Mobilität: Stadtentwicklung & Mobilitätswende: Kiezblocks für Berlin?, aus Senat

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Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass europaweit mit Berlin vergleichbare Großstädte auf umfassende und
großflächige städtebauliche Qualifizierungen zur Öffnung des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen vornehmen (z.B. Barcelona, Madrid, London, Paris, u.v.a.m.)? Wie bewertet der Senat dies allgemein und in Hinblick auf a) den gerechten Zugang zum öffentlichen Raum? b) die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheits- und Gewerbestrukturen? c) die Gesundheit der Bewohnerinnen?
d) damit verbundene Einsparungsmöglichkeiten in den öffentlichen Haushalten?
e) die Übertragbarkeit auf Berlin vor dem Hintergrund der in der Berlin Strategie 2030 formulierten Ziele für
die stadtweite Quartiersentwicklung?
f) die Einhaltung des für die Umsetzung des 1,5-Grad Ziels maximal vorhandenen CO2-Budgets Berlins und
die Anpassung an die bereits damit verbundenen krisenhaften Klimaveränderungen?
g) die im Umweltgerechtigkeitsatlas aufgeführten Belastungskategorien?
h) weitere dem Senat relevant erscheinende Kategorien?
Antwort zu 1:
Die Entwicklungen in anderen Großstädten sind dem Senat bekannt. Vor dem Hintergrund
des am 24.02.2021 in Kraft getretenen Berliner #Mobilitätsgesetz – Abschnitt #Fußverkehr
(MobG BE) sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen. Mit dem #MobG BE hat das Land
Berlin eine gesetzliche Grundlage geschaffen, ähnliche Entwicklungen auch in Berlin
voranzutreiben.
2
Der Senat verfolgt dabei das Ziel, mehr #Flächengerechtigkeit zwischen den
unterschiedlichen #Verkehrsarten herzustellen.
Auch die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheitsstrukturen können mit sogenannten
„Kiezblocks“ verbessert werden, weil der Nahraum in Kiezblocks besser genutzt werden
kann. Es ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung nötig, bei der Gewerbestrukturen
mitberücksichtigt werden müssen. Zudem kann die Einrichtung von Kiezblocks auch zu
den umwelt- und klimapolitischen Zielen des Senats beitragen.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, welche Arten von Beteiligungsverfahren dort angewandt werden, wie beurteilt der
Senat diese auch in Bezug auf die Übertragbarkeit der Methoden auf Berlin und wurden dafür bereits
Schritte unternommen?
Antwort zu 2:
Die jeweils angewandten Beteiligungsverfahren sind dem Senat im Detail nicht bekannt.
Zu Beteiligungsverfahren in Berlin wird auf die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung verwiesen.
Frage 3:
Welche Konzepte und Maßnahmen plant der Senat, um die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren zur
städtebaulichen Öffnung von Kiezen rasch umzusetzen, also in der Regel im auf die Beteiligung folgenden
Jahr?
Antwort zu 3:
Gemäß § 58 Abs. 3 MobG BE werden in den nächsten drei Jahren mindestens 12
relevante Projekte für den Fußverkehr im Einklang mit den Bezirken umgesetzt oder
zumindest fertig geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
strebt dabei an, dass auch das Konzept von Kiezblöcken zur Umsetzung kommt. Die
Umsetzung von Maßnahmen im Nebenstraßennetz obliegt jedoch den Bezirken. Der
Senat hat demnach keinen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Frage 4:
Im Bezirk Pankow existieren über ein Dutzend Anwohnerinneninitiativen für die Errichtung von #Kiezblocks. Wie beurteilt der Senat dieses Anliegen und geht er von einer Übertragung des Initiativenreichtums auch in andere Bezirke aus?

Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begrüßt das Anliegen von Initiativen von Anwohnerinnen und Anwohnern im Bezirk Pankow zur Errichtung von Kiezblocks. Sie befindet sich diesbezüglich bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow. Eine Übertragung auf andere Bezirke ist anzunehmen. 3

Frage 5: Wie viele Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen können mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin parallel geführt werden und welche Maßnahmen zur Steigerung dieser Kapazitäten und Mittel plant der Senat?

Antwort zu 5: Zu Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen existiert kein Standardformat der Beteiligung, das Voraussetzung für eine solche Berechnung wäre. Auch die Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung setzen keine Standards, die direkt in eine Kostenschätzung zu übertragen wären. Die Kosten eines Beteiligungsverfahrens sind in wesentlichen abhängig von der Art des Beteiligungskonzeptes. Davon ist dann abhängig, wie viele Wohnviertel und Kieze mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin durch Beteiligungsverfahren erreicht werden können.

Zudem wurden die Berliner Bezirke zu dieser Frage um Stellungnahme gebeten:

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Aufwand entsprechender Verfahren stark differiert und u.a. abhängig ist von verkehrlichen, städtebaulichen und sonstigen Voraussetzungen des betrachteten Raumes. Eine Einschätzung der Kapazitäten auf Seiten der privaten Akteure („Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen“) kann durch die Verwaltung nicht gegeben werden (breites Aufgabenspektrum, Geschäftsgeheimnis etc. pp.). Insgesamt stehen im Haushalt des Fachbereichs Stadtplanung, auch nach aktueller Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023, keine ausreichenden Ressourcen für eine deutliche Ausweitung der Aktivitäten in diesem Bereich zur Verfügung. Dies bezieht sich dabei zum einen auf Finanzmittel zur Beauftragung externer Büros und die (bauliche und gestalterische) Umsetzung der Ergebnisse sowie zum anderen auf die Personalressourcen, die bezirksseitig für die Prozessbegleitung und Maßnahmenumsetzung benötigt werden. Die dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen reichen nicht aus, um Beteiligungsverfahren in einem wünschenswerten Umfang bei Projekten der verkehrlichen Umgestaltung umzusetzen. Über die Umsetzung und den Umfang von Beteiligungsverfahren muss daher situativ unter Betrachtung der finanziellen und personellen Ressourcen entschieden werden. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt werden.“

Lichtenberg:

Stadtentwicklungsamt: „Im Stadtentwicklungsamt Lichtenberg werden städtebauliche Qualifizierungen des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen und -Autofahrer und „Kiezblocks“ nicht verfolgt. Die Aufteilung der hier besonders im Fokus stehenden öffentlichen Verkehrsflächen ist regelmäßig nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Auf bezirklicher Ebene wäre dafür das Straßen- und Grünflächenamt kompetent. Damit sind für diesbezügliche Beteiligungsverfahren im Stadtentwicklungsamt keine Mittel 4 im Haushalt 2020/2021 eingeplant oder vorgesehen.“ Straßen- und Grünflächenamt: „Im Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Planen und Bauen sind planmäßig keine Mittel explizit für Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit verkehrlichen Umgestaltungen im Bezirk vorgesehen. Im Bedarfsfall werden für diesbezüglich geeignete, verkehrliche Maßnahmen entsprechende Mittel bei der Senatsverwaltung beantragt bzw. von dieser zur Verfügung gestellt. Aktuell wird im Bezirk Lichtenberg in diesem Jahr mit Mitteln der Senatsverwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Eignung des Kaskelkiezes als autoarmer Kiez durchgeführt. Ziel der Studie ist zu untersuchen, ob und in welcher Form sich der Kiez bzw. Teile davon für die Umsetzung von Maßnahmen für eine autoarme Gestaltung mit besonderer Berücksichtigung des Fußgänger- und Radverkehrs eignet. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist dabei als fester Bestandteil der Untersuchung vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht als Gefahrenabwehrrecht bietet keine hinreichende Grundlage für pauschale Straßenschließungen. Auch das Straßenrecht müsste zunächst mit Teileinziehungen etc. veranlassen, wofür pauschal keine Gründe erkennbar sind.“

Neukölln:

„Städtebauliche Umgestaltung: Die Nennung einer exakten Anzahl von Verfahren ist nicht möglich. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Größe der Wohnviertel/Kieze? welche Rahmenbedingungen? welchen Umfang soll die Beteiligung haben?, verfügbare Haushaltsmittel?). Dem Stadtentwicklungsamt stehen für Beteiligungsverfahren nur sehr eingeschränkte Haushaltsmittel zur Verfügung (Titel 54010 – Gutachten), welche für das laufende Haushaltsjahr bereits überwiegend verplant sind. Über die Kapazitäten von externen Dienstleisterinnen und Dienstleister liegen dem Stadtentwicklungsamt keine Erkenntnisse vor. Verkehrliche Umgestaltung Die limitierenden Faktoren bei der Erstellung von Verkehrskonzepten für Wohnquartiere sind die anhaltend begrenzten Kapazitäten an Verkehrsplanerinnen und -planer und Beteiligungsexpertinnen und -experten. Dieser permanente Fachkräftemangel betrifft sowohl die planenden und bauenden Ämter als auch die freischaffenden Stadt- und Verkehrsplanungsbüros. Beispiel: Anfang 2020 tätigte das Straßen- und Grünflächenamt eine Ausschreibung von Verkehrsplanungsleistungen mit integrierter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger für den Reuterkiez und erhielt von allen sechs angefragten Büros Absagen aus Gründen der Kapazitätsüberlastung. Derzeit kann das Straßen- und Grünflächenamt mit dem vorhandenen Fachpersonal maximal ein umfangreiches quartiersbezogenes Verfahren pro Jahr abdecken. In zweiter Hinsicht spielen Haushaltsmittel eine begrenzende Rolle. Infolge der Maßnahmenprogramme, die sich aus solchen Beteiligungsverfahren ergeben, müssten auch die Etats der Straßen- und Grünflächenämter aufgestockt werden. Viele der dort mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Maßnahmen sind kleinteiliger Natur, so dass die Erhöhung der konsumtiven Mittelansätze eine sinnvolle und unkomplizierte Finanzierungsalternative zu den eher umständlich zu bewirtschafteten Städtebaubauprogrammen darstellen würde.“ 5

Marzahn-Hellersdorf:

„Aus den derzeit dem Fachbereich Stadtplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können keine Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die notwendigen Gutachten im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vollständig benötigt. Spielraum besteht aufgrund des hohen Entwicklungsdrucks auf die Flächen sowohl für den Wohnungsbau als auch gewerbliche Nutzungen nicht. Ohne zusätzliche Mittel (z.B. Wohnungsbauprämie) können über die formelle Beteiligung im Rahmen von Planverfahren keine weiteren Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.“

Pankow:

„Die Kiezblock-Initiative hat für 19 Kieze in Berlin-Pankow konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt Pankow bereitet derzeit einen Feldversuch nach § 45 Absatz 1 Nr. 6 StVO zur Beruhigung von Wohngebieten vor. Nach derzeitigem Stand sollen mindestens in 2 Kiezen, basierend auf den KiezblockVorschlägen, Maßnahmen umgesetzt und dessen verkehrliche Auswirkungen qualitativ und quantitativ untersucht werden. Hierzu kooperiert das Bezirksamt Pankow mit der TU Berlin und TU Dresden. Für die dauerhafte Anordnung ist ein erheblicher Finanzierungs-, Untersuchungs- und Beteiligungsaufwand erforderlich. Um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, sollen bspw. in den zwei Kiezen an insgesamt 17 Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt werden. Die Erhebungen werden für die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen wiederholt. Bis etwa Ende 2022 sind während der Projektdauer Öffentlichkeitsbeteiligungen bzw. Informationsveranstaltungen vor und nach Umsetzung der Maßnahmen sowie nach einer Evaluation in den Kiezen vorgesehen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf etwa 300.000 €, weshalb eine schrittweise Untersuchung erforderlich ist wobei mehrere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Synergieeffekte bei der gleichzeitigen Untersuchung mehrerer Kieze lassen sich nur im geringem Umfang generieren, da die kostenintensiven Verkehrserhebungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen in jedem Kiez erforderlich sind.“

Reinickendorf:

„Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz hat einen Haushaltstitel für die Durchführung von Bürgerbeteiligungen. Dieser Titel wird in Anspruch genommen für Bebauungsplanverfahren und ist gemäß den Erläuterungen zum Haushaltsplan auch nur hierfür vorgesehen. Dies bedeutet, dass für zusätzliche Beteiligungen, die vom Fachbereich durchgeführt werden sollen, weder Haushaltsmittel noch Personal zur Verfügung stehen. Die für die Umsetzung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung eingerichtete Anlaufstelle soll im Wesentlichen Bürgerinnen und Bürger animieren, Beteiligungen anzuregen. Für die eigentliche Durchführung von Beteiligungen wird diese nicht zuständig sein. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen keine Haushaltsmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung.“

Spandau:

„Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sowohl die finanzielle als auch die inhaltlich methodische Leistungsfähigkeit immer vom Umfang der zu bearbeitenden Aufgabe bzw. den örtlich erforderlichen Rahmenbedingungen zu bestimmten Beteiligungsformaten abhängen. In Spandau werden Beteiligungsformate soweit sie aus 6 einem konkreten privaten Vorhaben hervorgehen aus den sog. Folgekostenvereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) finanziert und extern beauftragt. Sofern wir Beteiligungen im Rahmen der Städtebauförderung durchführen, werden diese im Zuge der Programmplanung angemeldet und aus entsprechenden Projektmitteln finanziert. Sobald eine externe Moderation des Beteiligungsverfahrens aus Kapazitätsgründen erforderlich ist, erfolgt ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Vergabe- und Haushaltsrechts. Für erforderliche Beteiligungsverfahren, die weder aus städtebaulichen Verträgen noch aus Fördermitteln finanziert/durchgeführt werden können, sind im Rahmen der Arbeitsplanung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung die notwendigen Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen/anzumelden. Es obliegt dann der politischen Entscheidung die angemeldeten Mittel zu bewilligen. Darüber hinaus wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen die im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und deren zugehöriger Infrastruktur stehen geprüft, ob hierzu auch Mittel aus der sog. „Sprinterprämie“ verwendet werden können. Auch hier unterliegt – sofern erforderlich – die Auswahl eines externen Unterstützungsdienstleisters einem sachgerechten Vergabeverfahren. Die Teilfrage zur Leistungsfähigkeit externer Büros kann nicht beantwortet werden.“

Tempelhof-Schöneberg

Straßen- und Grünflächenamt (SGA): „Aufgrund der personell angespannten Situation und finanziellen Ausstattung des Straßenund Grünflächenamtes sowie auch der hohen Auslastung der für diese Bereiche qualifizierten Ingenieurbüros ist eine Durchführung solcher Untersuchungen durch das SGA in absehbarer Zeit nicht möglich.“

Treptow-Köpenick:

„Leistungsfähigkeit externer Dienstleistungsunternehmen: Die personellen Kapazitäten externer Dienstleistungsunternehmen zur Begleitung und Durchführung von Partizipationsprozessen sind nicht bekannt und können auch nicht abgeschätzt werden. Bislang hatte das bezirkliche Stadtentwicklungsamt aber keine Schwierigkeiten bei entsprechenden Auftragsvergaben, qualifizierte Dienstleistungsunternehmen zu binden. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick verfügt über Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Durchführung von Partizipationsprozessen, jedoch nicht aus eigenen Haushaltsmitteln, sondern nur aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich zum einen Mittel aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau sowie um Mittel der Städtebauförderung. Personelle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Innerhalb von Städtebauförderkulissen werden etliche Projekte parallel durchgeführt, wenn auch die dazugehörigen Partizipationsprozesse selten zeitgleich stattfinden. Sämtliche Projekte im Bezirk, die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, werden von 2 Dienstkräften des Stadtentwicklungsamts und dem jeweiligen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Außerhalb von Städtebauförderkulissen werden Partizipationsprozesse des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick von 1/3 Dienstkraft konzeptioniert. Das Stadtentwicklungsamt verfügt jedoch über keinerlei personelle Reserven für die notwendige fachliche Begleitung von Partizipationsprozessen. 7 Im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sind weder personelle, noch finanzielle Ressourcen vorhanden, die sich voraussichtlich auch zukünftig nicht ergeben werden.“

Frage 6: Sieht der Senat kurzfristige, provisorische Umgestaltungen und Öffnungen des Raums in den Wohngebieten und Kiezen analog den provisorischen Radverkehrsanlagen (aka PopUp-Radwege) als valides Mittel an, Erfahrungen für die finalen Planungen und die Erfahrbarkeit für die Bürgerinnen zu gewährleisten bzw. eine
Straffung von Beteiligungsverfahren bei gleichbleibender oder höherer Qualität und Validität der Ergebnisse,
und was plant der Senat, in entsprechenden Empfehlungen an die Bezirke zu formulieren?
Antwort zu 6:
Gemäß § 58 MobG BE sind temporäre Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
zulässig und können z.B. im Rahmen von Verkehrsversuchen durchgeführt werden.
Temporäre Lösungen weisen jedoch Vor- und Nachteile auf. So eignen sich temporäre
Lösungen hervorragend, um neue Lösungen mit geringem Mitteleinsatz auszuprobieren
und um schnell Maßnahmen provisorisch umzusetzen (mit anschließender baulicher
Umwandlung des Provisoriums in eine dauerhafte Infrastrukturmaßnahme). Nachteil von
temporären Lösungen ist jedoch die temporäre / provisorische Gestaltung und die damit
ggf. verbundene geringere Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine dauerhafte Umgestaltung
eines Gebietes mit Errichtung von Grün und dauerhaften verkehrsberuhigten Flächen wird
eher angenommen als nur eine provisorische Markierung auf der Straße.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + Straßenbahn + Radverkehr: Verkehr in Pankow: Senat stellt sich Fragen der Anwohner, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231796903/Verkehr-in-Pankow-Senat-stellt-sich-Fragen-der-Anwohner.html

Vor einer #Online-Konferenz zur #Mobilität in den stark wachsenden Teilen Pankows sollen Bürger jetzt Wünsche und Probleme benennen.

Berlin. Dass #Pankow durch den Bau von neuen Stadtquartieren wie dem #Pankower Tor oder dem #Blankenburger Süden bis 2030 massiv wächst, darüber sind Anwohner vergleichsweise gründlich informiert. Dringende Fragen stellen sich vor allem beim Thema Mobilität. Nach mehreren Verzögerungen steht in den nächsten Wochen deshalb eine großangelegte #Bürgerbeteiligung für die Verkehrsentwicklung im Pankower Nordosten an.

Erster Teil des Dialogs: Anwohner sollen ab sofort ganz offen ihre Meinung äußern – über die Internetplattform des Senats auf „Mein Berlin“. Bis Donnerstag, 18. März sind zunächst fünf Bereiche für Kommentare freigeschaltet. Dazu gehören die Rubriken #ÖPNV, #Radverkehr, #Straßenplanung und Mobilitätswende.

Pankows Wachstum geht mit Ausbau von Radverkehr einher
Denn fest steht, dass Berlin die vielen Tausend Zuzügler in den wachsenden Stadtgebieten Pankows möglichst nicht mit dem eigenen Auto, sondern vor allem mit der #Tram und dem #Fahrrad in Bewegung bringen will. Kernthema ist deshalb auch der geplante, 18 Kilometer lange #Radschnellweg #Panke-Trail von Karow in Richtung #Mauerpark und Rosa-Luxemburg-Platz. Großes Interesse rief zuletzt auch die Planung der neuen Straßenbahnstrecken …

Straßenverkehr: A 24-Ausbau: Auffahrt bei Neuruppin bleibt länger gesperrt, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/A-24-Autobahn-Anschlussstelle-Neuruppin-bleibt-eine-Woche-laenger-gesperrt

Die #Anschlussstelle #Neuruppin der #A24 bleibt für die #Richtungsfahrbahn Berlin eine Woche länger gesperrt als geplant. Grund sind Verzögerungen bei Bau einer neuen #Ampelanlage. Auch auf der A 10 erwartet Autofahrer demnächst eine Sperrung.

Neuruppin
Der Bau der neuen Ampeln an der Autobahn-Anschlussstelle Neuruppin verzögern sich. Wie die Havellandautobahn-Gesellschaft am Freitag mitteilte, wird die Vollsperrung der Auf- und Abfahrt in Richtung Berlin um eine Woche verlängert – bis Freitag, 19. März. Kraftfahrer werden gebeten, …

Regionalverkehr: Verspätung durch Corona-Pandemie Comeback der Heidekrautbahn verzögert sich um ein Jahr, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/03/berlin-brandenburg-heidekrautbahn-verzoegerung-wilhelmsruh.html

Die sogenannte #Heidekrautbahn im Norden Berlins kehrt später zurück als bislang erwartet. Statt wie geplant Ende 2023 sollen nun erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wieder regelmäßig Züge auf der Strecke fahren, wie der Berliner Verkehrsstaatssekretär Ingmar #Streese mitteilte. Als Grund für die #Verzögerung nannte er die Corona-Pandemie.

Die #Wiederbelebung der 14 Kilometer langen Strecke zwischen dem Pankower Bahnhof #Wilhelmsruh und #Basdorf im Landkreis Barnim ist ein wichtiger Teil des geplanten Ausbaus der Schienenwege in der Region. Pendler aus dem nördlichen Berlin und dem Umland sollen so schneller in die Innenstadt kommen.

Die #Bahnverbindung war durch den Mauerbau 1961 unterbrochen worden. Im Dezember gab es den ersten #Spatenstich für den künftigen Bahnsteig in Wilhelmsruh. Die Kosten für die #Reaktivierung der Stammstrecke wurden auf 30 Millionen Euro beziffert. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht nach Streeses Angaben …

Bahnindustrie: Neues Netz für Deutschland: 1,18 Milliarden Euro für Schienennetz und Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neues-Netz-fuer-Deutschland-1-18-Milliarden-Euro-fuer-Schienennetz-und-Bahnhoefe-in-Berlin-und-Brandenburg-5944458

DB-Vorstand Ronald #Pofalla: #Rekordsumme für ein leistungsfähiges modernes #Schienennetz, attraktive Bahnhöfe und die Digitale Schiene Deutschland • DB packt 2021 in Berlin und Brandenburg 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen, 26 Brücken und 50 Stationen an • 390 neue Mitarbeitende für die Infrastruktur
Mit #Rekordinvestitionen und einem neuen Arbeitsprogramm macht die DB die #Schieneninfrastruktur weiter fit. „Wir bauen ein neues Netz für Deutschland und legen den Grundstein für den #Deutschlandtakt“, sagt der DB-Infrastruktur-Chef Ronald Pofalla. „Die Schiene ist ein Herzstück der Klimawende. Deshalb investieren wir so viel wie noch nie und erhöhen das Tempo für die #Sanierung und mehr #Kapazität im Schienennetz“, so Pofalla weiter. Rund 12,7 Milliarden Euro von DB, Bund und Ländern fließen in diesem Jahr in die #Eisenbahninfrastruktur (12,2 Milliarden Euro im Jahr 2020). Das ist die höchste Summe, die jemals innerhalb eines Jahres für Modernisierung, Instandhaltung sowie Neu- und Ausbau des Schienennetzes und attraktivere Bahnhöfe vorgesehen ist.

Rund 1,18 Milliarden Euro stehen 2021 für die Infrastruktur in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen und 26 Eisenbahnbrücken packt die DB in diesem Jahr mit der Rekordsumme an. Außerdem modernisiert die Deutsche Bahn für Reisende und Besucher*innen in den beiden Bundesländern 50 Haltepunkte und Stationen – darunter die Berliner Bahnhöfe Ostbahnhof und Zoologischer Garten sowie Brandenburg Hauptbahnhof. Auch mittlere und kleinere Stationen wie in Eichwalde, Eisenhüttenstadt, Lauchhammer oder Zeuthen profitieren von den Investitionen.

Um alle Projekte umsetzen zu können, baut die DB ihre Teams 2021 weiter auf: 220 Ingenieurinnen und Bauüberwacherinnen sowie 170 Instandhalter*innen verstärken in Berlin und Brandenburg die Reihen.

Die Auswirkungen der Investitionen auf die Fahrgäste werden durch bessere Planung und zusätzliche Bauinfrastruktur noch geringer. Die Störungen im Netz sind heute auf dem niedrigsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen. Wichtigster Grund: die vorausschauende Instandhaltung, mit der Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Aktuelle Bau- und Fahrplanauskünfte für Reisende stellt die DB im DB Navigator, den Streckenagenten-Apps des Nahverkehrs sowie unter https://inside.bahn.de/ bereit. Weitere Informationen unter: www.deutschebahn.com/investitionen2021 sowie unter www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell

Regional- und Bahnverkehr:

Berlin – #Rostock
•Gleiserneuerung zwischen Birkenwerder und Oranienburg, 5. – 15. März
•Gleiserneuerung Schönfl – Oranienburg, 30. Juli – 10. September
•Errichtung von Lärmschutzwänden zwischen Oranienburg und Nassenheide, 8- 10. Dezember

#Ausbaustrecke #Angermünde-Grenze Deutschland/ #Polen (-#Szczecin)
Baubeginn im Abschnitt zwischen Angermünde und Passow, November

#Nordkreuz#Karow (zweite Baustufe)
•Inbetriebnahme Gleis 11 am S-Bhf Karow, April
•Fertigstellung Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße/Pankgrafenstraße, Dezember

Berlin – #Spandau
Weichenerneuerungen, 9. Juli – 6. August

#Hamburg – Berlin (Altstrecke) Erneuerung von Gleisen, Weichen sowie Leit- und Sicherungstechnik, Ausrüstung für Hochgeschwindigkeitsverkehr, 11. September – 11. Dezember

Ausbaustrecke Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze Deutschland/ #Polen
•Gleis- und Weichenerneuerung Seelow (Mark) – Frankfurt (Oder) sowie Erkner – Köpenick, Rückbau Fußgängerbrücke „Alter Wasserturm“ Frankfurt (Oder), Anfang März
•Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik,
Streckenausrüstung mit ETCS Frankfurt
(Oder) – Oderbrücke-Grenze & Erkner-Fürstenwalde
•Eröff Personenunterführung S-Bhf Wilhelmshagen, voraussichtlich Ende Februar

Ausbaustrecke Berlin – #Dresden
Umbau Wünsdorf Waldstadt, bis 11. Dezember

Westlicher Berliner #Außenring, Abschnitt #Golm – Satzkorn – Werder
Gleis- und Schwellenerneuerung, Oberleitungsarbeiten, 15. Januar – 2. April

#Südkreuz#Blankenfelde
•Einbau Überleitungsverbindung S-Bahn Fern-Bahn,

  1. Mai – 7. Juni und 1. Juli – 9. August
    •Gleiserneuerung, u.a. Großbeeren
    Süd – Südkreuz, 12. – 15. November und
  2. Dezember – 9. Januar 2022
  3. Nord-Ost-Kurve Mahlow
    im Zusammenhang mit Flughafen Ausbaustrecke Berlin – Dresden Umbau Wünsdorf Waldstadt, bis 11. Dezember

#Brücken Odervorfl und #Oder (Grenze Deutschland/ #Polen)
Erneuerung der Bauwerke, Arbeiten aus dem Hochwasserschutzprogramm Oder/Weichsel, bis 10. Dezember

Modernisierung von Bahnhöfen, u.a. #Berlin-Karlshorst, Berlin #Ostbahnhof, #Berlin-Schöneweide Personenbahnhof,
Berlin #Zoologischer Garten, #Brandenburg Hbf, #Eichwalde, #Eisenhüttenstadt, #Lauchhammer, #Zeuthen

Die wichtigsten Bauvorhaben im #S-Bahn-Netz
Worauf sich Reisende einstellen sollten

Linie #S2

Vom 23. bis 26. April und vom 20. bis 23. August besteht zwischen Berlin-Buch und Bernau ein Ersatzverkehr mit Bussen. Grund sind die Arbeiten an der Bahnbrücke „Schönerlinder Straße“, die im Februar dieses Jahres begannen und voraussichtlich bis Ende August dauern werden.

Seit September 2016 werden zwischen Berlin-Buch und Bernau insgesamt 14 Eisenbahnbrücken ersetzt.

Auf dem südlichen Abschnitt der S2 werden einige Streckensperrungen notwendig, um Arbeiten beim Bauvorhaben „Dresdner Bahn“ im bzw. am Gefahrenbereich der Gleise ausführen zu können:

Ersatzbusse fahren

α zwischen Marienfelde und Blankenfelde vom 15. bis 19. April
α zwischen Marienfelde und Blankenfelde vom 30. April bis 3. Mai
α zwischen Priesterweg und Blankenfelde vom 24. Juni bis 9. August.

Linie #S25

Im nördlichen Abschnitt der S25 gibt es eine Vielzahl an Baumaßnahmen, die zu Gleissperrungen führen. Grund ist die Ausrüstung der Strecke mit elektronischer Stellwerkstechnik (ESTW) bzw. mit dem Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS).

Ersatzverkehr mit Bussen besteht

α Schönholz – Tegel an sechs Wochenenden im März/April
α Tegel – Hennigsdorf an sechs Wochenenden im Mai/Juni
α auf dem Ring/Nord-Süd-Bahn an fünf August/September-Wochenenden

und zwischen Schönholz und Hennigsdorf vom 3. bis 25. Oktober.

Linie #S3

Wegen Gleis- und Weichenerneuerung zwischen Friedrichshagen und Erkner fahren Ersatzbusse

α Rahnsdorf – Erkner vom 7. bis 21. Juni
α Friedrichshagen – Erkner vom 21. Juni bis 9. August
α Friedrichshagen – Erkner vom 5. bis 8. November.

Linien #S41, #S42, #S46

Zwischen Halensee und Beusselstraße fahren vom 19. März bis 12. April Ersatzbusse. Im Bahnhof Westend müssen Gleise und Weichen erneuert werden. In Westkreuz sind Instandhaltungsarbeiten, wie Abdichten der Ringbahnbrücke vorgesehen.

Linie #S5

Zwischen Strausberg und Strausberg Nord werden die Gleise erneuert und im Bahnhof Strausberg Nord zusätzlich die Weichen. Zwischen Strausberg und Strausberg Nord fahren vom 1. Oktober bis 15. November Ersatzbusse.

Für den Neubau der Straßenbrücke am südlichen Blumberger Damm ist ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Friedrichsfelde Ost und Wuhletal vom 18. bis 21. Juni, vom 21. bis 23. August, vom 27. bis 30. August und vom 4. bis 6. September erfoderlich.

Linien #S5, #S7, #S75

Wegen einer Gleiserneuerung zwischen Nöldnerplatz und Lichtenberg fahren zwischen Ostkreuz und Lichtenberg vom 5. bis 12. April Ersatzbusse.

Für den Neubau der Straßenbrücke Nuthestraße fahren zwischen Babelsberg und Potsdam Hbf vom 16. bis 19. April und vom 17. bis 20. Dezember keine Züge der S-Bahn-Linie 7.

Linie #S8

Zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf werden Gleise, Weichen und die Stromschiene sowie das 30 KV-Energiekabel erneuert. Ersatzbusse fahren

α Blankenburg – Hohen Neuendorf vom 26. März bis 8. April
α Blankenburg – Hohen Neuendorf vom 27. bis 30. August
α Schönfließ – Hohen Neuendorf vom 19. bis 26. März
α Schönfließ – Hohen Neuendorf vom 8. April bis 10. Mai

Zwei Einschränkungen betreffen die #Stadtbahn und das #Nord-Süd-System:

Zur #Instandhaltung des Nord-Süd-S-Bahntunnel wird der Abschnit Gesundbrunnen–Yorckstraße/Großgörschenstraße vom 10. bis 13. September gesperrt.

Wegen der #Sanierung der #Gleishallen des Ostbahnhofs wird der Abschnitt Warschauer Straße–Alexanderplatz vom 29. Oktober bis 1. November gesperrt.

Bahnindustrie: Hier baut die Bahn 2021 in Berlin und Brandenburg 1,2 Milliarden Euro wird die Deutsche Bahn in diesem Jahr in Berlin und Brandenburg investieren …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-eine-milliarde-euro-fuer-neue-gleise-hier-baut-die-bahn-2021-in-berlin-und-brandenburg/26996936.html

Die Deutsche Bahn spricht von einer „#Rekordinvestition“. In Berlin und Brandenburg werden in diesem Jahr 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen, 26 Brücken und 50 Stationen „angepackt“, wie Infrastruktur-Chef Ronald #Pofalla am Freitag sagte. „Wir #investieren so viel wie noch nie und erhöhen das Tempo für die #Sanierung und mehr #Kapazität im #Schienennetz.“

Bundesweit steckt der Staatskonzern 12,7 Milliarden Euro in die Eisenbahninfrastruktur, 500 Millionen mehr als 2020. In die Region Berlin-Brandenburg fließen 1,18 Milliarden Euro. Für die Fahrgäste heißt das: Längere Fahrzeiten, Umsteigen oder #Busersatzverkehr.

Zu den 50 Bahnhöfen in der Region, an denen Arbeiten geplant sind, gehören der #Zoologische Garten und der #Ostbahnhof in Berlin. Geld fließt auch in mittlere und kleinere Stationen wie #Brandenburg Hauptbahnhof, #Eichwalde, #Eisenhüttenstadt, #Lauchhammer oder #Zeuthen.

Wie die Deutsche Bahn am Freitag mitteilte, wurden nur für die Region 220 Ingenieure und Ingenieurinnen eingestellt. Zuletzt war kritisiert worden, dass die Bahn aus Mangel an Planern Projekte verschieben muss. So wird die neue Strecke zwischen #Nordring und Hauptbahnhof erst 2022 fertig – die letzte von mehreren Verschiebungen. Auch die Wiedereröffnung der #Niederbarnimer Eisenbahn …

Flughäfen: Umsetzung des passiven Schallschutzes am BER?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten zu Fragen 1. und 2.: Mit Bescheid der der Aufsicht des Landes Berlins
unterstehenden Gemeinsamen Oberen #Luftverkehrsbehörde Berlin-Brandenburg über die “Gestattung
der #Betriebsaufnahme der Start- und #Landebahn Süd“ vom 1.10.2020, S.7 erklärte diese:
„Die Behörde sieht die #Schutzauflagen zur Gewährleistung passiven #Schallschutzes dann als erfüllt an,
wenn die Anspruchsteller durch die #FBB – eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt – sechs Monate vor dem Inbetriebnahme Termin befähigt wurden, sich in eigener Verantwortung bis zur Wirksamkeit des Lärmereignisses ab dem 04.11.2020 mit dem entsprechend der Planfeststellung erforderlichen
baulichen Schallschutz zu versorgen. Dabei resultiert die Pflichterfüllung anhand des oben dargestellten
Rechtsverhältnisses, wenn die ASE-B ausgereicht ist. Die Anforderung der rechtzeitigen Antragstellung
ergibt sich aus der Notwendigkeit, der FBB ausreichend Zeit – wiederum sechs Monate – für die erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen und Übermittlung der von ihr erkannten Ansprüche (Leistungsverzeichnis) einzuräumen.“

  1. Was bildete die rechtliche Grundlage für die genannte 12- bzw. 6 –Monatsfrist, wann und wodurch
    wurde diese Regelung getroffen?
  2. Teilt der Senat die eingangs geschilderte rechtliche Bewertung?
    Zu 1. und 2.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist verpflichtet, Betroffenen die Aufwendungen für #Schallschutzvorrichtungen auf Nachweis zu erstatten. Nach
    ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es erforderlich, dass
    die Schutzeinrichtungen zum Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der Südbahn am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER) am 04.11.2021 vorhanden sein müssen.
    Daraus ergab sich die Verpflichtung der FBB, die Betroffenen in die Lage versetzt zu
    haben, bis zu diesem Zeitpunkt die Schallschutzmaßnahmen einbauen zu können.
    Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als zuständige
    Planfeststellungsbehörde für den Ausbau des BER hielt deshalb unter Zugrundelegung eines Maßstabes der vernünftigen und allgemein üblichen Verkehrsanschauung
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    bezogen auf den konkreten Einzelfall einen Zeitraum von 6 Monaten zur Umsetzung
    der Schallschutzmaßnahmen für angemessen und ausreichend. Eine für alle Fälle geltende angemessene Frist für die Umsetzung der ausgereichten Anspruchsermittlungen zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch Erteilung des Auftrages lässt sich nach
    Auskunft der LuBB aber nicht bestimmen; maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der FBB wurde wiederum nach behördlichem Ermessen ein Zeitraum
    von 6 Monaten nach Antrag für die Erstellung der Unterlagen und Ausreichung der
    Anspruchsermittlung zugestanden.
    Der sich hieraus ergebende 12-Monatszeitraum ermöglicht sowohl der FBB als auch
    den Berechtigten eine angemessene Ermittlungs- und Umsetzungszeit, so dass beide
    ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten nachkommen konnten. Dabei war auch zu
    beachten, dass ein beträchtlicher Anteil der Anspruchsermittlungen schon weit vor
    dem Zeitpunkt 6 Monate vor Inbetriebnahme ausgereicht war. Die Bestimmung der
    Zeiträume diente allein der Bewertung des Sachstandes zur Inbetriebnahme im Rahmen des Verfahrens zur Gestattung der Betriebsaufnahme nach § 44 LuftverkehrsZulassungs-Ordnung (LuftVZO).
    Der Senat teilt die rechtliche Bewertung der LuBB.
  3. Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) wurden nach dem 4.5.2020 korrigiert?
    Zu 3.: Insgesamt wurden bis zum 4. Mai 2020 ASE-B an 13.258 Wohneinheiten versendet, davon wurden nach dem 4. Mai 2020 und bis zum 28. Februar 2021 469 nochmals bearbeitet. Dabei wurden 279 ASE-B im Zuge der Überarbeitung in ASE-E und
    somit eine reine Entschädigungszahlung umgewandelt.
  4. Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) waren zum 4.11.2020 nicht umgesetzt und
    aus welchen Gründen?
    Zu 4.: Dies betrifft 9.451 Wohneinheiten. Die Gründe sind der FBB und dem Senat
    nicht bekannt.
  5. Was war seit 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Schallschutzanträgen aus dem Bezirk Treptow-Köpenick
    a) von Antragstellung bis Anspruchsermittlung?
    b) von Anspruchsermittlung/Ausreichung der ASE-B an die Betroffenen bis zu ihrer Umsetzung?
    c) von Antragstellung bis Umsetzung von ASE-B durch die Betroffenen?
    Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller Anträge betrug 35 Wochen. Diese
    schließt auch solche Anträge ein, deren Bearbeitung sich wegen aus nicht durch die
    FBB zu vertretenden Gründen, z.B. wegen Nichterreichbarkeit der Antragstellerinnen
    und Antragsteller oder deren Bitte um einen späteren Bearbeitungsbeginn, verzögerte.
    Im Regelablauf betrug die Bearbeitungszeit weniger als 26 Wochen.
    Der Zeitraum bis zur eigentlichen baulichen Umsetzung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche Dauer zwischen Versand der ASE-B und Erstattung der erstattungsfähigen
    Aufwendungen beträgt 97 Wochen.
    Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und Umsetzung durch die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer beträgt 129 Wochen, sofern eine Umsetzung erfolgte.
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  6. Wie viele der von der Flughafengesellschaft bis 4.5.2020 an Anwohner des Bezirks Treptow-Köpenick
    (12526,12527,12559,12589) ausgereichten, zu diesem Stichtag (noch) nicht umgesetzten ASE-B wurden bis 4.11.2020 durch die Anwohner umgesetzt und die Kosten hierfür durch die FBB ausgeglichen?
    Zu 6.: Dies betrifft 10 Wohneinheiten.
    Berlin, den 11.03.2021
    In Vertretung
    Vera Junker
    Senatsverwaltung für Finanzen

Straßenbahn: Mast-Have der M1 Entlang der Straßenbahnlinie M1, zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord …, aus BVG

Entlang der #Straßenbahnlinie #M1, zwischen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord, erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe in den nächsten anderthalb Wochen insgesamt sechs Fahrleitungsmaste. Die Straßenbahnlinie M1 fährt von Samstag, den 13. März, Betriebsbeginn bis Montag, den 22. März 2021, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt. Die Linie ist zwischen Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz beziehungsweise #Schillerstraße im Einsatz. Zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

S-Bahn: Streit um neuen Berliner S-Bahn-Tunnel: Zu dicht am Denkmal für Sinti und Roma? Die geplanten Bauarbeiten bedrohen den Gedenkort in Mitte, warnt ein Aktionsbündnis., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streit-um-neuen-berliner-s-bahn-tunnel-zu-dicht-am-denkmal-fuer-sinti-und-roma-li.145457

Es gilt als eines der wichtigsten #Verkehrsprojekte in Berlin, und es wird vielen Fahrgästen nützen. Ein zweiter #Nord-Süd-Tunnel für die #S-Bahn soll neue Kapazitäten und zusätzliche Verbindungen schaffen. Doch ein Streit, der immer erbitterter geführt wird, hält das Projekt auf. Kritiker warnen davor, dass die Bauarbeiten das #Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten #Sinti und #Roma Europas massiv beeinträchtigen werden. Am Donnerstag hat Verkehrssenatorin Regine #Günther reagiert und versucht, die Wogen zu glätten. Das Denkmal soll bereits während des Baus „maximal geschützt“ werden, bekräftigte die Grünen-Politikerin in einer Mitteilung. „Wir sehen das nicht so harmonisch“, entgegnete Alexander #Diepold vom Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist #unantastbar“. „Es ist Sache der Senatorin und der Bahn, endlich eine #Trassenführung zu finden, die diesen Gedenkort nicht antastet.“ Am Freitagvormittag legte das Bündnis nach. „Wir bedauern sehr, dass Frau Senatorin Günther sich auch nach fast einjähriger Auseinandersetzung immer noch nicht mit elementaren Empfindungen der Opfergruppe vertraut gemacht hat“, hieß es in einer Mitteilung.

#S21: So hat die Deutsche Bahn das Projekt anfangs genannt. Doch weil dies an das umstrittene Bauvorhaben in Stuttgart erinnert, wurde der Name in #City-S-Bahn geändert. Das böse Omen scheint allerdings nachzuwirken. So wurde jüngst bekannt, dass der erste Bauabschnitt zwischen Wedding und Hauptbahnhof …

allg.: Berliner Koalition einigt sich auf Klimapaket – zumindest ein bisschen „98 Prozent“ geklärt, aber noch viele Fragen offen: Über U-Bahnausbau, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.

Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim #U-Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html