Bahnhöfe: Aktueller Stand (ehemaliger) Güterbahnhof und Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des neuen Stadtquartiers (ehemaliger) Güterbahnhof Köpenick? Liegt
dieser im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 1:
Die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof
Köpenick erfolgt nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung über den städtebaulichen
Entwicklungsbereich im Mai 2020 in drei Realisierungsstufen. Die Maßnahmenplanung liegt
im Zeitplan. Zur Verwirklichung der in der Rechtsverordnung festgelegten Ziele und Zwecke
werden derzeit insbesondere Planungsleistungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. die
Aufstellung von Bebauungsplänen, Bodenordnungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie als
erste Realisierungsstufe die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den geplanten
Hochbau. In der zweiten Realisierungsstufe sollen ab 2026 die Ostumfahrung
Bahnhofstraße sowie der Hauptanteil des Wohnungsbaus errichtet werden. Die
Durchführung der letzten Baumaßnahmen in der dritten Realisierungsstufe soll plangemäß
bis zum Jahr 2034 erfolgen.
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Frage 2:
Welche verkehrlichen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bzw. im Umfeld in den kommenden Jahren
geplant?
a) Wie sieht der aktuelle Stand der „#Westumfahrung #Bahnhofstraße“ aus? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein,
warum nicht?
b) Wie ist der aktuelle Stand bezgl. des Weiterbaus der #TVO (Tangentiale Verbindung Ost) von der Straße An
der Wuhlheide Richtung Märkische Allee? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit
der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein, warum nicht?
c) Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, vor allem zur Entlastung der Bahnhofstraße geplant?
Antwort zu 2:
a) Zurzeit werden die Antragsunterlagen für die (neue) Planfeststellungsunterlage finalisiert.
Die Übergabe der überarbeiteten Unterlage an die Anhörungsbehörde wird noch in 2021
angestrebt. Mit der Umsetzung kann, nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, aufgrund der
Abhängigkeiten zur Maßnahme „#ABS Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze D/PL“ der Deutschen
Bahn AG erst ab 2025 gerechnet werden. Avisiert wird eine Fertigstellung in 2027.
b) Die Vor-und Entwurfsplanung der Strecke ist abgeschlossen. Die Knotenpunkte werden
gegenwärtig mit Hilfe von Simulationen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit untersucht. Die
Vorplanung der Straßenüberführungsbauwerke wurde im Januar 2021 zur Prüfung gemäß
den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO (Landeshaushaltsordnung) eingereicht. Die
Vorplanung der Eisenbahnüberführungsbauwerke sowie der Baulogistik ist in Arbeit. Für die
Einreichung dieser Unterlagen wird das zweite Quartal 2021 avisiert. Die Einreichung der
Antragsunterlagen für die #Planfeststellungsunterlage für das Bauvorhaben Tangentiale
Verbindung Ost (TVO) wird voraussichtlich in 2022 erfolgen. Belastbare Aussagen zur
Fertigstellung können erst nach Abschluss des planrechtlichen Verfahrens getroffen werden
(mögliche Klageverfahren).
c) Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Verkehr, Umwelt
und Klimaschutz bereiten im Rahmen der Ausgestaltung des Städtebaulichen
Entwicklungsgebietes „Güterbahnhof Köpenick“ aktuell auch den Neubau der
Ostumfahrung Köpenick vor.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplanten #Regionalbahnhofes #Köpenick? Liegen die Planungen dazu
im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Im Zusammenhang mit der Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL ist der
Neubau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick geplant. Zurzeit läuft noch das
Planfeststellungsverfahren; der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss durch das
Eisenbahn-Bundesamt wird seitens der Deutschen Bahn AG bis März 2022 erwartet. Die
Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistungen ist bereits in Vorbereitung.
Das Projekt liegt im Zeitplan. Nach jetzigem Stand soll die Gesamtmaßnahme zum Umbau
des S-Bahnhofs und Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick im März 2023 mit der
Verschwenkung der S-Bahngleise beginnen. Die Fertigstellung des Vorhabens erfolgt nach
derzeitiger Planung im Juni 2027.
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Frage 4:
Ist durch die Ansiedlung u.a. von #Tesla ein Ausbau des #Güterverkehrs am S-Bahnhof Köpenick geplant? Wenn
ja, in welchem Umfang und welchem Zeitplan?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Im Bereich des heutigen Bahnhofes Berlin-Köpenick sind keine weiteren Ausbauten für den
Schienengüterverkehr geplant.“
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Zustand des S- und Regionalbahnhofs Ahrensfelde aus Senat

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Frage 1:
Wie wird der allgemeine Zustand des S- und #Regionalbahnhofes #Ahrensfelde eingeschätzt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der allgemeine bauliche Zustand ist in Ordnung. Innerhalb der monatlichen
#Verkehrssicherungskontrollen werden Stolperstellen erfasst, gekennzeichnet und zeitnah
beseitigt.“
Frage 2:
Wie oft wird der Bahnhof Ahrensfelde #gereinigt? Welche Leistungen sind im #Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„6 x wöchentlich Fegen der Fußgängertreppe
3 x wöchentlich Nassreinigung der Fußgängertreppe
2 x jährlich Glasflächenreinigung
1 x jährlich Wand- und Deckenreinigung Fußgängerbrücke, Beseitigung von Graffiti,
Glasschäden, Vandalismusschäden nach Bedarf
1 x täglich Grobreinigung der Bahnsteigflächen und Treppen
1 x täglich Entleerung der Abfallbehälter
1 x wöchentlich Nassreinigung der Fußbodenflächen (Bahnsteige)
1 x wöchentlich Reinigung der Wartehäuschen, Vitrinen
1 x monatlich Ausstattungsgestände, Wegeleitsystem“
Frage 3:
Wann fand zuletzt eine Grundreinigung statt? Wie oft sollen Grundreinigungen erfolgen? Können diese auch
bei Bedarf veranlasst werden?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Planmäßig findet eine Grundreinigung stets nach Ende der Winterperiode statt. Die
nächste Grundreinigung sehen wir im Zuge der Gestaltungsmaßnahmen der Brücke vor –
gegebenenfalls früher – einen genauen Zeitplan stimmen wir in den nächsten Wochen ab.“
Frage 4:
Wie wird insbesondere der Zustand der #Fußgängerbrücke eingeschätzt? Ist bekannt, dass die Brücke als
„Angstraum“ empfunden wird und dass Abends und Nachts Personengruppen es vermeiden die Brücke zu
benutzen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, das ist bekannt. Die Brücke aus dem Jahre 1987 ist ein klassischer Zweckbau, der
optische Zustand ist trotz erheblicher Investitionen der DB Netz AG durch häufig
auftretenden #Vandalismusschäden nicht zufriedenstellend. Verkehrssicherheit und
Standsicherheit sind gegeben.“
Auf die Antworten zu den Frage 6 und 7 wird verwiesen.
Frage 5:
Wie hoch summieren sich die Schäden an der Fußgängerbrücke, die durch Vandalismus bis heute
entstanden sind?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die jährlichen Vandalismusschäden betragen rund 20.000 €.“
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Frage 6:
Wie soll dem Problem des Vandalismus nachhaltig begegnet werden? Welche Planungen werden verfolgt,
um die Fußgängerbrücke neu zu gestalten und damit unattraktiv für Vandalismus und attraktiv für die
Bevölkerung zu machen? Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Hierzu finden derzeit Gespräche mit einer Kreativagentur (Interimslösung) sowie dem
Quartiersmanagement statt mit dem Ziel einer sinnvollen und nachhaltigen Lösung zur
Aufwertung der Anlage.“
Frage 7:
Sind weitere Maßnahmen zur optischen Aufwertung des Bahnhofes geplant?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Fokus liegt auf der Aufwertung der Brücke. Für den Bahnhof Ahrensfelde sind keine
weiteren optischen Aufwertungen geplant.“
Frage 8:
Das frühere Wartehaus für Reisende am nördlichen Kopf des Bahnhofes ist seit langer Zeit geschlossen.
Warum konnte das Wartehaus bisher keiner neuen Nutzung zugeführt werden? Gibt es aktuell Pläne zur
Reaktivierung und zur Nutzung des Gebäudes?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das besagte Wartehaus war ein Empfangsgebäude/Zugangsbauwerk für den Bahnhof
und wurde aufgrund ständiger Vandalismusschäden verschlossen. Innerhalb des
Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Märkischen Allee wird die Fläche für den
Ausbau der Bundesstraße vorgesehen. Eine zwischenzeitliche Nutzung bis zur
Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist mangels Interessenten bisher nicht gelungen.“
Berlin, den 15.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr: Umbau Ostkreuz- Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Die DB AG sah sich jedoch in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage zu antworten. Frage 1: Welche aktuellen #Bauverzögerungen gibt es? Welche gefährden eine pünktliche Fertigstellung des Sund #Regionalbahnhofes #Ostkreuz? Wann ist mit der Fertigstellung des -Bahnhofes, wann mit der des Regionalbahnhofes zu rechnen? Antwort zu 1.: Dem Senat sind keine aktuellen Bauverzögerungen bekannt. Er rechnet weiterhin mit folgenden bereits bekannten Fertigstellungsterminen: Der #Regionalbahnsteig auf dem Ring „#Ro“ wird Ende 2015 in Betrieb gehen. Im August 2016 wird der neue #Bahnsteig „E“ für S-Bahn- Züge in Richtung #Lichtenberg in Betrieb genommen. Die neue „#Südkurve“ für die S-Bahnlinie 9 nach Schönefeld soll im Juli 2017 fertiggestellt sein. Bis Ende 2017 dauern die Arbeiten zur Verbreiterung des #Bahnviaduktes zwischen Ostkreuz und Rummelsburg, für die kreuzungsfreie Ausfädelung der S-Bahnlinien nach Lichtenberg bzw. nach #Erkner, die Fertigstellung der S-Bahnsteige „D“ und „E“ und der #viergleisige Wiederaufbau der S-Bahn-Strecke von Ostkreuz über #Warschauer Straße zum #Ostbahnhof an. Der Regionalbahnsteig Ostkreuz der #Frankfurter Bahn („Ru“) wird im Dezember 2017 in Betrieb genommen, genauso wie die Seitenbahnsteige der #Ostbahn („Rn1“ und „Rn2“) für #Regional-Züge, die bislang in Lichtenberg enden. Frage 2: Wird der geplante Kostenrahmen eingehalten? Wenn nein, wie hoch sind die Mehrkosten und wodurch sind diese entstanden? Antwort zu 2.: Dem Senat sind keine aktuellen Kostensteigerungen bekannt. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Verzicht der Deutschen Bahn auf Rolltreppen zwischen den Regionalbahnsteigen? Ist ein späterer Einbau ohne Einschränkungen im Betrieb überhaupt möglich? Ist ein Verzicht unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll? Frage 4: Wie beurteilt der Senat, dass nach Presseberichten am stark frequentierten Regionalbahnsteig für die Stadtbahn/Ostbahn auf ein Dach verzichtet werden soll? Mit wie vielen Fahrgästen rechnet der Senat auf diesem Regionalbahnsteig? Sind dem Senat die Änderungen der Bauplanungen bereits angezeigt worden? Antwort zu 3. und 4.: Den Verzicht auf Fahrtreppen und auf die Überdachung eines Teilabschnitts des Regionalbahnsteigs der Frankfurter Bahn bewertet der Senat − wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 17/14 532) vom 10. September 2014 mitgeteilt − aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Bahnhof Berlin Ostkreuz als nicht sinnvoll. Seitens der DB AG wird dafür ein Planänderungsverfahren angestrebt. Der Senat wird als Träger öffentlicher Belange in dem von der DB angestrebten Planänderungsverfahren beteiligt und darauf hinwirken, dass die Belange der umstei-genden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aktuelle Verkehrsprognosen der DB AG für einzelne Bahnsteige sind dem Senat nicht bekannt. Die beabsichtigten Änderungen der Bauplanungen wurden dem Senat – erst auf Nachfrage – von der DB AG angezeigt. Frage 5: Wann sind die Durchbindung der S3 nach Spandau und die Rückkehr zum 5-Minuten-Takt im Berufsverkehr wieder möglich? Antwort zu 5.: Nach derzeitigem Planungsstand kann die Linie S3 nach Fertigstellung der baulichen Voraussetzungen voraussichtlich im Juli 2017 wieder über Ostkreuz hinaus verlängert und alle 20 Minuten eine Zuggruppe der Linie S3 von Erkner bis nach Spandau durchgebunden werden. Die zweite Zuggruppe der Linie S3 endet dann in Ostbahnhof. Ein 5-Minuten-Takt mit vier Zuggruppen bestand auf der Linie S3 hingegen auch vor der baubedingten Zurückziehung nach Ostkreuz nicht. Auf dieser Linie gab es einen 10-Minuten-Takt, der in der Hauptverkehrszeit durch einzelne Verstärkerfahrten (vier Fahrten pro Tag am Morgen stadteinwärts sowie eine Fahrt pro Tag am Nachmittag stadtauswärts) verdichtet worden ist, sodass kurzzeitig ein 5/5/10-Minuten-Takt bestand. Diese zusätzlichen Verstärkerfahrten während der Hauptverkehrszeit können nach Abschluss der baulichen Maßnahmen am Ostkreuz aufgrund der nicht ausreichenden Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn nicht realisiert werden. Verstärkerleistungen auf der Linie S3 können voraussichtlich erst wieder bei Verbesserung der Fahrzeugverfügbarkeit nach dem vollständigen Zulauf der Neufahrzeuge für das derzeit in Ausschreibung befindliche „Teilnetz Ring“ erbracht werden. Frage 6: Werden alle Regionalbahnlinien, die aktuell in Lichtenberg enden, bis zum Ostkreuz verlängert, um deren Attraktivität durch neue Umsteigeverbindungen zu erhöhen? Wenn nein, warum wird auf die Anbindung verzichtet? Antwort zu 6.: Im Zielzustand ist die Verlängerung aller aktuell in Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien bis zum Bahnhof Ostkreuz vorgesehen. Zur Verlängerung der Linie RB26 nach Ostkreuz sind weitere Infrastrukturausbauten im Bereich Strausberg erforderlich. Frage 7: Ist die Errichtung von Sanitäranlagen im Zuge der weiteren Umbaumaßnahmen geplant? Wenn nein, wieso verzichtet man darauf? Wenn ja, wie viele Toiletten stehen zur Verfügung? Antwort zu 7.: Bezüglich der Toilettenanlagen am Bahnhof Ostkreuz ist die DB AG aktuell mit ihren Vertragspartnern in Gesprächen. Diese prüfen derzeit die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist heute noch keine verbindliche Aussage zu dem Thema möglich. Frage 8: Sind zusätzliche Fahrradstellplätze geplant, sodass auf die gestiegene Bedeutung des Fahrrads in den letzten Jahren reagiert werden kann? Bietet sich der Standort für Fahrradparkhäuser an? Antwort zu 8.: Zur städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Gestaltung der vier Bahnhofsvorplätze (Quadranten) wurde durch das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der DB AG und unter öffentlicher Beteiligung eine Rahmenplanung erarbeitet. Dabei ist die dezentrale Errichtung einer großen Anzahl von Fahrradabstellplätzen (ca. 800 Stellplätze) auf allen vier Vorplätzen ein wesentlicher Bestandteil der Vorplatzgestaltung. Auf der Grundlage der Rahmenplanung wird in Kürze ein Wettbewerb zur Detailgestaltung der Vorplätze ausgelobt. Die Berücksichtigung einer konzentrierten Abstellanlage mit hohen Service- und Komfortangeboten ist als Aufgabenstellung des Wettbewerbes definiert. Im Ergebnis werden Vorschläge zur städtebaulichen, funktionalen und betrieblichen Tragfähigkeit eines Modellprojektes – z.B. Fahrradparkhaus, Fahrradstation, mehrgeschossige Abstellanlage – erwartet. Berlin, den 13. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Wohin mit dem Verkehr nach Schließung des Bahnübergangs Lemkestraße in Mahlsdorf?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass der #Bahnübergang #Lemkestraße in Mahlsdorf mit Inbetriebnahme des geplanten #Regionalbahnhofes #Mahlsdorf geschlossen werden muss? Antwort zu 1: Nein. Zur Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs Mahlsdorf sind die signaltechnischen Abhängigkeiten des Bahnübergangs (#BÜ) Lemkestraße an die veränderten Gegebenheiten (z.B. haltende #Regionalzüge) anzupassen. Eine Schließung des BÜ im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs ist nicht vorgesehen. Der BÜ Lemkestraße hat eine wichtige Funktion für die Führung des Linienbusverkehrs sowie der Verbindung zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Bahnanlagen. Frage 2: Welche Folgen erwartet der Senat für den ohnehin schon überlasteten Verkehrsknoten an der SBahn- Brücke in der Hönower Straße in Mahlsdorf? Antwort zu 2: Die bestehenden Verkehrsprobleme in der engen Ortslage in Mahlsdorf und die Defizite am Bahnhof Mahlsdorf sind nur durch die von der Senatsverwaltung seit Jahren vorgesehene komplexe Verkehrslösung einschließlich der Verlängerung der Straßenbahn zum Bahnhof Mahlsdorf zu lösen. Frage 3: Wie viele Fahrzeuge queren heute im Durchschnitt täglich den Bahnübergang in der Lemkestraße? Antwort zu 3: Die Verkehrsbelastung im Querschnitt des Bahnüberganges Lemkestraße beträgt gemäß einer Studie der Firma Stadtraum aus dem Jahr 2012 ca.2900 Kfz/24 Stunden. Frage 4: Würde eine alternative Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu einer Entlastung des Nadelöhrs in der Hönower Straße führen? Wenn ja, an welcher Stelle wäre eine solche Bahn-Unterquerung sinnvoll möglich? Antwort zu 4: Hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt, z.B. wurde die Möglichkeit einer niveaufreien Querung der Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Straße bezüglich einer Machbarkeit und der Entlastungswirkungen für die Hönower Straße untersucht. Diese dann parallel zur Hönower Straße liegende Verbindung könnte ca. 25 bis 35 % des dort geführten Verkehrs aufnehmen. Da die Hönower Straße auch Verkehrsbeziehungen über das Straßennetz südwestlich und nordwestlich des Bahnhofs Mahlsdorf aufnimmt bzw. verteilt und dieser Anteil wegen der Bebauungsdichte und Gebietsstruktur deutlich größer ist gegenüber dem nordöstlich liegenden Siedlungsgebiet der Hönower Straße und dem Ort Hönow, bleibt die Entlastungsfunktion begrenzt. Es gibt Einvernehmen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, dass eine Führung über die Landsberger Straße einschließlich Brücke eine sinnvolle Netzergänzung wäre. Frage 5: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, die Deutsche Bahn AG für die Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu verpflichten? Antwort zu 5: Keine, da es hierzu keine Veranlassung durch die DB AG gibt. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat für das Land Berlin als „Auftraggeber des Regionalbahnhofes“ zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn- Unterführung in Mahlsdorf beizutragen? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit dem Regionalbahnhof ist keine Finanzierung möglich. Die Straßenbaumaßnahme einer niveaufreien Bahnquerung einschließlich Rampen und Anpassungen im Straßenland müsste durch das Bezirksamt im Rahmen der Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet werden. Frage 7: Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Investoren diverser Bauvorhaben in dem Gebiet aufgrund des Anstieges des Verkehrsaufkommens, zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu gewinnen? Antwort zu 7: Keine. Die bereits mit den Investoren abgeschlossenen bzw. noch in Abstimmung befindlichen Verträge durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beinhalten bereits Leistungen der Investoren für Erschließungsanlagen und Anpassungen an die vorhandene Infrastruktur. Im Vorfeld einer komplexen Verkehrslösung in Mahlsdorf, die sowohl die Führung der Straßenbahn und des Busverkehrs verbessert und die auch den Anforderungen des Kfz-, Rad- und Fußgängerverkehrs ausreichend gerecht wird, müssen Zwischenlösungen zur Erschließung von Einkaufsmärkten, einer neuen Schule und weiteren Wohnungsbauvorhaben verkehrssicher gestaltet und finanziert werden. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)