Regionalverkehr: Feierliche Unterzeichnung des Verkehrsvertrages Netz Elbe-Spree & Fahrzeugpräsentation, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/feierliche-unterzeichnung-des-verkehrsvertrages-netz-elbe-spree-fahrzeugpraesentation/

Magdeburg/Brandenburg an der Havel, 30.06.2022 – Heute unterzeichnete feierlich die #ODEG#Ostdeutsche Eisenbahn GmbH gemeinsam mit den #Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie ihren mit der Umsetzung des Verkehrsvertrages beauftragten Gesellschaften, der #VBB-Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, der #Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und der #VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, den #Verkehrsvertrag zum #Netz #Elbe-Spree in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung wurde mit dem #Fahrzeughersteller #Siemens Mobility GmbH eines der sechsteiligen #Neufahrzeuge vom Typ #Desiro HC in Magdeburg und Brandenburg an der Havel präsentiert. 

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Bus: Private Busdienste, die im Auftrag der BVG fahren – hier: FahrplanSynchronisierung mit Haltestellen-Displays und der BVG-App, Ortskunde der Fahrer/innen, aus Senat

Frage 1: Inwiefern setzt das Land #private #Busdienste o.Ä. ein, die im Auftrag der BVG fahren?

Antwort zu 1: Der zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) geschlossene #Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG, „den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen“ (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Eine Vergabe von #Verkehrsleistungen an #Subunternehmer durch die BVG ist jedoch grundsätzlich im begrenzten Rahmen zulässig. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG vergibt ca. 8 % der #Fahrleistung des Bereiches #Omnibus an Subunternehmen.“

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Bus: Busse im BVG-Linienbetrieb der Firma Schröder-Reisen aus Langenau bei Ulm, aus Senat

Frage 1:
Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war
zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung
unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das
bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit
ausschreiben mussten.“
2
Frage 2:
Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die
Auftragserteilung verantwortlich?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und
europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis,
#Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt
und durch die #BVG #beauftragt.“
Frage 3:
Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten
#Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das
#Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu
gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten,
die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“
Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und
der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen
Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung
wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von
Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu
geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine
rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten
unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar.
Frage 4:
Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten.
Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte
Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“
3
Frage 5:
Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf,
#Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich
Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister
nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“
Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“
aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des
Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach
Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird.
Frage 6:
Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen
Haltestellen bei Bedarf zu halten haben?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung
abgeschlossen.“
Frage 7:
Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden
sein?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und
es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“
Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der
entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie
z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese
werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe
auch Antwort zu 5).
4
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten
Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 9:
Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch
die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd
ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen
unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses
vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert
werden.
Frage 10:
Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren,
dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen?
Antwort zu 9 und 10:
Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere
auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite
haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche
gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter
ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen
werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem
Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten.
5
Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin
verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem
gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats
bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Seilbahn + Tarife: Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf soll nicht zur BVG, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article233397469/Seilbahn-in-Marzahn-Hellersdorf-soll-nicht-zur-BVG.html

Die Senatsverkehrsverwaltung lehnt auf Nachfrage im Abgeordnetenhaus eine #Integration der #Seilbahn am Kienberg in den #ÖPNV ab.

Ein erneuter Versuch, die Seilbahn in den Gärten der Welt in den Öffentlichen #Nahverkehr Berlins zu integrieren, ist von der zuständigen Senatsverkehrsverwaltung abschlägig beschieden worden. Auf eine im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses gestellte Frage des CDU-Abgeordneten Danny Freymark, ob es geplant sei, die Seilbahn in den den Fahrplan zu integrieren, antwortete Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne): „Die Anbindung in den BVG-Takt ist bis auf Weiteres nicht geplant.“

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BVG: Senat beschließt Bericht zur Umsetzung des BVG-Verkehrsvertrages für das Geschäftsjahr 2020, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1123375.php

Aus der Sitzung des Senats am 7. September 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages des Landes Berlin mit den #Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) beschlossen.

Das Jahr 2020 begann zunächst mit einer positiven #Fahrgastentwicklung. Mit Beginn der Pandemie zeigten sich bei der BVG allerdings deutlich die Auswirkungen der Infektionsschutzregelungen und der daraus resultierenden Ausgangsbeschränkungen, der Schließung von Geschäften und Veranstaltungsorten sowie dem deutlich gestiegenen Anteil von Homeoffice. Dies führte ab März 2020 unter anderem zu einem Rückgang der #Fahrgastnachfrage um 35,3% gegenüber dem Vorjahr: Im Gesamtjahr 2020 wurden rund 728,5 Mio. #Fahrgastfahrten gezählt, 2019 waren es noch 1.125,5 Mio.

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S-Bahn: Berliner S-Bahn: Mehr Züge auf der Ringbahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232762197/Berliner-S-Bahn-Mehr-Zuege-auf-der-Ringbahn.html

Eine halbe Million Menschen sind täglich mit den #Ringbahn-Linien der #S-Bahn unterwegs – und sollen das ab dem Jahr 2023 ausschließlich in neuen sowie längeren Zügen sein. „Vom Prinzip sollen ab übernächstem Jahr auf dem #Ring nur noch #Neubau-Fahrzeuge unterwegs ein, mit Ausnahme von einigen Tangentialstrecken“, sagte Berlins S-Bahn-Chef Peter #Buchner im Interview mit der Berliner Morgenpost. Als Tangentialstrecken werden die Linien bezeichnet, die nur zum Teil auf dem #S-Bahn-Ring fahren. Dazu gehören die #S8 und die #S85 im Osten sowie im Süden die #S46 und #S45. Auf der fünften #Tangentiallinie, der #S47, sind bereits seit Anfang dieses Jahres erste #Vorserienzüge im Einsatz.

Die Berliner S-Bahn hat, wie berichtet, bei den Herstellern #Stadler und #Siemens insgesamt 106 Fahrzeuge der neuen Baureihe bestellt, ab wann die Züge auf welcher Linie eingesetzt werden, ist im #Verkehrsvertrag festgelegt. Demnach soll ab dem kommenden Frühjahr die Linie S46 mit neuen Zügen ausgerüstet werden, im Herbst soll dann die S8 folgen, bevor im Jahr 2023 in zwei Schritten die Ringbahn-Linien S41 und S42 auf die neuen Fahrzeuge umgestellt werden.

Für die Fahrgäste bedeutet das nicht nur mehr #Komfort, etwa durch eine #Klimaanlage, die es erstmals in S-Bahnen geben wird, sowie Mehrzweckabteile mit mehr Raum für #Fahrräder oder #Kinderwagen. Vor allem erhöht sich die #Kapazität der Linien deutlich. „Ab 2023 werden die S-Bahnen auf dem Ring mit acht Wagen fahren und nicht wie heute mit sechs. Dann haben wir ein Drittel mehr Sitzplätze als heute“, so Buchner.

Bereits in den vergangenen Jahren, die Zeit der Corona-Pandemie einmal ausgenommen, hat sich laut Buchner eine steigende Nachfrage …

Fahrdienst: Berlkönig fährt weiter durch Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232201897/Berlkoenig-faehrt-weiter-durch-Berlin.html

Der #Fahrdienst #Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.

Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.

Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …

Werkstätten: Verfall und Nutzung des denkmalgeschützen Betriebsbahnhofs Niederschönhausen Zum Status Quo der Standortprüfung, aus Senat

www.berlin.de

  1. Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung
    und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst?
    Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
    das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt.
    Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
    der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
    BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere
    Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
    und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
  2. In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im
    zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden.
    2
  3. Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts
    durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des
    Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020?
    Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
    oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs.
  4. Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten
    Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach
    wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr
    gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres
    kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5).
  5. Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den
    Standort aufgibt?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der
    BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht
    von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte
    #Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer
    verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur
    Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60
    bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit
    Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich.
    Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden.
  6. Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem
    Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5).
    Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG
    noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen.
    Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen
    der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe
    Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren.
    Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im
    Laufe des Jahres 2021 erwartet.
  7. Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass
    keine Maßnahmen ergriffen werden?
  8. Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden?
    3
    Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht
    Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem
    die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes,
    das als Denkmal ausgezeichnet ist.
  9. Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet?
    Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf
    Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden?
    Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8.
  10. Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben?
    Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
  11. Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen?
    Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant.
  12. Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs?
    Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs.
    Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden:
    2018 714.582,42 EUR
    2019 565.404,72 EUR
    2020 630.954,10 EUR.
  13. Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt?
    Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“
    einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener
    Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann.
  14. Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt?
    Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die
    Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt.
  15. Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php
    aktiv?
    4
    Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah.
    Berlin, den 24. März 2021
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………………
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Straßenbahn: Aktueller Sachstand zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

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www.berlin.de

1. Was haben die zuständigen Behörden in Bezirk und Land gegenüber der BVG unternommen, damit
der #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen vor weiterem #Verfall gesichert wird?
Zu 1.: Die BVG teilt zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen mit, dass dieser
aktuell noch betrieblich als potenzielle #Aufstellfläche für #Straßenbahnen notwendig ist,
solange der BVG keine anderen Flächen im Nordosten zur Abdeckung der erforderlichen Anforderungen aus dem #Verkehrsvertrag zur Verfügung stehen. Allerdings sind
die Tore der denkmalgeschützten Gebäude zu schmal für eine Nutzung, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die Hallen können deshalb aktuell nicht mehr genutzt werden. Für die Verwaltungsgebäude gibt es für die BVG ebenfalls keine sinnvolle Nutzungsoption. Eine Teilung des Grundstücks mit der Absicht, das Verwaltungsgebäude als gesondertes Objekt zu verkaufen, ist aus genehmigungsrechtlicher Sicht
nicht möglich.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa/ oberste #Denkmalschutzbehörde hat die
#Sicherung des Straßenbahnbetriebshofs im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des
Landesdenkmalrates gesetzt. Der #Landesdenkmalrat hat in seiner Sitzung am
14.08.2020 die BVG als Eigentümerin aufgefordert, die Gebäude entsprechend ihrer
Qualität und Bedeutung zu sichern und zu pflegen und so ihrer Pflicht zur Erhaltung
des Ensembles nachzukommen.
2
Im weiteren Verfahren hat die untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin ein förmliches #Sicherungsverfahren
eingeleitet und die #BVG mit Schreiben vom 09.11.2020 zur beabsichtigen #Sicherungsanordnung (#Schutzgerüst und #Schutzdach) angehört.
Lt. dem Bezirksamt Pankow hat die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde am
17.12.2020 mitgeteilt, dass Begehungen mit Gerüstbaufirmen zur Abklärung des erforderlichen Leistungsumfangs stattfanden, Varianten der Einhausungen untersucht
und Kosten ermittelt werden. Weiterhin war seitens der BVG zu klären, ob für die Gebäudeeinhausung eine direkte Vergabe zulässig oder eine öffentliche Ausschreibung
erforderlich ist.
Per E-Mail vom 01.02.2021 übersandte die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde
einen Terminplan, wonach mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bereits begonnen wurde und (nach Ausschreibung, Vergabe, Erstellung der Planung etc.) das
Schutzgerüst vom 11.05.2021 bis 01.06.2021 aufgestellt werden soll.
2. Inwiefern stehen weitere Schritte bevor?
Zu 2.: Die BVG wird in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde das Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Entsprechend dem Ablaufplan für
die Einhausung des Verwaltungsgebäudes mit einem Wetterschutzdach sind folgende
Schritte vorgesehen: Die Auftragsvergabe wird am 19.03.2021 abgeschlossen sein;
die weitere Planung ist für den 22.03.-05.04.2021, die Berechnung der Statik vom
06.04.-13.04.2021, die Prüfstatik vom 14.04.-16.04.2021, die Herstellung von Einhausung und Wetterschutzdach für den 11.05.2021 und die Abnahme am 02.06.2021 vorgesehen.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
der geforderten Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die untere
Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
3. Inwiefern gibt es Gespräche zwischen der BVG und den zuständigen Behörden zum
Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen? Inwiefern sind Landesbehörden in diese Gespräche
einbezogen?
Zu 3.: Zwischen dem Bezirk und der BVG fanden mehrere Gespräche statt, in denen
es um die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, um ein in Erarbeitung befindliches
städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Friedhöfe Nordend, einschließlich einer
Perspektive der Entwicklungsachse nördliche Dietzgenstraße, und um Entwicklungsperspektiven der Liegenschaft aus Sicht der BVG ging.
Mit der verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden
und dem Ausbau des Streckennetzes bedarf es einer Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden. Hierzu ist aus Sicht der BVG ein Neubau eines Betriebshofes
notwendig. Die Fläche muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür
benötigt die BVG nach eigenen Angaben eine Fläche von rund 100.000 Quadratmetern.
3
Seit Mitte 2019 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
Standortuntersuchung für einen neuen Straßenbahnbetriebshof durchgeführt. Die in
der Diskussion befindlichen Standortalternativen sind aufgrund ihrer Größe aus Sicht
der BVG jedoch nicht geeignet, den Flächenbedarf der BVG zu decken, so dass diese
weiterhin an der Nutzung des Betriebshofs Niederschönhausen als Abstellfläche festhält.
4. Inwiefern hat die BVG den Abrissantrag für die Verwaltungsgebäude A und B zurückgenommen??
Zu 4.: Der denkmalrechtliche Abbruchantrag vom 26.02.2018 wurde seitens der BVG
aufgrund von Gesprächen zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Denkmalamt in
Bezug auf den Bedarf der BVG für einen neuen Straßenbahnbetriebshof mit Schreiben
vom 19.08.2020 zurückgenommen.
5. Inwiefern hat das Land die Einweihung der Gedenktafel am 3. November 2020 zum Anlass
genommen, darauf zu drängen, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen als Wahrzeichen
für den Bereich Niederschönhausen / Rosenthal (Nordend) erhalten bleibt?
Zu 5.: Die Einweihung der Informationstafel erfolgte auf Anregung der Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs. Aus Sicht der BVG
hat die Aufstellung der Gedenktafel keinerlei Einfluss auf die Verhandlungen zwischen
dem Land und der BVG.
6. Inwiefern werden die offen stehenden Fenster der Verwaltungsgebäude geschlossen, um die Bauten
vor von außen eindringender Nässe zu schützen? Inwiefern gibt es bereits Schimmelbefall?
Zu 6.: Das Verwaltungsgebäude wurde gutachterlich bewertet. Die vorhandenen
Feuchtigkeitsniederschläge und der Schimmelbefall führen lt. BVG nachhaltig zu einer
Schädigung des Bestandes. Nach Gerüststellung sind auch die Fenster des Verwaltungsgebäudes derart geschlossen, dass keine weiteren Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen.
7. Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)? Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A
undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)?
Zu 7.: Das Dach weist größere Fehlstellen auf, weswegen ungehindert Regen und
Schnee ins Gebäude eindringt. Aus diesem Grund wird lt. BVG die Wetterschutzeinhausung geplant.
8. Inwiefern reichen die roten Sicherungsbügel, die am Verwaltungsgebäude befestigt sind, aus, um
das Gebäude vor dem Einsturz zu bewahren?
Zu 8.: Nach Auskunft der BVG wird die Statik des Gebäudes durch ein Ingenieurbüro
im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überwacht.
Ob die Sicherungsbügel noch längere Zeit den Einsturz verhindern, kann lt. dem Bezirksamt Pankow ohne gutachterliche Einschätzung nicht beantwortet werden. Diese
Bewertung durch Fachleute kann erst nach Aufstellung des erforderlichen Schutzgerüstes erfolgen.
4
9. Welcher Termin ist vorgesehen für die Verlegung des Wartehäuschens der stillgelegten Bushaltestelle und der Sicherung der „provisorischen“ Haltestelle Dietzgenstr. / Mittelstr. (Busse 107 und 124)
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste?
Zu 9.: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie lediglich Sondernutzer im öffentlichen Straßenland sei. Das Aufstellen einer Wartehalle bedarf einer Sondernutzungserlaubnis durch
das zuständige Bezirksamt. Diese wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
erteilt. Für die provisorische Haltestelle Dietzgenstr./Mittelstr. wurde im III. Quartal
2020 ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens ist abhängig vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Bezirksamts und wird darüber hinaus beeinflusst von den Auswirkungen der Coronapandemie, so dass eine
konkrete Terminangabe nicht möglich ist.
Berlin, den 11. Februar 2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenbahn: Kein Kurvenquietschen mehr: Berlins Straßenbahnen erhalten lärmmindernde Ausrüstung, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042683.php

Pressemitteilung vom 20.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Schlussbericht „#Lärmminderung #Straßenbahn#Kurvenquietschen verhindern“ beschlossen. Der Bericht beschreibt die sukzessive Aus- und Umrüstung der Berliner #Straßenbahnfahrzeuge mit lärmmindernden Schienen-Schmieranlagen bis Ende 2022.

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar 2020 ist der Senat aufgefordert worden, die BVG zu veranlassen, im #Linienbetrieb vermehrt Straßenbahnfahrzeuge mit einer speziellen geräuschmindernden #Laufflächenkonditionierung – also einer Schmierung der Schienen vom Fahrzeug aus – einzusetzen und diese betriebsfähig zu halten. Das Abgeordnetenhaus hat den Senat zudem um Prüfung gebeten, wie diese Maßnahmen im #Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.

Im BVG-Verkehrsvertrag, verhandelt von der Senatsverkehrsverwaltung, wurde sowohl die Ausstattung aller neu beschafften Straßenbahnfahrzeuge mit solchen Anlagen zur Laufflächenkonditionierung als auch ein sukzessiver Umrüstungsprozess für vorhandene Straßenbahnfahrzeuge verbindlich vereinbart.

Mittlerweile sind bereits 106 Fahrzeuge des Straßenbahntyps „Flexity“ mit dieser technischen Anlage ausgestattet und in Betrieb, 2021 kommen weitere 20 Neufahrzeuge hinzu. Ab Anfang 2021 startet die Umrüstung der Bestandsfahrzeuge. Dabei werden zunächst weitere 99 „Flexity“-Fahrzeuge ausgerüstet, ab dem Jahr 2022 erfolgt die Umrüstung der 45 Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ). Der gesamte Umstellungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Dadurch ist sichergestellt, dass alle Neufahrzeuge und alle längerfristig im Linienverkehr der BVG eingesetzten Fahrzeuge umgerüstet werden und der Straßenbahnbetrieb somit eine spürbare Lärmminderung erfährt. Zusätzlich gibt der neue Verkehrsvertrag der BVG vor, beim Neubau von Straßenbahnanlagen und bei Sanierungen besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen zu bauen.

Der Senat legt die entsprechende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor.