Straßenverkehr: Platz für neue Autobahnen „Scheuer ist ein Enteignungsminister“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/platz-fuer-neue-autobahnen-scheuer-ist-ein-enteignungsminister/26088460.html

Eine Regierungsantwort zeigt, dass bundesweit für den #Straßenbau reihenweise enteignet wird. Seit 2009 gab es fast 1650 Verfahren.

Sven Christian Kindler sieht eine scheinheilige Doppelmoral bei Leuten wie Andreas Scheuer. Immer wieder hakt der Haushaltsexperte der Grünen im #Verkehrsministerium nach, wie viele #Enteignungen es gerade bundesweit gibt, um Platz für neue Autobahnen und Bundesstraßen zu schaffen.

Auf der anderen Seite wettern auch Teile der Union gegen das für 2021 geplante Volksbegehren in Berlin, mit dem große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen, um einer Verdrängung von Mietern vorzubeugen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt diese Pläne klar ab. Andere halten solche Vergleiche, wie Kindler sie zieht, für den berühmten Äpfel-Birnen-Vergleich.

Aber die Zahlen sind bemerkenswert: Eine dem Tagesspiegel exklusiv vorliegende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), zeigt nun, wie umfangreich seit 2009 enteignet worden ist. Seither wird das Ressort von CSU-Ministern geführt, erst Peter Ramsauer, dann von Alexander Dobrindt und kommissarisch Christian Schmidt, seit 2018 von Andreas Scheuer, der …

Straßenverkehr: Welche Autos fährt der Berliner Senat IV, aus Senat

www.berlin.de

Die #Verkehrswende in Berlin muss mit dem Vorbild der öffentlichen Hand beginnen. Auch bei der dritten Anfrage (18/20382) wurde deutlich, dass die #Fahrzeugflotte des Senats noch immer zu großen Teilen mit klimaschädlichen Antrieben unterwegs ist. Um die Klimaschutzziele und die Feinstaubwerte Berlins einzuhalten, ist hier ein rasches Umsteuern nötig.

 

  1. Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senats und ihre Staatssekretär*innen haben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)

Zu 1.:

Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden tabellarischen Übersicht (Stand. 30.07.2020) entnommen werden:

 

 

Nutzungsberechtigte / -r

 

 

Marke / Typ

 

 

Kraftstoff

 

CO2

g/km

 

NOX

g/km

 

 

Bestellung

RBm Hr. Michael Müller Daimler MB S-Guard Benzin 270 0,0200  
StS WissForsch Hr. Steffen Krach Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin 133 0,0091 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
Bevollm. Bund StS Fr. Sawsan Chebli Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
StS Verw.-mod. Hr. Dr. Frank Nägele BMW 520i Touring Benzin 134 0,0196  
Chef SKzl StS Hr. Christian Gaebler Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenInnDS Sen Hr. Andreas Geisel BMW 730Ld Limousine Diesel 127 0,0260 BMW 730Ld Limousine (Diesel)
SenInnDS StS Hr. Torsten Akmann BMW 530i Limousine Benzin 128 0,0132  
SenInnDS StS Hr. Aleksander Dzembritzki Audi A6 Limousine design 45 TDI quattro Diesel/ Mild-Hybrid 145 0,0523 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenInnDS StS Fr. Sabine Smentek BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 41 0,0013 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenJustVA Sen Hr. Dr. Dirk Behrendt BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)

 

 

SenJustVA StS Fr. Dr. Daniela Brückner Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin/ Mild-Hybrid 133 0,0091 Audi A6 Limousine design 50 TFSI e quattro (Hybrid)
SenJustVA StS Fr. Margit Gottstein BMW i3 Elektro 0 0,0000  
SenFin Sen Hr. Dr. Ing. Matthias Kollatz BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Touring (Hybrid)
SenFin StS Fr. Vera Junker BMW 520i Limousine Benzin 131 0,0194 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenFin StS Hr. Fréderic Verrycken BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 41 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG Sen Fr. Dilek Kalayci BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG StS Hr. Martin Matz BMW 530i Limousine Benzin 135 0,0150 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG StS Fr. Barbara König Audi A4 Limousine design 40 TFSI Benzin 133 0,0091 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa Sen Hr. Dr. Klaus Lederer Audi A6 Limousine 50 TDI quattro (Mietfahrzeug) Diesel 146 0,0605 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa StS Hr. Dr. Torsten Wöhlert Audi A6 Limousine design 40 TDI Diesel 117 0,0406 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa StS Hr. Gerry Woop Volvo S90 T8 Benzin/ Plug-in-Hybrid 49 0,0090  
SenIAS Sen Fr. Elke Breitenbach BMW 530i Limousine Benzin 132 0,0150 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenIAS StS Hr. Daniel Tietze Audi A6 Limousine design 45 TFSI Benzin 142 0,0126 Audi A6 Limousine design 45 TFSI (Benzin)
SenIAS StS Hr. Alexander Fischer Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro Benzin/ Mild-Hybrid 43 0,0093  
SenWiEnBe Sen Fr. Ramona Pop Lexus GS300h Benzin/ Voll-Hybrid 113 0,0063  
SenWiEnBe StS Fr. Barbro Dreher Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenWiEnBe StS Hr. Christian Rickerts Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenUVK Sen Fr. Regine Günther Tesla Model 3 Maximale Reichweite Elektro 0 0,0000  
SenUVK StS Hr. Ingmar Streese Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
SenUVK StS Hr. Stefan Tidow Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
SenStadtWohn Sen Fr. Katrin Lompscher Tesla Model 3 Maximale Reichweite Elektro 0 0,0000  
SenStadtWohn StS Fr. Regula Lüscher Audi A6 Limousine design 45 TFSI quattro Benzin 142 0,0186 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenStadtWohn StS Hr. Sebastian Scheel Audi A6 Limousine 45 TDI quattro Diesel 146 0,0523 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenBildJugFam Sen Fr. Sandra Scheeres BMW 530e iPerformance Limousine Benzin/ Plug-in-Hybrid 36 0,0014  
SenBildJugFam StS Fr. Sigrid Klebba Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro Benzin/ Mild-Hybrid 43 0,0093  
SenBildJugFam StS Fr. Beate Stoffers Tesla Model 3 Standard-Reichweite Plus Elektro 0 0,0000  
  1. Aus welchen Gründen befinden sich noch immer Diesel- und Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können?

Zu 2.:

Überwiegend sind die in der Modell-Liste für die Auswahl neu zu beschaffender per- sonengebundener Dienstfahrzeuge der Hauptverwaltung enthaltenen Fahrzeuge be- reits Elektro- oder Elektrohybrid-Fahrzeuge. Derzeit kann aber noch immer nicht da- rauf verzichtet werden, auch einige Benzin- und Diesel-Fahrzeuge anzubieten, weil Fahrzeuge mit Alternativantrieben in der benötigten oberen Mittelklasse bestimmte notwendige Anforderungen bisher noch nicht erfüllen. Zudem ist bisher noch immer keine entsprechende flächendeckende Schnelladeinfrastruktur für reine Elektro-Fahr- zeuge vorhanden. Hinsichtlich besonderer Sicherheitsanforderungen für einige Fahr- gäste ist das Fahrzeugangebot am Markt sehr begrenzt und der Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge erschwert.

Die Modell-Liste wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Beteili- gung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fortlaufend überar- beitet und den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Dabei werden die technischen Entwicklungen auf dem Feld der Elektromobilität intensiv verfolgt. So wurde Anfang des Jahres das vollelektronische „Model 3“ des Autobauers Tesla in die Modell-Liste für Dienstfahrzeuge aufgenommen.

 

  1. Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige Dekarbonisierung des Berliner Fuhr- parks möglich ist?

 

Zu 3.:

Die Abstimmungen zwischen den Ressorts zu einer Senatsvorlage, die auch Be- schlüsse des Senats zu dieser Frage vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen Ladesäulen seit der Be- antwortung der Anfrage 18 / 20 382?

 

Zu 4.:

Der aktuelle Stand der Weiterentwicklungen hinsichtlich der Planung der eigenen La- desäulen seit der Beantwortung der Anfrage 18 / 20 382 kann der nachfolgenden ta- bellarischen Übersicht entnommen werden.

 

Senatskanzlei / Senatsverwaltung für:  

Stand bei Beantwortung der Anfrage 18 / 20 382

 

Aktueller Stand

Senatskanzlei (einschl. Skzl Wiss Forsch) Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden. Zurzeit werden die technischen Abstimmungen mit der ausführenden Firma zur baulichen Umsetzung vorbereitet. Am Standort Berliner Rathaus ist im Innenhof durch die BIM GmbH eine Ladesäule errichtet worden, die noch im August 2020 in Betrieb genommen wird.

Für den Standort Warschauer Straße wird zurzeit durch die BIM GmbH eine Ladesäule geplant.

Bildung, Jugend und Familie Derzeit befinden sich noch ausschließlich benzinbetriebene Dienstwagen in der Nut- zung der SenBildJugFam, daher wurde mit der Errichtung von Elektroladestationen noch nicht begonnen. Mit der BIM GmbH als Vermieterin der Fahrzeugstellplätze ist jedoch bereits verabredet, dass im Be- darfsfall die Installation der entsprechen- den Ladestation(en) in unmittelbarer Nähe der Stellplätze erfolgen wird. Die Nutzung dieser Ladestation(en) wird ausschließlich den personengebundenen Fahrerin- nen/Fahrern der Dienstfahrzeuge vorbe- halten sein. Nach Austausch des benzinbetriebenen Dienstwagens der Senatorin gegen ein Hyb- rid-Fahrzeug Ende 2019, wurde bei der BIM GmbH die Errichtung der entsprechenden La- destation(en) in unmittelbarer Nähe der Fahr- zeugstellplätze beauftragt.

Nach entsprechender Recherche wurde u.a. die Berlin Energie Netz und Service GmbH zur Abgabe eines Angebotes zum Bau und zur Inbetriebnahme der Ladestationen aufge- fordert.

Die Angebote werden in Kürze erwartet und nach entsprechender Prüfung beauftragt. Ge- plant ist derzeit die Errichtung von 3 Ladesta- tionen, deren Nutzung ausschließlich den Dienstfahrzeugen vorbehalten sein wird.

Finanzen Nach erfolgter Installation von 5 Schnellla- destationen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplanten Weiterentwicklungen. Sie werden als ausreichend angesehen. Die installierten 5 Schnellladestationen wer- den weiterhin als ausreichend angesehen.
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Die SenGPG befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenIAS und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen. Voraussetzung hierfür ist die ge- naue Kenntnis der erforderlichen An- schlusswerte, um das passende Modell mit der notwenigen Leistungsfähigkeit be- nennen zu können. Die am Standort Oranienstr. 106 ansässigen Senatsverwaltungen Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Integration, Arbeit und Soziales haben ihrerseits mit der BIM GmbH die weiteren Planungen zur Errichtung von Ladesäulen vorangetrieben. Da ein einheitli- ches landesweites Konzept bzw. eine landes- weite Koordination aktuell nicht vorliegen, ist die Errichtung als „nutzerspezifische“ Maß- nahme geplant. Ein entsprechendes Angebot liegt den beiden Senatsverwaltungen seit 22.07.2020 vor. Eine Realisierung soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erfolgen.
Inneres und Sport Die BIM hat im Auftrag der SenInnDS als Mieterin des Alten Stadthauses die Strom- versorgung für Ladesäulen installiert. Mit Abschluss des Vertrages SenUVK mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Allego kann nunmehr die Installationen einer La- Durch einen Zuständigkeitswechsel erfolgt die Auftragsvergabe für den Standort Kloster- straße 47 nun zentral durch die BIM GmbH. Die Vergabe soll nach aktuellem Stand vo- raussichtlich im 3. Quartal 2020 abgeschlos-

 

 

  desäule beauftragt werden. Die Firma Al- lego erarbeitet zurzeit das Angebot an Se- nInnDS. Am Standort des Fuhrparks Berlin im Landesverwaltungsamt (LVwA) stehen

25 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.

sen werden, so dass die Installation von 3 La- desäulen (50 kW) noch in diesem Jahr erfol- gen könnte.
Integration, Arbeit und Soziales Die SenIAS befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenGPG und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen.

Voraussetzung hierfür ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschluss- werte, um das passende Modell mit der notwendigen Leistungsfähigkeit benennen zu können.

Siehe   Senatsverwaltung   für   Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Justiz, Verbraucher- Die Installation der Ladesäule konnte in Die notwendigen Elektrovorarbeiten sind ab-
schutz und Antidis- 2018 nicht realisiert werden. Jedoch sind geschlossen. Das Ausführungsangebot des
kriminierung die notwendigen Tiefbau- und Elektroin- Fachplaners liegt  seit  03.08.2020 vor.  Die
stallationsarbeiten von der BIM GmbH be- Prüfung des Angebots ist erfolgt, die Beauf-
auftragt worden und sollen in Kürze (Spät- tragung wird in Kürze von der BIM GmbH er-
sommer/Herbst 2019) ausgeführt werden. folgen können. Im nächsten Schritt werden
die praktische Umsetzung sowie der Ausfüh-
rungszeitraum zur Installation der Ladesäule
festgelegt.
Kultur und Europa Die SenKultEuropa arbeitet weiterhin an der Aufstellung einer Ladesäule im Dienst- gebäude der Brunnenstraße 188-190 und steht mit der Rahmenvertragsfirma für die Umsetzung in Kontakt. Die für die Lade- säule notwendigen Anschlüsse sollen zeit- nah gelegt werden. Die Anschlüsse für eine Schnellladesäule wurden gelegt. Da ein Rahmenvertrag für die Dienstgebäude des Landes Berlin nicht zu- stande kam, wird die Ladesäule durch die BIM GmbH errichtet. Angebote wurden be- reits eingeholt; die Ladesäule soll noch in die- sem Jahr aufgestellt werden. Es wurde be- reits eine Zwischenlösung geschaffen, so dass derzeit eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gegeben ist.
Stadtentwicklung und Wohnen Es befinden sich vier Ladesäulen für Elekt- roautos am Standort „Württembergische Str. 6“ (eine Ladesäule befindet sich im In- nenhof und 3 weitere stehen auf dem zwei- ten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant. Derzeit ist eine funktionstüchtige Ladesäule im Hof des Standorts „Württembergischen Straße 6“ vorhanden. Die ehemals drei weite- ren Ladesäulen wurden der Hauptverteiler- stelle des Landesverwaltungsamtes (LVwA) zur Verfügung gestellt. Im interimsweise zur Verfügung gestellten Dienstgebäude „Fehr- belliner Platz 4“ sind zwei Ladesäulen ge- plant, mit Einzug aber noch nicht vorhanden.
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Drei Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 und drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Württembergische Str. 6. Zudem steht eine Ladeeinrichtung am Standort Tempelhofer Damm 45 und zwei Ladeein- richtungen stehen am Standort Columbi- adamm 22, die sich im Eigentum des Lan- des Berlin befinden. Eine weitere Ladeein- richtung wurde als Pilotprojekt am Stand- ort Innenhof Am Köllnischen Park 3 errich- tet und ist Eigentum des Landes Berlin. Am Standort Dienstgebäude Brücken- straße ist die Errichtung einer weiteren La- deeinrichtung geplant. Die neue Ladeein- richtung soll im Jahr 2019 aufgebaut wer- den. Vier Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof des Dienstgebäudes Am Köllnischen Park 3 mit insgesamt 6 Lade- punkten. Am Standort der Verkehrslenkung Berlin am Tempelhofer Damm 45 (Flughafen- gelände Tempelhof) befindet sich eine Lade- einrichtung mit 2 Ladepunkten. Weiterhin ste- hen am Standort Columbiadamm 22 zwei La- deeinrichtungen mit insgesamt vier Lade- punkten. Weitere drei Ladeeinrichtungen ste- hen am Standort Innenhof des Dienstgebäu- des in der Württembergische Str. 6, das je- doch nicht mehr von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genutzt wird.

Seit der Beantwortung der Anfrage 18/20382 wurden vier weitere Ladeeinrichtungen mit je- weils einem Ladepunkt am Standort Dienst- gebäude Brunnenstraße 110d-111 aufge- baut. An den Standorten Dienstgebäude Brü- ckenstraße und Mohriner Allee (Pflanzen- schutzamt Berlin) ist jeweils die Errichtung ei- ner Ladeeinrichtung geplant.

 

 

Wirtschaft, Energie und Betriebe In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 installierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann auf- grund der räumlichen Gegebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Ver- fügung und die vorhandenen Stellplätze sind für Einsatzfahrzeuge des LKA freizu- halten – nicht ermöglicht werden. Aller- dings befindet sich in unmittelbarer Nähe des Dienstgebäudes eine öffentliche La- destation. Auf diese Möglichkeit wird ggf. hingewiesen.

Ergänzend ist anzumerken, dass seit Sep- tember 2017 in der SenWiEnBe zwei E-Bi- kes zur dienstlichen Nutzung zur Verfü- gung stehen.

Der Sachstand aus der Beantwortung der An- frage 18/20382 ist unverändert.

 

Berlin, den 10. August 2020 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Ein Licht im Dunkeln – Defekte Gaslaternen, ihre Reparatur und ihr Austausch, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Laternen werden in Berlin derzeit mit Gas betrieben und wie viele Laternen sind mit #LED
ausgerüstet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 1:
Aktuell werden noch rund 26.400 (von ursprünglich 44.000) #Gasleuchten betrieben, von
den umgerüsteten Standorten sind 9.000 mit #LED-Leuchten ausgestattet.
Die Verteilung der Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 5.070
Friedrichshain-Kreuzberg: 1.730
Marzahn-Hellersdorf: 690
Mitte: 1.360
Neukölln: 1.700
Reinickendorf: 4.030
Spandau: 570
Steglitz-Zehlendorf: 6.590
Tempelhof-Schöneberg: 4.210
Treptow-Köpenick: 450
Die Verteilung der LED-Leuchten an ehemals gasbetriebenen Standorten auf die Bezirke
ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.655
Friedrichshain-Kreuzberg: 145
Marzahn-Hellersdorf: 570
Mitte: 2.245
Neukölln: 1.250
Reinickendorf: 400
2
Spandau: 2.230
Steglitz-Zehlendorf: 220
Tempelhof-Schöneberg: 230
Treptow-Köpenick: 55
Frage 2:
Wie viele Gaslaternen wurden in den Jahren 2018 und 2019 zu LED-Laternen umgerüstet? Hat der Senat
sein Ziel von 3.000 Laternen pro Jahr (vgl. Drucksache 18/10 399) erreicht? Was waren die Gründe, falls
das Ziel nicht erreicht wurde und wie soll dies kompensiert werden?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2018 wurden 1.400, in 2019 insgesamt 2.400 Gasleuchten umgerüstet.
Ein für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehenes Bauvorhaben zur Umrüstung von 5.500
Gasleuchten konnte wegen fehlender wirtschaftlicher Angebote für die Tiefbauleistungen
nicht planmäßig beginnen.
Voraussetzung für die Planung weiterer Umrüstungsvorhaben sind zudem die
erforderlichen Haushaltsmittel. Aufgrund der derzeitige Markt- und Auftragslage und der
fehlenden Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen sind die Kosten für die
Umrüstung deutlich gestiegen. Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln ist die Umrüstung
von etwa 1.670 Gasleuchten jährlich möglich, sofern nicht zusätzlich auch Fördermittel
eingeworben werden können.
Frage 3:
Wie viele der Gaslaternen sind derzeit in den einzelnen Bezirken defekt?
Frage 4:
Wie lange dauert die Reparatur dieser Gaslaternen? Bitte nach Bezirk und Dauer auflisten.
Frage 5:
Was sind die Gründe für eventuelle Verzögerungen bei der Reparatur?
Frage 6:
Wie viele Gaslaternen sind dauerhaft defekt, etwa wegen fehlender Ersatzteile? Wie viele dieser Laternen
sollen durch LED-Laternen ersetzt werden? Wie lange dauert der Austausch? Werden dauerhaft defekte
Laternen bei der Umrüstung prioritär ersetzt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 3, 4, 5 und 6:
Die Verteilung der derzeit defekten Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.192
Friedrichshain-Kreuzberg: 111
Marzahn-Hellersdorf: 35
Mitte: 75
Neukölln: 270
Reinickendorf: 1.370
Spandau: 136
3
Steglitz-Zehlendorf: 1.028
Tempelhof-Schöneberg: 732
Treptow-Köpenick: 45
Insgesamt sind 4.994 Anlagen defekt, davon sind 1.447 gestört, an weiteren 3.547
Anlagen sind Sanierungsarbeiten erforderlich.
Die durchschnittliche Störungsbeseitigung (z.B. Leuchtmittel defekt) dauert 13 Tage.
Sofern an der Gasleuchte Sanierungsarbeiten (z.B. Ersatz des Gasleuchtenkopfes)
erforderlich sind, dauert dies im Durchschnitt 52 Tage. Zwischen den Bezirken besteht bei
der Dauer der Behebung kein Unterschied.
Die Verteilung der defekten Gasleuchten mit Sanierungsarbeiten auf die Bezirke ist wie
folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 909
Friedrichshain-Kreuzberg: 34
Marzahn-Hellersdorf: 7
Mitte: 19
Neukölln: 187
Reinickendorf: 1.182
Spandau: 103
Steglitz-Zehlendorf: 547
Tempelhof-Schöneberg: 531
Treptow-Köpenick: 28
Verzögerungen bei der Reparatur treten insbesondere durch fehlende Materialien und
Kapazitäten der ausführenden Firma auf. Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote
aufgrund des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen besonders hoch.
Erschwerend kommt die Monopolstellung von Zulieferbetrieben für Ersatzteile hinzu. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Sofern an einem Standort außerhalb der Gaserhaltungsgebiete der Gasmast defekt ist
und ersetzt werden muss, wird der Standort gleich auf den elektrischen Betrieb
umgerüstet. Die anderen Standorte in der Straße bleiben gasbetrieben. Derzeit läuft ein
Bauvorhaben zur punktuellen Umrüstung von 600 Standorten, der Abschluss ist für 2020
geplant. Für 2021 wird derzeit die Ausschreibung eines weiteren Vorhabens zur
punktuellen Umrüstung vorbereitet. Von der Feststellung des Defektes bis zur Umrüstung
vergehen bei verfügbaren Kapazitäten im Bauvorhaben etwa sechs Monate.
Derzeit ist die punktuelle Umrüstung von 281 Standorten in laufenden und in Vorbereitung
befindlichen Bauvorhaben vorgesehen.
Die Verteilung auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 24
Friedrichshain-Kreuzberg: 3
Mitte: 6
Neukölln: 19
Reinickendorf: 27
Steglitz-Zehlendorf: 38
Tempelhof-Schöneberg: 164
4
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung und GaslaternenNetz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 7:
In den kommenden zwei Jahren ist die Umrüstung der 1.110 Gasaufsatzleuchten im
Ortsteil Hermsdorf geplant.
Berlin, den 07.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Zahlen und Fakten, aus Senat

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Bei der Differenzierung zwischen City und Außenbezirken legt diese Anfrage eine Definition zugrunde, derzufolge „City“ als alle Kieze innerhalb des S-Bahn-Ringes zu verstehen ist. „Außenbezirke“ bezeichnet im Gegensatz alle Kieze außerhalb  des S-Bahn-Ringes (siehe Anfrage Sven  Kohlmeier – 18/20253 vom 30.07.2019). Vorsorglich weist der Abgeordnete darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit der Entscheidung (Beschluss vom 18. Februar 2015, VerfGH 92/14) hinsichtlich der Auskunftsrechte der Abgeordneten und der Verpflichtung des Senats zur Auskunft entschieden hat. Bei allem Verständnis des Abgeordneten für die „Corona-Situation“, so wäre eine wegen Bewältigung der Corona-Situation begründete Nicht- oder Teilbeantwortung keinesfalls gerechtfertigt, insbesondere da keine Ausnahmesituation mehr wie zu Beginn der Corona-Pandemie vorliegt.

Frage 1:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der StEP-Verkehr (Stadtentwicklungsplan Verkehr) mit folgende Klassifizierung herangezogen. Alle Werte sind in Kilometer angegeben.

StEP Stufen Legende:

Stufe 0 – kontinentale Straßenverbindung – Trans-European road network (TERN) hStufe I – großräumige Straßenverbindung

Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung

Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen

Tabelle 1: Straßennetz aufgeschlüsselt nach Bezirk. StEP Stufen und Haupt/Nebennetz

  TERN Hauptnetz Nebennetz
Bezirk/Straßenklasse StEP Stufe Länge 0 I II III IV V
Charlottenburg- Wilmersdorf 559,4 0,0 45,3 75,7 43,5 26,7 368,1
Friedrichshain- Kreuzberg 210,3 0,0 7,2 29,4 20,3 13,0 140,3
Lichtenberg 403,0 0,0 7,6 29,7 37,8 18,9 309,0
Marzahn-Hellersdorf 614,3 0,0 6,3 47,5 28,8 36,3 495,4
Mitte 412,4 0,0 19,7 59,5 27,1 27,2 278,9
Neukölln 433,0 0,0 10,3 41,3 18,8 17,0 345,7
Pankow 792,7 10,7 29,6 70,0 41,2 46,8 594,6
Reinickendorf 617,5 0,0 26,3 58,1 48,5 26,7 457,9
Spandau 527,3 0,0 6,9 54,8 32,3 25,9 407,4
Steglitz-Zehlendorf 756,8 0,0 33,9 66,8 52,9 31,6 571,6
Tempelhof-Schöneberg 489,7 0,0 28,0 64,7 42,0 9,7 345,3
Treptow-Köpenick 818,2 0,0 29,8 86,4 61,0 31,6 609,3
Gesamtergebnis 6.634,7 10,7 250,9 684,0 454,2 311,5 4.923,4

Die Daten (zuletzt in Mai 2019 aktualisiert) in der Tabelle der Höchstgeschwindigkeit (unten) sind richtungsbezogen. Daher ist die Gesamtlänge in der Tabelle der Geschwindigkeitsbegrenzungen ungefähr doppelt so lang, wie die des Straßennetzes und weist Abweichungen auf.

Tabelle 2: Höchstgeschwindigkeit ausgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk

Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,09 17,07 17,16
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 19,63 19,63
Lichtenberg 7,86 0,00 7,86
Marzahn-Hellersdorf 0,23 0,00 0,23
Mitte 0,00 7,02 7,02
Neukölln 8,26 0,74 9,00
Pankow 8,65 0,00 8,65
Reinickendorf 11,28 0,00 11,28
Spandau 0,17 0,00 0,17

 

Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,12 0,00 0,12
Treptow-Köpenick 0,73 0,00 0,73
Gesamtergebnis 37,38 44,46 81,84

 

Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 2,95 0,00 2,95
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 2,05 2,05
Lichtenberg 16,17 0,00 16,17
Marzahn-Hellersdorf 0,74 0,00 0,74
Mitte 1,06 0,00 1,06
Neukölln 6,21 3,46 9,67
Pankow 3,94 0,00 3,94
Reinickendorf 2,04 0,00 2,04
Spandau 3,64 0,00 3,64
Steglitz-Zehlendorf 5,90 0,00 5,90
Tempelhof-Schöneberg 0,58 0,22 0,79
Treptow-Köpenick 0,11 0,00 0,11
Gesamtergebnis 43,66 5,73 49,39

 

Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 3,13 0,64 3,78
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 3,38 0,00 3,38
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,19 0,19
Neukölln 14,76 0,00 14,76
Pankow 0,00 0,00 0,00
Reinickendorf 1,40 0,00 1,40
Spandau 2,98 0,00 2,98
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,75 0,00 0,75
Gesamtergebnis 27,32 0,83 28,15

 

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 314,24 233,17 547,41
Friedrichshain-Kreuzberg 5,76 222,01 227,77
Lichtenberg 457,95 0,00 457,95
Marzahn-Hellersdorf 818,00 0,00 818,00
Mitte 128,64 287,56 416,20
Neukölln 436,70 120,22 556,92
Pankow 813,24 89,04 902,29
Reinickendorf 758,38 0,00 758,38
Spandau 630,90 0,00 630,90
Steglitz-Zehlendorf 964,27 0,00 964,27
Tempelhof-Schöneberg 504,46 130,36 634,81
Treptow-Köpenick 920,76 16,21 936,98
Gesamtergebnis 6.874,99 1.098,57 7.973,55

 

Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 1,92 0,00 1,92
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 1,30 0,00 1,30
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,38 0,00 0,38
Pankow 3,99 0,00 3,99
Reinickendorf 0,57 0,00 0,57
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 1,43 0,00 1,43
Tempelhof-Schöneberg 1,17 0,00 1,17
Treptow-Köpenick 0,56 0,00 0,56
Gesamtergebnis 11,33 0,00 11,33

 

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 338,03 153,88 491,91
Friedrichshain-Kreuzberg 5,64 166,01 171,65
Lichtenberg 311,76 0,00 311,76
Marzahn-Hellersdorf 369,75 0,00 369,75
Mitte 102,44 298,67 401,10
Neukölln 225,49 41,74 267,23
Pankow 579,39 47,52 626,91
Reinickendorf 428,71 0,00 428,71
Spandau 409,47 0,00 409,47
Steglitz-Zehlendorf 508,69 0,00 508,69
Tempelhof-Schöneberg 239,73 74,48 314,21
Treptow-Köpenick 612,69 12,19 624,88
Gesamtergebnis 4.131,80 794,48 4.926,28

 

Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 11,91 1,56 13,47
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 7,16 0,00 7,16
Marzahn-Hellersdorf 28,30 0,00 28,30
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 6,24 0,00 6,24
Pankow 6,64 0,00 6,64
Reinickendorf 18,67 0,00 18,67
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 4,11 0,00 4,11
Tempelhof-Schöneberg 8,64 0,00 8,64
Treptow-Köpenick 35,38 0,00 35,38
Gesamtergebnis 129,37 1,56 130,92

 

Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,00 0,00 0,00
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 2,02 0,00 2,02
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 9,58 0,00 9,58
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 7,97 0,00 7,97
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 15,14 0,00 15,14
Gesamtergebnis 34,70 0,00 34,70

 

Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 29,22 5,06 34,28
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 3,02 0,00 3,02
Pankow 14,39 0,00 14,39
Reinickendorf 9,22 0,00 9,22
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 10,29 0,00 10,29
Tempelhof-Schöneberg 18,69 0,09 18,77
Treptow-Köpenick 15,25 0,00 15,25
Gesamtergebnis 115,84 5,14 120,99

 

Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 4,89 0,00 4,89
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 0,00 0,00 0,00
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 8,40 0,00 8,40
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 14,90 0,00 14,90

 

Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,00 0,00 0,00
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 8,73 0,00 8,73
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 8,73 0,00 8,73

Stand: Die Daten wurden zuletzt im Nov. 2019 aktualisiert.

Tabelle 3: Straßennetz Länge aufgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk

Bezirk/Außenbezirk – City Länge Außenbezirk City
Charlottenburg-Wilmersdorf 559,35 355,29 205,94
Friedrichshain-Kreuzberg 210,27 5,70 204,85
Lichtenberg 402,95 402,14 0,00
Marzahn-Hellersdorf 614,29 610,17 0,00
Mitte 412,43 116,07 296,72
Neukölln 433,02 350,53 83,08
Pankow 792,74 724,43 68,28
Reinickendorf 617,52 616,26 0,00
Spandau 527,26 527,56 0,00
Steglitz-Zehlendorf 756,84 752,74 0,00
Tempelhof-Schöneberg 489,74 387,19 102,57
Treptow-Köpenick 818,23 800,69 14,20
Gesamtergebnis 6.634,65 5.648,77      975,64

 

Frage 2:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Radwegenetz (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Frage 3:

Wie viele Kilometer des Berliner Radwegenetzes (jeweils aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

  1. sind baulich von der Straße getrennt?
  2. sind farblich markiert?
  3. sind durch durchgängige weiße Streifen auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?
  4. sind durch gelegentliche weiße Streifen, zum Beispiel kurz vor oder hinter Kreuzungen, auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?

 

Antwort zu 2 und 3:

 

Art des Radweges Gesamt
Bussonderfahrstreifen 180,23
Radfahrstreifen 205,26
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 7,67
Radwege 1.434,40
Geh-/Radweg 932,79
Gehweg, mit Radverkehr frei 110,56
Radfahrerfurt 149,89
Radweg, baulich getrennt 241,16
Schutzstreifen 418,74
Gesamtergebnis 1.840,35

 

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Tabelle 4: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges

 

Tabelle 5: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges, Bezirk und City/Außenbezirk

 

Art des Radweges Charlottenburg-Wilmersdorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 9,62 21,11 30,73
Radfahrstreifen 3,10 5,68 8,78
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,14 0,37 0,50
Radwege 80,80 55,25 136,06
Geh-/Radweg 52,63 32,44 85,07
Gehweg, mit Radverkehr frei 4,37 0,00 4,37

 

Radfahrerfurt 7,92 10,12 18,04
Radweg, baulich getrennt 15,88 12,69 28,57
Schutzstreifen 14,60 29,46 44,06
Gesamtergebnis 94,53 83,56 178,09

 

Art des Radweges Friedrichshain-Kreuzberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 0,00 4,64 4,64
Radfahrstreifen 0,91 22,02 22,92
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,00 0,31 0,31
Radwege 0,90 55,97 56,87
Geh-/Radweg 0,89 35,45 36,33
Gehweg, mit Radverkehr frei 0,00 0,63 0,63
Radfahrerfurt 0,02 11,68 11,69
Radweg, baulich getrennt 0,00 8,21 8,21
Schutzstreifen 0,00 51,43 51,43
Gesamtergebnis 1,36 95,17 96,53

 

Art des Radweges Lichtenberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,95 0,00 3,95
Radfahrstreifen 21,39 0,00 21,39
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,78 0,00 0,78
Radwege 86,45 0,00 86,45
Geh-/Radweg 57,81 0,00 57,81
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,05 0,00 9,05
Radfahrerfurt 8,66 0,00 8,66
Radweg, baulich getrennt 10,93 0,00 10,93
Schutzstreifen 28,75 0,00 28,75
Gesamtergebnis 113,88 0,00 113,88

 

Art des Radweges Marzahn-Hellersdorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 1,98 0,00 1,98
Radfahrstreifen 19,82 0,00 19,82
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,53 0,00 0,53
Radwege 99,59 0,00 99,59
Geh-/Radweg 66,52 0,00 66,52
Gehweg, mit Radverkehr frei 7,49 0,00 7,49
Radfahrerfurt 10,35 0,00 10,35
Radweg, baulich getrennt 15,23 0,00 15,23
Schutzstreifen 15,04 0,00 15,04
Gesamtergebnis 118,27 0,00 118,27

 

Art des Radweges Mitte
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,90 28,88 32,78
Radfahrstreifen 5,68 46,43 52,10
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich  

0,22

 

1,28

 

1,50

Radwege 39,85 63,87 103,71
Geh-/Radweg 23,80 41,57 65,37
Gehweg, mit Radverkehr frei 0,43 0,86 1,29
Radfahrerfurt 5,47 14,29 19,77
Radweg, baulich getrennt 10,14 7,14 17,28
Schutzstreifen 12,83 63,58 76,41
Gesamtergebnis 51,16 133,95 185,11

 

Art des Radweges Neukölln
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 5,82 0,72 6,54
Radfahrstreifen 2,33 0,61 2,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,12 0,14 0,26
Radwege 90,40 8,07 98,46
Geh-/Radweg 72,47 5,28 77,75
Gehweg, mit Radverkehr frei 2,32 0,00 2,32

 

Radfahrerfurt 8,13 1,10 9,23
Radweg, baulich getrennt 7,48 1,69 9,17
Schutzstreifen 9,44 2,02 11,47
Gesamtergebnis 99,25 9,82 109,07

 

Art des Radweges Pankow
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 5,48 3,57 9,05
Radfahrstreifen 23,45 2,49 25,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 1,25 0,06 1,30
Radwege 99,64 15,70 115,35
Geh-/Radweg 61,79 8,72 70,51
Gehweg, mit Radverkehr frei 18,49 0,03 18,52
Radfahrerfurt 9,29 3,02 12,31
Radweg, baulich getrennt 10,07 3,94 14,01
Schutzstreifen 55,60 14,40 70,01
Gesamtergebnis 142,53 25,96 168,49

 

Art des Radweges Reinickendorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 7,73 0,00 7,73
Radfahrstreifen 10,94 0,00 10,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,33 0,00 0,33
Radwege 119,82 0,00 119,82
Geh-/Radweg 76,87 0,00 76,87
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,94 0,00 9,94
Radfahrerfurt 10,28 0,00 10,28
Radweg, baulich getrennt 22,73 0,00 22,73
Schutzstreifen 26,28 0,00 26,28
Gesamtergebnis 142,46 0,00 142,46

 

Art des Radweges Spandau
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 8,60 0,00 8,60
Radfahrstreifen 10,92 0,00 10,92
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,49 0,00 0,49
Radwege 145,93 0,00 145,93
Geh-/Radweg 85,84 0,00 85,84
Gehweg, mit Radverkehr frei 23,41 0,00 23,41
Radfahrerfurt 10,89 0,00 10,89
Radweg, baulich getrennt 25,79 0,00 25,79
Schutzstreifen 20,17 0,00 20,17
Gesamtergebnis 166,02 0,00 166,02

 

Art des Radweges Steglitz-Zehlendorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 17,80 0,00 17,80
Radfahrstreifen 2,62 0,00 2,62
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,23 0,00 0,23
Radwege 170,93 0,00 170,93
Geh-/Radweg 99,40 0,00 99,40
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,53 0,00 9,53
Radfahrerfurt 14,38 0,00 14,38
Radweg, baulich getrennt 47,61 0,00 47,61
Schutzstreifen 29,45 0,00 29,45
Gesamtergebnis 195,98 0,00 195,98

 

Art des Radweges Tempelhof-Schöneberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 22,98 29,01 51,99
Radfahrstreifen 7,46 1,32 8,78
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,45 0,27 0,71
Radwege 93,12 21,07 114,19
Geh-/Radweg 66,90 15,20 82,10
Gehweg, mit Radverkehr frei 4,05 0,00 4,05
Radfahrerfurt 9,38 3,29 12,67

 

Radweg, baulich getrennt 12,78 2,59 15,37
Schutzstreifen 18,65 7,15 25,80
Gesamtergebnis 117,88 39,95 157,83

 

Art des Radweges Treptow-Köpenick
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,80 0,64 4,45
Radfahrstreifen 13,71 3,68 17,39
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,71 0,00 0,71
Radwege 181,76 5,19 186,95
Geh-/Radweg 124,70 4,48 129,18
Gehweg, mit Radverkehr frei 19,95 0,00 19,95
Radfahrerfurt 11,02 0,53 11,55
Radweg, baulich getrennt 26,09 0,17 26,27
Schutzstreifen 18,45 1,42 19,88
Gesamtergebnis 200,11 8,06 208,16

 

Frage 4:

Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes gibt es keinen dezidierten Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 4:

Tabelle 6: Straßenkilometer ohne dezidierten Fahrradweg

Bezirk Außenbezirke City Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf  

260,76

 

122,38

 

383,14

Friedrichshain-Kreuzberg 4,34 109,68 114,02
Lichtenberg 288,26 0,00 288,26
Marzahn-Hellersdorf 491,90 0,00 491,90
Mitte 64,91 162,77 227,68
Neukölln 251,28 73,26 324,54
Pankow 581,90 42,32 624,22
Reinickendorf 473,80 0,00 473,80

 

Spandau 361,54 0,00 361,54
Steglitz-Zehlendorf 556,76 0,00 556,76
Tempelhof-Schöneberg 269,31 62,62 331,93
Treptow-Köpenick 600,58 6,14 606,73
Gesamt 4.205,34 579,18 4.784,52

 

Frage 5:

Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes ist es nicht möglich, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten und warum (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 5:

Die Möglichkeit, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten, Bedarf einer Einzelfallbetrachtung je Straßenabschnitt, da unterschiedliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der vorhandene Straßenquerschnitt zwischen den angrenzenden Gebäuden, vorliegen und individuell betrachtet werden müssen.

Verallgemeinert gilt: Hauptverkehrsstraßen

  • 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz (MobG BE): „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen

sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem

Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden.“

 

Nebenstraßen

  • 44 Absatz 1 Satz 2 MobG BE: „Eine Ausweisung von Nebenstraßen im Radverkehrsnetz als Fahrradstraßen wird angestrebt.“

 

Tempo-30-Zone

  • 45 Absatz 1c Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Sie [Tempo-30-Zone] darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

 

Tempo-30-Zone und benutzungspflichtige Radwege schließen sich gegenseitig aus.

 

Frage 6:

Wie viele Unfälle von und mit Radfahrenden gab es in den letzten fünf Jahren (jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk, City und Außenbezirke, Severität des Unfalls):

  1. entlang baulich getrennter Radwege?
  2. entlang farblich markierter Radwege?
  3. entlang Fahrmahnen mit durchgängig weißer Bodenmarkierung?
  4. entlang Fahrbahnen mit gelegentlicher weißer Markierung?
  5. auf Straßen ohne Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit)?

 

Antwort zu 6:

Die Erhebungsmerkmale der statistischen Erfassung durch die Polizei Berlin für Radverkehrsanlagen sind erst seit dem 1. Januar 2016 Bestandteil der gesetzlichen Erhebungspflicht. Valide Daten aus dem Jahr 2015 liegen diesbezüglich nicht vor.

 

Die Datawarehouse BOWI 21-Daten für das Jahr 2020 beziehen sich auf den Zeitraum vom

  1. Januar bis zum Mai 2020.

 

Eine Differenzierung der Bezirke in „City“ und „Außenbezirke“ kann mangels valider Daten

nicht hergestellt werden.

 

  1. Das Erhebungsmerkmal zur Beantwortung der Frage bezieht sich auf baulich getrennte

 

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 70 54 82 100 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 7 11 14 3
Unfall mit Leichtverletzten 58 43 53 67 12
Schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 9 4 17 19 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 82 77 90 120 36
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 9 6 10 1
Unfall mit Leichtverletzten 59 59 69 89 27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 1 0
Alle übrigen VU 16 9 15 18 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 2 0
Lichtenberg 19 30 29 39 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 2 3 6 1
Unfall mit Leichtverletzten 12 20 22 25 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 4 7 4 8 7

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Marzahn-Hellersdorf 17 12 29 33 6
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 2 2 5 1
Unfall mit Leichtverletzten 15 9 22 19 3
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)  

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

Alle übrigen VU 0 1 5 8 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Mitte 66 79 79 97 26
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 6 10 11 13 2
Unfall mit Leichtverletzten 51 62 59 69 20
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 9 6 8 13 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 1 2 0
Neukölln 29 34 37 46 14
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 3 0 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 22 24 30 38 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 4 6 6 5 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 1 1 0 0
Pankow 67 72 80 75 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 6 10 5 4
Unfall mit Leichtverletzten 55 57 55 61 14
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 9 15 9 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Reinickendorf 45 40 50 66 13
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 1 2 6 0
Unfall mit Leichtverletzten 41 34 37 48 11
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 2 4 11 11 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 1 0 1 0
Spandau 40 30 44 51 15
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 3 5 10 2
Unfall mit Leichtverletzten 33 24 35 37 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 3 4 4 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Steglitz-Zehlendorf 44 37 44 52 22
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 6 3 6 2
Unfall mit Leichtverletzten 31 26 28 34 15
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 6 4 13 12 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Tempelhof-Schöneberg 53 38 43 53 17
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 3 4 7 2
Unfall mit Leichtverletzten 41 30 31 40 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 7 5 8 5 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 0 0 1 1
Treptow-Köpenick 38 48 62 72 35
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Schwerverletzten 5 11 9 10 0
Unfall mit Leichtverletzten 23 30 38 55 33
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 7 15 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0

(Stand: 23. Juli 2020)

  1. Eine valide Aussage ist recherchebedingt nicht möglich.
  2. und Eine Differenzierung nach farblicher Gestaltung bzw. Radfahrschutzstreifen (Zeichen 340) und Radwegzeichen (Zeichen 295) ist nicht vorgesehen und daher nicht recherchierbar. Die Tabelle enthält Verkehrsunfälle auf Radverkehrsanlagen, auf der Fahrbahn sowie auf Radverkehrsführungen.

 

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 200 174 204 208 54
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 14 14 22 20 1
Unfall mit Leichtverletzten 156 119 149 151 39
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 29 41 33 37 14
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 302 301 395 400 113
Unfall mit Getöteten 0 2 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 17 20 29 26 7
Unfall mit Leichtverletzten 217 218 270 290 86
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 65 56 92 82 19
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 3 5 4 2 0
Lichtenberg 83 95 112 114 40
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 6 5 12 9 5
Unfall mit Leichtverletzten 59 68 79 85 24
Schwerer      VU     mit     Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)          
Alle übrigen VU 18 22 20 20 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 3
Marzahn-Hellersdorf 59 70 74 73 25
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 5 15 10 12 4
Unfall mit Leichtverletzten 44 42 47 50 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 13 17 10 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Mitte 423 384 473 501 121
Unfall mit Getöteten 0 0 1 1 1
Unfall mit Schwerverletzten 33 30 44 43 5
Unfall mit Leichtverletzten 284 270 330 357 84
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 1 0 0 0
Alle übrigen VU 103 79 97 98 29
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 4 1 2 2
Neukölln 83 49 87 85 22
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 8 2 8 8 0
Unfall mit Leichtverletzten 54 36 66 59 16
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 19 11 13 18 6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 0 0 0
Pankow 233 242 266 270 82
Unfall mit Getöteten 1 1 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 22 22 23 20 8
Unfall mit Leichtverletzten 164 170 191 206 60
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 44 48 50 43 14

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 1 2 1 0
Reinickendorf 80 54 84 60 24
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 8 1 9 8 2
Unfall mit Leichtverletzten 55 47 55 41 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 17 6 20 11 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Spandau 87 72 66 68 29
Unfall mit Getöteten 0 1 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 4 9 4 4
Unfall mit Leichtverletzten 61 56 45 52 18
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 1 0 0
Alle übrigen VU 17 11 9 11 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 1 0
Steglitz-Zehlendorf 99 93 104 120 36
Unfall mit Getöteten 1 1 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 10 13 11 5
Unfall mit Leichtverletzten 69 73 68 82 23
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 22 9 22 27 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1
Tempelhof-Schöneberg 134 108 119 119 36
Unfall mit Getöteten 0 0 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 13 12 16 11 4
Unfall mit Leichtverletzten 81 79 80 82 27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 40 17 21 26 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Treptow-Köpenick 104 138 127 154 52

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Getöteten 1 0 1 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 15 19 13 22 6
Unfall mit Leichtverletzten 67 98 80 106 38
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 20 21 33 26 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 0 0 0

(Stand: 23. Juli 2020)

 

  1. Zugrunde gelegt wurden hier alle Verkehrsunfälle, die sich auf den Straßenteilen Fahrbahn, Nebenfahrbahn sowie Bussonderfahrstreifen ereigneten und die nicht die Besonderheit der Radverkehrsanlage beinhalten. Angaben über die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit sind recherchebedingt nicht möglich.

 

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 68 48 60 50 11
Unfall mit Getöteten 0 0 0 2 0
Unfall mit Schwerverletzten 12 6 6 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 43 36 46 38 8
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 13 6 8 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 90 71 101 99 25
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 8 7 9 6 0
Unfall mit Leichtverletzten 58 49 68 70 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 1 0
Alle übrigen VU 23 14 24 22 6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Lichtenberg 24 13 32 32 7
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 2 9 4 2
Unfall mit Leichtverletzten 18 8 17 25 4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 3 5 3 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Marzahn-Hellersdorf 13 19 31 21 1
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 6 7 3 0
Unfall mit Leichtverletzten 8 9 16 15 0
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 2 4 7 3 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Mitte 98 117 139 135 30
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Schwerverletzten 11 20 17 12 3
Unfall mit Leichtverletzten 62 75 84 96 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 0 0
Alle übrigen VU 21 21 37 27 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 3 1 1 0 0
Neukölln 31 26 31 38 8
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 5 4 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 20 17 19 28 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 4 8 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 0 0 0 0
Pankow 50 59 60 63 16
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 9 5 5 2
Unfall mit Leichtverletzten 30 44 43 40 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 6 12 17 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Reinickendorf 17 17 18 22 8
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 1 3 4 0
Unfall mit Leichtverletzten 13 10 12 16 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 6 3 2 3
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Spandau 19 11 15 18 10
Unfall mit Getöteten 1 0 0 1 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 1 3 3 3
Unfall mit Leichtverletzten 14 8 8 10 3

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 1 2 4 4 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Steglitz-Zehlendorf 28 22 37 25 5
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 4 5 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 20 17 21 13 4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 6 1 11 9 0
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Tempelhof-Schöneberg 39 26 54 42 13
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 10 3 2 4 3
Unfall mit Leichtverletzten 24 22 42 31 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 1 10 7 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1
Treptow-Köpenick 25 31 24 38 10
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 5 8 5 7 2
Unfall mit Leichtverletzten 17 14 14 25 6
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 9 5 6 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1

(Stand: 23. Juli 2020)

 

Frage 7:

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 7: Nein.

 

Berlin, den 07.08.2020

 

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB + Radverkehr: Studie: Park-and-Ride und Bike-and-Ride-Bedarf in Brandenburg wird deutlich steigen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/studieprbr

Potsdam. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat heute ein Gutachten zum Bedarf von #Bike-and-Ride (#B+R) und #Park-and-Ride-Anlagen (#P+R) im Land Brandenburg bis 2030 veröffentlicht. Demnach wird mit steigenden #Pendlerzahlen ein erheblicher Ausbau der Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze im Land notwendig sein, um den Fahrgästen weiterhin einen attraktiven Zugang zum #Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen.

Der Bedarf wird aber nicht nur wegen zunehmender Pendler_Innenzahlen steigen, sondern auch, weil der ÖPNV im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 ausgebaut und eine Verlagerung vom Pkw-Verkehr zum ÖPNV angestrebt wird. Um diese Ziele zu erreichen, haben Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann und Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther auf Basis des Gutachtens eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die beiden Länder wollen beim Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen, die von vielen Berufspendler_Innen genutzt werden, künftig enger zusammenarbeiten: Neben der Entwicklung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Metropolraum Berlin-Brandenburg wird auch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt.

Verkehrsminister Guido Beermann:
„Täglich pendeln mehr als 300.000 Menschen regelmäßig zwischen Brandenburg und Berlin. Hinzu kommen viele weitere Pendler_Innen innerhalb Brandenburgs. Durch gute und sichere Anbindungen beim Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf die Bahn wollen wir noch mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das reduziert die Verkehrsbelastung in den Innenstädten und trägt zum Klimaschutz bei. Dafür sind gute Parkmöglichkeiten für Pkw- und Fahrradfahrer_Innen an Bahnhöfen und Haltepunkten nötig. Wir wollen deshalb den Aus- und Neubau von Stellplätzen für Autos und Fahrräder vorantreiben. Dafür arbeiten wir eng mit Berlin und allen anderen beteiligten Akteuren zusammen.“

Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Mit der neuen Kooperation intensivieren wir die Zusammenarbeit mit Brandenburg, um die gesamte Metropolregion klima- und umweltfreundlicher sowie sicherer zu gestalten. Gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler sollen an den stark genutzten Bahnhöfen einfach auf den ÖPNV umsteigen können, um gar nicht erst mit dem Auto nach Berlin reinzufahren. Weniger Verkehr und mehr Komfort sind das Ziel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch den Ausbau der notwendigen Radabstellanlagen erschlossen werden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Wir haben einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr im VBBLand, den wir in Zukunft noch weiter ausbauen möchten, indem wir vermehrt Angebote für PendlerInnen schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung am Bahnhof zwischen dem Bahnverkehr und den Park-and-Ride (P+R) und Bike-and-Ride (B+R)-Anlagen möchten wir die Kommunen bei der Bedarfsberechnung, Gestaltung und Förderung aktiv unterstützen und dazu eine Beratungsstelle einrichten. Damit setzen wir beim VBB künftig noch stärker auf eine geteilte und nachhaltige Mobilität.“

Die Verkehrsprognose 2030 des VBB sagt vor allem auf den pendlerstarken Verkehrskorridoren von und nach Berlin eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr voraus. Wie das Gutachten zeigt, wird damit auch der Bedarf an Stellplätzen für Autos und Fahrräder deutlich steigen. Die Studie geht von einem Bedarf von 21.500 B+R-Stellplätzen und 8.800 P+R Stellplätzen bis 2030 aus. Daraus resultiert ein Investitions- und Finanzbedarf von insgesamt rund 150 Millionen Euro. Dies zeigt, wie groß die Herausforderung für die Kommunen in Brandenburg ist. Der VBB will hierbei nicht nur fachlich, sondern auch bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivierung der Flächen für B+R- und P+R-Anlagen. Die Partner brauchen für den Bau und die Finanzierung intelligente Lösungen.

Die Brandenburger Landesregierung unterstützt entsprechend dem Koalitionsvertrag den Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern zu modernen Mobilitätszentralen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher B+R- und P+R-Anlagen sowie Sharing-Angebote. Brandenburg hat in den letzten Jahren durch das Landesförderprogramm „ÖPNV-Invest“ und über die EFRE-Richtlinie Mobilität erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kommunen beim Thema Fahrradabstellflächen zu unterstützen. So sind neben kleineren B+R Anlagen auch größere Fahrradparkhäuser entstanden – beispielsweise in Potsdam, Bernau, Oranienburg und Königs Wusterhausen (im Bau). Ebenfalls werden P+R-Anlagen durch die genannten Landesförderprogramme unterstützt.

Um den Aus- und Neubau von P+R und B+R in Brandenburg voranzutreiben, empfiehlt das Gutachten eine enge Kooperation aller Beteiligten wie dem Land Brandenburg, dem Land Berlin, den Kommunen, dem Bund, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Deutschen Bahn und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) vor dem Hintergrund eines strategischen Ausbauprozesses. Darüber hinaus gibt die Studie Handlungsempfehlungen für die Bereiche Förderung und Finanzierung, Bau, Aktivierung von Flächen, Betrieb und Unterhalt sowie Kommunikation vor und analysiert den genauen Bedarf an den Bahnhofsstationen im Land.

Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ein neuer Leitfaden „Parken am Bahnhof“ erarbeitet. Dieser eröffnet Kommunen die Möglichkeit, anhand ihrer spezifischen Daten den Stellplatzbedarf und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Das neue Gutachten zum Bedarf an B+R und P+R Anlagen im Land Brandenburg bis 2030 wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beauftragt und vom VBB herausgegeben. Ziel war es, mit der Studie das B+R und P+R Konzept für das Land Brandenburg aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren.

Straßenverkehr: Bauarbeiten A111 nach Berlin wird zwischen Heckerdamm und A100 gesperrt, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1818423/

#Pendler zwischen #Oberhavel und Berlin müssen ab Donnerstagabend auf der #A111 mit erheblichen Behinderungen rechnen. Wegen #Bauarbeiten wird die Autobahn ab 20 Uhr zwischen #Heckerdamm und der Überfahrt zur #A100 in Richtung Stadtzentrum bis Sonntagabend voll gesperrt.
Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr müssen an den Brückenbauwerken zur A 100 vor der #Rudolf-Wissel-Brücke neue #Dehnungsfugen eingebaut werden. „Aus bautechnischen Gründen erfolgt der Einbau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen auf beiden Fahrstreifen gleichzeitig“, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwoch mit. Sie empfiehlt Autofahrern, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert.

Autofahrer müssen sich zudem ab dem 10. August auf weitere Behinderungen auf dem nördlichen Berliner Ring einstellen. Bis zum 25. September soll die Abfahrt …

Straßenbahn: Gleisbauarbeiten rund um die Altstadt Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Werden bei den momentanen #Straßenbauarbeiten in der Altstadt #Köpenick, die erhebliche Beeinträchtigungen
für den Verkehr nach sich ziehen, ausschließlich die #Straßenbahnschienen getauscht oder werden noch
andere Bauarbeiten durchgeführt? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den Bauarbeiten handelt es sich ausschließlich um #Gleisbauarbeiten mit
#Schienenwechsel zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.“
Frage 2:
Wann wurden die Schienen in der Altstadt Köpenick zum letzten Mal erneuert und entspricht der
#Austauschzyklus den Normwerten?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die letzten Erneuerungen der Gleisanlagen in der Altstadt Köpenick wurden wie folgt
durchgeführt:
 Kietzer Straße – von Müggelheimer Straße bis Schüßlerplatz im Jahr 1997
 Kirchstraße – von Schüßlerplatz bis Freiheit im Jahr 2007
 Gleisbogen Kirchstraße/Alt-Köpenick mit Weichenanlagen im Jahr 2012
 Straße Alt-Köpenick – von Freiheit bis Schlossplatz im Jahr 1997
 Schlossplatz im Jahr 2011
Zwischen diesen umfassenden Gleisbauarbeiten erfolgten jedoch immer wieder kleinere
#Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Die Schienenerneuerung erfolgt zustandsorientiert und hängt z. B. von den vorhandenen
Radien, der Oberbauform, den Verkehrslasten und den Materialgüten ab. Dabei sind die
Grenzwerte nach dem gültigen technischen Regelwerk ausschlaggebend.“
Frage 3:
Wann wurden die Bauarbeiten über welchen Zeitraum (Beginn und Ende) sowie mit welchen Auflagen
genehmigt?
Antwort zu 3:
Die Bauarbeiten wurden über den Zeitraum vom 02.06.2020 bis zum 31.07.2020 seitens
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK genehmigt. Vom
02.06.2020 bis 09.06.2020 erfolgten vorbereitende Maßnahmen für die Bauphasen 1 bis 4.
Diese haben zwischen dem 10.06.2020 bis zum 24.07.2020 stattgefunden. In der letzten
Bauphase 5 werden ab dem 24.07.2020 Restarbeiten im Gehwegbereich durchgeführt und
die vorbereitenden Maßnahmen zurückgebaut. Die Baumaßnahme ist an die
Tramsperrpause gebunden und findet zum Großteil in der Ferienzeit statt.
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat der Baumaßnahme der Straßenbahn im
Bereich Schloßplatz (Bogengleise zum Schloßplatz und zur Langenbrücke) am 28.05.2020
unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Durch die Trassierung bedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch
Geschwindigkeitssignale anzuzeigen.
2. Für die Anpassung der Fahrleitungsanlage, die im Zusammenhang mit den
Gleislageänderungen erforderlich wird, sind die Höhen- und Seitenlageprotokolle für
die geänderte Fahrleitungsanlage an die Technische Aufsichtsbehörde zu
übergeben. Darüber hinaus ist die #Fahrdrahtverschiebung mit Hilfe einer Prüffahrt
visuell zu beurteilen.
3. Für die Gleise ist zur Ermittlung des Ableitungsbelages G´RS eine protokollierte
Messung gemäß Anhang A, Punkt A.3 der Norm DIN EN 50122-2 durchzuführen.
4. Der Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten ist bei SenUVK, IV E 3, rechtzeitig
anzuzeigen.
5. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei SenUVK die Inbetriebnahme gemäß §
62 Abs. 4 #BOStrab (#StraßenbahnBau- und Betriebsordnung) zu beantragen. Für die
3
Inbetriebnahme ist eine Prüfung vor Ort erforderlich. Der Betriebsleiter der BVG
(Bereich #Straßenbahn) ist bei der Abnahme des Bauvorhabens zu beteiligen.
Frage 4:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße/Lindenstraße mit diesem Vorhaben im
Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gleisreparaturarbeiten Bahnhofstraße/Lindenstraße erfolgten zeitgleich mit der
Baumaßnahme Schloßplatz. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lindenstraße steht in
keinem Zusammenhang zu der Baumaßnahme Schloßplatz. Die Restarbeiten in der
Lindenstraße werden aufgrund einer ausstehenden Ampelanpassung von der Firma
Alliander erst im nächsten Jahr ausgeführt.“
Frage 5:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Müggelheimer Straße und entlang der Langen Brücke mit den
Bauarbeiten in der Altstadt im Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der Sperrung für die Baumaßnahme Schloßplatz erfolgten parallel die
Reparaturarbeiten in der Müggelheimer Straße und auf der Langen Brücke. Auf Seiten des
Köllnischen Platzes (Bereich Lange Brücke) wurden Weichen- und Schienenteile erneuert,
die Arbeiten in der Müggelheimer Straße gehören zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahngleise auf dem Schlossplatz.“
Frage 6:
Wann ist mit dem Ende der genannten Baumaßnahmen und somit wieder mit einem ungehinderten
Verkehrsfluss zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit dem Erlöschen der verkehrsrechtlichen Anordnungen und dem Abschluss der
Restarbeiten werden voraussichtlich alle Baustellen bis zum 02.08.2020 beräumt und
Einschränkungen für den Individual- und Straßenbahnverkehr beseitigt sein. Die
Beendigung der Schattenbaumaßnahmen kann früher erfolgen.“
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
6
Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bus: Donnanderstag, aus BVG

Auf der Autobahn #A111 ab Höhe #Weltlingerbrücke finden von Donnerstag, den 6. August 2020, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 9. August 2020, 20:00 Uhr notwendige #Brückeninstandsetzungsarbeiten statt. In dieser Zeit wird die Anschlussstelle zum #Flughafen #Tegel in Richtung Süden gesperrt. Dadurch müssen die Buslinien #X9 und #109 in Richtung S+U Zoologischer Garten umgeleitet werden. Beide Linien fahren vom Flughafen Tegel kommend über Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Heckerdamm zum Kurt-Schumacher-Damm. Ab U Jakob-Kaiser-Platz fahren beide Linien wie gewohnt. Auch in Richtung Tegel fahren die Busse nach Plan.

Da auch der Individualverkehr umgeleitet wird, kann es zu Fahrzeitverlängerungen kommen. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen mehr Fahrzeit einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Mobilität: Berlin-Brandenburger Verkehrskonzeptlosigkeit Jeder gegen jeden an der Pendlerfront, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin-brandenburger-verkehrskonzeptlosigkeit-jeder-gegen-jeden-an-der-pendlerfront/26051578.html

Eigentlich ist es ein Streit um #Grundsatzfragen. Aber die Kontrahenten führen ihn mit jener Verbissenheit, die nur lokale Interessengruppe aufbringen. Auf den ersten Blick geht es um die Ruhe im idyllischen Hermsdorfer #Waldseeviertel, im Reinickendorfer Grenzgebiet zur brandenburgischen Nachbargemeinde #Glienicke.

Überrollt vom morgendlichen und abendlichen #Berufsverkehr fühlen sich die einen und wollen mit #Straßensperren für Ruhe sorgen. Gegen eine neue Grenze da, wo 28 Jahre lang die Mauer stand, zieht die andere Bürgerinitiative ins publizistische Feld. Auf beiden Seiten wird verbissen agitiert und argumentiert; stehen wohlsituierte Bildungsbürger bereit, ihre Sache als die einzig richtige durchzukämpfen.

Jetzt, nach den Schulferien, beginnt die entscheidende Phase. Dann soll eine offizielle #Verkehrszählung die Basis für eine Entscheidung des Bezirksamtes pro oder contra #Sperrung zweier Straßen für den Autoverkehr schaffen. Legitimiert dazu wäre die Verwaltung bereits jetzt durch einen …