Mit Jahresbeginn sollte der öffentliche Nahverkehr #barrierefrei sein, das sieht eine #UN-Konvention vor, die auch Deutschland ratifiziert hat. Die BVG ist davon aber noch ein ganzes Stück entfernt. Das Problem sieht das Unternehmen nicht bei sich selbst.
„Bahnhöfe: UN-Ziel verfehlt Jeder fünfte Berliner U-Bahnhof noch nicht barrierefrei, aus rbb24.de“ weiterlesenKategorie: barrierefrei
Bahnhöfe: Verschläft die Senatsverwaltung die Barrierefreiheit am Bahnhof Johannisthal?, aus Senat
Frage 1:
Im Spätsommer 2022 soll der neue #Zugang zum Ortsteil #Johannisthal am Bahnhof Johannisthal fertig
gestellt werden. Ist es richtig, dass es zu diesem Zeitpunkt keinen #Fahrstuhl an diesem Ausgang geben wird
und der Ortsteil Johannisthal nicht #barrierefrei erreichbar sein wird?
Frage 2:
Ist es richtig, dass der Anbau eines Fahrstuhls erst für das Jahr 2024 geplant ist?
Antwort zu 1 und 2:
Derzeit wird die #Fußgängerüberführung und der Zugang zum Ortsteil Johannisthal saniert.
Mit Beendigung der Sanierungsmaßnahmen wird der Zugang noch nicht barrierefrei durch
einen Aufzug erschlossen sein. Die Inbetriebnahme des Aufzuges ist für das Jahr 2024
geplant.
Bahnhöfe: Mit dem Zweiten fährt man besser Eins, zwei, stufenfrei – das gilt jetzt für den Bahnhofs Jakob-Kaiser-Platz., aus BVG
Eins, zwei, #stufenfrei – das gilt jetzt für den Bahnhofs #Jakob-Kaiser-Platz. Am heutigen Dienstag, 30. November 2021, ging auf der Station der Linie #U7 der zweite #Aufzug in Betrieb. Damit ist der Bahnhof nun von beiden Seiten der Autobahn A111 stufenfrei erreichbar. Aufzug Nummer eins auf der #Ostseite war bereits vor rund drei Jahren eröffnet worden
Der Bau des zweiten Aufzuges begann im Sommer 2020. Zugleich wurden ein neuer #Entrauchungsschacht und die statische #Ertüchtigung der #Tunneldecke an der westlichen Bahnsteigseite in Angriff genommen. Für den Bau mussten zahlreiche wichtige Versorgungsleitungen umverlegt werden, was den Aufwand erheblich erhöhte. Die Kosten für den zweiten Aufzug beliefen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.
Insgesamt investiert die BVG rund 12 Millionen Euro in den barrierefreien Umbau und die Ertüchtigung des Bahnhofs Jakob-Kaiser-Platz. Die Arbeiten dauern noch an. Um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, wird immer nur in Teilbereichen, z.B. einzelnen Ausgängen, gearbeitet. Noch im Dezember soll ein weiterer Ausgang auf der Ostseite nach seiner Sanierung wiedereröffnet werden. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist nach aktuellem Stand im Frühjahr 2023 geplant.
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Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Barrierefreies Reisen: 1. virtueller Erfahrungsaustausch abgeschlossen, aus DBV
Mehr erreichen? Aber gemeinsam!
Am gestrigen Donnerstagabend haben über eine Stunde Betroffene über Ihre Probleme und Barrieren im Zusammenhang mit der #Mobilität im Nah- und Fernverkehr gesprochen. Auf Einladung des #Deutschen Bahnkunden-Verbandes und #refundrebel fand der virtuelle Austausch mit Mitarbeitern verschiedener Landesabgeordneter, Verbandsvertretern, Journalisten und Betroffenen statt.
„Barrierefreies Reisen: 1. virtueller Erfahrungsaustausch abgeschlossen, aus DBV“ weiterlesenBahnhöfe: S-Bhf. Gehrenseestraße endlich barrierefrei gestalten, aus Senat
Frage 1:
In welcher Form unterstützt der Berliner Senat die Deutsche Bahn, den #S-Bhf. #Gehrenseestraße #barrierefrei
zu gestalten?
Frage 2:
Welche Gespräche haben dazu bereits stattgefunden und mit welchem Ergebnis?
Frage 3:
Welcher Zeitplan ist für eine Umsetzung der Barrierefreiheit vorgesehen und wann war die eigentliche
Realisierung erstmals geplant?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählt zu den
wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. Daher hat sich das Land
Berlin auch frühzeitig um die Bereitstellung von Mitteln durch den Bund im Rahmen der
„Förderinitiative Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)“
bemüht. Der Bund stellt für dieses Programm im Zeitraum von 2020 bis 2026 zusätzliche
Mittel zur beschleunigten Herstellung der #Barrierefreiheit an kleinen bis mittleren
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Verkehrsstationen mit 1.000 bis 4.000 Reisenden (pro Tag) zur Verfügung.
Daraufhin hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der DB AG
im Juli 2021 einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, um den Einsatz von
Bundesmitteln zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den Berliner S-Bahnhöfen
Gehrenseestraße, #Hirschgarten und #Stresow sicherzustellen. Die Finanzierung dieser
Maßnahmen soll paritätisch durch den Bund und das Land Berlin zuzüglich eines
Eigenanteils der DB AG erfolgen. Das Land Berlin hat vertraglich zugesichert, sich an den
Investitionskosten mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR zu beteiligen.
Für den S-Bahnhof Gehrenseestraße sind konkret der Neubau des Treppenaufgangs und
eines Aufzugs zwischen Straßenbrücke und Bahnsteig sowie ergänzende
Modernisierungsmaßnahmen geplant.
Gemäß dem Bauzeiten-Finanzierungsplan soll die Realisierung des Vorhabens zur
Herstellung der Barrierefreiheit im S-Bahnhof Gehrenseestraße 2023 erfolgen.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Als Deutsche Bahn ist uns die Herstellung der Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen,
welches wir konsequent verfolgen. Durch die „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung
und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ wird es ermöglicht, die Stationen Hirschgarten,
Stresow sowie Gehrenseestraße in den kommenden Jahren barrierefrei auszubauen. Der
S-Bahnhof Gehrenseestraße wird in diesem Zuge modernisiert, was folgende Maßnahmen
mit einer Realisierung voraussichtlich in 2023 umfasst:
Neubau eines Aufzuges und des Treppenzugangs inklusive Bahnsteigbeleuchtung,
Modernisierung der Personenüberführung, des Bahnsteigs und des Daches.“
Frage 4:
Warum werden terminliche Verschiebungen zur Realisierung der Barrierefreiheit überhaupt ermöglicht bzw.
durch den Senat offensichtlich einfach akzeptiert?
Antwort zu 4:
Die barrierefreie Erreichbarkeit der ÖPNV-Infrastruktur zählt zu den wesentlichen
verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. In den vergangenen Jahren wurden durch
die DB AG zahlreiche Fern-, Regional- und S-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, so dass
inzwischen der Großteil der Berliner Bahnhöfe für die Fahrgäste barrierefrei erschlossen
ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im regelmäßigen
intensiven Austausch mit der DB AG, um auch die noch fehlenden Stationen in den
nächsten Jahren mit Aufzügen, Rampen, taktilen Leitstreifen und weiteren Maßnahmen
zur Herstellung der Barrierefreiheit nachzurüsten.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das Personenbeförderungsgesetz ist für die Eisenbahnen – zu denen auch die Stationen
der DB Station&Service AG gehören – nicht einschlägig und richtet sich nur an Busse und
Straßenbahnen. Daher ist ein barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Gehrenseestraße
nicht bis Anfang kommenden Jahres eingeplant.
Ziel ist es jedoch, Barrieren für unsere Kund*innen schrittweise abzubauen und so die
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Nutzbarkeit der Stationen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft
der DB Station&Service AG sind 95 % der rund 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und
Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für hörgeschädigte Reisende liegt der
Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind 94 % der Bahnsteige mit
Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner Bahnsteige erfüllen bereits alle
vorgenannten Merkmale (Infrastrukturkataster 2020, Datenstand 30.11.2020). Die DB
Station&Service AG strebt grundsätzlich eine größtmögliche Barrierefreiheit ihrer
Bahnhöfe an und hat entsprechende Zielstellungen im eigenen Regelwerk verankert.“
Berlin, den 25.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de
Fahrdienst + barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst (SFD) X, aus Senat
- Wie beurteilt der Senat den #Betreiberwechsel beim #Sonderfahrdienst zum 01. Oktober?
- Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
- Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen?
Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan
GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber
WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden
Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und
der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die
Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021
wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen
Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem
Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel
zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden
kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale
Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und
Nutzer hatten.
2 - Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD
beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel? - Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte
Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige
Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt?
Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende
Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von
ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit
den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die
späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein
datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben.
Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit,
sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten
Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft
eine Verbesserung der Qualität erreicht werden. - Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen?
Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser
Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen
Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis
dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen
stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich
erörterten. - Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes
der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die
Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese
Praxis geändert?
Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der
Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege.
Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus
www.berlmobil.de zur Registrierung):
· Vorname und Nachname,
· Berechtigten-Nummer,
· Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail)
· Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie
· Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe.
Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus
www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung):
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· Vorname und Nachname,
· Berechtigten-Nummer,
· Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details,
· Informationen zu benötigten Hilfsmitteln,
Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
· Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie
· Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen).
Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer
Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor
Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per
SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der
Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der
Registrierung gemachten Angaben verwendet.
Berlin, den 26. Oktober 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
www.berlin.de
Bahnhöfe: Beermann übergibt Förderbescheid für mehr Barrierefreiheit am Bahnhof Erkner, aus Land Brandenburg
https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~19-10-2021-uebergabe-foerderbescheid-bahnhof-erkner
Verkehrsminister Guido #Beermann hat heute in #Erkner einen #Förderbescheid für die Erweiterung der #Fahrradabstellanlagen (#B&R) und #barrierefreie Zugänge zu den #Regional- und #S-Bahnsteigen übergeben. Das Land bewilligt für das Projekt rund 730.000 Euro.
„Bahnhöfe: Beermann übergibt Förderbescheid für mehr Barrierefreiheit am Bahnhof Erkner, aus Land Brandenburg“ weiterlesenGuido Beermann: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land attraktiv gestalten. Um die Verkehrswende voranzutreiben, müssen wir den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern und dafür attraktive Angebote schaffen. Ein wichtiger Mosaikstein sind dabei leistungsfähige und attraktive Bahnhöfe für Pendler und Ausflügler, wo man sowohl Autos als auch Fahrräder sicher abstellen kann. Barrierefreie Zugänge zum öffentlichen Verkehr ermöglichen auch Älteren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Familien mit Kindern und Kinderwagen einen bequemen und sicheren Einstieg in die Züge. Hierfür stellen wir der Stadt Erkner Fördermittel zur Verfügung.“
Bahnhöfe: Stufenlos verbunden Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter Denkmalschutz stehende U-Bahnhof Klosterstraße …, aus BVG
Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter #Denkmalschutz stehende U-Bahnhof #Klosterstraße (#U2) stufenlos zugänglich. Umliegende öffentliche Verwaltungen, das #Landgericht, die historische #Parochialkirche sowie das älteste Restaurant Berlins sind nun #barrierefrei mit der U-Bahn zu erreichen. Die Arbeiten für den neuen Aufzug begannen im Januar 2020. Er verbindet die #Bahnsteigebene der U2 mit dem #Straßenland.
„Bahnhöfe: Stufenlos verbunden Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter Denkmalschutz stehende U-Bahnhof Klosterstraße …, aus BVG“ weiterlesenbarrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxi am Ende?, aus Senat
- Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68
Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt. - Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt?
Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung
erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden
abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen
fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet. - Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der
Gesamtzahl an Taxen in Berlin?
Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch
Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren.
Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein
#Inklusionstaxi beschaffen. - Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung?
Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung. - Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein,
was geschieht danach damit?
Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum
30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können. - Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der
Förderperiode voraussichtlich noch sein?
Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen
Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht
bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu
den verbleibenden Mitteln getroffen werden. - Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt,
welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der
bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen?
Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum
Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei
Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im
Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall
bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen. - Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die
aber erst 2022 ausgeliefert werden können?
Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem
Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar
kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten
abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden
Rechnungen vorliegen. - Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen –
auch über das Ende der Förderperiode hinaus?
Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen
des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann
für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden.
3 - Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat,
wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende
Rechnung erstellt werden kann?
Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der
rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung
finden.
Berlin, den 13. Oktober 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28658.pdfwww.berlin.de
Fahrdienst + Mobilität: ViaVan GmbH übernimmt den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen: als „BerlMobil“ sind Fahrten künftig auch über digitale Kanäle buchbar, aus Senat
https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1129377.php
Pressemitteilung vom 23.09.2021
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Der #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundsätzlichen Wandel zugunsten seiner Fahrgäste. Ab dem 1. Oktober übernimmt das Unternehmen #ViaVan GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung den Berliner Sonderfahrdienst, den jährlich bis zu 25.000 Menschen in Berlin nutzen können.
Das Unternehmen plant, den Fahrdienst im Dialog mit den Fahrgästen weiter zu verbessern. In diesem Zuge bekommt der Sonderfahrdienst auch einen neuen Namen: #BerlMobil. Der Name wurde aus mehr als 30 Vorschlägen von Nutzerinnen und Nutzern ausgewählt. BerlMobil steht für Berlin und Mobil sein.
„Fahrdienst + Mobilität: ViaVan GmbH übernimmt den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen: als „BerlMobil“ sind Fahrten künftig auch über digitale Kanäle buchbar, aus Senat“ weiterlesen