Nach Kritik am Umgang mit zahlenden #Abo-Kunden will die #S-Bahn künftig darauf verzichten, im Fall defekter #Chipkarten unmittelbar mit der #Fahrausweiskontrolle 60 Euro erhöhtes #Beförderungsentgelt (#EBE) zu verlangen. Im Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird, soll dann nur noch auf die Erhebung eines EBE für den Fall „hingewiesen“ werden, dass auch nachträglich kein gültiger #Fahrausweis vorgelegt wird. Dies teilte eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage mit.
Bisher drucken die #S-Bahn-Ticketprüfer, wie berichtet, bei maschinell nicht lesbaren Karten einen „Feststellungsbeleg“ wie für Schwarzfahrer aus, der den Eindruck erweckt, dass sofort gezahlt werden muss. Im vergangenen Jahr erhielten 2500 Fahrgäste solche Belege. „Forderung: 60 EUR“ steht darauf. „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag“.
Betroffene bekommen anschließend keine Post von der S-Bahn, sondern oft gleich von der beauftragten #Inkassofirma „#Paigo“, die ebenfalls auf Zahlung der 60 Euro dringt. Erklärungen zum Umgang mit defekten Chipkarten und daraus resultierenden Kundenpflichten und -rechten fehlen in beiden Schreiben. Ziel ist offenkundig, Kunden unter Druck zu setzen, defekte Karten umgehend gegen funktionierende umzutauschen.
Auch die nachträgliche Vorlage soll nun #kundenfreundlicher werden: Bisher bestand die S-Bahn …
Durch Risse im Beton dringt fortlaufend Wasser in einen #Tunnelabschnitt der neuen #City-S-Bahn-Strecke ein.
Berlin. Manche nennen den #Hauptbahnhof eine Architekturikone, er ist eines der Symbole des neuen Berlins. Doch in der Tiefe unter der #Zentralstation ist von solcherlei Glanz an manchen Ecken nichts zu sehen. Hier bricht Wasser durch den Beton ein und verwandelt die Anlage in eine übelriechende Kloake. Videos und Fotos, die der Berliner Morgenpost vorliegen, zeigen einen #Tunnelrohbau, an dessen Boden #bläulich-seifiges Wasser steht. Über Risse im Beton rinnt unablässig weitere Flüssigkeit hinunter. In dem trüben Nass quillt eine alte Matratze, daneben liegen eine Krücke und allerlei Müll und Unrat. Offenbar nutzen Obdachlose den Schacht als Nachtlager.
Der Abschnitt liegt gleich neben dem U-Bahnhof der Linie #U5 am Hauptbahnhof. Es handelt sich um einen #Vorratsbau für den künftigen Bahnsteig der City-S-Bahn-Strecke #S21. Errichtet wurde er bereits im Zuge des Baus des Hauptbahnhofs bis 2006. Doch mehr als ein etwa 20 Meter langer Gleistrog samt Bahnsteigkante entstand damals nicht. Bis dort tatsächlich Züge rollen, werden noch einige Jahre vergehen. Und so sammelt sich in dem Gleistrog bis dahin immer weiter Wasser.
In dem #Tunnel riecht es nach Schimmel Auf Anfrage ist die Deutsche Bahn zu einer Besichtigung des Ortes bereit. In dem hohen Raum steht schwülwarme Luft, es riecht nach Schimmel und wie in einer öffentlichen Toilette. Die Risse an der Seitenwand des Baus sind deutlich zu erkennen. Unentwegt rinnt weiteres Wasser in die Tiefe. Dort hat sich auf dem Boden bereits eine knapp zehn Zentimeter hohe Wasserschicht gebildet. Das sei jedoch nicht weiter schlimm, erklärt die Bahn. „Am Boden des Tunnels hat sich im Laufe der Zeit eine geringe Menge Wasser angesammelt. Dabei handelt es sich vermutlich um …
Das Jahr 2020 war geprägt durch die #Corona-Pandemie, die auch einen großen Einfluss auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hatte. Bei der #S-Bahn Berlin GmbH wurde die Leistungsentwicklung durch die Einschränkungen aufgrund der Pandemie negativ beeinflusst. Das heißt, die verringerte Anzahl der #Fahrgäste hat zur Absenkung der geleisteten #Personenkilometer geführt. Das hat jedoch aufgrund bestehender Verträge mit den Ländern Berlin und Brandenburg keine Auswirkung auf das #Betriebsergebnis des Unternehmens, da die Fahrgeldeinnahmen den Ländern als Auftraggeber zustehen. Die #Pünktlichkeit war so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr, #Netz und #Flotte sind gewachsen.
Die #Verkehrsleistung Schiene verringerte sich auf 3.196,4 Mio. Personenkilometer (Pkm, gefahrene km/Person, Vorjahr: 4.668,3 Mio. Pkm). Die Zahl der Fahrgäste verringerte sich auf 333,6 Mio. Personen (Vorjahr: 485,2 Mio.) Die #Betriebsleistung ist trotz Corona leicht auf 32,4 Mio. Lastkilometer (gefahrene Zugkm mit Fahrgästen) gestiegen (im Vorjahr: 32,1 Mio. Lastkm). 340 Kilometer lang ist das #Streckennetz, knapp acht Kilometer länger als 2019. Grund: die Inbetriebnahme der Anbindung #Schönefeld – #BER Terminal 1-2. 97,1 Prozent betrug die durchschnittliche Pünktlichkeit im Jahr 2020 – und lag damit jeden einzelnen Monat über der mit den Ländern Berlin und Brandenburg vertraglich vereinbarten Zielmarke (Vorjahr: 96,1 Prozent). Das #EBIT belief sich 2020 auf 59,0 Mio. Euro* (Vorjahr: 42,0 Mio. Euro). Die #Umsatzerlöse beliefen sich auf 793,3 Mio. Euro (Vorjahr: 759,8 Mio. Euro). 10 #Vorserienzüge der neuen #S-Bahn-Generation, die Baureihe (BR) #483/484, sind am 1. Januar 2021 pünktlich in Betrieb gegangen. 665 Viertelzüge (Zwei-Wagen-Einheiten) gehören somit aktuell zur S-Bahnflotte, darunter 500 der BR #481, weitere 70 der BR #480 und 80 Viertelzüge der ältesten BR #485. Nach Auslieferung aller #Serienfahrzeuge der neuesten BR bis Ende 2023 wird die S-Bahnflotte um 106 Viertelzüge angewachsen sein. Rund 3.000 #Mitarbeiter sorgen dafür, dass die S-Bahn rollt, darunter 1.190 #Lokführerinnen und #Lokführer. (Stand: 31.12.2020)
Wer heute am #S-Bahnhof #Eichborndamm abfährt oder ankommt, hat nur eine Möglichkeit den #Bahnsteig zu verlassen. Der Wunsch eines zweiten Aufgangs wurde schon öfter geäußert. Nur das wird noch einige Zeit dauern, Grund ist der #Denkmalschutz.
Derzeit ist der S-Bahnhof Eichborndamm nur über die gleichnamige Straße zu erreichen. Ein zweiter Aufgang samt #Personenunterführung würde nach Süden zur #General-Barby-Straße und im Norden zur Straße Im #Hufenschlag führen und die Wohngebiete besser anschließen. Aber nicht nur für einen kürzeren Weg, sondern auch im Falle eines Notfalls könnten die Fahrgäste schneller den Bahnhof verlassen.
Das Bezirksamt begrüßt einen zweiten Aufgang, musste allerdings feststellen, dass das Landesdenkmalamt denkmalrechtliche Bedenken geäußert hat. Das Planstellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes als zuständige Behörde wurde daraufhin wieder eingestellt. Der Bezirk selbst wurde in die Planung nicht mit einbezogen, wie Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung sagte.
S-Bahnhof Eichborndamm: Eingang wird zurückhaltend gestaltet
Am 22. April findet bundesweit der #Mädchen-Zukunftstag statt. Auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt sich mit vielen Veranstaltungen und ermöglicht es den Teilnehmerinnen des Zukunftstages so, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote diesmal online.
Neben den #Berufseinblicken gibt es Infos zu Ausbildungsangeboten an verschiedenen Standorten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Höhepunkt ist die Teilnahme am DB Escape Game.
Hier alle Veranstaltungen im Überblick ansehen und schnell einen Platz sichern:
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.
Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.
Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch
Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg#Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinsenennt der Senat 2035.
Mios, Mios, Mios. Nirgendwo werden so viele #Verkehrsprojekte geprüft wie in Berlin- #Spandau. Logo, ist ja auch ewig nichts passiert – und hier im Berliner Westen entstehen ohne Ende Neubauwohnungen. #U-Bahn, #S-Bahn, #Regio, #Straßenbahn – sogar Busse mit Oberleitungsmasten bis Berlin-Staaken und Berlin-Kladow: alles steht auf der Agenda.
Und was kostet das alles in der Theorie? Die #U-Bahnverlängerung über die Pichelsdorfer Straße wird aktuell auf 580 Mio Euro geschätzt. Und auch für die anderen Ideen nennt Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, Zahlen – und zwar im aktuellen „#Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“, liebevoll „#StEP MoVe“ abgekürzt. Der stand gerade erst im Fokus. Hier die Quelle: Stadtentwicklungsplan, Seite 40 – die Lektüre lohnt sich, ist interessant! Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau berichtet, denn kaum ein Thema bewegt die Menschen dort wie der zähe Verkehr im Alltag. Bitteschön, hier die groben Schätzung:
1.) 120 Mio für die Straßenbahn von der Paulsternstraße über Wasserstadt und wieder runter zum Rathaus. 2029 soll diese kilometerlange Strecke in Betrieb gehen, betonte jüngst ein Sprecher der Verwaltung und wollte damit Skeptiker überzeugen. Ob dieser Plan zu halten ist? Im Bezirk, im Abgeordnetenhaus und bei Stadtentwicklern gibt es daran Zweifel. Denn „vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, wie der Senat im Herbst sagte: Tagesspiegel-Link.
2.) 70 Mio für die S-Bahnstrecke Rathaus bis Berlin-Albrechtshof. Dazu laufen …
#Stadler montiert in #Pankow die neuen S- und #U-Bahnen. Da darf #U-Bahn-Fan und SPD-Spitzenkandidatin Franziska #Giffey nicht fehlen.
Berlin. Beeindruckt schaut Franziska Giffey in die noch leere #Fabrikhalle. „Wenn hier die Fertigung losgeht, will ich dabei sein“, sagt die Bundesfamilienministerin und SPD-Landeschefin. Bei Stadler in Pankow werden in wenigen Monaten die ersten neuen U-Bahnwagen montiert, die die BVG mit politischer Rückendeckung des Senats bestellt hat. Dass in der 70 Millionen Euro teuren Halle vorher ab September schon #S-Bahnwagen der neuesten Generation für Berlin gefertigt werden, bewegt Giffey nicht ganz so stark. Die bauen sie auch schon in der älteren Halle nebenan zusammen.
Aber die SPD-Spitzenkandidatin steht eben besonders auf U-Bahnen. Der Ausbau des U-Bahnnetzes soll für die Sozialdemokraten ein entscheidendes Wahlkampfthema werden. Giffey will quasi in der U-Bahn ins Rote Rathaus rollen. Deshalb der Besuch am Donnerstagmorgen.
Rahmenvertrag mit der BVG für bis zu 1500 U-Bahnwagen „Ich hoffe, dass sie noch viele weitere U-Bahnen bauen“, sagt die Ministerin dem Stadler-Deutschland-Chef Jure #Mikolčić, der sie in die Feinheiten der Montage einführt. „Ich sehe, dass die Menschen das wollen. Mit einer guten Anbindung ziehen die Leute dann auch weiter raus“, fasst Giffey die verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der SPD zusammen. Sie wirbt schon länger dafür, dass Berlin nicht nur verdichtet und in die Höhe wachsen solle, sondern eben auch in die Breite.