Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

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Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
    2
    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
    4
    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Sperrungen bei Berliner U-Bahn Verkehrssenatorin: „Kein Ersatzverkehr? Das ist nicht richtig“ aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/sperrungen-bei-berliner-u-bahn-verkehrssenatorin-kein-ersatzverkehr-das-ist-nicht-richtig/23779624.html

U-Bahn-Ärger? Ansage vom Chef? Berlins Verkehrssenatorin wehrt sich gegen Kritik. „Früher wurde viel zu wenig in die -Bahn investiert“, sagt Regine #Günther.
Die #Verkehrschefin äußert sich jetzt doch zum Verkehr in Berlin. Zwei Tage nach Veröffentlichung der -Bahn-Sperrungen in der West-City durch den Tagesspiegel meldete sich jetzt Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). In einer Stellungnahme, die sie am Donnerstag verschickte, widerspricht sie Angaben, dass es für die im Januar und Februar gesperrten U-Bahn-Linien 2 und 3 „keinen #Ersatz“ gibt.

„Auf der #U1 werden doppelt so viele Züge fahren wie sonst und in der City West werden #Buslinien bei Bedarf #verstärkt“, schreibt die Verkehrssenatorin. „Insofern ist die Meldung, dass es keinen Ersatz gäbe, nicht richtig.“

Die BVG dagegen bleibt bei ihrer Angabe, dass es keinen #Schienenersatzverkehr geben wird. Fahrgäste müssen die gesperrten Abschnitte über andere U-Bahn-Linien umfahren. Einen Busersatzverkehr wird es nach BVG-Angaben aus zwei Gründen nicht geben: Zum einen ist das Verkehrschaos in der West-City zu groß, zum anderen werden alle Busse benötigt, weil zeitgleich im Süden Neuköllns ein Stück der U7 …

Bus: Schöneberger Hauptstraße Mehr als 1250 Falschparker von Busspur abgeschleppt, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schoeneberger-hauptstrasse-mehr-als-1250-falschparker-von-busspur-abgeschleppt-31773220?dmcid=nl_20181220_31773220

Schöneberg –Ich war eben nur mal ganz schnell Schrippen kaufen! Ich musste die Oma vom Arzt holen!  Ich habe ein Paket ausgeliefert! Das sind Ausreden, die sich Busspurbetreuer der BVG, Polizeibeamte und Ordnungsamtsleute anhören müssen, wenn sie einen Falschparker zur Rede stellen. Mal eben in zweiter Reihe parken, weil man etwas zu erledigen hat, selbst wenn dabei auch der Radweg und die Busspur blockiert werden – dieses rücksichtslose Verhalten unzähliger Autofahrer ist in Berlin an der Tagesordnung. So auch auf der Busspur in der Schöneberger Hauptstraße: Hier haben die Polizei, Ordnungsamt und BVG allein vom 8. Oktober bis 30. November 1256 Fahrzeuge umgesetzt. 

Außerdem ahndeten die Ordnungshüter 7555 Ordnungswidrigkeiten, berichtete Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) am Mittwoch. Auch 2019 werde kontrolliert, sagte sie.

Bezirk hofft auf eigenen Abschleppdienst der BVG

Zufrieden zeigte sich Heiß mit dem Ergebnis aber noch nicht: „Wir hätten noch viel mehr Fahrzeuge umsetzen lassen, wenn das von uns beauftragte Unternehmen dies geschafft hätte“, bedauerte sie. Dessen Kapazitäten reichten nicht, um alle Aufträge auszuführen. So hoffe der Bezirk, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bald ihren eigenen Abschleppdienst … 

S-Bahn: ZBS-Testlauf im Januar Ab 7. Januar 10 Tage lang keine S-Bahnen zwischen Westkreuz Spandau aus S-Bahn

https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/zbs-testlauf-im-januar/

In den vergangenen Jahren wurden bereits die Nord-Süd-, die Ost-West-Strecken sowie 2018 der Ring mit dem  #Zugbeeinflussungssystem für die S-Bahn Berlin (#ZBS) ausgestattet und in Betrieb genommen. Nun ist die S-Bahn-Strecke zwischen #Westkreuz und #Spandau an der Reihe.

Das System, das eine automatische Zwangsbremsung auslöst, wenn versehentlich die Geschwindigkeit überschritten oder ein Haltesignal missachtet wird, ist bereits im Sommer eingebaut worden. Nun erfolgt die #Inbetriebnahme. Dazu werden diverse Abnahmen, ein #Softwarewechsel und zahlreiche #Messfahrten durchgeführt. In dieser Zeit können die S-Bahnzüge der Linien #S3 und #S9 zwischen Westkreuz und Spandau nicht fahren. Stattdessen werden #Busse eingesetzt.

Bitte nutzen Sie folgende Umfahrungsmöglichkeiten
Züge des Bahnregionalverkehrs: RE2, RE4, RE6, RB10, RB13, RB14
U7: Eignet sich besonders zwischen Charlottenburg (U-Bf Wilmersdorfer Straße) und Rathaus Spandau.
U2: Eignet sich für Fahrgäste nach Olympiastadion ab Zoologischer Garten bzw. Kaiserdamm (Messe Nord/ICC). Achtung: Der U-Bf Olympia-Stadion (U2) liegt rund 800 Meter Fußweg vom S-Bf Olympiastadion (S 3, S 9) entfernt.

Bahnhöfe + barrierefrei: Stufenlos zur Weihnachtsfeier, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2962

Fahrgäste der #U7 können sich über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk freuen. Der -Bahnhof #Karl-Marx-Straße ist seit dem heutigen Donnerstag, 20. Dezember 2018, #stufenlos erreichbar. Am Nachmittag ging der neu gebaute #Aufzug in Betrieb. Damit ist die 1926 eröffnete Station jetzt einer von insgesamt 125 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (117 Bahnhöfe mit Aufzügen).

Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro.

Radverkehr: Wo wurden 2017 und 2018 neue Fahrradstellplätze in den Bezirken errichtet?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele und an welchenStandorten wurden bereits #Fahrradabstellanlagen seit dem Jahr 2017 eingerichtet? Bitte nach Jahr, Bezirken und Standorten mit jeweiliger Anzahl der neuen Stellplätze auflisten.

Antwort zu 1:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Über die #Fahrradabstellplätze (#Radbügel) werden keine exakten Statistiken geführt. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stehen ca. 13.000 Radbügel,die im Rahmen der Fortschreibung des Fahrradanlagenabstellkonzeptes ermittelt wurden.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden an folgenden Stellen Kreuzberger Bügel aufgestellt:

  • 3 Stück Onkel-Tom-Str. 50
  • 3 Stück an der Bushaltestelle Teltower Damm/ Am Rehwechsel
  • 3 Stück Onkel-Tom-Str./ Potsdamer Str.
  • 2 Stück Martin-Buber-Str. 18
  • 13 Stück Teltower Damm 13 (Bio Company)
  • 17 Stück U-Bahnhof Dahlem Dorf
  • 12 Stück U-Bahnhof Schlossstr.
  • 23 Stück auf dem Gelände des Jugendausbildungszentrums
  • 3 Stück Hubertusstr. 14
  • 1 Stück Schlossstr./ Ahornstr.
  • 90 Bügel sind am Jungfernstieg in Höhe des S-Bahnhof Lichterfelde Ost geplant, von denen ca. 20 noch dieses Jahr eingebaut werden.

In den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wurden insgesamt 1075 Radbügel an 13 Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Droste Hülshoff Gymnasium, Schadow- Gymnasium, Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule, Lilienthal Gymnasium, John F. Kennedy Schule, Goethegymnasium, Dreilindengrundschule, Beethoven Gymnasium, Grundschule an der Bäke, Max von Laue Schule, Grundschule am Insulaner, Wilma- Rudolph-Oberschule, Gartenarbeitsschule) eingebaut.

An    der    Johannes-Tews-Grundschule    wurden    324    Stellplätze    in    Form    von

Vorderradrahmenhaltern (13 Reihenanlagen) aufgebaut.“

Tempelhof-Schöneberg von Berlin:

Das     Bezirksamt      Tempelhof-Schöneberg        hat    die    beiden     nachfolgenden      Tabellen übersandt:

Zusammenstellung Fahrradständer an  Schulen  und  Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  Name der Einrichtung Anzahl aufgestellter Bügel
Annedore-Leber-Grundschule 46
Askanisches Gymnasium 28
Bruno-H.-Bürgel-Grundschule 81
Eckener Gymnasium 68
Gemeinschaftsschule – Grundschule 59
Gemeinschaftsschule – Mittelstufe 16
Georg-von-Büchner-Gymnasium 90
Grundschule a.d. Tempelhofer Feld 18
Grundschule im Taunusviertel 35
Gustav-Heinemann-Grundschule 42
Havelland-Grundschule 7
Kiepert-Grundschule 22
Maria-Montessori-Grundschule 14
Paul-Natorp-Schule – Gymnasium 10
Prignitzschule 6
Rheingau Gymnasium 34
Robert-Blum-Gymnasium 26
Rückert-Gymnasium 5
Scharmützelsee-Grundschule 12
Solling Grundschule 10
Spreewald Grundschule 28
Sternberg Grundschule 14
Teltow-Grundschule 16
Werbellinsee-Grundschule 10
Kinderclub Bosestraße 3
KFE                     (Kinderfreizeiteinrichtung) Lassenpark – Bauspielplatz   6
Weisse Rose 15
House of Fun 13
Summe 734
Übersicht Aufstellung  Fahrradständer im öffentlichen Straßenland in 2017/2018     Anzahl
Akazienstraße,                    Apostel-Paulus- Kirchplatz   13
Akazienstraße gegenüber Haus-Nr. 14- 18   11
Akazienstraße, Ecke Hauptstraße 2
Yorckstraße/Bautzener Str. 8
Eisenacher Straße/Luitpoldstraße 4
Tempelhofer Damm/Alt-Tempelhof 13
Tempelhofer Damm/Peter-Strasser-Weg 9
Tempelhofer Damm/Thuyring 4
Cheruskerstraße                          gegenüber Einmündung Rossbachstraße   8
Summe 72

Neukölln von Berlin:

„Bis zum 31.12.2017 wurden rund 2.500 Anlehnbügel überwiegend im Gehwegbereich errichtet. Im Jahr 2018 wurden/werden insgesamt (Finanzierung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK und diverse Baumaßnahmen durch den Bezirk) ca. 1050 Anlehnbügel aufgestellt. Davon befinden sich 265 Bügel auf der Fahrbahn (entspricht ca. 85 Pkw-Stellplätzen).

Für die Auswahl der Standorte im Jahr 2018 haben wir uns auf Nord-Neukölln fokussiert.“

Reinickendorf von Berlin:

„S Bahnhof Wittenau                                   74 Stellplätze                                   2017

S Bahnhof Hermsdorf 74 Stellplätze (52 Stellplätze ersetzt)                             2017 Franz-Marc-Grundschule und

Julius-Leber-Sekundarschule

Treskowstraße                                                 16 Stellplätze                                   2017/18

Till-Eulenspiegel-Grundschule  
Humboldtstraße 32 Stellplätze 2017/18
Peter-Witte-Grundschule    
Rathauspromenade 106 Stellplätze 2017/18
Alfred-Brehm-Grundschule    
Ascheberger Weg 30 Stellplätze 2017/18
Grundschule in den Rollbergen    
Waldshuter Zeile 6 52 Stellplätze 2017/18
U-Bahnhof Borsigwerke 30 Stellplätze 2018
S-Bahnhof Tegel/Eschachstraße 238 Stellplätze 2018“

Frage 1 a):

Wo konnten vorgeschlagene Fahrradabstellanlagen noch nicht realisiert werden und aus welchen Gründen?

Antwort zu 1 a):

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Pankow von Berlin:

„Durch den Bezirk Pankow wurden 2017 und 2018 keine Fahrradabstellanlagen realisiert. Grund dafür ist, dass die seit Januar 2017 geplante und finanziell gesicherte Einstellung von 2 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) Planungsingenieuren, mit der Aufgabe der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk Pankow, aus Gründen von Bewerbermangel erst im 3. Quartal 2018 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Zu a) und b) können keine genauen Angaben gemacht werden. Die Erhöhung der Zahl an Fahrradabstellanlagen ist das erklärte Ziel des Bezirksamts, Haupthindernis sind vor allem fehlende personelle Ressourcen. Im Frühjahr 2019 wird die vom Bezirksamt beauftragte Fortschreibung des Fahrradabstellanlagenkonzepts vorliegen, anhand derer ein priorisierter Ausbau erfolgen soll.

Bei der Auswahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen ist regelmäßig zu prüfen, ob Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr eintreten (Barrierewirkung für Fußgänger). Ist dies der Fall, so muss die Installation versagt werden.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Der zuständigen Fachabteilung im Bezirksamt wurden noch weitere Standorte für Radabstellanlagen vorgeschlagen, die noch geprüft werden müssen. Diese Prüfung konnte auf Grund fehlender personeller Kapazitäten noch nicht realisiert werden.“

Neukölln von Berlin:

„2018 konnten in der Weserstraße und Selchower Straße keine Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden auf Grund von Baustelleneinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht vorhersehbar waren, diese Standorte werden im Frühjahr 2019 nachgeholt, es handelt sich hierbei um ca. 22 Stück auf der Fahrbahn.“

Reinickendorf von Berlin:

„Entfällt.“

Frage 1 b):

Wie viele Standorte wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

Antwort zu 1 b):

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Pankow von Berlin:

„Es wurden keine Standorte abgelehnt, sondern für die Realisierung 2019 gesammelt.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Siehe Antwort zu 1 a).“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Bislang wurden keine Standorte abgelehnt.“

Neukölln von Berlin:

„Es wurden keine abgelehnt.“

Reinickendorf von Berlin:

„Entfällt.“

Frage 1 c):

Wie  viele  Fahrradabstellanlagen  wurde  jeweils  2017  und  2018  aus  dem  Fahrradbügel-Programm  der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert? Bitte nach Bezirken und Jahr auflisten.

Antwort zu 1 c):

Im Jahr 2017 wurden aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK in acht Bezirken insgesamt circa 2.000 Fahrradstellplätze errichtet. Die Aufteilung der zu errichtenden Fahrradstellplätze auf die acht Bezirke ist wie folgt:

Friedrichshain-Kreuzberg ca. 70
Spandau ca. 80
Steglitz-Zehlendorf ca. 80
Tempelhof-Schöneberg ca. 770
Neukölln ca. 340
Marzahn-Hellersdorf ca. 180
Lichtenberg ca. 180
Reinickendorf ca. 300

Die Anzahl der Fahrradabstellanlagen, die im Jahr 2018 aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK finanziert werden, kann erst nach Abrechnung der umgesetzten Maßnahmen beziffert werden. Vor Abschluss des Haushaltsjahres 2018 ist hierzu keine Aussage möglich.

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:

Pankow von Berlin:

„Vom Bezirksamt Pankow wurden 2017 und 2018 keine Fahrradabstellanlagen aus dem Fahrradbügelprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz realisiert.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Es wurden aus personellen Gründen keine Mittel abgerufen.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK wurden mindestens 39 Bügel (12 Stück am U-Bahnhof Schlossstr., 23 Stück auf dem Geländes des Jugendausbildungszentrums, 3 Stück in der Hubertusstr. 14 und einer an der Ecke Schlossstr./Ahornstr. sowie die 324 Stellplätze an der Johannes-Tews-Grundschule finanziert.“

Neukölln von Berlin:

„Es liegt keine Datengrundlage für 2017 vor. 2018 wurden 971 Anlehnbügel über das Fahrradbügel-Programm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert; zusätzlich wurden in diversen Baumaßnahmen weitere Anlehnbügel finanziert,

z.B. Karl-Marx-Straße, Donaustraße und Weigandufer.“

Reinickendorf von Berlin:

„Alle Schulstandorte und der U-Bahnhof Borsigwerke wurden aus dem Fahrradbügelprogramm der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert.“

Frage 1 d):

Wie viele der eingereichten Vorschläge aus der Stadtgesellschaft für das Fahrradbügelprogramm konnten demnach insgesamt in den Bezirken umgesetzt werden?

Antwort zu 1 d):

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Pankow von Berlin:

„Vom  Bezirk  Pankow wurde  bisher  kein  Vorschlag  aus  der  Stadtgesellschaft für  das

Fahrradbügelprogramm umgesetzt.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Siehe vorherige Antworten.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Es ist geplant, alle Vorschläge aus der Stadtgesellschaft umzusetzen.“

Neukölln von Berlin:

„Es wurden 43 eingereicht (einige doppelten sich). Davon wurden 15 komplett umgesetzt und 3 teilweise. 8 (davon einige doppelt) können aus Platzgründen bzw. Planungsbefangenheit nicht umgesetzt werden.“

Frage 2):

Wie viele neue Fahrradabstellanlagen sind in Berlin für das Jahr 2019 geplant? Bitte nach Bezirken auflisten.

Antwort zu 2:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Pankow von Berlin:

„Gemäß dem bisherigen Planungsstand sind seitens des Bezirkes Pankow für das Jahr 2019 Fahrradbügel an 90 Standorten geplant. Die genaue Anzahl der Fahrradabstellplätze kann nach derzeitigem Planungsstand noch nicht beziffert werden.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Bei allen Planungen im öffentlichen Straßenland durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden und werden potentielle Aufstellmöglichkeiten für Fahrradabstellanlagen identifiziert und nach Möglichkeit umgesetzt.

Darüber hinaus soll die Installation von mindestens 500 Bügeln nach dem o.g. Konzept umgesetzt werden.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Die bereits geplanten Fahrradabstellanlagen, die im laufenden Jahr nicht mehr aufgestellt werden konnten, sollen in 2019 gebaut werden. Weitere Planungen sind noch im Prozess.“

Tempelhof-Schöneberg von Berlin:

„Übersicht Spielplätze für neue Fahrradbügel:

Name Bügel
Spielpatz Küstriner Platz 4
Spielpatz Taunustraße 4
Spielplatz Feldstedter Weg 30 4
Spielplatz Maximilian-Kaller-Str 4
Spielplatz Hildburghauser Str. 4
Spielplatz Ahrensdorfer Str. 4
Spielplatz Gutspark Marienfelde 4
Spielplatz Richterstr. 4
Spielpatz Marienhöhe 4
Spielplatz Bundesring Süd 2
Spielplatz Bäumerplan 4
Spielplatz Burgemeisterstraße 4
Spielplatz Leuthener Platz 4
Spielplatz Naumannstr. 3
Spielplatz Neue Steinmetzstr. 3
Spielplatz Geisberg/Motzstr. 3
Spielplatz Frobenstr. 4
Georg-von-Büchner-Gymnasium 20
Summe 83

Darüber  hinaus  hat  der  Bezirk  ein  Konzept  vergeben,  um  die  anteiligen  ca.  7500

Fahrradständer, die noch zu schaffen sind, systematisch zu priorisieren.“

Neukölln von Berlin:

„Ca. 600-800, vorzugsweise werden diese in Süd-Neukölln an Kitas, Spielplätzen und öffentlichen     Plätzen     aufgestellt.      In     Nord-Neukölln    werden    Anfragen      aus     2018 berücksichtigt und der neue Aufruf der vom Bezirk gestartet worden ist. Bis dato sind über 35 Vorschläge / Wünsche eingegangen. Anfragen können über die Internetseite:  https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-  gruenflaechenamt/strassen-und-verwaltung/artikel.756779.php  eingereicht werden.“

Reinickendorf von Berlin:

„Benjamin-Franklin-Sekundarschule, Sommerfelder Straße                          16 Stellplätze Ringelnatz-Grundschule, Wilhelm-Gericke-Straße                                            8 Stellplätze

Ellef-Ringnes-Grundschule, Im Erpelgrund                                                      30 Stellplätze

Münchhausen-Grundschule, Artemisstraße 22-26                                          20 Stellplätze

Renée-Sintenis-Grundschule, Laurinsteig 39-45                                              68 Stellplätze

Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Reginhardstraße 172                                  94 Stellplätze Albrecht-Haushofer-Schule, Kurzebracker Weg, Stolpmünder Weg           150 Stellplätze Rathaus Reinickendorf                                                                                 ca. 100 Stellplätze“

Frage 3)

An welchen Orten konnten 2018 bereits Doppelstockparker errichtet werden bzw. wo sind diese noch geplant?

Antwort zu 3:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Pankow von Berlin:

„Vom Bezirk Pankow wurden 2018 keine Doppelstockparker errichtet.

Nach derzeitigem Planungsstand sind von Seiten des Bezirkes Pankow keine Doppelstockparker vorgesehen. Möglicherweise werden im Auftrag der infraVelo GmbH an den Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV)-Standorten im Bezirk Pankow Doppelstockparker vorgesehen. Planungen diesbezüglich liegen bisher noch nicht vor.“

Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:

„Doppelstockparker sind bisher nicht vorgesehen.“

Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden noch keine Doppelstockparker errichtet, jedoch ist an diversen Bahnhöfen die Errichtung in Planung, zum Beispiel an den Bahnhöfen Wannsee, Mexikoplatz, Krumme Lanke und Zehlendorf.“

Neukölln von Berlin:

„Keine, da die Verantwortung die infraVelo GmbH trägt. Ein Vorschlag wäre am S-Bahnhof Hermannstraße.“

Reinickendorf von Berlin:

„Am S-Bahnhof Tegel/Eschachstraße wurden Doppelstockparker errichtet.“

Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Sanierung U Bahn Bahnhof Bismarckstraße aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurden die #Sanierungsarbeiten am -Bahn #Bahnhof #Bismarckstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der #Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien
#U2 und #U7 wurden im 4. Quartal 2013 begonnen.“
Frage 2:
Wann werden die Sanierungsarbeiten beendet sein?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien
U2 und U7 sollen im 1. Quartal 2020 beendet werden.“
2
Frage 3:
Warum dauert es derart lange, neue #Wandverkleidungen anzubringen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien
U2 und U7 finden während des laufenden Betriebs statt.
Zudem erfolgt im Rahmen der #Grundsanierung eine ebenfalls aufwändige #Betonsanierung.
Erst nach erfolgtem Rückbau der alten Wandbekleidungen ist der genaue
Sanierungsaufwand zur Betoninstandsetzung erkennbar. Es erfolgt die Erstellung eines
Sanierungskonzeptes und die Erarbeitung eines Sanierungsplanes. Dieser muss
zwingend durch einen #Prüfstatiker freigegeben werden. Erst danach kann die
Betonsanierung erfolgen. An den Wänden hinter den Gleisen ist dies lediglich in der
#betriebsfreien Zeit (nachts, ca. 3 Stunden) möglich. Dies hat zur Folge, dass alleine für die
Sanierungsarbeiten auf der U7 drei Monate zusätzlich gebraucht wurden. Anschließend
erfolgte der Auftrag eines #Lehrenputzes, auf den dann die #Fliesen geklebt wurden. Bei
einer Vollsperrung hätte die Bauzeit theoretisch auf ca. 2 bis 3 Jahre reduziert werden
können. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung des Bahnhofs war dies jedoch
keine Option.“
Berlin, den 12.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Zugeparkte Busspuren und Schienen: Wie arbeitet die Busspurbetreuung der BVG? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von
Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich
dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)?
Antwort zu 1:
Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen
aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der
Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein?
2
Antwort zu 2:
Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den
#Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40
Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner
Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des
Personalaufwuchses möglich ist.
Frage 3:
Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als
auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)?
Antwort zu 11:
Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren
als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist
geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der
Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach
der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird).
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Zum Verkauf des Grundstückes „Westkreuz“ aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wurde das von der Deutschen Bahn AG im November 2018 an einen privaten Investor verkaufte #Grundstück
#Westkreuz“, das Land und Bezirk zu einer öffentlichen #Grünfläche entwickeln wollen, auch dem Land
und/oder dem Bezirk zum Kauf angeboten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, sind Gründe
bekannt, warum die Deutsche Bahn AG hier bewusst die Bestrebungen des Landes ignoriert hat?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Berliner #Immobilienmanagement GmbH waren
nicht Adressat von Angeboten, Teilnehmer von Gesprächen et cetera soweit es um
künftige #Park-/#Grünflächen-Grundstücke geht. Auch gab es im Bezirksamt Charlottenburg-
Wilmersdorf kein Kaufangebot. Ein Grund dafür ist nicht bekannt.
Frage 2:
Kann das bereits begonnene -Plan-Verfahren wie gewünscht abgeschlossen werden?
Antwort zu 2:
In der Zuständigkeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die
vorgezogene #Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden. Die nächste Stufe der Beteiligung
soll Anfang 2019 durchgeführt werden. Festgesetzt werden kann der #Bebauungsplan erst
nach Aufhebung der #Planfeststellung durch das #Eisenbahnbundesamt.
Frage 3:
Ist der Senat an Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG beteiligt gewesen, um das gemeinsame Ziel,
einen Westkreuz-Park zu entwickeln, zu unterstützen?
2
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Erarbeitung des stadt- und landschaftsplanerischen Struktur-, Nutzungs-,
Erschließungs- und Wegekonzeptes Westkreuz im Auftrag des Bezirksamtes
Charlottenburg-Wilmersdorf waren sowohl die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beteiligt. An
diesen Abstimmungsrunden waren immer auch Vertreter der Deutschen Bahn AG
beteiligt.
Frage 4:
Gibt es weitere Bahnflächen, die an das Land Berlin verkauft werden sollen und für die ebenfalls eine
Umwidmung in Grünflächen geplant ist? Wenn ja, welche Flächen sollen wann in das Vermögen des Landes
Berlin übergehen?
Antwort zu 4:
Weitere Bahnflächen mit Verkaufsangeboten seitens der Deutschen Bahn sind derzeit
nicht bekannt.
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Elektromobilität + Straßenverkehr: Ist Berlin für Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele -Ladestellen gibt es derzeit in Berlin und wie ist deren Ausbau geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es 259
be emobil #Ladeeinrichtungen mit 485 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen
Raum (Stand Oktober 2018). Davon befinden sich 239 Ladeeinrichtungen mit 448
#Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt.
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf
öffentlichem Straßenland wird derzeit ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit
insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt.
Frage 2:
Wie werden in Berlin die Parkflächen an den E-Ladestationen beschildert? Es wird um eine Aufstellung nach
Bezirken gebeten.
Frage 3:
Gibt es für die Beschilderung eine Vorgabe des Senats? Wenn ja, wird um deren konkrete Mitteilung im
Wortlaut gebeten.
2
Antwort zu 2 und zu 3:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315
(Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen,
durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken
an Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8-18 Uhr einheitlich vier Stunden.
Beschilderung mit Z 314/Z 315 StVO
Die Beschilderung der Berliner Ladestationen erfolgt in allen Bezirken wie folgt:
Hauptverkehrszeichen:
Z 314-10/-20 (Parken Anfang / Parken Ende) oder
Z 314-50 (Parken) bei Einzelparkständen (z.B. bei Ladepunkten an Beleuchtungsmasten)
oder
Z 315 ff (Parken auf Gehwegen)
Zusatzzeichen:
Z 1050-32 und (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs)
Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“)
Z 1040-30* (zeitliche Befristung „8-18 h“)
*Z 1040-32 und Z 1040-30 können auf einem Zusatzzeichen kombiniert werden
Einheitliche Beschilderung im Land Berlin
3
Parkflächenrahmenmarkierung:
Alle Ladestationen sind mit einer weißen Parkflächenrahmenmarkierung versehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Interesse einer verbesserten Durchsetzung
von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur bei den Verkehrsteilnehmenden, bei der
Anordnung von solchen Stellflächen, insbesondere bei solchen Ladeparkplätzen, die
häufig fremd bzw. von Verbrennungsfahrzeugen falsch beparkt werden, ein E-Auto-
Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO als weiße Bodenmarkierung
straßenverkehrsbehördlich zusätzlich aufzutragen.
E-Auto-Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO
Bis 2017 wurden im Land Berlin e-Mobility-Ladestationen mit Verkehrszeichen Haltverbot
(Z 283) mit Zusatzzeichen beschildert:
oder
oder
Elektrofahrzeuge
während des
Ladevorgangs
frei
auf dem
Seitenstreifen
auf dem
Seitenstreifen
4
Beide Beschilderungen bedeuten im Ergebnis das gleiche, nämlich dass nur
Elektrofahrzeuge während des Ladesvorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von
8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Die sog. „Negativbeschilderung“ (mit Z 283) führte
jedoch zu Missdeutungen. Je nach Arbeitsfortschritt der bezirklichen Straßenbaulastträger
bei der Aktualisierung der Verkehrsbeschilderung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausgeschlossen werden, dass in einem Übergangszeitraum noch einige mit Zeichen 283
versehene Ladestationen in einzelnen Bezirken vorhanden sind.
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz