Mobilität + Radverkehr: Keine Mobilitätsbildung mehr in Spandau?, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die #Jugendverkehrsschule #Hakenfelde im Bezirk Spandau wird voraussichtlich vom 25.06.2020 bis
zum 31.07.2021 geschlossen, da auf ihrem Gelände #Schulcontainer für einen Schulneubau in der
Goltzstraße aufgestellt werden.
1. Wurde für die Jugendverkehrsschule Hakenfelde für den Zeitraum ihrer Schließung ein
Ersatzstandort gesucht?
Zu 1.:
Nein. Allerdings wurden seit Bekanntwerden der Problemlage Anfang 2018 im
Umfeld intensiv alternative Standorte für die Aufstellung von Schulraumcontainern für
den Zeitraum vom Schuljahr 2020 (01.08.2020) bis zur geplanten Fertigstellung des
Schulneubaus geprüft, da planerisch ab 2020 die Schulplätze der vorhandenen
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Grundschulen (Carl-Schurz-Grundschule sowie Grundschule an der Pulvermühle) für
den zusätzlichen Bedarf durch den Zuzug nicht mehr ausreichend sein würden.
Folgende Standorte wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1.) Parkplatz der Carl-Schurz-Grundschule
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen, da unter
Teilen des Parkplatzes sich Regenentwässerungsschächte befinden, die nicht für
eine Überbauung mit Containern geeignet sind.
2.) Parkplatz der Heinrich-Böll-Oberschule
Ergebnis: Der Parkplatz wird für die Baustelleneinrichtung (BE) des Ersatzbaus der
Heinrich-Böll-Oberschule im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) Phase I
(vormals Modellverfahren beschleunigter Schulneubau –MOBS-) nach derzeitigem
Planungsstand ab August 2020 benötigt.
3.) Diskusanlage im Stadion Hakenfelde
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen. Die
Medienerschließung (insbesondere Strom, sowie Be- und Entwässerung) ist zudem
problematisch.
4.) Evangelisches Johannesstift
Ergebnis: Der vorhandene Bebauungsplan (B-Plan) lässt keine Bebauung (auch
nicht temporär) mit Schulbauten (Gemeinbedarfsfläche) zu. Es besteht kein gültiges
Planungsrecht. Die Schaffung von Planungsrecht würde erfahrungsgemäß
mindestens drei Jahre dauern (Änderung des B-Planes).
5.) Grünfläche neben dem Supermarkt in der Goltzstraße
Ergebnis: Es gibt schützenswerten Tierbestand sowie Altlastenproblematiken auf
dem Grundstück. Bevor die Fläche überhaupt für eine schulische Nutzung in Frage
kommt, müssten wie beim Schulstandort Goltzstraße / Mertensstraße umfangreiche
sowie zeit- und kostenintensive Maßnahmen wie Bodenaustausch stattfinden. Zudem
müssten im Vorfeld noch Arten- sowie Naturschutzgutachten beauftragt und
ausgewertet werden, die noch weitere Maßnahmen nach sich ziehen könnten (z.B.
Umsiedlung von unter Artenschutz stehenden Tieren).
Eine Realisierung der Maßnahme bis zum Schuljahr 2020/2021 ist in keinem Fall
möglich.
6.) Jugendverkehrsschule Hakenfelde
Ergebnis: Nur an diesem Standort kann ein Schulraumcontainer aufgestellt werden.
Die Prüfung von weiteren Gewerbeflächen im Umfeld hatte ebenfalls negative
Ergebnisse.
Eine Prüfung dieser und weiterer Flächen zur Schaffung eines Ersatzstandortes für
die Jugendverkehrsschule wird nicht angestrebt, weil sich die Realisierung eines
solchen Standortes weder zeitlich noch wirtschaftlich darstellen lässt. Dies lässt sich
aus den Untersuchungsergebnissen der o.g. möglichen alternativen
Containerstandorte herleiten.
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2. Wie sollen die wegfallenden Kapazitäten der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kompensiert
werden?
Zu 2.:
In der zweiten Spandauer Jugendverkehrsschule (Borkzeile 34) sind noch freie
Kapazitäten und Zeiten vorhanden, so dass versucht wird, die Schulklassen aus der
JVS Hakenfelde auf die #JVS #Borkzeile zu verlegen. Der theoretische Unterricht in
den Schulen bleibt bestehen.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von der mindestens einjährigen Schließung der
Jugendverkehrsschule betroffen?
Zu 3.:
Es sind insgesamt 42 Klassen.
4. Bestehen an einem anderen erreichbaren #Jugendverkehrsschulstandort Kapazitäten, die
betroffenen Schülerinnen und Schüler mit zu unterrichten?
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 2.
5. Wie wird sichergestellt, dass die Jugendverkehrsschule nach einem Jahr wieder ihren Betrieb an
diesem Standort aufnehmen kann?
Zu 5.:
Die Begrenzung der Schließung auf ein Schuljahr kann nicht garantiert werden.
6. Werden sich an den Rückbau der Schulcontainer weitere bauliche Maßnahmen zur
Wiederinbetriebnahme der Jugendverkehrsschule Hakenfelde anschließen? Wenn ja, in welchem
Ausmaß und über welche Dauer?
Zu 6.:
Dies ist so vorgesehen. Eine detaillierte Planung kann derzeit noch nicht erfolgen.
7. Sind bzw. wie sind die für die Wiederinbetriebnahme notwendigen Finanzmittel gesichert?
Zu 7.:
Da die Entscheidung zur vorübergehenden Umnutzung noch aussteht, sind diese
bisher noch nicht gesichert.
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8. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 8.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, mit dem Bezirk
noch einmal Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die bisher erwogene temporäre
Umnutzung des Standorts Hakenfelde der Jugendverkehrsschule Spandau zu
prüfen. Für die Umsetzung der Ziele der #Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung,
hier insbesondere auch der schulischen #Radfahrausbildung, werden im Bezirk
Spandau 2 Standorte für die Jugendverkehrsschule für erforderlich gehalten. Sollte
die temporäre Schließung des Standortes Hakenfelde nicht abwendbar sein, wird der
Bezirk gebeten, ein Konzept zur Sicherstellung der praktischen Radfahrausbildung
der 4. Klassen der Schulen an einem anderen Ort sowie die Weiterführung der
Zusammenarbeit mit den Partnern, wie der Polizei, vorzulegen.
Berlin, den 4. Dezember 2019
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie