Straßenbahn: Stand der Planung von Straßenbahnvorhaben, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des #Straßenbahnvorhabens #Alexanderplatz#Kulturforum, wie ist die
weitere #Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 1:
Die #Vorplanung befindet sich zurzeit in der finalen Bearbeitung durch die Projektbeteiligten.
Der Gesamtzeitplan für die Vorplanung sieht die Fertigstellung weiterhin bis zum Ende des
zweiten Quartals 2021 vor, die #Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im Referat IV C.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
2
Antwort zu 2:
Die Strecke ist Bestandteil des vorgesehenen #Straßenbahnkorridors Alexanderplatz –
Rathaus Steglitz. Der gesamte Korridor ist von einer erheblichen städtebaulichen
Komplexität gekennzeichnet. Aus diesem Grund war für den Abschnitt südlich des
Potsdamer Platzes die Aufnahme der #Grundlagenuntersuchungen erst vorgesehen, wenn
der Abschnitt Alexanderplatz – Kulturforum eine hinreichende #Planungstiefe erreicht hat. Im
#ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs) als Teil des
Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) ist als Inbetriebnahmetermin das Jahr 2030
genannt. Es ist vorgesehen, die Grundlagenermittlung im Referat IV A im Jahr 2021
aufzunehmen.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Turmstraße#Jungfernheide, wie ist die
weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 3:
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Der Gesamtzeitplan für die
Vorplanung sieht die Fertigstellung bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vor, die
Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Referat IV C.
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Warschauer Straße – #Hermannplatz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 4:
Der Verkehrsmittelvergleich hat die #Straßenbahn als planerisch zu bevorzugendes
Verkehrsmittel bestätigt. Die Abschlussberichte befinden sich derzeit in der redaktionellen
Schlussbearbeitung. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Senatsbeschluss zur Weiterführung
der Planungen herbeizuführen. In den weiteren Planungsschritten könnten dann die
Streckenführung durch das städtebaulich sensible Gebiet konkretisiert werden und
Betroffenheiten von Anliegenden und Bezirkspolitik verbindlich geklärt werden. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das für langfristig orientierte Verkehrsentwicklungsplanung zuständige
Referat IV A.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Blankenburger Süden, wie ist die weitere
Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem
Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
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Antwort zu 5:
Die Grundlagenermittlung für die #Straßenbahnstrecke ist abgeschlossen. Die Straßenbahn
wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung als am besten geeignetes Verkehrsmittel
bestätigt. Für die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wurde die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen. Der Senat hat im Juni 2020 beschlossen, auf dieser Grundlage die Planung
fortzuführen. Da die Maßnahme eng mit den städtebaulichen Wettbewerbsverfahren für das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden verzahnt ist, muss zunächst ein entsprechender
Stand in der städtebaulichen Planung erreicht sein. Erst dann kann die Planung sinnvoll
weitergetrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die
Planungsverantwortung wird im weiteren Projektverlauf im Referat IV C liegen.
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow-Heinersdorf – #Weißensee, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 6:
Zum aktuellen Stand wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26538 verwiesen.
Neue Erkenntnisse haben sich seither nicht ergeben. Es ist geplant, zeitnah einen
Senatsbeschluss herbeizuführen. Anschließend folgen die weiteren Planungsphasen. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das Referat IV A.
Frage 7:
Wie ist die aktuelle Zeitplanung für das Straßenbahnvorhaben #S-Bahnhof Schöneweide – #Sonnenallee
#Hermannplatz – Potsdamer Platz, wann ist der Planungsbeginn vorgesehen?
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2035
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist im Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Potsdamer Platz – #Zoologischer Garten,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 8:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2030
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist 2022/2023 vorgesehen.
Frage 9:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Jungfernheide#UTR#Schumacher
Quartier, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
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Antwort zu 9:
Für die genannte Strecke ist die Grundlagenermittlung gegenwärtig in Bearbeitung und wird
voraussichtlich im Sommer abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist ab 2028 vorgesehen.
Die Bearbeitung erfolgt gegenwärtig im Referat IV A.
Frage 10:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow#Wollankstraße#Turmstraße,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 10:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht für die genannte Strecke eine schienengebundene
Erschließung vor. Diese ist als dringlicher Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme nach 2030
vorgesehen. Die Realisierung der Strecke als Straßenbahn oder als anderes Verkehrsmittel
ist in Abhängigkeit von den verkehrlichen Bewertungen und weiteren Untersuchungen zu
prüfen. Die Aufnahme der Grundlagenermittlung einschließlich Verkehrsmittelvergleich und
Systementscheid in Referat IV A ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Spittelmarkt#Hallesches Tor –
#Mehringdamm, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und
wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 11:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Die Grundlagenermittlung wird zu
einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Johannisthal#Johannisthaler Chaussee,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 12:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der
Grundlagenermittlung im Referat IV A ist für 2021 avisiert.
Frage 13:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Paulsternstraße#Gartenfeld#Rathaus
Spandau, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
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Antwort zu 13:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2029 vor. Die
Ausschreibung der Grundlagenermittlung wird gegenwärtig im Referat IV A vorbereitet. Es
ist vorgesehen, Mitte 2021 mit den Arbeiten zu beginnen.
Frage 14:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Rathaus #Spandau#Heerstraße, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 14:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke für das Jahr 2029 vor. Darüber
hinaus ist vorgesehen, eine #Machbarkeitsstudie für eine Verlängerung der U-Bahnlinie #U7
für diesen Korridor durchzuführen. Nach Vorliegen dieser Studie hat der Senat am
16.02.2021 die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine U-Bahn
beschlossen. Dies ist die Grundlage zur Bearbeitung der Untersuchung durch das Referat
IV A.
Frage 15:
Für wann ist bei den Straßenbahnprojekten, bei denen die Planung noch nicht begonnen hat, jeweils der
Beginn der Planung vorgesehen?
Antwort zu 15:
Es wird auf die Antworten 7, 8 sowie 10 bis 14 verwiesen. Für 2022/2023 ist darüber hinaus
vorgesehen, die Grundlagenermittlung für die Strecke Potsdamer Platz – Schöneweide zu
beginnen. Das Arbeitsprogramm für die darauffolgenden Jahre wurde noch nicht
abgestimmt. Es wird sich an den Vorgaben der vom Senat beschlossenen Planwerke
orientieren.
Frage 16:
Sind die geplanten und aktuell tatsächlich vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen ausreichend,
um die Planungen jeweils wie vorgesehen zu beginnen bzw. weiterzuführen und jeweils die Inbetriebnahme
zu den im Nahverkehrsplan vorgesehenen Zeitpunkten zu erreichen?
Frage 17:
Wenn es Verzögerungen einzelner Planungsprozesse gab, was war jeweils der Grund hierfür?
Antwort zu 16 und 17:
Der Nahverkehrsplan gibt ein sehr ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau
des #ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der hier formulierten Ziele
gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig
sind, kann derzeit keine belastbare Aussage zu zukünftigen Bedarfen getroffen werden.
Zur personellen Situation wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26757
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verwiesen. Neben den personellen Engpässen haben sich in den letzten Jahren
Verzögerungen zumeist durch stadtplanerische Fragestellungen ergeben, die einer
umfangreichen Klärung bedurften. Dies war auch der Lage der Straßenbahnprojekte in
teilweise sensiblen Stadträumen mit zahlreichen Nutzungsinteressen und entsprechenden
Konflikten geschuldet. Abstimmungen wurden durch die Pandemielage in 2020 zusätzlich
erschwert.
Frage 18:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 18:
Nein.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: 380 Millionen Euro vom Bund für Ausbau der Bahnstrecke Angermünde–Stettin, aus DB

Finanzierung steht • Baubeginn noch in diesem Jahr • Modernisierung von fünf Stationen

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/380-Millionen-Euro-vom-Bund-fuer-Ausbau-der-Bahnstrecke-Angermuende-Stettin-6047550

Die Metropolen Berlin und #Stettin rücken künftig noch enger zusammen: Bund und Deutsche Bahn (DB) unterzeichneten heute die #Finanzierungsvereinbarung für den #Ausbau der #Bahnstrecke zwischen #Angermünde und Stettin. Der Bund stellt dafür rund 380 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligen sich die Länder Berlin und Brandenburg mit je 50 Millionen Euro an dem Vorhaben, um einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zu ermöglichen.

Bundesverkehrsminister Andreas #Scheuer: „Die Bahn macht #Europa noch stärker. Sie verbindet Menschen und Regionen, verbessert Nachbarschaft und Freundschaft. Mit unseren Investitionen in Höhe von 380 Millionen Euro entsteht eine leistungsfähige Strecke zwischen Deutschland und #Polen – mit kürzeren Reisezeiten und attraktiveren Bahnhöfen. Eine gute Botschaft für das europäische Jahr der Schiene.“

DB-Infrastrukturvorstand Ronald #Pofalla: „Wir krempeln die Ärmel hoch und legen los: Noch in diesem Jahr sollen die ersten Bagger rollen. Mit dem Ausbau der deutsch-polnischen Verbindung schließen wir eine Lücke im europäischen Schienenverkehr. Für alle Fahrgäste heißt das: Sie kommen künftig 20 Minuten schneller von Berlin nach Stettin. Ganz im Gedanken des ‚Europäischen Jahrs der Schiene‘ bringen wir so Menschen auch grenzüberschreitend noch enger zusammen.“

Sobald die Baugenehmigung vorliegt, startet die DB die Ausschreibung der Leistungen und Beauftragung der Firmen. Ziel ist es, noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die DB macht die gesamte Strecke fit für Tempo 160 und elektrifiziert sie durchgängig. Zwischen Passow und der deutsch-polnischen Grenze verlegt sie ein zweites Gleis.

Reisende können sich auch auf Bahnhöfe im neuen Glanz freuen: Die DB modernisiert fünf uckermärkische Stationen entlang der Strecke (#Passow, #Schönow, #Casekow, #Petershagen und #Tantow).

Nach Abschluss der Arbeiten verbindet die Eisenbahn die Metropolen Berlin und Stettin in 90 Minuten, 20 Minuten schneller als heute. Auch aus der #Uckermark gelangen Reisende künftig schneller nach Berlin und Stettin.

Siehe auch: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/angermuende-stettin

Die EU hatte 2021 zum „Europäischen Jahr der Schiene“(https://europa.eu/year-of-rail) erklärt. Ziel ist es, den Schienenverkehr die Bahn als sicheres und nachhaltiges Verkehrsmittel zu fördern.

Schiffsverkehr: Kartellverfahren gegen Berliner Reedereien, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231796073/Kartellverfahren-gegen-Berliner-Reedereien.html

Kein Zugriff auf Anlegestellen: Verband der Elektro-Schifffahrt sieht sich im Nachteil. Und setzt die Marktführer unter Druck.

Das #Landeskartellamt hat ein Verfahren gegen die großen Berliner #Reedereien eingeleitet. Es geht um den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie des verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens, wie die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigt: „Die #Landeskartellbehörde führt ein Verfahren, das den Zugang zu #Uferflächen und #Steganlagen im Innenstadtbereich zum Gegenstand hat“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Matthias Borowski. „Eine endgültige Bewertung hat noch nicht stattgefunden.“

Das Verfahren dreht sich vor allem um die Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt. Für die Stege besteht ein Pachtvertrag mit den großen Berliner Reedereien, unter anderem der #Weißen Flotte und der #Reederei #Riedel. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten kündigt. Das war bislang der Fall.

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich dadurch benachteiligt, weil er selbst keinen Zugriff auf die Anlegestellen für seine Schiffe erhält. Die sogenannte Ewigkeitsklausel in den Pachtverträgen schließe neue Anbieter aus. „Die Erfahrung der letzten vier Jahre zeigt, dass wir mit unseren Schiffen nicht in die Stadt gelassen werden“, sagt der Sprecher des Verbandes, Luis Lindner, der selbst ein Schiffscharterunternehmen …

Bahnverkehr: 380 Millionen Euro vom Bund Ausbau der Bahnstrecke Angermünde–Stettin soll noch dieses Jahr beginnen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/03/brandenburg-ausbau-bahn-angermuende-stettin.html

Am Montag haben der #Bund und die Deutsche Bahn einen Vertrag für die Finanzierung für den zweigleisigen #Ausbau der Bahnstrecke #Angermünde#Stettin unterzeichnet. Rund 380 Millionen Euro zahlt der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg beteiligen sich mit je 50 Millionen Euro. Ronald Pofalla, der Vorstand der Deutsche Bahn sagte zu, dass noch in diesem Jahr die ersten Bagger rollen sollen.

Damit kommen #Reisende künftig in anderthalb Stunden, 20 Minuten schneller als bisher, von Berlin nach Stettin. Die Bahn macht die gesamte Strecke fit für Tempo 160 und elektrifiziert …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Strecke nach Cottbus ist immer noch eingleisig Experten fordern Direktzüge aus der Lausitz zum BER, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/strecke-nach-cottbus-ist-immer-noch-eingleisig-experten-fordern-direktzuege-aus-der-lausitz-zum-ber/27006754.html

Kaum eine #Eisenbahn in der Region ist so langsam wie die nach #Cottbus. Denn es gibt nur ein Gleis. Experten fordern nun #Direktzüge zum #BER.

Cottbus lässt sich nicht umsteigefrei an den #Flughafen BER anbinden – denn die Strecke ist auch 30 Jahre nach der Wende immer noch eingleisig auf einem langen Abschnitt. Daran wird sich bis 2025 nichts ändern.

Im Dezember 2025 soll die #Dresdner Bahn eröffnet werden, danach wird das #Liniennetz im Südosten Brandenburgs neu geschnitten. Cottbus bekommt mit dem #RE20 eine zweite RE-Linie, die dann über den BER und die Dresdner Bahn zum Berliner #Hauptbahnhof führt.

„Bis dahin kommen wir nicht umsteigefrei zum Flughafen oder nach #Potsdam“, kritisierte Jens Krause von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus am Montag. Die IHK Cottbus hat am Montag eine Studie vorgestellt, ob und wie sich die Situation kurzfristig verbessern lässt. Das Ergebnis: Ein direkter Zug vom BER könnte immerhin bis #Lübben fahren, wie der Autor der Studie, Verkehrsplaner Bertram #Teschner, beschreibt.

Eine Verlängerung der #Regionalbahnlinie 22 (Potsdam-BER-Königs Wusterhausen) bis Lübben sei schnell umsetzbar und …

Schiffsverkehr: Berlins neue Seeflotte, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231791197/Berlins-neue-Seeflotte.html

Die Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam arbeitet an autonomen Booten. Ein erstes Modell wartet bereits auf den Einsatz.

Fast 59 Quadratkilometer #Wasserflächen verteilen sich auf das Berliner Stadtgebiet, rund 6,6 Prozent der Gesamtfläche. Für #Transportzwecke werden #Spree oder #Landwehrkanal bislang allerdings kaum genutzt, erst recht nicht für die Auslieferung von Gütern. Verschenktes Potenzial, findet Christian Masilge. „Volle Straßen und Schienen sind ein Problem unserer Zeit. Aber es gibt einen #Verkehrsträger, der noch Platz hat, das ist die #Wasserstraße.“ Flüsse und Kanäle besser für die Auslieferung von Waren nutzbar zu machen, daran arbeitet der Geschäftsführer der #Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam (#SVA) in einem großangelegten Forschungsprojekt unter anderem mit der TU Berlin, der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (#Behala) und dem Technologiekonzern Infineon im Projekt A-Swarm. Ihr Ziel: Die Logistik in der Großstadt zu revolutionieren.

Auf diesem Feld stößt die #Schifffahrt bislang an ihre Grenzen. Sie transportiert Güter bislang nur von Hafen zu Hafen. Mit der klassischen Binnenschifffahrt helfe man der Logistik in einer Metropole so nicht weiter, sagt Masilge. „Die Ladung muss man dann schon sehr genau an einen bestimmten Punkt bringen.“ Genau dort setzt das Projekt A-Swarm an. Die Idee: Statt eines großen Lastkahns soll ein Schubverbund aus vielen gekoppelten Mini-Booten mit Waren beladen in Richtung Berlin schippern. Angekommen in der Hauptstadt entkoppeln sich die autonomen Elektroboote von selbst und steuern ganz von allein über Spree und Kanäle ihre überall in der Stadt verteilten Anlegestellen an. Dort wiederum holen Fahrradkuriere die Ladung ab und transportieren sie bis an ihr Ziel. „So wird es einfacher über Knotenpunkte auch die Letzte Meile umweltfreundlicher zu bedienen“, sagt Behala-Chefin Petra Cardinal, die sich …

Straßenverkehr: Geheimniskrämerei der Verkehrssenatorin, aus Senat

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Vorbemerkung der AdB:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“
Frage 1:
Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an
die #DEGES ursprünglich erteilt hatte?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert:
#Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile
davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder
vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers
einschließlich zugehöriger Aufgaben.“
2
Frage 2:
In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern
des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen
Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen,
Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf
unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische
Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und
Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die
breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene
Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu
projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten
geführt.“
Frage 3:
Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der
DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend
a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und
b) die neue Kompromissvariante?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung
beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen
durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden
Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt
erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem
Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein
wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die
Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen
Abstimmungen einbezogen.“
Frage 4:
Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch
betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)?
Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten
Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik
3
durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte
abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des
AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren
Internetseite eingesehen werden.“
Frage 5:
Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten
Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp
durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden
verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung,
die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die
Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der
Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES
einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm
insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“
Zwischenbemerkung:
Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu
begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an
dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele:
Frage 6:
Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die
neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist?
I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und
Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete?
II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des
Wahlkreisabgeordneten um?
III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie
lauten die Entscheidungen?
Antwort zu 6:
Zu I:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den
Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden
Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des
Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den
zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind
wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und
4
verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand
entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten
in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“
Zu II:
Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und
Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung
der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt.
Zu III:
Die AdB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des
Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den
Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll
und konsensfähig sind.“
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Stadtentwicklung & Mobilitätswende: Kiezblocks für Berlin?, aus Senat

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Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass europaweit mit Berlin vergleichbare Großstädte auf umfassende und
großflächige städtebauliche Qualifizierungen zur Öffnung des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen vornehmen (z.B. Barcelona, Madrid, London, Paris, u.v.a.m.)? Wie bewertet der Senat dies allgemein und in Hinblick auf a) den gerechten Zugang zum öffentlichen Raum? b) die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheits- und Gewerbestrukturen? c) die Gesundheit der Bewohnerinnen?
d) damit verbundene Einsparungsmöglichkeiten in den öffentlichen Haushalten?
e) die Übertragbarkeit auf Berlin vor dem Hintergrund der in der Berlin Strategie 2030 formulierten Ziele für
die stadtweite Quartiersentwicklung?
f) die Einhaltung des für die Umsetzung des 1,5-Grad Ziels maximal vorhandenen CO2-Budgets Berlins und
die Anpassung an die bereits damit verbundenen krisenhaften Klimaveränderungen?
g) die im Umweltgerechtigkeitsatlas aufgeführten Belastungskategorien?
h) weitere dem Senat relevant erscheinende Kategorien?
Antwort zu 1:
Die Entwicklungen in anderen Großstädten sind dem Senat bekannt. Vor dem Hintergrund
des am 24.02.2021 in Kraft getretenen Berliner #Mobilitätsgesetz – Abschnitt #Fußverkehr
(MobG BE) sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen. Mit dem #MobG BE hat das Land
Berlin eine gesetzliche Grundlage geschaffen, ähnliche Entwicklungen auch in Berlin
voranzutreiben.
2
Der Senat verfolgt dabei das Ziel, mehr #Flächengerechtigkeit zwischen den
unterschiedlichen #Verkehrsarten herzustellen.
Auch die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheitsstrukturen können mit sogenannten
„Kiezblocks“ verbessert werden, weil der Nahraum in Kiezblocks besser genutzt werden
kann. Es ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung nötig, bei der Gewerbestrukturen
mitberücksichtigt werden müssen. Zudem kann die Einrichtung von Kiezblocks auch zu
den umwelt- und klimapolitischen Zielen des Senats beitragen.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, welche Arten von Beteiligungsverfahren dort angewandt werden, wie beurteilt der
Senat diese auch in Bezug auf die Übertragbarkeit der Methoden auf Berlin und wurden dafür bereits
Schritte unternommen?
Antwort zu 2:
Die jeweils angewandten Beteiligungsverfahren sind dem Senat im Detail nicht bekannt.
Zu Beteiligungsverfahren in Berlin wird auf die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung verwiesen.
Frage 3:
Welche Konzepte und Maßnahmen plant der Senat, um die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren zur
städtebaulichen Öffnung von Kiezen rasch umzusetzen, also in der Regel im auf die Beteiligung folgenden
Jahr?
Antwort zu 3:
Gemäß § 58 Abs. 3 MobG BE werden in den nächsten drei Jahren mindestens 12
relevante Projekte für den Fußverkehr im Einklang mit den Bezirken umgesetzt oder
zumindest fertig geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
strebt dabei an, dass auch das Konzept von Kiezblöcken zur Umsetzung kommt. Die
Umsetzung von Maßnahmen im Nebenstraßennetz obliegt jedoch den Bezirken. Der
Senat hat demnach keinen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Frage 4:
Im Bezirk Pankow existieren über ein Dutzend Anwohnerinneninitiativen für die Errichtung von #Kiezblocks. Wie beurteilt der Senat dieses Anliegen und geht er von einer Übertragung des Initiativenreichtums auch in andere Bezirke aus?

Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begrüßt das Anliegen von Initiativen von Anwohnerinnen und Anwohnern im Bezirk Pankow zur Errichtung von Kiezblocks. Sie befindet sich diesbezüglich bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow. Eine Übertragung auf andere Bezirke ist anzunehmen. 3

Frage 5: Wie viele Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen können mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin parallel geführt werden und welche Maßnahmen zur Steigerung dieser Kapazitäten und Mittel plant der Senat?

Antwort zu 5: Zu Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen existiert kein Standardformat der Beteiligung, das Voraussetzung für eine solche Berechnung wäre. Auch die Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung setzen keine Standards, die direkt in eine Kostenschätzung zu übertragen wären. Die Kosten eines Beteiligungsverfahrens sind in wesentlichen abhängig von der Art des Beteiligungskonzeptes. Davon ist dann abhängig, wie viele Wohnviertel und Kieze mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin durch Beteiligungsverfahren erreicht werden können.

Zudem wurden die Berliner Bezirke zu dieser Frage um Stellungnahme gebeten:

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Aufwand entsprechender Verfahren stark differiert und u.a. abhängig ist von verkehrlichen, städtebaulichen und sonstigen Voraussetzungen des betrachteten Raumes. Eine Einschätzung der Kapazitäten auf Seiten der privaten Akteure („Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen“) kann durch die Verwaltung nicht gegeben werden (breites Aufgabenspektrum, Geschäftsgeheimnis etc. pp.). Insgesamt stehen im Haushalt des Fachbereichs Stadtplanung, auch nach aktueller Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023, keine ausreichenden Ressourcen für eine deutliche Ausweitung der Aktivitäten in diesem Bereich zur Verfügung. Dies bezieht sich dabei zum einen auf Finanzmittel zur Beauftragung externer Büros und die (bauliche und gestalterische) Umsetzung der Ergebnisse sowie zum anderen auf die Personalressourcen, die bezirksseitig für die Prozessbegleitung und Maßnahmenumsetzung benötigt werden. Die dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen reichen nicht aus, um Beteiligungsverfahren in einem wünschenswerten Umfang bei Projekten der verkehrlichen Umgestaltung umzusetzen. Über die Umsetzung und den Umfang von Beteiligungsverfahren muss daher situativ unter Betrachtung der finanziellen und personellen Ressourcen entschieden werden. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt werden.“

Lichtenberg:

Stadtentwicklungsamt: „Im Stadtentwicklungsamt Lichtenberg werden städtebauliche Qualifizierungen des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen und -Autofahrer und „Kiezblocks“ nicht verfolgt. Die Aufteilung der hier besonders im Fokus stehenden öffentlichen Verkehrsflächen ist regelmäßig nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Auf bezirklicher Ebene wäre dafür das Straßen- und Grünflächenamt kompetent. Damit sind für diesbezügliche Beteiligungsverfahren im Stadtentwicklungsamt keine Mittel 4 im Haushalt 2020/2021 eingeplant oder vorgesehen.“ Straßen- und Grünflächenamt: „Im Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Planen und Bauen sind planmäßig keine Mittel explizit für Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit verkehrlichen Umgestaltungen im Bezirk vorgesehen. Im Bedarfsfall werden für diesbezüglich geeignete, verkehrliche Maßnahmen entsprechende Mittel bei der Senatsverwaltung beantragt bzw. von dieser zur Verfügung gestellt. Aktuell wird im Bezirk Lichtenberg in diesem Jahr mit Mitteln der Senatsverwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Eignung des Kaskelkiezes als autoarmer Kiez durchgeführt. Ziel der Studie ist zu untersuchen, ob und in welcher Form sich der Kiez bzw. Teile davon für die Umsetzung von Maßnahmen für eine autoarme Gestaltung mit besonderer Berücksichtigung des Fußgänger- und Radverkehrs eignet. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist dabei als fester Bestandteil der Untersuchung vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht als Gefahrenabwehrrecht bietet keine hinreichende Grundlage für pauschale Straßenschließungen. Auch das Straßenrecht müsste zunächst mit Teileinziehungen etc. veranlassen, wofür pauschal keine Gründe erkennbar sind.“

Neukölln:

„Städtebauliche Umgestaltung: Die Nennung einer exakten Anzahl von Verfahren ist nicht möglich. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Größe der Wohnviertel/Kieze? welche Rahmenbedingungen? welchen Umfang soll die Beteiligung haben?, verfügbare Haushaltsmittel?). Dem Stadtentwicklungsamt stehen für Beteiligungsverfahren nur sehr eingeschränkte Haushaltsmittel zur Verfügung (Titel 54010 – Gutachten), welche für das laufende Haushaltsjahr bereits überwiegend verplant sind. Über die Kapazitäten von externen Dienstleisterinnen und Dienstleister liegen dem Stadtentwicklungsamt keine Erkenntnisse vor. Verkehrliche Umgestaltung Die limitierenden Faktoren bei der Erstellung von Verkehrskonzepten für Wohnquartiere sind die anhaltend begrenzten Kapazitäten an Verkehrsplanerinnen und -planer und Beteiligungsexpertinnen und -experten. Dieser permanente Fachkräftemangel betrifft sowohl die planenden und bauenden Ämter als auch die freischaffenden Stadt- und Verkehrsplanungsbüros. Beispiel: Anfang 2020 tätigte das Straßen- und Grünflächenamt eine Ausschreibung von Verkehrsplanungsleistungen mit integrierter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger für den Reuterkiez und erhielt von allen sechs angefragten Büros Absagen aus Gründen der Kapazitätsüberlastung. Derzeit kann das Straßen- und Grünflächenamt mit dem vorhandenen Fachpersonal maximal ein umfangreiches quartiersbezogenes Verfahren pro Jahr abdecken. In zweiter Hinsicht spielen Haushaltsmittel eine begrenzende Rolle. Infolge der Maßnahmenprogramme, die sich aus solchen Beteiligungsverfahren ergeben, müssten auch die Etats der Straßen- und Grünflächenämter aufgestockt werden. Viele der dort mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Maßnahmen sind kleinteiliger Natur, so dass die Erhöhung der konsumtiven Mittelansätze eine sinnvolle und unkomplizierte Finanzierungsalternative zu den eher umständlich zu bewirtschafteten Städtebaubauprogrammen darstellen würde.“ 5

Marzahn-Hellersdorf:

„Aus den derzeit dem Fachbereich Stadtplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können keine Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die notwendigen Gutachten im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vollständig benötigt. Spielraum besteht aufgrund des hohen Entwicklungsdrucks auf die Flächen sowohl für den Wohnungsbau als auch gewerbliche Nutzungen nicht. Ohne zusätzliche Mittel (z.B. Wohnungsbauprämie) können über die formelle Beteiligung im Rahmen von Planverfahren keine weiteren Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.“

Pankow:

„Die Kiezblock-Initiative hat für 19 Kieze in Berlin-Pankow konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt Pankow bereitet derzeit einen Feldversuch nach § 45 Absatz 1 Nr. 6 StVO zur Beruhigung von Wohngebieten vor. Nach derzeitigem Stand sollen mindestens in 2 Kiezen, basierend auf den KiezblockVorschlägen, Maßnahmen umgesetzt und dessen verkehrliche Auswirkungen qualitativ und quantitativ untersucht werden. Hierzu kooperiert das Bezirksamt Pankow mit der TU Berlin und TU Dresden. Für die dauerhafte Anordnung ist ein erheblicher Finanzierungs-, Untersuchungs- und Beteiligungsaufwand erforderlich. Um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, sollen bspw. in den zwei Kiezen an insgesamt 17 Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt werden. Die Erhebungen werden für die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen wiederholt. Bis etwa Ende 2022 sind während der Projektdauer Öffentlichkeitsbeteiligungen bzw. Informationsveranstaltungen vor und nach Umsetzung der Maßnahmen sowie nach einer Evaluation in den Kiezen vorgesehen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf etwa 300.000 €, weshalb eine schrittweise Untersuchung erforderlich ist wobei mehrere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Synergieeffekte bei der gleichzeitigen Untersuchung mehrerer Kieze lassen sich nur im geringem Umfang generieren, da die kostenintensiven Verkehrserhebungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen in jedem Kiez erforderlich sind.“

Reinickendorf:

„Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz hat einen Haushaltstitel für die Durchführung von Bürgerbeteiligungen. Dieser Titel wird in Anspruch genommen für Bebauungsplanverfahren und ist gemäß den Erläuterungen zum Haushaltsplan auch nur hierfür vorgesehen. Dies bedeutet, dass für zusätzliche Beteiligungen, die vom Fachbereich durchgeführt werden sollen, weder Haushaltsmittel noch Personal zur Verfügung stehen. Die für die Umsetzung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung eingerichtete Anlaufstelle soll im Wesentlichen Bürgerinnen und Bürger animieren, Beteiligungen anzuregen. Für die eigentliche Durchführung von Beteiligungen wird diese nicht zuständig sein. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen keine Haushaltsmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung.“

Spandau:

„Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sowohl die finanzielle als auch die inhaltlich methodische Leistungsfähigkeit immer vom Umfang der zu bearbeitenden Aufgabe bzw. den örtlich erforderlichen Rahmenbedingungen zu bestimmten Beteiligungsformaten abhängen. In Spandau werden Beteiligungsformate soweit sie aus 6 einem konkreten privaten Vorhaben hervorgehen aus den sog. Folgekostenvereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) finanziert und extern beauftragt. Sofern wir Beteiligungen im Rahmen der Städtebauförderung durchführen, werden diese im Zuge der Programmplanung angemeldet und aus entsprechenden Projektmitteln finanziert. Sobald eine externe Moderation des Beteiligungsverfahrens aus Kapazitätsgründen erforderlich ist, erfolgt ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Vergabe- und Haushaltsrechts. Für erforderliche Beteiligungsverfahren, die weder aus städtebaulichen Verträgen noch aus Fördermitteln finanziert/durchgeführt werden können, sind im Rahmen der Arbeitsplanung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung die notwendigen Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen/anzumelden. Es obliegt dann der politischen Entscheidung die angemeldeten Mittel zu bewilligen. Darüber hinaus wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen die im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und deren zugehöriger Infrastruktur stehen geprüft, ob hierzu auch Mittel aus der sog. „Sprinterprämie“ verwendet werden können. Auch hier unterliegt – sofern erforderlich – die Auswahl eines externen Unterstützungsdienstleisters einem sachgerechten Vergabeverfahren. Die Teilfrage zur Leistungsfähigkeit externer Büros kann nicht beantwortet werden.“

Tempelhof-Schöneberg

Straßen- und Grünflächenamt (SGA): „Aufgrund der personell angespannten Situation und finanziellen Ausstattung des Straßenund Grünflächenamtes sowie auch der hohen Auslastung der für diese Bereiche qualifizierten Ingenieurbüros ist eine Durchführung solcher Untersuchungen durch das SGA in absehbarer Zeit nicht möglich.“

Treptow-Köpenick:

„Leistungsfähigkeit externer Dienstleistungsunternehmen: Die personellen Kapazitäten externer Dienstleistungsunternehmen zur Begleitung und Durchführung von Partizipationsprozessen sind nicht bekannt und können auch nicht abgeschätzt werden. Bislang hatte das bezirkliche Stadtentwicklungsamt aber keine Schwierigkeiten bei entsprechenden Auftragsvergaben, qualifizierte Dienstleistungsunternehmen zu binden. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick verfügt über Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Durchführung von Partizipationsprozessen, jedoch nicht aus eigenen Haushaltsmitteln, sondern nur aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich zum einen Mittel aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau sowie um Mittel der Städtebauförderung. Personelle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Innerhalb von Städtebauförderkulissen werden etliche Projekte parallel durchgeführt, wenn auch die dazugehörigen Partizipationsprozesse selten zeitgleich stattfinden. Sämtliche Projekte im Bezirk, die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, werden von 2 Dienstkräften des Stadtentwicklungsamts und dem jeweiligen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Außerhalb von Städtebauförderkulissen werden Partizipationsprozesse des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick von 1/3 Dienstkraft konzeptioniert. Das Stadtentwicklungsamt verfügt jedoch über keinerlei personelle Reserven für die notwendige fachliche Begleitung von Partizipationsprozessen. 7 Im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sind weder personelle, noch finanzielle Ressourcen vorhanden, die sich voraussichtlich auch zukünftig nicht ergeben werden.“

Frage 6: Sieht der Senat kurzfristige, provisorische Umgestaltungen und Öffnungen des Raums in den Wohngebieten und Kiezen analog den provisorischen Radverkehrsanlagen (aka PopUp-Radwege) als valides Mittel an, Erfahrungen für die finalen Planungen und die Erfahrbarkeit für die Bürgerinnen zu gewährleisten bzw. eine
Straffung von Beteiligungsverfahren bei gleichbleibender oder höherer Qualität und Validität der Ergebnisse,
und was plant der Senat, in entsprechenden Empfehlungen an die Bezirke zu formulieren?
Antwort zu 6:
Gemäß § 58 MobG BE sind temporäre Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
zulässig und können z.B. im Rahmen von Verkehrsversuchen durchgeführt werden.
Temporäre Lösungen weisen jedoch Vor- und Nachteile auf. So eignen sich temporäre
Lösungen hervorragend, um neue Lösungen mit geringem Mitteleinsatz auszuprobieren
und um schnell Maßnahmen provisorisch umzusetzen (mit anschließender baulicher
Umwandlung des Provisoriums in eine dauerhafte Infrastrukturmaßnahme). Nachteil von
temporären Lösungen ist jedoch die temporäre / provisorische Gestaltung und die damit
ggf. verbundene geringere Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine dauerhafte Umgestaltung
eines Gebietes mit Errichtung von Grün und dauerhaften verkehrsberuhigten Flächen wird
eher angenommen als nur eine provisorische Markierung auf der Straße.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz