Tarife: Zahlungsaufforderung abgeschafft Berliner S-Bahn will neues Verfahren bei defekten Chipkarten, aus Der Tagesspiegel

Nach Kritik am Umgang mit zahlenden #Abo-Kunden will die -Bahn künftig darauf verzichten, im Fall defekter #Chipkarten unmittelbar mit der #Fahrausweiskontrolle 60 Euro erhöhtes #Beförderungsentgelt (#EBE) zu verlangen. Im Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird, soll dann nur noch auf die Erhebung eines EBE für den Fall „hingewiesen“ werden, dass auch nachträglich kein gültiger #Fahrausweis vorgelegt wird. Dies teilte eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage mit.

Bisher drucken die -Bahn-Ticketprüfer, wie berichtet, bei maschinell nicht lesbaren Karten einen „Feststellungsbeleg“ wie für Schwarzfahrer aus, der den Eindruck erweckt, dass sofort gezahlt werden muss. Im vergangenen Jahr erhielten 2500 Fahrgäste solche Belege. „Forderung: 60 EUR“ steht darauf. „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag“.

Betroffene bekommen anschließend keine Post von der S-Bahn, sondern oft gleich von der beauftragten #Inkassofirma „#Paigo“, die ebenfalls auf Zahlung der 60 Euro dringt. Erklärungen zum Umgang mit defekten Chipkarten und daraus resultierenden Kundenpflichten und -rechten fehlen in beiden Schreiben. Ziel ist offenkundig, Kunden unter Druck zu setzen, defekte Karten umgehend gegen funktionierende umzutauschen.

Auch die nachträgliche Vorlage soll nun #kundenfreundlicher werden: Bisher bestand die S-Bahn …

Tarife: Verkehrschaos in Köpenick 1. FC Union will Sonderfahrten nicht bezahlen aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrschaos-in-koepenick-1-fc-union-will-sonderfahrten-nicht-bezahlen/25310900.html

Wenn der . FC Union im Stadion an der Alten #Försterei spielt, herrscht Hochbetrieb in Bus und Bahn. Doch an #Sonderfahrten will sich der Klub nicht beteiligen.

Was dürfen Besucher eines #Hertha-Spiels, was Zuschauern bei Union nicht erlaubt ist? Sie dürfen ins Stadion mit Bus und Bahn fahren, ohne extra zu zahlen. Das #Fußballticket gilt als #Fahrausweis – was sicherlich auch Autofahrer zum Umsteigen motiviert. Der Köpenicker Klub spart sich die Ausgaben dafür, fördert damit natürlich das – mittlerweile legendäre – Verkehrschaos rund um die Alte Försterei. Das wird sich am heutigen Sonntagnachmittag beim Spiel gegen Köln ganz sicher wiederholen.

Der Treptow-Köpenicker Bürgermeister Oliver #Igel nannte die Situation „schwierig“. Bekanntlich will der Verein sein Stadion noch ausbauen. „Für den Fall ist mit weiteren erheblichen #Verkehrsproblemen zu rechnen“, schrieb der SPD-Politiker einem Berliner, der sich mit dem regelmäßigen Chaos nicht mehr abfinden mag.

Tarife: „Schwarzfahrer“ im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Personen wurden bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in den Betriebsteilen Bus,
Straßenbahn und U-Bahn, sowie bei der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden
Jahr 2019 ohne gültigen #Fahrausweis angetroffen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln
und detailliert angeben.
Antwort zu 1:
Nach Mitteilung von BVG und S-Bahn betrugen die bei den beiden Unternehmen festgestellten
Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (#EBE):
Anzahl EBE BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 248.664 172.663 421.327
2018 294.266 329.285 623.551
2017 250.658 288.841 539.499
Summe 793.588 790.789 1.584.377
2
Frage 2:
Bei wie viel der festgestellten Personen konnte das „erhöhte Beförderungsentgelt“ beigetrieben werden?
Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 2:
Die Zahl der Fälle, bei denen das erhöhte Beförderungsentgelt vor Beginn des
Inkassoverfahrens bezahlt wurde betrug bei der S-Bahn:
S-Bahn
2019 (Stand 31.8.2019): 18.331
2018 42.865
2017 38.758
Summe 89.954
Zu der Zahl der im Zuge des Inkassoverfahrens bedienten Forderungen konnten keine
Angaben gemacht werden.
Frage 3:
Gegen wie viele Personen wurde eine Strafanzeige gestellt? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr
einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt mit, dass sie aufgrund der ihr durch den Verkehrsvertrag auferlegten
Verpflichtung Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen stellt, die im Zeitraum von
zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen wegen des Fahrens ohne gültigen
Fahrschein (Mehrfachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf der älteste
Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Die BVG stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach §265a StGB gegen
Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von
erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Eine Erfassung und Aufschlüsselung
nach Betriebsteilen erfolgt nicht, da diese für die Stellung von Strafanträgen
unerheblich sind.
In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr folgende Strafanträge nach §265a StGB
gestellt:
Anzahl Strafanträge BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 7.220 7.143 14.363
2018 4.256 23.789 28.045
2017 10.397 37.276 47.673
Summe 21.873 68.208 90.081
3
Frage 4:
In wie viel Fällen kam es zu #Verurteilungen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und
detailliert angeben.
Antwort zu 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen hat die S-Bahn keine Kenntnis. Die BVG erhält
über den Ausgang von Verfahren nicht in jedem Fall eine Information und kann daher
keine vollständige Auswertung erstellen. Hinzu kommt, dass die Dauer von Strafverfahren
unterschiedlich ist und es auch zu mehrjährigen Verfahren kommt, die nicht zeitlich
abgegrenzt werden.
Frage 5:
Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch das Unterlassen von Strafanzeigen gegen notorische
„Schwarzfahrer“?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt mit:
„Die Verknüpfung von Einnahmeausfällen zu unterlassenen Strafanzeigen ist für die BVG
nicht nachvollziehbar. Das EBE ist nicht zu verwechseln mit einer im Zusammenhang mit
einem Strafverfahren möglichen #Geldstrafe. Solche Geldstrafen kommen nicht den
geschädigten Verkehrsunternehmen zugute, sondern der Staatskasse. Beim EBE handelt
es sich hingegen um einen zivilrechtlichen Anspruch auf Grundlage der bundesweit
geltenden Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den
Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB,
§ 9) und der darauf basierenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Da die S-Bahn immer Strafanzeigen gegen Mehrfachtäter entsprechend der unter
3. genannten Kriterien stellt, gibt es demzufolge keine Einnahmeausfälle durch das
Unterlassen von Strafanzeigen.“
Frage 6:
Wie beurteilen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem
Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt mit:
„Die Anzahl der festgestellten Mehrfachtäter und damit der gestellten Strafanträge unterliegt
Schwankungen (siehe Antwort zu 3). Die BVG führt ihre bisherige Praxis bei der
Stellung von Strafanträgen weiterhin fort.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Der Rückgang der durch die S-Bahn gestellten Strafanzeigen begründet sich
ausschließlich aus dem Rückgang der Mehrfachtäter und der ermittelten Fälschungen.
4
Vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden Nutzerinnen
und Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zur Einnahmensicherung
muss das Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin konsequent geahndet und
Strafanzeigen gestellt werden.“
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit
gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 7:
Die Entwicklung der Zahl von ohne gültigen Fahrschein angetroffenen Fahrgästen, die
Erhebung des EBE und auch die Stellung von Strafanträgen ist insbesondere von der Zahl
der Fahrgäste abhängig, die zur Nutzung des ÖPNV keinen gültigen Fahrschein erwerben
oder diese fälschen und schwankt naturgemäß.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Strafanträge nach § 265a StGB gestellt werden,
haben sich in den vergangenen Jahren für die Verkehrsunternehmen nicht verändert.
Insofern ist eine rückläufige Zahl von Strafanträgen als Zeichen einer steigenden
Nutzungsmoral des ÖPNV positiv zu bewerten.
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + BVG: Chipkarte soll Monatskarte und Papierfahrschein ersetzen / Test zeigt hohe Akzeptanz In drei Jahren gibt es das elektronische Ticket, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/chipkarte-soll-monatskarte-und-papierfahrschein-ersetzen—test-zeigt-hohe-akzeptanz-in-drei-jahren-gibt-es-das-elektronische-ticket,10810590,9841686.html 11.10.2000

Das #elektronische #Ticket wird voraussichtlich im Jahr 2003 als #Fahrausweis in Bussen und Bahnen eingeführt. Das sagte am Dienstag der Vorstandschef der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Rüdiger vorm Walde. Bei einem #Feldversuch sei das Ticket „auf große #Akzeptanz bei den Kunden“ gestoßen. Fast alle hätten das neue System als einfach und übersichtlich empfunden. Das elektronische Ticket ist so groß wie eine #Scheckkarte und verfügt über einen #Computerchip. Die Kunden müssen die Karte beim Ein- und Aussteigen in einem Abstand von zehn bis 15 Zentimetern an einem #Lesegerät vorbeiführen. An speziellen Boxen laden die Fahrgäste die Chipkarte auf. Das Fahrgeld wird automatisch abgebucht. An dem siebenmonatigen Test in Berlin haben sich insgesamt 26 000 Personen beteiligt. Das Verfahren des Ein- und Auscheckens zu Beginn und …