Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung und Klimaschutz, aus Senat

Frage 1:
Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und
Parks?
Antwort zu 1:
Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die
Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
#Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des
Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im
gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von
besonderer Bedeutung.
Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die
Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim
Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz
keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins
verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt
und betrieben werden.

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Straßenverkehr: Wie lange leuchten die DDR-Straßenlaternen noch? aus Senat

Frage 1:
Wie viele der zum Teil aus den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts stammenden sogenannten
Rostocker #Straßenleuchten #RSL 1 sind auf den öffentlichen Straßen des Landes Berlin noch im
Einsatz?
Antwort zu 1:
Derzeit sind noch ca. 17.700 #Beleuchtungsanlagen des Typs RSL in Betrieb.

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Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in der Smart City, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und #Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Zuständig für die #Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in
eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin hatte den Betrieb der #Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit
ausgeschrieben und an die #Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
Frage 3:
Welche Änderungen in Ausbau, Modernisierung und Gestaltung der Installationen nach Anweisung des
Landes Berlin sind vertraglich festgehalten bzw. welche vertraglichen Regelungen plant der Senat hierzu?
2
Antwort zu 3:
Der Betreibervertrag für die öffentliche Beleuchtung enthält diverse Regelungen zur
Erneuerung und Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. So kann der Betreiber zum
Beispiel mit Planung und Management von Projektbaumaßnahmen zum Neubau, Umbau,
Rückbau, Modernisierung und Erweiterung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden.
Für alle Dienststellen des Landes Berlin besteht u.a. die Möglichkeit,
Baumanagementleistungen bei der Stromnetz Berlin GmbH zu beauftragen.
Frage 4:
Welche Rolle spielen die Installationen zur Straßenbeleuchtung in den Smart-City-Konzepten des Landes
Berlin und welche Hürden in der Umsetzung der Strategien in Bezug auf diese Installationen hat der Senat
identifiziert?
Antwort zu 4:
Insbesondere ist eine funktionelle und wirtschaftlich betreibbare Beleuchtung zu
gewährleisten. Vorrangig beanspruchen die immer noch vorhanden, besonders
energieineffizienten Gasleuchten einen Großteil der Betriebsmittel und im Rahmen der
Elektrifizierung auch einen Großteil der Modernisierungsmittel. Größere Smart-CityProjekte sind bisher bei der Nachnutzung des Flughafens Tegel geplant.
Frage 5:
Wie viel Prozent der Installationen der Straßenbeleuchtung sind digital steuerbar?
Antwort zu 5:
Die komplette elektrische Straßenbeleuchtung wird über eine Funksteuerung betrieben.
Die Leuchten können mit unterschiedlichen Signalen gesteuert werden, sofern der
Funkempfänger entsprechend eingerichtet wurde und die Leuchte über eine
entsprechende Schnittstelle verfügt. Neue digitale Steuerungsmöglichkeiten sind erst in
der Erprobung.
Frage 6:
Welches Potential zur Einsparung in Energieverbrauch und Kosten sieht der Senat durch die digitale
Steuerung mit bedarfsgerechter / adaptiver Lichtabgabe?
Antwort zu 6:
Die Anschaffungskosten übersteigen derzeit noch bei weitem die Einsparungen durch den
geringeren Stromverbrauch einer modernen LED-Beleuchtung. Außerhalb der Innenstadt
ließen sich geschätzt 20-30 Prozent Energie einsparen.
3
Frage 7:
Hat der Senat für eine entsprechende Modernisierung schon Unterstützung durch Förderprogramme des
Bundes (insbes. beim. BMU) beantragt bzw. plant dies?
Antwort zu 7:
Diverse Modernisierungsvorhaben wurden in den letzten Jahren durch die EU bzw. durch
das Bundesumweltministerium gefördert, zum Beispiel die Umrüstung von 700
Gasleuchten im Schillerkiez in Neukölln.
Das derzeit laufende Projekt zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten wird finanziert mit
Fördermitteln aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus den
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin
sowie aus dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Weitere Details siehe:
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/bauvorhaben_bene2018_202
1.shtml
Frage 8:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für Sensorik und andere
Technologien in Hinsicht auf die Mobilitätssteuerung des Landes Berlin?
Frage 9:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für öffentliches WLAN?
Frage 10:
Welche weiteren Chancen sieht der Senat in diesen Installationen als Trägersystem und gibt es geplante
bzw. laufende Projekte mit entsprechenden Berührungspunkten?
Antwort zu 8 bis 10:
Wenn man einen Lichtpunkt in Mast und Leuchtenkopf unterteilt, spielt derzeit der
Leuchtenkopf hierfür keine Rolle.
Die Lichtmaste selbst sind als Träger für diverse Technologien sehr gefragt. Aufgrund des
Alters und des Zustandes der Maste, der Netzanschlusssituation usw. sind viele Standorte
erst nach einer Ertüchtigung nutzbar. Zudem sind statische Zusatzlasten an Lichtmasten
nur begrenzt möglich.
Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes
ElmobileBerlin – Aufbau von Mobile Metering Ladepunkten im öffentlichen Raum
(Laternenladen) sowie Integration des Mobile Metering Ansatzes in das Berliner Modell
mhgtr q ist der Aufbau von bis zu 1.000 Ladestationen an Laternen für die Nutzung von
Elektromobilität in zwei Berliner Bezirken geplant. Der Aufbau der Ladestation geht mit
einem Austausch der Lichtmaste und (sofern erforderlich) Ertüchtigung des
Stromanschlusses einher.
Weitere Forschungsprojekte, z.B. zur Mitnutzung der Lichtmaste für 5G, laufen.
Darüber hinaus hat das Land Berlin -soweit umsetzbar- die elektrischen Lichtmaste für
Laternenwerbung zur Verfügung gestellt.
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Bislang wurde WLAN an Straßenlaternen aus technischen Gründen nicht eingerichtet.
Für die kommende Ausbauphase wird diese Variante geprüft, insbesondere falls neue
Modelle von Straßenlaternen die WLAN-Nutzung ermöglichen.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)