Tarife: Zahlungsaufforderung abgeschafft Berliner S-Bahn will neues Verfahren bei defekten Chipkarten, aus Der Tagesspiegel

Nach Kritik am Umgang mit zahlenden #Abo-Kunden will die -Bahn künftig darauf verzichten, im Fall defekter #Chipkarten unmittelbar mit der #Fahrausweiskontrolle 60 Euro erhöhtes #Beförderungsentgelt (#EBE) zu verlangen. Im Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird, soll dann nur noch auf die Erhebung eines EBE für den Fall „hingewiesen“ werden, dass auch nachträglich kein gültiger #Fahrausweis vorgelegt wird. Dies teilte eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage mit.

Bisher drucken die -Bahn-Ticketprüfer, wie berichtet, bei maschinell nicht lesbaren Karten einen „Feststellungsbeleg“ wie für Schwarzfahrer aus, der den Eindruck erweckt, dass sofort gezahlt werden muss. Im vergangenen Jahr erhielten 2500 Fahrgäste solche Belege. „Forderung: 60 EUR“ steht darauf. „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag“.

Betroffene bekommen anschließend keine Post von der S-Bahn, sondern oft gleich von der beauftragten #Inkassofirma „#Paigo“, die ebenfalls auf Zahlung der 60 Euro dringt. Erklärungen zum Umgang mit defekten Chipkarten und daraus resultierenden Kundenpflichten und -rechten fehlen in beiden Schreiben. Ziel ist offenkundig, Kunden unter Druck zu setzen, defekte Karten umgehend gegen funktionierende umzutauschen.

Auch die nachträgliche Vorlage soll nun #kundenfreundlicher werden: Bisher bestand die S-Bahn …

Tarife: Erhöhtes Beförderungsentgelt bei S-Bahn und BVG, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Erhöhte Beförderungsentgelte (#EBE) wurden im Jahr 2017, 2018 und 2019 von der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH erhoben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Bei der BVG AöR wurden in den letzten drei Jahren 888.175 Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“
Jahr EBE-Fälle
2019 343.251
2018 294.266
2017 250.658
Frage 2:
In wie vielen Fällen des EBE wurde Widerspruch seitens der Fahrgäste eingelegt?
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch gegen das EBE stattgegeben?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu führt die BVG AöR keine detaillierten Auswertungen durch.“
Frage 4:
Wie viele der sogenannten „#Handytickets“ aus der BVG- oder Bahn-App wurden aufgrund einer zweiminütigen „weißen Uhr“ im Handyticket nicht durch das Kontrollpersonal akzeptiert und mit einem EBE
geahndet, seitens der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH jedoch bei einem Widerspruch des Fahrgastes
aus Kulanz nicht weiterverfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Anteil von beanstandeten ‚Handytickets‘ lag in 2019 bei ca. 0,9 % aller EBE-Feststellungen.
Hauptbeanstandungsgrund war der Erwerb ‚nach Aufruf‘ (nach Beginn der Kontrolle), hier
gilt: Beim Zustieg des Kontrollpersonals wird der Beginn der Fahrausweisprüfung (Uhrzeit)
in einem Kontrollgerät gespeichert. Wird der Fahrausweis danach erworben, gilt er als ungültig. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft ist der Kaufvertrag für Handytickets erst zustande gekommen, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird.
Die Gültigkeit des Handytickets ist von dem Countdown des Zwei-Minuten-Zählers unabhängig. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen, da das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Während des
Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der zwei Minuten.“
3
Frage 5:
Auf welcher Grundlage wird nach einem Widerspruch Kulanz gewährt oder verwehrt? Worin liegt diese
Kulanz begründet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Kulanz ist ein Entgegenkommen des Unternehmens, auf das kein Rechtsanspruch
besteht.
Die BVG AöR unterzieht jeden EBE-Fall einer Einzelfallprüfung und entscheidet ihn auf
Grundlage der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Tarif). Bei bestimmten Sachlagen kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.“
Frage 6:
Muss das Kontrollpersonal der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH eine Art statistischen Zielwert von
Fahrgästen ohne Fahrschein erreichen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR werden keine statistischen Zielwerte vorgegeben.“
Frage 7:
Wie weit darf sich das Kontrollpersonal ohne Angabe von Gründen mit dem Personalausweis eines
Fahrgastes von diesem entfernen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR gilt bei der Durchführung von Fahrausweiskontrollen folgendes:
Fahrgäste ohne Fahrausweis oder mit ungültigem Fahrausweis sind gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) verpflichtet,
ihre Personalien bekannt zu geben. Die Anschrift ist anhand eines amtlichen Ausweises,
Reisepasses, Führerscheines oder einer anderen glaubwürdigen Legitimation festzustellen. Werden vom Fahrgast freiwillig Personaldokumente ausgehändigt, werden diese nur
zum Abschreiben der Personalien/Wohnanschrift entgegengenommen. Dem Fahrgast ist
sein Personaldokument anschließend unverzüglich zurückzugeben.
Weigert sich ein Fahrgast, seine Personalien anzugeben oder werden offensichtlich
falsche Angaben gemacht, ist die Hilfe der Polizei anzufordern.“
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Frage 8:
Wie viele EBE-Fahrgäste hatten ihren Wohnsitz in Berlin, Deutschland oder im Ausland? Wie viele davon
legten Widerspruch gegen das EBE ein? (bitte nach Wohnort darstellen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR beträgt der Anteil von ausländischen Adressen bei Vorgängen von
‚Erhöhtem Beförderungsentgelt‘ ca. 10 %. Detailliertere Auswertungen zu Adressen
werden nicht erhoben.“
Frage 9:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 31.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: „Schwarzfahrer“ im Berliner ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Personen wurden bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in den Betriebsteilen Bus,
Straßenbahn und U-Bahn, sowie bei der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden
Jahr 2019 ohne gültigen #Fahrausweis angetroffen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln
und detailliert angeben.
Antwort zu 1:
Nach Mitteilung von BVG und S-Bahn betrugen die bei den beiden Unternehmen festgestellten
Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (#EBE):
Anzahl EBE BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 248.664 172.663 421.327
2018 294.266 329.285 623.551
2017 250.658 288.841 539.499
Summe 793.588 790.789 1.584.377
2
Frage 2:
Bei wie viel der festgestellten Personen konnte das „erhöhte Beförderungsentgelt“ beigetrieben werden?
Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 2:
Die Zahl der Fälle, bei denen das erhöhte Beförderungsentgelt vor Beginn des
Inkassoverfahrens bezahlt wurde betrug bei der S-Bahn:
S-Bahn
2019 (Stand 31.8.2019): 18.331
2018 42.865
2017 38.758
Summe 89.954
Zu der Zahl der im Zuge des Inkassoverfahrens bedienten Forderungen konnten keine
Angaben gemacht werden.
Frage 3:
Gegen wie viele Personen wurde eine Strafanzeige gestellt? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr
einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt mit, dass sie aufgrund der ihr durch den Verkehrsvertrag auferlegten
Verpflichtung Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen stellt, die im Zeitraum von
zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen wegen des Fahrens ohne gültigen
Fahrschein (Mehrfachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf der älteste
Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Die BVG stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach §265a StGB gegen
Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von
erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Eine Erfassung und Aufschlüsselung
nach Betriebsteilen erfolgt nicht, da diese für die Stellung von Strafanträgen
unerheblich sind.
In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr folgende Strafanträge nach §265a StGB
gestellt:
Anzahl Strafanträge BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 7.220 7.143 14.363
2018 4.256 23.789 28.045
2017 10.397 37.276 47.673
Summe 21.873 68.208 90.081
3
Frage 4:
In wie viel Fällen kam es zu #Verurteilungen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und
detailliert angeben.
Antwort zu 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen hat die S-Bahn keine Kenntnis. Die BVG erhält
über den Ausgang von Verfahren nicht in jedem Fall eine Information und kann daher
keine vollständige Auswertung erstellen. Hinzu kommt, dass die Dauer von Strafverfahren
unterschiedlich ist und es auch zu mehrjährigen Verfahren kommt, die nicht zeitlich
abgegrenzt werden.
Frage 5:
Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch das Unterlassen von Strafanzeigen gegen notorische
„Schwarzfahrer“?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt mit:
„Die Verknüpfung von Einnahmeausfällen zu unterlassenen Strafanzeigen ist für die BVG
nicht nachvollziehbar. Das EBE ist nicht zu verwechseln mit einer im Zusammenhang mit
einem Strafverfahren möglichen #Geldstrafe. Solche Geldstrafen kommen nicht den
geschädigten Verkehrsunternehmen zugute, sondern der Staatskasse. Beim EBE handelt
es sich hingegen um einen zivilrechtlichen Anspruch auf Grundlage der bundesweit
geltenden Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den
Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB,
§ 9) und der darauf basierenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Da die S-Bahn immer Strafanzeigen gegen Mehrfachtäter entsprechend der unter
3. genannten Kriterien stellt, gibt es demzufolge keine Einnahmeausfälle durch das
Unterlassen von Strafanzeigen.“
Frage 6:
Wie beurteilen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem
Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt mit:
„Die Anzahl der festgestellten Mehrfachtäter und damit der gestellten Strafanträge unterliegt
Schwankungen (siehe Antwort zu 3). Die BVG führt ihre bisherige Praxis bei der
Stellung von Strafanträgen weiterhin fort.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Der Rückgang der durch die S-Bahn gestellten Strafanzeigen begründet sich
ausschließlich aus dem Rückgang der Mehrfachtäter und der ermittelten Fälschungen.
4
Vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden Nutzerinnen
und Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zur Einnahmensicherung
muss das Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin konsequent geahndet und
Strafanzeigen gestellt werden.“
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit
gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 7:
Die Entwicklung der Zahl von ohne gültigen Fahrschein angetroffenen Fahrgästen, die
Erhebung des EBE und auch die Stellung von Strafanträgen ist insbesondere von der Zahl
der Fahrgäste abhängig, die zur Nutzung des ÖPNV keinen gültigen Fahrschein erwerben
oder diese fälschen und schwankt naturgemäß.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Strafanträge nach § 265a StGB gestellt werden,
haben sich in den vergangenen Jahren für die Verkehrsunternehmen nicht verändert.
Insofern ist eine rückläufige Zahl von Strafanträgen als Zeichen einer steigenden
Nutzungsmoral des ÖPNV positiv zu bewerten.
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Tickets: 60 statt 40 Euro Strafe Schwarzfahren wird teurer, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/60-statt-40-euro-strafe-schwarzfahren-wird-teurer/11752864.html

Das „erhöhte #Beförderungsentgelt“ für #Schwarzfahrer steigt von 40 auf #60 Euro – und zwar voraussichtlich schon ab dem 1. Juli. Die S-Bahn begrüßt die Entscheidung, denn in Berlin gibt es im Bundesvergleich besonders viele Schwarzfahrer.
Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wird teurer, zumindest, wenn man erwischt wird: Der Bundesrat billigte am Freitag eine Verordnung, mit der das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro angehoben wird. Zur Begründung hieß es, Preise, Löhne und Gehälter sowie die Beförderungstarife seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es sei daher davon auszugehen, dass der bislang geltende Höchstbetrag Schwarzfahrer nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültiges Ticket zu fahren. Die Länder hatten bereits im November 2014 einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschlossen und der Bundesregierung zugeleitet. Die beschloss die Verordnung, die der Bundesrat nun billigte.
2014 erwischte die BVG 350.000 Schwarzfahrer
Ein Sprecher der Berliner S-Bahn sagte, das Unternehmen begrüße die Entscheidung „im Interesse unserer ehrlichen Fahrgäste“. In Berlin liegt die Schwarzfahrerquote mit vier bis fünf Prozent deutlich über dem …

Tarife: Die S-Bahn warnt vor fliegenden Händlern Ein gefälschter Fahrausweis ist schlimmer als keiner!, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Die Anzahl #gefälschter #Fahrausweise bei #Fahrschein-Überprüfungen nimmt zu – das ergeben häufiger gewordene #Kontrollen der Berliner -Bahn. Während die Anzahl der #Schwarzfahrer konstant bei 3,5 bis 4,0 Prozent liegt, steigt die Zahl von Fahrgästen, die mit Fälschungen unterwegs sind.

„Tarife: Die S-Bahn warnt vor fliegenden Händlern Ein gefälschter Fahrausweis ist schlimmer als keiner!, aus Punkt 3“ weiterlesen