Ein neuer Meilenstein für den Nahverkehr in Cottbus – Start der neuen Straßenbahngeneration, aus Cottbusverkehr

18.08.2025

„https://www.cottbusverkehr.de/ein-neuer-meilenstein-fuer-den-nahverkehr-in-cottbus-start-der-neuen-strassenbahngeneration/“

Nach fünf Jahren intensiver #Planung, #Ausschreibung, #Fertigung und #Vorbereitung ist es nun soweit: Mit dem 15. August 2025 nehmen in #Cottbus die Straßenbahnen der neuen #Generation ihren regulären Betrieb auf. Für unsere Stadt bedeutet dies ein Ereignis von historischer Dimension – erstmals seit 35 Jahren sind neue Straßenbahnen auf den Gleisen unterwegs. In der über 120-jährigen Geschichte der Cottbuser #Straßenbahn ist dies ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung Zukunftssicherung des umweltfreundlichen Schienenverkehrs.

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Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen in der Clayallee zwischen Königin-Luise-Straße und Hüttenweg (in Richtung Zehlendorf – stadtauswärts) ab 25.08.2025, aus Bezirksamt

18.08.2025

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1590384.php

Die #Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt:
Bauabschnitt 1 zwischen Auf dem #Grat und #Hüttenweg vom 25.08.2025 – 08.10.2025
Bauabschnitt 2 zwischen #Königin-Luise-Straße und Auf dem Grat vom 09.10.2025 – 18.12.2025

Die Fahrbahn der #Clayallee ist in einem schlechten Zustand, so dass ein Abschnitt der Fahrbahn auf der westlichen Seite zwischen Königin-Luise-Straße und Hüttenweg #grundhaft #saniert werden muss.

Für die Dauer der Arbeiten ist eine #Vollsperrung der Fahrbahn im jeweiligen Abschnitt in Richtung Süden erforderlich.

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Radverkehr: Mehr Fahrradstraßen für Berlin: Bezirke mit ehrgeizigen Plänen, aus Berliner Morgenpost

18.08.2025

https://www.morgenpost.de/berlin/article409768268/mehr-fahrradstrassen-fuer-berlin-bezirke-mit-ehrgeizigen-plaenen.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20250818+-+bm_chefredaktions-newsletter&utm_content=Mailing_16431547

Der #Ausbau neuer #Radwege in Berlin kommt zurzeit nur langsam voran, dafür sollen bis zum Jahresende noch diverse #Fahrradstraßen entstehen. Das betrifft Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf. Das landeseigene Unternehmen #Infravelo listet zehn Projekte auf, bei denen in diesem Jahr mindestens noch bauvorbereitende Arbeiten starten sollen, die teilweise aber auch schon abgeschlossen werden sollen. Als Erstes soll demnach der erste Bauabschnitt der #Alexandrinenstraße, zwischen #Oranienstraße und #Franz-Künstler-Straße, bereits in dieser Woche eröffnet werden. „Daran schließen der zweite Bauabschnitt bis #Neuenburger Straße sowie weitere Abschnitte bis zur #Blücherstraße in den kommenden Wochen an“, erklärt ein Infravelo-Sprecher.

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Die neue ÖPNV-Anbindung zum Flughafen BER ab dem 14. Dezember 2025, aus VBB

18.08.2025

https://unternehmen.vbb.de/presse/die-neue-oepnv-anbindung-zum-flughafen-ber-ab-dem-14-dezember-2025

Mit dem #Fahrplanwechsel am 14.12.2025 wird die #Dresdner Bahn auf Berliner Gebiet für die Nutzung von Regional- und Fernzügen freigegeben. Damit wird eine wichtige #Lücke im #Schienennetz von Berlin und Brandenburg #geschlossen, so dass die Fahrzeiten auf vielen Relationen deutlich verkürzt und Takte verdichtet werden können. Besonders die #SPNV-Anbindungen zum #Flughafen #BER können nun wie ursprünglich seit Inbetriebnahme des BER geplant, umgesetzt werden. Dadurch kann ab Dezember eine schnelle #Shuttle- Verbindung zwischen Berlin Hbf und dem Flughafen BER im 15-Minuten-Takt und einer deutlich reduzierten Fahrzeit von nur noch 23 Minuten angeboten werden. Mit der Inbetriebnahme der Dresdner Bahn tritt auch die zweite #Betriebsstufe im #Netz Elbe-Spree in Kraft. Durch die zusätzliche Infrastruktur können Linien neu geordnet und weitere direkte Zugverbindungen aus der Region zum Flughafen im Taktverkehr umgesetzt werden.

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Private Bahnhofsgebäude in Berlin, aus Senat

15.08.2025

Frage 1:

Welche #U-Bahnhofsgebäude bzw. Teile davon befinden sich nicht im Besitz der #BVG?

Frage 2:

Welche #Bahnhofsgebäude bzw. Teile davon wurden nach ihrem Verkauf an Privat dem Land Berlin oder der BVG

wieder für den Rückkauf angeboten?

Frage 3:

Haben die BVG oder das Land Berlin von der Möglichkeit des Rückkaufs Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?

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Entwicklung der Betriebsqualität und Maßnahmen zur Verbesserung auf der S-Bahnlinie S2, aus Senat

15.08.2025

Frage 1:

Wie viele #Zugausfälle und #Verspätungen wurden auf der S-Bahnlinie #S2 in den Jahren 2023 bis heute registriert, die durch Sperrungen oder andere #Ursachen bedingt waren? Bitte nach Monat und Ursache angeben.

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Im Leitsystem der Betriebszentrale S-Bahn werden täglich Auswirkungen auf den Zugbetrieb durch Störungen und außerplanmäßige Ereignisse erfasst. Die Zugverspätungen und der Ausfall von Zugfahrten werden der jeweiligen Ursache zugeordnet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Beeinträchtigung des Zugbetriebes eine Sperrung von Gleisen erfordert oder nicht.

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Gemeinsame Baumaßnahme von BVG, BWB und Netzgesellschaft an der U7 Gneisenaustraße, aus Senat

15.08.2025

Frage 1:

Sind auf der #Gneisenaustr. zwischen #Mehringdamm und #Südstern im Rahmen der geplanten Bauarbeiten von #BVG, #Wasserbetrieben und #Netzgesellschaft in 2025 und in den nächsten Jahren weitere Baumfällungen sowie Rodungen von Grünflächen und Gebüsch geplant?

Frage 2:

Welche Bäume und Flächen konkret werden wann betroffen sein?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Bezirk teilt hierzu mit:

„ Es handelt sich um Maßnahmen der BVG/ BWB. Dem Bezirk wurde ursprünglich mitgeteilt, dass noch mindestens eine Baumfällung plus Sträucher für Baumaßnahmen der BWB im Herbst 2025, zwecks Busüberfahrt über Mittelstreifen (bei der Baumaßnahme BWB muss eine Richtungsfahrbahn komplett gesperrt werden), erforderlich sei. Ein Artenschutzgutachten sei durch die BWB beauftragt, liegt aber noch nicht im Bezirk vor. Inzwischen hat die BWB mitgeteilt, dass die Überfahrt an anderer Stelle gebaut werde und dann weder Bäume noch Sträucher gerodet werden müssen. Es muss von einem Sanierungsbedarf für den gesamten Mittelstreifen bis zum Südstern ausgegangen werden.“

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Im Rahmen der koordinierten Baumaßnahme mit der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) und den Berliner Wasserbetrieben in der Gneisenau-, Baerwald- und Schleiermacherstraße in Kreuzberg mussten für die Teilmaßnahmen der BVG (Erneuerung der äußeren Abdichtung des Tunnels und barrierefreier Ausbau) insgesamt 18 Bäume zwischen der Zossener Straße und Mittenwalder Straße gefällt werden. Die Fällung erfolgte gemäß des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln) im Februar 2025. Weitere Fällungen sind im Zuge der Tunnelabdichtung des U-Bahnhofes Gneisenaustraße nicht vorgesehen. Die Rodung von ca. 970 m² Gehölzen ist für die Umsetzung unserer Baumaßnahme am U-Bahnhof Gneisenaustraße ebenso notwendig.

Im Rahmen der geplanten #Sanierung des Tunnels zwischen den U-Bahnhöfen Mehringdamm und Hermannplatz (U7) muss noch ermittelt werden, in welchem Umfang Baumfällungen und Rodungen erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um ein separates Projekt, das sich aktuell in der Planung befindet.“

Die NBB teilt hierzu mit:

„ Da unsere Leitung im Straßenbereich liegt, gehen wir von keinen weiteren Baumfällungen für unsere Arbeiten aus.“

Frage 3:

Wann wird die BVG der Auflage einer ökologischen Baubegleitung für dieses Projekt nachkommen?

Antwort zu 3:

Der Bezirk teilt hierzu mit:

„ Die Maßnahmen der BVG/ BWB finden gemäß einem Gestattungsvertrag mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt (SGA) statt. Die ÖBB ist eine Forderung dieses Gestattungsvertrages. Das Umwelt- und Naturschutzamt (als untere Naturschutzbehörde) hat eine diesbezügliche Auflage nicht gemacht. Nach Kenntnis des Bezirks ist die ÖBB gemäß Gestattungsvertrag  bestellt.“

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Seit 2017 begleitet das Projekt ein Sachverständiger für Gehölze und Baumpflege. Darüber hinaus wird ein Sachkundiger für den Bereich der gebäudebewohnenden Arten die Auswirkungen auf Flora und Fauna aufgrund der unvermeidlichen Beseitigung von Gehölzen bewerten und ein Artenschutzgutachten gemäß Angaben des Umwelt- und Naturschutzamts erstellen. Dieser wird zeitnah beauftragt. Die Begleitung des Projekts durch Sachverständige erfolgt auf Anordnung des Bezirks.“

Frage 4:

Wie soll die Gneisenaustraße anschließend neu gestaltet werden?

Antwort zu 4:

Der Bezirk teilt hierzu mit:

„ Dazu erarbeitet das SGA einen Baumbepflanzungsplan. Außerdem sind Strauchpflanzungen auf der Mittelinsel für den 1. Bauabschnitt geplant.“

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Bei der geplanten Umgestaltung des Mittelstreifens werden die insg. 23 Neupflanzungen von Bäumen dem Mittelstreifen der Gneisenaustraße einen Allee-Charakter verleihen. Zwei asphaltierte Gehwege parallel zur Straße und mittig eine artenreiche Bepflanzung sind Teil der Planung. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird der Mittelstreifen mehr Aufenthaltsqualität bieten.“

Frage 5:

Wer war für Planung und Durchführung der Informationsveranstaltung am 12. Februar 2025 verantwortlich?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die Informationsveranstaltung zur koordinierten Baumaßnahme am 12. Februar 2025 wurde durch die BVG in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg geplant und durchgeführt.“

Frage 6:

Wie wurde die Informationsveranstaltung der BVG bei Anwohner*innen bekannt gemacht?

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Zur Bekanntmachung der Informationsveranstaltung wurden am 3. Februar 2025 14.758 Einladungskarten per Postwurf an die umliegenden Haushalte und Einrichtungen im Umfeld des Baugebiets verteilt. Seitens der beauftragten Agentur wurde bestätigt, dass die Verteilung wie beauftragt und vollständig am genannten Datum erfolgt ist. Zusätzlich ist die Einladung zur Informationsveranstaltung auf der Webseite der BVG bekannt gegeben, durch den Bezirk über nebenan.de eingestellt und über die Netzwerke des Nachbarschaftszentrums Urbanstraße verteilt worden.“

Frage 7:

Laut Architekturbüro Lehmann bei der besagten #Informationsveranstaltung im Nachbarschaftshaus Urbanstraße hat diese 16000.- € gekostet, u.a. für 15.000 Flyer, die jedoch nach übereinstimmenden Aussagen der Anwohner*innen nirgends verteilt wurden. Was genau beinhaltete der Auftrag?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die hier benannten Kosten können nicht bestätigt werden. Die Gesamtkosten für die Verteilung der Einladungskarten (siehe Frage 6) beliefen sich auf 3.792,80 Euro (netto). Für den Moderator sind insgesamt Kosten von 960 Euro (netto) angefallen. Hinzu kamen Kosten für die     Anmietung des Saals im Nachbarschaftszentrum im unteren dreistelligen Bereich.“

Frage 8:

Wird der Organisator (die Firma) in Regress genommen, auch für den Arbeitsaufwand der fehlorganisierten In- formationsveranstaltung?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die Veranstaltung wurde durch die BVG organisiert.“

Frage 9:

Ist eine zeitnahe Wiederholung bzw. eine weitere Infoveranstaltungen, ggf. mit Bezirk und Senat geplant?

Antwort zu 9:

Der Bezirk teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk plant keine weitere Infoveranstaltung.“

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Zum Hintergrund der koordinierten Baumaßnahme sowie der technischen Notwendigkeit der Baumfällungen sind die Präsentation, welche auf der Info-Veranstaltung am 12. Februar 2025 gehalten wurde, sowie die auf der Veranstaltung gestellten Fragen auf der BVG-Webseite unter  http s:/ / www.b vg .d e/ d e/ unternehmen/ herzensp rojekte/ u-g neisena ustra sse öffentlich

zugänglich. Eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zu den Sanierungsarbeiten an der Gneisenau-, Baerwald- und Schleiermacherstraße ist nicht vorgesehen.“

Berlin, den 13.08.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

Sturm in Berlin – Was bedeutet das für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste der S-Bahn?, aus Senat

15.08.2025

Frage 1:

Welche Erkenntnisse haben sich für die S-Bahn aus den Stürmen vom 23.06.2025 und 26.06.2025 für die #Notfallversorgung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste ergeben?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„ Solche absoluten #Ausnahmesituationen binden alle verfügbaren Kapazitäten, sowohl bei der #S-Bahn Berlin selbst als auch bei den #Rettungskräften. Es waren Tausende von Fahrgästen von den unmittelbaren Folgen der beiden Unwetter betroffen. Priorität hatte an beiden Tagen die #Evakuierung von liegengebliebenen Fahrgästen auf #freier Strecke. Hier wird selbstverständlich ein besonderer Fokus auf die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste gelegt. Von den 168 S- Bahnhöfen sind inzwischen alle bis auf fünf barrierefrei ausgebaut. Sollten einzelne wenige mobilitätseingeschränkte Menschen an einer der fünf Stationen gestrandet sein, war die Wartezeit bis zum Eintreffen der Hilfe möglicherweise verlängert.“

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Keine Tram für Spandau: Aktivisten fordern Senat zum Handeln auf, aus Berliner Morgenpost

15.08.2025

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article409755903/keine-tram-fuer-spandau-aktivisten-fordern-senat-zum-handeln-auf.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20250816+-+bm_chefredaktions-newsletter&utm_content=Mailing_16430640

Nachdem CDU-Stadtrat Thorsten Schatz alle #Straßenbahn-Pläne für #Spandau abgelehnt hat, kontert das #Bündnis Pro #Straßenbahn mit scharfer Kritik. Die Aktivisten fordern den Berliner Senat auf, die #Tram-Planungen trotzdem voranzutreiben – notfalls gegen den Willen des Bezirks.

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Schwund des Kopfsteinpflasters, aus Senat

14.08.2025

Frage 1:

Wie viel Quadratmeter #Kopfsteinpflasterstraßenfläche wurde seit 2015 #asphaltiert? Wie viel und wo ist noch geplant (bitte bezirksscharf auflisten und jeweils mit dem konkreten Straßenabschnitt und der m²-Anzahl sowie unter Angabe, ob die Bodenschutzbehörde, Wasserschutzbehörde und Denkmalschutzbehörde beteiligt wurden!)?

Antwort zu 1:

In der Gesamtschau für das Land Berlin sind gemäß Flächenstatistik folgende Änderungen im angefragten Zeitraum zu verzeichnen:

                Jahr    #Pflasterflächen Fahrbahn       Pflasterflächen Gehweg       Pflasterflächen Radweg       Summe Pflasterfläche  Gesamtfläche Fahrbahn       Gesamtfläche Gehweg       Gesamtfläche Radweg  Summe Gesamtfläche
  2025    12.002.024    11.747.540    702.503    24.452.067    53.320.573    34.891.425    1.881.042    90.687.331
  2015    12.060.140    11.589.569    703.184    24.352.893    52.979.172    34.523.126    1.748.331    89.250.629

(Werte in m²)

Bezirksa mt (BA) Steglitz- Zehlendorf:

Zitat:

Maßnahme StraßeJahrErsetzt/ überbaut (e/ ü)Fläche (m2)Beteiligt
    Boden- schutzWasser- schutzDenkmal- schutz
Mittelfahrstreifen im Jungfernstieg von Bruno- Walter-Str. bis Boothstraße2019 750   
Brauerstraße zwischen Oberhofer Weg und Brauerplatz2020e3.270   
Mittelfahrstreifen in der Potsdamer Straße in Lichterfelde West zw. Baseler Straße und Ringstraße2020e1.200  X
Königsweg zw. Hohentwielsteig und Idsteiner Str.2024e1.000   
Mittelfahrstreifen in der Rückertstraße zw. Paulsenstraße und Brentanostraße2025e650   

„ Wasserbehörde und Bodenschutz sind hier nicht involviert, da es ich um Maßnahmen im Bestand mit funktionsfähiger O berflächenentwässerung, i.d.R. über einen vorhandenen Regenkanal handelt.“

BA Neukölln:

Zitat:

Maßnahme StraßeJahrErsetzt/ überbaut (e/ ü)Fläche (m2)Beteiligt
    Boden- schutzWasser- schutzDenkmal- schutz
Innstr Weigandufer – Sonnenallee2018e3.092   
Friedelstr Weserstr – Maybachufer2018e3.300   
Herrfurthstr. Herrfurthplatz – Hermannstr2021e1.385  ja
Braunschweiger Str 1.BA Karl-Marx-Str. – Richardstr2015 2016e3450   
Braunschweiger Str 2.BA Niemetz – Sonnen- allee2020e2.022   
Braunschweiger Str 3.BA Richardstr – Elsterstr.2023e862   
Weichselstr. Pflügerstr – Maybachufer2016e1.084   
Weichselstr. Ossastr – Pflügerstr2018e630   
Weserstr 1.BA Panierstr – Fuldstr.2023e3.124   
Weserstr 2.BA Fuldastr. – Innstr.2024e3.381   
Weserstr 3.BA Innstr – Thiemannstr GeplantCa. 3.575   

BA Pankow:

„ Dazu führt das SGA Pankow keine Statistik.“

BA Marzahn- Hellersdorf:

„ Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf führt zu dieser Fragestellung keine Aufzeichnungen bzw. Statistik, da sie für seine dienstlichen Zwecke nicht benötigt wird.“

BA Friedrichsha in- Kreuzberg:

„ Hierzu wird keine Statistik geführt.“

BA Lichtenberg:

„ Laut jährlicher Meldung der Straßenflächen in der Unterhaltung des Straßen- und

Grünflächenamtes Lichtenberg von Berlin an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat sich die Gesamtfläche in Großpflaster seit 2015 um ca. 8.400 m² verringert. Ein Großteil dieser Flächen wurde durch eine Asphaltbauweise ersetzt oder überbaut. Eine genaue Statistik liegt nicht vor. Der für die Straßenunterhaltung zuständige Fachbereich im Bezirk Lichtenberg von Berlin plant derzeit keine Maßnahmen in diesem Kontext.“

BA Mitte:

  • „ Uferstr. 2023 – 2024 unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde ca. 2312 m² in der Fahrbahn durch Asphalt ersetzt
  • Ohne Beteiligung
  • Grauenstr. 36: ca. 31,66 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
  • Grauenstr. 13: ca. 75,23 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
  • Grauenstr. 42: ca. 75,81 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
  • Ohne Beteiligung
  • Lynarstraße. – von Tegeler Str. bis Sparrstraße und von Sparrstraße bis Müllerstraße ca.

2.500 m² in der Fahrbahn durch Asphalt ersetzt als Umgestaltung zur Fahrradstraße

Geplant, Beteiligungen bisher – nein

  • Scheringstraße 8,00 m x 240 m durch Asphalt ersetzen, da das Großsteinpflaster auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (starke Neigung) die Verkehrsbelastung (Schwerlastverkehr) nicht aufnehmen kann.“

BA Reinickendorf:

„ Eine Statistik im Sinne der Frage wird im Bezirksamt nicht geführt.“

BA Treptow- Köpenick:

„ Dazu wird keine Statistik geführt. Sofern erforderlich werden entsprechende Genehmigungen eingeholt.

Das Asphaltieren von Kopfsteinpflasterstraßen erfolgt vor dem Hintergrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere für Radfahrende.

Hierbei wird im Rahmen von Anpassungsmaßnahmen der bestehende Kopfsteinpflasterbelag vorab entfernt.“

BA Tempelhof- Schöneberg:

„ Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg:

Das Straßen- und Grünflächenamt führt keine Übersicht, bei welchen Sanierungen und Neubauprojekten der letzten zehn Jahre Kopfsteinpflaster asphaltiert wurde. In der Kürze der Zeit ist es auch nicht möglich, die Projekte der letzten zehn Jahre auf ihren vorigen Belag zu sichten.“

Frage 2:

Welche Veränderungen sind durch den Bau von Radschnellwegen hervorgerufen (realisiert, geplant)?

Antwort zu 2:

Ganz grundsätzlich sind in der von 2021 erlassenen Rechtsverordnung „ Radverkehrsplan des Landes Berlin“ die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz festgehalten. Dort steht, dass die O berflächen von Strecken im Zuge des Radvorrangnetzes aus Asphalt oder Ortbeton bestehen sollen. Andere Oberflächen sind nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation abzuleiten sind und nahezu die gleichen Qualitäten (wie asphaltierte Flächen) für den Radverkehr aufweisen (vgl. Radverkehrsplan, Seite 30, Tabelle 10, C2).

Für Radschnellverbindungen (RSV) soll der gleiche Qualitätsanspruch vorgehalten werden, wie für die Strecken des Radvorrangnetzes. Bisher sind in Berlin aber noch keine RSV gebaut worden, weshalb noch von keinen realisierten Veränderungen im Sinne der Fragestellung berichtet werden kann.

Bei allen RSV-Projekten muss gemäß den Vorgaben des Berliner Straßengesetzes der Plan vorher festgestellt werden. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss ist dann auch die konkrete Streckenführung der RSV festgelegt und es ergeben sich daraus die jeweiligen Baumaßnahmen für die konkreten Streckenabschnitte. Da in Berlin bisher noch kein Planfeststellungsverfahren

für eine RSV gestartet worden ist und dadurch noch kein Beschluss vorliegt, kann an dieser Stelle bzw. zu diesem Zeitpunkt ebenso keine Auskunft zu geplanten Veränderungen im Sinne der Fragstellung gegeben werden.

GB infra Velo GmbH:

„ Im Radverkehrsplan des Landes Berlin sind die Qualitätsstandards für das Vorrangnetz festgehalten. Demnach sollen die O berflächen von Strecken im Zuge des Radvorrangnetzes aus Asphalt oder Ortbeton bestehen. Andere Oberflächen sind nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation abzuleiten sind und nahezu die gleichen Qualitäten (wie asphaltierte Flächen) für den Radverkehr aufweisen. Für Radschnellverbindungen (RSV) soll der gleiche

Qualitätsanspruch gelten, wie für die Strecken des Radvorrangnetzes. Im gesamten Berliner Straßenraum sind Kopfsteinpflasterstraßen vorhanden, so auch auf möglichen Trassen der RSV. Die Trassen, die derzeit bei infraVelo in Bearbeitung sind (RSV 3, 5, 9), weisen keine Straßenzüge mit Kopfsteinpflaster auf.“

BA Steglitz- Zehlendorf:

„ Diese baulichen Veränderungen sind nicht aufgrund von Radschnellverbindungen (RSV) geschaffen worden. Die Asphaltierung eines Teils des Straßenlandes erfolgte zur Verbesserung des bezirklichen Radroutennetzes.“

BA Pankow:

„ Die Zuständigkeit für Radschnellwege liegt nicht beim Bezirk, sondern bei der InfraVelo.“

BA Marzahn- Hellersdorf:

„ Dazu sind dem SGA aktuell keine Angaben bekannt.

Soweit dem SGA bekannt, wird die Planung der RSV 9 seitens der InfraVelo bearbeitet.

Ob im Rahmen dieses Vorhabens ggf. Pflasterstraßen asphaltiert werden sollen bzw., falls ja, in welchem Umfang, ist dem SGA nicht bekannt.“

BA Lichtenberg:

„ In Lichtenberg gibt es bedauerlicherweise keine Radschnellwege. Die Zuständigkeit für die Planung liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.“

BA Mitte:

„ Aktuell werden im Bezirk Mitte durch das BA Mitte keine Radschnellwege geplant oder realisiert. Die Verfahren werden von der durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,

Klimaschutz und Umwelt beauftragten infraVelo betreut. Bei aktuellen Planungen des SGA Mitte werden etwaige Routenführungen von Radschnellverbindungen berücksichtigt.“

BA Reinickendorf:

„ Im Bezirk Reinickendorf wurden keine Radschnellwege realisiert, so dass hier keine Ergebnisse vorliegen.“

BA Treptow- Köpenick:

„ Der Straßenbaulastträger des Bezirkes Treptow-Köpenick ist nicht für den Bau von Radschnellwegen zuständig. Diese liegt bei der GB InfraVelo.“

BA Tempelhof- Schöneberg:

„ Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg:

Radschnellwege liegen in der Zuständigkeit der InfraVelo und Senatsverwaltung. Von den ursprünglich zehn geplanten wurden neun von der Senatsverwaltung gestoppt. Tempelhof- Schöneberg wäre anteilig an einem Radschnellweg beteiligt – Teltowkanalroute, von Wilhelm- Kabus bis Prellerweg. Bis auf einen kurzen Abschnitt am Priesterweg (siehe Tabelle Frage 6) gibt es hier kein Kopfsteinpflaster.“

Frage 3:

Welche Schlussfolgerung zieht die Berliner Verwaltung aus der Empfehlung des ehemaligen Vorstandschefs der Berliner Wasserbetriebe, Kopfsteinpflaster nicht durch Asphalt zu versiegeln?

Antwort zu 3:

Auf welche Empfehlungen des ehemaligen Vorstandschefs der Berliner Wasserbetriebe sich konkret bezogen wird, erschließt sich nicht direkt.

Die Entscheidungen, Pflasteroberflächen zu ersetzen, sind Ergebnis von Abwägungen, wobei die Verkehrssicherheit, Nutzbarkeit durch den Radverkehr, die Barrierefreiheit, die Eignung für den Schwerverkehr und der Lärmschutz Argumente sind, die in konkreten Projekten gegen Natursteinpflasterbefestigungen sprechen können.

BA Marzahn- Hellersdorf:

„ Das SGA prüft bei jeder Straßenbaumaßnahme im Einzelfall, welche Oberflächenbefestigung für die vorhandenen bzw. geplanten Nutzungsansprüche am besten fachlich geeignet ist.

Aktuelle Entwicklungen bzw. Regelungen zum Umgang mit anfallendem Regenwasser, werden dabei berücksichtigt.“

BA Mitte:

„ In Anbetracht der stadtweiten Ziele und der klimatischen Herausforderungen ist eine

Anpassung der Straßenräume hinsichtlich verschiedenster Belange notwendig und im Einzelfall abzuwägen. Grundsätzlich sollte vorhandener Straßenbelag als Gründen der nachhaltigen Ressourcennutzung erhalten werden. Inwiefern Niederschlagswasser zwischen verdichtetem Kopfsteinpflaster signifikant besser versickern kann als bei einer asphaltierten Fläche, ist anzuzweifeln. Das SGA befindet hinsichtlich des Umgangs mit Niederschlag im Austausch mit der Regenwasseragentur.“

Frage 4:

Welche Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen auf Landesebene und in den Bezirken wurden erlassen, um die Asphaltierung weiterer Kopfsteinpflasterstraßen zu verhindern?

Antwort zu 4:

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen im Sinne der Fragestellung erlassen.

GB infra Velo GmbH:

„ Bei infraVelo liegen keine Vorgaben zu Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen vor.“

BA Mitte:

„ Dem SGA Mitte sind keine Handlungsanweisungen der Landesebene bekannt.“

Frage 5:

In Potsdam wurden die Kopfsteinpflasterstraßen vor vielen Jahren unter Denkmalschutz gestellt. Welche Haltung vertritt das Landesdenkmalamt Berlin? Welche Haltung vertreten die Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirksämter?

Antwort zu 5:

Landesdenkma lamt:

„ In Berlin wird die landesweite Denkmalliste zentral im Landesdenkmalamt geführt.

Historische Kopfsteinpflasterstraßen sind in der Regel innerhalb von Denkmalbereichen geschützt und somit Bestandteil der Berliner Denkmalliste.“

BA Lichtenberg:

„ Die untere Denkmalbehörde Lichtenberg hat bei Kopfsteinpflaster nur insofern eine Handhabe, wenn dieses innerhalb eines eingetragenen Denkmalbereiches liegt. Ist die gepflasterte Straße oder der gepflasterte Platz Teil des Denkmalbereiches, muss eine entsprechende Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde eingeholt werden, falls hier Veränderungen geplant sein sollten:

siehe …Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln)

Vom 24. April 1995* Erster Abschnitt

Aufgaben, Gegenstand und Organisation des Denkmalschutzes

§ 2* Begriffsbestimmungen

  • Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale.
  • Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder

städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden

  • Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit baulicher Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.

Dritter Abschnitt

Maßnahmen des Denkmalschutzes; öffentliche Förderung; Verfahrensvorschriften

§11*

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

(1) Ein Denkmal darf nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde

  1. in seinem Erscheinungsbild verändert,
  2. ganz oder teilweise beseitigt,
  3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
  4. instand gesetzt und wiederhergestellt werden.

Dies gilt auch für das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals. Die Genehmigung nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.“

BA Steglitz- Zehlendorf:

„ In Berlin wird die landesweite Denkmalliste zentral im Landesdenkmalamt geführt. Historische Kopfsteinpflasterstraßen sind in der Regel innerhalb von Denkmalbereichen geschützt und somit Bestandteil der Berliner Denkmalliste.“

BA Neukölln:

„ In den vergangenen Jahrzehnten sind in Neukölln viele Straßen mit Kopfsteinpflaster verschwunden. Der sollte in bestimmten Bereichen geschützt werden, denn in verschiedenen Stadtteilen bzw. Ortslagen macht eine unter Schutzstellung – vor allem im Kontext historisch gewachsener Strukturen – im Interesse der Authentizität und Lesbarkeit des historischen Ortes Sinn. Dies schließt partielle Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Querung, zur besseren Befahrbarkeit oder zur Verkehrsberuhigung nicht aus.“

BA Pankow:

„ Die Untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow (UD) setzt sich regelmäßig für den Erhalt  der Kopfsteinpflasterstraßen ein. Auf ihre Initiative wurde die Mönchmühler Straße zwischen  den Dorflagen Blankenfelde und Rosenthal unter Denkmalschutz gestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs (Ensemble) Dorfanlage Blankenfelde, die in der Denkmalliste Berlin unter der Positionsnummer 09085280 verzeichnet ist.

Innerhalb von bewohnten Bereichen stellt die UD Pankow jedoch Denkmalbelange zurück, wenn sich die Anwohnenden über zu hohe Lärmbelastungen beschweren. In diesen Fällen setzt sie sich dafür ein, dass die Parkbuchten mit Kopfsteinpflaster gedeckt werden.

In den letzten Jahren wurden Verfahren entwickelt, um das Kopfsteinpflaster zu glätten. Bevor das Kopfsteinpflaster in der Gehbahn oder in der Fahrgasse durch eine Asphaltdecke ersetzt wird, sollte aus Sicht der Denkmalpflege die Glättung des Kopfsteinpflasters in Betracht gezogen werden.“

BA Marzahn- Hellersdorf:

„ Die Untere Denkmalschutzbehörde Marzahn-Hellersdorf steht einem vereinzelten Erhalt von Kopfsteinpflasterstraßen positiv gegenüber, da diese maßgeblich zur Identität vor allem in Dorf- und Siedlungsgebieten beitragen. In abgeschlossenen Denkmalbereichen wie

Gutsanlagen oder Dorfkernen ist der historische Straßenbelag zum Teil Bestandteil des

geschützten Erscheinungsbildes. Positive Nebeneffekte des Erhalts sind u.a. die durch das Pflaster bedingte Geschwindigkeitsreduzierung, die Versickerungsfähigkeit und der Erhalt der alten straßenbegleitenden Bäume, die in der Regel bei der Erneuerung der Straßenbeläge gefällt werden müssen. Nachteile wie z.B. die Lärmbelästigung und Erschütterungsbelastung sowie die fehlende Barrierefreiheit oder die schwer mögliche Schaffung befahrbarer Radwege können oftmals durch den Einsatz von begradigtem Kopfsteinpflaster wie z.B. im Gut Hellersdorf aufgefangen werden. Hier gilt es, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Bei Durchgangsstraßen ist der Erhalt des Kopfsteinpflasters auf den Fahrbahnen in der Regel nicht möglich und wird auch kritisch gesehen.

Es kann jedoch nicht Aufgabe der Denkmalbehörden sein, sämtliche Kopfsteinpflasterstraßen in den Denkmalbestand zu übernehmen. Dies ist auch in Potsdam nicht der Fall. Die Gemeinden stehen – unabhängig vom Denkmalschutz – in der Verantwortung der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gebiete, aber auch des Erhalts von prägenden Stadt- und Siedlungsstrukturen und sollten immer im Einzelfall genau prüfen, ob, warum und wie ein Austausch alter Straßenbeläge vorgenommen werden soll.“

BA Mitte:

„ Den Berliner Unteren Denkmalschutzbehörden obliegt gemäß § 6 DSchG Bln (Denkmalschutzgesetz Berlin) als Sonderordnungsbehörde der Schutz der Denkmale, nicht aber deren Unterschutzstellung. Diese obliegt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 DSchG Bln allein dem Landesdenkmalamt als Fachbehörde, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 DSchG Bln ist es Aufgabe des LDA auf die Berücksichtigung von Denkmalen bei der städtebaulichen Entwicklung hinzuweisen.“

BA Reinickendorf:

„ Besonders in Bezirken wie Reinickendorf, wo es noch historische Dorfkernbereiche gibt, begrüßt die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Reinickendorf den Erhalt des Kopfsteinpflasters ausdrücklich. Das Kopfsteinpflaster ist wichtig, da es maßgeblich zum historischen Charakter und zur Authentizität dieser Bereiche beiträgt. Das Kopfsteinpflaster ist hier nicht nur ein Belag, sondern ein integraler Bestandteil des geschützten Ensembles und der Dorfidentität.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass der Denkmalschutz in der Praxis immer ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Belange ist. Die Unteren Denkmalschutzbehörden müssen bei ihren Entscheidungen neben dem Erhalt des

bauzeitlichen Kopfsteinpflasters stets weitere Belange wie die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit, die Schaffung von Radwegen, den Lärmschutz, die Infrastruktur u. a. in ihre Entscheidung mit einbeziehen.

Ob eine Berlinweite unter Schutzstellung aller Kopfsteinpflasterstraßen sinnvoll ist, obliegt der Beurteilung des LDA als Fachbehörde. Die Untere Denkmalschutzbehörde des

Bezirksamts Reinickendorf begrüßt und befürwortet die unter Schutzstellung von

Kopfsteinpflaster innerhalb von Denkmalbereichen zum Erhalt des historischen Stadtbildes. Hierbei wäre es jedoch wichtig, den Bezirken einen Leitfaden für die denkmalgerechte Schaffung von barrierefreien Übergängen an die Hand zu geben und die entsprechenden Straßen- und Grünflächenämter mit den notwendigen Mitteln auszustatten, um die dann notwendigen Maßnahmen umsetzen zu können.“

BA Treptow- Köpenick:

„ Durch die Untere Denkmalschutzbehörde kann der Erhalt des Großpflasters als Straßen- oder Platzoberfläche nur im Bereich von in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragenen Denkmalbereichen gefordert werden. Jedoch ist der Erhalt bzw. bei Eingriffen in den Untergrund die Neuverlegung auch in den denkmalgeschützten Bereichen regelmäßig einer Abwägung hinsichtlich anderer Belange wie z. B. Barrierefreiheit und

Fahrradverkehrsfreundlichkeit unterworfen. Zudem zieht die BSR, nach mündlicher Aussage eines Hausmeisters, nach Neuverlegung (in Bereichen wo zuvor Großpflaster vorhanden war) die Mülltonnen nicht über neu verlegtes Großpflaster, da dies nicht zumutbar sei. Grundsätzlich kann geschliffenes Großpflaster eine Alternative sein, dies ist aber kostenintensiv.“

BA Tempelhof- Schöneberg:

„ Untere Denkmalschutzbehörde Tempelhof-Schöneberg: Denkmalschutz obliegt der Kulturhoheit der Länder. Im Land Berlin sind historische Straßen-, Wege- und Platzbefestigungen regelmäßig als Teil von Denkmalbereichen (Gesamtanlagen, Ensembles), seltener auch Gartendenkmalen, geschützt (vgl. § 2 DSchG Bln). Der Schutzgutumfang beinhaltet somit u.a. auch Kopfsteinpflasterstraßen.“

Frage 6:

Bei welchen Maßnahmen wurde statt einer Asphaltierung auf partielle Glättung des Pflasters oder Austausch gegen geglättetes Pflaster zurückgegriffen?

Antwort zu 6:

BA Steglitz- Zehlendorf:

„ Bei keiner der in der Beantwortung auf Frage 1 genannten Maßnahmen.“

BA Neukölln:

Zitat:

MaßnahmeJahrEinbau geschnitte- ner SteineOberflächenab- trag zur GlättungFläche (m2)
KarlMarxPlatz Nördliche Fahrbahn2024a720

BA Pankow:

„ Fehlmeldung.“

BA Marzahn- Hellersdorf:

„ Siehe Antwort zu Frage 1.“

BA Friedrichsha in- Kreuzberg:

„ Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden bei folgenden Querungshilfen in der Fahrbahn gesägtes Pflaster im Querungsbereich der Fußgänger, anstatt des vorhandenen nicht gesägten Großsteinpflasters, eingebaut:

  • Zuwegung zum U-Bahnhof Am Gleisdreieck unter dem U-Bahnviadukt
  • GWV Weserstraße/ Ecke Weichselstraße
  • GWV Paul- Lincke-Ufer Ecke Lausitzer Straße
  • GWV Paul- Lincke-Ufer Ecke Manteuffelstraße
  • GWV Weserstraße 43
  • MI Prinzenstraße nördlich der Baerwaldstraße (hier in der angrenzenden Gehwegüberfahrt)
  • GWV Ebertystraße/ Ebelingstraße (hier auch nur die Gehwegüberfahrt)“

BA Lichtenberg:

„ Eine „ partielle Glättung“ ist nur durch Abfräsen des Großpflasters möglich. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu in 2025 in Zusammenarbeit mit der TU Wildau ein

Pilotprojekt im Priesterweg umgesetzt, wo eine neue Frästechnik zum Einsatz gekommen ist. Hier werden jetzt Daten gesammelt. Der Austausch von gebrochenen Pflaster durch gesägtes ist sehr kostenintensiv. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen bei weitem nicht aus, solche Maßnahmen durchzuführen.

Außerdem am Roedeliusplatz (partiell in den FG-Querungen), sonst unbearbeitetes Pflaster und am Vorplatz des Zentralfriedhof (geschnittenes Pflaster).“

BA Mitte:

„ Im Bereich der Fahrradstraße Lynarstraße zwischen Sparrplatz und Sparrplatz wurde Großsteinpflaster partiell geglättet.

In den letzten Jahren wurde kein Asphalt gegen geglättetes Pflaster ausgetauscht.“

BA Reinickendorf

„ Keine.“

BA Treptow- Köpenick:

„ Derartige Maßnahmen wurden im Bezirk bislang nicht umgesetzt. Ausnahme bildet der Bereich rund um den neugestalteten Marktplatz Adlershof.“

BA Tempelhof- Schöneberg:

Zitat:

MaßnahmeJahrEinbau geschnitte- ner SteineOberflächenab- trag zur GlättungFläche (m2)
Priesterweg2025b1200

Berlin, den 13.08.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de