Flughäfen: Flugverkehr im November weiter eingebrochen Pandemie führt zu massivem Rückgang der Passagiere an den deutschen Flughäfen, aus Berliner Flughäfen

Im ersten Monat nach der Eröffnung des #Flughafens Berlin Brandenburg #Willy Brandt sind insgesamt 213.000 Passagiere am #BER gestartet oder gelandet. Rund 4.700 #Flugbewegungen wurden im November 2020 am BER registriert.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober sind die #Passagierzahlen am BER im November 2020 noch einmal zurückgegangen. Im Oktober 2020 verzeichneten die beiden Flughäfen #Schönefeld und #Tegel insgesamt 581.322 Passagiere. Ein Grund für das derzeit dramatisch geringe Niveau ist die weltweite Krise des Luftverkehrs auf Grund der Covid-19-Pandemie.

Ein Jahr zuvor, im November 2019, wurden noch 2.544.833 Passagiere an den beiden Flughäfen Schönefeld und Tegel abgefertigt. Im Vergleich dazu ist die Zahl der Fluggäste im November 2020 um 91,6 Prozent zurückgegangen. Bei den Flugbewegungen bedeuten die Zahlen im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Minus von 77,3 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober wurden bisher insgesamt 8.833.958 Passagiere befördert. Damit liegt das Passagieraufkommen gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei nur 26,7 Prozent.

Das #Cargo-Aufkommen hat gegenüber dem Vormonat um 120 Tonnen leicht zugenommen. So wurden im November 2020 am BER insgesamt rund 1.900 Tonnen Luftfracht bewegt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das Luftfrachtaufkommen um 39,5 Prozent zurückgegangen.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Situation der #Flughäfen und #Airlines ist dramatisch. Der zweite Lockdown und die massiven Reisebeschränkungen auf Grund der Covid-19-Pandemie haben das Fliegen weiter massiv erschwert, ein Ende der Krise ist nicht absehbar. Selbst für den Weihnachtsverkehr sind die Aussichten eher trübe. Die Menschen wollen reisen, aber sie wollen auch Sicherheit. Erst wenn ein Impfstoff umfassend Wirkung zeigt, wird sich der Luftverkehr erholen.“

Den Verkehrsbericht November mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

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Fangschleuse: Grünheide : Anbindung für Tesla: Mehr Züge und eine neue Buslinie, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/anbindung-fuer-tesla-mehr-zuege-und-eine-neue-buslinie-li.123585

#Tesla baut noch an seiner #Elektroauto-Fabrik, aber schon am 13. Dezember wird ihre Verkehrsanbindung mit dem #Fahrplanwechsel der Bahn in einem ersten Schritt deutlich verbessert. Dann halten die Züge des Regional-Express #RE1 pro Richtung bis auf den sehr frühen Morgen und den späten Abend zweimal pro Stunde an der Station #Fangschleuse. Bislang gilt an der Station, neben der es nichts als ein griechisches Lokal, ein Wohnhaus, einen Bauhof, eine Schreinerei und zwei Parkplätze gibt, ein Stundentakt. 2022 soll ein 20-Minuten-Takt eingerichtet werden.

Mit dem Fahrplanwechsel wird die #Busgesellschaft #Oder-Spree auch eine neue Linie #419 in Betrieb nehmen, die den vorwiegend von Bewohnern #Freienbrinks und #Grünheides genutzten Haltepunkt mit dem Tesla-Areal und dem Güterverkehrszentrum (#GVZ) #Freienbrink verbindet. In weniger als fünf Minuten soll der Bus das Tesla-Werk erreichen.

Die Fahrpläne des Busses, die wie die künftigen des RE1 bereits bei der App und dem des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) einsehbar sind, werden zunächst allerdings für die „Bedürfnisse des GVZ ausgerichtet“, wie der VBB mitteilte.

Tesla wird eigene Busse einsetzen
Wenn die Tesla-Fabrik ihren Betrieb aufnimmt, will das Unternehmen zu …

U-Bahn Zug 5002 am Tag des Lückenschluss Unter den Linden

U-Bahn Zug 5002 am Tag des Lückenschluss der U5 im Bahnhof Unter den Linden.

U-Bahn: Lückenschluss der U5

[U-Bahn] Am 4.12.2020 ging für den Fahrgastbetrieb die Strecke Alexanderplatz – Brandenburger Tor ohne den Bahnhof Museumsinsel in Betrieb. Die U5 fährt jetzt Hönow – Hauptbahnhof und die U6 hält nicht mehr am Bahnhof Französische Str sondern am Kreuzungsbahnhof Unter den Linden mit Umstiegsmöglichkeit zur U5.

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
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Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
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Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
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Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Joboffensive Bahn: 3.250 Einstellungen in Berlin und Brandenburg im Corona-Krisenjahr Personalziel 2020 erreicht, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Joboffensive-Bahn-3-250-Einstellungen-in-Berlin-und-Brandenburg-im-Corona-Krisenjahr-5756812

#Personalziel 2020 erreicht • Digitale #Personalgewinnung in der Corona-Krise erfolgreich • Investition in mehr Personal für eine starke Schiene
25.000 #Einstellungen, darunter 4.700 #Nachwuchskräfte – die #Deutsche Bahn hat im Jahr der Corona-Krise auf Rekordniveau eingestellt und ihr Ziel vorzeitig erreicht. Allein in Berlin und Brandenburg wurden rund 3.250 neue Kolleginnen und Kollegen #rekrutiert. Das gelang, auch weil der gesamte #Rekrutierungsprozess zu Beginn der Pandemie in kürzester Zeit vollständig digitalisiert wurde.

Große Berufsgruppen, in denen die Deutsche Bahn 2020 in Berlin und Brandenburg einstellt und qualifiziert, sind: Schienen- und Schienenfahrzeuginstandhaltung, Triebfahrzeugführer*innen, Zugservice und IT-Expert*innen.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Die DB hält trotz der Corona-Krise Wort: Während andere Stellen abbauen, investiert die Bahn mitten in schwierigen Zeiten weiter in Personal genauso wie in Züge oder in Bahnhöfe. Die Mobilitätswende geht nur mit Menschen.“

Um die Eisenbahn weiter zu stärken und auszubauen, wird die DB auch im nächsten Jahr massiv Personal einstellen und ausbilden. Mit der EVG sind im Bündnis für unsere Bahn mindestens 18.000 Jobzusagen verabredet, besonders in eisenbahnspezifischen Fachberufen wie Zugpersonal oder in der Instandhaltung.

Bei der Deutschen Bahn gibt es insgesamt rund 500 Berufsbilder, 50 Ausbildungsberufe und 25 duale Studiengänge.

Straßenbahn: Entwicklung Linie 61 – Bölschestraße Friedrichshagen, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
2017 wurde der besondere #Bahnkörper der #Straßenbahn in der #Bölschestraße aufgehoben und der
#Gleisbereich für den Kfz-Verkehr freigegeben. Es wurde befürchtet, dass die Einfahrt in die neue Haltestelle
Müggelseedamm/Bölschestraße in Fahrtrichtung Süden durch Kfz-Verkehr auf dem Gleis behindert werden
könnte.
Frage 1:
Inwieweit wurde der Umbau zur Optimierung des #Straßenbahnvorrangs an der #LSA
Müggelseedamm/Bölschestraße genutzt?
Antwort zu 1:
Der #Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Bölschestraße bildete die Grundlage für
die BVG-seitige (Berliner Verkehrsbetriebe) Grundinstandsetzung der
Straßenbahnanlagen. Dabei wurde im südlichen Bereich der Haltestellenbereich #barrierefrei
umgebaut und die Begehung der Mittelbahnsteige signaltechnisch gesichert. Die
#Lichtsignalanlage (LSA) wurde modernisiert, an die baulichen Gegebenheiten angepasst
und steuerungsseitig komplett neu erarbeitet. Letzteres bedeutete die komplette
Neustrukturierung der Steuerung inklusive #Verkehrsabhängigkeit und #Vorrangschaltung für
den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV).
Mit der im Planfeststellungsverfahren verwendeten und abgestimmten objektbezogenen
Verkehrsprognose wurde die Leistungsfähigkeit der LSA nachgewiesen.
Frage 2:
Wie haben sich die Wartezeiten vor und an der LSA Müggelseedamm/Bölschestraße durch den Umbau
entwickelt?
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Antwort zu 2:
Mit Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen LSA-Steuerung am 13.10.2020 wurde eine
einwöchige Aufzeichnung der Signalisierung inklusive der ÖPNV-An- und AbmeldeTelegramme vorgenommen. Die Ergebnisse liegen der Senatsverwaltung derzeit noch nicht
vor, insofern kann zu den aktuellen Wartezeiten noch keine Aussage getroffen werden.
Frage 3:
Welche Behinderungen der Einfahrt in die Haltestelle durch Kfz gibt es?
Antwort zu 3:
Bei mehreren Ortsbesichtigungen konnten keine Behinderungen bei der Haltestellen-Einfahrt beobachtet werden. Beschwerden der BVG liegen nicht vor.
Frage 4:
Inwieweit ist die LSA Müggelseedamm/Bölschestraße mit einer permanent eingeschalteten Vorrangsteuerung
für die Straßenbahn ausgestattet? Sofern nicht, welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 4:
Die ÖPNV-Priorisierung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 5:
Inwieweit gibt es an dieser LSA eine Null-Wartezeit-Steuerung? Sofern dies der Fall ist, zu welchen
Tageszeiten bzw. Signalprogrammen ist sie in Betrieb? Sofern es im Nachtprogramm keine Null-WartezeitSteuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 5:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerungen das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein verlustfreies Passieren der Knotenpunkte bzw.
Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSA-Steuerungen mit der
vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr führen die individuellen
Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu unterschiedlichen
Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte. Hierbei führen neben
Knotencharakteristika betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Die verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und richtet sich nach
der Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet.
3
Frage 6:
Welche mittleren Verlustzeiten der Straßenbahn je Programm und Fahrtrichtung entstehen hier? Falls dieses
nicht bekannt ist: Welche Veränderungen der planmäßigen Fahrzeiten gab es im Vergleich von 2016 zum
aktuellen Fahrplan im Abschnitt S-Bahnhofs Friedrichshagen – Müggelseedamm/Bölschestraße je
Fahrtrichtung?
Antwort zu 6:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von der BVG ermittelt, was aber mit einem größeren zeitlichen Aufwand
verbunden ist. Dem Senat liegen im Jahresvergleich zudem nur Änderungen der
durchschnittlichen Geschwindigkeit der betroffenen Linien vor, nicht die Veränderungen der
planmäßigen Fahrzeiten auf einzelnen Linienabschnitten.
Frage 7:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 01.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Triple für die BVG, aus BVG

Im Sport bedeutet ein Triple, einen dreifachen Erfolg innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichen. Da die Berliner Verkehrsbetriebe sich auch gerne sportliche Ziele setzt, gehen sie das Thema Triple ebenfalls auf Ihre Art und Weise an und erneuern in einem bestimmten Zeitraum an drei Orten die #Fahrleitungen der Berliner #Straßenbahn.

Gestartet wird mit den Arbeiten am Samstag, den 5. Dezember 2020 in der Zeit von zirka 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr an der Haltestelle „#Am Steinberg“. Die Linie #M2 fährt zwischen S+U Alexanderplatz/Dircksenstraße und Prenzlauer Allee/Danziger Straße sowie Björnsonstraße. Zwischen Prenzlauer Allee/Ostseestraß und Heinersdorf wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Weiter geht es am Sonntag, den 6. Dezember 2020 von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der #Prenzlauer Allee zwischen Ostseestraße und Danziger Straße. Die Straßenbahnlinie M2 fährt wischen S+U Alexanderplatz/Dircksenstraße und Prenzlauer Allee/Danziger Straße sowie Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Zwischen Prenzlauer Allee/Danziger Straße und Heinersdorf beziehungsweise Am Steinberg stehen Busse ersatzweise zur Verfügung.

Mit den Arbeiten am Sonntag, den 13. Dezember 2020 von zirka 1:00 Uhr bis zirka 5:00 Uhr in der #Hohenschönhausener Straße ist das Triple der BVG komplett. Die Straßenbahnlinie #M5 ist zwischen S Hackescher Markt und Landsberger Allee/Petersburger Straße im Einsatz und fährt von dort weiter zur Kniprodestraße/Danziger Straße. Die Linie #M6 fährt zwischen Riesaer Straße und S Marzahn. Die #M13 ist zwischen S Warschauer Straße, Möllendorffstraße/Storkower Straße, S+U Lichtenberg/Gudrunstraße sowie Virchow-Klinikum, Weißer See und Hansastraße unterwegs. Als #Ersatz sind Busse für die M5 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und Zingster Straße und für die M6 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und S Marzahn im Einsatz. Auch die Linie M13 erhält #ersatzweise Busse zwischen Weißer See und Möllendorffstraße/Storkower Straße.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Fernbus: Vor den Weihnachtsferien Flixbus nimmt Betrieb wieder auf, aus tagesschau

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boerse/flixbus-weihnachtsfahrplan-corona-fernbus-101.html

Der #Fernbusanbieter #Flixbus wird seine coronabedingte Unterbrechung am 17. Dezember beenden. Immerhin 150 Ziele sollen bald wieder angefahren werden. Zunächst ist das Angebot nur #temporär.

Zu den Abfahrts- und Ankunftsorten mit Beginn der Schulferien und an den Feiertagen gehören außer Großstädten wie #Berlin, #München, #Hamburg oder #Köln auch zahlreiche kleine Städte, teilte Flixbus mit. Zudem werden Fahrten ins benachbarte Ausland angeboten, darunter die Ziele #Brüssel, #Kopenhagen oder #Zürich.

„Aktuell ist unser Angebot nur temporär bis zum 11. Januar verfügbar“, sagte Geschäftsführer André #Schwämmlein. „Damit kommen wir den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nach und werden unser Netz dynamisch der Situation im neuen Jahr anpassen.“

Mit der temporären Wiederaufnahme des Streckennetzes möchte Flixbus mit Blick auf das zu erwartende hohe #Reiseaufkommen in der Ferienzeit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, teilt das Management mit. Fernbusse würden dabei helfen, andere Verkehrsmittel zu entlasten. Die Deutsche Bahn will für den Reiseverkehr zu Weihnachten doppelt so viele Sonderzüge …

Radverkehr: Wichtigste Pendlerstrecke im Westen Berlins Radschnellweg auf die Heerstraße – eine Autospur weniger? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/wichtigste-pendlerstrecke-im-westen-berlins-radschnellweg-auf-die-heerstrasse-eine-autospur-weniger/26678596.html

Die kilometerlange #Heerstraße verbindet die #Innenstadt mit Spandau und Brandenburg. Dort soll einen #Radschnellweg hin. Hier erste Infos zu Plänen und Ideen.

Radschnellweg an der Heerstraße: Eine #Autospur weniger. Täglich quälen sich 50.000 Autos und #BVG-Busse über die Heerstraße von Brandenburg über Berlin-Spandau in die Innenstadt. Morgens rein in die Stadt, abends wieder raus. Und jeden Werktag gibt es kilometerlangen Stau.

#U-Bahn oder #Straßenbahn sind noch ewig nicht in Sicht, dafür aber ein #Radweg. Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, hat jetzt die „#Machbarkeitsstudie“ auf den Tisch gelegt, wie der neue Radschnellweg entlang der Heerstraße konkret aussehen könnte.

Gut versteckt steht auf Seite 14 der brisanteste Satz: Angestrebt wird die Reduzierung von fünf auf vier #Fahrstreifen. Hier finden Sie die ganze Studie zum Lesen.

BVG-Fahrgäste beißen jetzt beherzt in den Vordersitz. Autofahrer und Handwerker aus dem Umland schnaufen bitte durch. Und #Radfahrer sind sowieso erschöpft und durchgerüttelt, weil diese Baustelle immer …