Der Ausbau der #Autobahn#10 für die Ansiedlung des US-Elektroautobauers #Tesla in #Grünheide bei Berlin ist nach Angaben der #Autobahngesellschaft Nordost ihre größte Herausforderung. «Der Umbau dieses Abschnittes ist ein 100-Millionen-Euro-Projekt für die Autobahn GmbH», sagte der Leiter der Niederlassung Nordost der neuen Autobahngesellschaft des Bundes, Ronald Normann, der «Märkischen Allgemeinen» (Montag). «Wir schreiben gerade Planungsleistungen aus. In diesem Jahrzehnt soll es auf jeden Fall fertig werden.» Der Ausbau der #A10 umfasst auch eine neue #Anschlussstelle#Freienbrink-Nord.
Frage 1: Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch wen wird sie ausgeführt? a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 1: Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich vorgegeben: Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre #Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich #Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre #Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich #Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate. Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert. · Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG. · Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG · Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung · Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner 2 Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt. Frage 2: Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen? Antwort zu 2: Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000 Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert. Frage 3: Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen? a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das? b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 3: Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien. Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch nachzuweisen. Frage 4: Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen? Antwort zu 4: Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten. Frage 5: Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind? a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der 3 geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Frage 6: Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes „Dynamic Light“ erprobt hat? Antwort zu 6: Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt. Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“? a. Wird dieses weiter umgesetzt? b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme ( https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben? Antwort zu 7: Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden. Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht. Berlin, den 25.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?
Frage 3:
Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)
Antwort zu 1 bis 3:
Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.
Frage 4:
Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)
Antwort zu 4:
Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.
Angaben in der untenstehenden Tabelle sind daher nicht direkt vergleichbar mit den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden
Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.
Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.
Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.
Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.
Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;
Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).
Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.
Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:
EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113
= 0,497
Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)
Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?
Antwort zu 5:
Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.
Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.
Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anzahl Euro 1
Anzahl Euro 2 Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5
Euro 6
Anzahl Euro Anzahl Euro 6b
Anzahl
Anzahl Euro 6d Anzahl
Anzahl ohne
insgesamt
6 nicht b,c,d
Euro 6c
Elektro
Euronorm/Oldti
30xx
mer/sonstige
Antrieb/Kraftstoff0001 – Benzin
12.433,00
69.619,00
42.614,00
272.406,00
184.030,00
302.489,00
4,00
184.513,00
14.825,00
103.147,00
840,00
15,00
0002 – Diesel
344,00
2.928,00
17.032,00
50.193,00
79.365,00
120.577,00
6.042,00
67.421,00
9.460,00
37.654,00
3,00
0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren)
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0004 – Elektro
1,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.642,00
0,00
0005 – Flüssiggas
0006 – Benzin/Flüssiggas (LiquefiedNatural Gas LNG)
1. Wie viele Jugendverkehrsschulen existieren aktuell in Berlin? (Bitte unter Hinzufügung einer aktuellen Liste wie in Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 12 302)
Zu 1.:
Gegenwärtig unterhalten die 12 Bezirke 25 Standorte an denen Aufgaben einer #Jugendverkehrsschule wahrgenommen werden. Eine aktuelle Standortübersicht ist als
Anlage 1 beigefügt.
Der Senat hat zurückliegend im Zusammenhang mit Berichten über die Verwendung
von zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mitteln über die Jugendverkehrsschulen berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss über die Ergebnisse des Jahres 2019 im Juli 2020 berichtet. Es wird gebeten, weitere der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage S18/12302 vergleichbare Daten der Roten Nummer 1796 D zu entnehmen. Für die Jugendverkehrsschulen wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 erneut zusätzliche Mittel veranschlagt. Auf
Bitten des Hauptausschusses, Unterausschuss Bezirke, wird ein aktueller Bericht
2
über die Verwendung der Mittel mit Angaben beispielsweise zum Personaleinsatz voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgelegt werden.
2. Welche polizeilich unterstützten Veranstaltungen in den Jugendverkehrsschulen für die schulische
Radfahrausbildung, die schulische #Radfahrprüfung und das #Schulwegtraining erfolgten in den Jahren
2017 bis 2020?
Zu 2.:
Auf Anfrage der Schulen wird die #Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen
durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden den Kindertagesstätten beim #Mobilitätstraining / Schulwegtraining in den Jugendverkehrsschulen hilfreich zur Seite.
In der nachfolgenden Übersicht werden die polizeilich unterstützten Veranstaltungen
in den Jugendverkehrsschulen für die schulische Radfahrausbildung, die schulische
Radfahrprüfung und das Schulwegtraining für die Jahre 2017-2020 abgebildet.
Jahr Unterstützung
Radfahrausbildung
Unterstützung
Radfahrprüfung
Schulwegtraining Gesamt
2017 2770 1443 82 4295
2018 2729 1390 65 4184
2019 2546 1389 92 4027
2020 2280 1063 19 3362
(Stand: 11.02.2021)
3. Welche Qualitätsstandards wurden für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erarbeitet? Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Jugendverkehrsschulen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.:
Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer
Rahmensetzung ausgearbeitet. Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen werden. Die Abstimmung
über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen,
da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter
anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu
3
den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet.
4. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Schaffung einer umfassenden Mobilitätsbildung und zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements in Umsetzung der Paragrafen 11a und 17a des ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Drs. 18/2429 vor? Welche spezifische Rolle kommt hierbei den Jugendverkehrsschulen zu und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
Zu 4.:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Januar 2021 das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen. Bis zuletzt wurden die Paragraphen 11a und 17a durch Änderungsanträge in ihrem Gehalt verändert. Naturgemäß
kann der Senat daher die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie die Einbeziehung der Jugendverkehrsschulen und deren Rolle in diesem Kontext, noch nicht
näher belegt haben. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Rolle der Mobilitätsbildung im Rahmen der Erwachsenbildung näher zu bestimmen sein.
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist auch im § 12 des Schulgesetzes als
übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Der Rahmenlehrplan für
die Jahrgangsstufen 1-10 wird für dieses übergreifende Thema durch den im Dezember 2020 erschienenen Orientierungs- und Handlungsrahmen ergänzt. Auch das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege berücksichtigt die Verkehrserziehung.
Mobilitätsbildung und Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesellschaftliche Aufgabe,
die nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure dauerhaft erfolgreich sein kann. Dazu gehören auch die Handlungsfelder der schulischen
und außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, in denen die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des §
11a des Mobilitätsgesetzes wird nun zu entscheiden sein, ob bzw. in welcher Form
die Mobilitätsbildung in ein gesamtstädtisches und ressortübergreifendes Konzept
auf der Grundlage der Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen und beispielsweise weiterer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit gefasst werden kann. Die
Jugendverkehrsschulen sollen als außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen und beteiligt werden.
Erfahrungen eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement als Maßnahme des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 wurden im
neuen § 17a des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt.
Zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements und der Entwicklung eines
entsprechenden Konzeptes gemäß §17a Absatz 2 Mobilitätsgesetz bereiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Durchführung mehrerer bezirklicher Schulmodellprojekte in den kommenden Schuljahren vor, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Parallel dazu soll bis zum ersten
Quartal 2023 ein umsetzungsbezogenes Konzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Dieses soll unter anderem konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten benennen,
4
Umsetzungsfristen vorgeben, Unterrichtsinhalte zur Einbeziehung ins schulische Mobilitätsmanagement definieren, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung der Eltern und zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern vorschlagen, sowie mit „Best Practice“-Beispielen Veränderungen im Schulalltag anregen.
5. Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
Autofahrer aufgepasst: Der Autobahnzubringer #Pankow (#A114) wird am kommenden Wochenende wegen Bauarbeiten komplett gesperrt. Anschließend bleibt die Anschlussstelle Schönerlinder Straße in Richtung Dreieck Pankow für mehrere Wochen geschlossen. Das teilte die Autobahn GmbH des Bundes am Dienstag in Stolpe mit.
Vollsperrung ab Freitagabend
Gesperrt wird die Autobahn bereits am Freitag, 26. Februar, um 20 Uhr. Am Montag, 1. März, soll der Verkehr dann ab 5 Uhr am Morgen wieder rollen. Hintergrund für die Sperrung ist die Umlegung der provisorischen Fahrspuren. Dafür müssen #Absperrbaken umgestellt und die #Straßenmarkierungen neu aufgetragen werden. Zudem werden Arbeiten an der #Brückenbaustelle#Bucher Straße erledigt.
Umleitung ist ausgeschildert Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt in beiden Richtungen über die Pasewalker, Berliner, Haupt- und …
Der #ADAC hatte mehr Abstellplätze gefordert, damit weniger Autos aus Brandenburg nach Berlin fahren.
Die Forderung des ADAC, um Berlin herum mehr #Park and Ride-Plätze einzurichten, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (Grüne) wies die Forderung zurück, die #Tarifzone B des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) über die Stadtgrenze hinaus zu erweitern, um dort gegebenenfalls #P+R-Plätze zu erfassen und durch die günstigeren Fahrpreise in die Stadt hinein mehr Autofahrer dazu zu bewegen, ihren Wagen vor der Stadt abzustellen.
Durch das Ende der Zone B an der Stadtgrenze gebe es keine Überlappungen und Zweideutigkeiten –vom #Flughafen#Schönefeld einmal abgesehen, der jetzt aber ohnehin stillgelegt wird und häufig von Fahrgästen ohne Zone C-Ticket angesteuert worden war.
Verwaltungssprecher Jan Thomsen: „Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit Mindereinnahmen bis in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen wäre, die den Verkehrsunternehmen auszugleichen wären. Zudem würde eine Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der #Einpendler aus Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht lösen, sondern nur weiter nach außen verlagern. Dieselbe Frage stellt sich damit nur ein paar …
Der #ADAC fordert mehr #Park-and-Ride-Plätze an Bahnhöfen im Berliner Umland – und Anreize für die Kommunen. Zudem solle der #Tarifbereich B ausgeweitet werden.
Rund 220.000 Menschen #pendeln täglich von Brandenburg nach Berlin, rund 150.000 davon mit dem Auto. Doch entlang der Bahnlinien, die in die Hauptstadt führen, gibt es zu wenig #Parkplätze: „Wir haben in den Berliner Tarifzonen A und B nur 5000 Park-and-Ride-Plätze, in der Zone C 12.000 und im #VBB insgesamt 22.000 Stellplätze“, sagte Matthias Regner, Leiter für Verkehr beim ADAC Berlin-Brandenburg.
Insgesamt neun #Pendlerparkplätze sah sich der ADAC in den vergangenen Monaten genauer an. Durchgefallen ist dabei besonders der Parkplatz am Potsdamer S- und Regionalbahnhof #Griebnitzsee. Er sei lediglich durch ein zehn mal zehn Zentimeter großes Symbol ausgeschildert und habe viel zu wenig Stellplätze, die obendrein noch oft überfüllt seien. „Ein Parkplatz, den man nicht findet, ist kein guter Parkplatz“, sagte Volker Krane, Vorstand für Verkehr des ADAC.
Zudem liegt der Parkplatz unmittelbar an der Potsdamer Universität: Auch viele Mitarbeiter und Studierende nutzen ihn regelmäßig. Positiver sah der …
Nur noch zwölf #Autofahrten pro Jahr: Die Initiative „Berlin #autofrei“ will den privaten #Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Dafür legte sie am Donnerstag einen #Gesetzentwurf vor. Ausnahmen soll es aber auch geben.
Die Initiative „#Volksentscheid Berlin autofrei“ hat am Donnerstag ihren Gesetzentwurf bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht.
Darin ist vorgesehen, dass innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings nur noch notwendige Autofahrten gestattet sind. Ausnahmen gelten laut Entwurf etwa für Busse und Taxen, den Wirtschafts- und Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen. Bürger sollen demnach nur „bis zu zwölfmal im Jahr“ ein Kraftfahrzeug privat nutzen dürfen – und zwar zum Transport schwerer oder sperriger Güter oder für Urlaubsfahrten. Nach zehn Jahren soll sich die Zahl der gestatteten Fahrten auf sechs halbieren.
Nach der Umsetzung des Gesetzes hätte Berlin mit 88 Quadratkilometern die weltweit größte autoarme Innenstadt, heißt es in einer Mitteilung der Initiative vom Donnerstag. Dadurch sollen die Straßen sicherer werden. „Wir möchten, dass die Menschen bei offenem Fenster schlafen können und Kinder wieder auf der Straße spielen. Oft sind gerade Kinder und Senior*innen durch Autos …
Berlin. Der Wille war da, aber nicht die #Substanz: Weil Straßen die zusätzliche Last nicht verkraften würden, fällt ein Test des neuen Kiezbusses für Blankenburg in diesem Jahr aus. Diese Auskunft erhielt nun der Pankower SPD-Abgeordnete Dennis Buchner auf eine Anfrage bei der Senatsverkehrsverwaltung – der Berliner Morgenpost liegt der Bericht vorab vor.
Grund für den #Rückschlag ist das Ergebnis einer so genannten Baugrunduntersuchungen, die das Bezirksamt Pankow und die BVG durchführen ließen. „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die überwiegenden #Straßenabschnitte einer #Kiezbuslinie unterdimensioniert sind und erhebliche Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind“, gibt Staatssekretär Ingmar Streese bekannt. Es brauche erst „umfangreiche #Fahrbahnertüchtigungen, zum Beispiel in Form bituminöser Deckschichtverstärkungen“, um einen Betrieb des neuen Busses zu ermöglichen. Diese Ertüchtigungen der Straßen sind derzeit nicht in Sicht.
Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente#LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
2
Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
4
Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
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Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz