Regionalverkehr: Bombenentschärfung in Oranienburg am Donnerstag: Fahrplanänderungen auf den Linien RE5, RB20 und S1, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bombenentschaerfung-in-Oranienburg-am-Donnerstag-Fahrplanaenderungen-auf-den-Linien-RE5-RB20-und-S1–4615612?contentId=1317080

(Berlin, 10. Dezember) Am Donnerstag, den 12. Dezember 2019, wird zwischen 8.00 Uhr und voraussichtlich 15.30 Uhr in #Oranienburg (#Treidelweg) eine Fliegerbombe entschärft. Um die Sicherheit ihrer Fahrgäste zu gewährleisten, ändert die Deutsche Bahn während der Zeit der #Bombenentschärfung ihren Fahrplan. Züge aus dem Norden bzw. in den Norden können weiterhin am Bahnhof Oranienburg halten. Der Zugverkehr Richtung Süden wird gesperrt, ein Ersatzverkehr mit Bussen und Umleitungen wird eingerichtet.

#S 1 (Wannsee – Oranienburg): Ab 8.00 Uhr wird die Strecke zwischen Oranienburg und Birkenwerder für die S‑Bahn gesperrt. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen. Der Haltepunkt Lehnitz kann nicht angefahren werden, da er sich im Sperrkreis befindet.

Ab 10.00 Uhr wird der Streckenabschnitt Oranienburg-Birkenwerder auch für den Fern- und Regionalverkehr gesperrt.

#RE 5 (Rostock/Stralsund – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda): Die Züge der RE 5 aus bzw. in Richtung Norden (Rostock/Stralsund) beginnen und enden in Oranienburg. Hier besteht Anschluss an den Schienenersatzverkehr nach Birkenwerder. Die Züge aus Richtung Süden (Elsterwerda/Wünsdorf-Waldstadt) beginnen und enden in Berlin‑Gesundbrunnen. Reisende nutzen dort die S1 nach Birkenwerder. Von dort besteht Anschluss an den Schienenersatzverkehr nach Oranienburg.

#RB 20 (Oranienburg – Hennigsdorf – Potsdam): Züge der Linie RB 20 beginnen und enden in Birkenwerder. Hier besteht Anschluss an den Schienenersatzverkehr nach Oranienburg.

Die Regionalzüge aus und in Richtung #Löwenberg (Mark) können weiterhin in Oranienburg halten.

Der Zugverkehr wird voraussichtlich ab 15.30 Uhr wieder ohne Einschränkungen freigeben.

Aktuelle Informationen und Fahrplanänderungen sind unter www.bahn.de/aktuell und www.sbahn.berlin zu finden.

allg.: Erwartungen zur Verkehrspolitik an den neuen Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Herrn Guido Beermann aus DBV

Der Länderverband Nordostdeutschland des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (#DBV) gratuliert dem neuen Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Herrn Guido #Beermann, zu seiner Wahl und wünscht Ihm für die vielen vor ihm liegenden Aufgaben viel Erfolg.

Vor Weihnachten ist es ja üblich, einen zu Wunschzettel schreiben. Der Länderverband Nordostdeutschland des DBV schreibt natürlich auch einen, in diesem Fall an den neuen Minister des MIL Brandenburg. Zum Wohl der Fahrgäste hoffen wir natürlich, dass diese Wünsche auch erfüllt werden.

Bereits die Vorgängerin von Minister Guido Beermann, Frau Kathrin #Schneider, hatte in den letzten fünf Jahren sehr viel angeschoben bzw. vorbereitet, was Ausbau und Attraktivitätssteigerung des #Schienenpersonen- und #Schienengüterverkehrs im Bundesland Brandenburg anbelangt. Deshalb erwartet der DBV, dass die begonnenen Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren zügig umgesetzt werden.

Unseres Erachtens müssen die Untersuchungen zu dem #Infrastrukturprojekt #i2030 mit Nachdruck fortgesetzt werden. Planungen für die einzelnen Projekte müssen, sofern noch nicht geschehen, umgehend beginnen. Genehmigungsprozesse müssen deutlich gestrafft werden.

 

  1. Zu den im Bundesland Brandenburg liegenden Abschnitten von i2030 gehört vor allem die Beseitigung der #eingleisigen S-Bahnabschnitte im Raum Berlin bzw. deren zweigleisiger Ausbau. Diese Maßnahme ist Voraussetzung für ein deutlich zuverlässigeres und pünktlicheres Angebot.
  2. Des Weiteren ist auch der #Wiederaufbau bzw. Ausbau der „Potsdamer #Stammbahn“ zwischen Berlin und Potsdam über Kleinmachnow und Griebnitzsee ein Schlüsselprojekt in der Region Berlin/Brandenburg. Mit dieser Strecke würde nicht nur eine deutlich verbesserte Anbindung des Gebiets Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf erreicht, sondern auch die notwendige Entlastung der Strecke Berlin – Potsdam über Wannsee.
  3. Nicht minder wichtig ist ebenfalls, dass schnellstmöglich eine Entscheidung zur kapazitiven #Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen Berlin-Spandau und #Nauen über Falkensee erfolgt.
  4. Deutlich beschleunigt werden muss unseres Erachtens auch der Ausbau in der Relation Berlin – #Cottbus. Dass dort für die Herstellung der #Zweigleisigkeit in dem 29 Kilometer langen Abschnitt #Lübbenau (Spreewald) – Vetschau – Cottbus bis zu 12 Jahre Planungs- bzw. Bauzeit benötigtwerden sollen, ist inakzeptabel.
  5. Auch die Strecke Cottbus über #Falkenberg nach Leipzig sollte endlich von heute 120 km/h auf #160 km/h ertüchtigt werden, damit die Anbindung der Lausitz attraktiver wird.
  6. Ein weiteres wichtiges Projekt ist der #zweigleisige Ausbau bzw. die #Elektrifizierung der Strecke Berlin – #Küstrin-Kietz – Kostrzyn (#Ostbahn), die unverständlicherweise kein Teilprojekt von i2030 ist. Diese Strecke wäre jedoch insbesondere auch für den Güterverkehr eine Entlastungstrecke zur Verbindung Berlin – Frankfurt (Oder). In diesem Zusammenhang muss die Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene durch das MIL endlich deutlich forciert werden.

Wir könnten an dieser Stelle noch viele Wünsche und Erwartungen aufzählen, um in den nächsten fünf Jahren den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Land Brandenburg deutlich zu verbessern bzw. attraktiver zu gestalten. Der Länderverband Nordostdeutschland des DBV ist zu Gesprächen bereit.

Für Rückfragen steht ihnen Michael Wedel unter der Telefonnummer 0162 1643342 gern zur Verfügung.

Michael Wedel
Vorsitzender des Länderverbandes Nordostdeutschland des Deutschen Bahnkunden-Verbandes

Mobilität + Radverkehr: Keine Mobilitätsbildung mehr in Spandau?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die #Jugendverkehrsschule #Hakenfelde im Bezirk Spandau wird voraussichtlich vom 25.06.2020 bis
zum 31.07.2021 geschlossen, da auf ihrem Gelände #Schulcontainer für einen Schulneubau in der
Goltzstraße aufgestellt werden.
1. Wurde für die Jugendverkehrsschule Hakenfelde für den Zeitraum ihrer Schließung ein
Ersatzstandort gesucht?
Zu 1.:
Nein. Allerdings wurden seit Bekanntwerden der Problemlage Anfang 2018 im
Umfeld intensiv alternative Standorte für die Aufstellung von Schulraumcontainern für
den Zeitraum vom Schuljahr 2020 (01.08.2020) bis zur geplanten Fertigstellung des
Schulneubaus geprüft, da planerisch ab 2020 die Schulplätze der vorhandenen
2
Grundschulen (Carl-Schurz-Grundschule sowie Grundschule an der Pulvermühle) für
den zusätzlichen Bedarf durch den Zuzug nicht mehr ausreichend sein würden.
Folgende Standorte wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1.) Parkplatz der Carl-Schurz-Grundschule
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen, da unter
Teilen des Parkplatzes sich Regenentwässerungsschächte befinden, die nicht für
eine Überbauung mit Containern geeignet sind.
2.) Parkplatz der Heinrich-Böll-Oberschule
Ergebnis: Der Parkplatz wird für die Baustelleneinrichtung (BE) des Ersatzbaus der
Heinrich-Böll-Oberschule im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) Phase I
(vormals Modellverfahren beschleunigter Schulneubau –MOBS-) nach derzeitigem
Planungsstand ab August 2020 benötigt.
3.) Diskusanlage im Stadion Hakenfelde
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen. Die
Medienerschließung (insbesondere Strom, sowie Be- und Entwässerung) ist zudem
problematisch.
4.) Evangelisches Johannesstift
Ergebnis: Der vorhandene Bebauungsplan (B-Plan) lässt keine Bebauung (auch
nicht temporär) mit Schulbauten (Gemeinbedarfsfläche) zu. Es besteht kein gültiges
Planungsrecht. Die Schaffung von Planungsrecht würde erfahrungsgemäß
mindestens drei Jahre dauern (Änderung des B-Planes).
5.) Grünfläche neben dem Supermarkt in der Goltzstraße
Ergebnis: Es gibt schützenswerten Tierbestand sowie Altlastenproblematiken auf
dem Grundstück. Bevor die Fläche überhaupt für eine schulische Nutzung in Frage
kommt, müssten wie beim Schulstandort Goltzstraße / Mertensstraße umfangreiche
sowie zeit- und kostenintensive Maßnahmen wie Bodenaustausch stattfinden. Zudem
müssten im Vorfeld noch Arten- sowie Naturschutzgutachten beauftragt und
ausgewertet werden, die noch weitere Maßnahmen nach sich ziehen könnten (z.B.
Umsiedlung von unter Artenschutz stehenden Tieren).
Eine Realisierung der Maßnahme bis zum Schuljahr 2020/2021 ist in keinem Fall
möglich.
6.) Jugendverkehrsschule Hakenfelde
Ergebnis: Nur an diesem Standort kann ein Schulraumcontainer aufgestellt werden.
Die Prüfung von weiteren Gewerbeflächen im Umfeld hatte ebenfalls negative
Ergebnisse.
Eine Prüfung dieser und weiterer Flächen zur Schaffung eines Ersatzstandortes für
die Jugendverkehrsschule wird nicht angestrebt, weil sich die Realisierung eines
solchen Standortes weder zeitlich noch wirtschaftlich darstellen lässt. Dies lässt sich
aus den Untersuchungsergebnissen der o.g. möglichen alternativen
Containerstandorte herleiten.
3
2. Wie sollen die wegfallenden Kapazitäten der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kompensiert
werden?
Zu 2.:
In der zweiten Spandauer Jugendverkehrsschule (Borkzeile 34) sind noch freie
Kapazitäten und Zeiten vorhanden, so dass versucht wird, die Schulklassen aus der
JVS Hakenfelde auf die #JVS #Borkzeile zu verlegen. Der theoretische Unterricht in
den Schulen bleibt bestehen.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von der mindestens einjährigen Schließung der
Jugendverkehrsschule betroffen?
Zu 3.:
Es sind insgesamt 42 Klassen.
4. Bestehen an einem anderen erreichbaren #Jugendverkehrsschulstandort Kapazitäten, die
betroffenen Schülerinnen und Schüler mit zu unterrichten?
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 2.
5. Wie wird sichergestellt, dass die Jugendverkehrsschule nach einem Jahr wieder ihren Betrieb an
diesem Standort aufnehmen kann?
Zu 5.:
Die Begrenzung der Schließung auf ein Schuljahr kann nicht garantiert werden.
6. Werden sich an den Rückbau der Schulcontainer weitere bauliche Maßnahmen zur
Wiederinbetriebnahme der Jugendverkehrsschule Hakenfelde anschließen? Wenn ja, in welchem
Ausmaß und über welche Dauer?
Zu 6.:
Dies ist so vorgesehen. Eine detaillierte Planung kann derzeit noch nicht erfolgen.
7. Sind bzw. wie sind die für die Wiederinbetriebnahme notwendigen Finanzmittel gesichert?
Zu 7.:
Da die Entscheidung zur vorübergehenden Umnutzung noch aussteht, sind diese
bisher noch nicht gesichert.
4
8. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 8.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, mit dem Bezirk
noch einmal Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die bisher erwogene temporäre
Umnutzung des Standorts Hakenfelde der Jugendverkehrsschule Spandau zu
prüfen. Für die Umsetzung der Ziele der #Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung,
hier insbesondere auch der schulischen #Radfahrausbildung, werden im Bezirk
Spandau 2 Standorte für die Jugendverkehrsschule für erforderlich gehalten. Sollte
die temporäre Schließung des Standortes Hakenfelde nicht abwendbar sein, wird der
Bezirk gebeten, ein Konzept zur Sicherstellung der praktischen Radfahrausbildung
der 4. Klassen der Schulen an einem anderen Ort sowie die Weiterführung der
Zusammenarbeit mit den Partnern, wie der Polizei, vorzulegen.
Berlin, den 4. Dezember 2019
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Fahrgastsprechtag BVG 2019, aus Bahninfo.de

https://bahninfo.de/artikel/11244/fahrgastsprechtag-bvg-2019/

Am 28.11.2018 fand im Rahmen der #Schienenverkehrs-Wochen auf dem Betriebshof Lichtenberg der #Fahrgastsprechtag #BVG statt. Der Einladung des Berliner Fahrgastverbands #IGEB gefolgt sind Klaus #Emmerich, Leiter des Bereichs Angebot und Helmut #Grätz, Leiter der Abteilung Strategische Produktentwicklung im Bereich Angebot, die sich nach einem kurzen Vortrag den Fragen und der Kritik des Publikums stellten.

Ausblick

Der #Fahrplanwechsel am 15. Dezember wird nur wenige Änderungen bringen. Die größte Anpassung findet im Nachtnetz statt, in dem der östliche #Nachtknoten vom Hackeschen Markt zum Alexanderplatz (Haltestelle S+U Alexanderplatz/Memhardstraße) umzieht. Hierzu werden die Linienwege der Buslinien N2, N5, N8, N40 und N65 angepasst. Der N42 wird nicht verändert und verkehrt auch weiterhin über den Hackeschen Markt zum Alex. Die Linien N34 und N35 ändern in Kladow ihre Linienwege. Während der N34 neu über den Ritterfelddamm zur Gutsstraße verkehrt, verkehrt die Linie N35 zunächst zur Kaserne Hottengrund bevor sie ihre Schleife durch Kladow befährt. In Anlehnung an die Tageslinien 277 und 377 wird die Nachtlinie N79 in N77 umbenannt.
Im Tagesverkehr gibt es Angebotsverbesserungen auf den Straßenbahnlinien M5, die täglich bis 21 Uhr den Hauptbahnhof alle 10 Minuten anfahren wird, und 50, die samstags bis 20 Uhr und neu auch sonntags zwischen 12 und 19.30 Uhr alle 10 Minuten und bis zum Virchow-Klinikum verkehren wird. Die Buslinie 390 wird neu auch den Kaufpark Eiche bedienen.
Für den April 2020 sind weitere Angebotsverbesserungen in Form von Taktverdichtungen und Betriebszeitenausweitungen angekündigt. Dies soll die Buslinien 114, 120, 124, 125, 136, 139, 163, 164 und 194 betreffen. Des weiteren soll eine neue Linie 215 eingeführt werden, die zwischen S+U-Bahnhof Heidelberger Platz und Elsterplatz über die Forckenbeckstraße im 20 Minuten-Takt verkehrt. Es ist geplant, diese am Elsterplatz mit den Verstärkerleistungen der Linie 249 …

allg.: Brandenburg: „Verkehrswende Brandenburg“ sammelt Unterschriften, aus DBV

10 Forderungen hat die Brandenburger Inititiative aufgestellt, in deren Mittelpunkt die Förderung des #Umweltverbundes stehen – das sind das #Zufußgehen, das #Fahrradfahren und die Nutzung #öffentlicher Verkehrsmittel.

Der Intitiative gehört auch der Länderverband Nordostdeutschland an, der die Aktionen nach eigenen Möglichkeiten unterstützt.

Morgen, am 9. Dezember 2019, sammeln die freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer an zahlreichen Bahnstationen und Haltestellen in ganz Brandenburg #Unterschriten für die Brandenburger Volksinitiative. 20.000 Unterschriften müssen zusammenkommen, damit der Landtag sich mit den Forderungen beschäftigen muss.

Wir möchten auf diesem Wege alle unsere Mitglieder und Mitgliedsverbände bitten, entweder morgen selber vor Ort zu unterschreiben oder sich die Unterschriftenlisten auszudrucken und am Arbeitsplatz, in der Schule und im Bekannten- und Verwandtenkreis unterschreiben zu lassen. Denn Brandenburg braucht den Beginn für eine Verkehrs- und Mobilitätswende.

Die Unterschriftenliste gibt es hier.

Und die Zusammenfassung der Forderungen mit weiteren Informationsmöglichkeiten hier.

Tarife: Verkehrschaos in Köpenick 1. FC Union will Sonderfahrten nicht bezahlen aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrschaos-in-koepenick-1-fc-union-will-sonderfahrten-nicht-bezahlen/25310900.html

Wenn der #1. FC Union im Stadion an der Alten #Försterei spielt, herrscht Hochbetrieb in Bus und Bahn. Doch an #Sonderfahrten will sich der Klub nicht beteiligen.

Was dürfen Besucher eines #Hertha-Spiels, was Zuschauern bei Union nicht erlaubt ist? Sie dürfen ins Stadion mit Bus und Bahn fahren, ohne extra zu zahlen. Das #Fußballticket gilt als #Fahrausweis – was sicherlich auch Autofahrer zum Umsteigen motiviert. Der Köpenicker Klub spart sich die Ausgaben dafür, fördert damit natürlich das – mittlerweile legendäre – Verkehrschaos rund um die Alte Försterei. Das wird sich am heutigen Sonntagnachmittag beim Spiel gegen Köln ganz sicher wiederholen.

Der Treptow-Köpenicker Bürgermeister Oliver #Igel nannte die Situation „schwierig“. Bekanntlich will der Verein sein Stadion noch ausbauen. „Für den Fall ist mit weiteren erheblichen #Verkehrsproblemen zu rechnen“, schrieb der SPD-Politiker einem Berliner, der sich mit dem regelmäßigen Chaos nicht mehr abfinden mag.

Fahrplan: Bahn, Flugzeug, Bus Verspätungsquoten je Strecke Wie pünktlich sind Bahn, Bus und Flugzeug bei Verbindungen zwischen Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt/Main, Dresden, Stuttgart und München?, aus der Spiegel

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/bahn-flugzeug-bus-verspaetungsquoten-je-strecke-a-1299332.html

Wir haben Zehntausende #Direktverbindungen zwischen sieben deutschen Städten analysiert: München, Stuttgart, Dresden, Frankfurt am Main, Berlin, Köln und Hamburg. Die Daten stammen aus den Monaten Juli bis September 2019. Ausgewertet wurden 25.266 innerdeutsche #Flüge, 42.219 #Flixbus-Fahrten und 53.284 #Zugverbindungen.

Hier finden Sie die #Verspätungsquoten für jede Einzelstrecke – getrennt nach #Flugzeug, #Bahn und #Bus. Als verspätet gilt jede Ankunft ab 16 Minuten nach der geplanten Ankunft. Ausgewertet wurden nur Direktverbindungen ohne Umsteigen. Deshalb fehlen zum Beispiel beim Bus die Strecke Dresden – Köln, beim Flugzeug die Strecke Berlin – Hamburg und beim Zug die Strecke Dresden – Stuttgart.

Schiffsverkehr: Elektromobilität : „Elektra“ ist das weltweit erste emissionsfreie Schiff für den Güterverkehr, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/zukunft-technologie/elektromobilitaet-tu-berlin-elektra-ist-das-weltweit-erste-emissionsfreie-schiff-fuer-den-gueterverkehr-li.2743

Entwickelt wurde das Schiff an der #TU Berlin. 2024 soll sie bei der #Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft in Dienst gestellt werden.

Ist in Berlin von #Schifffahrt die Rede, denkt man vor allem an #Ausflugsdampfer und Brückenfahrten. Doch Schifffahrt ist hier auch Wirtschaftsverkehr. Rund ein Zehntel des #Güterverkehrs wird schwimmend abgewickelt. Es geht um Kohle und Erde, Baustoffe und schwere Maschinen. Fast 2,2 Millionen Tonnen wurden allein im vergangenen Jahr in Berlin auf Spree und Havel bewegt. „Wenn Siemens, Borsig oder MAN schwere Anlagen transportieren müssen, gibt es zum Schiff keine Alternative“, sagt Klaus-Günther #Lichtfuß, #Logistik-Chef bei der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft, kurz: #Behala.

Allerdings werden sich die Schiffe verändern. Die Verkehrswende wird auch in der #Binnenschifffahrt stattfinden. Während aber die nahezu ausschließlich dieselgetriebenen Fahrgastschiffe größtenteils nicht einmal Abgasfilter haben, hat der abgasfreie Gütertransport auf dem Wasserweg nun zumindest schon mal einen Namen: „Elektra“….

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
2
Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
3
Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
4
statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
5
beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: PlusBus-Premiere im Landkreis Märkisch-Oderland Bus 889 Strausberg <> Bad Freienwalde wird zum PlusBus, aus VBB

Bus #889 #Strausberg <> #Bad Freienwalde wird zum PlusBus

Mit dem #PlusBus Märkisch-Oderland wurde heute in Strausberg offiziell die 26. PlusBus-Linie im VBB-Gebiet eingeweiht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste Linie mit den Qualitäts-kriterien des PlusBus-Konzeptes: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und Anschluss zur Bahn. Die PlusBusse der #Märkisch-Oderland Bus GmbH (#mobus) und der #Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) werden zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember auf der Linie 889 zwischen Strausberg und Bad Freienwalde starten. Auf der neuen PlusBus-Linie sind ausschließlich Fahrzeuge mit niedrigem Einstieg im Einsatz.

Am 15. Dezember 2019 startet die Bus-Linie 889 von Strausberg nach Bad Freienwalde als erste PlusBus – Linie im Landkreis Märkisch-Oderland, die 26. Linie im Land Brandenburg und eine von bald 90 Linien in Deutschland. Diese Busse fahren überall nach dem bekannten PlusBus-Konzept: Stundentakt, Anschluss zur Bahn, Umsteigen/Anschluss in 15 Minuten, Wochenendverkehr und direkter Linienweg. Am S-Bahnhof Strausberg Nord besteht die Möglichkeit zum direkten Umstieg zur #S5 von und nach Berlin. In Bad Freienwalde bestehen darüber hinaus Anschlüsse zu den Zügen der #RB60 von und nach Eberswalde. Mit der Einführung der ersten PlusBus-Linie im Landkreis Märkisch-Oderland wird das bestehende Busangebot zwischen den beiden wichtigen regionalen Zentren weiter ausgebaut und ein Stundentakt von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie ein attraktiver Wochenendverkehr eingeführt.
Jeden Samstag wird tagsüber ein 2-Stunden-Takt angeboten. An Sonn- und Feiertagen gibt es fünf Fahrten in beide Richtungen. Sowohl Pendlerinnen und Pendler in der Region als auch Touristen profitieren von dem neuen Angebot.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Wir wollen Bus und Bahn besser miteinander verknüpfen und das ohne lange Wartezeiten. Das PlusBus-Konzept erleichtert den Umstieg auf den ÖPNV und bietet so den Menschen eine gute Alternative zum Auto. Der PlusBus in Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte und ich freue mich, dass bereits die 26. Linie an den Start geht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste PlusBus-Linie. Das Land unterstützt die regionalen Partner finanziell und möchte damit die Verkehrsunternehmen und Landkreise motivieren, weitere PlusBus-Linien einzuführen.“

Gernot #Schmidt, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland:

„Für uns ist es wichtig, dass der ländliche Raum des Landkreises eine weitere Anbindung an Berlin bekommt. D.h. die Anbindung gab es schon vorher, aber man kann jetzt ohne Umsteigen von Bad Freienwalde über Wriezen nach Strausberg fahren, um dort in die S-Bahn zu steigen. Und dazu kommt, dass sich die Frequenz mit jetzt 16 Fahrten stark erhöht. Mit dem neuen PlusBus schaffen wir vor allem ein Angebot für die Pendler, die jetzt mit den 16 Fahrten besser den Anforderungen an eine flexiblere Arbeitsplatzgestaltung gerecht werden und Ihren PKW zu Hause stehen lassen können.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB): „Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe, Stadt und Land im VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Die PlusBusse verbessern die Mobilität der Menschen im ländlichen Raum und verbinden den Bus- und Bahnverkehr ohne lange Umsteigezeiten. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Baustein, um die angestrebte Verkehrswende erfolgreich zu gestalten. Wir freuen uns über die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen und arbeiten daran, dass künftig noch mehr PlusBusse im VBB-Land unterwegs sind.“

Daniel #Kunath, Geschäftsführer mobus GmbH:

„Im Fokus steht häufig die Frage, wie Berlin erreicht werden kann. Mir gefällt die Verstärkung des Busangebotes zwischen den Städten Bad
Freienwalde, Wriezen und Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Über den stündlichen Anschluss an die Regionalbahn RB60 in Bad Freienwalde sind sowohl die anliegenden Ortschaften bis Eberswalde als auch in der Gegenrichtung über Seelow bis Frankfurt/Oder erschlossen. Und über die stündliche Anknüpfung an den Endpunkt der S-Bahn S5 in Strausberg ist auch Berlin berücksichtigt.“

Frank #Wruck, Geschäftsführer BBG mbH (Barnimer Busgesellschaft):

„Mit der PlusBus Verbindung bekommt Märkisch-Oderland eine verlässliche und schnelle Busverbindung vom Berliner Umland ins Oderbruch. Insbesondere freut es mich, dass es gelungen ist dieses Projekt gemeinsam mit moBus umzusetzen. Es ist ja nicht unbedingt üblich, dass zwei Verkehrsunternehmen gemeinsam einen PlusBus betreiben.“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 25 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
  • Eine Wochenendbedienung

Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40 EUR. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.

Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.

In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden.

Weitere Informationen und Fahrpläne zum PlusBus Märkisch Oderland finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren im Bus sowie unter www.VBB.de/PlusBus

Verkehrsunternehmen
mobus

Seit 01. 01. 2017 erbringt die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH, die sich im europaweiten Ausschreibungsverfahren durchsetzen konnte, die ÖPNV-Leistungen im südlichen Teil des Landkreises Märkisch-Oderland. Das Bediengebiet erstreckt sich über die Region von Seelow über Strausberg bis hin nach Hoppegarten.

Die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH hat ihren Sitz in Strausberg. Sie ist Teil der Transdev-Gruppe.

Auf 34 Buslinien sind die Busse der mobus im Landkreis Märkisch-Oderland unterwegs und bringen ihre Fahrgäste täglich sicher und zuverlässig zu ihren Fahrzielen. Dabei werden jährlich mehr als 4 Mio. Fahrplankilometer mit 90 modernen Bussen zurückgelegt, von denen fast alle über einen barrierefreien Niederflureinstieg sowie eine Klimaanlage verfügen.

Das Unternehmen beschäftigt zurzeit 150 Mitarbeiter/innen im Fahrdienst, in der Werkstatt und in der Verwaltung.

BBG                                 

Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) als Dienstleister konzentriert sich vorrangig auf die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 113 Busse der Barnimer Busgesellschaft rollen inzwischen für die Barnimer und Märkisch-Oderländer emsig durch die Region. 6,4 Millionen Kilometer werden dabei jährlich für die knapp 10 Millionen Fahrgäste zurückgelegt. Aus dem täglichen Stadt-Land-Bild sind die grün-weiß lackierten Busse unterschiedlichster Hersteller damit nicht mehr wegzudenken.

Mit insgesamt 55 Regionallinien besteht von Montag bis Sonntag ein breites Linienangebot, dass durch die zwei Gesellschafter, die Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland, in Auftrag gegeben wird. Gegenwärtig umfasst das gesamte Leistungsangebot jährlich 6,4 Millionen Fahrplankilometer im Barnim und Märkisch-Oderland.

Rund 290 Mitarbeiter der Barnimer Busgesellschaft und der 2002 gegründeten Tochtergesellschaft Verkehrsservice GmbH realisieren hierfür die täglichen Abläufe im Fahrdienst, der betriebseigenen Werkstatt oder der Verwaltung. Die Barnimer Busgesellschaft, mit Hauptsitz in Eberswalde, zählt damit auch zu den größten Arbeitgebern in der Region.