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Frage 1:
Aus welchen Gründen findet u. a. auf der Strecke der S-Bahn-Linie 75 ab August 2019 eine Vollsperrung
statt?
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden während der Vollsperrung durchgeführt?
Frage 4:
Wie sieht der genaue Zeitplan der baulichen Maßnahmen aus und wie werden die dazugehörigen
Einschränkungen für die Nutzer konkret aussehen?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Die DB AG teilt zu diesen Fragen mit:
„Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine #Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider #S-Bahngleise zwischen #Springpfuhl (ausschließlich)
bis #Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
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Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen #Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der #Zugsicherung #ZBS [neues
Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn] (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.“
Frage 2:
Welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Vollsperrung wurden geprüft?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Nutzern der #S75 alternative öffentliche Verkehrsrouten- und
mittel zur Verfügung zu stellen?
Frage 6:
Welche Gespräche haben mit welchem Ergebnis mit der Deutschen Bahn, der BVG und weiteren Anbietern
des öffentlichen Verkehrs hinsichtlich der Bereitstellung von alternativen Verkehrsrouten- und mitteln
stattgefunden?
Antwort zu 5 und 6:
Den Fahrgästen der S75 stehen grundsätzlich die bestehenden Straßenbahn-,
Regionalbahn- und Buslinien als Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die
gesperrte S-Bahn ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen vorgesehen.
Zur Frage der erfolgten bzw. noch laufenden Abstimmungen zwischen den
Verkehrsunternehmen wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18720
verwiesen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Forderung, den monatelangen Ausfall der S75 durch das Angebot eines
Regionalbahnverkehrs zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg, Ostkreuz, Ostbahnhof,
Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof aufzufangen?
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Antwort zu 7:
Eine direkte Verbindung von den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg und
Ostkreuz zu den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und
Hauptbahnhof ist nur auf der Infrastruktur der S-Bahn möglich. Im Regionalverkehr führt
die vorhandene direkte Verbindung nur bis zum Bahnhof Ostkreuz. Züge des
Regionalverkehrs könnten die Stationen westlich des Bahnhofes Ostkreuz nur mit
fahrzeitverlängernden Umwegfahrten oder Richtungswechseln erreichen. Zudem ist die
Strecke Ostkreuz – Charlottenburg bereits stark belastet. Die mögliche Verbindung von
Hohenschönhausen über Lichtenberg nach Ostkreuz wird mit den Linien RB12 und RB24
bedient, die im Rahmen der S-Bahn-Streckensperrung grundsätzlich genutzt werden
können. Ab Berlin Ostkreuz Richtung Innenstadt stehen die planmäßigen Linien der SBahn
und des Regionalverkehrs zur Verfügung.
Frage 8:
Durch die Baumaßnahme werden viele Fahrgäste auf PKWs ausweichen. Sind die Straßenbauvorhaben
darauf abgepasst, dass die Baumaßnahmen sich zeitlich nicht überlappen? An welchen Standorten kommt
es voraussichtlich zu zeitlichen Überlappungen und warum sind diese nicht zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Eine umfassende Recherche und Aufbereitung der geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen
in den vom SEV betroffenen Ortsteilen ist nicht leistbar.
Bei einer Betrachtung der zukünftigen verkehrlichen Situation ist zudem folgendes
festzuhalten:
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung werden größtenteils kurzfristig gestellt;
Baumaßnahmen sind der Verkehrslenkung Berlin (VLB) häufig nicht über einen
zeitlichen Vorlauf von 4-6 Wochen hinweg bekannt.
Viele Straßenbaumaßnahmen werden gemäß § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
(StVO) direkt vom jeweiligen Straßenbaulastträger angeordnet; der Einfluss der
VLB ist hierauf nur marginal.
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung, bei denen explizit
eine nicht vertretbare Auswirkung auf die sich ändernden Verkehre zu erwarten wäre,
werden selbstverständlich sowohl der SEV als auch die jeweilige verkehrliche Situation
Berücksichtigung finden.
Eine Abstimmung des SEV mit den Arbeitsstellen kann erst erfolgen, wenn dessen
Streckenführung vorliegt. Dies ist bisher nicht der Fall.
Durch intensive Abstimmungen des Antragstellers, der Straßenbaulastträger, der
Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei wird als gemeinsame Zielvorgabe versucht,
die geplanten Ersatzverkehrs-Trassen möglichst von Baumaßnahmen freizuhalten.
Leider lässt sich dies aus Gründen anderer Zwänge nicht immer gewährleisten. Z.B. kann
es sein, dass wichtige Infrastrukturmaßnahmen nicht zu verschieben sind, da sie der
Daseinsvorsorge dienen. Auch sind Havarien oder bestehende Baumaßnahmen äußerst
schwierig diesbezüglich zu handhaben.
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Frage 9:
Wie plant der Senat bzw. die Deutsche Bahn, den ÖPNV-Fahrgästen Informationen zur Vollsperrung zu
vermitteln? Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher durchgeführt und welche sind noch geplant?
Antwort zu 9:
Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn
Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels
der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die
Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien
(Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei
großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten
Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen
Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt.
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Kommunikation vor der Baumaßnahme
• Online, auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH (unter sbahn.berlin) werden
digital Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die
wichtigsten Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus
Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht), Linie, betroffener Abschnitt und Folge: SEV,
Abweichung, Bahnsteigwechsel.
• Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf der Homepage, erhält der Kunde eine
Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten der
Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-
)Reiseroute.
• S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
• Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
nächsten 17 Tage beschrieben.
• Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
• Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer (zweisprachig
deutsch-englisch) direkt in den Zügen der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer
werden in den Zügen des betroffenen Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten
(06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch Promoter an die Fahrgäste
ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der betroffenen Strecke /
Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die meisten Betroffenen. Der
Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische Darstellungen z.B. zu der
Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der Ersatzbusse etc.
• Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
• Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
Baumaßnahmen für das darauf folgende Wochenende an die Medien versandt.
• Für diese Baumaßnahme wird ca. 1-2 Wochen vorher, ein YouTube-Video auf dem
YouTube-Kanal, der Webseite und auf dem Twitter-Kanal aufgespielt. Hier wird
nochmal die Baumaßnahme genauer erklärt und Hilfeleistung zur Selbsthilfe
gegeben. Das Video wird durch Grafiken mit genauen Daten und Hinweisen
ergänzt.
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Kommunikation während der Baumaßnahme
• Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern, Pfeilrichtungen
standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
• Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Ersatzverkehr mit Bussen.
• Auf der Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
• In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der
Baumaßnahme enthalten.
• Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit
Links zur Onlinebauinformation.
• Anzeiger / Ansage auf dem Bahnsteig / im Zug.
• Information können in den Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
Frage 10:
Wird der Senat (in Zusammenarbeit mit der S-Bahn) eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen und die
Öffentlichkeit über das Bauvorhaben informieren?
Antwort zu 10:
Entsprechend der gemäß der Antwort zu Frage 9 vorgesehenen umfassenden
Fahrgastinformation seitens der S-Bahn Berlin GmbH ist keine separate
Öffentlichkeitsveranstaltung des Senats vorgesehen.
Frage 11:
Welche Form der finanziellen Kompensation ist für die Fahrgäste vorgesehen? Falls es keine geben soll:
Warum nicht?
Antwort zu 11:
Baumaßnahmen sind für den Funktions- und Substanzerhalt der Infrastruktur unerlässlich
und werden in regelmäßigen Abständen in allen Abschnitten des S-Bahn-Netzes
durchgeführt, so dass auch alle Fahrgäste hiervon immer wieder betroffen sein werden.
Entschuldigungsleistungen sind nicht sinnvoll oder realisierbar, weil es sich um einen
Verbundtarif handelt, mit dem zahlreiche unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden
können. Die konkrete Betroffenheit jedes einzelnen Fahrgastes ist deshalb schwer zu
bewerten.
Frage 12:
Wie möchte der Senat in Zukunft sicherstellen, dass der Ortsteil Hohenschönhausen bedarfsgerechten
Zugang zum ÖPNV hat und dass die Kundenzufriedenheit hoch ist?
Antwort zu 12:
Mit dem Regelangebot wird eine bedarfsgerechte Anbindung Hohenschönhausens mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits gewährleistet. In der
Vergangenheit, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018, erfolgten schrittweise
Angebotsverbesserungen auf Bus- und Straßenbahnlinien in Hohenschönhausen. Für
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Hohenschönhausen sind gemäß dem Berliner Nahverkehrsplan mittel- und langfristig
zudem weitere Verbesserungen u.a. der S-Bahn- und Regionalverkehrsanbindung
geplant.
Temporäre baubedingte Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr lassen
sich – auch in Zukunft – nicht vermeiden, da Arbeiten zur Instandhaltung, Erneuerung und
Modernisierung als auch für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für einen sicheren und
den verkehrlichen Anforderungen genügenden Betrieb zwingend erforderlich sind.
Selbstverständlich verfolgen hierbei alle Beteiligten das Ziel, die Einschränkungen des
Verkehrsangebotes und die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu
halten.
Berlin, den 24.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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