als Pilotprojekt am Stand- ort Innenhof Am Köllnischen Park 3 errich- tet und ist Eigentum des Landes Berlin. Am Standort Dienstgebäude Brücken- straße ist die Errichtung einer weiteren La- deeinrichtung geplant. Die neue Ladeein- richtung soll im Jahr 2019 aufgebaut wer- den.
Vier Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof des Dienstgebäudes Am Köllnischen Park 3 mit insgesamt 6 Lade- punkten. Am Standort der Verkehrslenkung Berlin am Tempelhofer Damm 45 (Flughafen- gelände Tempelhof) befindet sich eine Lade- einrichtung mit 2 Ladepunkten. Weiterhin ste- hen am Standort Columbiadamm 22 zwei La- deeinrichtungen mit insgesamt vier Lade- punkten. Weitere drei Ladeeinrichtungen ste- hen am Standort Innenhof des Dienstgebäu- des in der Württembergische Str. 6, das je- doch nicht mehr von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genutzt wird.
Seit der Beantwortung der Anfrage 18/20382 wurden vier weitere Ladeeinrichtungen mit je- weils einem Ladepunkt am Standort Dienst- gebäude Brunnenstraße 110d-111 aufge- baut. An den Standorten Dienstgebäude Brü- ckenstraße und Mohriner Allee (Pflanzen- schutzamt Berlin) ist jeweils die Errichtung ei- ner Ladeeinrichtung geplant.
Wirtschaft, Energie und Betriebe
In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 installierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann auf- grund der räumlichen Gegebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Ver- fügung und die vorhandenen Stellplätze sind für Einsatzfahrzeuge des LKA freizu- halten – nicht ermöglicht werden. Aller- dings befindet sich in unmittelbarer Nähe des Dienstgebäudes eine öffentliche La- destation. Auf diese Möglichkeit wird ggf. hingewiesen.
Ergänzend ist anzumerken, dass seit Sep- tember 2017 in der SenWiEnBe zwei E-Bi- kes zur dienstlichen Nutzung zur Verfü- gung stehen.
Der Sachstand aus der Beantwortung der An- frage 18/20382 ist unverändert.
Frage 1:
Wie viele #Laternen werden in Berlin derzeit mit Gas betrieben und wie viele Laternen sind mit #LED
ausgerüstet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 1:
Aktuell werden noch rund 26.400 (von ursprünglich 44.000) #Gasleuchten betrieben, von
den umgerüsteten Standorten sind 9.000 mit #LED-Leuchten ausgestattet.
Die Verteilung der Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 5.070
Friedrichshain-Kreuzberg: 1.730
Marzahn-Hellersdorf: 690
Mitte: 1.360
Neukölln: 1.700
Reinickendorf: 4.030
Spandau: 570
Steglitz-Zehlendorf: 6.590
Tempelhof-Schöneberg: 4.210
Treptow-Köpenick: 450
Die Verteilung der LED-Leuchten an ehemals gasbetriebenen Standorten auf die Bezirke
ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.655
Friedrichshain-Kreuzberg: 145
Marzahn-Hellersdorf: 570
Mitte: 2.245
Neukölln: 1.250
Reinickendorf: 400
2
Spandau: 2.230
Steglitz-Zehlendorf: 220
Tempelhof-Schöneberg: 230
Treptow-Köpenick: 55
Frage 2:
Wie viele Gaslaternen wurden in den Jahren 2018 und 2019 zu LED-Laternen umgerüstet? Hat der Senat
sein Ziel von 3.000 Laternen pro Jahr (vgl. Drucksache 18/10 399) erreicht? Was waren die Gründe, falls
das Ziel nicht erreicht wurde und wie soll dies kompensiert werden?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2018 wurden 1.400, in 2019 insgesamt 2.400 Gasleuchten umgerüstet.
Ein für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehenes Bauvorhaben zur Umrüstung von 5.500
Gasleuchten konnte wegen fehlender wirtschaftlicher Angebote für die Tiefbauleistungen
nicht planmäßig beginnen.
Voraussetzung für die Planung weiterer Umrüstungsvorhaben sind zudem die
erforderlichen Haushaltsmittel. Aufgrund der derzeitige Markt- und Auftragslage und der
fehlenden Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen sind die Kosten für die
Umrüstung deutlich gestiegen. Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln ist die Umrüstung
von etwa 1.670 Gasleuchten jährlich möglich, sofern nicht zusätzlich auch Fördermittel
eingeworben werden können.
Frage 3:
Wie viele der Gaslaternen sind derzeit in den einzelnen Bezirken defekt?
Frage 4:
Wie lange dauert die Reparatur dieser Gaslaternen? Bitte nach Bezirk und Dauer auflisten.
Frage 5:
Was sind die Gründe für eventuelle Verzögerungen bei der Reparatur?
Frage 6:
Wie viele Gaslaternen sind dauerhaft defekt, etwa wegen fehlender Ersatzteile? Wie viele dieser Laternen
sollen durch LED-Laternen ersetzt werden? Wie lange dauert der Austausch? Werden dauerhaft defekte
Laternen bei der Umrüstung prioritär ersetzt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 3, 4, 5 und 6:
Die Verteilung der derzeit defekten Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.192
Friedrichshain-Kreuzberg: 111
Marzahn-Hellersdorf: 35
Mitte: 75
Neukölln: 270
Reinickendorf: 1.370
Spandau: 136
3
Steglitz-Zehlendorf: 1.028
Tempelhof-Schöneberg: 732
Treptow-Köpenick: 45
Insgesamt sind 4.994 Anlagen defekt, davon sind 1.447 gestört, an weiteren 3.547
Anlagen sind Sanierungsarbeiten erforderlich.
Die durchschnittliche Störungsbeseitigung (z.B. Leuchtmittel defekt) dauert 13 Tage.
Sofern an der Gasleuchte Sanierungsarbeiten (z.B. Ersatz des Gasleuchtenkopfes)
erforderlich sind, dauert dies im Durchschnitt 52 Tage. Zwischen den Bezirken besteht bei
der Dauer der Behebung kein Unterschied.
Die Verteilung der defekten Gasleuchten mit Sanierungsarbeiten auf die Bezirke ist wie
folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 909
Friedrichshain-Kreuzberg: 34
Marzahn-Hellersdorf: 7
Mitte: 19
Neukölln: 187
Reinickendorf: 1.182
Spandau: 103
Steglitz-Zehlendorf: 547
Tempelhof-Schöneberg: 531
Treptow-Köpenick: 28
Verzögerungen bei der Reparatur treten insbesondere durch fehlende Materialien und
Kapazitäten der ausführenden Firma auf. Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote
aufgrund des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen besonders hoch.
Erschwerend kommt die Monopolstellung von Zulieferbetrieben für Ersatzteile hinzu. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Sofern an einem Standort außerhalb der Gaserhaltungsgebiete der Gasmast defekt ist
und ersetzt werden muss, wird der Standort gleich auf den elektrischen Betrieb
umgerüstet. Die anderen Standorte in der Straße bleiben gasbetrieben. Derzeit läuft ein
Bauvorhaben zur punktuellen Umrüstung von 600 Standorten, der Abschluss ist für 2020
geplant. Für 2021 wird derzeit die Ausschreibung eines weiteren Vorhabens zur
punktuellen Umrüstung vorbereitet. Von der Feststellung des Defektes bis zur Umrüstung
vergehen bei verfügbaren Kapazitäten im Bauvorhaben etwa sechs Monate.
Derzeit ist die punktuelle Umrüstung von 281 Standorten in laufenden und in Vorbereitung
befindlichen Bauvorhaben vorgesehen.
Die Verteilung auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 24
Friedrichshain-Kreuzberg: 3
Mitte: 6
Neukölln: 19
Reinickendorf: 27
Steglitz-Zehlendorf: 38
Tempelhof-Schöneberg: 164
4
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung und GaslaternenNetz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 7:
In den kommenden zwei Jahren ist die Umrüstung der 1.110 Gasaufsatzleuchten im
Ortsteil Hermsdorf geplant.
Berlin, den 07.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bei der Differenzierung zwischen City und Außenbezirken legt diese Anfrage eine Definition zugrunde, derzufolge „City“ als alle Kieze innerhalb des S-Bahn-Ringes zu verstehen ist. „Außenbezirke“ bezeichnet im Gegensatz alle Kieze außerhalb des S-Bahn-Ringes (siehe Anfrage Sven Kohlmeier – 18/20253 vom 30.07.2019). Vorsorglich weist der Abgeordnete darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit der Entscheidung (Beschluss vom 18. Februar 2015, VerfGH 92/14) hinsichtlich der Auskunftsrechte der Abgeordneten und der Verpflichtung des Senats zur Auskunft entschieden hat. Bei allem Verständnis des Abgeordneten für die „Corona-Situation“, so wäre eine wegen Bewältigung der Corona-Situation begründete Nicht- oder Teilbeantwortung keinesfalls gerechtfertigt, insbesondere da keine Ausnahmesituation mehr wie zu Beginn der Corona-Pandemie vorliegt.
Frage 1:
Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der StEP-Verkehr (Stadtentwicklungsplan Verkehr) mit folgende Klassifizierung herangezogen. Alle Werte sind in Kilometer angegeben.
Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung
Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen
Tabelle 1: Straßennetz aufgeschlüsselt nach Bezirk. StEP Stufen und Haupt/Nebennetz
TERN
Hauptnetz
Nebennetz
Bezirk/StraßenklasseStEP Stufe
Länge
0
I
II
III
IV
V
Charlottenburg- Wilmersdorf
559,4
0,0
45,3
75,7
43,5
26,7
368,1
Friedrichshain- Kreuzberg
210,3
0,0
7,2
29,4
20,3
13,0
140,3
Lichtenberg
403,0
0,0
7,6
29,7
37,8
18,9
309,0
Marzahn-Hellersdorf
614,3
0,0
6,3
47,5
28,8
36,3
495,4
Mitte
412,4
0,0
19,7
59,5
27,1
27,2
278,9
Neukölln
433,0
0,0
10,3
41,3
18,8
17,0
345,7
Pankow
792,7
10,7
29,6
70,0
41,2
46,8
594,6
Reinickendorf
617,5
0,0
26,3
58,1
48,5
26,7
457,9
Spandau
527,3
0,0
6,9
54,8
32,3
25,9
407,4
Steglitz-Zehlendorf
756,8
0,0
33,9
66,8
52,9
31,6
571,6
Tempelhof-Schöneberg
489,7
0,0
28,0
64,7
42,0
9,7
345,3
Treptow-Köpenick
818,2
0,0
29,8
86,4
61,0
31,6
609,3
Gesamtergebnis
6.634,7
10,7
250,9
684,0
454,2
311,5
4.923,4
Die Daten (zuletzt in Mai 2019 aktualisiert) in der Tabelle der Höchstgeschwindigkeit (unten) sind richtungsbezogen. Daher ist die Gesamtlänge in der Tabelle der Geschwindigkeitsbegrenzungen ungefähr doppelt so lang, wie die des Straßennetzes und weist Abweichungen auf.
Tabelle 2: Höchstgeschwindigkeit ausgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk
Höchstgeschwindigkeit
5 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
0,09
17,07
17,16
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
19,63
19,63
Lichtenberg
7,86
0,00
7,86
Marzahn-Hellersdorf
0,23
0,00
0,23
Mitte
0,00
7,02
7,02
Neukölln
8,26
0,74
9,00
Pankow
8,65
0,00
8,65
Reinickendorf
11,28
0,00
11,28
Spandau
0,17
0,00
0,17
Steglitz-Zehlendorf
0,00
0,00
0,00
Tempelhof-Schöneberg
0,12
0,00
0,12
Treptow-Köpenick
0,73
0,00
0,73
Gesamtergebnis
37,38
44,46
81,84
Höchstgeschwindigkeit
10 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
2,95
0,00
2,95
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
2,05
2,05
Lichtenberg
16,17
0,00
16,17
Marzahn-Hellersdorf
0,74
0,00
0,74
Mitte
1,06
0,00
1,06
Neukölln
6,21
3,46
9,67
Pankow
3,94
0,00
3,94
Reinickendorf
2,04
0,00
2,04
Spandau
3,64
0,00
3,64
Steglitz-Zehlendorf
5,90
0,00
5,90
Tempelhof-Schöneberg
0,58
0,22
0,79
Treptow-Köpenick
0,11
0,00
0,11
Gesamtergebnis
43,66
5,73
49,39
Höchstgeschwindigkeit
20 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
3,13
0,64
3,78
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
3,38
0,00
3,38
Marzahn-Hellersdorf
0,00
0,00
0,00
Mitte
0,00
0,19
0,19
Neukölln
14,76
0,00
14,76
Pankow
0,00
0,00
0,00
Reinickendorf
1,40
0,00
1,40
Spandau
2,98
0,00
2,98
Steglitz-Zehlendorf
0,00
0,00
0,00
Tempelhof-Schöneberg
0,00
0,00
0,00
Treptow-Köpenick
0,75
0,00
0,75
Gesamtergebnis
27,32
0,83
28,15
Höchstgeschwindigkeit
30 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
314,24
233,17
547,41
Friedrichshain-Kreuzberg
5,76
222,01
227,77
Lichtenberg
457,95
0,00
457,95
Marzahn-Hellersdorf
818,00
0,00
818,00
Mitte
128,64
287,56
416,20
Neukölln
436,70
120,22
556,92
Pankow
813,24
89,04
902,29
Reinickendorf
758,38
0,00
758,38
Spandau
630,90
0,00
630,90
Steglitz-Zehlendorf
964,27
0,00
964,27
Tempelhof-Schöneberg
504,46
130,36
634,81
Treptow-Köpenick
920,76
16,21
936,98
Gesamtergebnis
6.874,99
1.098,57
7.973,55
Höchstgeschwindigkeit
40 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
1,92
0,00
1,92
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
0,00
0,00
0,00
Marzahn-Hellersdorf
1,30
0,00
1,30
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
0,38
0,00
0,38
Pankow
3,99
0,00
3,99
Reinickendorf
0,57
0,00
0,57
Spandau
0,00
0,00
0,00
Steglitz-Zehlendorf
1,43
0,00
1,43
Tempelhof-Schöneberg
1,17
0,00
1,17
Treptow-Köpenick
0,56
0,00
0,56
Gesamtergebnis
11,33
0,00
11,33
Höchstgeschwindigkeit
50 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
338,03
153,88
491,91
Friedrichshain-Kreuzberg
5,64
166,01
171,65
Lichtenberg
311,76
0,00
311,76
Marzahn-Hellersdorf
369,75
0,00
369,75
Mitte
102,44
298,67
401,10
Neukölln
225,49
41,74
267,23
Pankow
579,39
47,52
626,91
Reinickendorf
428,71
0,00
428,71
Spandau
409,47
0,00
409,47
Steglitz-Zehlendorf
508,69
0,00
508,69
Tempelhof-Schöneberg
239,73
74,48
314,21
Treptow-Köpenick
612,69
12,19
624,88
Gesamtergebnis
4.131,80
794,48
4.926,28
Höchstgeschwindigkeit
60 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
11,91
1,56
13,47
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
7,16
0,00
7,16
Marzahn-Hellersdorf
28,30
0,00
28,30
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
6,24
0,00
6,24
Pankow
6,64
0,00
6,64
Reinickendorf
18,67
0,00
18,67
Spandau
0,00
0,00
0,00
Steglitz-Zehlendorf
4,11
0,00
4,11
Tempelhof-Schöneberg
8,64
0,00
8,64
Treptow-Köpenick
35,38
0,00
35,38
Gesamtergebnis
129,37
1,56
130,92
Höchstgeschwindigkeit
70 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
0,00
0,00
0,00
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
0,00
0,00
0,00
Marzahn-Hellersdorf
2,02
0,00
2,02
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
0,00
0,00
0,00
Pankow
9,58
0,00
9,58
Reinickendorf
0,00
0,00
0,00
Spandau
7,97
0,00
7,97
Steglitz-Zehlendorf
0,00
0,00
0,00
Tempelhof-Schöneberg
0,00
0,00
0,00
Treptow-Köpenick
15,14
0,00
15,14
Gesamtergebnis
34,70
0,00
34,70
Höchstgeschwindigkeit
80 km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
29,22
5,06
34,28
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
0,00
0,00
0,00
Marzahn-Hellersdorf
0,00
0,00
0,00
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
3,02
0,00
3,02
Pankow
14,39
0,00
14,39
Reinickendorf
9,22
0,00
9,22
Spandau
0,00
0,00
0,00
Steglitz-Zehlendorf
10,29
0,00
10,29
Tempelhof-Schöneberg
18,69
0,09
18,77
Treptow-Köpenick
15,25
0,00
15,25
Gesamtergebnis
115,84
5,14
120,99
Höchstgeschwindigkeit
100km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
4,89
0,00
4,89
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
0,00
0,00
0,00
Marzahn-Hellersdorf
0,00
0,00
0,00
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
0,00
0,00
0,00
Pankow
0,00
0,00
0,00
Reinickendorf
0,00
0,00
0,00
Spandau
0,00
0,00
0,00
Steglitz-Zehlendorf
8,40
0,00
8,40
Tempelhof-Schöneberg
0,00
0,00
0,00
Treptow-Köpenick
0,00
0,00
0,00
Gesamtergebnis
14,90
0,00
14,90
Höchstgeschwindigkeit
130km/h
Außenbezirk
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
0,00
0,00
0,00
Friedrichshain-Kreuzberg
0,00
0,00
0,00
Lichtenberg
0,00
0,00
0,00
Marzahn-Hellersdorf
0,00
0,00
0,00
Mitte
0,00
0,00
0,00
Neukölln
0,00
0,00
0,00
Pankow
8,73
0,00
8,73
Reinickendorf
0,00
0,00
0,00
Spandau
0,00
0,00
0,00
Steglitz-Zehlendorf
0,00
0,00
0,00
Tempelhof-Schöneberg
0,00
0,00
0,00
Treptow-Köpenick
0,00
0,00
0,00
Gesamtergebnis
8,73
0,00
8,73
Stand: Die Daten wurden zuletzt im Nov. 2019 aktualisiert.
Tabelle 3: Straßennetz Länge aufgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk
Bezirk/Außenbezirk – City
Länge
Außenbezirk
City
Charlottenburg-Wilmersdorf
559,35
355,29
205,94
Friedrichshain-Kreuzberg
210,27
5,70
204,85
Lichtenberg
402,95
402,14
0,00
Marzahn-Hellersdorf
614,29
610,17
0,00
Mitte
412,43
116,07
296,72
Neukölln
433,02
350,53
83,08
Pankow
792,74
724,43
68,28
Reinickendorf
617,52
616,26
0,00
Spandau
527,26
527,56
0,00
Steglitz-Zehlendorf
756,84
752,74
0,00
Tempelhof-Schöneberg
489,74
387,19
102,57
Treptow-Köpenick
818,23
800,69
14,20
Gesamtergebnis
6.634,65
5.648,77975,64
Frage 2:
Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Radwegenetz (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Frage 3:
Wie viele Kilometer des Berliner Radwegenetzes (jeweils aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?
sind baulich von der Straße getrennt?
sind farblich markiert?
sind durch durchgängige weiße Streifen auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?
sind durch gelegentliche weiße Streifen, zum Beispiel kurz vor oder hinter Kreuzungen, auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?
Antwort zu 2 und 3:
Art des Radweges
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
180,23
Radfahrstreifen
205,26
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
7,67
Radwege
1.434,40
Geh-/Radweg
932,79
Gehweg,mitRadverkehr frei
110,56
Radfahrerfurt
149,89
Radweg,baulich getrennt
241,16
Schutzstreifen
418,74
Gesamtergebnis
1.840,35
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Tabelle 4: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges
Tabelle 5: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges, Bezirk und City/Außenbezirk
Art des Radweges
Charlottenburg-Wilmersdorf
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
9,62
21,11
30,73
Radfahrstreifen
3,10
5,68
8,78
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,14
0,37
0,50
Radwege
80,80
55,25
136,06
Geh-/Radweg
52,63
32,44
85,07
Gehweg,mit Radverkehr frei
4,37
0,00
4,37
Radfahrerfurt
7,92
10,12
18,04
Radweg,baulich getrennt
15,88
12,69
28,57
Schutzstreifen
14,60
29,46
44,06
Gesamtergebnis
94,53
83,56
178,09
Art des Radweges
Friedrichshain-Kreuzberg
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
0,00
4,64
4,64
Radfahrstreifen
0,91
22,02
22,92
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,00
0,31
0,31
Radwege
0,90
55,97
56,87
Geh-/Radweg
0,89
35,45
36,33
Gehweg,mit Radverkehr frei
0,00
0,63
0,63
Radfahrerfurt
0,02
11,68
11,69
Radweg,baulich getrennt
0,00
8,21
8,21
Schutzstreifen
0,00
51,43
51,43
Gesamtergebnis
1,36
95,17
96,53
Art des Radweges
Lichtenberg
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
3,95
0,00
3,95
Radfahrstreifen
21,39
0,00
21,39
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,78
0,00
0,78
Radwege
86,45
0,00
86,45
Geh-/Radweg
57,81
0,00
57,81
Gehweg,mit Radverkehr frei
9,05
0,00
9,05
Radfahrerfurt
8,66
0,00
8,66
Radweg,baulich getrennt
10,93
0,00
10,93
Schutzstreifen
28,75
0,00
28,75
Gesamtergebnis
113,88
0,00
113,88
Art des Radweges
Marzahn-Hellersdorf
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
1,98
0,00
1,98
Radfahrstreifen
19,82
0,00
19,82
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,53
0,00
0,53
Radwege
99,59
0,00
99,59
Geh-/Radweg
66,52
0,00
66,52
Gehweg,mit Radverkehr frei
7,49
0,00
7,49
Radfahrerfurt
10,35
0,00
10,35
Radweg,baulich getrennt
15,23
0,00
15,23
Schutzstreifen
15,04
0,00
15,04
Gesamtergebnis
118,27
0,00
118,27
Art des Radweges
Mitte
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
3,90
28,88
32,78
Radfahrstreifen
5,68
46,43
52,10
Radverkehrsanlageim/amKnotenpunktbereich
0,22
1,28
1,50
Radwege
39,85
63,87
103,71
Geh-/Radweg
23,80
41,57
65,37
Gehweg,mitRadverkehr frei
0,43
0,86
1,29
Radfahrerfurt
5,47
14,29
19,77
Radweg,baulich getrennt
10,14
7,14
17,28
Schutzstreifen
12,83
63,58
76,41
Gesamtergebnis
51,16
133,95
185,11
Art des Radweges
Neukölln
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
5,82
0,72
6,54
Radfahrstreifen
2,33
0,61
2,94
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,12
0,14
0,26
Radwege
90,40
8,07
98,46
Geh-/Radweg
72,47
5,28
77,75
Gehweg,mit Radverkehr frei
2,32
0,00
2,32
Radfahrerfurt
8,13
1,10
9,23
Radweg,baulich getrennt
7,48
1,69
9,17
Schutzstreifen
9,44
2,02
11,47
Gesamtergebnis
99,25
9,82
109,07
Art des Radweges
Pankow
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
5,48
3,57
9,05
Radfahrstreifen
23,45
2,49
25,94
Radverkehrsanlageim/amKnotenpunktbereich
1,25
0,06
1,30
Radwege
99,64
15,70
115,35
Geh-/Radweg
61,79
8,72
70,51
Gehweg,mit Radverkehr frei
18,49
0,03
18,52
Radfahrerfurt
9,29
3,02
12,31
Radweg,baulich getrennt
10,07
3,94
14,01
Schutzstreifen
55,60
14,40
70,01
Gesamtergebnis
142,53
25,96
168,49
Art des Radweges
Reinickendorf
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
7,73
0,00
7,73
Radfahrstreifen
10,94
0,00
10,94
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,33
0,00
0,33
Radwege
119,82
0,00
119,82
Geh-/Radweg
76,87
0,00
76,87
Gehweg,mit Radverkehr frei
9,94
0,00
9,94
Radfahrerfurt
10,28
0,00
10,28
Radweg,baulich getrennt
22,73
0,00
22,73
Schutzstreifen
26,28
0,00
26,28
Gesamtergebnis
142,46
0,00
142,46
Art des Radweges
Spandau
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
8,60
0,00
8,60
Radfahrstreifen
10,92
0,00
10,92
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,49
0,00
0,49
Radwege
145,93
0,00
145,93
Geh-/Radweg
85,84
0,00
85,84
Gehweg,mit Radverkehr frei
23,41
0,00
23,41
Radfahrerfurt
10,89
0,00
10,89
Radweg,baulich getrennt
25,79
0,00
25,79
Schutzstreifen
20,17
0,00
20,17
Gesamtergebnis
166,02
0,00
166,02
Art des Radweges
Steglitz-Zehlendorf
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
17,80
0,00
17,80
Radfahrstreifen
2,62
0,00
2,62
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,23
0,00
0,23
Radwege
170,93
0,00
170,93
Geh-/Radweg
99,40
0,00
99,40
Gehweg,mit Radverkehr frei
9,53
0,00
9,53
Radfahrerfurt
14,38
0,00
14,38
Radweg,baulich getrennt
47,61
0,00
47,61
Schutzstreifen
29,45
0,00
29,45
Gesamtergebnis
195,98
0,00
195,98
Art des Radweges
Tempelhof-Schöneberg
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
22,98
29,01
51,99
Radfahrstreifen
7,46
1,32
8,78
Radverkehrsanlageim/amKnotenpunktbereich
0,45
0,27
0,71
Radwege
93,12
21,07
114,19
Geh-/Radweg
66,90
15,20
82,10
Gehweg,mit Radverkehr frei
4,05
0,00
4,05
Radfahrerfurt
9,38
3,29
12,67
Radweg,baulich getrennt
12,78
2,59
15,37
Schutzstreifen
18,65
7,15
25,80
Gesamtergebnis
117,88
39,95
157,83
Art des Radweges
Treptow-Köpenick
Außenbezirk
City
Gesamt
Bussonderfahrstreifen
3,80
0,64
4,45
Radfahrstreifen
13,71
3,68
17,39
Radverkehrsanlageim/am Knotenpunktbereich
0,71
0,00
0,71
Radwege
181,76
5,19
186,95
Geh-/Radweg
124,70
4,48
129,18
Gehweg,mit Radverkehr frei
19,95
0,00
19,95
Radfahrerfurt
11,02
0,53
11,55
Radweg,baulich getrennt
26,09
0,17
26,27
Schutzstreifen
18,45
1,42
19,88
Gesamtergebnis
200,11
8,06
208,16
Frage 4:
Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes gibt es keinen dezidierten Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 4:
Tabelle 6: Straßenkilometer ohne dezidierten Fahrradweg
Bezirk
Außenbezirke
City
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
260,76
122,38
383,14
Friedrichshain-Kreuzberg
4,34
109,68
114,02
Lichtenberg
288,26
0,00
288,26
Marzahn-Hellersdorf
491,90
0,00
491,90
Mitte
64,91
162,77
227,68
Neukölln
251,28
73,26
324,54
Pankow
581,90
42,32
624,22
Reinickendorf
473,80
0,00
473,80
Spandau
361,54
0,00
361,54
Steglitz-Zehlendorf
556,76
0,00
556,76
Tempelhof-Schöneberg
269,31
62,62
331,93
Treptow-Köpenick
600,58
6,14
606,73
Gesamt
4.205,34
579,18
4.784,52
Frage 5:
Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes ist es nicht möglich, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten und warum (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 5:
Die Möglichkeit, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten, Bedarf einer Einzelfallbetrachtung je Straßenabschnitt, da unterschiedliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der vorhandene Straßenquerschnitt zwischen den angrenzenden Gebäuden, vorliegen und individuell betrachtet werden müssen.
Verallgemeinert gilt: Hauptverkehrsstraßen
43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz (MobG BE): „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen
sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem
Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden.“
Nebenstraßen
44 Absatz 1 Satz 2 MobG BE: „Eine Ausweisung von Nebenstraßen im Radverkehrsnetz als Fahrradstraßen wird angestrebt.“
Tempo-30-Zone
45 Absatz 1c Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Sie [Tempo-30-Zone] darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“
Tempo-30-Zone und benutzungspflichtige Radwege schließen sich gegenseitig aus.
Frage 6:
Wie viele Unfälle von und mit Radfahrenden gab es in den letzten fünf Jahren (jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk, City und Außenbezirke, Severität des Unfalls):
entlang baulich getrennter Radwege?
entlang farblich markierter Radwege?
entlang Fahrmahnen mit durchgängig weißer Bodenmarkierung?
entlang Fahrbahnen mit gelegentlicher weißer Markierung?
auf Straßen ohne Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit)?
Antwort zu 6:
Die Erhebungsmerkmale der statistischen Erfassung durch die Polizei Berlin für Radverkehrsanlagen sind erst seit dem 1. Januar 2016 Bestandteil der gesetzlichen Erhebungspflicht. Valide Daten aus dem Jahr 2015 liegen diesbezüglich nicht vor.
Die Datawarehouse BOWI 21-Daten für das Jahr 2020 beziehen sich auf den Zeitraum vom
Januar bis zum Mai 2020.
Eine Differenzierung der Bezirke in „City“ und „Außenbezirke“ kann mangels valider Daten
nicht hergestellt werden.
Das Erhebungsmerkmal zur Beantwortung der Frage bezieht sich auf baulich getrennte
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Charlottenburg-Wilmersdorf
70
54
82
100
20
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
7
11
14
3
Unfall mit Leichtverletzten
58
43
53
67
12
Schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
9
4
17
19
5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
0
0
Friedrichshain-Kreuzberg
82
77
90
120
36
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
7
9
6
10
1
Unfall mit Leichtverletzten
59
59
69
89
27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
1
0
Alle übrigen VU
16
9
15
18
8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
2
0
Lichtenberg
19
30
29
39
20
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
2
3
6
1
Unfall mit Leichtverletzten
12
20
22
25
12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
4
7
4
8
7
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
1
0
0
0
Marzahn-Hellersdorf
17
12
29
33
6
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
2
2
2
5
1
Unfall mit Leichtverletzten
15
9
22
19
3
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
0
1
5
8
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
1
0
Mitte
66
79
79
97
26
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
6
10
11
13
2
Unfall mit Leichtverletzten
51
62
59
69
20
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
9
6
8
13
4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
1
1
2
0
Neukölln
29
34
37
46
14
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
1
3
0
3
1
Unfall mit Leichtverletzten
22
24
30
38
12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
4
6
6
5
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
2
1
1
0
0
Pankow
67
72
80
75
20
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
9
6
10
5
4
Unfall mit Leichtverletzten
55
57
55
61
14
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
3
9
15
9
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Reinickendorf
45
40
50
66
13
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
1
1
2
6
0
Unfall mit Leichtverletzten
41
34
37
48
11
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
2
4
11
11
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
1
1
0
1
0
Spandau
40
30
44
51
15
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
2
3
5
10
2
Unfall mit Leichtverletzten
33
24
35
37
12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
5
3
4
4
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Steglitz-Zehlendorf
44
37
44
52
22
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
7
6
3
6
2
Unfall mit Leichtverletzten
31
26
28
34
15
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
6
4
13
12
5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
1
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
53
38
43
53
17
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
3
4
7
2
Unfall mit Leichtverletzten
41
30
31
40
12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
7
5
8
5
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
2
0
0
1
1
Treptow-Köpenick
38
48
62
72
35
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Unfall mit Schwerverletzten
5
11
9
10
0
Unfall mit Leichtverletzten
23
30
38
55
33
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
10
7
15
7
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
(Stand: 23. Juli 2020)
Eine valide Aussage ist recherchebedingt nicht möglich.
und Eine Differenzierung nach farblicher Gestaltung bzw. Radfahrschutzstreifen (Zeichen 340) und Radwegzeichen (Zeichen 295) ist nicht vorgesehen und daher nicht recherchierbar. Die Tabelle enthält Verkehrsunfälle auf Radverkehrsanlagen, auf der Fahrbahn sowie auf Radverkehrsführungen.
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Charlottenburg-Wilmersdorf
200
174
204
208
54
Unfall mit Getöteten
1
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
14
14
22
20
1
Unfall mit Leichtverletzten
156
119
149
151
39
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
29
41
33
37
14
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Friedrichshain-Kreuzberg
302
301
395
400
113
Unfall mit Getöteten
0
2
0
0
1
Unfall mit Schwerverletzten
17
20
29
26
7
Unfall mit Leichtverletzten
217
218
270
290
86
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
65
56
92
82
19
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
3
5
4
2
0
Lichtenberg
83
95
112
114
40
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
6
5
12
9
5
Unfall mit Leichtverletzten
59
68
79
85
24
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit
0
0
0
0
0
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
Alle übrigen VU
18
22
20
20
8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
0
3
Marzahn-Hellersdorf
59
70
74
73
25
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
1
Unfall mit Schwerverletzten
5
15
10
12
4
Unfall mit Leichtverletzten
44
42
47
50
19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
10
13
17
10
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
1
0
Mitte
423
384
473
501
121
Unfall mit Getöteten
0
0
1
1
1
Unfall mit Schwerverletzten
33
30
44
43
5
Unfall mit Leichtverletzten
284
270
330
357
84
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
1
1
0
0
0
Alle übrigen VU
103
79
97
98
29
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
2
4
1
2
2
Neukölln
83
49
87
85
22
Unfall mit Getöteten
1
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
8
2
8
8
0
Unfall mit Leichtverletzten
54
36
66
59
16
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
19
11
13
18
6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
1
0
0
0
0
Pankow
233
242
266
270
82
Unfall mit Getöteten
1
1
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
22
22
23
20
8
Unfall mit Leichtverletzten
164
170
191
206
60
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
44
48
50
43
14
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
2
1
2
1
0
Reinickendorf
80
54
84
60
24
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
1
Unfall mit Schwerverletzten
8
1
9
8
2
Unfall mit Leichtverletzten
55
47
55
41
19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
17
6
20
11
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Spandau
87
72
66
68
29
Unfall mit Getöteten
0
1
1
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
9
4
9
4
4
Unfall mit Leichtverletzten
61
56
45
52
18
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
1
0
0
Alle übrigen VU
17
11
9
11
7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
1
0
Steglitz-Zehlendorf
99
93
104
120
36
Unfall mit Getöteten
1
1
1
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
7
10
13
11
5
Unfall mit Leichtverletzten
69
73
68
82
23
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
22
9
22
27
7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
1
Tempelhof-Schöneberg
134
108
119
119
36
Unfall mit Getöteten
0
0
1
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
13
12
16
11
4
Unfall mit Leichtverletzten
81
79
80
82
27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
40
17
21
26
5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
0
0
Treptow-Köpenick
104
138
127
154
52
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Unfall mit Getöteten
1
0
1
0
1
Unfall mit Schwerverletzten
15
19
13
22
6
Unfall mit Leichtverletzten
67
98
80
106
38
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
20
21
33
26
7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
1
0
0
0
0
(Stand: 23. Juli 2020)
Zugrunde gelegt wurden hier alle Verkehrsunfälle, die sich auf den Straßenteilen Fahrbahn, Nebenfahrbahn sowie Bussonderfahrstreifen ereigneten und die nicht die Besonderheit der Radverkehrsanlage beinhalten. Angaben über die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit sind recherchebedingt nicht möglich.
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Charlottenburg-Wilmersdorf
68
48
60
50
11
Unfall mit Getöteten
0
0
0
2
0
Unfall mit Schwerverletzten
12
6
6
3
1
Unfall mit Leichtverletzten
43
36
46
38
8
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
13
6
8
7
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Friedrichshain-Kreuzberg
90
71
101
99
25
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
8
7
9
6
0
Unfall mit Leichtverletzten
58
49
68
70
19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
1
0
0
1
0
Alle übrigen VU
23
14
24
22
6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
1
0
0
0
Lichtenberg
24
13
32
32
7
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
2
9
4
2
Unfall mit Leichtverletzten
18
8
17
25
4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
3
3
5
3
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
0
0
Marzahn-Hellersdorf
13
19
31
21
1
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
6
7
3
0
Unfall mit Leichtverletzten
8
9
16
15
0
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
2
4
7
3
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
1
0
0
Mitte
98
117
139
135
30
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Unfall mit Schwerverletzten
11
20
17
12
3
Unfall mit Leichtverletzten
62
75
84
96
19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
1
0
0
0
0
Alle übrigen VU
21
21
37
27
8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
3
1
1
0
0
Neukölln
31
26
31
38
8
Unfall mit Getöteten
1
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
5
4
3
1
Unfall mit Leichtverletzten
20
17
19
28
5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
5
4
8
7
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
2
0
0
0
0
Pankow
50
59
60
63
16
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
9
9
5
5
2
Unfall mit Leichtverletzten
30
44
43
40
12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
1
0
0
0
0
Alle übrigen VU
10
6
12
17
2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
1
0
Reinickendorf
17
17
18
22
8
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
1
1
3
4
0
Unfall mit Leichtverletzten
13
10
12
16
5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
3
6
3
2
3
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Spandau
19
11
15
18
10
Unfall mit Getöteten
1
0
0
1
0
Unfall mit Schwerverletzten
3
1
3
3
3
Unfall mit Leichtverletzten
14
8
8
10
3
Verwaltungsbezirk/Unfallschwere
2016
2017
2018
2019
2020
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
1
2
4
4
4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Steglitz-Zehlendorf
28
22
37
25
5
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
2
4
5
3
1
Unfall mit Leichtverletzten
20
17
21
13
4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
6
1
11
9
0
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
39
26
54
42
13
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
10
3
2
4
3
Unfall mit Leichtverletzten
24
22
42
31
5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
5
1
10
7
4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
1
Treptow-Köpenick
25
31
24
38
10
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
5
8
5
7
2
Unfall mit Leichtverletzten
17
14
14
25
6
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
0
0
0
0
Alle übrigen VU
3
9
5
6
1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel
0
0
0
0
1
(Stand: 23. Juli 2020)
Frage 7:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Potsdam. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat heute ein Gutachten zum Bedarf von #Bike-and-Ride (#B+R) und #Park-and-Ride-Anlagen (#P+R) im Land Brandenburg bis 2030 veröffentlicht. Demnach wird mit steigenden #Pendlerzahlen ein erheblicher Ausbau der Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze im Land notwendig sein, um den Fahrgästen weiterhin einen attraktiven Zugang zum #Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen.
Der Bedarf wird aber nicht nur wegen zunehmender Pendler_Innenzahlen steigen, sondern auch, weil der ÖPNV im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 ausgebaut und eine Verlagerung vom Pkw-Verkehr zum ÖPNV angestrebt wird. Um diese Ziele zu erreichen, haben Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann und Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther auf Basis des Gutachtens eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die beiden Länder wollen beim Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen, die von vielen Berufspendler_Innen genutzt werden, künftig enger zusammenarbeiten: Neben der Entwicklung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Metropolraum Berlin-Brandenburg wird auch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt.
Verkehrsminister Guido Beermann:
„Täglich pendeln mehr als 300.000 Menschen regelmäßig zwischen Brandenburg und Berlin. Hinzu kommen viele weitere Pendler_Innen innerhalb Brandenburgs. Durch gute und sichere Anbindungen beim Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf die Bahn wollen wir noch mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das reduziert die Verkehrsbelastung in den Innenstädten und trägt zum Klimaschutz bei. Dafür sind gute Parkmöglichkeiten für Pkw- und Fahrradfahrer_Innen an Bahnhöfen und Haltepunkten nötig. Wir wollen deshalb den Aus- und Neubau von Stellplätzen für Autos und Fahrräder vorantreiben. Dafür arbeiten wir eng mit Berlin und allen anderen beteiligten Akteuren zusammen.“
Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Mit der neuen Kooperation intensivieren wir die Zusammenarbeit mit Brandenburg, um die gesamte Metropolregion klima- und umweltfreundlicher sowie sicherer zu gestalten. Gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler sollen an den stark genutzten Bahnhöfen einfach auf den ÖPNV umsteigen können, um gar nicht erst mit dem Auto nach Berlin reinzufahren. Weniger Verkehr und mehr Komfort sind das Ziel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch den Ausbau der notwendigen Radabstellanlagen erschlossen werden.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Wir haben einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr im VBBLand, den wir in Zukunft noch weiter ausbauen möchten, indem wir vermehrt Angebote für PendlerInnen schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung am Bahnhof zwischen dem Bahnverkehr und den Park-and-Ride (P+R) und Bike-and-Ride (B+R)-Anlagen möchten wir die Kommunen bei der Bedarfsberechnung, Gestaltung und Förderung aktiv unterstützen und dazu eine Beratungsstelle einrichten. Damit setzen wir beim VBB künftig noch stärker auf eine geteilte und nachhaltige Mobilität.“
Die Verkehrsprognose 2030 des VBB sagt vor allem auf den pendlerstarken Verkehrskorridoren von und nach Berlin eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr voraus. Wie das Gutachten zeigt, wird damit auch der Bedarf an Stellplätzen für Autos und Fahrräder deutlich steigen. Die Studie geht von einem Bedarf von 21.500 B+R-Stellplätzen und 8.800 P+R Stellplätzen bis 2030 aus. Daraus resultiert ein Investitions- und Finanzbedarf von insgesamt rund 150 Millionen Euro. Dies zeigt, wie groß die Herausforderung für die Kommunen in Brandenburg ist. Der VBB will hierbei nicht nur fachlich, sondern auch bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivierung der Flächen für B+R- und P+R-Anlagen. Die Partner brauchen für den Bau und die Finanzierung intelligente Lösungen.
Die Brandenburger Landesregierung unterstützt entsprechend dem Koalitionsvertrag den Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern zu modernen Mobilitätszentralen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher B+R- und P+R-Anlagen sowie Sharing-Angebote. Brandenburg hat in den letzten Jahren durch das Landesförderprogramm „ÖPNV-Invest“ und über die EFRE-Richtlinie Mobilität erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kommunen beim Thema Fahrradabstellflächen zu unterstützen. So sind neben kleineren B+R Anlagen auch größere Fahrradparkhäuser entstanden – beispielsweise in Potsdam, Bernau, Oranienburg und Königs Wusterhausen (im Bau). Ebenfalls werden P+R-Anlagen durch die genannten Landesförderprogramme unterstützt.
Um den Aus- und Neubau von P+R und B+R in Brandenburg voranzutreiben, empfiehlt das Gutachten eine enge Kooperation aller Beteiligten wie dem Land Brandenburg, dem Land Berlin, den Kommunen, dem Bund, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Deutschen Bahn und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) vor dem Hintergrund eines strategischen Ausbauprozesses. Darüber hinaus gibt die Studie Handlungsempfehlungen für die Bereiche Förderung und Finanzierung, Bau, Aktivierung von Flächen, Betrieb und Unterhalt sowie Kommunikation vor und analysiert den genauen Bedarf an den Bahnhofsstationen im Land.
Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ein neuer Leitfaden „Parken am Bahnhof“ erarbeitet. Dieser eröffnet Kommunen die Möglichkeit, anhand ihrer spezifischen Daten den Stellplatzbedarf und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
Das neue Gutachten zum Bedarf an B+R und P+R Anlagen im Land Brandenburg bis 2030 wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beauftragt und vom VBB herausgegeben. Ziel war es, mit der Studie das B+R und P+R Konzept für das Land Brandenburg aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren.
#Pendler zwischen #Oberhavel und Berlin müssen ab Donnerstagabend auf der #A111 mit erheblichen Behinderungen rechnen. Wegen #Bauarbeiten wird die Autobahn ab 20 Uhr zwischen #Heckerdamm und der Überfahrt zur #A100 in Richtung Stadtzentrum bis Sonntagabend voll gesperrt.
Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr müssen an den Brückenbauwerken zur A 100 vor der #Rudolf-Wissel-Brücke neue #Dehnungsfugen eingebaut werden. „Aus bautechnischen Gründen erfolgt der Einbau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen auf beiden Fahrstreifen gleichzeitig“, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwoch mit. Sie empfiehlt Autofahrern, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert.
Frage 1:
Werden bei den momentanen #Straßenbauarbeiten in der Altstadt #Köpenick, die erhebliche Beeinträchtigungen
für den Verkehr nach sich ziehen, ausschließlich die #Straßenbahnschienen getauscht oder werden noch
andere Bauarbeiten durchgeführt? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den Bauarbeiten handelt es sich ausschließlich um #Gleisbauarbeiten mit #Schienenwechsel zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.“
Frage 2:
Wann wurden die Schienen in der Altstadt Köpenick zum letzten Mal erneuert und entspricht der #Austauschzyklus den Normwerten?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die letzten Erneuerungen der Gleisanlagen in der Altstadt Köpenick wurden wie folgt
durchgeführt:
Kietzer Straße – von Müggelheimer Straße bis Schüßlerplatz im Jahr 1997
Kirchstraße – von Schüßlerplatz bis Freiheit im Jahr 2007
Gleisbogen Kirchstraße/Alt-Köpenick mit Weichenanlagen im Jahr 2012
Straße Alt-Köpenick – von Freiheit bis Schlossplatz im Jahr 1997
Schlossplatz im Jahr 2011
Zwischen diesen umfassenden Gleisbauarbeiten erfolgten jedoch immer wieder kleinere #Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Die Schienenerneuerung erfolgt zustandsorientiert und hängt z. B. von den vorhandenen
Radien, der Oberbauform, den Verkehrslasten und den Materialgüten ab. Dabei sind die
Grenzwerte nach dem gültigen technischen Regelwerk ausschlaggebend.“
Frage 3:
Wann wurden die Bauarbeiten über welchen Zeitraum (Beginn und Ende) sowie mit welchen Auflagen
genehmigt?
Antwort zu 3:
Die Bauarbeiten wurden über den Zeitraum vom 02.06.2020 bis zum 31.07.2020 seitens
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK genehmigt. Vom
02.06.2020 bis 09.06.2020 erfolgten vorbereitende Maßnahmen für die Bauphasen 1 bis 4.
Diese haben zwischen dem 10.06.2020 bis zum 24.07.2020 stattgefunden. In der letzten
Bauphase 5 werden ab dem 24.07.2020 Restarbeiten im Gehwegbereich durchgeführt und
die vorbereitenden Maßnahmen zurückgebaut. Die Baumaßnahme ist an die
Tramsperrpause gebunden und findet zum Großteil in der Ferienzeit statt.
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat der Baumaßnahme der Straßenbahn im
Bereich Schloßplatz (Bogengleise zum Schloßplatz und zur Langenbrücke) am 28.05.2020
unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Durch die Trassierung bedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch
Geschwindigkeitssignale anzuzeigen.
2. Für die Anpassung der Fahrleitungsanlage, die im Zusammenhang mit den
Gleislageänderungen erforderlich wird, sind die Höhen- und Seitenlageprotokolle für
die geänderte Fahrleitungsanlage an die Technische Aufsichtsbehörde zu
übergeben. Darüber hinaus ist die #Fahrdrahtverschiebung mit Hilfe einer Prüffahrt
visuell zu beurteilen.
3. Für die Gleise ist zur Ermittlung des Ableitungsbelages G´RS eine protokollierte
Messung gemäß Anhang A, Punkt A.3 der Norm DIN EN 50122-2 durchzuführen.
4. Der Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten ist bei SenUVK, IV E 3, rechtzeitig
anzuzeigen.
5. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei SenUVK die Inbetriebnahme gemäß §
62 Abs. 4 #BOStrab (#StraßenbahnBau- und Betriebsordnung) zu beantragen. Für die
3
Inbetriebnahme ist eine Prüfung vor Ort erforderlich. Der Betriebsleiter der BVG
(Bereich #Straßenbahn) ist bei der Abnahme des Bauvorhabens zu beteiligen.
Frage 4:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße/Lindenstraße mit diesem Vorhaben im
Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gleisreparaturarbeiten Bahnhofstraße/Lindenstraße erfolgten zeitgleich mit der
Baumaßnahme Schloßplatz. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lindenstraße steht in
keinem Zusammenhang zu der Baumaßnahme Schloßplatz. Die Restarbeiten in der
Lindenstraße werden aufgrund einer ausstehenden Ampelanpassung von der Firma
Alliander erst im nächsten Jahr ausgeführt.“
Frage 5:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Müggelheimer Straße und entlang der Langen Brücke mit den
Bauarbeiten in der Altstadt im Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der Sperrung für die Baumaßnahme Schloßplatz erfolgten parallel die
Reparaturarbeiten in der Müggelheimer Straße und auf der Langen Brücke. Auf Seiten des
Köllnischen Platzes (Bereich Lange Brücke) wurden Weichen- und Schienenteile erneuert,
die Arbeiten in der Müggelheimer Straße gehören zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahngleise auf dem Schlossplatz.“
Frage 6:
Wann ist mit dem Ende der genannten Baumaßnahmen und somit wieder mit einem ungehinderten
Verkehrsfluss zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit dem Erlöschen der verkehrsrechtlichen Anordnungen und dem Abschluss der
Restarbeiten werden voraussichtlich alle Baustellen bis zum 02.08.2020 beräumt und
Einschränkungen für den Individual- und Straßenbahnverkehr beseitigt sein. Die
Beendigung der Schattenbaumaßnahmen kann früher erfolgen.“
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues #Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien #X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die #Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
6
Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Auf der Autobahn #A111 ab Höhe #Weltlingerbrücke finden von Donnerstag, den 6. August 2020, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 9. August 2020, 20:00 Uhr notwendige #Brückeninstandsetzungsarbeiten statt. In dieser Zeit wird die Anschlussstelle zum #Flughafen#Tegel in Richtung Süden gesperrt. Dadurch müssen die Buslinien #X9 und #109 in Richtung S+U Zoologischer Garten umgeleitet werden. Beide Linien fahren vom Flughafen Tegel kommend über Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Heckerdamm zum Kurt-Schumacher-Damm. Ab U Jakob-Kaiser-Platz fahren beide Linien wie gewohnt. Auch in Richtung Tegel fahren die Busse nach Plan.
Da auch der Individualverkehr umgeleitet wird, kann es zu Fahrzeitverlängerungen kommen. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen mehr Fahrzeit einzuplanen.
Eigentlich ist es ein Streit um #Grundsatzfragen. Aber die Kontrahenten führen ihn mit jener Verbissenheit, die nur lokale Interessengruppe aufbringen. Auf den ersten Blick geht es um die Ruhe im idyllischen Hermsdorfer #Waldseeviertel, im Reinickendorfer Grenzgebiet zur brandenburgischen Nachbargemeinde #Glienicke.
Überrollt vom morgendlichen und abendlichen #Berufsverkehr fühlen sich die einen und wollen mit #Straßensperren für Ruhe sorgen. Gegen eine neue Grenze da, wo 28 Jahre lang die Mauer stand, zieht die andere Bürgerinitiative ins publizistische Feld. Auf beiden Seiten wird verbissen agitiert und argumentiert; stehen wohlsituierte Bildungsbürger bereit, ihre Sache als die einzig richtige durchzukämpfen.