Wie hat sich die durchschnittliche #Busreisegeschwindigkeit seit 2017 entwickelt? (Bitte Angabe je Buslinie.)
Antwort zu 1:
Die BVG gibt dazu folgende Auskunft:
„ Die durchschnittliche Busreisegeschwindigkeit für die Jahre 2017 bis 2021 ist insgesamt wei- testgehend konstant. Pandemiebedingt erreichte der Bus 2020 eine leicht erhöhte Durch- schnittsgeschwindigkeit, da sich Faktoren wie Fahrgastnutzung und Oberflächenverkehre kurz- zeitig veränderten.
(Berlin, 7. Juli 2022) Reisende in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt können sich auf mehr #Komfort, mehr #Sitzplätze und #WLAN freuen: Die Deutsche Bahn (DB) modernisiert im Auftrag dieser Länder rund 200 Fahrzeuge.
Magdeburg/Brandenburg an der Havel, 30.06.2022 – Heute unterzeichnete feierlich die #ODEG – #Ostdeutsche Eisenbahn GmbH gemeinsam mit den #Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie ihren mit der Umsetzung des Verkehrsvertrages beauftragten Gesellschaften, der #VBB-Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, der #Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und der #VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, den #Verkehrsvertrag zum #Netz#Elbe-Spree in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung wurde mit dem #Fahrzeughersteller#Siemens Mobility GmbH eines der sechsteiligen #Neufahrzeuge vom Typ #Desiro HC in Magdeburg und Brandenburg an der Havel präsentiert.
Frage 1: Inwiefern setzt das Land #private#Busdienste o.Ä. ein, die im Auftrag der BVG fahren?
Antwort zu 1: Der zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) geschlossene #Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG, „den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen“ (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Eine Vergabe von #Verkehrsleistungen an #Subunternehmer durch die BVG ist jedoch grundsätzlich im begrenzten Rahmen zulässig. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG vergibt ca. 8 % der #Fahrleistung des Bereiches #Omnibus an Subunternehmen.“
Frage 1: Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit ausschreiben mussten.“ 2 Frage 2: Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die Auftragserteilung verantwortlich? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis, #Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt und durch die #BVG#beauftragt.“ Frage 3: Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten #Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das #Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten, die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“ Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar. Frage 4: Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG: „Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten. Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“ 3 Frage 5: Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf, #Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“ Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“ aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird. Frage 6: Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen Haltestellen bei Bedarf zu halten haben? Antwort zu 6: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung abgeschlossen.“ Frage 7: Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden sein? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG: „Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“ Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe auch Antwort zu 5). 4 Frage 8: Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG: „Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 9: Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden. Frage 10: Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren, dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen? Antwort zu 9 und 10: Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten. 5 Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative. Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Die Senatsverkehrsverwaltung lehnt auf Nachfrage im Abgeordnetenhaus eine #Integration der #Seilbahn am Kienberg in den #ÖPNV ab.
Ein erneuter Versuch, die Seilbahn in den Gärten der Welt in den Öffentlichen #Nahverkehr Berlins zu integrieren, ist von der zuständigen Senatsverkehrsverwaltung abschlägig beschieden worden. Auf eine im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses gestellte Frage des CDU-Abgeordneten Danny Freymark, ob es geplant sei, die Seilbahn in den den Fahrplan zu integrieren, antwortete Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne): „Die Anbindung in den BVG-Takt ist bis auf Weiteres nicht geplant.“
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages des Landes Berlin mit den #Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) beschlossen.
Das Jahr 2020 begann zunächst mit einer positiven #Fahrgastentwicklung. Mit Beginn der Pandemie zeigten sich bei der BVG allerdings deutlich die Auswirkungen der Infektionsschutzregelungen und der daraus resultierenden Ausgangsbeschränkungen, der Schließung von Geschäften und Veranstaltungsorten sowie dem deutlich gestiegenen Anteil von Homeoffice. Dies führte ab März 2020 unter anderem zu einem Rückgang der #Fahrgastnachfrage um 35,3% gegenüber dem Vorjahr: Im Gesamtjahr 2020 wurden rund 728,5 Mio. #Fahrgastfahrten gezählt, 2019 waren es noch 1.125,5 Mio.
Eine halbe Million Menschen sind täglich mit den #Ringbahn-Linien der #S-Bahn unterwegs – und sollen das ab dem Jahr 2023 ausschließlich in neuen sowie längeren Zügen sein. „Vom Prinzip sollen ab übernächstem Jahr auf dem #Ring nur noch #Neubau-Fahrzeuge unterwegs ein, mit Ausnahme von einigen Tangentialstrecken“, sagte Berlins S-Bahn-Chef Peter #Buchner im Interview mit der Berliner Morgenpost. Als Tangentialstrecken werden die Linien bezeichnet, die nur zum Teil auf dem #S-Bahn-Ring fahren. Dazu gehören die #S8 und die #S85 im Osten sowie im Süden die #S46 und #S45. Auf der fünften #Tangentiallinie, der #S47, sind bereits seit Anfang dieses Jahres erste #Vorserienzüge im Einsatz.
Die Berliner S-Bahn hat, wie berichtet, bei den Herstellern #Stadler und #Siemens insgesamt 106 Fahrzeuge der neuen Baureihe bestellt, ab wann die Züge auf welcher Linie eingesetzt werden, ist im #Verkehrsvertrag festgelegt. Demnach soll ab dem kommenden Frühjahr die Linie S46 mit neuen Zügen ausgerüstet werden, im Herbst soll dann die S8 folgen, bevor im Jahr 2023 in zwei Schritten die Ringbahn-Linien S41 und S42 auf die neuen Fahrzeuge umgestellt werden.
Für die Fahrgäste bedeutet das nicht nur mehr #Komfort, etwa durch eine #Klimaanlage, die es erstmals in S-Bahnen geben wird, sowie Mehrzweckabteile mit mehr Raum für #Fahrräder oder #Kinderwagen. Vor allem erhöht sich die #Kapazität der Linien deutlich. „Ab 2023 werden die S-Bahnen auf dem Ring mit acht Wagen fahren und nicht wie heute mit sechs. Dann haben wir ein Drittel mehr Sitzplätze als heute“, so Buchner.
Der #Fahrdienst#Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.
Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.
Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …
Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst? Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft? Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden. 2
Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020? Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs.
Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann? Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5).
Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den Standort aufgibt? Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte #Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich. Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden.
Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht? Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5). Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen. Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren. Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im Laufe des Jahres 2021 erwartet.
Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass keine Maßnahmen ergriffen werden?
Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden? 3 Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes, das als Denkmal ausgezeichnet ist.
Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet? Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8.
Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben? Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen? Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant.
Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des Betriebsbahnhofs? Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des Betriebsbahnhofs. Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden: 2018 714.582,42 EUR 2019 565.404,72 EUR 2020 630.954,10 EUR.
Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt? Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“ einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann.
Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt? Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt.
Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php aktiv? 4 Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah. Berlin, den 24. März 2021 In Vertretung Barbro D r e h e r ………………………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe